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THAILAnd - STA Travel

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SCHWEIZ REISEVERAN<strong>STA</strong>LTUNGdes Reisepreises. <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträgerwenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.10. Kündigung durch den Reiseveranstalter<strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einerAbmahnung von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Massevertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Als nachhaltige Störungder Durch¬führung gilt es auch, wenn der Kunde den in der Reiseausschreibung wieder¬gegebenen beson¬derenAnforderungen hinsichtlich seines körperlichen Leistungs¬vermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichenBeeinträch¬tigungen nicht entspricht. Kündigt <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>, so behält <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> den Anspruch auf den Reisepreis.11. Vertragsgemässe Erbringung der Reiseleistungen11.1 MängelanzeigeWerden Reiseleistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe ver¬langen.Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, erfolgt keine Minderung des Reisepreises.unzumutbar ist oder <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> über den Mangel nicht im Unklaren gewesen sein konnte.zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reise¬leitung bzw. eines Vertreters von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> wird derKunde in der Leistungs¬beschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, informiert. Ist eine Reiseleitungam Urlaubsort nicht erreichbar, sind <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> etwaige Reisemängel an ihrem Sitz unter der unten stehendenAnschrift bekannt zu geben.Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt,Ansprüche des Kunden anzuerkennen.11.2 Fristsetzung vor KündigungWill ein Kunde den Reisevertrag wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistung durch <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>oder aus wichtigem, <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> zuvor eineangemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von<strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.11.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und GepäckverspätungGepäckbeförderung unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadens¬anzeige (Property Irregularity Report - P.I.R.)der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenndie Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist unverzüglich, spätestens jedoch beiGepäckbeschädigung innerhalb von sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach der Übergabedes Gepäcks, zu erstatten. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäckder Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> anzuzeigen.12. Kündigung wegen höherer GewaltSowohl der Kunde als auch <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> haben das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise infolgebei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigtwird. Wird der Vertrag nach Massgabe dieser Regelung gekündigt, so verliert <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> den Anspruch aufden vereinbarten Reisepreis. <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> ist jedoch berechtigt, vor der Rückerstattung des Reisepreises seineumfasste, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten trägt der Kunde.13. Beschränkung der Haftung13.1 Die vertragliche Haftung von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> ist für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf den zweifachenReisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder absichtlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oderb) soweit <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich ist.13.2 Die deliktische Haftung von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> für Sachschäden, die nicht auf Absicht oder grober Fahrlässigkeitberuhen, ist – soweit zulässig – ebenfalls auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.13.3 Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehendeAnsprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von derBeschränkung unberührt.13.3 Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäck-versicherung empfohlen.13.4 <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mitTheaterbesuche, Aus¬stellungen, Beförde¬rungs¬leistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- undZielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs¬bestätigung ausdrücklich und unterAngabe des vermittelten Vertrags als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für denKunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> sind.13.5 Einige Reisen von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> mit Erlebnis-Charakter, Trekking-Touren, Wander-reisen sowie Reiseprogrammein entlegene und touristisch nicht erschlossene Regionen erfordern hohe Fitness und körperliche Belastbarkeit.Diese Reisen sind, auch bei Anwendung der Sorgfalt eines vernünftigen Reiseveranstalters, nicht mit denSicherheits- und Komfort-Standards von Pauschalreisen an allgemein bekannte Urlaubsdestinationen vergleichbar.Angaben zu den körperlichen Anforderungen bestimmter Reisen macht <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> nach bestem Wissen undGewissen. Eine sorgfältige Prüfung und Selbsteinschätzung, gegebenenfalls unter Heranziehung des Hausarztes,wird dringend empfohlen. Im Falle von Zweifeln bitten wir unsere Kunden, zusätzliche konkrete Informationen zuden einzelnen Reisen direkt bei <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> einzuholen. Unfälle, Erkrankungen und andere Einschränkungen, diesich bei Anwendung der üblichen Sorgfalt eines solchen Reiseveranstalters nicht vermeiden lassen, begründenkeine Rücktrittsrechte oder Schadens¬ersatzansprüche.14. Ausschluss von AnsprüchenAnsprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monatsnach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachungkann fristwahrend nur gegenüber dem <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>-Reisebüro erfolgen, in welchem der Kunde die Reise persönlichoder telefonisch gebucht hat. Falls der Kunde die Reise über das Internet gebucht hat, hat die Geltendmachungder Ansprüche gegenüber dem Online Service Center zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der KundeAnsprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist.Ausgenommen hiervon ist die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Verspätungen in dervon sieben Tagen bei Gepäckbeschädigung und innerhalb von 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Übergabedes Gepäcks, zu melden; andernfalls kann dem Kunden ein Mitverschulden anzurechnen sein (Art. 99 Abs. 3i.V.m. Art. 44 Abs. 1 des Schweize¬rischen Obligationenrechts), das unter Umständen den Verlust jeglicherSchaden¬¬ersatzansprüche zur Folge haben kann.15. VerjährungSchadenersatzforderungen gegen <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. DieVerjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.16. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens16.1 Die EU-Verordnung vom 14. Dezember 2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität desausführenden Luftfahrtunternehmens (VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005 vom 14. Dezember 2005), welcheIdentität der jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmen sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zuerbringenden Luftbeförderungsleistungen zu informieren, wenn der Flug Teil eines Beförderungs¬vertrags ist unddiese Beförderung in der Schweiz oder in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat beginnt.16.2 Sobald <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> weiss, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführen wird, muss sie den Kundenüber dessen Identität informieren.16.3 Wird das dem Kunden genannte als ausführendes Luftfahrtunternehmen gewechselt, muss <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>den Kunden über den Wechsel informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, umsicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel und die Identität des ausführendenLuftfahrtunternehmens unterrichtet wird.16.4 Die so genannte „Schwarze Liste“ der Europäischen Union von Luftfahrt-unternehmen, gegen die in derEuro¬pä¬ischen Gemeinschaft eine Betriebs-untersagung ergangen ist, und welche von der Schweiz am 1. Februar2008 übernommen wurde, ist auf folgenden Internetseiten abrufbar:¬http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/landverbote/index.html?lang=de oder http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_en.htm17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften17.1 <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> informiert ihre Kunden im <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>-Reiseportal über die für Staatsangehörige der Staaten derEG und der EFTA geltenden Einreise-, Pass- und Visumerfordernisse, einschliesslich der Fristen zur Erlangungdieser Dokumente sowie über gesund¬heitspolizeiliche Formalitäten. Den im Reiseportal von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.17.2 <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> wird ihre Kunden darüber hinaus über die für Staats¬angehörige der Staaten der EG und der EFTAgeltenden Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits¬vorschriften vor Vertragsabschluss sowie über dereneventuelle Ände¬rungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheitenin der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)die Weitergabe von Informa¬tionen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.17.3 Staatsangehörige anderer Staaten haben gegenüber <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> Anspruch auf Informationen über diegeltenden Pass- und Visumserfordernisse sowie über die Fristen für die Erlangung dieser Dokumente, wenn siediese unverzüglich verlangen. Ansonsten gibt das zuständige Konsulat Angehörigen anderer Staaten Auskunft.Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften.Nachteile, die aus der Nicht¬befolgung dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,gehen zu seinen Lasten.Visa- oder Gesundheitsdokumenten beauftragt hat, kann <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> die Erstattung der im Zusammenhang mit derdie Kosten von Botendiensten und/ oder die Kosten für die Beauftragung einschlägiger Serviceunternehmen). <strong>STA</strong><strong>Travel</strong> wird bei derKosten informieren. <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcherden verspäteten Zugang massgeblichen Umstände schuldhaft (mit-)verursacht hat.18. Rechtswahl und Gerichtsstand, salvatorische Klauselschweizerisches Recht Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabding¬bareBestimmungen beinhalten, bleiben unberührt.18.2 Gerichtsstand für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich 11.18.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, soberührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.19. Reiserücktrittskostenversicherung19.1 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eineReiserücktrittskostenversicherung abzuschliessen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Kundenausdrücklich empfohlen. Falls der Kunde eine Reiseversicherung abschliessen will und diese Gegenstand derden Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren,soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Vertragsunternehmensoder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen informieren kann.19.2 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im jeweiligen Reisepreis nicht enthalten.20. Sicherstellung<strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert die Sicherstellung Ihrer für<strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> AGEggbühlstrasse 28Postfach8050 ZürichAGB Schweiz169

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