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Vereinbarungüber den elektronischen Datenaustausch (EDI)zwischen<strong>ENA</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>Apolda</strong> <strong>GmbH</strong>Heidenberg 5299510 <strong>Apolda</strong>undName/Firma LieferantStraße LieferantPLZ+Ort Lieferantnachfolgend „die Parteien“ genannt


Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch2Artikel 1Zielsetzung und Geltungsbereich1.1 Die „EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt dierechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei derAbwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnungmit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagenturverbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen undDatenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustauscherfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigenFassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzAund den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegtenFormaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertraggeregelt.1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungenund wird durch einen Technischen Anhang ergänzt.1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungender Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus denüber EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.Artikel 2Begriffsbestimmungen2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:2.2 EDI:Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerziellerund administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbartenNorm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.2.3 EDI-Nachricht:Als EDI-Nachricht wird eine Gruppe von Segmenten bezeichnet, die nach einervereinbarten Norm strukturiert, in ein rechnerlesbares Format gebrachtwird und sich automatisch und eindeutig verarbeiten lässt.2.4 UN/EDIFACT:Gemäß der Definition durch die UN/ECE (United Nations Economic Commissionfor Europe - Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa)umfassen die Vorschriften der Vereinten Nationen für den elektronischen Datenaustauschin Verwaltung, Handel, Transport und Verkehr eine Reihe internationalvereinbarter Normen, Verzeichnisse und Leitlinien für den elektroni-


Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch3schen Austausch strukturierter Daten, insbesondere für den Austausch zwischenunabhängigen rechnergestützten Informationssystemen in Verbindungmit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr.Artikel 3Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet,in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen.3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur(GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.Artikel 4Sicherheit von EDI-Nachrichten4.1 Die Parteien verpflichten sich, Sicherheitsverfahren und -maßnahmen durchzuführenund aufrechtzuerhalten, um EDI-Nachrichten vor unbefugtem Zugriff,Veränderungen, Verzögerung, Zerstörung oder Verlust zu schützen.4.2 Zu den Sicherheitsverfahren und -maßnahmen gehören die Überprüfung desUrsprungs, die Überprüfung der Integrität, die Nichtabstreitbarkeit von Ursprungund Empfang sowie die Gewährleistung der Vertraulichkeit von EDI-Nachrichten.Sicherheitsverfahren und -maßnahmen zur Überprüfung des Ursprungs undder Integrität, um den Sender einer EDI-Nachricht zu identifizieren und sicherzustellen,dass jede empfangene EDI-Nachricht vollständig ist und nicht verstümmeltwurde, sind für alle Nachrichten obligatorisch. Bei Bedarf können imTechnischen Anhang zusätzliche Sicherheitsverfahren und -maßnahmen festgelegtwerden.4.3 Führen die Sicherheitsverfahren und -maßnahmen zur Zurückweisung einerEDI-Nachricht informiert der Empfänger den Sender darüber unverzüglich.Der Empfänger einer EDI-Nachricht, die zurückgewiesen wurde oder einenFehler enthält, reagiert erst dann auf die Nachricht, wenn er Anweisungen desSenders empfängt.Artikel 5


Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch4Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vomSender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuftwerden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personenweitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenenZwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)ist zu beachten.Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartigervertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Träger vertraulicher Informationen betrachtet,soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.Artikel 6Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller vonden Parteien während einer geschäftlichen Transaktion im Sinne des Artikels1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristenund Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesonderenach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nachGPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL undAPERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfängerin dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlichsicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraumgewährleistet wird.6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichtenproblemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbarenForm reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, diehierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.Artikel 7Technische Spezifikationen und AnforderungenDer Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischenSpezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß denBestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgenden Bedingungengehören:- Anforderungen an den Umsatzsteuernachweis- Kontaktdaten


Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch5Artikel 8Inkrafttreten, Änderungen, Dauer und Teilnichtigkeit8.1 LaufzeitDie Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteienin Kraft.Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von mindestenseinem Monat schriftlich kündigen.Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genanntenRechte und Pflichten der Parteien auch nach der Kündigung fort.8.2 ÄnderungenBei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternativeBestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnungals Teil der Vereinbarung betrachtet.8.3 TeilnichtigkeitSollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültigerachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.……………………………………….(Ort/Datum)………………………………………(Ort/Datum)Lieferant<strong>ENA</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>Apolda</strong> <strong>GmbH</strong>………………………………………(Stempel/Unterschrift)………………………………………(Stempel/Unterschrift)


Technischer Anhang zur Vereinbarung über den elektronischen DatenaustauschTechnischer Anhang:1. Ansprechpartner- Technische Fragen: Janis Dedekind, Tel.: 03644 502837- Vertragliche Fragen: Dirk Tauchnitz, Tel.: 03644-50289951- Briefadresse: Heidenberg 52, 99510 <strong>Apolda</strong>- Faxnummer: 03644 50289952- Email Adresse: info@en-apolda.de2. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg:(s. Kommunikationsrichtlinie)- Kommunikationsprotokoll: SMTP- EDIFACT-Kommunikations-- adresse: netznutzung@en-apolda.de- Kommunikationsidentifikation:- Maximale Sendungsgröße(technisch mögliche <strong>Datei</strong>größe): maximal 10 MB- Kompressionsart mit Version: unkomprimiert3. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. VEDIS)- Verschlüsselungsverfahren (SMIME)- Methode zur Verschlüsselung/Entschlüsselung RC2-1284. Die Kommunikationsmittel sind zu folgende Zeiten empfangsbereit:- täglich 24 Stunden5. Die Datenübertragung erfolgt im folgenden Format:- INVOICE in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen VersionREMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version- <strong>Datei</strong>namenskonvention (gemäß Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibungzur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT <strong>Datei</strong>en“)- Codepflegende Stellen sind:- UN für EDIFACT-Syntax- SG1 für ILN-Nummer- Verteilnetzbetreiber für Zählpunkte- VDEW für alle anderen (z. B.: Rechnungstypen, Artikelnummern)6. Vedis-Empfehlung zur DatensicherheitZur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird aufdie Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr imdeutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen.7. Anforderungen an SammelrechungDas Deckblatt für die Sammelrechnung wird wie in der nachfolgend ersichtlichenForm versendet.


Technischer Anhang zur Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch 2Sender: 9900958000006<strong>ENA</strong> <strong>Energienetze</strong> <strong>Apolda</strong> <strong>GmbH</strong>UST.-ID: DE 253593486St.-Nr.:161/125/06296Heidenberg 5299510 <strong>Apolda</strong>Umsatzsteuernachweis zur EDIFACT-RechnungslegungEmpfänger: xxxxxxxxxxxxxFax xxxxx-xxxxxxxErstellungsdatum: TT.MM.JJJJ <strong>Datei</strong>referenznummer: XXXXX<strong>Datei</strong>name:INVOIC_9900958000006_ xxxxxxxxxxxxx _JJJJMMTT _xxxxxx.txtAbrechnungszeitraum von TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ Anzahl Rechnungen: XNetto gesamt Steuersatz Steuer gesamt Brutto gesamtxxx,xx xx,0 xx,xx xxx,xxSummen xxx,xx xx,xx xxx,xxTT.MM.JJJJSeite x/xVersanddatum:TT.MM.JJJJRechnungswährung: EURbez. Steuer gesamt bez. Brutto gesamtx,xxx,xxSumme aller fälligen Beträge:xxx,xxLfd.Nr.xKundennummerxxxxxxRg.-Nr.Orig.-Rg.-Nr. XXxxxxxxxRg.-DatumFälligkeitTT.MM.JJJJTT.MM.JJJJNetto % Steuer Brutto bez. Brutto bez. Steuer ZahlbetragLeistungszeitraumxxx,xx xx,xx xxx,xx xxx,xxenthaltene SteuersätzeTT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJxxx,xx xx xxx,xx xxx,00 x,xx x,xx

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