Protokoll - Afgib
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Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung durch den Chefarzt der Klinik für Geriatrische Rehabilitation Ansbach,<br />
Herrn Dr. Anderer<br />
2. Vorstellung des Tagungsprogramms durch Frau Rettelbach-Zellner<br />
Aktuelles zum Thema „Pflegebudget“?<br />
Aus der Teilnehmerrunde dazu folgende Information: München ist für das Pflegebudget eine der<br />
auserwählten Modellregionen. Grundsätzlich können Leistungen in Höhe der sog.<br />
Pflegesachleistungen frei wählbar „eingekauft“ werden, ohne an einen bestimmten ambulanten<br />
Dienst gebunden zu sein.<br />
Herrn Hahn (Sozialreferat Bezirk Mittelfranken) ist das Pflegebudget für den Bereich Mittelfranken<br />
nicht bekannt. Wohingegen diese Region im Bereich des „persönlichen Budgets“ der<br />
Eingliederungshilfe sogar führend sei.<br />
Weitere Informationen zum Stand der Dinge liegen nicht vor.<br />
3. „Pflege im Heim oder zu Hause?“ – Finanzierung durch die Sozialhilfeträger:<br />
Referat von Herrn Hahn, Leiter der Abteilung „Hilfe zur Pflege“ des Sozialreferates des Bezirkes<br />
Mittelfranken zum Thema der Heimkostenfinanzierung durch den überörtlichen Sozialhilfeträger.<br />
Thema: „Finanzierung der Betreuung in einem Alten- und Pflegeheim – oder Wer muss was zahlen“<br />
Für die Heimkostenfinanzierung ist einzusetzen:<br />
- Einkommen<br />
- Vermögen<br />
- Ansprüche aus Verträgen<br />
- Schenkungsrückforderungsansprüche<br />
- Ansprüche gegen Unterhaltsverpflichtete<br />
aus Einkommen<br />
aus Vermögen<br />
Ausführlichere Informationen hat der Bezirk Mittelfranken, Sozialreferat zum Thema „Hilfe zur<br />
Pflege“ auf einer Internetseite zusammengestellt.<br />
Diese ist abrufbar unter: www.bezirk-mittelfranken.de (- Soziales, - Information, -PDF-Broschüren<br />
Soziales, Seite 2: Info-Broschüre Hilfe zur Pflege aktualisiert)<br />
Herrn Hahn weist ausdrücklich darauf hin, dass es regional unterschiedliche Regelungen bei der<br />
Heimkostenfinanzierung/ der Berechnung geben kann.<br />
Beim Thema „Rüstige im Heim“ muss Heimbetreuungsbedürftigkeit vorliegen, durch entsprechende<br />
ärztliche Bestätigung. Pflegestufe 0 = täglicher Pflegeaufwand von 15 – 45 Minuten, darunter sog.<br />
Rüstigenbereich.<br />
Das Thema Bestattungsvorsorge wurde gesetzgeberisch nicht weiter verfolgt. Es gebe wohl eine<br />
bayernweite Initiative zur Regelung dieser Angelegenheit.<br />
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