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Protokoll - Afgib

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Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung durch den Chefarzt der Klinik für Geriatrische Rehabilitation Ansbach,<br />

Herrn Dr. Anderer<br />

2. Vorstellung des Tagungsprogramms durch Frau Rettelbach-Zellner<br />

Aktuelles zum Thema „Pflegebudget“?<br />

Aus der Teilnehmerrunde dazu folgende Information: München ist für das Pflegebudget eine der<br />

auserwählten Modellregionen. Grundsätzlich können Leistungen in Höhe der sog.<br />

Pflegesachleistungen frei wählbar „eingekauft“ werden, ohne an einen bestimmten ambulanten<br />

Dienst gebunden zu sein.<br />

Herrn Hahn (Sozialreferat Bezirk Mittelfranken) ist das Pflegebudget für den Bereich Mittelfranken<br />

nicht bekannt. Wohingegen diese Region im Bereich des „persönlichen Budgets“ der<br />

Eingliederungshilfe sogar führend sei.<br />

Weitere Informationen zum Stand der Dinge liegen nicht vor.<br />

3. „Pflege im Heim oder zu Hause?“ – Finanzierung durch die Sozialhilfeträger:<br />

Referat von Herrn Hahn, Leiter der Abteilung „Hilfe zur Pflege“ des Sozialreferates des Bezirkes<br />

Mittelfranken zum Thema der Heimkostenfinanzierung durch den überörtlichen Sozialhilfeträger.<br />

Thema: „Finanzierung der Betreuung in einem Alten- und Pflegeheim – oder Wer muss was zahlen“<br />

Für die Heimkostenfinanzierung ist einzusetzen:<br />

- Einkommen<br />

- Vermögen<br />

- Ansprüche aus Verträgen<br />

- Schenkungsrückforderungsansprüche<br />

- Ansprüche gegen Unterhaltsverpflichtete<br />

aus Einkommen<br />

aus Vermögen<br />

Ausführlichere Informationen hat der Bezirk Mittelfranken, Sozialreferat zum Thema „Hilfe zur<br />

Pflege“ auf einer Internetseite zusammengestellt.<br />

Diese ist abrufbar unter: www.bezirk-mittelfranken.de (- Soziales, - Information, -PDF-Broschüren<br />

Soziales, Seite 2: Info-Broschüre Hilfe zur Pflege aktualisiert)<br />

Herrn Hahn weist ausdrücklich darauf hin, dass es regional unterschiedliche Regelungen bei der<br />

Heimkostenfinanzierung/ der Berechnung geben kann.<br />

Beim Thema „Rüstige im Heim“ muss Heimbetreuungsbedürftigkeit vorliegen, durch entsprechende<br />

ärztliche Bestätigung. Pflegestufe 0 = täglicher Pflegeaufwand von 15 – 45 Minuten, darunter sog.<br />

Rüstigenbereich.<br />

Das Thema Bestattungsvorsorge wurde gesetzgeberisch nicht weiter verfolgt. Es gebe wohl eine<br />

bayernweite Initiative zur Regelung dieser Angelegenheit.<br />

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