Allgemeine Verkaufs- und LieferbedingungenAllgemeine Informationen1. Allgemeine BedingungenNachstehende Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen desöffent lichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.Lieferungen erfolgen, unabhängig vom Auftragswert, ausschließlich zu den nachstehendenBedingungen.Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden sowie mündliche Absprachengelten nur, wenn sie schriftlich von SELVE bestätigt werden.Ist der Besteller ein Großhändler, ist er verpflichtet, nur an den Einzelhandel zu liefern. Istder Besteller ein Einzelhändler, ist er verpflichtet, nur an den Endverbraucher zu verkaufen.Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte,bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Kundenbereits zugegangen sind.2. LieferungLieferungen erfolgen freibleibend oder nach Absprache mit dem Kunden. Lieferfristen beginnennach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen undder Zahlung, soweit diese vereinbart ist (Vorkasse). Mit Meldung der Versandbereitschaftgilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn sich die Versendung ohne Verschulden verzögertoder unmöglich ist.Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sindzulässig. Eine vereinbarte Lieferzeit ist als annähernd zu betrachten.Wird eine vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, so ist, falls SELVE nicht grob fahrlässigoder vorsätzlich gehandelt hat, unter Ausschluss weiterer Ansprüche, der Kunde nach Ablaufeiner angemessenen Nachfrist berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern odervom Vertrag zurückzutreten. Die Verzugsentschädigung ist auf höchstens 10 % vom Warenwertund max. 500 E pro Auftrag desjenigen Teils der Lieferung begrenzt, der nicht vertragsgemäßerfolgt ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn sich der Kunde selbst inAnnahmeverzug befindet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungsgrößen und Abnahmeterminenkann SELVE spätestens drei Monate nach Vertragsabschluß eine verbindliche Festlegunghierüber verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb von dreiWochen nach, ist SELVE berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen. Nach deren Ablaufist SELVE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.Ereignisse höherer Gewalt berechtigen SELVE, die Lieferung um die Dauer der Behinderungund eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfülltenTeiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik,Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidliche Umstände, z.B. Betriebsstörungengleich, die SELVE die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen;den Nachweis darüber hat SELVE zu führen. Dies gilt auch, wenn die vorgenanntenBehinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Der Kundekann SELVE auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob er zurücktreten oderinnerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Erklärt sich SELVE nicht, kann der Kundevom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. SELVE wird den Kunden unverzüglichbenachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. SELVE hat Beeinträchtigungendes Kunden so gering wie möglich zu halten.3. GefahrübergangDie Gefahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware bei SELVE oder dem jeweiligen Auslieferungslagerauf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen und für Sendungen,deren Frachtkosten SELVE übernimmt. Als Gewicht ist das zum Zeitpunkt des Gefahrübergangsfestgestellte und dokumentierte Gewicht maßgebend.4. Preise, Fracht und VerpackungSELVE berechnet die Preise nach Maßgabe der für die einzelnen Produktgruppen jeweils gültigenPreisliste. Für Sonderprojekte bzw. Sonderartikel gelten die jeweils vereinbarten undvon SELVE schriftlich bestätigten Preise. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuerin E.Bei Abrufaufträgen oder langfristigen Lieferverträgen werden die am Tag der Lieferung gültigenPreise berechnet, wenn zwischen Bestellung und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.Dies gilt auch dann, wenn zunächst andere Preise bestätigt wurden.Soweit von SELVE nicht anders schriftlich bestätigt, gelten die angegebenen Preise ab Lüdenscheidbzw. ab Auslieferungslager und schließen Mehrwertsteuer, Porto, Versandverpackungund Wertversicherung nicht ein. Die Verpackung wird von SELVEzurückgenommen. Verpackungen und Versand erfolgen nach bestem Ermessen von SELVE.Bei einem Warenwert von 500 E netto trägt SELVE die Frachtkosten im Inland bis zur Empfangsstation(Paketdienste frei Haus) oder frei deutsche Grenze bei Exportlieferungen. Speditionssendungenab einem Warenwert von mindestens 2.500 E netto erfolgen im Inlandfrei Haus. Zur frachtfreien Lieferung von Achtkant-Stahlwellen ist zusätzlich eine Mindestmengevon 3000 Metern erforderlich. Rollgeld, Flächenfracht, Express- oder sonstige Beschleunigungsgebührensowie Paketgebühren trägt ansonsten der Kunde bzw.Rechnungsempfänger.Grundsätzlich werden nur komplette Verpackungseinheiten geliefert. In Ausnahmefällen, beiAnbruch von Verpackungseinheiten, wird ein Mindermengenzuschlag von 5,00 E berechnet.5. ZahlungsbedingungenRechnungen von SELVE sind, soweit nicht anders vereinbart, in E innerhalb von 8 Tagenmit 2 % Skonto oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Dies giltauch für Rechnungen nach Teillieferungen. Reparatur- und Schulungsrechnungen sind sofortrein netto fällig.6. Gewährleistung und MängelrügeMängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln istdie Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. In beiden Fällen verjähren, soweit nichtanderes vereinbart, alle Mängelansprüche 24 Monate nach Lieferung (Gefahrübergang derWare). Soweit Gesetze längere Fristen vorschreiben, gelten diese.Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von SELVE nachzubessern oder neu zuliefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaftherausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist SELVE unverzüglich schriftlich zu meldenund ein Muster der beanstandeten Ware beizulegen. Ersetzte Teile werden Eigentumvon SELVE.Zur Vornahme aller SELVE notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungenhat der Kunde nach Verständigung mit SELVE die erforderliche Zeit und Gelegenheitzu geben; andernfalls ist SELVE von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßiggroßer Schäden, wobei SELVE sofort zu verständigen ist, hat der Kunde dasRecht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von SELVE Ersatz dererforderlichen Aufwendungen zu verlangen.Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt SELVE,soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlichdes Versandes und Verpackung.Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag,wenn SELVE, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausfälle, eine ihm gesetzte, angemesseneFrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangelsfruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglichein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreisesbleibt ansonsten ausgeschlossen.Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäßeVerwendung, fehlerhaftes Zusammensetzen (Montage) bzw. Ingebrauchnahmedurch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässigeBehandlung, nicht ordnungsgemäße Verwendung oder Wartung, ungeeigneter Einsatz,Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungsanleitung, äußere Einwirkungen wie Stöße,Schläge oder Witterung, Verwendung ungeeigneter Zubehörteile. Bessert der Besteller oderein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung seitens SELVE für die daraus entstehendenFolgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von SELVE vorgenommeneÄnderungen des Liefergegen standes.Wenn SELVE den Kunden außerhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet SELVE für dieFunktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdrücklicher vorherigerZusicherung.Erfährt der Kunde, dass durch die von SELVE gelieferte Ware eine Schutzrechtsverletzungbei einem Dritten eintreten könnte, ist der Kunde verpflichtet, SELVE dies unverzüglich mitzuteilen.Dasselbe gilt für den Fall, dass als Folge eines Verbrauchsgüterkaufs der Kunde inRegress genommen wird (§ 478 BGB).7. Sonstige HaftungWenn der Liefergegenstand durch Verschulden von SELVE infolge unterlassener oder fehlerhafterAusführung von vor oder nach Vertragsabschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungenoder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen,insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes, vom Kundennicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gilt unter Ausschluss weiterer Ansprüchedes Kunden die nachfolgende Regelung.Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet SELVE, aus welchenRechtsgründen auch immer, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafterVerletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oderderen Abwesenheit garantiert wurde, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetzfür Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftetwird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SELVE, auchbei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzteremFalle begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.8. EigentumsvorbehaltSELVE behält sich das Eigentum an allen gelieferten Teilen vor, bis sämtliche Forderungeneinschließlich aller Nebenforderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung unterEinschluss zukünftig entstehender Forderung vollständig beglichen sind.Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände im Rahmendes ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter zu veräußern oder weiter zu verarbeiten.Er tritt aber bereits jetzt SELVE alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerungoder Weiterverarbeitung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies giltunabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Umbildungweiter veräußert wird. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf durch SELVE zur Einziehung der anSELVE abgetretenen Forderung ermächtigt. SELVE verpflichtet sich, die Forderungen nichteinzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.Im übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständezu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig darüber zu verfügen.SELVE verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden frei -zugeben, soweit deren Wert die zu sichernde Gesamtforderung von SELVE gegen den Kundenum 20 % übersteigt.Ware, die aus Kulanz oder wegen Eigentumsvorbehalt zurückgenommen wird, darf nichtälter als 6 Monate sein.Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder eine Pfändung dieserWare durch SELVE gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.Falls SELVE nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehaltdurch Zurücknahme Gebrauch macht, ist SELVE berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufenoder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzieltenErlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche aufSchadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten. Bei Rücknahmeder Ware wird eine Kostenpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages jedoch mindestens50 E pro Rücknahme berechnet. Auch ist SELVE berechtigt jederzeit den aktuellen,nachgewiesenen Schaden statt der Kostenpauschale geltend zu machen.9. Aufrechnung und ZurückbehaltungsrechteDer Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt, die von SELVE anerkanntoder rechtskräftig festgestellt sind. Das gleiche gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs-und Zurückbehaltungsrechten im Hinblick auf den jeweils zugrundeliegenden Anspruch des Kunden.10. VertragsänderungVertragliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeitder schriftlichen Bestätigung durch SELVE.11. SonstigesEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lüdenscheidals Hauptsitz von SELVE. SELVE behält sich das Recht vor, nach seiner Wahl denKunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, ist davondie Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Unwirksame oder nicht durchführbareKlauseln sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweckder entfallenden Klausel am nächsten kommt.Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden Daten über Kunden und Lieferanten gespeichertund verarbeitet.SELVE GmbH & Co. KG, LüdenscheidAugust 201012
Antriebstechnik im ÜberblickAntriebe und Zubehör für Rollläden und MarkisenSELVE AllgemeinDie Wahl des richtigen Antriebs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14Elektrischer Anschluss von Antrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18SE – die innovativen Antriebemit elektronischer Abschaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .SE-Plus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19SES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23SEL-Plus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27SEM-Plus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31SE-R – die Antriebe mit elektronischerAbschaltung in Funk-Ausführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .SE-Plus-R . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35SES-R . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39SEL-Plus-R . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43SEM-Plus-R . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47SMI – die Antriebe mit elektronischer Abschaltungund Standard-Motor-Interface . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .SMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51AS-T – die modernen Antriebemit Drehmomentabschaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .AS-T . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55SP – die klassischen Antriebe mitSpindelabschaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .SP 1 / 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59SP 3 / 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63NHK – die Antriebe mit Nothandbedienung . . . . . . . . . .NHK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .67Zubehör für Antriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Adapterübersicht (Markisen / Rollläden) . . .71Motorlager und Mechanisches Zubehör . . . .77Antriebe und Zubehörfür Rollläden und MarkisenSteuerungen für Rollläden,Markisen und JalousienSteuerungen für Rollläden und MarkisenSonstige Steuerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Zeitschaltuhren, Schalter und Schaltgeräte .92Funkfernsteuerungen . . . . . . . . . . . . . . . . .103Sicherheitssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . .105Steuerungen für Rollläden . . . . . . . . . . . . .106Steuerungen für SMI . . . . . . . . . . . . . . . . .108Garagentoröffner GDO . . . . . . . . . . . . . . .109intronic für Rollläden und Markisen . . . . . . . . . . . . . . . . .Produktübersicht intronic . . . . . . . . . . . . . .110Anwendungsbeispiele13Bauteile für Rollläden
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