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2012 - Jugendheim Platanenhof - Kanton St. Gallen

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<strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong><br />

Sicherheits- und Justizdepartement<br />

Amt für Justizvollzug<br />

<strong>Jugendheim</strong> <strong>Platanenhof</strong> Oberuzwil<br />

<strong>Jugendheim</strong> <strong>Platanenhof</strong>, Sonnenhofstrasse, 9242 Oberuzwil<br />

O R I E N T I E R U N G z u m H e i m a u f e n t h a l t<br />

Wohngruppe ALBATROS <strong>2012</strong><br />

(Offene, hochstrukturierte und eng betreute Wohngruppe<br />

für Schüler sowie für Jugendliche in Berufsausbildung<br />

und als Anschlussprogramm nach der Geschlossenheit)<br />

__________________________________________________________________________<br />

1. Aufnahmebedingungen<br />

Für die Aufnahme benötigen wir von der einweisenden Behörde<br />

- einen rechtskräftigen Einweisungsbeschluss (Verfügung)<br />

- Kostengutsprache für den Aufenthalt und die Restdefizitzahlung der kantonalen<br />

Verbindungsstelle<br />

2. Aufenthaltskosten<br />

Ansätze <strong>2012</strong> Fr. 512.00 pro Tag<br />

Bei Abwesenheiten, insbesondere Entweichungen, werden die vollen Kosten verrechnet.<br />

Zusätzliche Aufwändungen<br />

Für zusätzliche Aufwändungen, wie beispielsweise Halbtaxabo / psychologische /<br />

psychiatrische Abklärungen / Zahnbehandlungen / Sehhilfen oder regelmässig stattfin-<br />

dende therapeutische Unterstützung durch ext. Fachpersonen werden wir vorgängig eine<br />

separate Kostengutsprache einholen.<br />

3. Rechnungsstellung<br />

In der Regel stellen wir Ihnen vierteljährlich Rechnung. Diese ist innert 30 Tagen zu be-<br />

zahlen.<br />

4. Versicherung<br />

Die Krankenversicherung ist Sache der einweisenden Behörde respektive der<br />

Erziehungsberechtigten. Eine entsprechende Bestätigung ist beim Eintritt abzugeben.<br />

Alle Jugendlichen, welche in einem Lehr- bzw. Anlehrverhältnis stehen, sind durch das<br />

Heim für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert. Kosten, die infolge unerlaubtem


Verlassen des Heimareals entstehen, sind nicht gedeckt. Die Deckung bei Unfällen von<br />

Jugendlichen ohne Lehrverhältnis muss durch die Krankenkasse übernommen werden.<br />

5. Erforderliche Unterlagen (spätestens beim Eintritt)<br />

- Einweisungsbeschluss (Verfügung)<br />

- Kostengutsprache für den Aufenthalt (muss in der Verfügung enthalten sein); Gut-<br />

sprache Restdefizit wird nach Eintritt über die kant. Heimverbindungsstelle eingeholt.<br />

- Bereits vorhandene Abklärungsberichte, Gutachten<br />

- AHV-Ausweis (sofern vorhanden)<br />

- Schulzeugnisse (Kopien)<br />

- Weitere Unterlagen fordern wir nach Notwendigkeit bei Ihnen an<br />

6. Haftung für Effekten<br />

Für Brillen, Natels, Musikgeräte und Instrumente übernimmt das Heim keine Haftung,<br />

ebenfalls nicht für Wertgegenstände und Geld, wenn diese nicht ins Depot gegeben wur-<br />

den.<br />

Heimleitung Hans-Peter Amann Tel. 071 955 41 00 Fax 071 955 41 01<br />

E-Mail hanspeter.amann@sg.ch<br />

Sekretariat Tel. 071 955 41 00 Fax 071 955 41 03<br />

Eveline Nagel E-Mail eveline.nagel@sg.ch<br />

Doris Hauser E-Mail doris.hauser@sg.ch<br />

Erziehungsleitung Dagmar Müller Tel. 071 955 41 16 Fax 071 955 41 01<br />

Anfragen betreffend Aufnahmen E-Mail dagmar.mueller@sg.ch<br />

Gruppenleitung Bernd Ruoff Tel. 071 955 41 41 Fax 071 955 41 01<br />

E-Mail bernd.ruoff@planti.ch<br />

Buchhaltung Renate Blattmann Tel. 071 955 41 14 Fax 071 955 41 01<br />

E-Mail renate.blattmann@sg.ch<br />

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