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2.2.2 Co-Branding Kreditkarten als Instrument der Mit ...

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VD20<br />

Aktuelles und Trends 2/2.2<br />

Georg Schürmann Seite 1<br />

<strong>2.2.2</strong> <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> <strong>als</strong> <strong>Instrument</strong> <strong>der</strong> <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>bindung<br />

und des Fundraising<br />

<strong>2.2.2</strong>.1 Definiton<br />

Eine <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte ist zunächst einmal eine ganz „normale“ Kreditkarte.<br />

Das heißt, man kann mit ihr üblicherweise weltweit bargeldlos einkaufen,<br />

sowohl im Geschäft <strong>als</strong> auch im Internet, und an Geldautomaten Bargeld abheben.<br />

Der Unterschied einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte zu einer normalen Kreditkarte<br />

besteht darin, dass erstere durch ein Unternehmen, eine NPO o<strong>der</strong> einen<br />

Verein („<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Partner“) gemeinsam mit einer Bank herausgegeben<br />

wird. Bei dieser Kooperation erfolgt <strong>der</strong> Vertrieb <strong>der</strong> Kreditkarte primär durch<br />

den <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Partner. Die Bank übernimmt die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Kreditkarten</strong>:<br />

von <strong>der</strong> Bestellung über die Produktion bis zur Abrechnung.<br />

Bei einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte wird neben <strong>der</strong> weltweiten Zahlungsmöglichkeit<br />

gleichzeitig die Marke des <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Partners betont. Dessen Logo<br />

erscheint auf <strong>der</strong> Kreditkarte. Das mögliche Spektrum <strong>der</strong> Kooperation reicht<br />

dabei von sogenannten „Tailored Cards“, bei denen das Logo des <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong><br />

Partners zwar auf dem <strong>Kreditkarten</strong>produkt aufgebracht wird, ansonsten aber<br />

die Bank auf allen Dokumenten <strong>als</strong> Herausgeber und Ansprechpartner fungiert,<br />

bis hin zu einem komplett eigenständigen <strong>Co</strong>rporate Design im Sinne des <strong>Co</strong>-<br />

<strong>Branding</strong> Partners für Kreditkarte und alle Geschäftsvorgänge.<br />

<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong>, die von Umwelt- o<strong>der</strong> Sozialverbänden herausgegeben<br />

werden, werden auch „Charity Cards“ o<strong>der</strong> „Affinity Cards“ genannt.<br />

<strong>2.2.2</strong>.2 <strong>Kreditkarten</strong>arten<br />

<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> können grundsätzlich mit <strong>der</strong> gleichen Funktionalität<br />

wie jede Bankkreditkarte emittiert werden.<br />

Bei einer „echten“ bzw. klassischen Kreditkarte erhält <strong>der</strong> Karteninhaber / die<br />

Karteninhaberin monatlich eine Abrechnung über sämtliche erworbenen Waren<br />

und Dienstleistungen (Rechnungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn erhält <strong>der</strong><br />

Karteninhaber bzw. die Karteninhaberin nur vom jeweiligen Händler bzw.<br />

Dienstleister). Diese monatliche Abrechnung kann sofort beglichen o<strong>der</strong> in<br />

Raten abgezahlt werden. Letztere Möglichkeit, die <strong>als</strong> „revolvieren<strong>der</strong> Kredit“<br />

bezeichnet wird, wurde durch Kreditinstitute bisher vornehmlich im anglo-amerikanisch<br />

geprägten Raum angeboten, erfreut sich aktuell jedoch insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch in Deutschland wachsen<strong>der</strong> Beliebtheit. Kunden bzw. Kundinnen haben in<br />

Abhängigkeit von ihrer Bank und ihres <strong>Kreditkarten</strong>vertrages die Möglichkeit,<br />

monatlich fünf, zehn o<strong>der</strong> 50 Prozent <strong>der</strong> offenen Summe zurückzuzahlen. Sie<br />

sind jedoch nicht an eine feste Rückzahlungsrate gebunden, son<strong>der</strong>n können die<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />

Logo auf <strong>der</strong><br />

Kreditkarte<br />

Charity Cards o<strong>der</strong><br />

Affinity Cards


2/2.2 Aktuelles und Trends<br />

Seite 2 Georg Schürmann<br />

Charge Card:<br />

gängigste<br />

Kreditkarte<br />

Prepaid-Karten:<br />

hohe Akzeptanz<br />

Praxis-Beispiele<br />

Kreditsumme je<strong>der</strong>zeit durch Son<strong>der</strong>tilgungen begleichen. Unabhängig von<br />

einer vollständigen Tilgung kann die Kreditkarte innerhalb des persönlichen<br />

Verfügungsrahmens neu belastet werden.<br />

Bei einer „Charge Card“ erhält <strong>der</strong> Karteninhaber / die Karteninhaberin monatlich<br />

eine Rechnung, die sofort bzw. innerhalb einer Frist von bis zu 30 Tagen fällig<br />

ist. Der Kunde / die Kundin erhält <strong>als</strong>o für den Zeitraum zwischen <strong>der</strong> Bezahlung<br />

einer Ware und <strong>der</strong> Fälligkeit <strong>der</strong> Rechnung einen zinslosen Kredit mit sehr<br />

kurzer Laufzeit. In Deutschland ist dies die gängigste Art von <strong>Kreditkarten</strong>.<br />

Des Weiteren gibt es auch „Prepaid-Karten“, bei denen Zahlungen nicht auf<br />

Kredit-, son<strong>der</strong>n auf Guthabenbasis abgewickelt werden. Der zu bezahlende<br />

Betrag wird aus einem vorher eingezahlten Guthaben beglichen, es handelt sich<br />

<strong>als</strong>o um eine Guthabenkarte, nicht um eine Kreditkarte im engen Sinne. Das<br />

Guthaben wird in <strong>der</strong> Regel verzinst. Vorteil bei dieser Form ist, dass in <strong>der</strong><br />

Regel keine Schufa-Auskunft eingeholt werden muss. Für den Erwerb dieser<br />

Karte ist die Volljährigkeit keine Voraussetzung. Insgesamt ist diese Kartenform<br />

sehr leicht zugänglich und findet somit eine hohe Akzeptanz in bestimmten<br />

Verbraucherkreisen.<br />

Am deutschen Markt haben sich in den letzten Jahren eine Vielzahl von <strong>Co</strong>-<br />

<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> etabliert. Zu den bekanntesten Formen zählen <strong>Kreditkarten</strong>,<br />

die im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen herausgegeben werden.<br />

Als Beispiel sind Miles&More von <strong>der</strong> Lufthansa o<strong>der</strong> auch die Kreditkarte im<br />

Rahmen des payback-Programms zu nennen.<br />

Im Folgenden werden Beispiele von <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong>, die von Vereinen<br />

bzw. Umweltverbänden herausgegeben werden, kurz dargestellt.<br />

<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong>: Beispiel 1<br />

Der ADAC gibt seit dem 1. Mai 2010 neue <strong>Kreditkarten</strong> heraus. Wer an <strong>der</strong><br />

Tankstelle dann mit <strong>der</strong> neuen „ADAC mobilKarte Gold“ bezahlt, bekommt<br />

auf jede Tankstellenrechnung drei Prozent Rabatt. Zur „ADAC mobilKarte<br />

Gold“ gehört zudem ein Versicherungspaket.<br />

Für Inhaber bzw. Inhaberinnen <strong>der</strong> Silberversion <strong>der</strong> ADAC Kreditkarte gibt<br />

es zwei Prozent Rabatt auf Tankstellenrechnungen. Die „ADAC mobilKarte<br />

Silber“ beinhaltet ebenfalls einige Versicherungsleistungen.<br />

Den Preisnachlass an <strong>der</strong> Tankstelle gibt es zusätzlich zum Sofortrabatt von<br />

einem Cent pro Liter bei Shell und Agip, den jedes <strong>Mit</strong>glied, egal ob Inhaber<br />

einer Gold- o<strong>der</strong> Silberkarte, bekommt. So sparen Autofahrer / Autofahre-


VD20<br />

Aktuelles und Trends 2/2.2<br />

Georg Schürmann Seite 3<br />

rinnen, die bei Shell o<strong>der</strong> Agip tanken, mit <strong>der</strong> „ADAC mobilKarte Gold“<br />

bei einem Spritpreis von 1,40 Euro über fünf Cent pro Liter Treibstoff.<br />

Für ADAC-<strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>, die keine klassische Kreditkarte wünschen o<strong>der</strong> für<br />

die die Kontrolle über ihre Ausgaben im Vor<strong>der</strong>grund steht, bieten die<br />

ADAC Finanzdienste eine Prepaid-Karte: die „ADAC ClubmobilKarte“ für<br />

19 Euro Jahreskartenpreis. Die Karte wird mit Guthaben aufgefüllt und kann<br />

dann weltweit <strong>als</strong> vollwertige Visa-Karte eingesetzt werden. Sie gewährt<br />

einen Tankrabatt von einem Prozent.<br />

Der Tankstellenrabatt gilt bei allen drei ADAC-Kartenversionen weltweit<br />

bis zu einem Tankstellenumsatz von 2.500 Euro je Kalen<strong>der</strong>jahr – ausgenommen<br />

sind nur Supermarkt- und Baumarkt-Tankstellen.<br />

Alle drei <strong>Kreditkarten</strong> gibt <strong>der</strong> ADAC zusammen mit <strong>der</strong> Landesbank Berlin<br />

AG heraus. 1<br />

<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong>: Beispiel 2<br />

Der NABU gibt gemeinsam mit <strong>der</strong> Volkswagen-Bank direct die „NABU<br />

VISA Card“ heraus. Ab zehn Euro Jahresgebühr erhält <strong>der</strong> Kunde / die Kundin<br />

nicht nur ein entsprechendes <strong>Kreditkarten</strong>angebot, er bzw. sie leistet<br />

zugleich einen Beitrag zum Schutz <strong>der</strong> Natur.<br />

<strong>Mit</strong> <strong>der</strong> „NABU VISA Card“ werden Projekte des NABU geför<strong>der</strong>t. Die<br />

erste Jahresgebühr (zehn Euro und gegebenenfalls sechs Euro für die<br />

Zusatzkarte) wird an den NABU komplett weitergegeben. Darüber hinaus<br />

unterstützen alle <strong>Kreditkarten</strong>umsätze – ausgenommen Bargeldverfügungen<br />

– den konkreten Umweltschutz. Beispiele von geför<strong>der</strong>ten Projekten werden<br />

auf <strong>der</strong> Internetseite des NABU dargestellt. 2<br />

<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong>: Beispiel 3<br />

Der WWF Schweiz gibt mit <strong>der</strong> Schweizer <strong>Co</strong>rner Bank sowohl eine MasterCard-<br />

<strong>als</strong> auch eine VISA-Kreditkarte heraus. Analog zur NABU-Kreditkarte<br />

unterstützt <strong>der</strong> Karteninhaber / die Karteninhaberin direkt den WWF<br />

und kann gleichzeitig die Vorteile einer Kreditkarte nutzen. Bei <strong>der</strong> WWF-<br />

Kreditkarte kann <strong>der</strong> Kunde bzw. die Kundin das Kartenmotiv aus <strong>der</strong><br />

WWF-Bildgalerie auswählen. Die Karte kostet 85 SFR Davon fließen 50<br />

SFR an den WWF Schweiz. Bei jedem Einkauf erhält <strong>der</strong> WWF zudem<br />

1 http://www.adac.de/produkte/finanzdienste/kreditkarten/<br />

2 http://www.nabu.de/oekologischleben/kreditkarte/<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich


2/2.2 Aktuelles und Trends<br />

Seite 4 Georg Schürmann<br />

emotionalen<br />

Bindung an die<br />

NPO stärken<br />

0,25 Prozent des Umsatzes. Der Karteninhaber bzw. die Karteninhaberin hat<br />

keine Mehrkosten. Die Beträge werden direkt von <strong>der</strong> Bank an den WWF<br />

Schweiz gezahlt. 3<br />

Diese drei Beispiele sollen nur einen Einblick in die Einsatzmöglichkeiten von<br />

<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> geben. Sie machen auch deutlich, dass verschiedenste<br />

Banken eine <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte herausgeben und jedes Unternehmen,<br />

jede NPO o<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Verein für seinen o<strong>der</strong> ihren speziellen Bedarf mit<br />

dem richtigen Bankpartner zusammenarbeiten sollte.<br />

<strong>2.2.2</strong>.3 <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> zur <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>bindung und<br />

-gewinnung<br />

Für Organisationen und Vereine kann eine <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte zur Stärkung<br />

<strong>der</strong> <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>bindung dienen. So kann die Kreditkarte unter an<strong>der</strong>em<br />

auch einen <strong>Mit</strong>gliedsausweis ersetzen. Dies ist allerdings in <strong>der</strong> Regel nur möglich,<br />

wenn auf dem <strong>Mit</strong>gliedsausweis kein Foto des <strong>Mit</strong>glieds verwendet wird.<br />

Das <strong>Mit</strong>glied setzt den Ausweis bzw. dann die kombinierte Kreditkarte nicht<br />

nur im unmittelbaren Zusammenhang mit <strong>der</strong> Organisation ein, son<strong>der</strong>n nutzt<br />

diese täglich für den bargeldlosen Einkauf. Das <strong>Mit</strong>glied zeigt damit seine Verbundenheit<br />

zu <strong>der</strong> Organisation und stärkt die emotionale Bindung zu ihr.<br />

Darüber hinaus wird <strong>der</strong> <strong>Mit</strong>gliedsausweis zum Werbeträger <strong>der</strong> Organisation,<br />

da dieser beim Kaufvorgang vom <strong>Mit</strong>glied gezeigt wird. Bei überzeugten <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>n<br />

kann dieses Produkt so schnell auch zum Gesprächsgegenstand im<br />

Verwandten- und Bekanntenkreis werden.<br />

Des Weiteren spart die Organisation die Herstellungskosten für die <strong>Mit</strong>gliedsausweise,<br />

da die Produktionskosten für die Kreditkarte von <strong>der</strong> Partnerbank<br />

übernommen werden.<br />

Beim Einsatz <strong>der</strong> Kreditkarte spendet das <strong>Mit</strong>glied zudem direkt an die Organisation.<br />

Dies stärkt die Bindung an die Organisation weiter (diese Funktionsweise<br />

wird im folgenden Kapitel erläutert).<br />

<strong>2.2.2</strong>.4 <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-<strong>Kreditkarten</strong> zum Fundraising<br />

<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> mit einer Spendenfunktion werden auch „Charity<br />

Card“ o<strong>der</strong> „Affinity Card“ genannt. Diese sind in Deutschland noch nicht sehr<br />

3 http://www.wwf.ch/de/tun/unterstutzen/kreditkarten/


VD20<br />

Aktuelles und Trends 2/2.2<br />

Georg Schürmann Seite 5<br />

verbreitet. Die Erfahrungen aus dem anglo-amerikanischen Raum mit <strong>Kreditkarten</strong><br />

zum Fundraising sind sehr positiv. Allein in Großbritannien wurde dieser<br />

Typ von <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> seit 1988 von mindestens 83 Nonprofit-Organisationen<br />

herausgegeben. 4 Für jeden durch die NPO geworbenen neuen <strong>Kreditkarten</strong>nutzer<br />

erhält sie vom Bankpartner zunächst eine Prämie bzw. einen<br />

Teil <strong>der</strong> Jahresgebühr. Diese Prämie liegt in <strong>der</strong> Regel im Bereich von zwei<br />

Euro bis fünf Euro pro Jahr und Karte. Darüber hinaus erhält die Nonprofit-Organisation<br />

eine prozentuale Beteiligung an vom Karteninhaber tatsächlich getätigten<br />

Kartenumsätzen. Diese liegt bei etwa 0,25 Prozent des <strong>Kreditkarten</strong>umsatzes<br />

und wird aus <strong>der</strong> „Interchange Fee“ refinanziert. Die „Interchange<br />

Fee“ erhält <strong>der</strong> Bankpartner vom <strong>Kreditkarten</strong>unternehmen (z.B. Mastercard<br />

o<strong>der</strong> Visa) und reicht davon einen Teil an die NPO weiter. Der zu erwartende<br />

Jahresumsatz mit einer Kreditkarte in Deutschland liegt zwischen 2000 Euro<br />

und 3.500 Euro. Somit sind Spendeneinnahmen von fünf Euro bis zehn Euro<br />

aus den Umsatzprovisionen pro Kreditkarte und Jahr zu erwarten. Insgesamt<br />

kann eine Nonprofit-Organisation pro ausgegebener Kreditkarte mit Spenden<br />

pro Jahr zwischen sieben und 15 Euro rechnen.<br />

Die Einführung einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte dürfte somit deutlich leichter<br />

sein <strong>als</strong> die Anhebung <strong>der</strong> <strong>Mit</strong>gliedsbeiträge o<strong>der</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>beiträge im Jahr<br />

um zehn Euro.<br />

Auch die För<strong>der</strong>er bzw. <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> einer NPO haben ein Interesse an einer solchen<br />

<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte. Sie erhalten zu einer vergleichbaren Jahresgebühr<br />

wie z.B. bei ihrer Volksbank o<strong>der</strong> Sparkasse eine Kreditkarte, jedoch<br />

mit einer Zusatzleistung, <strong>als</strong>o mehr Leistung zum gleichen Preis. Sie können<br />

ohne zusätzlichen Aufwand <strong>der</strong> Nonprofit-Organisation, <strong>der</strong> sie nahe stehen,<br />

eine kleine Spende zukommen lassen. Dies stärkt die emotionale Bindung, nicht<br />

zuletzt weil die <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte ständig im Geldbeutel präsent ist.<br />

Zudem können mit einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte auch neue För<strong>der</strong>er für eine<br />

NPO gewonnen werden, da diese ohne einen persönlichen Mehraufwand spenden<br />

können.<br />

Eine Alternative zu einer eigenen <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte kann die Beteiligung<br />

an einem Mehrwertsystem sein, welches ebenfalls auf Spenden ausgerichtet ist.<br />

Beispiel: Mehrwertsystem <strong>als</strong> Alternative zur eigenen <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong><br />

Kreditkarte<br />

Ein solches Mehrwertsystem ist Grünkauf (www.gruenkauf.de). Die entsprechende<br />

<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte wird gemeinsam mit <strong>der</strong> Triodos Bank,<br />

Europas führende Nachhaltigkeitsbank, herausgegeben. Der Karteninhaber<br />

bzw. die Karteninhaberin <strong>der</strong> „GrünCardPlus MasterCard“ entscheidet, welchem<br />

Projekt er / sie seine bzw. ihre gesammelten Punkte spendet. Geschäfts-<br />

4 http://www.fundraising-forum.de/fundraising_ueber_kreditkarte.html<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />

statt Anhebung<br />

<strong>der</strong> <strong>Mit</strong>gliedsbeiträge<br />

Mehrwertsystem<br />

<strong>als</strong> Alternative


2/2.2 Aktuelles und Trends<br />

Seite 6 Georg Schürmann<br />

kunden <strong>der</strong> Triodos Bank, die im sozialen Bereich tätig sind, können über die<br />

Bank Projektvorschläge einreichen, die dann durch den Beirat von Grünkauf<br />

geprüft und zur Aufnahme in den Spendenkreis genehmigt werden. So wurde<br />

bereits das Projekt „Sozialfond Sterntaler“ des Triodos Bank-Kreditkunden<br />

Arbeiterwohlfahrt Thüringen in den Spendenkreis von Grünkauf aufgenommen.<br />

Daneben sind weitere wohltätige Projekte wie <strong>der</strong>zeit beispielsweise<br />

Keine Macht den Drogen e.V., Plan International Deutschland e.V. o<strong>der</strong> Plant<br />

for the Planet Foundation für das Mehrwertsystem von Grünkauf akkreditiert<br />

und können mit Spenden bedacht werden. Aus <strong>der</strong> Jahresgebühr <strong>der</strong> „Grün-<br />

CardPlus MasterCard“ stehen zwei Euro und aus den Kartenumsätzen<br />

0,25 Prozent für Spenden zur Verfügung.<br />

Falls sich eine NPO für die Beteiligung an einem Mehrwertsystem wie<br />

Grünkauf entscheidet, muss bei <strong>der</strong> aktiven Vermarktung <strong>der</strong> <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong><br />

Kreditkarte in dem Kreis <strong>der</strong> eigenen <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> und För<strong>der</strong>er auf jeden Fall<br />

auf das eigene zu för<strong>der</strong>nde Projekt hingewiesen werden. Es besteht natürlich<br />

immer das „Risiko“, dass die angesprochenen För<strong>der</strong>er ein an<strong>der</strong>es Projekt<br />

für ihre persönliche Spende auswählen.<br />

Quelle: Triodos Bank, alle Bildrechte vorhanden<br />

<strong>2.2.2</strong>.5 Erfolgsfaktoren<br />

Bei <strong>der</strong> Entscheidung über die Einführung einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte müssen<br />

einige kritische Faktoren bedacht werden.<br />

Als Mindestabsatzmenge für eine solche Kreditkarte sollten mittelfristig 3.000<br />

Stück kalkuliert werden. Beim Einsatz <strong>der</strong> Kreditkarte <strong>als</strong> <strong>Mit</strong>gliedsausweis ist<br />

die Absatzmenge leicht kalkulierbar. Beim Angebot an einen Kreis von För-


VD20<br />

Aktuelles und Trends 2/2.2<br />

Georg Schürmann Seite 7<br />

<strong>der</strong>ern muss abgeschätzt werden, welcher Anteil das Angebot annehmen wird<br />

und wie viele För<strong>der</strong>er auf diesem Weg neu gewonnen werden können. Hier ist<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Affinität zu <strong>Kreditkarten</strong> in <strong>der</strong> Zielgruppe zu bedenken <strong>als</strong><br />

auch die Bereitschaft eine neue Kreditkarte zu erwerben bzw. zu dieser zu<br />

wechseln. In diesem Kontext ist <strong>der</strong> Vertriebskanal von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung<br />

für den Absatzerfolg. Angebotspräsentation über Website, Mailing o<strong>der</strong><br />

die aktive Vermarktung auf <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>versammlungen sind hier Möglichkeiten.<br />

Falls aufgrund <strong>der</strong> Mindeststückzahl eine eigene <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-Kreditkarte nicht<br />

in Betracht kommt, kann die Einbindung in ein Mehrwertsystem wie das von<br />

Grünkauf eine Alternative sein. Kleinere Organisationen haben alternativ auch<br />

die Möglichkeit, eine <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-Kreditkarte über ihren übergeordneten Verband<br />

darzustellen.<br />

Der „Marken-Fit“ ist in jedem Fall bei <strong>der</strong> Wahl des Bankpartners zu beachten.<br />

Der Bankpartner muss zur eigenen Organisation passen. Die „Marken“ <strong>der</strong><br />

Kooperationspartner müssen ähnliche Zielgruppen ansprechen, sich aber auch<br />

ergänzen. Das Motiv des Bankpartners an <strong>der</strong> Ausgabe einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte<br />

ist in <strong>der</strong> Regel die Neukundengewinnung. An die Inhaber <strong>der</strong> Kreditkarte<br />

möchte <strong>der</strong> Bankpartner auch an<strong>der</strong>e Produkte verkaufen. Ansonsten wäre<br />

<strong>der</strong> Bankpartner kaum bereit, Teile <strong>der</strong> Provision <strong>als</strong> Spenden weiterzuleiten, da<br />

die verbleibenden Erlöse kaum die Kosten decken. Die Wahl eines „f<strong>als</strong>chen“<br />

Bankpartners kann zu Irritationen beim eigenen För<strong>der</strong>kreis führen und im<br />

schlechtesten Fall zur Reduzierung des Spendenaufkommens. So passt beispielsweise<br />

eine „Autobank“ <strong>als</strong> Bankpartner eigentlich nicht zu einer Umweltorganisation.<br />

Der Bankpartner sollte auch über erste Erfahrungen im noch jungen Markt für<br />

<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> verfügen. Nur so kann er <strong>der</strong> Nonprofit-Organisation<br />

auch mit Rat zur Seite stehen.<br />

Wichtig ist auch die Einbindung <strong>der</strong> richtigen <strong>Kreditkarten</strong>gesellschaft durch den<br />

Bankpartner. Die Zahl <strong>der</strong> Akzeptanzstellen, <strong>als</strong>o Geschäfte o<strong>der</strong> Internetportale,<br />

bei denen man die Kreditkarte einsetzen kann, ist hier von Bedeutung. In <strong>der</strong><br />

Regel sind Mastercard und Visa die richtigen Partner im deutschen Markt.<br />

Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor ist die richtige Wahl <strong>der</strong> Funktionalitäten<br />

<strong>der</strong> Kreditkarte. Die bekannteste <strong>Kreditkarten</strong>art im deutschen Markt ist die<br />

Charge Card (siehe <strong>2.2.2</strong>.2 <strong>Kreditkarten</strong>arten). Inwieweit Zusatzleistungen wie<br />

Versicherungen bei <strong>der</strong> Kreditkarte integriert werden sollten, muss genau überlegt<br />

werden und mit dem Bankpartner erarbeitet werden. Falls die <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong><br />

Kreditkarte den <strong>Mit</strong>gliedsausweis ersetzen soll, muss sie auf jeden Fall eine<br />

Prepaid-Funktion enthalten, damit sie Min<strong>der</strong>jährigen und auch ohne Schufa-<br />

Auskunft angeboten werden kann. Im Fall von <strong>Mit</strong>gliedsausweisen ist die Preisgestaltung<br />

von Bedeutung, da für einen <strong>Mit</strong>gliedsausweis in <strong>der</strong> Regel keine<br />

Jahresgebühr in Rechnung gestellt werden kann. Dies erschwert dem Bankpart-<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich


2/2.2 Aktuelles und Trends<br />

Seite 8 Georg Schürmann<br />

ner die Kalkulation. Daher wird meistens die <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-Kreditkarte den <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>n<br />

optional anstatt des bisherigen Ausweises angeboten. <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> haben<br />

dann einen Anreiz, die Kreditkarte zu wählen, wenn diese bei gleicher Funktionalität<br />

weniger <strong>als</strong> <strong>der</strong> übliche Marktpreis, <strong>der</strong> zwischen 20 und 30 Euro pro<br />

Jahr liegt, kostet. Er nutzt dann die <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte statt seiner bisherigen<br />

Kreditkarte sowohl <strong>als</strong> <strong>Mit</strong>gliedsausweis <strong>als</strong> auch zum Spenden, ohne<br />

Mehraufwand.<br />

<strong>2.2.2</strong>.6 Entscheidungsmatrix für die wesentlichen Entscheidungsparameter<br />

Funktion/Kriterium Entscheidungsbedarf<br />

Bankpartner Auswahl nach „Marken-Fit“ und Kompetenz<br />

Grundkonzeption Eigene <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-Karte/Verbandlösung/Teilnahme<br />

an Mehrwertsystem<br />

Kartenart Kreditfunktion /Charge Card/Prepaid Card<br />

Kartengesellschaft MasterCard/Visa/Amex<br />

Versicherungen Nein/falls Ja, welche<br />

<strong>Mit</strong>gliedsausweisfunktion Ja/Nein<br />

Jahresgebühr Höhe<br />

Spendenanteil Jahresgebühr Höhe<br />

Spendenanteil „Interchange Fee“ Höhe<br />

<strong>2.2.2</strong>.7 Fazit<br />

Für Nonprofit-Organisationen bietet die <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-Kreditkarte eine echte<br />

Möglichkeit, die Vermarktungsansätze zu erweitern. <strong>Mit</strong> diesem <strong>Instrument</strong><br />

können bestehende <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> und För<strong>der</strong>er gebunden werden, neue För<strong>der</strong>er<br />

gewonnen werden und neue Finanzierungsquellen erschlossen werden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>als</strong> Alternative zu einer Beitragserhöhung ist die Einführung einer<br />

<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte überlegenswert.


VD20<br />

Aktuelles und Trends 2/2.4<br />

Bernd Bauer Seite 1<br />

2.2.4 Der Europäische Zahlungsverkehr –<br />

die unmçgliche Umstellung auf SEPA<br />

Bis voraussichtlich November 2012 (Überweisungen) bzw. November 2013<br />

(Lastschriften) sollen die nationalen Zahlungsverkehrssysteme durch europaweit<br />

standardisierte Verfahren abgelöst werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Realisierung<br />

des EU-Binnenmarktes wird ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum –<br />

Single European Payment Area, kurz SEPA – geschaffen, in dem nicht mehr<br />

zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden wird.<br />

Im Bargeldbereich wurde <strong>der</strong> Euro-Zahlungsverkehrsraum mit <strong>der</strong> Einführung<br />

des Euro am 1. Januar 2002 realisiert. Nun geht es um den bargeldlosen Zahlungsverkehr.<br />

Dieser ist <strong>der</strong>zeit noch stark fragmentiert: Jedes Land verfügt<br />

über eigene technische Standards, z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik,<br />

das Datenformat für den Zahlungsaustausch o<strong>der</strong> die Gestaltung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Zahlungsverfahren.<br />

2.2.4.1 Europaweit einheitliche Zahlungsinstrumente<br />

SEPA wird diese traditionellen Strukturen aufbrechen: Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen<br />

werden im SEPA-Verfahren künftig von einer beliebigen<br />

Bank aus bargeldlose Euro-Zahlungen im ganzen Euroraum tätigen und hierbei<br />

einheitliche Zahlungsinstrumente – SEPA-Überweisung (Credit Transfer), SEPA-<br />

Lastschrift (Direct Debit) und SEPA-Kartenzahlungen (Cards Framework) – einsetzen<br />

können. Alle Zahlungen werden behandelt wie nationale Zahlungen, mit<br />

einer garantierten Ausführungszeit bis zur Kontogutschrift von max. drei Bankarbeitstagen<br />

(ab 1. Januar 2012: ein Bankarbeitstag). Teilnehmerlän<strong>der</strong> an <strong>der</strong><br />

SEPA sind die 27 <strong>Mit</strong>gliedsstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein,<br />

Norwegen und die Schweiz. Alle Transaktionen werden in Euro durchgeführt.<br />

2.2.4.2 Einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen<br />

<strong>Mit</strong> <strong>der</strong> „Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt“ (Payment Services<br />

Directive; PSD) wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> EU geschaffen und in nationales Recht umgesetzt.<br />

Ende Januar 2008 wurde mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> SEPA-CT (Überweisung) und<br />

<strong>der</strong> SEPA-CF (Kartenzahlung) <strong>der</strong> erste Schritt getan. Die <strong>Instrument</strong>e können<br />

für den grenzüberschreitenden ebenso wie für den nationalen Zahlungsverkehr<br />

genutzt werden. Am 2. November 2009 folgte die Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD<br />

(Lastschrift).<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />

Zeitplan<br />

Ziele<br />

Rechtsrahmen


2/2.4 Aktuelles und Trends<br />

Seite 2 Bernd Bauer<br />

Umstellungsprozess<br />

IBAN<br />

2.2.4.3 Ziel: Abschaffung nationaler Zahlungsinstrumente und<br />

-verfahren<br />

Die Banken sind zunächst angehalten, die SEPA-Zahlungsinstrumente zusätzlich<br />

zu den nationalen Zahlungsverkehrssystemen anzubieten. Wie lange die<br />

nationalen Zahlungsverkehrssysteme parallel zu den SEPA-Verfahren angeboten<br />

werden können, steht noch nicht verbindlich fest. Es ist davon auszugehen,<br />

dass ab dem Entscheidungstermin – November 2011 – plus zwölf Monate nach<br />

Inkrafttreten <strong>der</strong> Verordnung, die nationalen Überweisungsverfahren zu Gunsten<br />

des SEPA-CT Verfahrens eingestellt werden (November 2012). Ein Jahr<br />

später erfolgt dann die Umstellung <strong>der</strong> nationalen Lastschrift zu Gunsten des<br />

SEPA-DD Verfahrens (November 2013).<br />

2.2.4.4 Identifizierung des Zahlungsempfängers durch IBAN<br />

und BIC<br />

Der wesentliche Unterschied <strong>der</strong> SEPA-<strong>Instrument</strong>e zu den nationalen Zahlungsverkehrsinstrumenten<br />

ist: Statt Bankleitzahl und Kontonummer ist zur<br />

Identifizierung des Zahlungsempfängers<br />

• die IBAN = International Bank Account Number<br />

• und <strong>der</strong> BIC = Bank Identifier <strong>Co</strong>de<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Konkret bedeutet das: Allein die IBAN zählt, d.h. <strong>der</strong> Name des<br />

Zahlungsempfängers ist nicht mehr wichtig. Es gibt keine Namensüberprüfung<br />

seitens <strong>der</strong> Banken mehr.<br />

Die IBAN ist eine international standardisierte Kontonummer, bestehend aus<br />

einem Län<strong>der</strong>kennzeichen (zweistellig, z.B. für Deutschland DE), einer Prüfziffer<br />

(zweistellig), dem nationalen Bankcode (in Deutschland die Bankleitzahl)<br />

und <strong>der</strong> Kontonummer (zehnstellig, dabei werden kürzere Kontonummern mit<br />

führenden Nullen auf zehn Stellen erweitert. Die deutsche IBAN hat somit<br />

exakt 22 Stellen.<br />

IBAN-Beispiel:<br />

DE733702050000080019 00<br />

DEPPBBBBBBBBKKKKKKKK KK


VD20<br />

Aktuelles und Trends 2/2.4<br />

Bernd Bauer Seite 3<br />

Der BIC (auch bekannt <strong>als</strong> SWIFT-<strong>Co</strong>de) ist ein international standardisierter<br />

Bankcode, nach dem weltweit jedes Kreditinstitut eindeutig identifiziert werden<br />

kann und <strong>der</strong> bei grenzüberschreitenden Zahlungen und internationalem Austausch<br />

von Nachrichten zwischen den Kreditinstituten eingesetzt wird. Der BIC<br />

besteht aus acht bis elf Stellen: Die ersten vier Stellen bezeichnen einen (frei<br />

wählbaren) Bankcode. Danach folgt <strong>der</strong> zweistellige ISO-Län<strong>der</strong>code (d.h. für<br />

Deutschland DE), anschließend eine zweistellige Angabe des Orts bzw. <strong>der</strong><br />

Region (z.B. Frankfurt/M: FF). Die letzten drei Stellen können für (frei wählbare)<br />

Filialbezeichnungen genutzt werden o<strong>der</strong> auch frei blieben.<br />

BIC-Beispiel für Bank für Sozialwirtschaft (BFSW), Geschäftsstelle<br />

Berlin (BER):<br />

BFSWDE33BER<br />

2.2.4.5 Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD (Lastschrift)<br />

Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen<br />

nationalen Lastschriftverfahren hat sich <strong>der</strong> Europäische Zahlungsverkehrsrat<br />

(European Payments <strong>Co</strong>uncil; EPC), <strong>der</strong> die Einführung <strong>der</strong> SEPA<br />

steuert, gegen eine Harmonisierung <strong>der</strong> bestehenden nationalen Lastschriftverfahren<br />

und für die Entwicklung eines völlig neuen Einzugsverfahren für die<br />

SEPA-DD entschieden. Die SEPA-DD unterscheidet sich in mehreren Punkten<br />

von <strong>der</strong> heutigen deutschen Lastschrift:<br />

Neu: Mandat statt Einzugsermächtigung<br />

Der Zahlungspflichtige erteilt dem Gläubiger keine Einzugsermächtigung mehr,<br />

son<strong>der</strong>n ein Mandat. Dieses ermächtigt den Zahlungsempfänger nicht nur zum<br />

Einzug <strong>der</strong> Zahlung, son<strong>der</strong>n beauftragt das kontoführende Institut, die übermittelte<br />

Lastschriftanweisung zu erfüllen und das entsprechende Konto zu belasten.<br />

Die Bank des Zahlungspflichtigen ist nicht verpflichtet, das Mandat zu prüfen.<br />

Künftig wird unterschieden zwischen einer SEPA-Basislastschrift (SEPA <strong>Co</strong>re<br />

Direct Debit) und einer SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Busines to Bussines<br />

Direct Debit).<br />

Definiert wird das SEPA-Basislastschiftmandat nach dem „SEPA <strong>Co</strong>re Direct<br />

Debit Scheme Rulebook“ des European Payments <strong>Co</strong>uncil (EPC).<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />

BIC<br />

Mandat<br />

Lastschriften


2/2.4 Aktuelles und Trends<br />

Seite 4 Bernd Bauer<br />

Identifikationsnummer<br />

und<br />

Referenznummer<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsfrist<br />

fest definierte<br />

Vorlauffristen<br />

Risiken und<br />

Nachteile<br />

Spen<strong>der</strong>verlust<br />

Neu: Mandatsbezogene Daten<br />

Neu ist: Jedem Datensatz werden mandatsbezogene Daten mitgegeben. Ein<br />

Mandat enthält eine eindeutige Identifikationsnummer (Credit Identifier <strong>Co</strong>de)<br />

des Zahlungsempfängers, die von <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank vergeben wird,<br />

eine von ihm individuell vergebene Mandats-Referenznummer und die Angabe,<br />

ob das Mandat für wie<strong>der</strong>kehrende Zahlungen o<strong>der</strong> eine einmalige Zahlung<br />

gegeben wird.<br />

Alle Mandate sind vom Kontoinhaber eigenhändig zu unterzeichnen. Die<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt bis zu acht Wochen nach<br />

<strong>der</strong> Kontobelastung. Die elektronische Unterschriftsform wird voraussichtlich<br />

ab 2011 möglich sein.<br />

Neu: Vorlauffristen für die Vorlage <strong>der</strong> Lastschrift<br />

Neu sind auch fest definierte Vorlauffristen für die Vorlage <strong>der</strong> Lastschrift an<br />

die Zahlstelle: Die erste Inkassostelle muss die Lastschrift so rechtzeitig an die<br />

Zahlstelle weiterleiten, dass sie spätestens fünf Tage bei Erstlastschriften bzw.<br />

zwei Tage bei Folgelastschriften vor Fälligkeit vorliegt.<br />

Das SEPA-Firmenlastschriftmandat wird nach dem „SEPA Business to Business<br />

Direct Debit Scheme Rulebook“ des EPC definiert.<br />

Dieses Lastschriftmandat gilt nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten<br />

von Unternehmungen gezogen werden. Die Unternehmungen sind nicht berechtigt,<br />

nach erfolgter Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.<br />

Sie sind jedoch berechtigt, ihre Kreditinstitute bis zum Fälligkeitstag anzuweisen,<br />

die Lastschrift nicht einzulösen.<br />

2.2.4.6 Verlust von Spen<strong>der</strong>n durch das SEPA-Lastschriftmandat?<br />

Spenden- und <strong>Mit</strong>gliedsorganisationen, die künftig die SEPA-DD einsetzen<br />

wollen, müssen ihre bisher erhaltenen Einzugsermächtigungen komplett auf das<br />

neue Mandat umstellen und bei Nichtausführung alle 36 Monate erneuern.<br />

Das heißt: alle <strong>der</strong>zeitigen Spen<strong>der</strong> und <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> müssen zur Umstellung auf<br />

das Lastschriftmandat aufgefor<strong>der</strong>t werden. Befürchtet wird, dass zahlreiche<br />

Spen<strong>der</strong> bzw. <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> die Gelegenheit nutzen werden, ihre Lastschriften auslaufen<br />

zu lassen.


VD20<br />

Aktuelles und Trends 2/2.4<br />

Bernd Bauer Seite 5<br />

2.2.4.7 Hohe Umstellungskosten<br />

Auch für an<strong>der</strong>e Branchen bringt die Einführung des Mandats Nachteile, u.a.<br />

hohe Umstellungskosten. Deutschland ist mit ca. zwölf Milliarden Lastschriften<br />

<strong>der</strong> größte Lastschriftnutzer in Europa. Bei <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD müssten<br />

mehrere Hun<strong>der</strong>t Millionen Mandate neu eingeholt werden. Eine Kostenschätzung<br />

des Gesamtverbandes <strong>der</strong> Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)<br />

auf <strong>der</strong> Basis des durch die Bundesregierung zur Bürokratiekostenmessung eingesetzten<br />

Standard-Kosten-Modells (SKM) weist beispielsweise allein für Versicherungsunternehmen<br />

Kosten in Höhe von 4,8 Milliarden Euro aus.<br />

Der deutsche Gesetzgeber ist weiterhin gefor<strong>der</strong>t, diese Problematik im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> europäischen Zahlungsverkehrsrichtlinie in<br />

deutsches Recht zu lösen.<br />

2.2.4.8 Initiativen gegen das Lastschriftmandat<br />

Derzeit gibt es von verschiedenen Seiten Bemühungen, eine Alternative zur<br />

Einholung des SEPA-Lastschriftmandats zu finden. Der momentane Sachstand<br />

stellt sich jedoch wie folgt dar: Die Zahlungsdienstrichtlinie (Payment Services<br />

Directive 2007/64/EG) verlangt ein eigenhändig unterzeichnetes SEPA-Mandat.<br />

Definiert wird das SEPA-Lastschiftmandat nach dem „SEPA <strong>Co</strong>re Direct<br />

Debit Scheme Rulebook“ des European Payments <strong>Co</strong>uncil (EPC).<br />

2.2.4.9 Weitere Auswirkungen für Spendenorganisationen<br />

Bei den Nonprofit-Organisationen existieren ca. zehn bis zwölf Millionen Dauerlastschriften<br />

bestehen<strong>der</strong> Spen<strong>der</strong> und <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>. Zusätzlich wird ca. 90 Prozent<br />

des Internet-Spendenzahlungsverkehrs in Deutschland zurzeit mittels Lastschrift<br />

ohne „physikalische Unterschrift“ abgewickelt. Hinzu kommt, dass im Kontext<br />

von Spendengalas im Fernsehen Lastschriften mit erheblichen Summen erteilt<br />

werden. <strong>Mit</strong> <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD in <strong>der</strong> vorgesehenen Form ist dies<br />

nicht mehr möglich.<br />

2.2.4.10 Empfehlung <strong>der</strong> Bank für Sozialwirtschaft: Kombimandat<br />

Als vorbereitende Maßnahme bis zur endgültigen Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD<br />

empfiehlt Ihnen die Bank für Sozialwirtschaft den sofortigen Einsatz eines<br />

Kombimandates (vgl. Muster), welches bereits im jetzigen Lastschrifteinzugsverfahren,<br />

aber auch im künftigen SEPA-DD Verfahren eingesetzt werden kann<br />

und die neu eingeführten Funktionen enthält.<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />

Umstellungskosten<br />

gefor<strong>der</strong>te<br />

Alternativen<br />

Internet-Spenden<br />

sofort einrichten:<br />

Kombimandat


2/2.4 Aktuelles und Trends<br />

Seite 6 Bernd Bauer<br />

Umstellung auf<br />

XML Format<br />

Gebührenregelung<br />

OUR nutzen<br />

2.2.4.11 Notwendig: Technische Umstellung auf XML Format<br />

Weiterhin sollten Sie Kontakt zu Ihrem Software-Hersteller aufnehmen und mit<br />

ihm abklären, bis zu welchem Zeitpunkt die technische Umstellung Ihrer Systeme<br />

auf das XML Format erfolgt. Als Datenformat für SEPA-CT und SEPA-DD wird<br />

ein XML-basierter, von S.W.I.F.T. entwickelter ISO-Standard (ISO 20022) genutzt.<br />

Über die electronic banking-Produkte <strong>der</strong> Bank für Sozialwirtschaft (BFS-<br />

Netbanking, BFS Online.PRO, Windata und GenoCash) können Sie bereits zum<br />

jetzigen Zeitpunkt SEPA-CT Aufträge einstellen. Die Verarbeitung <strong>der</strong> SEPA-<br />

DD Aufträge wird frühestens ab November 2011 möglich sein.<br />

2.2.4.12 Hinweis für Auslandsüberweisungen<br />

Wenn Sie künftig SEPA-CT über 50.000 Euro einreichen, <strong>der</strong>en Empfänger<br />

außerhalb <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb <strong>der</strong> EU liegt, ist die<br />

begünstigte Bank berechtigt, Gebühren für diese Zahlung zu berechnen. Um<br />

sicherzustellen, dass <strong>der</strong> Betrag netto bei dem Begünstigten ankommt, empfehlen<br />

wir, die Zahlung nicht <strong>als</strong> SEPA-Auftrag, son<strong>der</strong>n <strong>als</strong> Auslandsauftrag mit<br />

<strong>der</strong> Gebührenregelung OUR durchzuführen.<br />

1. MUSTER Kombimandat:<br />

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats<br />

Einzugsermächtigung<br />

Ich ermächtige (wir ermächtigen)<br />

……………………………………………………<br />

(Name des Zahlungsempfängers)<br />

wi<strong>der</strong>ruflich, die von mir (uns) zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit<br />

durch Lastschrift von meinem (unserem) Konto einzuziehen.<br />

2. SEPA-Lastschriftmandat<br />

Ich ermächtige (wir ermächtigen)<br />

……………………………………………………<br />

(Name des Zahlungsempfängers)<br />

Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen.


VD20<br />

Aktuelles und Trends 2/2.4<br />

Bernd Bauer Seite 7<br />

Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von<br />

……………………………………………<br />

(Name des Zahlungsempfängers)<br />

auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />

Hinweis: Ich kann (wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit<br />

dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es<br />

gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />

____________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _<br />

Kreditinstitut des Zahlers (Name und BIC)<br />

IBAN: D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _<br />

___________________________________<br />

Ort, Datum, Unterschrift(en) <strong>der</strong>/des Zahlers<br />

Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich (uns)<br />

___________________________________________<br />

(Name des Zahlungsempfängers) über den Einzug in dieser Verfahrensart<br />

unterrichten.“<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich


2/2.4 Aktuelles und Trends<br />

Seite 8 Bernd Bauer

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