2.2.2 Co-Branding Kreditkarten als Instrument der Mit ...
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Aktuelles und Trends 2/2.2<br />
Georg Schürmann Seite 1<br />
<strong>2.2.2</strong> <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> <strong>als</strong> <strong>Instrument</strong> <strong>der</strong> <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>bindung<br />
und des Fundraising<br />
<strong>2.2.2</strong>.1 Definiton<br />
Eine <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte ist zunächst einmal eine ganz „normale“ Kreditkarte.<br />
Das heißt, man kann mit ihr üblicherweise weltweit bargeldlos einkaufen,<br />
sowohl im Geschäft <strong>als</strong> auch im Internet, und an Geldautomaten Bargeld abheben.<br />
Der Unterschied einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte zu einer normalen Kreditkarte<br />
besteht darin, dass erstere durch ein Unternehmen, eine NPO o<strong>der</strong> einen<br />
Verein („<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Partner“) gemeinsam mit einer Bank herausgegeben<br />
wird. Bei dieser Kooperation erfolgt <strong>der</strong> Vertrieb <strong>der</strong> Kreditkarte primär durch<br />
den <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Partner. Die Bank übernimmt die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Kreditkarten</strong>:<br />
von <strong>der</strong> Bestellung über die Produktion bis zur Abrechnung.<br />
Bei einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte wird neben <strong>der</strong> weltweiten Zahlungsmöglichkeit<br />
gleichzeitig die Marke des <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Partners betont. Dessen Logo<br />
erscheint auf <strong>der</strong> Kreditkarte. Das mögliche Spektrum <strong>der</strong> Kooperation reicht<br />
dabei von sogenannten „Tailored Cards“, bei denen das Logo des <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong><br />
Partners zwar auf dem <strong>Kreditkarten</strong>produkt aufgebracht wird, ansonsten aber<br />
die Bank auf allen Dokumenten <strong>als</strong> Herausgeber und Ansprechpartner fungiert,<br />
bis hin zu einem komplett eigenständigen <strong>Co</strong>rporate Design im Sinne des <strong>Co</strong>-<br />
<strong>Branding</strong> Partners für Kreditkarte und alle Geschäftsvorgänge.<br />
<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong>, die von Umwelt- o<strong>der</strong> Sozialverbänden herausgegeben<br />
werden, werden auch „Charity Cards“ o<strong>der</strong> „Affinity Cards“ genannt.<br />
<strong>2.2.2</strong>.2 <strong>Kreditkarten</strong>arten<br />
<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> können grundsätzlich mit <strong>der</strong> gleichen Funktionalität<br />
wie jede Bankkreditkarte emittiert werden.<br />
Bei einer „echten“ bzw. klassischen Kreditkarte erhält <strong>der</strong> Karteninhaber / die<br />
Karteninhaberin monatlich eine Abrechnung über sämtliche erworbenen Waren<br />
und Dienstleistungen (Rechnungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn erhält <strong>der</strong><br />
Karteninhaber bzw. die Karteninhaberin nur vom jeweiligen Händler bzw.<br />
Dienstleister). Diese monatliche Abrechnung kann sofort beglichen o<strong>der</strong> in<br />
Raten abgezahlt werden. Letztere Möglichkeit, die <strong>als</strong> „revolvieren<strong>der</strong> Kredit“<br />
bezeichnet wird, wurde durch Kreditinstitute bisher vornehmlich im anglo-amerikanisch<br />
geprägten Raum angeboten, erfreut sich aktuell jedoch insbeson<strong>der</strong>e<br />
auch in Deutschland wachsen<strong>der</strong> Beliebtheit. Kunden bzw. Kundinnen haben in<br />
Abhängigkeit von ihrer Bank und ihres <strong>Kreditkarten</strong>vertrages die Möglichkeit,<br />
monatlich fünf, zehn o<strong>der</strong> 50 Prozent <strong>der</strong> offenen Summe zurückzuzahlen. Sie<br />
sind jedoch nicht an eine feste Rückzahlungsrate gebunden, son<strong>der</strong>n können die<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />
Logo auf <strong>der</strong><br />
Kreditkarte<br />
Charity Cards o<strong>der</strong><br />
Affinity Cards
2/2.2 Aktuelles und Trends<br />
Seite 2 Georg Schürmann<br />
Charge Card:<br />
gängigste<br />
Kreditkarte<br />
Prepaid-Karten:<br />
hohe Akzeptanz<br />
Praxis-Beispiele<br />
Kreditsumme je<strong>der</strong>zeit durch Son<strong>der</strong>tilgungen begleichen. Unabhängig von<br />
einer vollständigen Tilgung kann die Kreditkarte innerhalb des persönlichen<br />
Verfügungsrahmens neu belastet werden.<br />
Bei einer „Charge Card“ erhält <strong>der</strong> Karteninhaber / die Karteninhaberin monatlich<br />
eine Rechnung, die sofort bzw. innerhalb einer Frist von bis zu 30 Tagen fällig<br />
ist. Der Kunde / die Kundin erhält <strong>als</strong>o für den Zeitraum zwischen <strong>der</strong> Bezahlung<br />
einer Ware und <strong>der</strong> Fälligkeit <strong>der</strong> Rechnung einen zinslosen Kredit mit sehr<br />
kurzer Laufzeit. In Deutschland ist dies die gängigste Art von <strong>Kreditkarten</strong>.<br />
Des Weiteren gibt es auch „Prepaid-Karten“, bei denen Zahlungen nicht auf<br />
Kredit-, son<strong>der</strong>n auf Guthabenbasis abgewickelt werden. Der zu bezahlende<br />
Betrag wird aus einem vorher eingezahlten Guthaben beglichen, es handelt sich<br />
<strong>als</strong>o um eine Guthabenkarte, nicht um eine Kreditkarte im engen Sinne. Das<br />
Guthaben wird in <strong>der</strong> Regel verzinst. Vorteil bei dieser Form ist, dass in <strong>der</strong><br />
Regel keine Schufa-Auskunft eingeholt werden muss. Für den Erwerb dieser<br />
Karte ist die Volljährigkeit keine Voraussetzung. Insgesamt ist diese Kartenform<br />
sehr leicht zugänglich und findet somit eine hohe Akzeptanz in bestimmten<br />
Verbraucherkreisen.<br />
Am deutschen Markt haben sich in den letzten Jahren eine Vielzahl von <strong>Co</strong>-<br />
<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> etabliert. Zu den bekanntesten Formen zählen <strong>Kreditkarten</strong>,<br />
die im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen herausgegeben werden.<br />
Als Beispiel sind Miles&More von <strong>der</strong> Lufthansa o<strong>der</strong> auch die Kreditkarte im<br />
Rahmen des payback-Programms zu nennen.<br />
Im Folgenden werden Beispiele von <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong>, die von Vereinen<br />
bzw. Umweltverbänden herausgegeben werden, kurz dargestellt.<br />
<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong>: Beispiel 1<br />
Der ADAC gibt seit dem 1. Mai 2010 neue <strong>Kreditkarten</strong> heraus. Wer an <strong>der</strong><br />
Tankstelle dann mit <strong>der</strong> neuen „ADAC mobilKarte Gold“ bezahlt, bekommt<br />
auf jede Tankstellenrechnung drei Prozent Rabatt. Zur „ADAC mobilKarte<br />
Gold“ gehört zudem ein Versicherungspaket.<br />
Für Inhaber bzw. Inhaberinnen <strong>der</strong> Silberversion <strong>der</strong> ADAC Kreditkarte gibt<br />
es zwei Prozent Rabatt auf Tankstellenrechnungen. Die „ADAC mobilKarte<br />
Silber“ beinhaltet ebenfalls einige Versicherungsleistungen.<br />
Den Preisnachlass an <strong>der</strong> Tankstelle gibt es zusätzlich zum Sofortrabatt von<br />
einem Cent pro Liter bei Shell und Agip, den jedes <strong>Mit</strong>glied, egal ob Inhaber<br />
einer Gold- o<strong>der</strong> Silberkarte, bekommt. So sparen Autofahrer / Autofahre-
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Aktuelles und Trends 2/2.2<br />
Georg Schürmann Seite 3<br />
rinnen, die bei Shell o<strong>der</strong> Agip tanken, mit <strong>der</strong> „ADAC mobilKarte Gold“<br />
bei einem Spritpreis von 1,40 Euro über fünf Cent pro Liter Treibstoff.<br />
Für ADAC-<strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>, die keine klassische Kreditkarte wünschen o<strong>der</strong> für<br />
die die Kontrolle über ihre Ausgaben im Vor<strong>der</strong>grund steht, bieten die<br />
ADAC Finanzdienste eine Prepaid-Karte: die „ADAC ClubmobilKarte“ für<br />
19 Euro Jahreskartenpreis. Die Karte wird mit Guthaben aufgefüllt und kann<br />
dann weltweit <strong>als</strong> vollwertige Visa-Karte eingesetzt werden. Sie gewährt<br />
einen Tankrabatt von einem Prozent.<br />
Der Tankstellenrabatt gilt bei allen drei ADAC-Kartenversionen weltweit<br />
bis zu einem Tankstellenumsatz von 2.500 Euro je Kalen<strong>der</strong>jahr – ausgenommen<br />
sind nur Supermarkt- und Baumarkt-Tankstellen.<br />
Alle drei <strong>Kreditkarten</strong> gibt <strong>der</strong> ADAC zusammen mit <strong>der</strong> Landesbank Berlin<br />
AG heraus. 1<br />
<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong>: Beispiel 2<br />
Der NABU gibt gemeinsam mit <strong>der</strong> Volkswagen-Bank direct die „NABU<br />
VISA Card“ heraus. Ab zehn Euro Jahresgebühr erhält <strong>der</strong> Kunde / die Kundin<br />
nicht nur ein entsprechendes <strong>Kreditkarten</strong>angebot, er bzw. sie leistet<br />
zugleich einen Beitrag zum Schutz <strong>der</strong> Natur.<br />
<strong>Mit</strong> <strong>der</strong> „NABU VISA Card“ werden Projekte des NABU geför<strong>der</strong>t. Die<br />
erste Jahresgebühr (zehn Euro und gegebenenfalls sechs Euro für die<br />
Zusatzkarte) wird an den NABU komplett weitergegeben. Darüber hinaus<br />
unterstützen alle <strong>Kreditkarten</strong>umsätze – ausgenommen Bargeldverfügungen<br />
– den konkreten Umweltschutz. Beispiele von geför<strong>der</strong>ten Projekten werden<br />
auf <strong>der</strong> Internetseite des NABU dargestellt. 2<br />
<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong>: Beispiel 3<br />
Der WWF Schweiz gibt mit <strong>der</strong> Schweizer <strong>Co</strong>rner Bank sowohl eine MasterCard-<br />
<strong>als</strong> auch eine VISA-Kreditkarte heraus. Analog zur NABU-Kreditkarte<br />
unterstützt <strong>der</strong> Karteninhaber / die Karteninhaberin direkt den WWF<br />
und kann gleichzeitig die Vorteile einer Kreditkarte nutzen. Bei <strong>der</strong> WWF-<br />
Kreditkarte kann <strong>der</strong> Kunde bzw. die Kundin das Kartenmotiv aus <strong>der</strong><br />
WWF-Bildgalerie auswählen. Die Karte kostet 85 SFR Davon fließen 50<br />
SFR an den WWF Schweiz. Bei jedem Einkauf erhält <strong>der</strong> WWF zudem<br />
1 http://www.adac.de/produkte/finanzdienste/kreditkarten/<br />
2 http://www.nabu.de/oekologischleben/kreditkarte/<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich
2/2.2 Aktuelles und Trends<br />
Seite 4 Georg Schürmann<br />
emotionalen<br />
Bindung an die<br />
NPO stärken<br />
0,25 Prozent des Umsatzes. Der Karteninhaber bzw. die Karteninhaberin hat<br />
keine Mehrkosten. Die Beträge werden direkt von <strong>der</strong> Bank an den WWF<br />
Schweiz gezahlt. 3<br />
Diese drei Beispiele sollen nur einen Einblick in die Einsatzmöglichkeiten von<br />
<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> geben. Sie machen auch deutlich, dass verschiedenste<br />
Banken eine <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte herausgeben und jedes Unternehmen,<br />
jede NPO o<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Verein für seinen o<strong>der</strong> ihren speziellen Bedarf mit<br />
dem richtigen Bankpartner zusammenarbeiten sollte.<br />
<strong>2.2.2</strong>.3 <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> zur <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>bindung und<br />
-gewinnung<br />
Für Organisationen und Vereine kann eine <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte zur Stärkung<br />
<strong>der</strong> <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>bindung dienen. So kann die Kreditkarte unter an<strong>der</strong>em<br />
auch einen <strong>Mit</strong>gliedsausweis ersetzen. Dies ist allerdings in <strong>der</strong> Regel nur möglich,<br />
wenn auf dem <strong>Mit</strong>gliedsausweis kein Foto des <strong>Mit</strong>glieds verwendet wird.<br />
Das <strong>Mit</strong>glied setzt den Ausweis bzw. dann die kombinierte Kreditkarte nicht<br />
nur im unmittelbaren Zusammenhang mit <strong>der</strong> Organisation ein, son<strong>der</strong>n nutzt<br />
diese täglich für den bargeldlosen Einkauf. Das <strong>Mit</strong>glied zeigt damit seine Verbundenheit<br />
zu <strong>der</strong> Organisation und stärkt die emotionale Bindung zu ihr.<br />
Darüber hinaus wird <strong>der</strong> <strong>Mit</strong>gliedsausweis zum Werbeträger <strong>der</strong> Organisation,<br />
da dieser beim Kaufvorgang vom <strong>Mit</strong>glied gezeigt wird. Bei überzeugten <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>n<br />
kann dieses Produkt so schnell auch zum Gesprächsgegenstand im<br />
Verwandten- und Bekanntenkreis werden.<br />
Des Weiteren spart die Organisation die Herstellungskosten für die <strong>Mit</strong>gliedsausweise,<br />
da die Produktionskosten für die Kreditkarte von <strong>der</strong> Partnerbank<br />
übernommen werden.<br />
Beim Einsatz <strong>der</strong> Kreditkarte spendet das <strong>Mit</strong>glied zudem direkt an die Organisation.<br />
Dies stärkt die Bindung an die Organisation weiter (diese Funktionsweise<br />
wird im folgenden Kapitel erläutert).<br />
<strong>2.2.2</strong>.4 <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-<strong>Kreditkarten</strong> zum Fundraising<br />
<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> mit einer Spendenfunktion werden auch „Charity<br />
Card“ o<strong>der</strong> „Affinity Card“ genannt. Diese sind in Deutschland noch nicht sehr<br />
3 http://www.wwf.ch/de/tun/unterstutzen/kreditkarten/
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Aktuelles und Trends 2/2.2<br />
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verbreitet. Die Erfahrungen aus dem anglo-amerikanischen Raum mit <strong>Kreditkarten</strong><br />
zum Fundraising sind sehr positiv. Allein in Großbritannien wurde dieser<br />
Typ von <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> seit 1988 von mindestens 83 Nonprofit-Organisationen<br />
herausgegeben. 4 Für jeden durch die NPO geworbenen neuen <strong>Kreditkarten</strong>nutzer<br />
erhält sie vom Bankpartner zunächst eine Prämie bzw. einen<br />
Teil <strong>der</strong> Jahresgebühr. Diese Prämie liegt in <strong>der</strong> Regel im Bereich von zwei<br />
Euro bis fünf Euro pro Jahr und Karte. Darüber hinaus erhält die Nonprofit-Organisation<br />
eine prozentuale Beteiligung an vom Karteninhaber tatsächlich getätigten<br />
Kartenumsätzen. Diese liegt bei etwa 0,25 Prozent des <strong>Kreditkarten</strong>umsatzes<br />
und wird aus <strong>der</strong> „Interchange Fee“ refinanziert. Die „Interchange<br />
Fee“ erhält <strong>der</strong> Bankpartner vom <strong>Kreditkarten</strong>unternehmen (z.B. Mastercard<br />
o<strong>der</strong> Visa) und reicht davon einen Teil an die NPO weiter. Der zu erwartende<br />
Jahresumsatz mit einer Kreditkarte in Deutschland liegt zwischen 2000 Euro<br />
und 3.500 Euro. Somit sind Spendeneinnahmen von fünf Euro bis zehn Euro<br />
aus den Umsatzprovisionen pro Kreditkarte und Jahr zu erwarten. Insgesamt<br />
kann eine Nonprofit-Organisation pro ausgegebener Kreditkarte mit Spenden<br />
pro Jahr zwischen sieben und 15 Euro rechnen.<br />
Die Einführung einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte dürfte somit deutlich leichter<br />
sein <strong>als</strong> die Anhebung <strong>der</strong> <strong>Mit</strong>gliedsbeiträge o<strong>der</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>beiträge im Jahr<br />
um zehn Euro.<br />
Auch die För<strong>der</strong>er bzw. <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> einer NPO haben ein Interesse an einer solchen<br />
<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte. Sie erhalten zu einer vergleichbaren Jahresgebühr<br />
wie z.B. bei ihrer Volksbank o<strong>der</strong> Sparkasse eine Kreditkarte, jedoch<br />
mit einer Zusatzleistung, <strong>als</strong>o mehr Leistung zum gleichen Preis. Sie können<br />
ohne zusätzlichen Aufwand <strong>der</strong> Nonprofit-Organisation, <strong>der</strong> sie nahe stehen,<br />
eine kleine Spende zukommen lassen. Dies stärkt die emotionale Bindung, nicht<br />
zuletzt weil die <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte ständig im Geldbeutel präsent ist.<br />
Zudem können mit einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte auch neue För<strong>der</strong>er für eine<br />
NPO gewonnen werden, da diese ohne einen persönlichen Mehraufwand spenden<br />
können.<br />
Eine Alternative zu einer eigenen <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte kann die Beteiligung<br />
an einem Mehrwertsystem sein, welches ebenfalls auf Spenden ausgerichtet ist.<br />
Beispiel: Mehrwertsystem <strong>als</strong> Alternative zur eigenen <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong><br />
Kreditkarte<br />
Ein solches Mehrwertsystem ist Grünkauf (www.gruenkauf.de). Die entsprechende<br />
<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte wird gemeinsam mit <strong>der</strong> Triodos Bank,<br />
Europas führende Nachhaltigkeitsbank, herausgegeben. Der Karteninhaber<br />
bzw. die Karteninhaberin <strong>der</strong> „GrünCardPlus MasterCard“ entscheidet, welchem<br />
Projekt er / sie seine bzw. ihre gesammelten Punkte spendet. Geschäfts-<br />
4 http://www.fundraising-forum.de/fundraising_ueber_kreditkarte.html<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />
statt Anhebung<br />
<strong>der</strong> <strong>Mit</strong>gliedsbeiträge<br />
Mehrwertsystem<br />
<strong>als</strong> Alternative
2/2.2 Aktuelles und Trends<br />
Seite 6 Georg Schürmann<br />
kunden <strong>der</strong> Triodos Bank, die im sozialen Bereich tätig sind, können über die<br />
Bank Projektvorschläge einreichen, die dann durch den Beirat von Grünkauf<br />
geprüft und zur Aufnahme in den Spendenkreis genehmigt werden. So wurde<br />
bereits das Projekt „Sozialfond Sterntaler“ des Triodos Bank-Kreditkunden<br />
Arbeiterwohlfahrt Thüringen in den Spendenkreis von Grünkauf aufgenommen.<br />
Daneben sind weitere wohltätige Projekte wie <strong>der</strong>zeit beispielsweise<br />
Keine Macht den Drogen e.V., Plan International Deutschland e.V. o<strong>der</strong> Plant<br />
for the Planet Foundation für das Mehrwertsystem von Grünkauf akkreditiert<br />
und können mit Spenden bedacht werden. Aus <strong>der</strong> Jahresgebühr <strong>der</strong> „Grün-<br />
CardPlus MasterCard“ stehen zwei Euro und aus den Kartenumsätzen<br />
0,25 Prozent für Spenden zur Verfügung.<br />
Falls sich eine NPO für die Beteiligung an einem Mehrwertsystem wie<br />
Grünkauf entscheidet, muss bei <strong>der</strong> aktiven Vermarktung <strong>der</strong> <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong><br />
Kreditkarte in dem Kreis <strong>der</strong> eigenen <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> und För<strong>der</strong>er auf jeden Fall<br />
auf das eigene zu för<strong>der</strong>nde Projekt hingewiesen werden. Es besteht natürlich<br />
immer das „Risiko“, dass die angesprochenen För<strong>der</strong>er ein an<strong>der</strong>es Projekt<br />
für ihre persönliche Spende auswählen.<br />
Quelle: Triodos Bank, alle Bildrechte vorhanden<br />
<strong>2.2.2</strong>.5 Erfolgsfaktoren<br />
Bei <strong>der</strong> Entscheidung über die Einführung einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte müssen<br />
einige kritische Faktoren bedacht werden.<br />
Als Mindestabsatzmenge für eine solche Kreditkarte sollten mittelfristig 3.000<br />
Stück kalkuliert werden. Beim Einsatz <strong>der</strong> Kreditkarte <strong>als</strong> <strong>Mit</strong>gliedsausweis ist<br />
die Absatzmenge leicht kalkulierbar. Beim Angebot an einen Kreis von För-
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Aktuelles und Trends 2/2.2<br />
Georg Schürmann Seite 7<br />
<strong>der</strong>ern muss abgeschätzt werden, welcher Anteil das Angebot annehmen wird<br />
und wie viele För<strong>der</strong>er auf diesem Weg neu gewonnen werden können. Hier ist<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Affinität zu <strong>Kreditkarten</strong> in <strong>der</strong> Zielgruppe zu bedenken <strong>als</strong><br />
auch die Bereitschaft eine neue Kreditkarte zu erwerben bzw. zu dieser zu<br />
wechseln. In diesem Kontext ist <strong>der</strong> Vertriebskanal von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung<br />
für den Absatzerfolg. Angebotspräsentation über Website, Mailing o<strong>der</strong><br />
die aktive Vermarktung auf <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>versammlungen sind hier Möglichkeiten.<br />
Falls aufgrund <strong>der</strong> Mindeststückzahl eine eigene <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-Kreditkarte nicht<br />
in Betracht kommt, kann die Einbindung in ein Mehrwertsystem wie das von<br />
Grünkauf eine Alternative sein. Kleinere Organisationen haben alternativ auch<br />
die Möglichkeit, eine <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-Kreditkarte über ihren übergeordneten Verband<br />
darzustellen.<br />
Der „Marken-Fit“ ist in jedem Fall bei <strong>der</strong> Wahl des Bankpartners zu beachten.<br />
Der Bankpartner muss zur eigenen Organisation passen. Die „Marken“ <strong>der</strong><br />
Kooperationspartner müssen ähnliche Zielgruppen ansprechen, sich aber auch<br />
ergänzen. Das Motiv des Bankpartners an <strong>der</strong> Ausgabe einer <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte<br />
ist in <strong>der</strong> Regel die Neukundengewinnung. An die Inhaber <strong>der</strong> Kreditkarte<br />
möchte <strong>der</strong> Bankpartner auch an<strong>der</strong>e Produkte verkaufen. Ansonsten wäre<br />
<strong>der</strong> Bankpartner kaum bereit, Teile <strong>der</strong> Provision <strong>als</strong> Spenden weiterzuleiten, da<br />
die verbleibenden Erlöse kaum die Kosten decken. Die Wahl eines „f<strong>als</strong>chen“<br />
Bankpartners kann zu Irritationen beim eigenen För<strong>der</strong>kreis führen und im<br />
schlechtesten Fall zur Reduzierung des Spendenaufkommens. So passt beispielsweise<br />
eine „Autobank“ <strong>als</strong> Bankpartner eigentlich nicht zu einer Umweltorganisation.<br />
Der Bankpartner sollte auch über erste Erfahrungen im noch jungen Markt für<br />
<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> <strong>Kreditkarten</strong> verfügen. Nur so kann er <strong>der</strong> Nonprofit-Organisation<br />
auch mit Rat zur Seite stehen.<br />
Wichtig ist auch die Einbindung <strong>der</strong> richtigen <strong>Kreditkarten</strong>gesellschaft durch den<br />
Bankpartner. Die Zahl <strong>der</strong> Akzeptanzstellen, <strong>als</strong>o Geschäfte o<strong>der</strong> Internetportale,<br />
bei denen man die Kreditkarte einsetzen kann, ist hier von Bedeutung. In <strong>der</strong><br />
Regel sind Mastercard und Visa die richtigen Partner im deutschen Markt.<br />
Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor ist die richtige Wahl <strong>der</strong> Funktionalitäten<br />
<strong>der</strong> Kreditkarte. Die bekannteste <strong>Kreditkarten</strong>art im deutschen Markt ist die<br />
Charge Card (siehe <strong>2.2.2</strong>.2 <strong>Kreditkarten</strong>arten). Inwieweit Zusatzleistungen wie<br />
Versicherungen bei <strong>der</strong> Kreditkarte integriert werden sollten, muss genau überlegt<br />
werden und mit dem Bankpartner erarbeitet werden. Falls die <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong><br />
Kreditkarte den <strong>Mit</strong>gliedsausweis ersetzen soll, muss sie auf jeden Fall eine<br />
Prepaid-Funktion enthalten, damit sie Min<strong>der</strong>jährigen und auch ohne Schufa-<br />
Auskunft angeboten werden kann. Im Fall von <strong>Mit</strong>gliedsausweisen ist die Preisgestaltung<br />
von Bedeutung, da für einen <strong>Mit</strong>gliedsausweis in <strong>der</strong> Regel keine<br />
Jahresgebühr in Rechnung gestellt werden kann. Dies erschwert dem Bankpart-<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich
2/2.2 Aktuelles und Trends<br />
Seite 8 Georg Schürmann<br />
ner die Kalkulation. Daher wird meistens die <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-Kreditkarte den <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>n<br />
optional anstatt des bisherigen Ausweises angeboten. <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> haben<br />
dann einen Anreiz, die Kreditkarte zu wählen, wenn diese bei gleicher Funktionalität<br />
weniger <strong>als</strong> <strong>der</strong> übliche Marktpreis, <strong>der</strong> zwischen 20 und 30 Euro pro<br />
Jahr liegt, kostet. Er nutzt dann die <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte statt seiner bisherigen<br />
Kreditkarte sowohl <strong>als</strong> <strong>Mit</strong>gliedsausweis <strong>als</strong> auch zum Spenden, ohne<br />
Mehraufwand.<br />
<strong>2.2.2</strong>.6 Entscheidungsmatrix für die wesentlichen Entscheidungsparameter<br />
Funktion/Kriterium Entscheidungsbedarf<br />
Bankpartner Auswahl nach „Marken-Fit“ und Kompetenz<br />
Grundkonzeption Eigene <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-Karte/Verbandlösung/Teilnahme<br />
an Mehrwertsystem<br />
Kartenart Kreditfunktion /Charge Card/Prepaid Card<br />
Kartengesellschaft MasterCard/Visa/Amex<br />
Versicherungen Nein/falls Ja, welche<br />
<strong>Mit</strong>gliedsausweisfunktion Ja/Nein<br />
Jahresgebühr Höhe<br />
Spendenanteil Jahresgebühr Höhe<br />
Spendenanteil „Interchange Fee“ Höhe<br />
<strong>2.2.2</strong>.7 Fazit<br />
Für Nonprofit-Organisationen bietet die <strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong>-Kreditkarte eine echte<br />
Möglichkeit, die Vermarktungsansätze zu erweitern. <strong>Mit</strong> diesem <strong>Instrument</strong><br />
können bestehende <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> und För<strong>der</strong>er gebunden werden, neue För<strong>der</strong>er<br />
gewonnen werden und neue Finanzierungsquellen erschlossen werden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>als</strong> Alternative zu einer Beitragserhöhung ist die Einführung einer<br />
<strong>Co</strong>-<strong>Branding</strong> Kreditkarte überlegenswert.
VD20<br />
Aktuelles und Trends 2/2.4<br />
Bernd Bauer Seite 1<br />
2.2.4 Der Europäische Zahlungsverkehr –<br />
die unmçgliche Umstellung auf SEPA<br />
Bis voraussichtlich November 2012 (Überweisungen) bzw. November 2013<br />
(Lastschriften) sollen die nationalen Zahlungsverkehrssysteme durch europaweit<br />
standardisierte Verfahren abgelöst werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Realisierung<br />
des EU-Binnenmarktes wird ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum –<br />
Single European Payment Area, kurz SEPA – geschaffen, in dem nicht mehr<br />
zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden wird.<br />
Im Bargeldbereich wurde <strong>der</strong> Euro-Zahlungsverkehrsraum mit <strong>der</strong> Einführung<br />
des Euro am 1. Januar 2002 realisiert. Nun geht es um den bargeldlosen Zahlungsverkehr.<br />
Dieser ist <strong>der</strong>zeit noch stark fragmentiert: Jedes Land verfügt<br />
über eigene technische Standards, z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik,<br />
das Datenformat für den Zahlungsaustausch o<strong>der</strong> die Gestaltung <strong>der</strong> einzelnen<br />
Zahlungsverfahren.<br />
2.2.4.1 Europaweit einheitliche Zahlungsinstrumente<br />
SEPA wird diese traditionellen Strukturen aufbrechen: Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen<br />
werden im SEPA-Verfahren künftig von einer beliebigen<br />
Bank aus bargeldlose Euro-Zahlungen im ganzen Euroraum tätigen und hierbei<br />
einheitliche Zahlungsinstrumente – SEPA-Überweisung (Credit Transfer), SEPA-<br />
Lastschrift (Direct Debit) und SEPA-Kartenzahlungen (Cards Framework) – einsetzen<br />
können. Alle Zahlungen werden behandelt wie nationale Zahlungen, mit<br />
einer garantierten Ausführungszeit bis zur Kontogutschrift von max. drei Bankarbeitstagen<br />
(ab 1. Januar 2012: ein Bankarbeitstag). Teilnehmerlän<strong>der</strong> an <strong>der</strong><br />
SEPA sind die 27 <strong>Mit</strong>gliedsstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein,<br />
Norwegen und die Schweiz. Alle Transaktionen werden in Euro durchgeführt.<br />
2.2.4.2 Einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen<br />
<strong>Mit</strong> <strong>der</strong> „Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt“ (Payment Services<br />
Directive; PSD) wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen<br />
innerhalb <strong>der</strong> EU geschaffen und in nationales Recht umgesetzt.<br />
Ende Januar 2008 wurde mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> SEPA-CT (Überweisung) und<br />
<strong>der</strong> SEPA-CF (Kartenzahlung) <strong>der</strong> erste Schritt getan. Die <strong>Instrument</strong>e können<br />
für den grenzüberschreitenden ebenso wie für den nationalen Zahlungsverkehr<br />
genutzt werden. Am 2. November 2009 folgte die Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD<br />
(Lastschrift).<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />
Zeitplan<br />
Ziele<br />
Rechtsrahmen
2/2.4 Aktuelles und Trends<br />
Seite 2 Bernd Bauer<br />
Umstellungsprozess<br />
IBAN<br />
2.2.4.3 Ziel: Abschaffung nationaler Zahlungsinstrumente und<br />
-verfahren<br />
Die Banken sind zunächst angehalten, die SEPA-Zahlungsinstrumente zusätzlich<br />
zu den nationalen Zahlungsverkehrssystemen anzubieten. Wie lange die<br />
nationalen Zahlungsverkehrssysteme parallel zu den SEPA-Verfahren angeboten<br />
werden können, steht noch nicht verbindlich fest. Es ist davon auszugehen,<br />
dass ab dem Entscheidungstermin – November 2011 – plus zwölf Monate nach<br />
Inkrafttreten <strong>der</strong> Verordnung, die nationalen Überweisungsverfahren zu Gunsten<br />
des SEPA-CT Verfahrens eingestellt werden (November 2012). Ein Jahr<br />
später erfolgt dann die Umstellung <strong>der</strong> nationalen Lastschrift zu Gunsten des<br />
SEPA-DD Verfahrens (November 2013).<br />
2.2.4.4 Identifizierung des Zahlungsempfängers durch IBAN<br />
und BIC<br />
Der wesentliche Unterschied <strong>der</strong> SEPA-<strong>Instrument</strong>e zu den nationalen Zahlungsverkehrsinstrumenten<br />
ist: Statt Bankleitzahl und Kontonummer ist zur<br />
Identifizierung des Zahlungsempfängers<br />
• die IBAN = International Bank Account Number<br />
• und <strong>der</strong> BIC = Bank Identifier <strong>Co</strong>de<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Konkret bedeutet das: Allein die IBAN zählt, d.h. <strong>der</strong> Name des<br />
Zahlungsempfängers ist nicht mehr wichtig. Es gibt keine Namensüberprüfung<br />
seitens <strong>der</strong> Banken mehr.<br />
Die IBAN ist eine international standardisierte Kontonummer, bestehend aus<br />
einem Län<strong>der</strong>kennzeichen (zweistellig, z.B. für Deutschland DE), einer Prüfziffer<br />
(zweistellig), dem nationalen Bankcode (in Deutschland die Bankleitzahl)<br />
und <strong>der</strong> Kontonummer (zehnstellig, dabei werden kürzere Kontonummern mit<br />
führenden Nullen auf zehn Stellen erweitert. Die deutsche IBAN hat somit<br />
exakt 22 Stellen.<br />
IBAN-Beispiel:<br />
DE733702050000080019 00<br />
DEPPBBBBBBBBKKKKKKKK KK
VD20<br />
Aktuelles und Trends 2/2.4<br />
Bernd Bauer Seite 3<br />
Der BIC (auch bekannt <strong>als</strong> SWIFT-<strong>Co</strong>de) ist ein international standardisierter<br />
Bankcode, nach dem weltweit jedes Kreditinstitut eindeutig identifiziert werden<br />
kann und <strong>der</strong> bei grenzüberschreitenden Zahlungen und internationalem Austausch<br />
von Nachrichten zwischen den Kreditinstituten eingesetzt wird. Der BIC<br />
besteht aus acht bis elf Stellen: Die ersten vier Stellen bezeichnen einen (frei<br />
wählbaren) Bankcode. Danach folgt <strong>der</strong> zweistellige ISO-Län<strong>der</strong>code (d.h. für<br />
Deutschland DE), anschließend eine zweistellige Angabe des Orts bzw. <strong>der</strong><br />
Region (z.B. Frankfurt/M: FF). Die letzten drei Stellen können für (frei wählbare)<br />
Filialbezeichnungen genutzt werden o<strong>der</strong> auch frei blieben.<br />
BIC-Beispiel für Bank für Sozialwirtschaft (BFSW), Geschäftsstelle<br />
Berlin (BER):<br />
BFSWDE33BER<br />
2.2.4.5 Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD (Lastschrift)<br />
Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen<br />
nationalen Lastschriftverfahren hat sich <strong>der</strong> Europäische Zahlungsverkehrsrat<br />
(European Payments <strong>Co</strong>uncil; EPC), <strong>der</strong> die Einführung <strong>der</strong> SEPA<br />
steuert, gegen eine Harmonisierung <strong>der</strong> bestehenden nationalen Lastschriftverfahren<br />
und für die Entwicklung eines völlig neuen Einzugsverfahren für die<br />
SEPA-DD entschieden. Die SEPA-DD unterscheidet sich in mehreren Punkten<br />
von <strong>der</strong> heutigen deutschen Lastschrift:<br />
Neu: Mandat statt Einzugsermächtigung<br />
Der Zahlungspflichtige erteilt dem Gläubiger keine Einzugsermächtigung mehr,<br />
son<strong>der</strong>n ein Mandat. Dieses ermächtigt den Zahlungsempfänger nicht nur zum<br />
Einzug <strong>der</strong> Zahlung, son<strong>der</strong>n beauftragt das kontoführende Institut, die übermittelte<br />
Lastschriftanweisung zu erfüllen und das entsprechende Konto zu belasten.<br />
Die Bank des Zahlungspflichtigen ist nicht verpflichtet, das Mandat zu prüfen.<br />
Künftig wird unterschieden zwischen einer SEPA-Basislastschrift (SEPA <strong>Co</strong>re<br />
Direct Debit) und einer SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Busines to Bussines<br />
Direct Debit).<br />
Definiert wird das SEPA-Basislastschiftmandat nach dem „SEPA <strong>Co</strong>re Direct<br />
Debit Scheme Rulebook“ des European Payments <strong>Co</strong>uncil (EPC).<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />
BIC<br />
Mandat<br />
Lastschriften
2/2.4 Aktuelles und Trends<br />
Seite 4 Bernd Bauer<br />
Identifikationsnummer<br />
und<br />
Referenznummer<br />
Wi<strong>der</strong>spruchsfrist<br />
fest definierte<br />
Vorlauffristen<br />
Risiken und<br />
Nachteile<br />
Spen<strong>der</strong>verlust<br />
Neu: Mandatsbezogene Daten<br />
Neu ist: Jedem Datensatz werden mandatsbezogene Daten mitgegeben. Ein<br />
Mandat enthält eine eindeutige Identifikationsnummer (Credit Identifier <strong>Co</strong>de)<br />
des Zahlungsempfängers, die von <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank vergeben wird,<br />
eine von ihm individuell vergebene Mandats-Referenznummer und die Angabe,<br />
ob das Mandat für wie<strong>der</strong>kehrende Zahlungen o<strong>der</strong> eine einmalige Zahlung<br />
gegeben wird.<br />
Alle Mandate sind vom Kontoinhaber eigenhändig zu unterzeichnen. Die<br />
Wi<strong>der</strong>spruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt bis zu acht Wochen nach<br />
<strong>der</strong> Kontobelastung. Die elektronische Unterschriftsform wird voraussichtlich<br />
ab 2011 möglich sein.<br />
Neu: Vorlauffristen für die Vorlage <strong>der</strong> Lastschrift<br />
Neu sind auch fest definierte Vorlauffristen für die Vorlage <strong>der</strong> Lastschrift an<br />
die Zahlstelle: Die erste Inkassostelle muss die Lastschrift so rechtzeitig an die<br />
Zahlstelle weiterleiten, dass sie spätestens fünf Tage bei Erstlastschriften bzw.<br />
zwei Tage bei Folgelastschriften vor Fälligkeit vorliegt.<br />
Das SEPA-Firmenlastschriftmandat wird nach dem „SEPA Business to Business<br />
Direct Debit Scheme Rulebook“ des EPC definiert.<br />
Dieses Lastschriftmandat gilt nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten<br />
von Unternehmungen gezogen werden. Die Unternehmungen sind nicht berechtigt,<br />
nach erfolgter Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.<br />
Sie sind jedoch berechtigt, ihre Kreditinstitute bis zum Fälligkeitstag anzuweisen,<br />
die Lastschrift nicht einzulösen.<br />
2.2.4.6 Verlust von Spen<strong>der</strong>n durch das SEPA-Lastschriftmandat?<br />
Spenden- und <strong>Mit</strong>gliedsorganisationen, die künftig die SEPA-DD einsetzen<br />
wollen, müssen ihre bisher erhaltenen Einzugsermächtigungen komplett auf das<br />
neue Mandat umstellen und bei Nichtausführung alle 36 Monate erneuern.<br />
Das heißt: alle <strong>der</strong>zeitigen Spen<strong>der</strong> und <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> müssen zur Umstellung auf<br />
das Lastschriftmandat aufgefor<strong>der</strong>t werden. Befürchtet wird, dass zahlreiche<br />
Spen<strong>der</strong> bzw. <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> die Gelegenheit nutzen werden, ihre Lastschriften auslaufen<br />
zu lassen.
VD20<br />
Aktuelles und Trends 2/2.4<br />
Bernd Bauer Seite 5<br />
2.2.4.7 Hohe Umstellungskosten<br />
Auch für an<strong>der</strong>e Branchen bringt die Einführung des Mandats Nachteile, u.a.<br />
hohe Umstellungskosten. Deutschland ist mit ca. zwölf Milliarden Lastschriften<br />
<strong>der</strong> größte Lastschriftnutzer in Europa. Bei <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD müssten<br />
mehrere Hun<strong>der</strong>t Millionen Mandate neu eingeholt werden. Eine Kostenschätzung<br />
des Gesamtverbandes <strong>der</strong> Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)<br />
auf <strong>der</strong> Basis des durch die Bundesregierung zur Bürokratiekostenmessung eingesetzten<br />
Standard-Kosten-Modells (SKM) weist beispielsweise allein für Versicherungsunternehmen<br />
Kosten in Höhe von 4,8 Milliarden Euro aus.<br />
Der deutsche Gesetzgeber ist weiterhin gefor<strong>der</strong>t, diese Problematik im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> europäischen Zahlungsverkehrsrichtlinie in<br />
deutsches Recht zu lösen.<br />
2.2.4.8 Initiativen gegen das Lastschriftmandat<br />
Derzeit gibt es von verschiedenen Seiten Bemühungen, eine Alternative zur<br />
Einholung des SEPA-Lastschriftmandats zu finden. Der momentane Sachstand<br />
stellt sich jedoch wie folgt dar: Die Zahlungsdienstrichtlinie (Payment Services<br />
Directive 2007/64/EG) verlangt ein eigenhändig unterzeichnetes SEPA-Mandat.<br />
Definiert wird das SEPA-Lastschiftmandat nach dem „SEPA <strong>Co</strong>re Direct<br />
Debit Scheme Rulebook“ des European Payments <strong>Co</strong>uncil (EPC).<br />
2.2.4.9 Weitere Auswirkungen für Spendenorganisationen<br />
Bei den Nonprofit-Organisationen existieren ca. zehn bis zwölf Millionen Dauerlastschriften<br />
bestehen<strong>der</strong> Spen<strong>der</strong> und <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong>. Zusätzlich wird ca. 90 Prozent<br />
des Internet-Spendenzahlungsverkehrs in Deutschland zurzeit mittels Lastschrift<br />
ohne „physikalische Unterschrift“ abgewickelt. Hinzu kommt, dass im Kontext<br />
von Spendengalas im Fernsehen Lastschriften mit erheblichen Summen erteilt<br />
werden. <strong>Mit</strong> <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD in <strong>der</strong> vorgesehenen Form ist dies<br />
nicht mehr möglich.<br />
2.2.4.10 Empfehlung <strong>der</strong> Bank für Sozialwirtschaft: Kombimandat<br />
Als vorbereitende Maßnahme bis zur endgültigen Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD<br />
empfiehlt Ihnen die Bank für Sozialwirtschaft den sofortigen Einsatz eines<br />
Kombimandates (vgl. Muster), welches bereits im jetzigen Lastschrifteinzugsverfahren,<br />
aber auch im künftigen SEPA-DD Verfahren eingesetzt werden kann<br />
und die neu eingeführten Funktionen enthält.<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />
Umstellungskosten<br />
gefor<strong>der</strong>te<br />
Alternativen<br />
Internet-Spenden<br />
sofort einrichten:<br />
Kombimandat
2/2.4 Aktuelles und Trends<br />
Seite 6 Bernd Bauer<br />
Umstellung auf<br />
XML Format<br />
Gebührenregelung<br />
OUR nutzen<br />
2.2.4.11 Notwendig: Technische Umstellung auf XML Format<br />
Weiterhin sollten Sie Kontakt zu Ihrem Software-Hersteller aufnehmen und mit<br />
ihm abklären, bis zu welchem Zeitpunkt die technische Umstellung Ihrer Systeme<br />
auf das XML Format erfolgt. Als Datenformat für SEPA-CT und SEPA-DD wird<br />
ein XML-basierter, von S.W.I.F.T. entwickelter ISO-Standard (ISO 20022) genutzt.<br />
Über die electronic banking-Produkte <strong>der</strong> Bank für Sozialwirtschaft (BFS-<br />
Netbanking, BFS Online.PRO, Windata und GenoCash) können Sie bereits zum<br />
jetzigen Zeitpunkt SEPA-CT Aufträge einstellen. Die Verarbeitung <strong>der</strong> SEPA-<br />
DD Aufträge wird frühestens ab November 2011 möglich sein.<br />
2.2.4.12 Hinweis für Auslandsüberweisungen<br />
Wenn Sie künftig SEPA-CT über 50.000 Euro einreichen, <strong>der</strong>en Empfänger<br />
außerhalb <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb <strong>der</strong> EU liegt, ist die<br />
begünstigte Bank berechtigt, Gebühren für diese Zahlung zu berechnen. Um<br />
sicherzustellen, dass <strong>der</strong> Betrag netto bei dem Begünstigten ankommt, empfehlen<br />
wir, die Zahlung nicht <strong>als</strong> SEPA-Auftrag, son<strong>der</strong>n <strong>als</strong> Auslandsauftrag mit<br />
<strong>der</strong> Gebührenregelung OUR durchzuführen.<br />
1. MUSTER Kombimandat:<br />
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats<br />
Einzugsermächtigung<br />
Ich ermächtige (wir ermächtigen)<br />
……………………………………………………<br />
(Name des Zahlungsempfängers)<br />
wi<strong>der</strong>ruflich, die von mir (uns) zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit<br />
durch Lastschrift von meinem (unserem) Konto einzuziehen.<br />
2. SEPA-Lastschriftmandat<br />
Ich ermächtige (wir ermächtigen)<br />
……………………………………………………<br />
(Name des Zahlungsempfängers)<br />
Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
VD20<br />
Aktuelles und Trends 2/2.4<br />
Bernd Bauer Seite 7<br />
Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von<br />
……………………………………………<br />
(Name des Zahlungsempfängers)<br />
auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />
Hinweis: Ich kann (wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit<br />
dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es<br />
gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />
____________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _<br />
Kreditinstitut des Zahlers (Name und BIC)<br />
IBAN: D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _<br />
___________________________________<br />
Ort, Datum, Unterschrift(en) <strong>der</strong>/des Zahlers<br />
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich (uns)<br />
___________________________________________<br />
(Name des Zahlungsempfängers) über den Einzug in dieser Verfahrensart<br />
unterrichten.“<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich
2/2.4 Aktuelles und Trends<br />
Seite 8 Bernd Bauer