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2.2.2 Co-Branding Kreditkarten als Instrument der Mit ...

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2/2.4 Aktuelles und Trends<br />

Seite 4 Bernd Bauer<br />

Identifikationsnummer<br />

und<br />

Referenznummer<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsfrist<br />

fest definierte<br />

Vorlauffristen<br />

Risiken und<br />

Nachteile<br />

Spen<strong>der</strong>verlust<br />

Neu: Mandatsbezogene Daten<br />

Neu ist: Jedem Datensatz werden mandatsbezogene Daten mitgegeben. Ein<br />

Mandat enthält eine eindeutige Identifikationsnummer (Credit Identifier <strong>Co</strong>de)<br />

des Zahlungsempfängers, die von <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank vergeben wird,<br />

eine von ihm individuell vergebene Mandats-Referenznummer und die Angabe,<br />

ob das Mandat für wie<strong>der</strong>kehrende Zahlungen o<strong>der</strong> eine einmalige Zahlung<br />

gegeben wird.<br />

Alle Mandate sind vom Kontoinhaber eigenhändig zu unterzeichnen. Die<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt bis zu acht Wochen nach<br />

<strong>der</strong> Kontobelastung. Die elektronische Unterschriftsform wird voraussichtlich<br />

ab 2011 möglich sein.<br />

Neu: Vorlauffristen für die Vorlage <strong>der</strong> Lastschrift<br />

Neu sind auch fest definierte Vorlauffristen für die Vorlage <strong>der</strong> Lastschrift an<br />

die Zahlstelle: Die erste Inkassostelle muss die Lastschrift so rechtzeitig an die<br />

Zahlstelle weiterleiten, dass sie spätestens fünf Tage bei Erstlastschriften bzw.<br />

zwei Tage bei Folgelastschriften vor Fälligkeit vorliegt.<br />

Das SEPA-Firmenlastschriftmandat wird nach dem „SEPA Business to Business<br />

Direct Debit Scheme Rulebook“ des EPC definiert.<br />

Dieses Lastschriftmandat gilt nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten<br />

von Unternehmungen gezogen werden. Die Unternehmungen sind nicht berechtigt,<br />

nach erfolgter Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.<br />

Sie sind jedoch berechtigt, ihre Kreditinstitute bis zum Fälligkeitstag anzuweisen,<br />

die Lastschrift nicht einzulösen.<br />

2.2.4.6 Verlust von Spen<strong>der</strong>n durch das SEPA-Lastschriftmandat?<br />

Spenden- und <strong>Mit</strong>gliedsorganisationen, die künftig die SEPA-DD einsetzen<br />

wollen, müssen ihre bisher erhaltenen Einzugsermächtigungen komplett auf das<br />

neue Mandat umstellen und bei Nichtausführung alle 36 Monate erneuern.<br />

Das heißt: alle <strong>der</strong>zeitigen Spen<strong>der</strong> und <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> müssen zur Umstellung auf<br />

das Lastschriftmandat aufgefor<strong>der</strong>t werden. Befürchtet wird, dass zahlreiche<br />

Spen<strong>der</strong> bzw. <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> die Gelegenheit nutzen werden, ihre Lastschriften auslaufen<br />

zu lassen.

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