2.2.2 Co-Branding Kreditkarten als Instrument der Mit ...
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2/2.4 Aktuelles und Trends<br />
Seite 4 Bernd Bauer<br />
Identifikationsnummer<br />
und<br />
Referenznummer<br />
Wi<strong>der</strong>spruchsfrist<br />
fest definierte<br />
Vorlauffristen<br />
Risiken und<br />
Nachteile<br />
Spen<strong>der</strong>verlust<br />
Neu: Mandatsbezogene Daten<br />
Neu ist: Jedem Datensatz werden mandatsbezogene Daten mitgegeben. Ein<br />
Mandat enthält eine eindeutige Identifikationsnummer (Credit Identifier <strong>Co</strong>de)<br />
des Zahlungsempfängers, die von <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank vergeben wird,<br />
eine von ihm individuell vergebene Mandats-Referenznummer und die Angabe,<br />
ob das Mandat für wie<strong>der</strong>kehrende Zahlungen o<strong>der</strong> eine einmalige Zahlung<br />
gegeben wird.<br />
Alle Mandate sind vom Kontoinhaber eigenhändig zu unterzeichnen. Die<br />
Wi<strong>der</strong>spruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt bis zu acht Wochen nach<br />
<strong>der</strong> Kontobelastung. Die elektronische Unterschriftsform wird voraussichtlich<br />
ab 2011 möglich sein.<br />
Neu: Vorlauffristen für die Vorlage <strong>der</strong> Lastschrift<br />
Neu sind auch fest definierte Vorlauffristen für die Vorlage <strong>der</strong> Lastschrift an<br />
die Zahlstelle: Die erste Inkassostelle muss die Lastschrift so rechtzeitig an die<br />
Zahlstelle weiterleiten, dass sie spätestens fünf Tage bei Erstlastschriften bzw.<br />
zwei Tage bei Folgelastschriften vor Fälligkeit vorliegt.<br />
Das SEPA-Firmenlastschriftmandat wird nach dem „SEPA Business to Business<br />
Direct Debit Scheme Rulebook“ des EPC definiert.<br />
Dieses Lastschriftmandat gilt nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten<br />
von Unternehmungen gezogen werden. Die Unternehmungen sind nicht berechtigt,<br />
nach erfolgter Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.<br />
Sie sind jedoch berechtigt, ihre Kreditinstitute bis zum Fälligkeitstag anzuweisen,<br />
die Lastschrift nicht einzulösen.<br />
2.2.4.6 Verlust von Spen<strong>der</strong>n durch das SEPA-Lastschriftmandat?<br />
Spenden- und <strong>Mit</strong>gliedsorganisationen, die künftig die SEPA-DD einsetzen<br />
wollen, müssen ihre bisher erhaltenen Einzugsermächtigungen komplett auf das<br />
neue Mandat umstellen und bei Nichtausführung alle 36 Monate erneuern.<br />
Das heißt: alle <strong>der</strong>zeitigen Spen<strong>der</strong> und <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> müssen zur Umstellung auf<br />
das Lastschriftmandat aufgefor<strong>der</strong>t werden. Befürchtet wird, dass zahlreiche<br />
Spen<strong>der</strong> bzw. <strong>Mit</strong>glie<strong>der</strong> die Gelegenheit nutzen werden, ihre Lastschriften auslaufen<br />
zu lassen.