2.2.2 Co-Branding Kreditkarten als Instrument der Mit ...
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VD20<br />
Aktuelles und Trends 2/2.4<br />
Bernd Bauer Seite 1<br />
2.2.4 Der Europäische Zahlungsverkehr –<br />
die unmçgliche Umstellung auf SEPA<br />
Bis voraussichtlich November 2012 (Überweisungen) bzw. November 2013<br />
(Lastschriften) sollen die nationalen Zahlungsverkehrssysteme durch europaweit<br />
standardisierte Verfahren abgelöst werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Realisierung<br />
des EU-Binnenmarktes wird ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum –<br />
Single European Payment Area, kurz SEPA – geschaffen, in dem nicht mehr<br />
zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden wird.<br />
Im Bargeldbereich wurde <strong>der</strong> Euro-Zahlungsverkehrsraum mit <strong>der</strong> Einführung<br />
des Euro am 1. Januar 2002 realisiert. Nun geht es um den bargeldlosen Zahlungsverkehr.<br />
Dieser ist <strong>der</strong>zeit noch stark fragmentiert: Jedes Land verfügt<br />
über eigene technische Standards, z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik,<br />
das Datenformat für den Zahlungsaustausch o<strong>der</strong> die Gestaltung <strong>der</strong> einzelnen<br />
Zahlungsverfahren.<br />
2.2.4.1 Europaweit einheitliche Zahlungsinstrumente<br />
SEPA wird diese traditionellen Strukturen aufbrechen: Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen<br />
werden im SEPA-Verfahren künftig von einer beliebigen<br />
Bank aus bargeldlose Euro-Zahlungen im ganzen Euroraum tätigen und hierbei<br />
einheitliche Zahlungsinstrumente – SEPA-Überweisung (Credit Transfer), SEPA-<br />
Lastschrift (Direct Debit) und SEPA-Kartenzahlungen (Cards Framework) – einsetzen<br />
können. Alle Zahlungen werden behandelt wie nationale Zahlungen, mit<br />
einer garantierten Ausführungszeit bis zur Kontogutschrift von max. drei Bankarbeitstagen<br />
(ab 1. Januar 2012: ein Bankarbeitstag). Teilnehmerlän<strong>der</strong> an <strong>der</strong><br />
SEPA sind die 27 <strong>Mit</strong>gliedsstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein,<br />
Norwegen und die Schweiz. Alle Transaktionen werden in Euro durchgeführt.<br />
2.2.4.2 Einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen<br />
<strong>Mit</strong> <strong>der</strong> „Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt“ (Payment Services<br />
Directive; PSD) wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen<br />
innerhalb <strong>der</strong> EU geschaffen und in nationales Recht umgesetzt.<br />
Ende Januar 2008 wurde mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> SEPA-CT (Überweisung) und<br />
<strong>der</strong> SEPA-CF (Kartenzahlung) <strong>der</strong> erste Schritt getan. Die <strong>Instrument</strong>e können<br />
für den grenzüberschreitenden ebenso wie für den nationalen Zahlungsverkehr<br />
genutzt werden. Am 2. November 2009 folgte die Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD<br />
(Lastschrift).<br />
Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />
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