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2.2.2 Co-Branding Kreditkarten als Instrument der Mit ...

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VD20<br />

Aktuelles und Trends 2/2.4<br />

Bernd Bauer Seite 1<br />

2.2.4 Der Europäische Zahlungsverkehr –<br />

die unmçgliche Umstellung auf SEPA<br />

Bis voraussichtlich November 2012 (Überweisungen) bzw. November 2013<br />

(Lastschriften) sollen die nationalen Zahlungsverkehrssysteme durch europaweit<br />

standardisierte Verfahren abgelöst werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Realisierung<br />

des EU-Binnenmarktes wird ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum –<br />

Single European Payment Area, kurz SEPA – geschaffen, in dem nicht mehr<br />

zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden wird.<br />

Im Bargeldbereich wurde <strong>der</strong> Euro-Zahlungsverkehrsraum mit <strong>der</strong> Einführung<br />

des Euro am 1. Januar 2002 realisiert. Nun geht es um den bargeldlosen Zahlungsverkehr.<br />

Dieser ist <strong>der</strong>zeit noch stark fragmentiert: Jedes Land verfügt<br />

über eigene technische Standards, z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik,<br />

das Datenformat für den Zahlungsaustausch o<strong>der</strong> die Gestaltung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Zahlungsverfahren.<br />

2.2.4.1 Europaweit einheitliche Zahlungsinstrumente<br />

SEPA wird diese traditionellen Strukturen aufbrechen: Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen<br />

werden im SEPA-Verfahren künftig von einer beliebigen<br />

Bank aus bargeldlose Euro-Zahlungen im ganzen Euroraum tätigen und hierbei<br />

einheitliche Zahlungsinstrumente – SEPA-Überweisung (Credit Transfer), SEPA-<br />

Lastschrift (Direct Debit) und SEPA-Kartenzahlungen (Cards Framework) – einsetzen<br />

können. Alle Zahlungen werden behandelt wie nationale Zahlungen, mit<br />

einer garantierten Ausführungszeit bis zur Kontogutschrift von max. drei Bankarbeitstagen<br />

(ab 1. Januar 2012: ein Bankarbeitstag). Teilnehmerlän<strong>der</strong> an <strong>der</strong><br />

SEPA sind die 27 <strong>Mit</strong>gliedsstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein,<br />

Norwegen und die Schweiz. Alle Transaktionen werden in Euro durchgeführt.<br />

2.2.4.2 Einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen<br />

<strong>Mit</strong> <strong>der</strong> „Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt“ (Payment Services<br />

Directive; PSD) wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> EU geschaffen und in nationales Recht umgesetzt.<br />

Ende Januar 2008 wurde mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> SEPA-CT (Überweisung) und<br />

<strong>der</strong> SEPA-CF (Kartenzahlung) <strong>der</strong> erste Schritt getan. Die <strong>Instrument</strong>e können<br />

für den grenzüberschreitenden ebenso wie für den nationalen Zahlungsverkehr<br />

genutzt werden. Am 2. November 2009 folgte die Einführung <strong>der</strong> SEPA-DD<br />

(Lastschrift).<br />

Arbeitshandbuch Finanzen für den sozialen Bereich<br />

Zeitplan<br />

Ziele<br />

Rechtsrahmen

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