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Biberbacher Gemeindelaufer - Gemeinde Biberbach

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Nr. 03/2012 <strong><strong>Biberbach</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>laufer</strong> 2<br />

Hausabholung für alte Textilien und Schuhe<br />

Gerne holt der GVU auf Bestellung Ihre Alttextilien von Ihnen zu Hause ab.<br />

Bitte stellen Sie dazu mind. 10 Säcke bereit (ev. Gemeinschaften mit Nachbarn bilden!!).<br />

Sammelsäcke erhalten Sie kostenlos am <strong>Gemeinde</strong>amt. Die Abholung bestellen Sie bitte<br />

unter info@gvuam.at o. 07475/533 40-200<br />

Einzelne Säcke können im ASZ zu den gewohnten Öffnungszeiten abgegeben werden.<br />

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Auszahlung des Jagdpachtes<br />

Gemäß §37 Abs. 7 NÖ Jagdgesetz verbleiben 5% des Jagdpachtes als Pauschalentschädigung für die<br />

Abwicklung bei der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Damit beträgt der Nettoauszahlungsbetrag per Hektar € 2,85. Die Auszahlung erfolgt Ende Februar 2012.<br />

Der verbleibende nicht abgeholte Rest wird verwahrt und alle 3 Jahre an die Grundeigentümer gemäß ihrem<br />

Anteil mit dem jährlich fälligen Jagdpacht ausbezahlt.<br />

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Kinderreisepass<br />

Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass der Eltern erlischt mit 15.06.2012.<br />

Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es<br />

nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.<br />

Erforderliche Unterlagen:<br />

� Lichtbildausweis des Antragstellers (in der Regel Mutter/Vater)<br />

� Geburtsurkunde des Kindes<br />

� Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes<br />

� Passbild (nicht älter als 6 Monate, nach bestimmten Passbildkriterien)<br />

� Nachweis der Vertretungsbefugnis (Heiratsurkunde d. Antragstellers o. Obsorgebeschluss)<br />

� Ev. Reisepässe der gesetzl. Vertreter, wenn das Kind miteingetragen war<br />

Kosten Gültigkeit<br />

bis zum 2. Geburtstag: gebührenfrei bei Erstausstellung 2 Jahre<br />

nach dem 2. Geburtstag: € 30,- 5 Jahre<br />

ab dem 12. Geburtstag: € 75,90 10 Jahre<br />

Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der BH Amstetten (07472/9025-211 30)<br />

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RAUSCHBRANDSCHUTZIMPFUNG<br />

Wie alljährlich wird auch heuer die Rauschbrandschutzimpfung durchgeführt. Landwirte, welche<br />

Rinder zu dieser Impfung haben, sollen dies so bald wie möglich (bis spätestens Mi., 21.03.2012)<br />

beim <strong>Gemeinde</strong>amt melden (Tel. 07476/8250).<br />

Wenn Tiere auf rauschbrandgefährliche Weiden (gesamtes <strong>Gemeinde</strong>gebiet) gebracht werden,<br />

müssen sie ab einem Alter von mindestens 4 Monaten gegen Rauschbrand schutzgeimpft sein<br />

(spätestens 3 Wochen vor dem Auftrieb). Die staatliche Unterstützung für an Rauschbrand gefallene<br />

Rinder wird nur dann ausbezahlt, wenn von der Impfung Gebrauch gemacht wurde.<br />

Der Tarif für die Rauschbrandimpfung:<br />

Hofgebühr (1.-4. Tier inkl.) € 20,00 inkl. 20% Mwst.<br />

Ab dem 5. Rind € 2,40 inkl. 20% Mwst.<br />

Die Impfgebühr ist, wie in den letzten Jahren zuvor, von den Besitzern zu tragen. Der Impfstoff wird<br />

aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt werden.

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