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Universitätsklinikum Essen - Krankenhaushygiene - Unterricht

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Hygienische Anforderungen ergeben sich auch aus der Unfallverhütungsvorschrift<br />

Gesundheitsdienst VBG 103 der Berufsgenossenschaften. Danach sind u.a.<br />

� Möglichkeiten der Handwaschung zu schaffen,<br />

� Direktspender mit Waschmitteln, Desinfektionsmitteln, Hautpflegemitteln und<br />

Einmalhandtüchern erforderlich,<br />

� Schutzkleidung zu stellen, ggfs. auch Handschuhe, Schürzen, Gesichts- und Kopfschutz,<br />

� Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufzubewahren,<br />

� Desinfektionspläne zu schreiben,<br />

� staubbindende Reinigungsverfahren einzusetzen,<br />

� benutzte Instrumente und Laborgeräte vor der Reinigung zu desinfizieren,<br />

� in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung an Händen und Unterarmen keine<br />

Schmuckstücke, Uhren und Eheringe zu tragen.<br />

Diverse DIN-Normen schreiben ebenfalls hygienische Anforderungen vor, z.B.<br />

� zum Betrieb und zur Ausstattung von Sterilisatoren und<br />

� zum Betrieb von Klimaanlagen im Krankenhaus.<br />

Weitere hygienisch relevante Anforderungen ergeben sich aus Arbeitsschutz-Regelungen, wie<br />

� dem Arbeitsschutzgesetz,<br />

� der Gefahrstoff-Verordnung,<br />

� der Biostoff-Verordnung.<br />

Zusammenfassend tragen insbesondere die folgenden Personen Verantwortung in der<br />

<strong>Krankenhaushygiene</strong>:<br />

� Ärztlicher Direktor (Gesamtverantwortung),<br />

� Direktorium, klinischer Vorstand o.ä.,<br />

� <strong>Krankenhaushygiene</strong>, bestehend aus Krankenhaushygieniker (nur in großen Häusern<br />

hauptamtlich, häufig von extern beratend tätig), Hygienebeauftragtem Arzt (nebenamtlich)<br />

und Hygienefachkräften (hauptamtlich),<br />

� Desinfektoren,<br />

� Sterilisations- und sonstiges relevantes Funktionspersonal (z.B. in Bettenzentrale, Haus-<br />

und Reinigungsdienst).<br />

Unabhängig davon trägt aber jede Schwester und jeder Pfleger (sowie jede/r Beschäftigte/r)<br />

hygienische Verantwortung im Rahmen ihres/seines Aufgabenbereiches!<br />

Autor: W. Popp; Stand: 9. November 2001

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