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Fehlerhafte Daten bei SCHUFA & Co. - Steuerberater Regensburg ...

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www.penka-stb.comAusgabe 17 | September 2010SONDERSERIE LEBENSPLANUNGLifeMapWeil es uns um Ihr Leben geht!Teil 1: Die 5 Säulen von LifeMapAchtung!<strong>Fehlerhafte</strong> <strong>Daten</strong> <strong>bei</strong> <strong>SCHUFA</strong> & <strong>Co</strong>.Überprüfen Sie jetzt Ihre <strong>Daten</strong> <strong>bei</strong> <strong>SCHUFA</strong> & <strong>Co</strong>.oder nutzen Sie unseren exklusiven ServiceMehr Raum für noch mehr ServiceWir präsentieren: Unseren neuen KonferenzraumEin Sieg der VernunftDas Ar<strong>bei</strong>tszimmer ist endlich wieder steuerlich absetzbar


WISSENAktuelles und Informatives rund um die Themen Steuern & RechtWISSEN2011 – Das Jahr der WahrheitNoch immer sind über 100.000Unternehmen insolvenzgefährdetWICHTIGER HINWEIS FÜR SIEAchtung! Falsche Zahlen führen zu BonitätsverlustÜberprüfen Sie jetzt Ihre persönlichen Wirtschaftsauskunftsdaten <strong>bei</strong><strong>SCHUFA</strong> & <strong>Co</strong>. oder nutzen Sie unseren neuen Service hierzuKeine Entwarnung <strong>bei</strong> den Firmenpleiten trotzKonjunkturaufschwung: Rund 113.000 Unternehmensind laut Creditreform insolvenzgefährdet.Experten sehen 2011 als „Jahr derWahrheit“.Nach der schweren Finanz- und Wirtschaftskrisesind in Deutschland laut einer Studiemehr als 100.000 Unternehmen insolvenzgefährdet.Die Zahl der risikobehafteten Unternehmensei trotz der deutlichenKonjunkturerholungim ersten Halbjahr 2010 nur leichtzurückgegangen, teilte die WirtschaftsauskunfteiCreditreform in Düsseldorf mit. Solltees zu einem erneuten Einbruch der Konjunkturkommen, drohe ein kräftiger Anstieg der Pleiten.Für das laufende Jahr erwartet Creditreformunverändert eine leichte Zunahme derUnternehmensinsolvenzen auf 34.000 bis36.000 Fälle.„Die gegenwärtig gut laufende Konjunkturdarf nicht darüber hinwegtäuschen, dass erst2011 das Jahr der Wahrheit sein dürfte“, sagteHauptgeschäftsführer Volker Ulbricht. Rückschlägedrohten vor allem dann, wenn der Exportmotorstottern sollte. 2010 könne sich derAufschwung auf Sondereffekte wie milliardenschwereKonjunkturpakete des Staates undNachholeffekte aus dem Rezessionsjahr 2009stützen. Das Statistische Bundesamt will nundie Halbjahreszahlen zu den Insolvenzen inDeutschland bekanntgeben.Der Höchststand der Firmenpleiten lag lautCreditreform 2003/2004 <strong>bei</strong> knapp 40.000Fällen. Ursprünglich hatte die Wirtschaftsauskunfteimit dieser Größenordnung an Firmenpleitenauch für 2010 gerechnet. Im vergangenenJahr gab es bundesweit rund 33.000Firmenpleiten.Eine erst kürzlich von der Stiftung Warentestdurchgeführte Studie zu den <strong>bei</strong> der <strong>SCHUFA</strong> hinterlegtenWirtschaftsauskunftsdaten zeichnet einerschreckendes Ergebnis. Lediglich <strong>bei</strong> 11 von 93Testpersonen waren die gespeicherten <strong>Daten</strong> korrekt.Bei allen anderen Personen ergab die Eigenauskunftfalsche oder lückenhafte Auskünfte. Beianderen Auskunfteien wie der Creditreform, Bürgeloder Deltavista haben die Tester häufig gar nurAdress- und Geburtsdaten erhalten.Ein Szenario mit unabsehbaren Folgen für Sie.Denn aufgrund mangelhafter oder falscher (negativer)Einträge kann es zu erheblichen Problemen<strong>bei</strong> der Vergabe von Aufträgen, Krediten oderLeasingverträgen kommen. In der täglichen Praxiskann ein negativer Scorewert <strong>bei</strong>spielsweise dazuführen, dass Sie keine neuen Handyverträge mehrabschließen können (im günstigsten Fall) oder IhreBank Ihnen weitere Kredite, bzw. die Aufstockungbereits Laufender versagt. Und das alles nur, weilIhre <strong>SCHUFA</strong>-, bzw. Creditreform-<strong>Daten</strong> nicht korrektoder auf nicht aktuellem Stand sind und Siedeshalb völlig unwissend einen schlechten Bonitäts-Indexinne haben.Auch eine reine Kreditanfrage <strong>bei</strong> mehreren Bankenfloss bisher in das Bewertungsprofil der<strong>SCHUFA</strong> ein und führte somit unweigerlich zu einerVerschlechterung der Bonitätseinstufung, bzw.Kreditwürdigkeit. Dies wird nun vom Gesetzgeberunterbunden. In Zukunft dürfen <strong>SCHUFA</strong> & <strong>Co</strong>.reine Kreditanfragen nicht mehr negativ bewerten.Erst <strong>bei</strong> echten Kreditangeboten kommt auch weiterhindas bisherige Merkmal “Anfrage Kredit”zum Tragen.Wir raten Ihnen deshalb dringend dazu, Ihre persönlichen<strong>Daten</strong> zu überprüfen oder uns — imRahmen unseres neuartigen Mandantenservice:dem kostenfreien BONITÄTSCHECK — damit zubeauftragen.UNSER ANGEBOT AN SIENUTZEN SIE UNSEREN NEUENKOSTENFREIEN MANDANTENSERVICE:BONITÄTSCHECKWir wollen, dass Sie finanziell unabhängigbleiben und keine böse Überraschung erleben.Rufen Sie uns an und beauftragen Sie unsmit der Einholung Ihrer Eigenauskunft <strong>bei</strong>der <strong>SCHUFA</strong>, bzw. Creditreform. Wir wertendas Ergebnis gemeinsam mit Ihnen ausund sind Ihnen gerne <strong>bei</strong> einer gegebenenfallserforderlichen Korrektur, bzw. Optimierungbehilflich.Für unsere Mandanten ist der BONI-TÄTSCHECK bis 01.12.2010 kostenfrei. Er<strong>bei</strong>nhaltet die Einholung der persönlichenWirtschaftsauskunftsdaten des Mandantenund deren Bereitstellung in gedruckterForm.04 Stefan Penka Steuerberatungskanzlei | Kanzleimagazin September 2010


Aktuelles und Informatives rund um unsere Kanzlei<strong>Steuerberater</strong> Stefan Penka empfiehlt:Vermögens-, Schulden- und Liquiditätsanalyse vom FachmannKreditkunden einer Bank kennen das Prozedere: Einmal jährlich werden sie vonihrem Kreditinstitut aufgefordert, eine schriftliche Vermögensaufstellung einzureichen.Diese dient den Banken als Grundlage zur Inhaus-Rating-Einstufungdes Kunden und hat somit weitreichende Auswirkungen auf die Vergabeweiterer Kredite und deren Verzinsung sowie die Aufstockung bereits laufenderKredite. Leider lassen Kreditnehmer <strong>bei</strong> der Dokumentation ihrerVermögens-, Schulden- und Liquiditätsverhältnisse die gebotene Sorgfalthäufig vermissen und betrachten diese nur allzu gerne als notwendiges Übel,ohne zu ahnen, welch dramatische Folgen dies für sie haben kann! Den Bankenkann diese “stiefmütterliche” Handhabe nur recht sein. Schließlich bedeutet einenegative Auswertung der Liquiditätsaufstellung auch immer gleichzeitighöhere Zinsen <strong>bei</strong> der (erschwerten) Kreditvergabe.Meine Erfahrung ist, dass unsere Mandanten häufig erst währendeiner sorgfältig und fachmännisch durchgeführten Vermögens-,Schulden- und Liquiditätsaufstellung erkennen, woran es liegt,dass das Verhältnis zwischen Umsatz und Gewinn nicht den gewünschtenZielvorgaben entspricht und an welcher Stelle privateVersorgungsengpässe und -lücken entstehen.Nutzen Sie deshalb unseren kostenfreien Service und lassenSie sich ausführlich von uns beraten.UNSERE EMPFEHLUNG FÜR SIEINTERNNUTZEN SIE UNSEREN EXKLUSIVEN UNDKOSTENFREIEN MANDANTENSERVICE!Faxen oder mailen Sie uns Ihre derzeitigeVermögens-, Schulden- Liquiditätsaufstellung.Wir prüfen und werten anhand dieser ZahlenIhren aktuellen Vermögensstatus kostenfreifür Sie aus. Ergibt die Prüfung einnegatives Ergebnis, sind wir Ihnen gerne<strong>bei</strong> der Optimierung der VSL-Aufstellungbehilflich. Wir informieren Sie per Mailoder Anschreiben über Ihr persönliches“VSL-Check-Ergebnis” und vereinbarenggf. einen Termin mit Ihrem persönlichenMandantenbetreuuer in unseren Räumen.Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie – schließlichgeht es um Ihre Zukunft!Telefon: 0941 595400Fax: 0941 5954013Mail: info@penka-stb.deAktive NachwuchsförderungWir stellen vor:Ines Punk, unsere neue Auszubildendezur SteuerfachangestelltenInes PunkAuszubildende zurSteuerfachangestelltenSeit dem ersten September ist sie neu in unsererKanzlei – und mit zarten 17 Jahren gleichzeitigauch unser Nesthäkchen: Ines Punk. Nachdemsie im Juni dieses Jahres bereits die Realschulreifeerfolgreich erlangte, wagt sie nun in unseremUnternehmen den nächsten wichtigenSchritt in ihrem Leben. Wir freuen uns, diesejunge sympathische und hoffnungsvolle Dameals Auszubildende zur Steuerfachangestelltenbegrüßen zu dürfen und wünschen Ines vielSpaß und Erfolg in unserem Team.Herzlich willkommen!Fesch aufs FestDas Kanzleiteam auf dem StraubingerGäubodenfestAm Mittwoch, den 18.08.2010 war es wieder einmalso weit. Das Kanzlei-Team versammelte sich –in standesgemäßem Zwirn – zum traditionellenBesuch des Gäubodenfests in Straubing. Dass wirdie Stände, Buden, Festzelte und Fahrgeschäftedes altehrwürdigen Fests mit viel weiblichemCharme und jeder Menge Spaß im Sturm erobertenund da<strong>bei</strong> einen ausgelassenen Tag (Abseits desKanzleialltags) gemeinsam erlebten, gehört ebenfallsseit Jahren zur Tradition dieses Ausflugs – genausowie die ledernen Spendierhosen des Chefs.Vielen Dank nochmal.Neues von simpleOFFICE ®Ein neues simpleOFFICE ® -Service-Plus für SieSie sind wieder einmal beruflich unterwegs, sitzenin einem Meeting und benötigen kurzfristig einenIhrer wichtigen Verträge oder ein entscheidendesDokument? Kein Problem! Denn dank einer neuenService-Option können Sie all Ihre elementarenUnterlagen in Ihrem persönlichen simple OFFICE ®hinterlegen und somit jederzeit und allerorts problemlosbinnen Sekunden auf die nötigen Dokumentezugreifen.Nutzen Sie dieses neuartige und für Sie kostenfreieService-Plus unserer Steuerberatungskanzlei – RufenSie uns einfach an und lassen Sie sich von Ihrermpersönlichen Ansprechpartner detailliert beraten.SO WIRDS GEMACHTSie faxen die entsprechenden Verträge undDokumente an uns oder übermitteln diesedigital. Wir pflegen sie in Ihr simple-OFFICE ® ein und Sie können immer undüberall in Sekunden darauf zugreifen. NutzenSie dieses kostenfreie Service-Plus!Stefan Penka Steuerberatungskanzlei | Kanzleimagazin September 201007


DIE 8.SEITENEUES AUS DEM STEUERLEXIKONDiesmal der Buchstabe:S(Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG). Nachträgliche AnschaffungsoderHerstellungskosten erhöhen gem. § 7a Abs. 1 EStG im Jahr ihrer Entstehungdie Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung.Sonderabschreibung nach § 7g EStG1. AllgemeinesDurch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wird § 7g EStG komplettneugefasst. Die Sonderabschreibung ist nunmehr in den Absätzen 5 und 6geregelt. Nach § 7g Abs. 5 EStG können Stpfl. <strong>bei</strong> beweglichen WG desAnlagevermögens im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vierfolgenden Jahren (fünfjähriger Begünstigungszeitraum) Sonderabschreibungenbis zu insgesamt 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten inAnspruch nehmen. In Anlehnung an die geänderten Voraussetzungen für dieInanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages (Investitionsabzugsbeträgenach § 7g EStG) ist die Inanspruchnahme von Sonderabschreibung auchfür nicht neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter zulässig. Der nach §7g Abs. 5 EStG ermittelte Betrag der Sonderabschreibung ist im Rahmen der§ 4 Abs. 3-Rechnung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.2. Voraussetzungen2.1 BemessungsgrundlageBemessungsgrundlage sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.Hat der Stpfl. für das WG einen Investitionsabzugsbetrag nach§ 7g Abs. 1 EStG abgezogen und die Anschaffungs- oder Herstellungskostennach § 7g Abs. 2 EStG entsprechend gemindert, ist die Sonderabschreibungvon den gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen2.2 Begünstigungszeitraum und Höhe der SonderabschreibungIm Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren können neben derAfA nach § 7 Abs. 1 Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 % der AnschaffungsoderHerstellungskosten in Anspruch genommen werden. DerBegünstigungszeitraum beträgt somit insgesamt fünf Jahre. Im Jahr der Anschaffungoder Herstellung erfolgt keine zeitanteilige Berücksichtigung derSonderabschreibung (Jahresbetrag). Für Anschaffungen und Herstellungenin den Jahren 2009 und 2010 kann auch die degressive AfA in Anspruchgenommen werden (§ 7g Abs. 5 EStG). Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung(Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen desMaßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“)vom 21.12.2008 (BGBl I 2008, 2896) wird die degressive AfA wieder eingeführt(Degressive Abschreibung).2.3 GrößenmerkmalDie Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG können nur in Anspruchgenommen werden, wenn der Betrieb zum Schluss des Wj., das der Anschaffungoder Herstellung vorangeht, die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 Satz2 Nr. 1 EStG nicht überschreitet. Das Betriebsvermögen des Gewerbebetriebesoder des der selbs ständigen Ar<strong>bei</strong>t dienenden Betriebs, zu dessen Anlagevermögendas WG gehört, darf zum Schluss des der Anschaffung oderHerstellung des WG vorangehenden Wj. nicht mehr als 235 000 Euro betragen.Bei Betrieben, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, darfder Gewinn 100 000 Euro nicht überschreiten. Durch das Konjunkturpaketder Bundesregierung (Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungendes Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“)vom 21.12.2008 (BGBl I 2008, 2896) werden die Beträge von 235000 Euro auf 335 000 Euro und von 100 000 Euro auf 200 000 Euro erhöht.Die Erhöhung gilt nach § 52 Abs. 23 EStG in den Wj. 2009 und 2010. DieGrößenmerkmale für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen entsprechendenen für die Bildung des Investitionsabzugsbetrages.2.4 Nutzungs- und VerbleibensvoraussetzungenDas WG muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauf folgendenWj. in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs des Stpfl. ausschließlichoder fast ausschließlich (mindestens 90 %) betrieblich genutztwerden (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG).IMPRESSUMVerleger & Herausgeber:<strong>Steuerberater</strong> Stefan PenkaCranachweg 393051 <strong>Regensburg</strong>Tel: 0941 / 595400Fax: 0941/5954013www.penka-stb.cominfo@penka-stb.deRedaktion, Text:Frank BergmannKreativagentur Zum Weißen Hund,Steuerkanzlei Stefan PenkaKonzept, Idee, Gestaltung:Frank BergmannKreativagentur Zum Weißen HundFotos:Steuerkanzlei Stefan Penka,fotolia.deAuflage: 500 StückDas Kanzleimagazin erscheint vier mal jährlich. Die fachlicheInformation ist der Verständlichkeit halber kurz gefasst und kanneine individuelle Beratung nicht ersetzten.Kopie oder Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicherschriftlicher Genehmigung durch den Herausgeber.08 Stefan Penka Steuerberatungskanzlei | Kanzleimagazin September 2010

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