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Wartung 2006 Teil C Ergänzungsvertrag

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Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigungzum Vertrag für <strong>Wartung</strong> und Inspektionvon technischen Anlagen und Einrichtungen(nachstehend Grundvertrag genannt)Für:Gebäude:Betreiber der Anlage/n:Nutzer der Anlage/n:Bauverwaltende Stelle:Zwischen:vertreten durch:vertreten durch:vertreten durch:– nachstehend Auftraggeber genannt –und der Firma:– nachstehend Auftragnehmer genannt –wird ergänzend zum Grundvertrag vomfolgender Vertrag geschlossen:<strong>Wartung</strong> <strong>2006</strong>


1. Gegenstand des Vertrages1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Störungsbeseitigung an den im Grundvertragerfassten technischen Anlagen und Einrichtungen – nachstehend alsAnlagen bezeichnet – außerhalb der regelmäßigen <strong>Wartung</strong>stermine.1.2 Die Vereinbarungen des Grundvertrages gelten auch für den Ergänzungsvertrag,jedoch mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.2. Leistungen des Auftragnehmers2.1 Die Nr. 2.4 des Grundvertrages verliert die Gültigkeit.2.2 Der Auftragnehmer ist – auch außerhalb der regelmäßigen <strong>Wartung</strong>stermine– verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheitbeeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durchEinrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten.Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebungeinzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum vonmax.Stunden abzuschließen. Sollten dabei aus anlagenspezifischenGründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalbdieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die vomAuftraggeber genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheitoder Umwelt sowie materielle Schäden eintreten können, hat derAuftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen (siehe Nr. 3.2).Eine Bereitschaftszentrale kann aus Telefax, Mobiltelefon mitAlphaservice, ggf. PC oder vergleichbaren Komponenten bestehen.Die Leistung der Bereitschaftszentrale kann auch einerFremdfirma übertragen werden.Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und Kursiv-Schrift) sind nicht Vertragsbestandteil.2


2.3 Die Störungsbeseitigung gegebenenfalls einschließlich Optimierung der Anlageist durchzuführen:ganzjähriginnerhalb der Heizperiode (01.10. bis 30.04.)und dabeiin der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr an 7 Tagen der Wocheinnerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeitauch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. auch nachts undan Sonn- und Feiertagen) und zwar2.4 Zusätzlich sind folgende Störungen per Datenfernübertragung an die Bereitschaftszentralezu melden:Störung des Brenners (bei allen Kessel)Störung GasalarmStörung WassermangelMin – Füllanzeige ÖltankLeckanzeige – ÖltankStörung HeizkreiseStörung Brauch-WarmwasserStörung der DatenübertragungseinrichtungStörungStörungDer Auftraggeber stellt dazu auf der Anlagenseite alle zur Vertragserfüllungbenötigten Signale über potentialfreie Kontakte oder als Bus sowie einenAnschluss an das Telekommunikationsnetz und einen Anschluss an dasNiederspannungsnetz zur Verfügung.Eine Fernübertragungseinrichtung kann die Zuverlässigkeit desAnlagenbetriebes verbessern. Falls diese Option beauftragt wird,müssen jederzeit Störungen übertragen und gespeichert werdenkönnen.Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen<strong>Wartung</strong> <strong>2006</strong>


2.5 Für jede Störungsbeseitigung ist ein Protokoll zu erstellen und von dem fürdie Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokollesind den jährlichen Störungsauflistungen (mit Charakteristik) nach Nr. 2.6beizufügen.2.6 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jährlich ameinen Bericht mit folgenden Bestandteilen vorzulegen:<strong>Wartung</strong>sberichte,Störungsauflistungen mit Charakteristik und beigefügten Entstörprotokollen,im Rahmen des Ergänzungsvertrages vorgenommene Instandsetzungsarbeitenmit Angabe der ausgetauschten Anlagenteile,Anlagenanalyse mit Angabe der voraussichtlich in absehbarer Zeit zu erneuerndenAnlagenteile.3. Vergütung3.1 Für die Leistungen des Ergänzungsvertrages wird/werden (unabhängig vonder Vergütung des Grundvertrages) nachstehende/n jährliche Vergütung/en 1)unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltendenUmsatzsteuersatzes vereinbart:Für von E 2)Für von E 2)Für von E 2)Für von E 2)Summe E 2)+ Umsatzsteuer % E 2)Gesamtbetrag E 2)Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen1) Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedlicheAnlagen zusammengefasst werden.2) vom Bieter einzusetzen


Mit dieser Vergütung sind abgegolten:• Alle Leistungen des Auftragnehmers wie unter Nr. 2 beschrieben, beiWahlmöglichkeit gelten nur die angekreuzten Leistungen,• die Vorhaltung der benötigten Hard- und Software für die unter Nr. 2 gewähltenLeistungen,• alle Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, TageundÜbernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstundensowie Sonn- und Feiertagszuschläge,• kleine Instandsetzungsarbeiten im folgenden Umfang:Instandsetzungsarbeiten mit Lieferung benötigter Klein-/Ersatzteilebis zum Nettowert von insgesamt 25 E je Störung und Anlage.Instandsetzungsarbeiten, sofern sie eine maximale Arbeitszeit jeStörung von Stunden (An- und Abfahrtzeiten werden nichtberechnet) und maximale Materialkosten vonE brutto(kalkulierter Kostenanteil des Auftragnehmers) nicht überschreiten.Übersteigt ein <strong>Teil</strong> (Arbeitsstunden, Materialkosten) den jeweiligenmaximalen Ansatz, so trägt der Auftraggeber den übersteigendenKostenteil. Die Kosten sind auf der Basis von Nr. 5.2 und 5.4 desGrundvertrages zu ermitteln.Die Vergütung für im Zusammenhang mit der <strong>Wartung</strong> benötigter Ersatzteilenach Nr. 5.1 des Grundvertrages bleibt unberührt.3.2 Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten des Auftraggebers, z.B. bei Überschreitungvorstehender Arbeitszeit oder Materialpreisgrenzen, sind nurnach vorheriger schriftlicher Zustimmung – oder bei vorliegender Dringlichkeit– nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung des Auftraggebersdurchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist vom Auftraggeber unverzüglichschriftlich zu bestätigen.Nur in Notfällen kann der Auftragnehmer auch kostenauslösende Maßnahmenausführen, soweit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unerlässlichist. Es gelten hierfür die Grundsätze der Geschäftsführung ohneAuftrag. Er hat dem Auftraggeber über solche Maßnahmen unverzüglichschriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicher Begründungder Notwendigkeit zu berichten.Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen<strong>Wartung</strong> <strong>2006</strong>


4. Vertragslaufzeit/KündigungEs gelten die Bedingungen des Grundvertrages.Abweichend vom Grundvertrag gilt Folgendes:Die Laufzeit des Ergänzungsvertragesbeginnt am und beträgt Jahre.Eine Verlängerung der Laufzeit des Ergänzungsvertrages jeweils umein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Ergänzungsvertrag nichtspätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wirdEine Verlängerung der Laufzeit ist nicht vorgesehen.Für den Auftraggeber:Für den Auftragnehmer:(Ort) (Datum) (Ort) (Datum)Name/UnterschriftName/UnterschriftZutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen6

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