Niederschrift
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Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Gemeinderatssitzung am 20.07.2009<br />
Dorferneuerung Villenbach für die<br />
Ortsteile Hausen und Rischgau;<br />
Information durch Herrn Krausenböck,<br />
Amt für Ländliche Entwicklung Krumbach<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
1. Bürgermeister Ohnheiser begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Landtagsab-<br />
geordneten Georg Winter sowie Herrn Martin Hatzelmann vom Straßenbauamt Krum-<br />
bach und Herrn Alois Krausenböck vom Amt für ländliche Entwicklung in Krumbach.<br />
MdL Winter stellt das Programm zur Dorferneuerung vor und erläutert die Zuschuss-<br />
möglichkeiten.<br />
Er schlägt vor, im Ortsteil Rischgau den Neubau eines Vereinsheimes im Zuge einer<br />
einfachen Dorferneuerung zu beantragen. Dafür ist eine Förderung von 50% der Kos-<br />
ten, bis maximal 60.000,- Euro, möglich.<br />
Für den Ortsteil Hausen schlägt er als umfassende Dorferneuerung den Bau einer Um-<br />
gehungsstraße kombiniert mit einem Hochwasserschutzdamm und einer Radweganbin-<br />
dung vor. Gefördert würde diese Maßnahme bei finanzschwachen Gemeinden mit bis zu<br />
85%.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />
Es wird kein Beschluss gefasst.<br />
Bürgermeister Ohnheiser dankt MdL Winter und den anwesenden Vertretern der Fach-<br />
behörden für ihre Ausführungen. Er schlägt vor, dass die genannten Maßnahmen in ei-<br />
ner der nächsten Sitzungen beraten werden.<br />
Diesem Vorschlag stimmt der Gemeinderat zu.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2009<br />
3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
„Freiflächenfotovoltaikanlage<br />
Villenbach“;<br />
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />
(Bedenken oder Anregungen von<br />
Seiten der Bürger)<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass Bedenken und Anregungen von Seiten der Bürger nicht<br />
eingegangen sind.<br />
Es wird kein Beschluss gefasst.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange (keine Bedenken<br />
oder Anregungen)<br />
Seite<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnah-<br />
me zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Villenbach im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung abgegeben und keine Bedenken und Anregungen erhoben haben:<br />
1. Kreisbrandrat Frank Schmidt, Dillingen, vom 25.05.2009<br />
2. LEW Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, vom 28.05.2009<br />
3. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 29.05.2009, Az.: 2-4622-DLG-6186/2009<br />
4. Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, vom 15.06.2009,<br />
Az.: A3-G 7512/DLG-0<br />
5. Landesamt für Denkmalpflege, Thierhaupten, vom 19.06.2009,<br />
Az.: P-1991-175-7_S4<br />
6. Bayerischer Bauernverband, Dillingen, vom 25.06.2009<br />
7. Gemeinde Altenmünster vom 02.06.2009, Az.: wa-mo-610<br />
8. Landratsamt Dillingen, Immissionsschutz, vom 09.06.2009, Az.: 41-1711.4.1.2<br />
9. Landratsamt Dillingen, Abfallrecht/Deponierecht, vom 17.06.2009, Az.: 41-1761.2.8<br />
10. Landratsamt Dillingen, Wasserrecht, vom 29.05.2009, Az.: 42-64.1<br />
11. Landratsamt Dillingen, Bodenschutz und Altlasten, vom 02.06.2009,<br />
Az.: 41-178362.2.3<br />
Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben:<br />
1. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Dillingen<br />
2. Kreisheimatpfleger Alois Sailer, Buttenwiesen<br />
3. Amt für Landwirtschaft und Forsten Wertingen<br />
Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, soweit diese keine Einwendungen<br />
gegen die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Villenbach beinhalten, werden zur<br />
Kenntnis genommen.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange (Bedenken<br />
oder Anregungen)<br />
Seite<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Träger öffentlicher Belange ihre Anregungen<br />
zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />
abgegeben und Bedenken und Anregungen erhoben haben.<br />
1. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Dillingen, vom 08.06.2009<br />
2. Landratsamt Dillingen, Bauamt, vom 22.06.2009, Az.: 430-6100.2.22<br />
3. Landratsamt Dillingen, Untere Naturschutzbehörde, vom 18.06.2009, Az.: 40-1741.2<br />
4. Regierung von Schwaben, Augsburg, vom 03.06.2009, Az.: 24-4621.8304/1<br />
5. Regionaler Planungsverband, Augsburg, vom 24.06.2009<br />
Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />
zu 1. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Dillingen vom 08.06.2009<br />
Anmerkung: Die Stellungnahme des BN bezieht sich grundsätzlich auf die Standortfrage<br />
und wird daher auf der Ebene des FNP behandelt.<br />
Der Bund Naturschutz verweist auf seine Stellungnahme vom 24.04.09 und den am<br />
11.05.09 vom Gemeinderat gefassten Beschluss, an der Planung festzuhalten.<br />
Hierzu äußert sich der Bund Naturschutz wie folgt:<br />
Die Zurückweisung unserer Argumente seitens der Gemeinde mit dem Hinweis auf<br />
schwierig zu realisierende Alternativen ist für einen Naturschutzverband nicht hinnehm-<br />
bar. Wir sehen uns auch als Anwalt künftiger Generationen, die nicht unnötig durch heu-<br />
tige Bautätigkeiten belastet werden sollten. Wir bleiben dabei, dass diese Anlagen nicht<br />
mehr oder weniger planlos in der freien Landschaft realisiert werden dürfen, nur weil<br />
gerade dort eine Pachtfläche gewonnen werden kann.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
Der Verbraucher elektrischer Leistung hat gerade im ländlichen Raum eine dezentrale,<br />
mosaikartige Struktur. Ihn nun mit einem ebenfalls dezentralen, kleinräumigen Versor-<br />
gungsnetz zu bedienen, ist eine neuartige Aufgabe der Kommunen, der sie sich stellen<br />
sollten.<br />
Unsere Stellungnahme vom 24.04.09 halten wir aufrecht.<br />
Abwägung:<br />
Die ablehnende Haltung der Kreisgruppe des Bund Naturschutz zu Freiflächenfotovol-<br />
taikanlage wurde vom Gemeinderat bereits umfangreich in der Sitzung vom 11.05.09<br />
gewürdigt.<br />
Es ist jedoch nochmals darauf hinzuweisen, dass gerade die Freiflächenfotovoltaikanla-<br />
gen einen wichtigen Beitrag leisten, Solarstrom wirtschaftlich konkurrenzfähig zu ma-<br />
chen. Außerdem verkennt der Bund Naturschutz, das die Anlage nur zeitlich befristet<br />
betrieben und nach der Aufgabe der Nutzung zurückgebaut wird. Es entsteht keine bau-<br />
liche Verfestigung an diesem Standort und künftige Generationen können und müssen<br />
letztendlich darüber entscheiden, wie die Produktion von elektrischer Energie weiterhin<br />
erfolgen soll. Eine Belastung für die nachfolgenden Generationen kann die Gemeinde<br />
Villenbach mit der Errichtung einer Freiflächensolaranlage an diesem Standort nicht er-<br />
kennen. Eine Versorgung des Verbrauchers in der Zukunft aus dezentralen Anlagen<br />
wird von der Gemeinde Villenbach geteilt. Gerade für diese erforderliche Umstrukturie-<br />
rung der Energieversorgung kann die geplante Anlage aber einen wichtigen Beitrag leis-<br />
ten.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt die ergänzenden Ausführungen des Bund Naturschutz zur<br />
Kenntnis, hält jedoch an der bestehenden Planung fest.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
zu 2. Landratsamt Dillingen – Bauamt, Schreiben vom 22.06.2009,<br />
Az.: 430-6100.2.22<br />
Seite<br />
Zu den grundsätzlichen ortsplanerischen, naturschutzfachlichen und bauplanungsrecht-<br />
lichen Bedenken verweisen wir zunächst auf unsere Stellungnahmen zur frühzeitigen<br />
Beteiligung vom 28.04.2009.<br />
Auch wenn die Zusage von Herrn Landrat Leo Schrell, die Flächennutzungsplanände-<br />
rung zu genehmigen vorliegt, muss eine ordnungsgemäße Abwägung nach § 1 Abs. 7<br />
BauGB erfolgen.<br />
Eine fehlerhafte Abwägung führt zur Nichtigkeit des Bauleitplanes.<br />
Insbesondere hinsichtlich der Argumente und Forderungen des Fachbereiches 40, Na-<br />
turschutz entspricht die Planung nicht den öffentlich-rechtlichen Anforderungen und ist in<br />
dieser Form nicht genehmigungsfähig (siehe Stellungnahme Naturschutz vom<br />
18.06.2009 und vom 23.04.2009).<br />
Abwägung:<br />
In der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2009 erfolgte eine ausführliche Würdigung der<br />
Stellungnahmen der Sachgebiete am Landratsamt Dillingen. Zudem wurde deutlich ge-<br />
macht, dass derzeit im Gemeindegebiet kein alternativer Standort zur Verfügung steht.<br />
Die Argumente und Forderungen der unteren Naturschutzbehörde beruhen auf der E-<br />
bene der Flächennutzungsplanung im Wesentlichen auf der Ablehnung des Standortes.<br />
Dies wird mit der erheblichen Zersiedlung der Landschaft, der fehlenden Anbindung an<br />
die Ortslage, der exponierten Hochlage und der damit verbundenen erheblichen land-<br />
schaftsoptischen Belastung („Naturpark Augsburg – westliche Wälder“) sowie der weder<br />
ausgleichbaren noch minimierbaren Beeinträchtigung auf das Landschaftsbild begrün-<br />
det.<br />
Im Vorfeld der Planungen erfolgte eine Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden<br />
hinsichtlich der Eingrünung und der Anlagenhöhe. Die zusätzlichen Anregungen aus der<br />
frühzeitigen Beteiligung zu Eingrünungsmaßnahmen sind uneingeschränkt in die Pla-<br />
nungen auf der Ebene des Bebauungsplanes eingeflossen.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Es ist somit festzuhalten, dass von Seiten der Gemeinde sämtliche Maßnahmen zur<br />
Seite<br />
Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild – auch im Hinblick auf den Na-<br />
turpark Augsburg – westliche Wälder - getroffen wurden.<br />
Aus der Auffassung der unteren Naturschutzbehörde, wonach die Beeinträchtigungen<br />
weder minimierbar noch ausgleichbar sind und der Standort grundsätzlich abgelehnt<br />
wird, können aufgrund der in den Planungen berücksichtigten Forderungen der Fachbe-<br />
hörden – auch der unteren Naturschutzbehörde - hinsichtlich der Eingrünungsmaß-<br />
nahmen keine Fehler in der Abwägung erkannt werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Sachgebietes zur Kenntnis und be-<br />
schließt an der bestehenden Planung festzuhalten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
zu 3. Landratsamt – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 18.06.2009,<br />
Az.: 40-1741.2<br />
Gemäß dem Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen vom 14.05.2009 wurde<br />
die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 23.04.2009 zwar zur Kenntnis<br />
genommen, jedoch hält die Gemeinde an der bestehenden Planung fest.<br />
Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde wird bei der Abwägung der Naturschutzbe-<br />
lange zu wenig Bedeutung beigemessen. Die Lage im „Naturpark Augsburg – westliche<br />
Wälder“ wird nicht in ausreichender Weise gewürdigt.<br />
Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde ist es erforderlich, wesentliche Einwände der<br />
Fachkraft für Naturschutz aus der Stellungnahme vom 23.04.2009 in der Planung zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die Stellungnahme vom 23.04.2009 gilt weiterhin.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Abwägung:<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
In der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 23.04.2009 wird der Stand-<br />
ort auf Grund der erheblichen Zersiedlung der Landschaft, der fehlenden Anbindung an<br />
die Ortslage, der exponierten Hochlage und der damit verbundenen erheblichen land-<br />
schaftsoptischen Belastung („Naturpark Augsburg – westliche Wälder“) als nicht geeig-<br />
net abgelehnt, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Großflächigkeit der<br />
Anlage als weder minimierbar noch als ausgleichbar eingestuft. Nach Auffassung der<br />
unteren Naturschutzbehörde ist der Gesamteindruck der Landschaft, die sich dem Bet-<br />
rachter bietet, entscheidend. Im Naturpark „Augsburg – westliche Wälder“ müssen Be-<br />
einträchtigungen des Landschaftsbildes weit über das übliche Maß hinaus berücksichtigt<br />
werden.<br />
Da auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) jedoch keine direkten Um-<br />
weltwirkungen entstehen, können minimierende und ausgleichende Maßnahmen erst<br />
auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung getroffen werden. Eine Vermischung<br />
der unterschiedlichen Planungen ist weder zielführend noch sachgerecht.<br />
Die von der unteren Naturschutzbehörde nun geforderte Berücksichtigung dieser we-<br />
sentlichen Einwände bzw. die besondere Würdigung der Lage innerhalb des Naturparks<br />
würde auf der Ebene der Flächennutzungsplanung in letzter Konsequenz bedeuten,<br />
dass die Gemeinde Villenbach den Standort nicht weiterverfolgt. In der Gemeinderats-<br />
sitzung vom 11.05.2009 wurde bereits deutlich gemacht, dass derzeit im Gemeindege-<br />
biet keine alternativen Flächen zur Verfügung stehen. Der indirekten Forderung nach<br />
Aufgabe des Standortes kann daher nicht entsprochen werden.<br />
In der Gemeinderatssitzung am 11.05.2009 erfolgte zudem eine umfangreiche Würdi-<br />
gung der von der unteren Naturschutzbehörde vorgebrachten Argumente. Im Gegensatz<br />
zur unteren Naturschutzbehörde sieht die Gemeinde Villenbach die Auswirkungen auf<br />
das Landschaftsbild durch die bestehenden und geplanten Gehölzstrukturen aber als<br />
minimierbar und auch als ausgleichbar an. Dies ist auf der Ebene des Bebauungsplanes<br />
mit entsprechenden Festsetzungen zur Eingrünung und zum Ausgleich auch gewürdigt<br />
worden. Diese Maßnahmen kommen in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
mit der Darstellung von Grünflächen zum Ausdruck.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zur Kennt-<br />
nis, hält jedoch an dem jetzigen Standort für eine Freiflächenfotovoltaikanlage fest.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
zu 4. Regierung von Schwaben, Augsburg, vom 03.06.2009, Az.: 24-4621.8304/1<br />
Ziele der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />
Seite<br />
sowie Grundsätze der Raumordnung, als Vorgabe für die nachfolgende Abwägungsent-<br />
scheidung:<br />
Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP)<br />
B I 1.4 Satz 1 (G) Erhalt und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
B I 2.2.2 Abs. 1 (G) Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse<br />
B V 3.6 (G) Verstärkte Erschließung und Nutzung von erneuerbaren Energien<br />
B VI 1.1 Abs. 3 (Z) Verhinderung der Zersiedelung der Landschaft und Anbindung von<br />
Neubauflächen an geeignete Siedlungseinheiten<br />
B VI 1.5 Abs. 2 (Z) Freihaltung besonders schützenswerter Landschaftsteile von einer<br />
Bebauung<br />
Regionalplan der Region Augsburg (RP 9)<br />
B IV 2.4.1 (Z) Verstärkte Erschließung und Nutzung geeigneter erneuerbarer Energie-<br />
quellen<br />
Stellungnahme aus Sicht der Landes- und Regionalplanung:<br />
Wie wir bereits mitgeteilt haben ist die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerba-<br />
rer Energiequellen gem. LEP-Grundsatz B V 3.6 und Regionalplan-Ziel B IV 2.4.1 grund-<br />
sätzlich anzustreben. Allerdings sollen Anlagen, wie die geplante Freiflächenfotovoltaik-<br />
anlage, an geeigneten Siedlungseinheiten angebunden sein um die Zersiedelung der<br />
Landschaft zu verhindern (LEP-Ziel B VI 1.1 Abs. 3), das charakteristische Landschafts-<br />
bild zu bewahren und bestehende Freiräume zu erhalten (LEP-Ziel B VI 1.5 Abs. 2). Da<br />
die Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten im vorliegenden Fall nicht gegeben ist,<br />
kommt der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde besondere Bedeutung zu.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Aus der Stellungnahme des Landratsamtes vom 23.04.09 (Az.: 40-1741.2) ist zu ent-<br />
nehmen, dass die untere Naturschutzbehörde den von der Gemeinde vorgesehenen<br />
Standort als ungeeignet ablehnt. Nach Auffassung des Landratsamtes würde die ge-<br />
Seite<br />
plante Anlage zur Zersiedelung der Landschaft beitragen und aufgrund der exponierten<br />
Hanglage eine erhebliche landschaftsoptische Belastung darstellen. Wechselbeziehun-<br />
gen zwischen den umgebenden Biotopstrukturen und dem Plangebiet seien nicht be-<br />
rücksichtigt worden.<br />
Diese naturschutzfachliche Beurteilung ist an den einschlägigen Grundsätzen und Zie-<br />
len der Raumordnung zu bemessen.<br />
Danach bestehen aus landes- und regionalplanerischer Sicht erhebliche Bedenken ge-<br />
gen die geplante Freiflächenfotovoltaikanlage.<br />
Abwägung:<br />
Der Gemeinde Villenbach ist bewusst, dass der Standort nicht optimal an eine geeignete<br />
Siedlungseinheit angebunden ist. Im Gemeindegebiet wurden daher mehrere Standorte<br />
auf ihre Eignung für eine Freiflächenfotovoltaikanlage hin untersucht und im Umweltbe-<br />
richt erläutert. Da derzeit keine alternativen Standorte zur Verfügung stehen, werden<br />
aus Sicht der Gemeinde die Ziele zur verstärkten Nutzung regenerativer Energien in<br />
diesem Einzelfall stärker gewichtet.<br />
Der Landschaftsplan der Gemeinde sieht für den Bereich folgende Strukturen vor:<br />
� Flächen zur Sicherung von naturnahen Kleinstrukturen in der Feldflur und an Orts-<br />
rändern, Flächen mit ganzjähriger Vegetationsdecke und extensiver Bewirtschaftung<br />
zur Sicherung des Trinkwasserschutzes<br />
� Biotope gem. Biotopkartierung des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz<br />
� Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwick-<br />
lung von Boden, Natur und Landschaft<br />
Die genannten Aussagen des Landschaftsplanes stehen der angedachten Entwicklung<br />
als PV-Anlage nicht entgegen. Kleinstrukturen sind im Umfeld der Fläche vorhanden<br />
und finden – neben einer künftigen extensiven Nutzung der Fläche - durch die Eingrü-<br />
nung der Anlage eine weitere Ergänzung. Die Umwandlung von Acker in Grünland<br />
kommt den Forderungen der Landschaftsplanung nach, Erosionsschutz im Gebiet um-<br />
zusetzen. Die als Biotop kartierten Hecken werden durch die Ausgleichsmaßnahmen
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
geschützt, ergänzt und erfahren eine Abpufferung gegenüber der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung.<br />
Seite<br />
Insgesamt werden die Wechselwirkungen im Gebiet mit der Anlage weiterer nutzbarer<br />
Lebensräume gestärkt. Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Biotope ist eine<br />
wesentliche Verbesserung mit der Errichtung der Anlage gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, hält aber an der bestehenden<br />
Flächennutzungsplanänderung fest.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
zu 5. Regionaler Planungsverband, Augsburg, vom 24.06.2009<br />
Ziele der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />
sowie Grundsätze der Raumordnung, als Vorgabe für die nachfolgende Abwägungsent-<br />
scheidung:<br />
Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP)<br />
B V 3.6 (G) Verstärkte Erschließung und Nutzung von erneuerbaren Energien<br />
B VI 1.1 Abs. 3 (Z) Verhinderung der Zersiedelung der Landschaft und Anbindung von<br />
Neubauflächen an geeignete Siedlungseinheiten<br />
LEP B VI Satz 3 (G) Achten auf charakteristisches Orts- und Landschaftsbild<br />
B VI 1.5 Abs. 2 (Z) Freihaltung besonders schützenswerter Landschaftsteile von einer<br />
Bebauung<br />
Regionalplan der Region Augsburg (RP 9)<br />
B IV 2.4.1 (Z) Verstärkte Erschließung und Nutzung geeigneter erneuerbarer Energie-<br />
quellen
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Stellungnahme aus Sicht der Regionalplanung:<br />
Seite<br />
Wie in der regionalplanerischen Stellungnahme vom 30.04.09 bereits dargelegt, befindet<br />
sich der vorgesehene Standort für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage<br />
in abgesetzter Lage vom bestehenden Siedlungsgefüge und in exponierter Hanglage<br />
mit entsprechender Einsehbarkeit.<br />
Somit war es die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde, die notwendigen Sachver-<br />
haltsermittlungen zu Fragen der Landschaftsvorbelastung und zu den ökologischen Ge-<br />
gebenheiten am Standort durchzuführen und daraus die entsprechenden naturschutz-<br />
fachlichen Folgerungen für die Bauleitpläne abzuleiten.<br />
Unter Hinweis auf die o.g. regionalplanerische Stellungnahme und unter Verwertung der<br />
in Kopie vorliegenden Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde vom<br />
23.04.2009 und 18.06.2009 zu den Bauleitplanungen sowie nach weiteren Sachver-<br />
haltsermittlungen bleibt festzustellen, dass eine Photovoltaikanlage am vorgesehenen<br />
Standort zu einer erheblichen landschaftsoptischen Beeinträchtigung im Naturpark<br />
Augsburg – westliche Wälder beitragen würde. Ferner berücksichtigt die vorliegende<br />
Planung nicht die Wechselbeziehungen zwischen den umliegenden Biotopstrukturen<br />
und dem Plangebiet.<br />
Daher bestehen aus regionalplanerischer Sicht erhebliche Bedenken gegen die Bauleit-<br />
planvorhaben.<br />
Abwägung:<br />
Der Gemeinde Villenbach ist bewusst, dass der Standort nicht optimal an eine geeignete<br />
Siedlungseinheit angebunden ist. Im Gemeindegebiet wurden daher mehrere Standorte<br />
auf ihre Eignung für eine Freiflächenfotovoltaikanlage hin untersucht und im Umweltbe-<br />
richt erläutert. Da derzeit keine alternativen Standorte zur Verfügung stehen, werden<br />
aus Sicht der Gemeinde die Ziele zur verstärkten Nutzung regenerativer Energien in<br />
diesem Einzelfall stärker gewichtet.<br />
Der Landschaftsplan der Gemeinde sieht für den Bereich folgende Strukturen vor:
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
� Flächen zur Sicherung von naturnahen Kleinstrukturen in der Feldflur und an Orts-<br />
rändern, Flächen mit ganzjähriger Vegetationsdecke und extensiver Bewirtschaftung<br />
zur Sicherung des Trinkwasserschutzes<br />
� Biotope gem. Biotopkartierung des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz<br />
� Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwick-<br />
lung von Boden, Natur und Landschaft<br />
Die genannten Aussagen des Landschaftsplanes stehen der angedachten Entwicklung<br />
als PV-Anlage nicht entgegen. Kleinstrukturen sind im Umfeld der Fläche vorhanden<br />
und finden – neben einer künftigen extensiven Nutzung der Fläche - durch die Eingrü-<br />
nung der Anlage eine weitere Ergänzung. Die Umwandlung von Acker in Grünland<br />
kommt den Forderungen der Landschaftsplanung nach, Erosionsschutz im Gebiet um-<br />
zusetzen. Die als Biotop kartierten Hecken werden durch die Ausgleichsmaßnahmen<br />
geschützt, ergänzt und erfahren eine Abpufferung gegenüber der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung.<br />
Insgesamt werden die Wechselwirkungen im Gebiet mit der Anlage weiterer nutzbarer<br />
Lebensräume gestärkt. Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Biotope ist eine<br />
wesentliche Verbesserung mit der Errichtung der Anlage gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, hält aber an der bestehenden<br />
Flächennutzungsplanänderung fest.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Villenbach; – Bereich “Freiflächenfotovoltaikanlage<br />
Villenbach;<br />
Fassung des Feststellungsbeschlusses<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass in heutiger Sitzung die im Rahmen der öffentlichen Aus-<br />
legung eingegangenen Bedenken und Anregungen behandelt wurden. Er empfiehlt,<br />
nunmehr den Feststellungsbeschluss zu fassen.<br />
Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23.03.2009 den Flächennutzungsplan geän-<br />
dert. Der geänderte Flächennutzungsplan wurde in der Zeit vom 22.05.2009 bis<br />
23.06.2009 öffentlich ausgelegt. Über die Bedenken und Anregungen wurde ein Be-<br />
schluss gefasst. Der Flächennutzungsplan (Planzeichnung mit Begründung und Um-<br />
weltbericht) in der Fassung vom 20.07.2009 wird hiermit festgestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
Anlagen:<br />
1 Planzeichnung mit Begründung<br />
1 Umweltbericht
Gemeinde Zusamaltheim<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Beschaffung eines Mulchgerätes<br />
gemeinsam mit der Gemeinde Villenbach<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
1. Bürgermeister Grob gibt bekannt, dass zusammen mit der Gemeinde Villenbach ein<br />
Mulchgerät beschafft werden soll. Er gibt das Angebot der Firma Ayrle, Dillingen-<br />
Steinheim, bekannt. Die Kosten betragen ca. 8.000,-- €brutto. Der Gemeinderat Villen-<br />
bach hat in seiner Sitzung vom 20.07.2009 der gemeinsamen Beschaffung des Mulch-<br />
gerätes zugestimmt.<br />
1. Bürgermeister Grob weist darauf hin, dass im Haushaltsplan 2009 für diese Maßnah-<br />
me keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Diese außerplanmäßige Ausgabe ist zu<br />
genehmigen.<br />
Beschluss des Gemeinderates am 23.07.2009:<br />
Für die Beschaffung eines Mulchgerätes gemeinsam mit der Gemeinde Villenbach er-<br />
hält 1. Bürgermeister Grob eine Bewirtschaftungsermächtigung in Höhe von bis zu<br />
4.000,00 €.<br />
Im Haushaltsplan 2009 ist diese Beschaffung nicht eingeplant. Im Vermögenshaushalt<br />
sind bei der Haushaltsstelle 1.6300.9350 außerplanmäßige Haushaltsmittel bis zu<br />
4.000,00 €bereitzustellen.<br />
Die Beteiligungszusage gilt unter der Voraussetzung der nachfolgenden Grundsätze:<br />
- Anschaffungs- und Unterhaltungskosten: je 50 %<br />
- Unterbringung des Gerätes im ehemaligen Feuerwehrhaus Zusamaltheim<br />
- Einsatzflächen: Bauplätze, Ortsverbindungsstraßen, Radwege, Gehwege<br />
- Kosten für Schäden, die nicht auf „normalen Verschleiß“ zurückgehen, hat der<br />
jeweilige Verursacher zu tragen<br />
- Einsatz nur durch den jeweiligen Gemeindearbeiter<br />
- Das Gerät darf nicht ausgeliehen werden<br />
- Bei einseitig stark abweichendem Einsatzumfang ist die Kostenteilung neu zu<br />
vereinbaren.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 12<br />
Nein 0
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2009<br />
Bebauungsplan für das Sondergebiet<br />
„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangen Stellungnahmen<br />
(Bedenken oder Anregungen<br />
von Seiten der Bürger)<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass Bedenken und Anregungen von Seiten der Bürger nicht<br />
eingegangen sind.<br />
Es wird kein Beschluss gefasst.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Bebauungsplan für das Sondergebiet<br />
„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangenen Stellung-<br />
Nahmen (keine Bedenken oder Anregungen)<br />
Seite<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Träger öffentlicher Belange ihre Stellung-<br />
nahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenfotovoltaikanlage Villen-<br />
bach“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung abgegeben und keine Bedenken und<br />
Anregungen erhoben haben:<br />
1. Kreisbrandrat Frank Schmidt, Dillingen, vom 25.05.2009<br />
2. LEW Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, vom 28.05.2009<br />
3. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 29.05.2009, Az.: 2-4622-DLG-6186/2009<br />
4. Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, vom 15.06.2009,<br />
Az.: A3-G 7512/DLG-0<br />
5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, vom 19.06.2009, Az.: P-2007-259-1_S5<br />
6. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Dillingen, vom 25.06.2009, Az.: Fe<br />
7. Landratsamt Dillingen, Immissionsschutz, vom 09.06.2009, Az.: 41-1711.4.1.2<br />
8. Landratsamt Dillingen, Abfallrecht/Deponierecht, vom 17.06.2009, Az.: 41-1761.2.8<br />
9. Landratsamt Dillingen, Wasserrecht, vom 29.05.2009, Az.: 42-64.1<br />
10. Landratsamt Dillingen, Bodenschutz und Altlasten, vom 02.06.2009,<br />
Az.: 41-178362.2.3<br />
Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben:<br />
1. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Dillingen<br />
2. Kreisheimatpfleger Alois Sailer, Buttenwiesen<br />
3. Amt für Landwirtschaft und Forsten Wertingen<br />
Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, soweit diese keine Einwendungen<br />
gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Freiflächenfotovol-<br />
taikanlage Villenbach“ beinhalten, werden zur Kenntnis genommen.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Bebauungsplan für das Sondergebiet<br />
„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange<br />
(Bedenken oder Anregungen)<br />
Seite<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnah-<br />
me zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik-<br />
anlage Villenbach“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung abgegeben und Bedenken<br />
und Anregungen erhoben haben:<br />
1. Landratsamt Dillingen, Naturschutz, vom 18.06.2009, Az.: 40-1741.4<br />
2. Landratsamt Dillingen, Bauamt, vom 22.06.2009, Az.: 430-6102.2.22<br />
3. Landratsamt Dillingen, Tiefbau, vom 04.06.2009, Az.: 131-6305.2.22<br />
4. Regierung von Schwaben, Augsburg, vom 03.06.2009, Az.: 24-4621.8304/1<br />
5. Regionaler Planungsverband, Augsburg, vom 29.06.2009<br />
6. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Dillingen, vom 08.06.2009<br />
Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />
zu 1. Landratsamt Dillingen – Naturschutz, Schreiben vom 18.06.2009,<br />
Az.: 40-1741.4<br />
Da der Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Villenbach“ im Parallelverfahren<br />
aufgestellt wird, wird auf die Stellungnahme zum Flächennutzungsplan verwiesen.<br />
Zum Beschluss der Gemeinde (Abwägung) vom 15.04.2009 hat die Fachkraft für Natur-<br />
schutz wie folgt Stellung genommen:<br />
zur Ausgleichsfläche:<br />
Die Eingrünung eines Vorhabens ist eine Minimierungsmaßnahme gem. Art. 6 a Bay-<br />
NatSchG. Soweit der vorgesehene Streifen zur Eingrünung nicht ausreicht, muss die<br />
Eingrünungsfläche entsprechend verbreitert und die Ausgleichsfläche entsprechend<br />
reduziert werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht weiterhin die Auffassung,<br />
um eine Überschneidung der für eine Eingrünung notwendigen Fläche mit den Aus-<br />
gleichsflächen zu vermeiden, eine andere Ausgleichsfläche zu suchen.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Die im Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (Seite 35 des Leitfa-<br />
Seite<br />
dens) aufgeführte Möglichkeit der Einbindung von Bauwerken und Ortsrändern als Aus-<br />
gleichsmaßnahme trifft für die Photovoltaikanlage nicht zu, da die Pflicht zur Minimie-<br />
rung besteht.<br />
Anders wäre der Fall gelegen, wenn es sich um eine bestehende Photovoltaikanlage<br />
handeln würde, die bisher nicht eingegrünt war.<br />
zur Bilanzierung:<br />
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird weiterhin die Auffassung vertreten, dass ein Aus-<br />
gleichsfaktor von 0,3 angezeigt ist. Gerade auf Grund der Lage im „Naturpark Augsburg<br />
– westliche Wälder“ ist die fehlende Anbindung an die Ortslage und die Beeinträchti-<br />
gung des Landschaftsbildes besonders zu berücksichtigen. Die Lage im Naturpark zu<br />
vernachlässigen, nur weil das gesamte Gemeindegebiet im Naturpark liegt wird der Sa-<br />
che nicht gerecht.<br />
Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Abwä-<br />
gung.<br />
Abwägung:<br />
Hinsichtlich der Eingrünung der Anlage erfolgten Abstimmungen mit den zuständigen<br />
Behörden des Landratsamtes. Deren Vorschläge und Wünsche wurden im Vorfeld und<br />
während des Verfahrens berücksichtigt, dem Gebot der Vermeidung und Minimierung<br />
des Eingriffs ist damit vollumfänglich Rechnung getragen. Noch breitere Eingrünungen<br />
an der Anlage selbst hätten keinen weiteren Effekt. Zusätzlich werden die Schutzgüter<br />
Boden und Wasser, Arten und Biotope aufgewertet sowie Vorschläge aus der Land-<br />
schaftsplanung umgesetzt. Daraus und aus den umfangreichen Eingrünungsmaßnah-<br />
men lässt sich ein geringer Kompensationsfaktor ableiten. Die Lage der Ausgleichsflä-<br />
che südlich der Anlage ist somit keine Minimierungsmaßnahme sondern sie dient aus-<br />
schließlich dem Ausgleich des Eingriffs. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden die<br />
Ziele der Landschaftsplanung aufgegriffen und umgesetzt. Insbesondere wird von der<br />
Unteren Naturschutzbehörde der Eingriff in das Landschaftsbild unter besonderer Be-<br />
achtung des Naturparks thematisiert. Daher ist eine Ausgleichsmaßnahme, die sich um<br />
die Kompensation des verbleibenden Eingriffs auf das Landschaftsbild bemüht, sach-<br />
und fachgerecht.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
Um aber die Lage im Naturpark besonders zu würdigen, wird die Forderung nach einem<br />
Kompensationsfaktor von 0,3 aufgegriffen und weitere 2.448 m² außerhalb des Gel-<br />
tungsbereiches des Bebauungsplans zur Verfügung gestellt. Die Zuordnung zum B-Plan<br />
erfolgt vertraglich zwischen der Gemeinde und dem Vorhabensträger. Für den zusätzli-<br />
chen Ausgleich soll das Flurstück 189 südlich der bisherigen Ausgleichsflächen Ver-<br />
wendung finden und die Ackerfläche in extensives Grünland umgewandelt werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs den Kompensations-<br />
faktor 0,3 zu verwenden und weitere 2.448 m² Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 189<br />
der Gemarkung Villenbach zur Verfügung zu stellen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
zu 2. Landratsamt Dillingen – Bauamt, Schreiben vom 22.06.2009,<br />
Az.: 430-6102.2.22<br />
Zu den grundsätzlichen Bedenken gegen den Standort der Anlage verweisen wir auf<br />
unser Schreiben zur Flächennutzungsplanänderung.<br />
Die beigefügten fachlichen Stellungnahmen sind zu beachten.<br />
Bezüglich der Stellungnahme des Fachbereiches 40, Naturschutz vom 18.06.2009 ist zu<br />
ergänzen, dass die Planung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und auch<br />
in punkto Ausgleichsfläche und Bilanzierung nicht abwägbar ist.<br />
Abwägung:<br />
Die Bedenken des Bauamtes des Landratsamtes wurden in der Gemeinderatsitzung<br />
vom 11.05.2009 gewürdigt und dargelegte Forderungen in die Planungen übernommen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat verweist auf die Abwägung und den gefassten Beschluss zur unteren<br />
Naturschutzbehörde.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
zu 3. Landratsamt Dillingen – Tiefbau, Schreiben vom 04.06.2009,<br />
Az.: 131-6305.2.22<br />
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“ der<br />
Gemeinde Villenbach wurde bereits am 06.04.2009 eine Stellungnahme der Tiefbau-<br />
verwaltung abgegeben. In dieser Stellungnahme waren zwei Auflagen erhalten.<br />
Leider wurde in der Sitzung des Gemeinderates Villenbach diese Auflagen nur als<br />
Seite<br />
„Anregungen“ behandelt und zur Kenntnis weitergegeben. Ein Handlungsbedarf wurde<br />
seitens des Gemeinderates nicht gesehen.<br />
Dies kann so nicht akzeptiert werden. Bei dem im Schreiben vom 06.04.2009 aufgeführ-<br />
ten Punkten handelt es sich tatsächlich um Auflagen, die seitens des Vorhabensträgers<br />
zu beachten sind.<br />
1. Es darf keine Blendwirkung durch Lichtreflexion auf den Straßenverkehr ausge-<br />
hen. Sollte dies von vornherein ausgeschlossen werden können, so muss kein ei-<br />
genes Gutachten dafür erstellt werden. Der Straßenbauverwaltung wäre jedoch<br />
eine schriftliche Zusicherung des Planers oder Vorhabensträgers zu übermitteln.<br />
2. Bezüglich der Anbindung der Zufahrten an Kreisstraßen sind in jedem Fall bauli-<br />
che Änderungen erforderlich, die mit der Tiefbauverwaltung abzustimmen sind.<br />
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Kreisstraße für die<br />
Zufahrt zur Photovoltaikanlage gem. dem Bay. Straßen- und Wegegesetz eine<br />
Sondernutzung darstellt. Es ist deshalb vor Baubeginn mit dem Landkreis eine<br />
Vereinbarung abzuschließen, in welcher die Allgemeinen- und Technischen Rege-<br />
lungen für die Sondernutzung aufgenommen werden. Die Sondernutzung ist kos-<br />
tenpflichtig.
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Abwägung:<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
Aufgrund der erhöhten Lage der Anlage gegenüber der Kreisstraße können Blendeffek-<br />
te ausgeschlossen werden. Dies ist dem Sachgebiet Tiefbau vom Vorhabensträger<br />
schriftlich zuzusichern.<br />
Für die Gemeinde besteht hier kein Handlungsbedarf.<br />
Die Sondernutzung der Kreisstraße während dem Bau der Anlage sowie weitere Ver-<br />
einbarungen wird zwischen dem Vorhabensträger und dem Landkreis geregelt. Hierzu<br />
wird ein Hinweis in den Satzungstext aufgenommen, alles Weitere ist vom Vorhabens-<br />
träger zu regeln.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, hinsichtlich der Sondernutzung der Kreisstraße einen Hin-<br />
weis in den Satzungstext aufzunehmen. Alles weitere wird zwischen dem Vorhabensträ-<br />
ger und dem Sachgebiet Tiefbau geregelt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
zu 4. Regierung von Schwaben, Augsburg, vom 03.06.2009, Az.: 24-4621.8304/1<br />
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben wurde auf Ebene der Flächennut-<br />
zungsplanung behandelt.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, hält aber an der bestehenden<br />
Planung fest.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
zu 5. Regionaler Planungsverband, Augsburg, vom 29.06.2009<br />
Seite<br />
Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes wurde auf Ebene der Flächen-<br />
nutzungsplanung behandelt.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, hält aber an der bestehenden<br />
Planung fest.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
zu 6. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Dillingen, vom 08.06.2009<br />
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wurde auf Ebene der Flächennutzungspla-<br />
nung behandelt.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt die ergänzenden Ausführungen des Bund Naturschutz zur<br />
Kenntnis, hält jedoch an der bestehenden Planung fest.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Bebauungsplan für das Sondergebiet<br />
„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />
Beschlussfassung gemäß § 10 BauGB<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
Der vom Büro Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Ökologen Brugger, Aichach, aus-<br />
gearbeitete Bebauungsplan für das Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaikanlage Vil-<br />
lenbach“ in Villenbach; bestehend aus Bebauungsplanzeichnung, Satzung, Begrün-<br />
dung und Umweltbericht lag in der Zeit vom 22.05.2009 bis 23.06.2009 öffentlich<br />
aus. Während der öffentlichen Auslegung sind Bedenken und Anregungen einge-<br />
gangen, die in der heutigen Sitzung behandelt werden.<br />
Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />
Der mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.05.2009 gebilligte Bebauungsplan für<br />
das Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“ in Villenbach in der Fas-<br />
sung vom 20.07.2009 wird hiermit unter der Maßgabe der heutigen Beschlüsse ge-<br />
mäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.<br />
Bebauungsplanzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht sind diesem<br />
Beschluss als Anlage beigefügt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
Anlagen:<br />
1 Bebauungsplanzeichnung<br />
1 Satzung<br />
1 Begründung<br />
1 Umweltbericht
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Förderprogramm Grabenpflege und<br />
Heckenpflege im Ried;<br />
Information über das Gespräch mit<br />
Herrn Königsdorfer, Donautal-Aktiv e.V.<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Seite<br />
1. Bürgermeister Ohnheiser berichtet von seinem Gespräch mit Herrn Königsdorfer vom<br />
Verein Donautal-Aktiv e.V.<br />
Der Verein bietet an, Landschaftspflegemaßnahmen für die Gewässerunterhaltung Li-<br />
bellengräben im Donauried, Gemarkung Riedsend, zu übernehmen. Die Kosten für die<br />
zweimalige jährliche Pflege betragen 2.999,- Euro. Gefördert werden die Pflegemaß-<br />
nahmen von der Regierung von Schwaben zwischen 70% bis 90%.<br />
Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009<br />
Die Gemeinde Villenbach überträgt die Landschaftspflegemaßnahmen für die Gewäs-<br />
serunterhaltung Libellengräben im Donauried, Gemarkung Riedsend, ab sofort dem<br />
Verein Donautal-Aktiv e.V.<br />
Weiter schlägt der Vorsitzende vor, Donautal-Aktiv e.V. die Pflege der Hecken im Ge-<br />
meindegebiet zu übertragen. Den Antrag auf Fördermittel dafür stellt Donautal-Aktiv e.V.<br />
Die Gemeinde kann den Antrag nicht stellen.<br />
Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009<br />
Die Pflege der Hecken im Gemeindegebiet wird Donautal-Aktiv e.V. übertragen. Diese<br />
sollen in Absprache mit der Gemeinde bzw. den zuständigen Wegebaumeistern der ein-<br />
zelnen Ortsteile erfolgen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Behandlung von Bauanträgen<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />
Dem nachfolgend aufgeführten Bauantrag wird zugestimmt:<br />
STEGMILLER Walter, Am Kirchberg 3, 86637 Villenbach<br />
Seite<br />
(Nutzung der Fahrsilos als Lagerplatz für die Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />
212 der Gemarkung Villenbach)<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
rekro Helio GmbH, vertr. durch Franz REFLE, Am Sportplatz 4, 86637 Villenbach<br />
(Freiflächenfotovoltaikanlage mit einem Wechselrichtergebäude auf den Grundstücken<br />
Fl.Nrn. 189/1, 189/2, 190 und 193/1 der Gemarkung Villenbach)<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Sitzung des Gemeinderates am 09.03.2009<br />
Bauantrag von Herrn Tobias Bergmair und<br />
Frau Julia Gerstmayer, Viehweidstraße 11,<br />
Riedsend, 86637 Villenbach auf Neubau eines<br />
Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück<br />
Fl.Nr. 233/6 der Gemarkung Riedsend<br />
Beschluss des Gemeinderates am 09.03.2009:<br />
Seite<br />
Dem Bauantrag von Herrn Tobias Bergmair und Frau Julia Gerstmayer, Viehweidstraße<br />
11, Riedsend, 86637 Villenbach auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem<br />
Grundstück Fl.Nr. 233/6 der Gemarkung Riedsend wird zugestimmt.<br />
Der Ausnahme bezüglich der Firstrichtung wird zugestimmt.<br />
Der notwendigen Befreiung bezüglich der Überschreitung der zulässigen Maximalmaße<br />
zur Gaubenbreite und Gaubenansichtshöhe wird zugestimmt. Die Gaubenbreite und die<br />
Gaubenansichtshöhe dürfen auf maximal 2,00 m erweitert werden.<br />
Der Ausnahme zur Realisierung der Abgrabung im Bereich der Garagenzufahrt und der<br />
Südseite am Haus wird zugestimmt.<br />
Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau wird gebeten, die Abstandsflächen zu überprüfen.<br />
Der notwendigen Befreiung für den Querbau von den Festsetzungen des Kniestockes<br />
wird zugestimmt, wenn der First des Querbaus mindestens 1 m unterhalb des Firstes<br />
des Hauptgebäudes liegt. Die geplante Dachneigung ist beizubehalten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2009<br />
Tektur zum Bauantrag von Herrn Tobias Bergmair<br />
und Frau Julia Gerstmayer, Viehweidstraße 11,<br />
Riedsend, 86637 Villenbach auf Neubau eines<br />
Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück<br />
Fl.Nr. 233/6 der Gemarkung Riedsend<br />
Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />
Der Tektur zum Bauantrag von Herrn Tobias Bergmair und Frau Julia Gerstmayer,<br />
Viehweidstraße 11, Riedsend, 86637 Villenbach auf Neubau eines Wohnhauses mit<br />
Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 233/6 der Gemarkung Riedsend wird zugestimmt.<br />
Die Zusätze des Beschlusses des Gemeinderates am 09.03.2009 bleiben bestehen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 13<br />
Nein 0<br />
Seite
Gemeinde Villenbach<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Verschiedenes<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
Freigestellter Schülerverkehr Altenmünster-Dillingen;<br />
Beteiligung der Gemeinde Villenbach<br />
1. Bürgermeister Ohnheiser gibt bekannt, dass der Augsburger Verkehrsverbund auf<br />
Seite<br />
Wunsch der Gemeinden Villenbach und Zusamaltheim bereit wäre, ab dem kommenden<br />
Schuljahr 2009/10 die Linie im freigestellten Schülerverkehr von Altenmünster nach Dil-<br />
lingen über Villenbach und Zusamaltheim zu führen. Die Busverbindung ist vorerst auf<br />
drei Jahre begrenzt. Derzeit besteht bei zwei Schülern aus der Gemeinde die Notwen-<br />
digkeit, die Buslinie zu nutzen, in Zusamaltheim sind es 10 Schüler.<br />
Der Kreisausschuss des Landkreises Dillingen hat beschlossen, dass sich der Landkreis<br />
mit ¼ Anteil am Defizit beteiligt, wenn die Stadt Dillingen und die Gemeinden Villenbach<br />
und Zusamaltheim die restlichen ¾ übernehmen.<br />
Die maximalen Kosten für die Gemeinde betragen pro Schuljahr ca. 1.500,- Euro.<br />
Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009<br />
Die Gemeinde Villenbach beteiligt sich an den Kosten der Busverbindung von Alten-<br />
münster über Villenbach und Zusamaltheim nach Dillingen mit maximal 1500,- Euro pro<br />
Schuljahr, begrenzt auf drei Schuljahre.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 10<br />
Nein 3