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Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Gemeinderatssitzung am 20.07.2009<br />

Dorferneuerung Villenbach für die<br />

Ortsteile Hausen und Rischgau;<br />

Information durch Herrn Krausenböck,<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Krumbach<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

1. Bürgermeister Ohnheiser begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Landtagsab-<br />

geordneten Georg Winter sowie Herrn Martin Hatzelmann vom Straßenbauamt Krum-<br />

bach und Herrn Alois Krausenböck vom Amt für ländliche Entwicklung in Krumbach.<br />

MdL Winter stellt das Programm zur Dorferneuerung vor und erläutert die Zuschuss-<br />

möglichkeiten.<br />

Er schlägt vor, im Ortsteil Rischgau den Neubau eines Vereinsheimes im Zuge einer<br />

einfachen Dorferneuerung zu beantragen. Dafür ist eine Förderung von 50% der Kos-<br />

ten, bis maximal 60.000,- Euro, möglich.<br />

Für den Ortsteil Hausen schlägt er als umfassende Dorferneuerung den Bau einer Um-<br />

gehungsstraße kombiniert mit einem Hochwasserschutzdamm und einer Radweganbin-<br />

dung vor. Gefördert würde diese Maßnahme bei finanzschwachen Gemeinden mit bis zu<br />

85%.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />

Es wird kein Beschluss gefasst.<br />

Bürgermeister Ohnheiser dankt MdL Winter und den anwesenden Vertretern der Fach-<br />

behörden für ihre Ausführungen. Er schlägt vor, dass die genannten Maßnahmen in ei-<br />

ner der nächsten Sitzungen beraten werden.<br />

Diesem Vorschlag stimmt der Gemeinderat zu.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2009<br />

3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

„Freiflächenfotovoltaikanlage<br />

Villenbach“;<br />

Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />

(Bedenken oder Anregungen von<br />

Seiten der Bürger)<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass Bedenken und Anregungen von Seiten der Bürger nicht<br />

eingegangen sind.<br />

Es wird kein Beschluss gefasst.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />

Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange (keine Bedenken<br />

oder Anregungen)<br />

Seite<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnah-<br />

me zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Villenbach im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung abgegeben und keine Bedenken und Anregungen erhoben haben:<br />

1. Kreisbrandrat Frank Schmidt, Dillingen, vom 25.05.2009<br />

2. LEW Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, vom 28.05.2009<br />

3. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 29.05.2009, Az.: 2-4622-DLG-6186/2009<br />

4. Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, vom 15.06.2009,<br />

Az.: A3-G 7512/DLG-0<br />

5. Landesamt für Denkmalpflege, Thierhaupten, vom 19.06.2009,<br />

Az.: P-1991-175-7_S4<br />

6. Bayerischer Bauernverband, Dillingen, vom 25.06.2009<br />

7. Gemeinde Altenmünster vom 02.06.2009, Az.: wa-mo-610<br />

8. Landratsamt Dillingen, Immissionsschutz, vom 09.06.2009, Az.: 41-1711.4.1.2<br />

9. Landratsamt Dillingen, Abfallrecht/Deponierecht, vom 17.06.2009, Az.: 41-1761.2.8<br />

10. Landratsamt Dillingen, Wasserrecht, vom 29.05.2009, Az.: 42-64.1<br />

11. Landratsamt Dillingen, Bodenschutz und Altlasten, vom 02.06.2009,<br />

Az.: 41-178362.2.3<br />

Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben:<br />

1. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Dillingen<br />

2. Kreisheimatpfleger Alois Sailer, Buttenwiesen<br />

3. Amt für Landwirtschaft und Forsten Wertingen<br />

Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, soweit diese keine Einwendungen<br />

gegen die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Villenbach beinhalten, werden zur<br />

Kenntnis genommen.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />

Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange (Bedenken<br />

oder Anregungen)<br />

Seite<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Träger öffentlicher Belange ihre Anregungen<br />

zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />

abgegeben und Bedenken und Anregungen erhoben haben.<br />

1. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Dillingen, vom 08.06.2009<br />

2. Landratsamt Dillingen, Bauamt, vom 22.06.2009, Az.: 430-6100.2.22<br />

3. Landratsamt Dillingen, Untere Naturschutzbehörde, vom 18.06.2009, Az.: 40-1741.2<br />

4. Regierung von Schwaben, Augsburg, vom 03.06.2009, Az.: 24-4621.8304/1<br />

5. Regionaler Planungsverband, Augsburg, vom 24.06.2009<br />

Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />

zu 1. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Dillingen vom 08.06.2009<br />

Anmerkung: Die Stellungnahme des BN bezieht sich grundsätzlich auf die Standortfrage<br />

und wird daher auf der Ebene des FNP behandelt.<br />

Der Bund Naturschutz verweist auf seine Stellungnahme vom 24.04.09 und den am<br />

11.05.09 vom Gemeinderat gefassten Beschluss, an der Planung festzuhalten.<br />

Hierzu äußert sich der Bund Naturschutz wie folgt:<br />

Die Zurückweisung unserer Argumente seitens der Gemeinde mit dem Hinweis auf<br />

schwierig zu realisierende Alternativen ist für einen Naturschutzverband nicht hinnehm-<br />

bar. Wir sehen uns auch als Anwalt künftiger Generationen, die nicht unnötig durch heu-<br />

tige Bautätigkeiten belastet werden sollten. Wir bleiben dabei, dass diese Anlagen nicht<br />

mehr oder weniger planlos in der freien Landschaft realisiert werden dürfen, nur weil<br />

gerade dort eine Pachtfläche gewonnen werden kann.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

Der Verbraucher elektrischer Leistung hat gerade im ländlichen Raum eine dezentrale,<br />

mosaikartige Struktur. Ihn nun mit einem ebenfalls dezentralen, kleinräumigen Versor-<br />

gungsnetz zu bedienen, ist eine neuartige Aufgabe der Kommunen, der sie sich stellen<br />

sollten.<br />

Unsere Stellungnahme vom 24.04.09 halten wir aufrecht.<br />

Abwägung:<br />

Die ablehnende Haltung der Kreisgruppe des Bund Naturschutz zu Freiflächenfotovol-<br />

taikanlage wurde vom Gemeinderat bereits umfangreich in der Sitzung vom 11.05.09<br />

gewürdigt.<br />

Es ist jedoch nochmals darauf hinzuweisen, dass gerade die Freiflächenfotovoltaikanla-<br />

gen einen wichtigen Beitrag leisten, Solarstrom wirtschaftlich konkurrenzfähig zu ma-<br />

chen. Außerdem verkennt der Bund Naturschutz, das die Anlage nur zeitlich befristet<br />

betrieben und nach der Aufgabe der Nutzung zurückgebaut wird. Es entsteht keine bau-<br />

liche Verfestigung an diesem Standort und künftige Generationen können und müssen<br />

letztendlich darüber entscheiden, wie die Produktion von elektrischer Energie weiterhin<br />

erfolgen soll. Eine Belastung für die nachfolgenden Generationen kann die Gemeinde<br />

Villenbach mit der Errichtung einer Freiflächensolaranlage an diesem Standort nicht er-<br />

kennen. Eine Versorgung des Verbrauchers in der Zukunft aus dezentralen Anlagen<br />

wird von der Gemeinde Villenbach geteilt. Gerade für diese erforderliche Umstrukturie-<br />

rung der Energieversorgung kann die geplante Anlage aber einen wichtigen Beitrag leis-<br />

ten.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt die ergänzenden Ausführungen des Bund Naturschutz zur<br />

Kenntnis, hält jedoch an der bestehenden Planung fest.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

zu 2. Landratsamt Dillingen – Bauamt, Schreiben vom 22.06.2009,<br />

Az.: 430-6100.2.22<br />

Seite<br />

Zu den grundsätzlichen ortsplanerischen, naturschutzfachlichen und bauplanungsrecht-<br />

lichen Bedenken verweisen wir zunächst auf unsere Stellungnahmen zur frühzeitigen<br />

Beteiligung vom 28.04.2009.<br />

Auch wenn die Zusage von Herrn Landrat Leo Schrell, die Flächennutzungsplanände-<br />

rung zu genehmigen vorliegt, muss eine ordnungsgemäße Abwägung nach § 1 Abs. 7<br />

BauGB erfolgen.<br />

Eine fehlerhafte Abwägung führt zur Nichtigkeit des Bauleitplanes.<br />

Insbesondere hinsichtlich der Argumente und Forderungen des Fachbereiches 40, Na-<br />

turschutz entspricht die Planung nicht den öffentlich-rechtlichen Anforderungen und ist in<br />

dieser Form nicht genehmigungsfähig (siehe Stellungnahme Naturschutz vom<br />

18.06.2009 und vom 23.04.2009).<br />

Abwägung:<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2009 erfolgte eine ausführliche Würdigung der<br />

Stellungnahmen der Sachgebiete am Landratsamt Dillingen. Zudem wurde deutlich ge-<br />

macht, dass derzeit im Gemeindegebiet kein alternativer Standort zur Verfügung steht.<br />

Die Argumente und Forderungen der unteren Naturschutzbehörde beruhen auf der E-<br />

bene der Flächennutzungsplanung im Wesentlichen auf der Ablehnung des Standortes.<br />

Dies wird mit der erheblichen Zersiedlung der Landschaft, der fehlenden Anbindung an<br />

die Ortslage, der exponierten Hochlage und der damit verbundenen erheblichen land-<br />

schaftsoptischen Belastung („Naturpark Augsburg – westliche Wälder“) sowie der weder<br />

ausgleichbaren noch minimierbaren Beeinträchtigung auf das Landschaftsbild begrün-<br />

det.<br />

Im Vorfeld der Planungen erfolgte eine Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden<br />

hinsichtlich der Eingrünung und der Anlagenhöhe. Die zusätzlichen Anregungen aus der<br />

frühzeitigen Beteiligung zu Eingrünungsmaßnahmen sind uneingeschränkt in die Pla-<br />

nungen auf der Ebene des Bebauungsplanes eingeflossen.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Es ist somit festzuhalten, dass von Seiten der Gemeinde sämtliche Maßnahmen zur<br />

Seite<br />

Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild – auch im Hinblick auf den Na-<br />

turpark Augsburg – westliche Wälder - getroffen wurden.<br />

Aus der Auffassung der unteren Naturschutzbehörde, wonach die Beeinträchtigungen<br />

weder minimierbar noch ausgleichbar sind und der Standort grundsätzlich abgelehnt<br />

wird, können aufgrund der in den Planungen berücksichtigten Forderungen der Fachbe-<br />

hörden – auch der unteren Naturschutzbehörde - hinsichtlich der Eingrünungsmaß-<br />

nahmen keine Fehler in der Abwägung erkannt werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Sachgebietes zur Kenntnis und be-<br />

schließt an der bestehenden Planung festzuhalten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

zu 3. Landratsamt – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 18.06.2009,<br />

Az.: 40-1741.2<br />

Gemäß dem Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen vom 14.05.2009 wurde<br />

die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 23.04.2009 zwar zur Kenntnis<br />

genommen, jedoch hält die Gemeinde an der bestehenden Planung fest.<br />

Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde wird bei der Abwägung der Naturschutzbe-<br />

lange zu wenig Bedeutung beigemessen. Die Lage im „Naturpark Augsburg – westliche<br />

Wälder“ wird nicht in ausreichender Weise gewürdigt.<br />

Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde ist es erforderlich, wesentliche Einwände der<br />

Fachkraft für Naturschutz aus der Stellungnahme vom 23.04.2009 in der Planung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Stellungnahme vom 23.04.2009 gilt weiterhin.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Abwägung:<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

In der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 23.04.2009 wird der Stand-<br />

ort auf Grund der erheblichen Zersiedlung der Landschaft, der fehlenden Anbindung an<br />

die Ortslage, der exponierten Hochlage und der damit verbundenen erheblichen land-<br />

schaftsoptischen Belastung („Naturpark Augsburg – westliche Wälder“) als nicht geeig-<br />

net abgelehnt, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Großflächigkeit der<br />

Anlage als weder minimierbar noch als ausgleichbar eingestuft. Nach Auffassung der<br />

unteren Naturschutzbehörde ist der Gesamteindruck der Landschaft, die sich dem Bet-<br />

rachter bietet, entscheidend. Im Naturpark „Augsburg – westliche Wälder“ müssen Be-<br />

einträchtigungen des Landschaftsbildes weit über das übliche Maß hinaus berücksichtigt<br />

werden.<br />

Da auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) jedoch keine direkten Um-<br />

weltwirkungen entstehen, können minimierende und ausgleichende Maßnahmen erst<br />

auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung getroffen werden. Eine Vermischung<br />

der unterschiedlichen Planungen ist weder zielführend noch sachgerecht.<br />

Die von der unteren Naturschutzbehörde nun geforderte Berücksichtigung dieser we-<br />

sentlichen Einwände bzw. die besondere Würdigung der Lage innerhalb des Naturparks<br />

würde auf der Ebene der Flächennutzungsplanung in letzter Konsequenz bedeuten,<br />

dass die Gemeinde Villenbach den Standort nicht weiterverfolgt. In der Gemeinderats-<br />

sitzung vom 11.05.2009 wurde bereits deutlich gemacht, dass derzeit im Gemeindege-<br />

biet keine alternativen Flächen zur Verfügung stehen. Der indirekten Forderung nach<br />

Aufgabe des Standortes kann daher nicht entsprochen werden.<br />

In der Gemeinderatssitzung am 11.05.2009 erfolgte zudem eine umfangreiche Würdi-<br />

gung der von der unteren Naturschutzbehörde vorgebrachten Argumente. Im Gegensatz<br />

zur unteren Naturschutzbehörde sieht die Gemeinde Villenbach die Auswirkungen auf<br />

das Landschaftsbild durch die bestehenden und geplanten Gehölzstrukturen aber als<br />

minimierbar und auch als ausgleichbar an. Dies ist auf der Ebene des Bebauungsplanes<br />

mit entsprechenden Festsetzungen zur Eingrünung und zum Ausgleich auch gewürdigt<br />

worden. Diese Maßnahmen kommen in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

mit der Darstellung von Grünflächen zum Ausdruck.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zur Kennt-<br />

nis, hält jedoch an dem jetzigen Standort für eine Freiflächenfotovoltaikanlage fest.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

zu 4. Regierung von Schwaben, Augsburg, vom 03.06.2009, Az.: 24-4621.8304/1<br />

Ziele der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

Seite<br />

sowie Grundsätze der Raumordnung, als Vorgabe für die nachfolgende Abwägungsent-<br />

scheidung:<br />

Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP)<br />

B I 1.4 Satz 1 (G) Erhalt und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

B I 2.2.2 Abs. 1 (G) Erhalt lebensraumtypischer Standortverhältnisse<br />

B V 3.6 (G) Verstärkte Erschließung und Nutzung von erneuerbaren Energien<br />

B VI 1.1 Abs. 3 (Z) Verhinderung der Zersiedelung der Landschaft und Anbindung von<br />

Neubauflächen an geeignete Siedlungseinheiten<br />

B VI 1.5 Abs. 2 (Z) Freihaltung besonders schützenswerter Landschaftsteile von einer<br />

Bebauung<br />

Regionalplan der Region Augsburg (RP 9)<br />

B IV 2.4.1 (Z) Verstärkte Erschließung und Nutzung geeigneter erneuerbarer Energie-<br />

quellen<br />

Stellungnahme aus Sicht der Landes- und Regionalplanung:<br />

Wie wir bereits mitgeteilt haben ist die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerba-<br />

rer Energiequellen gem. LEP-Grundsatz B V 3.6 und Regionalplan-Ziel B IV 2.4.1 grund-<br />

sätzlich anzustreben. Allerdings sollen Anlagen, wie die geplante Freiflächenfotovoltaik-<br />

anlage, an geeigneten Siedlungseinheiten angebunden sein um die Zersiedelung der<br />

Landschaft zu verhindern (LEP-Ziel B VI 1.1 Abs. 3), das charakteristische Landschafts-<br />

bild zu bewahren und bestehende Freiräume zu erhalten (LEP-Ziel B VI 1.5 Abs. 2). Da<br />

die Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten im vorliegenden Fall nicht gegeben ist,<br />

kommt der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde besondere Bedeutung zu.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Aus der Stellungnahme des Landratsamtes vom 23.04.09 (Az.: 40-1741.2) ist zu ent-<br />

nehmen, dass die untere Naturschutzbehörde den von der Gemeinde vorgesehenen<br />

Standort als ungeeignet ablehnt. Nach Auffassung des Landratsamtes würde die ge-<br />

Seite<br />

plante Anlage zur Zersiedelung der Landschaft beitragen und aufgrund der exponierten<br />

Hanglage eine erhebliche landschaftsoptische Belastung darstellen. Wechselbeziehun-<br />

gen zwischen den umgebenden Biotopstrukturen und dem Plangebiet seien nicht be-<br />

rücksichtigt worden.<br />

Diese naturschutzfachliche Beurteilung ist an den einschlägigen Grundsätzen und Zie-<br />

len der Raumordnung zu bemessen.<br />

Danach bestehen aus landes- und regionalplanerischer Sicht erhebliche Bedenken ge-<br />

gen die geplante Freiflächenfotovoltaikanlage.<br />

Abwägung:<br />

Der Gemeinde Villenbach ist bewusst, dass der Standort nicht optimal an eine geeignete<br />

Siedlungseinheit angebunden ist. Im Gemeindegebiet wurden daher mehrere Standorte<br />

auf ihre Eignung für eine Freiflächenfotovoltaikanlage hin untersucht und im Umweltbe-<br />

richt erläutert. Da derzeit keine alternativen Standorte zur Verfügung stehen, werden<br />

aus Sicht der Gemeinde die Ziele zur verstärkten Nutzung regenerativer Energien in<br />

diesem Einzelfall stärker gewichtet.<br />

Der Landschaftsplan der Gemeinde sieht für den Bereich folgende Strukturen vor:<br />

� Flächen zur Sicherung von naturnahen Kleinstrukturen in der Feldflur und an Orts-<br />

rändern, Flächen mit ganzjähriger Vegetationsdecke und extensiver Bewirtschaftung<br />

zur Sicherung des Trinkwasserschutzes<br />

� Biotope gem. Biotopkartierung des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz<br />

� Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwick-<br />

lung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Die genannten Aussagen des Landschaftsplanes stehen der angedachten Entwicklung<br />

als PV-Anlage nicht entgegen. Kleinstrukturen sind im Umfeld der Fläche vorhanden<br />

und finden – neben einer künftigen extensiven Nutzung der Fläche - durch die Eingrü-<br />

nung der Anlage eine weitere Ergänzung. Die Umwandlung von Acker in Grünland<br />

kommt den Forderungen der Landschaftsplanung nach, Erosionsschutz im Gebiet um-<br />

zusetzen. Die als Biotop kartierten Hecken werden durch die Ausgleichsmaßnahmen


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

geschützt, ergänzt und erfahren eine Abpufferung gegenüber der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung.<br />

Seite<br />

Insgesamt werden die Wechselwirkungen im Gebiet mit der Anlage weiterer nutzbarer<br />

Lebensräume gestärkt. Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Biotope ist eine<br />

wesentliche Verbesserung mit der Errichtung der Anlage gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, hält aber an der bestehenden<br />

Flächennutzungsplanänderung fest.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

zu 5. Regionaler Planungsverband, Augsburg, vom 24.06.2009<br />

Ziele der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

sowie Grundsätze der Raumordnung, als Vorgabe für die nachfolgende Abwägungsent-<br />

scheidung:<br />

Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP)<br />

B V 3.6 (G) Verstärkte Erschließung und Nutzung von erneuerbaren Energien<br />

B VI 1.1 Abs. 3 (Z) Verhinderung der Zersiedelung der Landschaft und Anbindung von<br />

Neubauflächen an geeignete Siedlungseinheiten<br />

LEP B VI Satz 3 (G) Achten auf charakteristisches Orts- und Landschaftsbild<br />

B VI 1.5 Abs. 2 (Z) Freihaltung besonders schützenswerter Landschaftsteile von einer<br />

Bebauung<br />

Regionalplan der Region Augsburg (RP 9)<br />

B IV 2.4.1 (Z) Verstärkte Erschließung und Nutzung geeigneter erneuerbarer Energie-<br />

quellen


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Stellungnahme aus Sicht der Regionalplanung:<br />

Seite<br />

Wie in der regionalplanerischen Stellungnahme vom 30.04.09 bereits dargelegt, befindet<br />

sich der vorgesehene Standort für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage<br />

in abgesetzter Lage vom bestehenden Siedlungsgefüge und in exponierter Hanglage<br />

mit entsprechender Einsehbarkeit.<br />

Somit war es die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde, die notwendigen Sachver-<br />

haltsermittlungen zu Fragen der Landschaftsvorbelastung und zu den ökologischen Ge-<br />

gebenheiten am Standort durchzuführen und daraus die entsprechenden naturschutz-<br />

fachlichen Folgerungen für die Bauleitpläne abzuleiten.<br />

Unter Hinweis auf die o.g. regionalplanerische Stellungnahme und unter Verwertung der<br />

in Kopie vorliegenden Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde vom<br />

23.04.2009 und 18.06.2009 zu den Bauleitplanungen sowie nach weiteren Sachver-<br />

haltsermittlungen bleibt festzustellen, dass eine Photovoltaikanlage am vorgesehenen<br />

Standort zu einer erheblichen landschaftsoptischen Beeinträchtigung im Naturpark<br />

Augsburg – westliche Wälder beitragen würde. Ferner berücksichtigt die vorliegende<br />

Planung nicht die Wechselbeziehungen zwischen den umliegenden Biotopstrukturen<br />

und dem Plangebiet.<br />

Daher bestehen aus regionalplanerischer Sicht erhebliche Bedenken gegen die Bauleit-<br />

planvorhaben.<br />

Abwägung:<br />

Der Gemeinde Villenbach ist bewusst, dass der Standort nicht optimal an eine geeignete<br />

Siedlungseinheit angebunden ist. Im Gemeindegebiet wurden daher mehrere Standorte<br />

auf ihre Eignung für eine Freiflächenfotovoltaikanlage hin untersucht und im Umweltbe-<br />

richt erläutert. Da derzeit keine alternativen Standorte zur Verfügung stehen, werden<br />

aus Sicht der Gemeinde die Ziele zur verstärkten Nutzung regenerativer Energien in<br />

diesem Einzelfall stärker gewichtet.<br />

Der Landschaftsplan der Gemeinde sieht für den Bereich folgende Strukturen vor:


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

� Flächen zur Sicherung von naturnahen Kleinstrukturen in der Feldflur und an Orts-<br />

rändern, Flächen mit ganzjähriger Vegetationsdecke und extensiver Bewirtschaftung<br />

zur Sicherung des Trinkwasserschutzes<br />

� Biotope gem. Biotopkartierung des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz<br />

� Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwick-<br />

lung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Die genannten Aussagen des Landschaftsplanes stehen der angedachten Entwicklung<br />

als PV-Anlage nicht entgegen. Kleinstrukturen sind im Umfeld der Fläche vorhanden<br />

und finden – neben einer künftigen extensiven Nutzung der Fläche - durch die Eingrü-<br />

nung der Anlage eine weitere Ergänzung. Die Umwandlung von Acker in Grünland<br />

kommt den Forderungen der Landschaftsplanung nach, Erosionsschutz im Gebiet um-<br />

zusetzen. Die als Biotop kartierten Hecken werden durch die Ausgleichsmaßnahmen<br />

geschützt, ergänzt und erfahren eine Abpufferung gegenüber der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung.<br />

Insgesamt werden die Wechselwirkungen im Gebiet mit der Anlage weiterer nutzbarer<br />

Lebensräume gestärkt. Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Biotope ist eine<br />

wesentliche Verbesserung mit der Errichtung der Anlage gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, hält aber an der bestehenden<br />

Flächennutzungsplanänderung fest.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Villenbach; – Bereich “Freiflächenfotovoltaikanlage<br />

Villenbach;<br />

Fassung des Feststellungsbeschlusses<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass in heutiger Sitzung die im Rahmen der öffentlichen Aus-<br />

legung eingegangenen Bedenken und Anregungen behandelt wurden. Er empfiehlt,<br />

nunmehr den Feststellungsbeschluss zu fassen.<br />

Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23.03.2009 den Flächennutzungsplan geän-<br />

dert. Der geänderte Flächennutzungsplan wurde in der Zeit vom 22.05.2009 bis<br />

23.06.2009 öffentlich ausgelegt. Über die Bedenken und Anregungen wurde ein Be-<br />

schluss gefasst. Der Flächennutzungsplan (Planzeichnung mit Begründung und Um-<br />

weltbericht) in der Fassung vom 20.07.2009 wird hiermit festgestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

Anlagen:<br />

1 Planzeichnung mit Begründung<br />

1 Umweltbericht


Gemeinde Zusamaltheim<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Beschaffung eines Mulchgerätes<br />

gemeinsam mit der Gemeinde Villenbach<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

1. Bürgermeister Grob gibt bekannt, dass zusammen mit der Gemeinde Villenbach ein<br />

Mulchgerät beschafft werden soll. Er gibt das Angebot der Firma Ayrle, Dillingen-<br />

Steinheim, bekannt. Die Kosten betragen ca. 8.000,-- €brutto. Der Gemeinderat Villen-<br />

bach hat in seiner Sitzung vom 20.07.2009 der gemeinsamen Beschaffung des Mulch-<br />

gerätes zugestimmt.<br />

1. Bürgermeister Grob weist darauf hin, dass im Haushaltsplan 2009 für diese Maßnah-<br />

me keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Diese außerplanmäßige Ausgabe ist zu<br />

genehmigen.<br />

Beschluss des Gemeinderates am 23.07.2009:<br />

Für die Beschaffung eines Mulchgerätes gemeinsam mit der Gemeinde Villenbach er-<br />

hält 1. Bürgermeister Grob eine Bewirtschaftungsermächtigung in Höhe von bis zu<br />

4.000,00 €.<br />

Im Haushaltsplan 2009 ist diese Beschaffung nicht eingeplant. Im Vermögenshaushalt<br />

sind bei der Haushaltsstelle 1.6300.9350 außerplanmäßige Haushaltsmittel bis zu<br />

4.000,00 €bereitzustellen.<br />

Die Beteiligungszusage gilt unter der Voraussetzung der nachfolgenden Grundsätze:<br />

- Anschaffungs- und Unterhaltungskosten: je 50 %<br />

- Unterbringung des Gerätes im ehemaligen Feuerwehrhaus Zusamaltheim<br />

- Einsatzflächen: Bauplätze, Ortsverbindungsstraßen, Radwege, Gehwege<br />

- Kosten für Schäden, die nicht auf „normalen Verschleiß“ zurückgehen, hat der<br />

jeweilige Verursacher zu tragen<br />

- Einsatz nur durch den jeweiligen Gemeindearbeiter<br />

- Das Gerät darf nicht ausgeliehen werden<br />

- Bei einseitig stark abweichendem Einsatzumfang ist die Kostenteilung neu zu<br />

vereinbaren.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 12<br />

Nein 0


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2009<br />

Bebauungsplan für das Sondergebiet<br />

„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />

Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangen Stellungnahmen<br />

(Bedenken oder Anregungen<br />

von Seiten der Bürger)<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass Bedenken und Anregungen von Seiten der Bürger nicht<br />

eingegangen sind.<br />

Es wird kein Beschluss gefasst.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Bebauungsplan für das Sondergebiet<br />

„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />

Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangenen Stellung-<br />

Nahmen (keine Bedenken oder Anregungen)<br />

Seite<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Träger öffentlicher Belange ihre Stellung-<br />

nahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenfotovoltaikanlage Villen-<br />

bach“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung abgegeben und keine Bedenken und<br />

Anregungen erhoben haben:<br />

1. Kreisbrandrat Frank Schmidt, Dillingen, vom 25.05.2009<br />

2. LEW Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, vom 28.05.2009<br />

3. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 29.05.2009, Az.: 2-4622-DLG-6186/2009<br />

4. Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, vom 15.06.2009,<br />

Az.: A3-G 7512/DLG-0<br />

5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, vom 19.06.2009, Az.: P-2007-259-1_S5<br />

6. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Dillingen, vom 25.06.2009, Az.: Fe<br />

7. Landratsamt Dillingen, Immissionsschutz, vom 09.06.2009, Az.: 41-1711.4.1.2<br />

8. Landratsamt Dillingen, Abfallrecht/Deponierecht, vom 17.06.2009, Az.: 41-1761.2.8<br />

9. Landratsamt Dillingen, Wasserrecht, vom 29.05.2009, Az.: 42-64.1<br />

10. Landratsamt Dillingen, Bodenschutz und Altlasten, vom 02.06.2009,<br />

Az.: 41-178362.2.3<br />

Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben:<br />

1. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Dillingen<br />

2. Kreisheimatpfleger Alois Sailer, Buttenwiesen<br />

3. Amt für Landwirtschaft und Forsten Wertingen<br />

Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, soweit diese keine Einwendungen<br />

gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Freiflächenfotovol-<br />

taikanlage Villenbach“ beinhalten, werden zur Kenntnis genommen.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Bebauungsplan für das Sondergebiet<br />

„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />

Behandlung der im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange<br />

(Bedenken oder Anregungen)<br />

Seite<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnah-<br />

me zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik-<br />

anlage Villenbach“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung abgegeben und Bedenken<br />

und Anregungen erhoben haben:<br />

1. Landratsamt Dillingen, Naturschutz, vom 18.06.2009, Az.: 40-1741.4<br />

2. Landratsamt Dillingen, Bauamt, vom 22.06.2009, Az.: 430-6102.2.22<br />

3. Landratsamt Dillingen, Tiefbau, vom 04.06.2009, Az.: 131-6305.2.22<br />

4. Regierung von Schwaben, Augsburg, vom 03.06.2009, Az.: 24-4621.8304/1<br />

5. Regionaler Planungsverband, Augsburg, vom 29.06.2009<br />

6. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Dillingen, vom 08.06.2009<br />

Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />

zu 1. Landratsamt Dillingen – Naturschutz, Schreiben vom 18.06.2009,<br />

Az.: 40-1741.4<br />

Da der Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Villenbach“ im Parallelverfahren<br />

aufgestellt wird, wird auf die Stellungnahme zum Flächennutzungsplan verwiesen.<br />

Zum Beschluss der Gemeinde (Abwägung) vom 15.04.2009 hat die Fachkraft für Natur-<br />

schutz wie folgt Stellung genommen:<br />

zur Ausgleichsfläche:<br />

Die Eingrünung eines Vorhabens ist eine Minimierungsmaßnahme gem. Art. 6 a Bay-<br />

NatSchG. Soweit der vorgesehene Streifen zur Eingrünung nicht ausreicht, muss die<br />

Eingrünungsfläche entsprechend verbreitert und die Ausgleichsfläche entsprechend<br />

reduziert werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht weiterhin die Auffassung,<br />

um eine Überschneidung der für eine Eingrünung notwendigen Fläche mit den Aus-<br />

gleichsflächen zu vermeiden, eine andere Ausgleichsfläche zu suchen.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Die im Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (Seite 35 des Leitfa-<br />

Seite<br />

dens) aufgeführte Möglichkeit der Einbindung von Bauwerken und Ortsrändern als Aus-<br />

gleichsmaßnahme trifft für die Photovoltaikanlage nicht zu, da die Pflicht zur Minimie-<br />

rung besteht.<br />

Anders wäre der Fall gelegen, wenn es sich um eine bestehende Photovoltaikanlage<br />

handeln würde, die bisher nicht eingegrünt war.<br />

zur Bilanzierung:<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht wird weiterhin die Auffassung vertreten, dass ein Aus-<br />

gleichsfaktor von 0,3 angezeigt ist. Gerade auf Grund der Lage im „Naturpark Augsburg<br />

– westliche Wälder“ ist die fehlende Anbindung an die Ortslage und die Beeinträchti-<br />

gung des Landschaftsbildes besonders zu berücksichtigen. Die Lage im Naturpark zu<br />

vernachlässigen, nur weil das gesamte Gemeindegebiet im Naturpark liegt wird der Sa-<br />

che nicht gerecht.<br />

Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Abwä-<br />

gung.<br />

Abwägung:<br />

Hinsichtlich der Eingrünung der Anlage erfolgten Abstimmungen mit den zuständigen<br />

Behörden des Landratsamtes. Deren Vorschläge und Wünsche wurden im Vorfeld und<br />

während des Verfahrens berücksichtigt, dem Gebot der Vermeidung und Minimierung<br />

des Eingriffs ist damit vollumfänglich Rechnung getragen. Noch breitere Eingrünungen<br />

an der Anlage selbst hätten keinen weiteren Effekt. Zusätzlich werden die Schutzgüter<br />

Boden und Wasser, Arten und Biotope aufgewertet sowie Vorschläge aus der Land-<br />

schaftsplanung umgesetzt. Daraus und aus den umfangreichen Eingrünungsmaßnah-<br />

men lässt sich ein geringer Kompensationsfaktor ableiten. Die Lage der Ausgleichsflä-<br />

che südlich der Anlage ist somit keine Minimierungsmaßnahme sondern sie dient aus-<br />

schließlich dem Ausgleich des Eingriffs. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden die<br />

Ziele der Landschaftsplanung aufgegriffen und umgesetzt. Insbesondere wird von der<br />

Unteren Naturschutzbehörde der Eingriff in das Landschaftsbild unter besonderer Be-<br />

achtung des Naturparks thematisiert. Daher ist eine Ausgleichsmaßnahme, die sich um<br />

die Kompensation des verbleibenden Eingriffs auf das Landschaftsbild bemüht, sach-<br />

und fachgerecht.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

Um aber die Lage im Naturpark besonders zu würdigen, wird die Forderung nach einem<br />

Kompensationsfaktor von 0,3 aufgegriffen und weitere 2.448 m² außerhalb des Gel-<br />

tungsbereiches des Bebauungsplans zur Verfügung gestellt. Die Zuordnung zum B-Plan<br />

erfolgt vertraglich zwischen der Gemeinde und dem Vorhabensträger. Für den zusätzli-<br />

chen Ausgleich soll das Flurstück 189 südlich der bisherigen Ausgleichsflächen Ver-<br />

wendung finden und die Ackerfläche in extensives Grünland umgewandelt werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs den Kompensations-<br />

faktor 0,3 zu verwenden und weitere 2.448 m² Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 189<br />

der Gemarkung Villenbach zur Verfügung zu stellen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

zu 2. Landratsamt Dillingen – Bauamt, Schreiben vom 22.06.2009,<br />

Az.: 430-6102.2.22<br />

Zu den grundsätzlichen Bedenken gegen den Standort der Anlage verweisen wir auf<br />

unser Schreiben zur Flächennutzungsplanänderung.<br />

Die beigefügten fachlichen Stellungnahmen sind zu beachten.<br />

Bezüglich der Stellungnahme des Fachbereiches 40, Naturschutz vom 18.06.2009 ist zu<br />

ergänzen, dass die Planung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und auch<br />

in punkto Ausgleichsfläche und Bilanzierung nicht abwägbar ist.<br />

Abwägung:<br />

Die Bedenken des Bauamtes des Landratsamtes wurden in der Gemeinderatsitzung<br />

vom 11.05.2009 gewürdigt und dargelegte Forderungen in die Planungen übernommen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat verweist auf die Abwägung und den gefassten Beschluss zur unteren<br />

Naturschutzbehörde.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

zu 3. Landratsamt Dillingen – Tiefbau, Schreiben vom 04.06.2009,<br />

Az.: 131-6305.2.22<br />

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“ der<br />

Gemeinde Villenbach wurde bereits am 06.04.2009 eine Stellungnahme der Tiefbau-<br />

verwaltung abgegeben. In dieser Stellungnahme waren zwei Auflagen erhalten.<br />

Leider wurde in der Sitzung des Gemeinderates Villenbach diese Auflagen nur als<br />

Seite<br />

„Anregungen“ behandelt und zur Kenntnis weitergegeben. Ein Handlungsbedarf wurde<br />

seitens des Gemeinderates nicht gesehen.<br />

Dies kann so nicht akzeptiert werden. Bei dem im Schreiben vom 06.04.2009 aufgeführ-<br />

ten Punkten handelt es sich tatsächlich um Auflagen, die seitens des Vorhabensträgers<br />

zu beachten sind.<br />

1. Es darf keine Blendwirkung durch Lichtreflexion auf den Straßenverkehr ausge-<br />

hen. Sollte dies von vornherein ausgeschlossen werden können, so muss kein ei-<br />

genes Gutachten dafür erstellt werden. Der Straßenbauverwaltung wäre jedoch<br />

eine schriftliche Zusicherung des Planers oder Vorhabensträgers zu übermitteln.<br />

2. Bezüglich der Anbindung der Zufahrten an Kreisstraßen sind in jedem Fall bauli-<br />

che Änderungen erforderlich, die mit der Tiefbauverwaltung abzustimmen sind.<br />

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Kreisstraße für die<br />

Zufahrt zur Photovoltaikanlage gem. dem Bay. Straßen- und Wegegesetz eine<br />

Sondernutzung darstellt. Es ist deshalb vor Baubeginn mit dem Landkreis eine<br />

Vereinbarung abzuschließen, in welcher die Allgemeinen- und Technischen Rege-<br />

lungen für die Sondernutzung aufgenommen werden. Die Sondernutzung ist kos-<br />

tenpflichtig.


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Abwägung:<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

Aufgrund der erhöhten Lage der Anlage gegenüber der Kreisstraße können Blendeffek-<br />

te ausgeschlossen werden. Dies ist dem Sachgebiet Tiefbau vom Vorhabensträger<br />

schriftlich zuzusichern.<br />

Für die Gemeinde besteht hier kein Handlungsbedarf.<br />

Die Sondernutzung der Kreisstraße während dem Bau der Anlage sowie weitere Ver-<br />

einbarungen wird zwischen dem Vorhabensträger und dem Landkreis geregelt. Hierzu<br />

wird ein Hinweis in den Satzungstext aufgenommen, alles Weitere ist vom Vorhabens-<br />

träger zu regeln.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, hinsichtlich der Sondernutzung der Kreisstraße einen Hin-<br />

weis in den Satzungstext aufzunehmen. Alles weitere wird zwischen dem Vorhabensträ-<br />

ger und dem Sachgebiet Tiefbau geregelt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

zu 4. Regierung von Schwaben, Augsburg, vom 03.06.2009, Az.: 24-4621.8304/1<br />

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben wurde auf Ebene der Flächennut-<br />

zungsplanung behandelt.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, hält aber an der bestehenden<br />

Planung fest.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

zu 5. Regionaler Planungsverband, Augsburg, vom 29.06.2009<br />

Seite<br />

Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes wurde auf Ebene der Flächen-<br />

nutzungsplanung behandelt.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, hält aber an der bestehenden<br />

Planung fest.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

zu 6. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Dillingen, vom 08.06.2009<br />

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wurde auf Ebene der Flächennutzungspla-<br />

nung behandelt.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt die ergänzenden Ausführungen des Bund Naturschutz zur<br />

Kenntnis, hält jedoch an der bestehenden Planung fest.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Bebauungsplan für das Sondergebiet<br />

„Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“;<br />

Beschlussfassung gemäß § 10 BauGB<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

Der vom Büro Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Ökologen Brugger, Aichach, aus-<br />

gearbeitete Bebauungsplan für das Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaikanlage Vil-<br />

lenbach“ in Villenbach; bestehend aus Bebauungsplanzeichnung, Satzung, Begrün-<br />

dung und Umweltbericht lag in der Zeit vom 22.05.2009 bis 23.06.2009 öffentlich<br />

aus. Während der öffentlichen Auslegung sind Bedenken und Anregungen einge-<br />

gangen, die in der heutigen Sitzung behandelt werden.<br />

Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />

Der mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.05.2009 gebilligte Bebauungsplan für<br />

das Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaikanlage Villenbach“ in Villenbach in der Fas-<br />

sung vom 20.07.2009 wird hiermit unter der Maßgabe der heutigen Beschlüsse ge-<br />

mäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.<br />

Bebauungsplanzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht sind diesem<br />

Beschluss als Anlage beigefügt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

Anlagen:<br />

1 Bebauungsplanzeichnung<br />

1 Satzung<br />

1 Begründung<br />

1 Umweltbericht


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Förderprogramm Grabenpflege und<br />

Heckenpflege im Ried;<br />

Information über das Gespräch mit<br />

Herrn Königsdorfer, Donautal-Aktiv e.V.<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Seite<br />

1. Bürgermeister Ohnheiser berichtet von seinem Gespräch mit Herrn Königsdorfer vom<br />

Verein Donautal-Aktiv e.V.<br />

Der Verein bietet an, Landschaftspflegemaßnahmen für die Gewässerunterhaltung Li-<br />

bellengräben im Donauried, Gemarkung Riedsend, zu übernehmen. Die Kosten für die<br />

zweimalige jährliche Pflege betragen 2.999,- Euro. Gefördert werden die Pflegemaß-<br />

nahmen von der Regierung von Schwaben zwischen 70% bis 90%.<br />

Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009<br />

Die Gemeinde Villenbach überträgt die Landschaftspflegemaßnahmen für die Gewäs-<br />

serunterhaltung Libellengräben im Donauried, Gemarkung Riedsend, ab sofort dem<br />

Verein Donautal-Aktiv e.V.<br />

Weiter schlägt der Vorsitzende vor, Donautal-Aktiv e.V. die Pflege der Hecken im Ge-<br />

meindegebiet zu übertragen. Den Antrag auf Fördermittel dafür stellt Donautal-Aktiv e.V.<br />

Die Gemeinde kann den Antrag nicht stellen.<br />

Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009<br />

Die Pflege der Hecken im Gemeindegebiet wird Donautal-Aktiv e.V. übertragen. Diese<br />

sollen in Absprache mit der Gemeinde bzw. den zuständigen Wegebaumeistern der ein-<br />

zelnen Ortsteile erfolgen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Behandlung von Bauanträgen<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />

Dem nachfolgend aufgeführten Bauantrag wird zugestimmt:<br />

STEGMILLER Walter, Am Kirchberg 3, 86637 Villenbach<br />

Seite<br />

(Nutzung der Fahrsilos als Lagerplatz für die Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />

212 der Gemarkung Villenbach)<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

rekro Helio GmbH, vertr. durch Franz REFLE, Am Sportplatz 4, 86637 Villenbach<br />

(Freiflächenfotovoltaikanlage mit einem Wechselrichtergebäude auf den Grundstücken<br />

Fl.Nrn. 189/1, 189/2, 190 und 193/1 der Gemarkung Villenbach)<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Sitzung des Gemeinderates am 09.03.2009<br />

Bauantrag von Herrn Tobias Bergmair und<br />

Frau Julia Gerstmayer, Viehweidstraße 11,<br />

Riedsend, 86637 Villenbach auf Neubau eines<br />

Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück<br />

Fl.Nr. 233/6 der Gemarkung Riedsend<br />

Beschluss des Gemeinderates am 09.03.2009:<br />

Seite<br />

Dem Bauantrag von Herrn Tobias Bergmair und Frau Julia Gerstmayer, Viehweidstraße<br />

11, Riedsend, 86637 Villenbach auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 233/6 der Gemarkung Riedsend wird zugestimmt.<br />

Der Ausnahme bezüglich der Firstrichtung wird zugestimmt.<br />

Der notwendigen Befreiung bezüglich der Überschreitung der zulässigen Maximalmaße<br />

zur Gaubenbreite und Gaubenansichtshöhe wird zugestimmt. Die Gaubenbreite und die<br />

Gaubenansichtshöhe dürfen auf maximal 2,00 m erweitert werden.<br />

Der Ausnahme zur Realisierung der Abgrabung im Bereich der Garagenzufahrt und der<br />

Südseite am Haus wird zugestimmt.<br />

Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau wird gebeten, die Abstandsflächen zu überprüfen.<br />

Der notwendigen Befreiung für den Querbau von den Festsetzungen des Kniestockes<br />

wird zugestimmt, wenn der First des Querbaus mindestens 1 m unterhalb des Firstes<br />

des Hauptgebäudes liegt. Die geplante Dachneigung ist beizubehalten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2009<br />

Tektur zum Bauantrag von Herrn Tobias Bergmair<br />

und Frau Julia Gerstmayer, Viehweidstraße 11,<br />

Riedsend, 86637 Villenbach auf Neubau eines<br />

Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück<br />

Fl.Nr. 233/6 der Gemarkung Riedsend<br />

Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009:<br />

Der Tektur zum Bauantrag von Herrn Tobias Bergmair und Frau Julia Gerstmayer,<br />

Viehweidstraße 11, Riedsend, 86637 Villenbach auf Neubau eines Wohnhauses mit<br />

Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 233/6 der Gemarkung Riedsend wird zugestimmt.<br />

Die Zusätze des Beschlusses des Gemeinderates am 09.03.2009 bleiben bestehen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 13<br />

Nein 0<br />

Seite


Gemeinde Villenbach<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Verschiedenes<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

Freigestellter Schülerverkehr Altenmünster-Dillingen;<br />

Beteiligung der Gemeinde Villenbach<br />

1. Bürgermeister Ohnheiser gibt bekannt, dass der Augsburger Verkehrsverbund auf<br />

Seite<br />

Wunsch der Gemeinden Villenbach und Zusamaltheim bereit wäre, ab dem kommenden<br />

Schuljahr 2009/10 die Linie im freigestellten Schülerverkehr von Altenmünster nach Dil-<br />

lingen über Villenbach und Zusamaltheim zu führen. Die Busverbindung ist vorerst auf<br />

drei Jahre begrenzt. Derzeit besteht bei zwei Schülern aus der Gemeinde die Notwen-<br />

digkeit, die Buslinie zu nutzen, in Zusamaltheim sind es 10 Schüler.<br />

Der Kreisausschuss des Landkreises Dillingen hat beschlossen, dass sich der Landkreis<br />

mit ¼ Anteil am Defizit beteiligt, wenn die Stadt Dillingen und die Gemeinden Villenbach<br />

und Zusamaltheim die restlichen ¾ übernehmen.<br />

Die maximalen Kosten für die Gemeinde betragen pro Schuljahr ca. 1.500,- Euro.<br />

Beschluss des Gemeinderates am 20.07.2009<br />

Die Gemeinde Villenbach beteiligt sich an den Kosten der Busverbindung von Alten-<br />

münster über Villenbach und Zusamaltheim nach Dillingen mit maximal 1500,- Euro pro<br />

Schuljahr, begrenzt auf drei Schuljahre.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 10<br />

Nein 3

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