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Eine gemeinsame Projektentwicklung von:<br />

BERLINER ALLEE 121


2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Starke Partner 3<br />

Das Angebot im Überblick 4-5<br />

Standort Berlin 6-7<br />

Berlin Weissensee 8-9<br />

Die neue Sternecker Brauerei / Lageplan 10-11<br />

Das Objekt Im Wandel der Zeit. 12-13<br />

Visualisierungen Wohnensemble 14-19<br />

Übersichtsplan Wohnensemble 20-21<br />

Grundrisse 22-67<br />

Preisliste 68-69<br />

Baubeschreibung 70-78<br />

TÜV Zertifikat 79<br />

Referenzen 80-87<br />

Chancen & Risiken 88-97<br />

Die rechtliche Konzeption 98-105<br />

Steuerliches Konzept 106-112<br />

Notizen 113<br />

Haftungs- und Angabenvorbehalte 114<br />

Vertragspartner 115


Die USD Immobilien GmbH, Lokalmatator aus<br />

Dresden, wurde in seiner heutigen Form 1992<br />

gegründet. Das Unternehmen hat sich auf die<br />

Restauration klassischer und historisch wertvoller<br />

Bauwerke in und um Dresden spezialisiert. Im<br />

Laufe der Zeit erweiterte die USD das Angebot<br />

um anspruchsvolle Neubauvorhaben und hat<br />

sich somit zu einem Ansprechpartner für Wohnimmobilien<br />

in allen Bereichen entwickelt. Zum<br />

20-jährigen Bestehen hat die USD über 150 Gebäude<br />

saniert bzw. neu errichtet. Die Buchstaben<br />

USD stehen für die Worte „Unser schönes<br />

Dresden“ und die Menschen, die sich diesem Ziel<br />

verschrieben haben. Von Anfang an gingen der<br />

persönliche Anspruch und Ehrgeiz weit über das<br />

Normale hinaus. Das Unternehmen sorgt für den<br />

notwendigen Interessenausgleich zwischen Behörden,<br />

Architekten und Bauherren, um somit einzigartige<br />

Gebäude zu schaffen, welche bei allen<br />

Beteiligten hohe Zufriedenheit erzielen. Das Tätigkeitsfeld<br />

erschließt sich mittlerweilen im gesamten<br />

Bundesgebiet, wie nun speziell auch in Berlin.<br />

Initiator für die Entwicklung des Gebäudeensembles<br />

Sternecker Brauerei ist die GrundStein Bauträgergesellschaft<br />

für Altbausanierung mbH.<br />

„Modernes Wohnen hinter historischer Fassade“<br />

- das ist seit 10 Jahren unser Leitsatz. Historische<br />

Gebäude besitzen einen einzigartigen Charme.<br />

Ihre lange, abwechslungsreiche Vergangenheit<br />

verleiht ihnen eine Persönlichkeit, die sich auf das<br />

Starke Partner - eine perfekte Synergie<br />

Wohngefühl überträgt. Die GrundStein Bauträgergesellschaft<br />

für Altbausanierung mbH belebt diesen<br />

individuellen Charakter von Altbauten wieder<br />

– und das auf höchstem baulichem Niveau. Die<br />

Mauern zeugen nach wie vor von der Geschichte<br />

eines Objektes. Dagegen sind die Wohnungen<br />

auf die Bedürfnisse zukünftiger Generationen ausgerichtet.<br />

Menschen, die zeitgemäßes Leben mit<br />

hohem Komfort und Individualität schätzen, kommen<br />

bei den GrundStein-Objekten auf ihre Kosten.<br />

Zugleich setzt das Unternehmen moderne,<br />

erstklassige Neubauprojekte um. Abwechslungsreiche<br />

Grundrisse, eine hochwertige Ausstattung<br />

und Energieeffizienz sind die Eckpunkte, nach denen<br />

neue Wohngebäude entstehen.<br />

Als Bauträger hat GrundStein wesentlichen Einfluss<br />

auf den Erfolg und die Dauerhaftigkeit einer Immobilie.<br />

Das Unternehmen kommt dieser Verantwortung<br />

durch eine höchstmögliche Qualität nach. Das<br />

betrifft sowohl die Entwicklung eines Projektes als<br />

auch die bauliche Umsetzung. GrundStein arbeitet<br />

ausschließlich mit erfahrenen Experten zusammen<br />

und stattet die Immobilien erstklassig aus. Die Gebäude<br />

werden behutsam und mit viel Gefühl für<br />

das jeweilige Objekt saniert beziehungsweise<br />

errichtet. GrundStein zeichnet sich durch eine<br />

hohe Verlässlichkeit aus. Fristgerechte, solide Umsetzung<br />

lautet der Grundsatz. Dass dies Erfolg hat,<br />

zeigen die vielen zufriedenen Kunden, mit denen<br />

wir seit 2001 partnerschaftlich zusammenarbeiten.<br />

3


4<br />

Das Angebot im Überblick<br />

Hinweis für Investoren<br />

Gegenstand des <strong>Prospekt</strong>es ist die Vorstellung des Objektes, sind Daten, Fakten, Chancen<br />

und Risiken, weitergehende Informationen u.a. zum Standort der ausgezeichneten<br />

Lage, sowie einer Anlage mit Vertragsentwürfen für den Erwerb oder als Anlageempfehlung<br />

bzw. ein Angebot der Altbaugesellschaft Sternecker Brauerei mbG & Co.KG als<br />

- Initiatorin, <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />

- Bauträgerin für die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen und<br />

- Verkäuferin der vorhanden Bausubstanz<br />

Beim Objekt handelt es sich um die Sternecker Brauerei, die sich um 1885/86 mit<br />

angebautem Restaurant und Ballsaal in Berlin-Weissensee etablierte.<br />

Im Zuge der beabsichtigten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

entstehen in den verschiedenen Gebäudeteilen 46 Wohneinheiten<br />

und 26 Tiefgaragenstellplätze<br />

Das Angebot richtet sich an Investoren, die diese<br />

noch zu schaffenden Wohneinheiten zum<br />

Zwecke der langfristigen Vermietung bzw. zum<br />

Selbstbezug erwerben wollen. Dieses Angebot<br />

ist daher nicht geeignet für Investoren, die<br />

eine kurze Anlagedauer mit einer feststehenden<br />

Verzinsung des Kapitals während des gesamten<br />

Anlagezeitraums und der Rückzahlung zu einem<br />

fest bestimmten Zeitpunkt wünschen und die<br />

nicht die im <strong>Prospekt</strong> genannten Risiken tragen<br />

wollen. Geeignet ist dieses Angebot jedoch für<br />

Investoren, die eine Kapitalanlegereigentumswohnung<br />

zum Zwecke der langfristigen sachwertunterlegten<br />

Zukunfts- bzw. Altersversorgung<br />

unter Berücksichtigung der im <strong>Prospekt</strong><br />

beschriebenen Chancen erwerben wollen. Sie<br />

müssen aber in jedem Fall nachhaltig bereit und<br />

wirtschaftlich in der Lage sein, die im <strong>Prospekt</strong><br />

genannten und unbedingt zu beachtenden Risiken<br />

einzugehen und die sich bei entsprechender<br />

Höhe der Fremdfinanzierung ggf. ergebende<br />

Unterdeckung zwischen Einnahmen und Ausgaben<br />

zu finanzieren bzw. auszugleichen. Die<br />

Finanzierung und die damit zusammenhängenden<br />

Voraussetzungen sowie Auswirkungen sind<br />

ausschließlich Sache des Erwerbers und nicht<br />

Gegenstand des Angebotes.<br />

Der vorliegende <strong>Prospekt</strong> informiert den Investor<br />

nach Überzeugung der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />

wahrheitsgemäß, sorgfältig und vollständig über<br />

alle Umstände, die für die Entscheidung des Investors<br />

über die angebotene lnvestition von wesentlicher<br />

Bedeutung sind oder sein können. Da<br />

durch den <strong>Prospekt</strong> ein komplexer Sachverhalt<br />

beschrieben wird, ist nicht auszuschließen, dass<br />

gleichwohl für einzelne Investoren zu einzelnen<br />

Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen.<br />

Die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin steht für die wahrheitsgemäße<br />

und vollständige Beantwortung<br />

entsprechender Fragen interessierten Investoren<br />

bzw. deren Beratern jederzeit gern zur Verfügung.<br />

Keine Verantwortung kann für die von Dritten<br />

(z.B. Vertriebspartnern) ggf. vorgenommenen<br />

zusätzlichen EDV-Berechnungen bzw. über den<br />

<strong>Prospekt</strong> hinausgehende Zusicherungen oder Finanzierungsabsprachen<br />

übernommen werden,<br />

da diese von der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin nicht<br />

geprüft wurden bzw. i.d.R nicht bekannt sind. Die<br />

<strong>Prospekt</strong>herausgeberin überprüft auch nicht, ob<br />

die Investitionsentscheidung des Investors im<br />

Rahmen seiner individuellen Gegebenheiten<br />

wirtschaftlich sinnvoll ist.


Produktpartner Altbaugesellschaft Sternecker Brauerei mbH & Co.KG<br />

Produkt Berliner Allee 121, 13088 Berlin Weissensee<br />

Anzahl WE 46 Wohnungen, davon 3 Neubauwohnungen<br />

Wohnungsgrößen ca. 43m 2 bis ca.129 m 2<br />

Nebenkosten Notar- und Gerichtskosten: ca 2%<br />

Mietpoolverwaltung in SE-Verwaltung enthalten Grunderwerbsteuer: 4,5 %<br />

optional: Abnahme Sondereigentum durch TÜV SÜD EUR 445,00 inkl. USt.<br />

Abschreibung Lineare AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG<br />

(Fertigstellung vor dem 01.01.1925) - sonst erhöhte AfA nach § 7i EStG<br />

Mietgarantie 1.-5. Jahr EUR 8,59 / m 2 und Monat,<br />

Mietpool Altbau Dachgeschoss auf Anfrage<br />

Nebenkosten WEG-Verwaltung: EUR 24,00/Monat inkl. USt.<br />

SE-Verwaltung: EUR 12,00/Monat inkl. USt.<br />

Instandhaltungsrücklage: EUR 0,25/m 2 und Monat<br />

PKW-TG-Stellplatz Miete: EUR 70,00 / Monat<br />

Es stehen 26 Tiefgaragenstellplätze zur Verfügung<br />

Bauzeiten Baubeginn voraussichtlich 10/2011, Bezugsfertigkeit angestrebt zum 30.12.2012,<br />

Vollständige Fertigstellung inkl. Außenanlagen garantiert zum 30.06.2013.<br />

Qualitätskontrolle Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH wird die Bauausführung durch ständige<br />

Baubegehungen überwachen. Ebenso wird das Gemeinschaftseigentum durch<br />

den TÜV abgenommen. Optional hat der Erwerber die Möglichkeit,<br />

das Sondereigentum ebenfalls durch den TÜV abnehmen zu lassen.<br />

5


6<br />

Eine Diva erwacht.<br />

Die Prognosen stehen auf Wachstum.<br />

Der richtige Zeitpunkt einzusteigen.<br />

Berlin als Hauptstadt Deutschlands steht immer mehr im Rampenlicht. In den letzen Jahren wird<br />

Berlin zur internationalen Bühne für Fashion, Lifestyle, Kunst, Kultur und neue Investitionen. Bei<br />

der Berliner Fashion Week trifft sich mittlerweile die ganze Welt. Designer, Modeinteressierte, Industrielle,<br />

Manager, Einkäufer, Schaulustige und Touristen schaffen eine unheimliche Atmosphäre<br />

der Dynamik. Megaevents wie die Berlinale oder die Echo-Verleihung, selbst die Love Parade<br />

bringen Berlin weltweit in aller Munde. Die Wirtschaft wächst, die Touristen kommen. 19 Millionen<br />

Besucher fühlen sich durch die Metropole magnetisiert, nicht nur wegen dem vielfältigem<br />

Kulturangebot. Berlin ist in und läuft bereits New York, Hamburg und Paris in der Beliebtheitsskala<br />

der Deutschen den Rang ab.


Berlin ist zurück!<br />

Für Investoren entstehen gerade jetzt<br />

im Wirtschaftsaufschwung enorme Chancen.<br />

„Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft!“ (Wilhelm von Humboldt) Oft wird über das Berlin<br />

der Vergangenheit gesprochen, über die glanzvollen Zeiten von Preussens Gloria und den golde-<br />

nen Zwanzigern. Gemeint ist die Zukunft, Berlin ist zurück – der richtige Zeitpunkt einzusteigen.<br />

Die stetige Nachfrage nach neuen attraktiven Wohnlagen innerhalb Berlins wächst zunehmend.<br />

Waren vor Jahren die Mieten im innerdeutschen und internationalen Vergleich der Metropolen<br />

eher außergewöhnlich günstig, wächst heute die Nachfrage in den Top-Lagen der Hauptstadt<br />

über den bundesdeutschen Durchschnitt. Attraktive Wohnungen sind knapp. Gut ausgestattete,<br />

werthaltige Immobilien mit einem hohen Eignungsgrad als Anlageobjekt um so mehr. In diesem<br />

<strong>Prospekt</strong> finden Sie eine davon – wir geben Ihren Ideen ein Zuhause.<br />

7


Direkt am Weißen See gelegen, wie<br />

schon der Name vermuten lässt, gehört<br />

er bis heute zu Berlins grünen<br />

Orten. Inmitten des Volksparks an der<br />

ehemaligen Handelstraße, die Böhmen<br />

und Sachsen mit der Ostsee verband,<br />

wurde das Dorf Weißensee Anfang des<br />

13. Jahrhunderts gegründet. Die schöne<br />

Natur und der fischreiche See haben<br />

die ersten Bewohner des Ostufers angezogen.<br />

Die Pfarrkirche an der Falkenberger<br />

Straße stammt aus diesen alten<br />

Tagen. Urkundlich wurde das Dorf 1313<br />

zum ersten Mal erwähnt. Der ländliche<br />

Charakter wich mehr und mehr einer<br />

heranwachsenden Stadt. Die großzügigen<br />

Ländereien wurden in Parkanlagen<br />

und Festgelände umgestaltet.<br />

8<br />

Berlin Weissensee.<br />

Ein romantischer grüner Ort<br />

mit Berliner Geschichte.<br />

Wer hat vor 300 Jahren ausgesprochen, was heute noch gilt?<br />

Der Verleger Friedrich Nicolai, beschreibt 1786 in seinem Buch “Beschreibung der Königlichen<br />

Residenzstädte Berlin und Potsdam, aller daselbst befindlicher Merkwürdigkeiten,<br />

und der umliegenden Gegend” folgendes: “Weißensee, ein Dorf, 1 Meile von Berlin, dem<br />

Hrn. von Schenkendorf gehörig. Es ist daselbst ein sehr schöner Garten, dem die angenehme<br />

Lage an dem großen See, von dem das Dorf den Namen hat, noch mehr Reiz<br />

gibt... Es gehet von Berlin dahin eine Allee ...”<br />

Denkt man heute an Weissensee, hat sich eines erhalten<br />

– der Gedanke an das allgegenwärtige Grün. Wer hier zu<br />

Hause ist, verbringt seine freie Zeit im Naherholungsgebiet<br />

direkt hinter der Haustüre. Durch die gute Lage zur Innenstadt<br />

Berlins avanciert Weissensee zum beliebten Wohnort<br />

mit allen Vorzügen einer modernen Infrastruktur.


Wohnen inmitten der Natur.<br />

Die Sternecker Brauerei in direkter Lage zu den<br />

Parkanlagen des Sees mit Spielplätzen und Oasen der Ruhe.<br />

Auf einem circa 5.600 qm großen Gelände mit historischen Bauwerken der denkmalgeschützten<br />

„Sternecker Brauerei“ aus dem Jahre 1885/86 entsteht in einer gemeinsamen Projektentwicklung<br />

von UDS Immobilien aus Dresden und GrundStein Bauträger aus Berlin ein neues modernes<br />

Wohnensemble in Berlin Weissensee – getreu dem Motto „modernes Wohnen hinter historischen<br />

Fassaden“. Beim Objekt handelt es sich um die ehemalige Sternecker Bauerei, die sich um<br />

1885 mit angebautem Restaurant und Ballsaal in Berlin-Weissensee etablierte.<br />

Die Lage ist einmalig: direkt im Grünen am Park Weißensee mit Parkklinik, vielen Grünflächen<br />

mit einer idyllischer Wasserlandschaft und doch mitten in einem guten gewachsenen Umfeld<br />

in Berlin mit allen Vorzügen der Großstadt. Zudem handelt es sich um ein denkmalgeschütztes<br />

Gebäude in einem abgeschlossenen Sanierungsgebiet, in dem Denkmalabschreibungen noch<br />

möglich sind.<br />

9


10<br />

Modernes Wohnen hinter historischen Fassaden.<br />

Die neue Sternecker Brauerei.<br />

In vier Bauteilen mit 2, 3 oder teils 4 Geschossen werden insgesamt 46 Wohnungen zwischen<br />

circa 43 und 129 m2 geplant. Es werden 43 Altbauwohnungen, davon auch 3 Maisonetten, wiederhergestellt<br />

und modernisiert. Zudem entstehen im 3. Obergeschoss drei schön geschnittene<br />

Neubauwohnungen. Eine Tiefgarage mit 26 Stellplätzen rundet das Angebot ab und nimmt den<br />

künftigen Bewohnern das Parkplatzproblem. Fast alle Wohnungen erhalten einen Balkon oder<br />

im Erdgeschoss eine Terrasse. Zur modernen Ausstattung gehören eine Einbauküche, hochwertige<br />

Fliesen, geschmackvolle Armaturen namhafter Hersteller und Echtholzparkett in den Wohnräumen.<br />

Die verschiedenen Bauteile sind mit geschlossenen Atrien sowie schön gestalteten Innenhöfen<br />

miteinander verbunden und laden zum Verweilen ein.<br />

Die historische Fassade bleibt weitgehend erhalten. Mit den begrünten Außenanlagen und den<br />

verbundenen Baukörpern erhält das Wohnensemble der neuen Sternecker Brauerei einen in sich<br />

geschlossenen, behüteten Dorfcharakter, der zum Leben, Wohnen und Entspannen einlädt. Im<br />

hinteren Bereich haben Sie einen direkten Zugang zum angrenzenden Park und zum Weissen<br />

See mit Strandbad und Erholungsmöglichkeiten. Vorne grenzt das Wohnensemble an die Berliner<br />

Allee, die viele Einkaufsmöglichkeiten und eine gute, gewachsene Infrastruktur bietet. Hier<br />

lässt es sich gut leben – eine grüne Oase inmitten der Großstadt Berlin.


Berlin Mitte<br />

11


Erst 1804 begann man mit dem Bau der<br />

“Provinzial-Chaussee” Berlin-Weißensee-<br />

Bernau. Nach einem Großbrand im ehemaligen<br />

Dorf entstand 1859 ein schlossähnliches<br />

Gebäude mit einem Park. Südöstlich<br />

entstand das “Französische Viertel”, ein<br />

Wohngebiet das heute “Komponistenviertel”<br />

heißt. Später wurde das Schloss zu einer<br />

Vergnügungsstätte umgebaut. Einer<br />

dieser Enthusiasten war Rudolf Sternecker.<br />

Er entwickelte das Unternehmen zu dem<br />

damals vielbesuchten “Welt-Etablissement<br />

Schloss Weißensee”, mit 2 Tanzsälen, einer<br />

Rutschbahn, Ballonfahrten, Karussells,<br />

Würfelbuden, und verschiedene Bierlokalen.<br />

Sein einträgliches Geschäft veranlasste<br />

ihn zum Bau der Sternecker Brauerei.<br />

12<br />

Vom Bier zum Wohnquartier.<br />

1892 heißt es in einer Beschreibung, daß Weißensee ein<br />

Ort ist, welcher kaum einem Berliner fremd ist, weil neben<br />

Pferdemärkten und Trabrennen »hunderttausende<br />

Sternecker‘s Welt-Etablissement« hierher lockten.<br />

Was Sternecker daraus gemacht hat, wie viele Hallen<br />

und malerische points de vue er unter den ehrwürdigen<br />

Bäumen vergangener Jahrhunderte geschaffen<br />

hat, ist allbekannt. Musik-Pavillons, ein in das Wasser<br />

hinein gebautes »See-Theater« und eine Badeanstalt<br />

sowie eine eigene Brauerei vorn an der Königs-Chaussee<br />

gehörten nun dazu, ein Fotoatelier, die obligate<br />

Schießhalle, aber auch Taucher-Bassin, Hippodrom,<br />

Riesenkarussell, Riesenrad, elektrische Eisenbahn mit<br />

Tunnel und ein auf dem See verkehrendes Motorboot.<br />

Ab 1921 führte ein privater Pächter das Restaurant als<br />

Ausschank der Kindl-Brauerei weiter, der Saalbau wird<br />

in ein Kino umfunktioniert.


Im Wandel der Zeit.<br />

Es rollten zum letzten Mal Bierfässer vom Hof, ehe dort bis 1925 Margarine und danach bis 1983 Wurst produziert<br />

wurden. Im Zweiten Weltkrieg wurde auf einem Teil des Betriebsgeländes ein Kriegsgefangenenlager<br />

eingerichtet. Mit dem Bombenangriff am 19. Mai 1944 auf Berlin wurden große Teile total zerstört. Im<br />

Mai 1945 wurde die Brauerei, wie auch viele andere Weißenseer Betriebe, durch die Rote Armee besetzt.<br />

Dann folgte 1949 die Übergabe in Volkseigentum als VEB Kindl Brauerei Weißensee. 1959 zum Bestandteil<br />

des VEB Berliner Brauereien geworden, wurde der Betrieb zehn Jahre später zum neugebildeten Getränkekombinat<br />

und 1972 zu dessen Stammbetrieb. Es folgte die Zeit als Energiekombinat, als Betriebsteil<br />

Abnehmerumstellung Gas. Mit der Fusion des VEB Energieversorgung Berlin mit dem VEB Gasversorgung<br />

zum „VEB Energiekombinat Berlin“ wurde ab 1. Januar 1979 die gesamte Energieversorgung Berlins (Ost)<br />

in eine Hand gelegt. Das Kombinat unterstand bis 1990 dem Ministerium für Kohle und Energie der DDR.<br />

Das ehemalige Restaurant und der Ballsaal erhielt auf Befehl des sowjetischen Kommandanten 1946 den<br />

Namen „Volkshaus“, später dann „Café Moskau“. Ab 1963 wird es als Kreiskulturhaus betrieben, das 1984<br />

nach dem Schriftsteller und DDR-Kulturfunktionär Peter Edel (1921-1983) benannt wird.<br />

Das seit 1990 faktisch leer stehende Gebäudeensemble<br />

erwacht aus dem Dornröschenschlaf.<br />

13


14<br />

Früher Brauerei – bald ein Wohnensemble!<br />

Jetzt wird das etwas mehr als 5.600 m 2<br />

große Grundstück zu einem attraktiven Wohnareal.


Denkmalgeschützte Industriearchitektur neu interpretiert.<br />

15


16<br />

Straßenansicht


18<br />

Hofansicht


20<br />

Lageplan - aus der VogelperspektiVe<br />

Bauteil 1 Bauteil 2


Bauteil 3 Bauteil 4<br />

21


GRuNdRIss eg<br />

WoHNuNg 1<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Gartenanteil<br />

und Terrasse<br />

22<br />

Bauteil 1<br />

Wohnen 19,01<br />

schlafen 14,17<br />

Küche 10,14<br />

Bad 6,12<br />

diele 4,19<br />

Terrasse 5,01<br />

Gesamtfläche 58,64<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 1<br />

WoHNuNg 2<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Gartenanteil<br />

und Terrasse<br />

GRuNdRIss eg<br />

Wohnen 18,98<br />

schlafen 16,10<br />

Küche 18,57<br />

Bad 5,88<br />

diele 6,81<br />

Terrasse 5,00<br />

Gesamtfläche 71,34<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

23


GRuNdRIss 1.og<br />

WoHNuNg 3<br />

2 Zimmer<br />

inkl. 2 Balkonen<br />

24<br />

Bauteil 1<br />

Wohnen 19,01<br />

schlafen 15,07<br />

Küche 10,31<br />

Bad 5,72<br />

diele 3,93<br />

Balkon 1 1,74<br />

Balkon 2 1,74<br />

Gesamtfläche 57,52<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 1<br />

WoHNuNg 4<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

GRuNdRIss 1. og<br />

Wohnen 18,98<br />

schlafen 16,30<br />

Küche 18,75<br />

Bad 5,88<br />

diele 6,80<br />

Balkon 1,74<br />

Gesamtfläche 68,45<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

25


GRuNdRIss 2.og<br />

WoHNuNg 5<br />

2 Zimmer<br />

26<br />

Bauteil 1<br />

Wohnen 19,53<br />

schlafen 16,02<br />

Küche 10,67<br />

Bad 5,78<br />

diele 4,48<br />

Gesamtfläche 56,48<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 1<br />

WoHNuNg 6<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

GRuNdRIss 2. og<br />

Wohnen 20,00<br />

schlafen 17,40<br />

Küche 18,24<br />

Bad 6,15<br />

diele 6,81<br />

Balkon 3,43<br />

Gesamtfläche 72,03<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

27


GRuNdRIss 3.og<br />

WoHNuNg 7<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

28<br />

Bauteil 1<br />

Wohnen/Kochen 27,12<br />

schlafen 19,53<br />

Bad 5,78<br />

diele 5,05<br />

Balkon 1,80<br />

Gesamtfläche 59,28<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 1<br />

WoHNuNg 8<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

GRuNdRIss 3. og<br />

Wohnen 20,25<br />

schlafen 17,63<br />

Küche 18,09<br />

Bad 6,25<br />

diele 6,80<br />

Balkon 1,80<br />

Gesamtfläche 70,82<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

29


GRuNdRIss 4.og<br />

WoHNuNg 9<br />

3 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

30<br />

Bauteil 1<br />

Wohnen 28,86<br />

schlafen 1 21,53<br />

schlafen 2 19,56<br />

Küche 21,72<br />

Bad 6,22<br />

Flur 5,63<br />

diele 6,52<br />

WC 3,89<br />

Terrasse 8,65<br />

Gesamtfläche 122,58<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 2<br />

WoHNuNg 10<br />

3 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

GRuNdRIss eg<br />

Wohnen 36,58<br />

schlafen 1 12,97<br />

schlafen 2 12,87<br />

Küche 5,38<br />

Bad 6,31<br />

diele 13,95<br />

Terrasse 5,00<br />

Gesamtfläche 93,06<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

31


GRuNdRIss eg<br />

WoHNuNg 11<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

32<br />

Bauteil 2<br />

Wohnen 25,62<br />

schlafen 13,92<br />

Küche 5,72<br />

Bad 4,84<br />

diele 4,45<br />

Terrasse 4,99<br />

Gesamtfläche 59,54<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 2<br />

WoHNuNg 12<br />

3 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

GRuNdRIss 1. og<br />

Wohnen 33,59<br />

schlafen 1 14,43<br />

schlafen 2 12,47<br />

Küche 6,31<br />

Bad 6,30<br />

diele 14,15<br />

Balkon 4,55<br />

Gesamtfläche 91,80<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

33


GRuNdRIss 1.og<br />

WoHNuNg 13<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

34<br />

Bauteil 2<br />

Wohnen 25,56<br />

schlafen 13,98<br />

Küche 5,72<br />

Bad 4,84<br />

diele 4,46<br />

Balkon 2,32<br />

Gesamtfläche 56,88<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 2<br />

WoHNuNg 14<br />

3 Zimmer<br />

Maisonette<br />

mit Terrasse<br />

eg<br />

1. og<br />

GRuNdRIss eg+1. og<br />

Gesamtfläche EG 62,18<br />

Gesamtfläche 1. OG 51,25<br />

Gesamtfläche<br />

Maisonette 113,43<br />

Wohnen 31,67 m 2<br />

Küche 6,72 m 2<br />

diele 9,77 m 2<br />

Terrasse 14,02 m 2<br />

Gesamtfläche EG 62,18 m 2<br />

schlafen 1 22,08 m 2<br />

schlafen 2 17,21 m 2<br />

Bad 6,85 m 2<br />

diele 5,11 m 2<br />

Gesamtfläche 1. OG 51,25 m 2<br />

Gesamtfläche<br />

Maisonette 113,43 m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

35


GRuNdRIss eg<br />

WoHNuNg 15<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

36<br />

Bauteil 3<br />

Wohnen 31,58<br />

schlafen 13,79<br />

Küche 6,49<br />

Bad 5,87<br />

diele 5,27<br />

Terrasse 5,00<br />

Gesamtfläche 68,00<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 3<br />

WoHNuNg 16<br />

3 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

GRuNdRIss eg<br />

Wohnen 27,81<br />

schlafen 1 17,01<br />

schlafen 2 12,01<br />

Küche 5,99<br />

Bad 6,94<br />

diele 9,13<br />

Terrasse 5,00<br />

Gesamtfläche 83,89<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

37


GRuNdRIss eg<br />

WoHNuNg 17<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

38<br />

Bauteil 3<br />

Wohnen 26,15<br />

schlafen 15,85<br />

Küche 7,98<br />

Bad 6,04<br />

diele 6,55<br />

Terrasse 4,98<br />

Gesamtfläche 67,55<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 3<br />

WoHNuNg 23<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

GRuNdRIss eg<br />

Wohnen 25,48<br />

schlafen 15,80<br />

Küche 8,45<br />

Bad 6,04<br />

diele 6,47<br />

Terrasse 4,97<br />

Gesamtfläche 67,21<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

39


GRuNdRIss eg<br />

WoHNuNg 24<br />

3 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

40<br />

Bauteil 3<br />

Wohnen 24,06<br />

schlafen 1 16,97<br />

schlafen 2 12,30<br />

Küche 5,50<br />

Bad 6,80<br />

diele 8,95<br />

Terrasse 5,12<br />

Gesamtfläche 79,70<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 3<br />

WoHNuNg 25<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

GRuNdRIss eg<br />

Wohnen 25,07<br />

schlafen 14,25<br />

Küche 6,39<br />

Bad 5,73<br />

diele 5,43<br />

Terrasse 5,00<br />

Gesamtfläche 61,87<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

41


GRuNdRIss 1. og<br />

WoHNuNg 18<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

42<br />

Bauteil 3<br />

Wohnen 34,76<br />

schlafen 15,02<br />

Küche 13,05<br />

Bad 5,95<br />

Balkon 3,84<br />

Gesamtfläche 72,62<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 3<br />

WoHNuNg 19<br />

3 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

GRuNdRIss 1. og<br />

Wohnen 27,72<br />

schlafen 1 19,03<br />

schlafen 2 11,57<br />

Küche 7,83<br />

Bad 6,40<br />

diele 9,64<br />

Balkon 5,29<br />

Gesamtfläche 87,48<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

43


GRuNdRIss 1.og<br />

WoHNuNg 20<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

44<br />

Bauteil 3<br />

Wohnen 25,60<br />

schlafen 15,78<br />

Küche 8,43<br />

Bad 6,04<br />

diele 6,50<br />

Balkon 1,90<br />

Gesamtfläche 64,25<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 3<br />

WoHNuNg 26<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

GRuNdRIss 1. og<br />

Wohnen 25,50<br />

schlafen 15,80<br />

Küche 8,43<br />

Bad 6,04<br />

diele 6,46<br />

Balkon 1,90<br />

Gesamtfläche 64,13<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

45


GRuNdRIss 1.og<br />

WoHNuNg 27<br />

3 Zimmer<br />

inkl. 3 Balkonen<br />

46<br />

Bauteil 3<br />

Wohnen 25,45<br />

schlafen 1 16,97<br />

schlafen 2 12,30<br />

Küche 6,12<br />

Bad 6,80<br />

diele 8,94<br />

Balkon 1 8,65<br />

Balkon 2 0,65<br />

Balkon 3 0,65<br />

Gesamtfläche 86,53<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 3<br />

WoHNuNg 28<br />

2 Zimmer<br />

inkl. 3 Balkonen<br />

GRuNdRIss 1. og<br />

Wohnen 25,94<br />

schlafen 14,25<br />

Küche 7,13<br />

Bad 5,47<br />

diele 5,46<br />

Balkon 1 3,74<br />

Balkon 2 0,65<br />

Balkon 3 0,65<br />

Gesamtfläche 63,29<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

47


GRuNdRIss 2. og<br />

WoHNuNg 21<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

48<br />

Bauteil 3<br />

Wohnen 23,61<br />

schlafen 14,23<br />

Küche 7,06<br />

Bad 7,31<br />

Terrasse 16,51<br />

Gesamtfläche 68,72<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 3<br />

WoHNuNg 22<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

GRuNdRIss 2. og<br />

Wohnen 26,15<br />

schlafen 16,33<br />

Küche 7,98<br />

Bad 6,04<br />

diele 6,54<br />

Balkon 2,22<br />

Gesamtfläche 65,26<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

49


GRuNdRIss 2. og<br />

WoHNuNg 29<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

50<br />

Bauteil 3<br />

Wohnen 25,48<br />

schlafen 16,35<br />

Küche 8,45<br />

Bad 6,04<br />

diele 6,47<br />

Balkon 2,21<br />

Gesamtfläche 65,00<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 3<br />

WoHNuNg 30<br />

3 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

GRuNdRIss 2. og<br />

Wohnen 31,41<br />

schlafen 1 16,97<br />

schlafen 2 14,64<br />

Küche 7,29<br />

Bad 6,80<br />

diele 8,94<br />

Balkon 1,47<br />

Gesamtfläche 87,52<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

51


GRuNdRIss 2. og<br />

WoHNuNg 31<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

52<br />

Bauteil 3<br />

Wohnen 37,06<br />

schlafen 16,96<br />

Küche 8,40<br />

Bad 5,79<br />

diele 5,18<br />

Balkon 1,51<br />

Gesamtfläche 74,90<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 4<br />

WoHNuNg 35<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

GRuNdRIss eg<br />

Wohnen/Küche 42,23<br />

schlafen 12,26<br />

Bad 4,96<br />

Terrasse 5,00<br />

Gesamtfläche 64,45<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

53


GRuNdRIss eg<br />

WoHNuNg 36<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

und Terrasse<br />

54<br />

Bauteil 4<br />

Wohnen/Küche 40,38<br />

schlafen 12,72<br />

Bad 4,95<br />

Terrasse 5,04<br />

Balkon 1,80<br />

Gesamtfläche 64,89<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 4<br />

WoHNuNg 37<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

und Terrasse<br />

GRuNdRIss eg<br />

Wohnen 28,70<br />

schlafen 16,90<br />

Küche 8,12<br />

Bad 6,02<br />

diele 8,71<br />

Balkon 1,66<br />

Terrasse 5,00<br />

Gesamtfläche 75,11<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

55


GRuNdRIss eg<br />

WoHNuNg 41<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

und Terrasse<br />

56<br />

Bauteil 4<br />

Wohnen 27,66<br />

schlafen 17,51<br />

Küche 5,16<br />

Bad 5,79<br />

diele 5,39<br />

Abstellraum 2,45<br />

Terrasse 5,00<br />

Balkon 1,64<br />

Gesamtfläche 70,60<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 4<br />

WoHNuNg 42<br />

1 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

GRuNdRIss eg<br />

Wohnen<br />

Küche/schlafen 36,98<br />

Bad 4,32<br />

Balkon 1,87<br />

Gesamtfläche 43,17<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

57


GRuNdRIss eg<br />

WoHNuNg 43<br />

1 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

58<br />

Bauteil 4<br />

Wohnen<br />

Küche/schlafen 37,05<br />

Bad 4,32<br />

Terrasse 5,00<br />

Gesamtfläche 46,37<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 4<br />

WoHNuNg 38<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

GRuNdRIss 1. og<br />

Wohnen 26,05<br />

schlafen 12,91<br />

Küche 12,45<br />

Bad 5,81<br />

diele 4,55<br />

Balkon 3,84<br />

Gesamtfläche 65,61<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

59


GRuNdRIss 1.og<br />

WoHNuNg 39<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

60<br />

Bauteil 4<br />

Wohnen 23,24<br />

schlafen 12,76<br />

Küche 11,75<br />

Bad 5,81<br />

diele 5,50<br />

Balkon 1,80<br />

Gesamtfläche 60,86<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


Bauteil 4<br />

WoHNuNg 45<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

GRuNdRIss 1. og<br />

Wohnen 24,00<br />

schlafen 18,86<br />

Küche 8,22<br />

Bad 5,95<br />

Balkon 1,80<br />

Gesamtfläche 58,83<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

61


GRuNdRIss 1.og<br />

WoHNuNg 46<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Balkon<br />

62<br />

Bauteil 4<br />

Wohnen 21,37<br />

schlafen 16,92<br />

Küche 8,22<br />

Bad 5,95<br />

Balkon 3,93<br />

Gesamtfläche 56,39<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


1.OG:<br />

Wohnen 25,75 m 2<br />

Küche 16,94 m 2<br />

Arbeiten 13,24 m 2<br />

dusche 3,99 m 2<br />

diele 8,18 m 2<br />

Abstellraum 1,73 m 2<br />

Abstellraum 1,66 m 2<br />

Balkon 1 1,65 m 2<br />

Balkon 2 0,99 m 2<br />

Gesamt 1.OG 74,13 m 2<br />

2.OG:<br />

schlafen 1 14,57 m 2<br />

schlafen 2 14,22 m 2<br />

Ankleide 6,39 m 2<br />

Bad 7,78 m 2<br />

diele 8,99 m 2<br />

Balkon 3,09 m 2<br />

Gesamt 2.OG 55,04 m 2<br />

Gesamtfläche 129,17 m 2<br />

2. OG 1. OG<br />

Bauteil 4<br />

WoHNuNg 40<br />

5 Zimmer<br />

Maisonette<br />

mit 3 Balkonen<br />

GRuNdRIss 1. + 2. og<br />

Gesamt 1.OG 74,13<br />

Gesamt 2.OG 55,04<br />

Gesamtfläche 129,17<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

63


GRuNdRIss 1. + 2. og<br />

WoHNuNg 44<br />

5 Zimmer<br />

Maisonette<br />

mit 3 Balkonen<br />

64<br />

Maisonette<br />

Bauteil 4<br />

Gesamt 1.OG 69,82<br />

Gesamt 2.OG 53,16<br />

Gesamtfläche 122,98<br />

2. OG 1. OG<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

1.OG:<br />

Wohnen 21,49 m 2<br />

Küche 14,83 m 2<br />

Arbeiten 16,60 m 2<br />

dusche 3,99 m 2<br />

diele 6,22 m 2<br />

Abstellraum 2,32 m 2<br />

Abstellraum 1,72 m 2<br />

Balkon 1 1,00 m 2<br />

Balkon 2 1,65 m 2<br />

Gesamt 1.OG 69,82 m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

2.OG:<br />

schlafen 1 14,57 m 2<br />

schlafen 2 11,15 m 2<br />

Ankleide 5,01 m 2<br />

Bad 7,80 m 2<br />

diele 11,56 m 2<br />

Balkon 3,07 m 2<br />

Gesamt 2.OG 53,16 m 2<br />

Gesamtfläche 122,98 m 2


NeuBauetage<br />

WoHNuNg 32<br />

3 Zimmer<br />

inkl. großer<br />

Terrasse<br />

GRuNdRIss 3. og<br />

Wohnen 33,40<br />

schlafen 1 16,56<br />

schlafen 2 12,67<br />

Küche 11,62<br />

Bad 5,71<br />

diele 9,89<br />

Terrasse 17,38<br />

Gesamtfläche 107,23<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

65


GRuNdRIss 3. og<br />

WoHNuNg 33<br />

2 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

66<br />

NeuBauetage<br />

Wohnen/Küche 26,64<br />

schlafen 14,10<br />

Bad 6,60<br />

diele 2,68<br />

Terrasse 5,66<br />

Gesamtfläche 55,68<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.


NeuBauetage<br />

WoHNuNg 34<br />

3 Zimmer<br />

inkl. Terrasse<br />

GRuNdRIss 3. og<br />

Wohnen/Küche 36,12<br />

schlafen 1 18,22<br />

schlafen 2 11,67<br />

Bad 6,51<br />

diele 10,68<br />

Terrasse 5,00<br />

Gesamtfläche 88,20<br />

Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

m 2<br />

67


WE - Geschoß/ Anzahl Wohnfläche Grund- Anteil Anteil<br />

Nr. Lage Zimmer in m 2 stücks- Altbau- Moderni-<br />

anteil substanz sierung<br />

ca. in € ca. in € ca. in €<br />

BAUTEIl I<br />

1 EG 2 58,64 18.173 38.162 125.390<br />

2 EG 2 71,34 18.541 38.937 127.935<br />

3 1. OG 2 57,52 17.250 36.226 119.027<br />

4 1. OG 2 68,45 21.897 45.984 151.090<br />

5 2. OG 2 56,48 16.938 35.571 116.875<br />

6 2. OG 2 72,03 18.721 39.313 129.172<br />

7 3. OG 2 59,28 18.371 38.579 126.759<br />

8 3. OG 2 70,82 21.947 46.089 151.435<br />

9 4. OG 3 122,58 40.071 84.150 276.493<br />

BAUTEIl II<br />

10 EG 3 93,06 24.186 50.791 166.885<br />

11 EG 2 59,54 19.583 41.124 135.121<br />

14 EG / 1. OG *4 3 113,43 38.555 223.618 123.376<br />

12 1. OG 3 91,80 25.695 53.959 177.294<br />

13 1. OG 2 56,88 18.708 39.286 129.084<br />

BAUTEIl III<br />

15 EG 2 68,00 20.393 42.826 140.713<br />

16 EG 3 83,89 25.998 54.595 179.383<br />

17 EG 2 67,55 20.934 43.961 144.443<br />

23 EG 2 67,21 20.828 43.740 143.716<br />

24 EG 3 79,70 24.699 51.868 170.423<br />

25 EG 2 61,87 19.174 40.264 132.297<br />

18 1. OG 2 72,62 22.505 47.260 155.284<br />

19 1. OG 3 87,48 27.110 56.931 187.059<br />

20 1. OG 2 64,25 19.911 41.813 137.386<br />

26 1. OG 2 64,13 19.874 41.735 137.130<br />

27 1. OG 3 86,53 28.373 59.584 195.775<br />

28 1. OG 2 63,29 20.753 43.581 143.194<br />

21 2. OG 2 68,72 24.045 50.495 165.911<br />

22 2. OG 2 65,26 21.464 45.074 148.102<br />

29 2. OG 2 65,00 21.379 44.895 147.512<br />

30 2. OG 3 87,52 28.785 60.449 198.619<br />

31 2. OG 2 74,90 24.635 51.733 169.979<br />

BAUTEIl IV<br />

35 EG 2 64,45 21.977 46.153 151.644<br />

36 EG 2 64,89 22.127 46.468 152.680<br />

37 EG 2 75,11 25.650 53.865 176.985<br />

41 EG 2 70,60 24.110 50.631 166.358<br />

42 EG 1 43,17 12.947 27.188 89.332<br />

43 EG 1 46,37 14.421 30.284 99.505<br />

38 1. OG 2 65,61 21.514 45.178 148.443<br />

39 1. OG 2 60,86 19.956 41.908 137.696<br />

45 1. OG 2 58,83 19.996 41.992 137.975<br />

46 1. OG 2 56,39 19.167 40.251 132.252<br />

40 1. OG / 2. OG *4 5 129,17 45.197 262.140 144.629<br />

44 1. OG / 2. OG *4 5 122,98 43.031 249.578 137.698<br />

NEUBAUGEscHOss NEuBAuANTEIL<br />

32 3. OG 3 107,23 37.691 237.455 101.767<br />

33 3. OG 2 55,68 19.572 123.301 52.843<br />

34 3. OG 3 88,20 31.002 195.314 83.706<br />

TIEfGArAGENsTEllpläTzE<br />

Kaufpreis pro stellplatz<br />

68


Bauträgerver- Einbau- Gutachter- Mietkaufspreis*<br />

1 küche* 2 liche garantie<br />

in € in € Abnahme* 5 in €* 3<br />

in € p.a.<br />

181.725 5.490 445 6.045<br />

185.413 5.490 445 7.354<br />

172.502 4.990 445 5.929<br />

218.972 5.490 445 7.056<br />

169.384 4.990 445 5.822<br />

187.206 5.490 445 7.425<br />

183.709 4.990 445 6.111<br />

219.471 5.490 445 7.300<br />

400.714 5.990 445 12.636<br />

241.863 5.490 445 9.593<br />

195.827 4.590 445 6.137<br />

385.549 5.490 445 11.692<br />

256.948 5.490 445 9.463<br />

187.078 5.490 445 5.863<br />

203.932 4.990 445 7.009<br />

259.975 5.490 445 8.647<br />

209.337 4.990 445 6.963<br />

208.284 4.990 445 6.928<br />

246.990 5.990 445 8.215<br />

191.735 5.990 445 6.378<br />

225.049 4.990 445 7.486<br />

271.101 6.490 445 9.017<br />

199.111 4.990 445 6.623<br />

198.739 4.990 445 6.611<br />

283.732 5.990 445 8.920<br />

207.528 5.990 445 6.524<br />

240.451 4.990 445 7.084<br />

214.640 4.990 445 6.727<br />

213.785 4.990 445 6.700<br />

287.853 5.990 445 9.022<br />

246.346 5.990 445 7.721<br />

219.775 4.990 445 6.644<br />

221.275 4.990 445 6.689<br />

256.501 5.990 445 7.742<br />

241.099 5.490 445 7.277<br />

129.467 5.490 445 4.450<br />

144.211 5.490 445 4.780<br />

215.135 4.990 445 6.763<br />

199.560 5.990 445 6.273<br />

199.963 4.990 445 6.064<br />

191.670 4.990 445 5.813<br />

451.966 5.990 445 13.315<br />

430.307 5.990 445 12.677<br />

376.913 5.490 445 Mietgarantie auf Anfrage<br />

195.715 5.490 445 Mietgarantie auf Anfrage<br />

310.023 5.990 445 Mietgarantie auf Anfrage<br />

28.900<br />

Preisliste<br />

sternecker Brauerei<br />

Berliner Allee 121<br />

13088 Berlin<br />

*1 Preise: siehe spalte Kaufpreis in €.<br />

die Preise verstehen sich inklusive<br />

gutachterliche Abnahme des<br />

Gemeinschaftseigentums,<br />

jedoch ohne Erwerbsneben-<br />

und Abwicklungskosten.<br />

*2 die Kosten für die Küche sind<br />

zusätzlich zum Kaufpreis zu<br />

bezahlen (keine Wahlleistung).<br />

*3 die Mietgarantiezahlungen für<br />

Wohnungen betragen vom<br />

1. bis 5. Jahr € 8,59 pro qm<br />

Wfl. netto kalt. Einzelheiten siehe<br />

notarielle stammurkunde.<br />

*4 Maisonettewohnungen unterliegen<br />

auf Grund der Nichtförderung des<br />

Neubauanteils einem reduzierten<br />

AfA satz.<br />

*5 die Gebühr für die Abnahme<br />

des sondereigentums durch einen<br />

sachverständigen beträgt € 445,--<br />

inkl. 19% umsatzsteuer<br />

(siehe notarielle stammurkunde).<br />

sollten Wohnungen beim Verkauf von<br />

Wohnen in Gewerbe umgewandelt<br />

werden, verstehen sich die Verkaufspreise<br />

als Nettopreise zzgl.<br />

umsatzsteuer (z.Zt. 19%)<br />

die Kaufpreisaufteilung, insbesondere<br />

hinsichtlich der Höhe des Grund und<br />

Boden-, des Altbestand-, des Neubau-,<br />

und des sanierungskostenanteils, erfolgt<br />

vorbehaltlich einer anderweitigen<br />

Auffassung der Finanzbehörden.<br />

Irrtum, Änderungen, Ergänzungen<br />

vorbehalten. stand: Mai 2011<br />

69


BAuBEsCHREIBuNG<br />

A AllGEMEINE ANGABEN<br />

Änderungen dieser Baubeschreibung, die die Qualität<br />

der beschriebenen Bauleistungen nicht mindern, die<br />

Rücksicht nehmen auf Baubelange und Auflagen der<br />

Bauaufsichts-, der denkmalschutzbehörde und anderer<br />

Ämter sowie der bau- und planungsrechlichen Prüfingenieure<br />

und des ÖBVI oder technisch notwendig oder<br />

sinnvoll sind, bleiben grundsätzlich vorbehalten. Zur<br />

Anwendung kommen die zurzeit gültigen Vorschriften<br />

der Landesbauordnung Berlin. Verbleibende bzw. aufgearbeitete<br />

Bauteile des Gebäudes entsprechen der zum<br />

Zeitpunkt der Errichtung gültigen Landesbauordnung<br />

und haben, soweit sie von heutigen Anforderungen abweichen,<br />

Bestandsschutz.<br />

die auf den Plänen dargestellten Ausstattungen und<br />

Einrichtungsgegenstände sind nur exemplarisch und<br />

werden nur geschuldet, sofern dies im Kaufvertrag bzw.<br />

in dieser Baubeschreibung vereinbart ist. die tatsächliche<br />

Anordnung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten<br />

und wird diesen Gegebenheiten nach Wahl<br />

des Initiators angepasst.<br />

sonderwünsche sind möglich, können aber nur berücksichtigt<br />

werden, sofern der Bautenstand dies erlaubt<br />

und die Bauausführung zeitlich und technisch dadurch<br />

nicht beeinträchtigt wird. sonderwünsche können insbesondere<br />

dann keine Berücksichtigung finden, wenn<br />

sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern,<br />

den Baufortschritt verzögern oder aber einen Eingriff<br />

in das sondereigentum eines Miterwerbers bzw. in das<br />

Gemeinschaftseigentum bedeuten würden. sollte hierfür<br />

eine behördliche Genehmigung nötig sein, sind die<br />

Kosten vom Käufer zu tragen.<br />

umplanungswünsche in den Wohnungen können nur<br />

dann berücksichtigt werden, wenn diese technisch ausführbar<br />

sind und keine Änderungen/Eingriffe in die übrigen<br />

Wohnungen und das Gemeinschaftseigentum bewirken.<br />

Eventuelle Planungskosten der zu beteiligenden<br />

Planer sind vom Erwerber zu tragen. Bei den Arbeiten<br />

im Altbaubereich ist zu berücksichtigen, dass altbautypische<br />

unebenheiten bei Wänden, decken und Böden<br />

bestehen können. diese unebenheiten wie zum Beispiel<br />

ungerade Wände, Kappendecken und geneigte Böden<br />

stellen keinen Baumangel dar.<br />

Abweichungen sind zulässig, wenn diese aufgrund behördlicher<br />

Auflagen rechtlich geboten sind oder wenn<br />

diese sich als technisch oder wirtschaftlich notwendig<br />

erweisen und dem Erwerber zumutbar sind. Ferner<br />

sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht<br />

das sondereigentum des Käufers betreffen, zulässig,<br />

soweit diese nicht vertragsgemäßen Gebrauch des Ge-<br />

70<br />

meinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen.<br />

die Abweichungen dürfen die Güte, den Wert und die<br />

Gebrauchsfähigkeit nicht mindern. Es können auch umweltverträglich<br />

besser zu bewertende Lösungen zur<br />

Ausführung kommen, deren Verwendung an sich eine<br />

Höherwertigkeit darstellt. Zeichnerische darstellungen<br />

in den Architektenplänen wie eventuelle Möblierung,<br />

Bepflanzung, Geräte und sonstige Gestaltung sind<br />

nicht Gegenstand der Bauausführung, sondern Gestaltungsvorschläge.<br />

Für sämtliche Bestandsbauteile und<br />

Konstruktionen gilt ausdrücklich Bestandsschutz, das<br />

heißt, es gelten die Vorschriften, Gesetze, Normen und<br />

technischen Maßgaben, die zum Errichtungszeitraum<br />

der Gebäude baurechtlich zulässig und somit allgemein<br />

anerkannt waren. dies betrifft insbesondere den schall-,<br />

Brand- und Wärmeschutz, es sei denn, im Einzelfall ist in<br />

vorstehender Beschreibung etwas anderes festgelegt.<br />

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich um<br />

eine sanierung und umnutzung „im Bestand“ handelt.<br />

das heißt, dass nicht alle heutigen Anforderungen, vor<br />

allem die an den schallschutz, erfüllt werden können.<br />

die in der Altbausubstanz vorhandenen schalltechnischen<br />

Werte werden nicht in jedem Fall verbessert werden<br />

können. das gilt auch für die neu einzubauenden<br />

decken und Trennwände.<br />

1 ANGABEN zUM GEBäUdETyp<br />

die Gebäude der ehemaligen sternecker Brauerei stellen<br />

ein unter denkmalschutz stehendes Gebäudeensemble<br />

dar, welches aus mehreren Gebäudeteilen mit unterschiedlicher<br />

Entstehungszeit besteht. das im Bezirk Pankow<br />

/ Ortsteil Weißensee gelegene Grundstück wurde<br />

1885 vom Brauer Rudolf sternecker erworben und im<br />

selben Jahr das Brauereigebäude „Zum sternecker“ mit<br />

Produktionshallen errichtet. die Brauerei wurde mehrfach<br />

erweitert, bis 1922 die Bierproduktion eingestellt<br />

wurde. Von 1922 -1925 wurden die Gebäude zur Margarineherstellung<br />

genutzt. Hierfür wurde der als nördlicher<br />

Gebäudeabschluss vorhandene Anlieferschuppen<br />

durch einen Massivbau ersetzt. Ab 1925 übernahm der<br />

schlachtverarbeitungsbetrieb „Rudolf Koschwitz“ die<br />

Gebäude. Während dieser Zeit erfolgten kleinere An-<br />

und umbauten und die Errichtung des Treppenturmes<br />

am ehemaligen sudhaus. Ab 1983 wurde der Brauereikomplex<br />

zuerst durch den „VEB Energiekombinat Berlin“<br />

später dann durch die“ Berliner Erdgas AG“ zu Bürozwecken<br />

übernommen.<br />

derzeit ist der Gebäudekomplex aus der Nutzung gefallen<br />

und befindet sich in einem ruinösen Zustand. die<br />

aus unterschiedlichen, historischen Nutzungsanforderungen<br />

resultierende heterogene Gebäudestruktur bildet<br />

den patchworkartigen Bestand, den es zu einer neu


nutzbaren architektonischen Einheit zu formen gilt. das<br />

vorliegende Konzept sieht eine Neuordnung des heterogenen<br />

Gebäudekomplexes und der bestehenden Räume<br />

vor. Moderne und historische Elemente werden zu<br />

einer Einheit überführt und gleichzeitig wird eine klare<br />

Ablesbarkeit zwischen beiden Zeitschichten erzeugt.<br />

die entstehende Reibung zwischen historischem Bestand<br />

und klarer, moderner Architektur ergibt einzigartige<br />

und markante Räume zum Wohnen und Leben, die<br />

in dieser Form seltenheitswert besitzen. das neue Nutzungskonzept<br />

sieht eine umnutzung der ehem. Brauerei<br />

in mehrere Wohngebäude mit Tiefgarage vor. Einzelne<br />

eingeschossige Anbauten und das Treppenhaus am BT1<br />

werden abgebrochen und so die bedeutsameren Bauten<br />

hervorgehoben. Insgesamt gliedert sich das Areal in<br />

vier oberirdische Bauteile, von denen die Bauteile 2 bis 4<br />

durch ein gemeinsames Kellergeschoss verbunden sind.<br />

BAuTEIL 1 – dAs sudHAus<br />

Bauteil Eins besteht aus dem ehem. sudhaus der sternecker<br />

Brauerei. Es wurde 1885 errichtet und war ursprünglich<br />

über das Kesselhaus und einen Maschinenraum<br />

mit den restlichen Bauteilen verbunden. 1924-26<br />

wurden auf der Ost- und Nordseite des Gebäudes eingeschossige<br />

Anbauten errichtet und die Baulücke zum<br />

BT2 durch einen 2-geschossigen Anbau und einen Treppenturm<br />

geschlossen. das Gebäude wird zu Wohnzwecken<br />

umgenutzt und über das bauzeitliche Treppenhaus<br />

erschlossen. die Anbauten auf der Ost- und Nordseite<br />

aus den Jahren 1924-26 werden zurückgebaut, so dass<br />

ein solitär entsteht. In der zweigeschossigen Halle des<br />

ehem. sudraumes wird eine neue Geschossdecke eingebaut.<br />

Bestehende Holzbalkendecken werden wenn<br />

möglich erhalten. die Kappendecke über dem ehem.<br />

sudhaus bleibt bestehen, der dachstuhl wird durch eine<br />

neue dachkonstruktion ersetzt. die bestehenden Fensteröffnungen<br />

werden erhalten bzw. auf ihre ursprüngliche<br />

Größe zurückgebaut. Es werden neue Öffnungen<br />

ergänzt und bestehende Toröffnungen geschlossen.<br />

BAuTEIL 2 – dIE BÖTTCHEREI<br />

Bauteil Zwei besteht aus der ehem. Böttcherei der sternecker<br />

Brauerei. Es wurde 1885 errichtet und 1911-1912<br />

in mehreren Bauphasen auf der Ostseite erweitert und<br />

aufgestockt. das Gebäude wird zu Wohnzwecken umgenutzt.<br />

Ein Gebäudeteil wird zur besseren Belichtung der<br />

großen Gebäudetiefen abgebrochen, so dass ein Atrium<br />

zwischen den Bauteilen 2 und 3 entsteht. die Bestandswand<br />

zum Atrium wird als neue Außenwand ertüchtigt.<br />

das Gebäude erhält umlaufend eine Attika auf der Höhe<br />

der Bestandswand der Ostseite. die decken- und dachkonstruktionen<br />

aus Holz werden rückgebaut und durch<br />

massive Konstruktionen ersetzt.<br />

BAuBEsCHREIBuNG<br />

BAuTEIL 3 – dAs KüHLHAus<br />

Bauteil drei besteht aus dem ehemaligen Kühlhaus mit<br />

Gärkeller der Brauerei, in dem unter anderem auch ein<br />

Fass- und späneboden und ein Aufzug zum Kellergeschoss<br />

untergebracht waren. Es wurde 1885 errichtet<br />

und wie BT2 von 1911-1912 in mehreren Bauphasen auf<br />

der Ostseite erweitert und aufgestockt. 1922 wurde auf<br />

der Westseite ein weiterer Aufzug eingebaut und die<br />

Westfassade aufgestockt und neu gegliedert. das Gebäude<br />

wird zu Wohnzwecken um- genutzt und über 2<br />

neue Treppenhäuser erschlossen. die dachkonstruktion<br />

aus Holz wird zurückgebaut und durch eine massive<br />

Konstruktion ersetzt. die Kappendecken bleiben größtenteils<br />

erhalten. das Gebäude erhält ein Penthaus als<br />

Leichtbaukonstruktion in Anlehnung an die historischen<br />

vorhandenen dachaufbauten. die Bestandswände zu<br />

den Innenhöfen werden als neue Außenwände ertüchtigt<br />

und mit großen Fenstern versehen. Neben der Bestandsfassade<br />

werden die mittleren Wandbereiche mit<br />

einer neuen hellen Fassadenoberflächen versehen.<br />

BAuTEIL 4 – dER sPEICHER<br />

Bauteil Vier besteht aus dem ehem. speicher der sternecker<br />

Brauerei, der ursprünglich als eingeschossige<br />

Holzkonstruktion den Lagerplatz überdachte. Er wurde<br />

1888 im Zuge der Erweiterung des Kellergeschosses in<br />

nördlicher Richtung als Erweiterung von Bauteil 3 errichtet.<br />

1922 wurde der Lagerschuppen durch einen<br />

2-geschossigen Massivbau ersetzt. das Gebäude wird<br />

zu Wohnzwecken umgenutzt und über 2 neue Treppenhäuser<br />

erschlossen. Ein Gebäudeteil wird zur besseren<br />

Belichtung der großen Gebäudetiefen abgebrochen, so<br />

dass ein zweites Atrium zwischen den Bauteilen 3 und 4<br />

entsteht. die Kappendecke über dem Erdgeschoss bleibt<br />

erhalten, die dachkonstruktion aus Holz wird zurückgebaut<br />

und durch eine massive Konstruktion ersetzt. das<br />

Gebäude erhält ein Penthaus als Leichtbaukonstruktion<br />

in Anlehnung an die historischen vorhandenen dachaufbauten.<br />

die Bestandswand zum neuen Innenhof wird<br />

als neue Außenwand ertüchtigt. Neben der Bestandsklinkerfassade<br />

werden die mittleren Wandbereiche mit<br />

einer neuen hellen Fassadenoberfläche versehen.<br />

BAuTEIL 5 – dER TIEFKELLER<br />

die Bauteile zwei, drei und vier stehen auf dem Tiefkeller.<br />

der Tiefkeller besteht aus 7 ca. 5,50m hohen, mit Gewölbedecken<br />

überspannten, Räumen, welche der sternecker<br />

Brauerei als Lagerkeller dienten. Westlich an diese<br />

Räume schließt sich der ehemals 14,50m hohe Eiskeller<br />

an, der durch den umbau von BT3 1922 auf eine Höhe<br />

von ca. 5,50m verkleinert wurde. Östlich befindet sich<br />

der 2-geschossige Vorkeller. 1885 wurde der Keller mit<br />

6 Lagerräumen zusammen mit den Bauteilen zwei und<br />

drei errichtet und 1888 um 3 Lagerräume zusammen mit<br />

71


BAuBEsCHREIBuNG<br />

Bauteil 4 erweitert. das Kellergeschoss wird im Bereich<br />

der Gewölbekeller und des ehem. Eiskellers zu einer Tiefgarage<br />

mit 26 stellplätzen, sowie im Bereich des 2-geschossigen<br />

Vorkellers zu Abstellräumen für die Mieter<br />

und zu Technikräumen umgenutzt. die Tiefgarage ist<br />

eine Mittelgarage nach M-GarVO.<br />

TORHÄusER/NEBENGEBÄudE<br />

die eingeschossigen Torhäuser an der Berliner Allee<br />

wurden 1924 errichtet. Im nördlichen Torhaus 2, dem<br />

ehem. Kohlebunker, befindet sich derzeit eine Trafostation.<br />

das südliche Torhaus 1 diente ursprünglich als Pförtnerhaus<br />

und wird nun für einen Hausanschlussraum<br />

und als Müllraum umgenutzt. das sich an der nördlichen<br />

Grundstücksgrenze befindliche Nebengebäude wurde<br />

1985 errichtet.<br />

2 fläcHENBErEcHNUNGEN<br />

Nutzflächenberechnung gem. WoFlV vom 01.01.2004 –<br />

nach umbau. Abweichend von dieser Verordnung wurden<br />

die Flächen der Terrassen und Balkone mit 50 % der<br />

tatsächlichen Fläche in die Wohnflächenberechnung der<br />

jeweiligen Lofts miteinbezogen.<br />

3 BEsTANdsGUTAcHTEN<br />

An den betroffenen Teilbereichen der Außenwände werden<br />

im Rahmen der untersuchung die Wandoberflächen<br />

hinsichtlich des Vorhandenseins von Horizontalsperren<br />

in der Außenwand untersucht (partielle Putzentfernung,<br />

Freikratzen der Mörtelfugen).<br />

Im Ergebnis der untersuchungen wird ein Bericht zur Bewertung<br />

der Ergebnisse der Ortsuntersuchung erstellt<br />

und sich daraus ableitende sanierungsempfehlungen<br />

ausgesprochen.<br />

4 GUTAcHTEN dUrcH<br />

sAcHVErsTäNdIGE UNd sTATIkEr<br />

Für die neu zu errichtenden staffelgeschosse werden<br />

Nachweise über die standsicherheit einschließlich Feuerwiderstand<br />

der tragenden Bauteile sowie Nachweise<br />

von schall-, Wärme-, und vorbeugendem Brandschutz<br />

durch sachverständige und einen statiker durchgeführt.<br />

diese Nachweise einschließlich der Bauvorlagen des Architekten<br />

werden durch die Prüfingenieure Tragwerk,<br />

Brandschutz und durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur<br />

(ÖBVI) auf die bauordnungs- und<br />

planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft. Änderungen,<br />

die aus den Auflagen der Prüfingenieure und der ÖBVI<br />

resultieren, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vom EG<br />

bis zum letzten tragenden Bestandsbauteil besteht Be-<br />

72<br />

standsschutz. In wieweit neue Bauteile, die im Bereich<br />

mit Bestandschutz eingebaut werden, aktuellen baurechtlichen<br />

Anforderungen gerecht werden müssen, obliegt<br />

der Prüffreigabe der Prüfingenieure.<br />

5 WärMEscHUTzNAcHWEIs<br />

die Bauausführungen erfolgen, soweit dies möglich ist,<br />

nach den gültigen dIN-Vorschriften sowie in den neu<br />

zu errichtenden staffelgeschossen nach der Energieeinsparverordnung<br />

2009. Vom Erdgeschoss bis zum letzten<br />

tragenden Bestandsbauteil besteht Bestandsschutz.<br />

der Einbau der neuen Fenster, sowie die decke zu den<br />

Kellerräumen werden ebenfalls nach den Vorgaben der<br />

ENEV 2009 ausgeführt.<br />

Ob bestehende Fenster zu erhalten sind oder ersetzt<br />

werden dürfen, entscheidet die denkmalschutzbehörde.<br />

Beim Baudenkmal wird von der Möglichkeit Gebrauch<br />

gemacht, die Energieeinsparverordnung nicht<br />

anzuwenden bzw. von den Anforderungen dieser Verordnung<br />

abzuweichen.<br />

6 BAUBEGlEITENdEs<br />

QUAlITäTscONTrOllING dUrcH TÜV<br />

der TüV wird das Bauvorhaben stichprobenartig auf<br />

die Konformität der Bauausführung mit den genannten<br />

Plänen bzw. unterlagen und mit den aufgeführten<br />

technischen Vorschriften (Beurteilungsgrundlagen)<br />

überprüfen. dazu finden während der Bauausführung<br />

Baustellenbegehungen durch sachverständige in Abstimmung<br />

mit dem Auftraggeber gemäß dem Begehungsplan<br />

statt.<br />

Nach jeder Begehung wird vom TüV ein schriftlicher<br />

Bericht erstellt; er enthält die gutachterlichen Feststellungen.<br />

Wichtige details werden erforderlichenfalls fotografisch<br />

dokumentiert.<br />

die Baustellenbegehungen werden in der Regel von<br />

Fachingenieuren der Bautechnik durchgeführt; für die<br />

Begutachtung haustechnischer Gewerke werden auch<br />

Fachingenieure der Elektrotechnik oder der Versorgungstechnik<br />

hinzugezogen.<br />

7 BAUBEGlEITUNG / ABNAHME<br />

die TüV süd Industrie service GmbH wird die Bautenstände<br />

nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)<br />

feststellen und die rechtsgeschäftliche Abnahme des<br />

Gemeinschaftseigentums vornehmen. Optional und gegen<br />

Aufpreis kann jeder Erwerber sein sondereigentum<br />

durch die TüV süd Industrie service GmbH abnehmen<br />

lassen.


B TEcHNIscHE ANGABEN<br />

1 HAUsANscHlÜssE<br />

GAsVERsORGuNG<br />

die Gasversorgung für die Beheizung und die Warmwasserbereitung<br />

für das gesamte Areal erfolgt über einen<br />

vorhandenen Gas-Hausanschluss auf dem Grundstück.<br />

WAssERVERsORGuNG<br />

die Trinkwasserversorgung für das Grundstück erfolgt<br />

über einen Trinkwasseranschluss im rechten Torhaus. das<br />

Trinkwassernetz für die Gebäude wird ab diesem Punkt<br />

komplett neu errichtet. das zentral erzeugte Warmwasser<br />

wird über Warmwasser- und Zirkulationsleitungen<br />

verteilt. die Rohrleitungen für Kalt- und Warmwasser bestehen<br />

aus dIN-zugelassenen Materialien. Jeder strang<br />

erhält im Kellergeschoss/ bzw. im Erdgeschoss eine Absperreinrichtung<br />

mit Entleerung.<br />

Jede Wohnung erhält unterputzwasserzähler und unterputzabsperrventile<br />

bzw. Aufputzarmaturen hinter<br />

einer Revisionsklappe für Kalt- und Warmwasser in Bad<br />

und/oder Küche. durch die großflächige Aufteilung der<br />

Wohnungen sind ggf. mehrere Zähleinrichtungen je<br />

Wohnung möglich (alle Zähler werden Namens und im<br />

Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft durch<br />

den zukünftigen Verwalter angemietet).<br />

REGENWAssER<br />

die Regenwasserleitungen für die Häuser werden komplett<br />

neu errichtet und der öffentlichen Kanalisation zugeführt.<br />

Eine Versickerung ist auf Grund der hohen Versiegelung<br />

des Grundstückes nur eingeschränkt möglich.<br />

der Regenwasser-Hausanschluss befindet sich im Bereich<br />

der künftigen Grundstückseinfahrt.<br />

ABWAssER<br />

das komplette Abwassernetz in den Häusern wird neu<br />

errichtet und über den im Bereich der Torhäuser liegenden<br />

schmutzwasser-Hausanschluss an die öffentliche<br />

Kanalisation angeschlossen.<br />

sTROM/ TELEFON<br />

die Gebäude werden an das Niederspannungsnetz<br />

eingebunden. der Elektrohausanschluss wie auch der<br />

Anschluss der Telekom werden neu hergestellt. der<br />

Hausanschlussraum (HA-Raum) befindet sich im Kellergeschoss.<br />

die Leitungsführung vom HA-Raum in die<br />

Wohnungen erfolgt in der Regel im Kellerbereich auf<br />

Putz, im Treppenhaus und in den Wohnungen unter Putz<br />

(in den Bereichen von sichtmauerwerk werden die Elektroleitungen<br />

in Leerrohren geführt).<br />

2 HEIzUNG<br />

BAuBEsCHREIBuNG<br />

die Beheizung sowie die Warmwasserbereitung sämtlicher<br />

Häuser auf dem Gesamtareal der ehemaligen sternecker<br />

Brauerei wird über einen Gas-Heizkessel realisiert,<br />

der im Kellergeschoss installiert wird. die Größe des Kessels<br />

wird mittels Heizlastberechnung nach dIN EN 12831<br />

ausgelegt. die Herstellung eines neuen Heizungsaufstellraumes<br />

in den erforderlichen Abmessungen erfolgt<br />

nach Berechnung der Heizlast. die Heizungsanlage<br />

wird witterungsgeführt geregelt. Bestandteil der Heizungsanlage<br />

ist die Warmwasserbereitung mit Wärmetauscher,<br />

einschließlich Zirkulation. die steigleitungen<br />

werden, wenn möglich, in Installationsschächten verlegt<br />

und isoliert. In jeder Wohnung ist ein Wärmemengenzähler<br />

vorgesehen. die Verteilungsleitungen werden im<br />

Fußbodenaufbau verlegt, sonst offen oder unter Putz.<br />

HEIZKÖRPER/ HEIZFLÄCHEN<br />

In der Regel werden die Wohnungen mit einer Fußbodenheizung<br />

und einer steuerung über Raumthermostate<br />

ausgestattet. In Ausnahmefällen (z.B. bei altbaubedingte<br />

Höhensprünge oder geringe Bodenaufbauten,<br />

Räume mit größerem Wärmebedarf) werden Röhrenradiatoren<br />

mit eingebauter Ventilgarnitur entsprechend<br />

der Heizlastberechnung eingesetzt. In den Bädern werden<br />

Handtuchheizkörper installiert. Alle Heizkörper<br />

werden mit Thermostatventilen ausgestattet. die Treppenhäuser<br />

erhalten Röhrenradiatoren in erforderlichem<br />

umfang.<br />

3 sANITär<br />

TRINKWAssERLEITuNGEN<br />

die Trinkwasserleitungen (kalt und warm) werden in<br />

Edelstahl oder Kunststoff (nach dIN-zugelassene Materialien)<br />

verlegt und gemäß EnEV gedämmt. die dimensionierung<br />

erfolgt gemäß dIN.<br />

REGENWAssER<br />

die außenliegenden Regenwasserrohre für die Balkon-<br />

und Terrassenentwässerung werden in Titanzinkblech<br />

ausgeführt. die dachentwässerung wird an die Grund-<br />

und sammelleitungen angeschlossen; die teilweise<br />

innenliegenden Regenfallrohre werden aus schallgedämmtem<br />

Kunststoffrohr oder aus gusseisernem Rohr<br />

hergestellt und bei Notwendigkeit gegen schwitzwasser<br />

isoliert.<br />

ABWAssERLEITuNGEN<br />

die Abwasserleitungen werden in schallgedämmten<br />

Kunststoffrohr oder gusseisernem Rohr in den Fallsträngen<br />

ausgeführt. die Anbindung der Objekte in der<br />

Wohneinheit bis zum schacht erfolgt in schallgedämm-<br />

73


BAuBEsCHREIBuNG<br />

tem Kunststoffrohr. Objekt- oder auch Fußbodeneinläufe,<br />

die unter der Rückstauebene liegen (z.B. Keller), werden<br />

über eine Hebeanlage entwässert.<br />

sANITÄROBJEKTE/ARMATuREN<br />

Alle Einrichtungsgegenstände der Bäder und WC-<br />

Räume, wie sanitärkeramik und Garnituren werden mit<br />

nachfolgenden hochwertigen Fabrikaten ausgeführt:<br />

· Handwaschbecken Fabrikat duravit, serie starck III,<br />

Einhebelmischbatterie Fabrikat Hans Grohe, serie<br />

Axor uno².<br />

· Waschbecken aus weißem Kristallporzellan.<br />

Fabrikat duravit serie stark III, verchromte<br />

Einhebelmischbatterie Fabrikat Hans Grohe, serie<br />

Axor uno² mit hohem schwenkauslauf.<br />

· Wandhängendes WC-Flachspülbecken aus weißem<br />

Kristallporzellan, Fabrikat duravit, serie starck III dazu<br />

passend WC-Kunststoffsitz mit Edelstahlscharnieren<br />

und WC-spülkastenbetätigungsplatte aus Edelstahl.<br />

· Badewanne (nicht in allen Wohnungen): aus<br />

emailliertem stahlblech, Fabrikat Kaldewei, serie<br />

saniform Plus mit Poresta-Wannenkörper oder<br />

Füssen, Wannenfüll- und Brausearmatur, unterputz<br />

komplett inkl. Wandhalter, Brauseschlauch und<br />

Brausekopf, Fabrikat Hans Grohe, serie Axor uno².<br />

· Waschmaschinenanschluss Armatur verchromt.<br />

· duschwanne Fabrikat Bette mit der Abmessung<br />

90x90 cm, mit Brausearmatur unterputz, Fabrikat<br />

Hans Grohe, serie Axor uno², verchromte stange,<br />

Handbrause Axor uno² mit Brauseschlauch.<br />

Alle duschen erhalten eine entsprechende<br />

duschabtrennung (Fabrikat scanbad, Modell<br />

Hanna bei Eckverglasung und Modell Minna bei<br />

Frontverglasung).<br />

die prospektierte Lösung der Bäder stellt lediglich<br />

einen Vorschlag dar. Entsprechend der dIN-Normen<br />

und unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten sind die<br />

Abstandsflächen der Objekte untereinander einzuhalten.<br />

LüFTuNG dER INNENLIEGENdEN BÄdER/ WC-RÄuME<br />

die Lüftung der innenliegenden Bäder erfolgt über mechanische<br />

Abluftventilatoren, wobei das Einschalten<br />

der Lüftung über den Lichtschalter des jeweiligen Bades<br />

erfolgt. Zusätzlich sind die Ventilatoren mit einem<br />

Feuchtesensor ausgestattet, der die Geräte bei Erreichen<br />

der eingestellten Luftfeuchtigkeitswerte automatisch<br />

ein- und wieder ausschaltet. die erforderliche Nachströmung<br />

der Luft erfolgt über Öffnungen in den Türen der<br />

Bäder sowie über Nachströmelemente innerhalb der<br />

Fensterelemente.<br />

74<br />

4 ElEkTrO<br />

In sämtlichen Gebäudeteilen wird die Elektroinstallation<br />

neu errichtet. die Verlegung erfolgt in den Wohnungen<br />

und im Treppenhaus, wenn möglich, unter Putz, im<br />

Kellerbereich auf Putz bzw. im Leerrohr. die Installation<br />

erfolgt gemäß geltenden VdE-Bestimmungen, der Ausstattungsstandard<br />

richtet sich jedoch entgegen der dIN<br />

18015 nach der Ausstattungsliste und nach den örtlichen<br />

Gegebenheiten. der Hausanschluss und die zentralen<br />

Zählerplätze für jedes Gebäude werden in separaten<br />

Technikräumen im Kellergeschoss, bzw. im Erdgeschoss<br />

von Bauteil 1 untergebracht. die Kabelverbindungen erfolgen<br />

im Erdreich.<br />

Alle innenliegenden Bäder und Küchen mit abgehangenen<br />

decken erhalten an der decke downlights (Ausstattung<br />

erfolgt gemäß Tabelle, siehe Anlage sowie der<br />

Raumgeometrie). Wird in der oben genannten Ausstattungsliste<br />

(siehe Anlage) eine bestimmte Anzahl<br />

steckdosen genannt, so werden Mehrfachsteckdosen<br />

mit der darin enthaltenen Anzahl von Einzelsteckdosen<br />

gezählt (betrifft jedoch nicht die dreifachsteckdose an<br />

Radio-/ Fernsehanschlüssen sowie die doppelsteckdose<br />

am Telefonanschluss). Für die schalter- und steckdosen<br />

kommt das Programm GIRA s55 zur Ausführung.<br />

ANFORdERuNG AN dIE AussTATTuNG<br />

KELLERBEREICH, TREPPENHAus, AussENANLAGE.<br />

die Kellergänge, Kellerräume und Technikräume im<br />

Erdgeschoss erhalten eine neue Beleuchtung und soweit<br />

erforderlich steckdosen (Technikräume, etc.). die<br />

einzelnen Kellerabteile erhalten eine Lichtquelle (Pressovalleuchte)<br />

sowie eine steckdose, die auf den Wohnungszähler<br />

geschaltet werden. Balkone und Terrassen<br />

erhalten eine steckdose und eine Außenleuchte.<br />

Treppenhäuser werden mit Beleuchtungskörpern,<br />

passend zum Industriecharakter des Gebäudes, ausgestattet.<br />

die Treppenhausbeleuchtung wird über ein<br />

Zeitschaltrelais mit Ausschaltvorwarnung geregelt. die<br />

Etagen erhalten jeweils Leuchten, darüber hinaus der<br />

Kellerzugang und der Eingangsbereich. An zugänglicher<br />

stelle in den Treppenhäusern werden abschaltbare<br />

steckdosen für Reinigungszwecke vorgesehen.<br />

die Gebäude erhalten keine Blitzschutzanlage.<br />

sCHWACHsTROM/KLINGELANLAGE<br />

Alle Eingangsbereiche erhalten eine zentrale Klingelanlage<br />

mit Gegensprechstelle/ Videoporter zu den einzelnen<br />

Wohnungen. Tür-Ruf-Gegensprechanlage mit Türöffner,<br />

Wohnsprechstelle, Videoporter in jeder Wohnung<br />

mit Rufunterscheidung zwischen dem Eingang an der


straßenfront und der Wohnungseingangstür. Maisonetten<br />

erhalten je Wohnebene eine sprechstelle.<br />

INFRAsTRuKTuR FüR TELEKOMMuNIKATION<br />

die Verkabelung für Telefon erfolgt unter Putz und falls<br />

sinnvoll in Leerrohren. die Anlagen werden bis zur jeweiligen<br />

Telefondose in den Wohneinheiten aufgebaut und<br />

angeschlossen.<br />

KABELANsCHLuss/ ANTENNE<br />

die Verkabelung für das BK-Netz erfolgt unter Putz und<br />

falls sinnvoll in Leerrohren. das Gebäude wird mit einer<br />

neuen Kabelfernsehempfangsanlage ausgestattet, die<br />

an das Kabelnetz angeschlossen ist. die signallieferung<br />

erfolgt über einen externen serviceanbieter. die detaillierte<br />

Leistungsabgrenzung erfolgt in Abstimmung mit<br />

dem Kabelnetzbetreiber.<br />

c BAUWErk<br />

die äußere Hülle wie dach und Fassade unterliegt den<br />

Auflagen der denkmalschutzbehörde und muss abgestimmt<br />

und eingehalten werden.<br />

1 dAcH<br />

ANGABEN ZuR dACHFORM<br />

die bauzeitliche dacheindeckung wird erhalten oder<br />

analog ersetzt. der alte dachstuhl wird entsprechend<br />

der bauphysikalischen Anforderungen umgebaut oder<br />

ersetzt. der Flachdachbereich erhält eine Abdichtung<br />

nach Norm bzw. Flachdachrichtlinie mit extensiver Begrünung.<br />

dACHAusBAu<br />

die dachinnenverkleidung erfolgt mit Gipskarton und<br />

mit abgehängten Gipskartondecken.<br />

RINNEN uNd FALLROHRE<br />

die Regenentwässerung erfolgt teilweise innen. sofern<br />

die Entwässerung außengeführt wird, werden neue<br />

Rinnen und Fallrohre aus Titanzinkblech gefertigt, montiert<br />

und die Einläufe erhalten eine Begleitheizung. die<br />

neuen Attikaabdeckungen werden in Abstimmung mit<br />

der denkmalpflege ausgeführt. die bestehenden Brandwandabdeckungen<br />

aus dachziegeln oder Klinkern werden<br />

erhalten und ergänzt. Neue Blechabdeckungen<br />

müssen mit der denkmalpflege abgestimmt sein.<br />

2 fAssAdE<br />

die bestehende Gebäudehülle wird baustilgerecht instand<br />

gesetzt. die Klinker werden gereinigt und dort, wo<br />

mehr als ca. 50 % der Fläche eines steines beschädigt<br />

BAuBEsCHREIBuNG<br />

ist, wird der stein ausgetauscht. die Materialstruktur<br />

wird bei einem steinaustausch weitestgehend erhalten.<br />

Fugen werden, soweit erforderlich, ausgekratzt und neu<br />

verfugt. Bauzeitliche Fassadenelemente, wie Gesimsbänder,<br />

Läuferschichten etc. werden instand gesetzt.<br />

Nutzungsspuren, die die Gebrauchsfähigkeit nicht einschränken,<br />

werden bewusst in Kauf genommen. die Fassade<br />

soll in ihrem Charakter erhalten werden.<br />

In Bereichen, wo die Fassade weitestgehend und großflächig<br />

zerstört ist, obliegt es der Entscheidung der denkmalschutzbehörde,<br />

wie mit diesen sichtbaren Wunden<br />

als Zeitzeugen umzugehen ist. der durch den Abbruch<br />

von Gebäudeteilen entstehende optische Bruch wird<br />

durch den Wechsel der Bestandsfassaden in Klinker mit<br />

geputzten oder verkleideten Fassadenbereich deutlich.<br />

die differenzierung der Oberflächentextur wird durch<br />

den roten Farbton in der Außenwirkung ausgeglichen<br />

und in den Atrien durch einen hellen Farbton kontrastiert.<br />

Außenfensterbänke und Gesimsabdeckungen aus Klinker<br />

bzw. Bieberschwanzziegeln werden soweit als möglich<br />

materialgerecht erhalten oder durch neue ersetzt.<br />

Aufgrund der Vorgaben durch die denkmalpflege erfolgt<br />

keine Blechabdeckung bei bauzeitlicher Ausprägung.<br />

Neue Außenwände werden nach den bauphysikalischen<br />

und statischen Anforderungen ausgeführt und<br />

erhalten eine Oberfläche mit Farbanstrich. Textur und<br />

Farbton gemäß Auflagen der denkmalschutzbehörde.<br />

FENsTER<br />

die Fenster werden durch neue Holzisolierglasfenster ersetzt,<br />

die dem Charakter des Hauses möglichst komplett<br />

angepasst sind. die Fenster in den neuen Außenwänden<br />

sind Holzisolierglasfenster und werden nach Farbvorgabe<br />

der denkmalpflege ausgeführt.<br />

Es kommt eine Isolierverglasung als Wärme- und schallschutzverglasung<br />

nach dIN der schallschutzklasse 3 zum<br />

Einsatz. die straßenseitig zur Berliner Allee gelegenen<br />

Räume erhalten Fenster, der schallschutzklasse 4. die<br />

Holzfenster erhalten eine Innenfensterbank in Holz, passend<br />

zu den Fenstern lackiert. die Fenster - und Türgriffe<br />

werden in HOPPE Programm Amsterdam ausgeführt.<br />

Im Erdgeschoss erhalten neue Fensteröffnungen Rollläden.<br />

Bei den bauzeitlichen Öffnungen sind Rollläden<br />

nicht möglich. In den Obergeschossen erhalten neue<br />

Fensteröffnungen Rolllädenkästen (nur bei stehenden<br />

Fenstern). In den Penthousewohnungen wird ein Elektroanschluss<br />

vorgerüstet. dachflächenfenster erhalten<br />

ebenfalls die elektrische Vorrüstung für eine Verschattung<br />

(bei stehenden Fenstern).<br />

75


BAuBEsCHREIBuNG<br />

TREPPENHAusEINGANGsTüREN<br />

In den Hauseingängen werden Haustüren eingebaut,<br />

bzw. ersetzt als Holz-Türanlage in Klimaklasse 4. die Türen<br />

erhalten ein sicherheitsschloss, ein Trittblech und<br />

einen elektrischen Türöffner. die Gegensprechanlagen<br />

und Klingelanlagen können in den Türanlagen, bzw. angrenzenden<br />

Fassadenflächen angebracht werden.<br />

3 BAlkONE<br />

die neuen Balkone werden als feuerverzinkte und farbbeschichtete<br />

stahlkonstruktion ausgeführt, der Balkonbelag<br />

aus Mineralitplatten hergestellt. die Balkon- und<br />

Terrassenentwässerung wird als systemlösung im system<br />

LORO ausgeführt.<br />

TERRAssEN/dACHTERRAssEN<br />

die dachterrassen erhalten eine fachgerechte Abdichtung<br />

zum darunter liegenden Geschoss und einen Belag<br />

mit dem Fabrikat Megawood. In Brandüberschlagsbereichen<br />

wird als Belag Kies ausgeführt. die Flachdachflächen<br />

neben dachterrassen erhalten eine extensive<br />

dachbegrünung.<br />

das Brüstungsgeländer wird als verzinktes und pulverbeschichtetes<br />

(Farbe dB 703) stabstahlgeländer ausgebildet.<br />

Weiterhin erhält jede Terrasse und dachterrasse<br />

einen frostsicheren Außenwasserhahn. die dachterrassen<br />

erhalten einen Holzbelag (Bankirai). der Belag der<br />

Erdgeschossterrassen wird in Abstimmung mit der<br />

denkmalschutzbehörde und dem Landschaftsarchitekten<br />

festgelegt.<br />

4 TrEppENHAUs<br />

die Treppenhäuser werden entsprechend dem bestehenden<br />

Fabrikcharakter hergestellt. Tritt- und setzstufen<br />

und Handläufe werden aus nichtbrennbaren Materialien<br />

hergestellt. Im Hauseingangsbereich kommt ein eingelassener<br />

Fußabtreter zur Ausführung. die Treppenhäuser<br />

erhalten, sofern baurechtlich erforderlich, Rauchabzugs-<br />

oder Rauchdruckanlagen.<br />

WOHNuNGsEINGANGsTüREN<br />

die Wohnungseingangstüren erfüllen folgende Anforderungen:<br />

Klimakategorie III, Beanspruchungsgruppe s<br />

(Klasse 3), Tür Blatt 42mm, dreiseitig gefalzt, seitlich mit<br />

zusätzlichem stabilisator, spezial-schalldämmeinlage,<br />

beidseitige deckplatte als doppelte Holzfaserhartplatte<br />

mit vollflächiger ALu-Einlage, absenkbare Bodendichtung,<br />

2 Edelstahlbänder, 3-fach Bolzen Verriegelung,<br />

nachgewiesener schalldämmwert gemäß dIN 4109 von<br />

RW ≥ 37 dB im eingebauten Zustand. die Ausstattung<br />

der Türen umfasst einen Weitwinkelspion und eine drücker-Garnitur<br />

einschließlich schloss und Profilzylinder.<br />

76<br />

die Gestaltung des Türblatts und der Zarge, die Auswahl<br />

der Beschläge sowie die Farbkonzeption unterliegen<br />

den Vorgaben der denkmalschutzbehörde. die Anforderungen<br />

seitens des Brandschutzes werden erfüllt.<br />

dies bedingt in der Regel die Ausführung als dicht- und<br />

selbstschließende Tür.<br />

sCHLIEssANLAGE dER WOHNuNGsEINGANGsTüR<br />

Zentralschließanlage mit sicherungskarte. Haus-, Keller-<br />

und Wohnungseingangstür gleichschließend.<br />

5 kEllErBErEIcH<br />

Jeder Wohnung wird ein separater Abstellraum zugewiesen.<br />

der Kellerbereich wird mit Abstellräumen sowie<br />

Technik- und Versorgungsräumen versehen. Im Kellergeschoss<br />

und den darunter liegenden Geschossen wird<br />

das Mauerwerk durch entsprechende sondierungen eines<br />

sachverständigen untersucht. Festgestellte schäden<br />

werden fachgerecht entsprechend sachverständigenempfehlung<br />

behoben.<br />

KELLERABTRENNuNG<br />

die vorhandenen Kellerräume werden mittels stahlmaschengitterelementen<br />

voneinander abgetrennt und<br />

erhalten ein gleich schließendes schloss, wie die Wohnungseingangstüren.<br />

Jede Kellerbox erhält eine steckdose<br />

und eine Lichtquelle, die an den stromzähler der<br />

jeweiligen Wohnung angeschlossen ist.<br />

KELLERFussBOdEN<br />

der im Kellerbereich befindliche Fußboden wird komplett<br />

überarbeitet und ggf. ein neuer Betonestrich eingebaut.<br />

ERdBERüHRTE AussENWÄNdE, INNENWÄNdE<br />

IM NICHT uNTERKELLERTEN BEREICH<br />

die erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen werden<br />

entsprechend den sanierungsempfehlungen aus dem<br />

Bestandsgutachten ausgeführt. sollte es sich bei der<br />

Kelleranlage um einen bauzeitlich nicht abgedichteten<br />

Tiefkeller handeln, bestehen Abhängigkeiten von Tragfähigkeit<br />

und Feuchtegehalt der Bestandgewölbe, in die<br />

nur bedingt eingegriffen werden kann. das kann dazu<br />

führen, dass eine vertikale Abdichtung der Kelleraußenwände<br />

ausgeschlossen wird und ab OK-Erdgeschoss<br />

horizontal abgedichtet wird. Hierzu soll das Gutachten<br />

entsprechende Empfehlungen geben.<br />

6 WOHNUNGEN<br />

WÄNdE uNd dECKEN (KONsTRuKTION)<br />

Alle tragenden Konstruktionen werden auf ihre Funktionstüchtigkeit<br />

geprüft. Tragende Bauteile bzw. Wände


leiben in der Regel erhalten, das statische system wird<br />

im Wesentlichen nicht verändert. Neue Träger, decken<br />

und unterzüge werden statisch bemessen. Tragende<br />

Wände bestehen aus Mauerwerk, nichttragende Wände<br />

aus Mauerwerk oder Trockenbaukonstruktionen.<br />

Neue Wohnungstrennwände werden, sofern es sich um<br />

nichttragende Wände handelt, aus einer Gipskartondoppelständerkonstruktion<br />

mit Mineralfasereinlage ausgeführt<br />

(schallschutz nach dIN 4109). Neue, nicht tragende<br />

Wohnungsinnenwände werden aus doppelt beplankten<br />

Gipskartonständerwänden hergestellt, in Nassbereichen<br />

in feuchtraumgeeigneter Ausführung. Alternativ<br />

können alle nichttragenden Wände auch in fachgerechter<br />

Weise in Mauerwerk ausgeführt werden.<br />

Ziel ist es, bei neu einzubauenden Trennwänden heutige<br />

Anforderungen an die Bauteile, vor allem die an den<br />

schallschutz zu erfüllen. Es muss jedoch noch einmal<br />

ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich<br />

um eine sanierung „im Bestand“ handelt. das heißt,<br />

dass nicht alle heutigen Anforderungen, auch die an<br />

den schallschutz, erfüllt werden können. das gilt unter<br />

anderem für das Zusammenwirken von neuen und Bestandsbauteilen.<br />

In den Küchen wird im Bereich von hängenden Einbauten<br />

wie Küchenoberschränken bei Trockenbauwänden<br />

eine durchgängige Verstärkung eingebaut.<br />

Vorhandene decken werden nach Möglichkeit erhalten.<br />

Es handelt es sich dabei um Massivdecken, die von stahlträgern<br />

getragen sind und unterseitig verputzt wurden<br />

oder im Bauteil 1 um Holzbalkendecken.<br />

BOdENBELÄGE<br />

die Fußböden der Wohnungen werden in allen Etagen<br />

neu aufgebaut und bestehen aus schwimmendem Estrich<br />

mit darunter liegender Trittschalldämmung oder<br />

einem gleichwertigen Trittschallschutz mit – soweit erforderlich<br />

– Höhenausgleich. In den Wohnräumen, der<br />

Küche und im dielen-/ Flurbereich wird eine ca. 16mm<br />

endbehandelte Eichendiele (16cm breit) natur, Verlegart<br />

schiffboden, eingebaut.<br />

Alle Böden erhalten einen neuen Aufbau mit schwimmenden<br />

Estrichen und/oder sonstigen zusätzlichen<br />

Maßnahmen zur Verbesserung des Luft- und Trittschallschutzes.<br />

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass<br />

es sich um eine sanierung „im Bestand“ handelt. Ziel ist<br />

es, bei neu einzubauenden decken und Estrichen heutige<br />

Anforderungen an die Bauteile, vor allem die an den<br />

schallschutz zu erfüllen. Es muss jedoch noch einmal<br />

ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich<br />

um eine sanierung „im Bestand“ handelt. das heißt,<br />

BAuBEsCHREIBuNG<br />

dass nicht alle heutigen Anforderungen, auch die an<br />

den schallschutz, erfüllt werden können. das gilt unter<br />

anderem für das Zusammenwirken von neuen und Bestandsbauteilen.<br />

die Maßnahmen zur Trittschallverbesserung können zur<br />

Folge haben, dass sich der neu hergestellte Fußboden<br />

in einem definierten Toleranzbereich im Laufe der Zeit<br />

setzt. Hierdurch kann es zur Fugenverbreiterung zwischen<br />

Fußboden und Fußleiste kommen. Im Bedarfsfall<br />

wird diese Fuge durch eine Viertelstableiste abgedeckt.<br />

die Fliesung im Bad erfolgt auf einer Abdichtung (streichisolierung<br />

mit dichtband in den Ixeln) im dünnbettverfahren.<br />

WANdBELÄGE/ dECKENBELÄGE/ BEsCHICHTuNGEN<br />

Neue Wände erhalten - sofern sie aus Mauerwerk sind<br />

- einen einlagigen Gips- oder Kalk-Gips-Putz. die Nassräume<br />

werden mit einem einlagigen Kalk-Zement-Putz<br />

versehen.<br />

BÄdER:<br />

das Fliesenmaterial stammt aus dem Hause Villeroy &<br />

Boch. Eingebaut werden Fliesen im Format 30x60cm<br />

der serien „Five senses“, „sight“ und „Crossover“ sowie<br />

das Format 10x30cm der serie „Pro Architektura“. die genaue<br />

spezifikation der Wand- und Bodenfliesen für die<br />

einzelnen Bäder sowie die Verlegung richtet sich nach<br />

dem Fliesenplan des Architekten, der unter der Berücksichtigung<br />

der unterschiedlichen baulichen situationen<br />

für jedes Bad einzeln aufgestellt wird. Nicht geflieste<br />

Wandbereiche werden in Wandglattputz ausgeführt<br />

(weiß gestrichen oder hell getönt). die Eckschutzschienen<br />

werden in farblicher Abstimmung zur jeweiligen<br />

Fliesenserie ausgeführt.<br />

WOHNuNGsINNENTüREN:<br />

die glatten Zimmertüren werden als hochwertige oberflächenfertige<br />

Weißlacktüren (z.B. Fabrikat WIRus, mit<br />

stahlumfassungszargen, 2,25 m hoch) mit Anstrich in<br />

Farbton dB 703 (aufgeraute Optik) ausgeführt. die Beschläge<br />

werden aus Edelstahl, system Hoppe Amsterdam<br />

ausgeführt. die Türen erhalten ein Bundbartschloss,<br />

Bad/WC einen verriegelbaren Badbeschlag.<br />

KüCHE:<br />

Fliesenspiegel im Bereich der Arbeitsplatte, ca. 60 cm<br />

hoch, Lage und Größe richten sich nach der vorgesehenen<br />

Küche.<br />

WOHNRAuM/dIELE/FLuR:<br />

Altbauwände werden grundhaft gereinigt oder sandgestrahlt.<br />

das freigelegte Mauerwerk wird anschließend<br />

mit geeignetem Mörtel verfugt. sofern neue Wände<br />

77


BAuBEsCHREIBuNG<br />

erstellt werden und/oder diese mittels Trockenbau erstellt<br />

werden, werden diese gespachtelt und gestrichen.<br />

sollte das Bestandsmauerwerk optisch als sichtmauerwerk<br />

nicht geeignet sein - z.B. schlechte Qualität der Bestandsziegel<br />

- wird es geputzt, geglättet und weiß oder<br />

hell getönt gestrichen.<br />

dECKEN<br />

In allen Räumen mit neu abgehängten decken oder neuen<br />

stahlbetondecken werden diese geglättet und weiß<br />

oder hell getönt gestrichen. Kappendecken werden wie<br />

Altbauwände behandelt. die untersichten von Holzbalkendecken<br />

werden hell getönt gestrichen.<br />

d sONsTIGE AUssTATTUNG<br />

KüCHEN<br />

die Küchen erhalten eine auf den jeweiligen Küchengrundriss<br />

angepasste Einbauküche mit unter- und zum<br />

Teil Oberschränken, eine Kühl-Gefrierkombination,<br />

Geschirrspülautomat, Elektroherd mit Backofen, Cerankochfeld<br />

und umlufthaube. die Einbauküche ist<br />

zusätzlich zum Kaufpreis zu entrichten und stellt keine<br />

Wahlleistung dar.<br />

BRIEFKAsTENANLAGE<br />

Jede Wohnung erhält einen Briefkasten. die Lage und<br />

Größe wird mit der unteren denkmalschutzbehörde abgestimmt.<br />

AussENANLAGEN<br />

die Außenanlagen werden nach der Planung des Landschaftsarchitekten<br />

in Abstimmung mit der denkmalschutzbehörde<br />

ausgeführt.<br />

TIEFGARAGE<br />

der vorhandene Keller wird zu einer Tiefgarage mit 26<br />

stellplätzen umgebaut. die Arbeiten werden gemäß<br />

statik ausgeführt. die decke in den Atrien ist als Flachdach<br />

mit entsprechendem Gefälle auszuführen, abzudichten<br />

und mit entsprechenden Fußbodeneinläufen<br />

zu entwässern. die Abdichtung ist die Grundlage für die<br />

Ausführung der Außenanlagen gemäß Außenanlagenplanung.<br />

die Abdichtung ist bei den Wandanschlüssen<br />

entsprechend über die geplanten Fertighöhen zu führen<br />

und verdeckt mit Kappleisten zu befestigen. die Wandanschlüsse<br />

der Abdichtung sind setzungssicher auszuführen.<br />

Als Fußboden der Garage ist ein Verbundpflaster<br />

auf entsprechendem unterbau auszuführen.<br />

die Oberfläche neuer Betonwände und stützen erhält<br />

einen Betonspachtel. Verbleibendes Mauerwerk<br />

wird gesäubert, die Fugen ausgebessert. Neues Mauerwerk<br />

wird im Verband ausgeführt und erhält einen<br />

78<br />

Fugenglattstrich. Beleuchtung, Beschriftung und Ausstattung<br />

gemäß Garagenverordnung § 17 und Baugenehmigung,<br />

Lüftung und Entrauchung gemäß sachverständigengutachten.<br />

die Zufahrt erfolgt über ein Rolltor<br />

in Pulverbeschichtung. der schließmechanismus des Tores<br />

wird über schlüsselschalter an Ein- und Ausfahrt ausgelöst.<br />

der schlüssel ist gleichschließend mit der Wohnungseingangstür.<br />

die Ausfahrt im KG und die Einfahrt<br />

am VH erhalten Rot-Grün-Ampeln mit entsprechenden<br />

Meldern.<br />

die Breite der Fahrgassen sowie die Breite und Tiefe der<br />

stellplätze wird maßgeblich durch die stützweiten des<br />

vorhandenen Tragsystems vorgegeben. dabei kann es<br />

zu unterschreitungen der notwendigen Fahrgassenbreiten<br />

kommen. Im Ausgleich wird dies mit der stellplatzbreite<br />

kompensiert, was jedoch dazu führen kann, dass<br />

das Ein- und Ausparken in mehreren Zügen erfolgen<br />

muss.<br />

ELEKTROAussTATTuNG dER<br />

EINZELNEN WOHNuNGEN<br />

Anforderungen für Ausstattungswert<br />

Küche 10 2<br />

Essplatz 5 1<br />

Hausarbeitsraum 3 1<br />

Bad 3 2<br />

WC 2 2<br />

Wohnzimmer 8 2 1 1<br />

Zimmer 6 1 1 1<br />

Gerätestromkreise<br />

steckdose<br />

Leuchtenauslass<br />

stromkreisverteiler dreireihig<br />

Fernmeldedose<br />

Antennensteckdose<br />

Geschirrspülmaschine, Einbauherd,<br />

Waschmaschine, Wäschetrockner, Mikrowelle


Baubegleitende Qualitätskontrolle durch den TÜV<br />

TüV ZERTIFIKAT<br />

Mit der TÜV sÜd Industrie service GmbH wird für das Bauvorhaben eine qualitätssichernde Baubegleitung<br />

vereinbart und in Auftrag gegeben.<br />

lm Rahmen dieser baubegleitenden Qualitätssicherung begehen Mitarbeiter des TüV turnusgemäß die Baustelle,<br />

um auftretende Mängel rechtzeitig zu erkennen und Abhilfe zu empfehlen. Vorgesehen sind 8 bis 10 Baustellenbesuche.<br />

Ferner begleitet die TüV süd Industrie service GmbH den Auftraggeber bei der schlussabnahme und erstellt<br />

einen entsprechen den Abnamebericht. der Prüfumfang der TüV süd Industrie service GmbH beinhaltet die Mängelerfassung<br />

und stellt folgendes im schlussbericht fest:<br />

1. dass das Objekt nach vorliegender, vereinbarter Baubeschreibung gebaut wurde, dass die in der<br />

Baubeschreibung aufgeführten Vorschriften eingehalten wurden, wobei darauf hinzuweisen ist,<br />

dass eine überprüfung nur stichpunktartig erfolgen kann,<br />

2. dass die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden und dass die VdE-Vorschriften und sonstige<br />

sondervorschriften, wie zum Beispiel die des Fensterinstitutes Rosenheim berücksichtigt<br />

wurden. Bei Altbauten gilt dies, soweit es die baulichen Gegebenheiten zulassen,<br />

3. dass keine erkennbaren Mängel vorhanden sind.<br />

4. Feststellung der Bautenstände nach MaBV.<br />

5. Rechtsgeschäftliche Abnahme des Gemeinschaftseigentums.<br />

6. Optional: rechtsgeschäftliche Abnahme des sondereigentums.<br />

79


REFERENZEN<br />

80<br />

Niederwaldstraße 37, dresden striesen


usd IMMOBILIEN<br />

schillerstraße 39, dresden Loschwitz<br />

81


REFERENZEN<br />

82<br />

Altenberger straße 25, dresden striesen<br />

Keppschloss, dresden Hosterwitz<br />

Könneritzstraße 11, dresden Mitte Krenkelstraße 13, dresden striesen


usd IMMOBILIEN<br />

Collenbuschstraße 18, dresden striesen dostojewskistraße 7, dresden Weißer Hirsch<br />

Goetheallee 14, dresden striesen<br />

Lipsiusstraße 12, dresden Nöthnitzer straße 30 – 34, dresden süd<br />

83


REFERENZEN<br />

84<br />

Grussankhöfe, Warschauer straße 60 + 61, Berlin-Friedrichshain


Grussankhöfe, Warschauer straße 60 + 61, Berlin-Friedrichshain<br />

GRuNdsTEIN<br />

85


REFERENZEN<br />

86<br />

Prenzlauer Allee 33, Berlin-Prenzlauer Berg


Prenzlauer Allee 33, Berlin-Prenzlauer Berg<br />

GRuNdsTEIN<br />

87


CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

risiken<br />

Aktuell in Immobilien zu investieren, bedeutet eine<br />

gute Chance zur Wertsteigerung wahrzunehmen, da<br />

momentan – betrachtet auf einen 30-Jahres-Zeitraum –<br />

nicht zuletzt aufgrund der Wirtschaftskrise relativ niedrige<br />

Grundstückswerte, Baupreise und Zinsniveaus zu<br />

verzeichnen sind. Im Vergleich zu anderen Kapitalanlageformen<br />

ist eine Immobilie grundsätzlich als wertbeständig<br />

und relativ krisensicher zu bezeichnen. das<br />

Eigentum genießt besonderen schutz und ist grundsätzlich<br />

nicht entziehbar. Inflationäre Tendenzen, wie<br />

sie aufgrund der aktuellen Geldmarktpolitik befürchtet<br />

werden, sind aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit<br />

von Grund und Boden regelmäßig nicht zu erwarten,<br />

weshalb langfristig betrachtet eine gute Chance zur<br />

Wertsteigerung besteht. In jeder Phase der Haltedauer<br />

besteht aber auch das Risiko von Wertverlusten. Insofern<br />

birgt das angebotene Investment – wie jede andere<br />

Kapitalanlage auch – nicht nur Chancen, sondern auch<br />

Risiken. Mit diesem Kapitel will die Verkäuferin den Erwerber<br />

möglichst umfassend auch über oftmals sehr<br />

unwahrscheinliche, jedoch potenziell denkbare Risiken<br />

aufklären. Nachfolgend werden daher zehn der wichtigsten<br />

Faktoren zur Beurteilung der Chancen und Risiken<br />

bei Immobilieninvestitionen dargestellt. Essentiell<br />

für ein erfolgreiches Immobilieninvestment sind demnach<br />

zuverlässige Vertragspartner, eine rechtssichere<br />

Vertragsgestaltung, ein guter standort, moderne und<br />

qualitativ hochwertige Baumaßnahmen, ein durchdachtes<br />

Nutzungskonzept, eine ordentliche Verwaltung, eine<br />

weitsichtige Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung,<br />

eine größtmögliche Kostentransparenz sowie<br />

eine solide Finanzierung und die optimale Ausnutzung<br />

von steuerlichen Vorteilen. dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass die entsprechende Beurteilung aktuell immer nur<br />

eine Bestandsaufnahme darstellen kann und zukünftige<br />

Betrachtungen zwangsläufig nur Prognosecharakter haben.<br />

Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, dass die<br />

dargestellten Chancen und Risiken auch kumuliert, d.h.<br />

gehäuft auftreten können. Konkret ist denkbar, dass ein<br />

Investor im ungünstigsten Fall durch die gleichzeitige<br />

Realisierung mehrerer Risiken in den persönlichen Vermögensverfall<br />

gerät, indem er bspw. bei hoher Fremdfinanzierung,<br />

die dazu führt, dass die Einnahmen die Ausgaben<br />

einschließlich Zinsen und Tilgung nicht decken,<br />

nicht in der Lage ist, die so entstandene unterdeckung<br />

durch sein persönliches, ggf. sich auch verschlechterndes<br />

Einkommen und/oder Vermögen, zu finanzieren<br />

bzw. auszugleichen.<br />

1. Vertragspartner<br />

Für eine Immobilieninvestition ist die Wahl des richtigen<br />

Partners von großer Bedeutung. dies gilt sowohl für die<br />

88<br />

Verkäufer als aber auch für die Käuferseite.<br />

die Altbaugesellschaft sternecker Brauerei mbH & Co.<br />

KG (nachfolgend nur „Verkäuferin“ genannt) schließt und<br />

hält daher nur Verträge mit Erwerbern, die durch einen<br />

Finanzierungsnachweis eines Kreditinstitutes belegen,<br />

dass die für die Investition erforderlichen Eigenmittel zur<br />

Verfügung stehen und auch etwa eingeplante Fremdmittel<br />

zugesagt sind. umgekehrt offenbart die Verkäuferin<br />

– welche für dieses Projekt mit Finanzmitteln ausgestattet<br />

wurde – ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sowie<br />

ihre Leistungsfähigkeit u.a. durch die in der Vergangenheit<br />

allein oder mit Kooperationspartnern realisierten<br />

Referenzprojekte, die zum Teil auch in diesem <strong>Prospekt</strong><br />

abgedruckt sind. Eine persönliche oder wirtschaftliche<br />

Verflechtung zwischen der Verkäuferin und der zu beauftragenden<br />

Hausverwaltungsfirma ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />

für Haus- und Grundbesitz mbH<br />

besteht nicht.<br />

Bei Insolvenz der Verkäuferin hat der Käufer nach Bildung<br />

des Wohn- und Teileigentums sowie der Eintragung<br />

einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />

grundsätzlich die sicherheit auf übertragung des erworbenen<br />

Objektes. die dingliche sicherung durch eine Auflassungsvormerkung<br />

beinhaltet jedoch keine sicherung<br />

des Anspruches auf Fertigstellung der Baumaßnahmen.<br />

der Erwerber muss möglicherweise in Absprache mit den<br />

übrigen Investoren die Modernisierung bzw. den Ausbau<br />

teilweise oder vollständig in eigener Verantwortung<br />

durchführen lassen, wenn die Verkäuferin leistungsunfähig<br />

ist. die Kosten hierfür kann er im Wege des schadenersatzes<br />

oder der Minderung verlangen bzw. gegen<br />

den Kaufpreis stellen. Im Falle der Insolvenz der Verkäuferin<br />

kann dies jedoch dazu führen, dass die Restleistungen<br />

oder Mängel gerichtlich festgestellt werden müssen,<br />

um letztendlich lastenfreies Eigentum zu erhalten.<br />

Hierdurch kann es zu einer Erhöhung der Kosten durch<br />

sachverständigengebühren, Ersatzvornahmen, Rechtsstreitigkeiten<br />

und insgesamt des Modernisierungs- und<br />

Herstellungsaufwandes oder sogar zu Abstimmungsschwierigkeiten<br />

mit weiteren Investoren / Miteigentümern<br />

kommen. dies kann weiter dazu führen, dass die<br />

Baumaßnahmen erheblich verspätet und im Extremfall<br />

überhaupt nicht durchgeführt werden, mit der Folge,<br />

dass der Investor die Zinsen und Tilgung für die anteilig<br />

bereits ggf. aufgenommene Kaufpreisfinanzierung<br />

bzw. die gesamte darlehenssumme (zurück) zu zahlen<br />

hat, ohne dass Mieteinnahmen fließen. dem Erwerber ist<br />

es bei einem vertragsgerechten Verhalten durch seinen<br />

Vertragspartner nach dem Gesetz grundsätzlich nicht<br />

gestattet, die Aufhebung des Grundstückskaufvertrages<br />

zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.<br />

solche Möglichkeiten bestehen in der Regel nur, wenn<br />

sich die Verkäuferin ihrerseits vertragswidrig verhält.<br />

Gründe, die in der Person des Erwerbers liegen, zum


Beispiel Finanzierungsschwierigkeiten oder einseitige<br />

Motive in der Person des Erwerbers, zum Beispiel der im<br />

nachhinein auftretende Wunsch, die Erwerbskosten für<br />

eine andere Vermögensanlage oder die private Lebensführung<br />

zu verwenden, gestatten nicht den Rücktritt<br />

vom Vertrag. den Erwerber trifft deshalb das Risiko, dass<br />

er am Grundstückskauf festhalten muss, auch wenn er<br />

aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

daran nicht (mehr) festhalten will.<br />

2. Vertragsgestaltung<br />

Mit dem vorliegenden <strong>Prospekt</strong> wird der Kauf von Teil-<br />

und Wohnungseigentum im sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) angeboten. Gleichzeitig wird ein<br />

Verwaltervertrag für das Gemeinschaftseigentum geschlossen,<br />

in welchen der Erwerber eintritt (siehe hierzu<br />

„6. Verwaltung“). Mit Kaufvertragsabschluss verpflichtet<br />

sich der Erwerber einer zu vermietenden Eigentumseinheit<br />

(mit Ausnahme der dG-Neubaugeschosseinheiten<br />

WE-Nrn.: 32, 33 und 34) zeitlich befristet in eine Vermietungsgesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts einzutreten,<br />

wobei zum Zwecke der durchführung dieses Vertrages<br />

mit der Hausverwaltung ein Mietverwaltervertrag (siehe<br />

hierzu „5. Nutzungskonzept“ und „6. Verwaltung“) geschlossen<br />

wird. die Altbaugesellschaft sternecker Brauerei<br />

mbH & Co. KG – nachfolgend auch Garantiegeberin<br />

– garantiert den in der Vermietergemeinschaft zusammengeschlossenen<br />

Erwerbern jeweils zeitlich, sachlich<br />

und der Höhe nach befristet Mietzuschüsse, wozu die<br />

Vermietergemeinschaft einen Mietgarantievertrag abschließt<br />

(siehe hierzu „5. Nutzungskonzept“).<br />

der hier angebotene Erwerb von noch zu modernisierenden<br />

Bestands- bzw. auszubauenden dachgeschosswohnungen<br />

erfolgt im Wege eines Kaufvertrages mit Modernisierungsverpflichtung<br />

bzw. Ausbauverpflichtung mit<br />

Ausnahme einer eventuellen Mehrwertsteuererhöhung<br />

zu einem Festpreis (Bauträgervertrag). demnach erhält<br />

der Erwerber eine schlüsselfertig modernisierte bzw.<br />

hergestellte Wohnung, wobei das Risiko von Kostensteigerungen<br />

oder anderen Baurisiken die Verkäuferin<br />

trägt. Zahlungen an die Verkäuferin erfolgen unter Beachtung<br />

der Erwerbersicherung nach der Makler- und<br />

Bauträgerverordnung (MaBV). dies bedeutet, dass der<br />

Erwerber nur in der Höhe Zahlungen zu leisten hat, wie<br />

auch Bauleistungen durch die Verkäuferin erbracht wurden.<br />

Kontrolliert werden diese Bauleistungen durch den<br />

TüV (siehe hierzu „4. Qualität der Baumaßnahmen“). Bis<br />

zur Eintragung der Auflassungsvormerkung kann der Erwerber<br />

für den von ihm gezahlten Kaufpreis durch eine<br />

selbstschuldnerische Bankbürgschaft gesichert werden.<br />

die Verkäuferin / die Bauträgerin steht darüber hinaus<br />

für die bezugsfertige Fertigstellung und für die vollstän-<br />

CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

dige Fertigstellung bis zum 30.06.2013 ein. der Käufer<br />

erhält eine sicherheit für die rechtzeitige Herstellung<br />

des Vertragsobjektes ohne wesentliche Mängel in Form<br />

eines Einbehaltes von 5% des Kaufpreises bei der ersten<br />

Abschlagszahlung oder entsprechend gestellter sicherheit.<br />

diese Fertigstellungssicherheit gemäß § 632 a BGB<br />

schließt nicht aus, dass Vertragsstörungen eintreten und<br />

das Vertragsobjekt nicht rechtzeitig hergestellt wird,<br />

obwohl der Erwerber Zahlung an die Verkäuferin leistete.<br />

Nach Abnahme gewährleistet die Verkäuferin / die<br />

Bauträgerin dem Erwerber fünf Jahre ordentliche Mängelbeseitigung<br />

auf ihre Bauleistungen am Gebäude. die<br />

ab Abnahme bestehenden Gewährleistungsansprüche<br />

können verloren gehen, wenn die Bauträgerin während<br />

dieser Zeit in Insolvenz gerät.<br />

Allgemein besteht das Risiko, wenn die Verkäuferin / die<br />

Bauträgerin leistungsunfähig wird, dass Herstellungsansprüche<br />

nur bedingt oder gar nicht gegen sie durchgesetzt<br />

werden können. Bei der sicherung der MaBV durch<br />

Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschritt ist zu berücksichtigen,<br />

dass nur die sicherheit besteht, dass Zahlungen<br />

von der Fertigstellung und der Beseitigung von<br />

Mängeln abhängig gemacht werden können. Gleiches<br />

gilt für die zuvor erwähnte Fertigstellungssicherheit gemäß<br />

§ 632a BGB in Höhe von 5% des Kaufpreises, wenn<br />

diese durch Einbehalt von den Raten oder stellung einer<br />

sicherheit durch die Verkäuferin realisiert wird. sobald<br />

vollständig gezahlt bzw. die sicherheit zurückgegeben<br />

wurde oder weitergehende Ansprüche gegen die Verkäuferin<br />

entstehen (z.B. schadenersatz wegen der mit<br />

dem Ankauf verbundenen Nebenkosten, wegen eintretender<br />

Verzögerungsschäden, Miet-/Nutzungsausfall,<br />

entgangener steuervorteil oder wegen Mängeln nach<br />

vorbehaltloser Abnahme), trägt der Käufer das Risiko<br />

der fehlenden Leistungsfähigkeit der Verkäuferin. Bei<br />

der überzahlungssicherung der MaBV durch Bürgschaft<br />

ist zu berücksichtigen, dass neben dem gesicherten Anspruch<br />

auf vertragsgemäße Herstellung und übereignung<br />

der Eigentumswohnung im Zusammenhang mit<br />

dem Grundstückserwerb, weitergehende Forderungen<br />

gegenüber der Verkäuferin entstehen können, für deren<br />

Erfüllung die sicherheit nicht ausreicht. denkbar sind z.<br />

B. schadenersatzansprüche, die auf Erstattung der Vertragskosten<br />

oder den Ersatz von Verzögerungsschäden<br />

oder schäden gerichtet sind, die aus steuerlichen Nachteilen<br />

resultieren. Gleiches gilt für etwaige schadenersatzleistungen<br />

für Finanzierungsaufwand im Falle der<br />

Vertragsrückabwicklung.<br />

Auch im Falle der Zusicherung der Bezugsfertigkeit<br />

kann sich die Baudurchführung verzögern, bedingt<br />

durch streik oder eine von der Berufsvertretung der<br />

Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb des<br />

Bauträgers oder einen unmittelbar für ihn arbeitenden<br />

89


CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

Betrieb, durch höhere Gewalt, vom Arbeitsamt bzw.<br />

durch berufsständische Vereinigung bestimmte und anerkannte<br />

schlechtwettertage, Baueinstellung aufgrund<br />

öffentlich-rechtlicher oder gerichtlicher Entscheidungen<br />

etc. Für den Fall der überschreitung des zugesicherten<br />

Bezugsfertigkeitstermins verpflichtet sich die Verkäuferin<br />

dem Erwerber gegenüber unter den im Kaufvertrag<br />

genannten Voraussetzungen zum schadenersatz in festgelegter<br />

Höhe, ohne dass weitergehende schadenersatzansprüche<br />

des Käufers wegen Fristüberschreitung<br />

ausgeschlossen sind. die Baugenehmigung war zum<br />

<strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt bereits beantragt, jedoch<br />

noch nicht erteilt. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin geht jedoch<br />

davon aus, dass bis auf kleinere Auflagen das Projekt<br />

wie im <strong>Prospekt</strong> beschrieben genehmigt und gebaut<br />

werden kann. Zur konkreten rechtlichen Ausgestaltung<br />

des Angebots wird auf die umfassenden Ausführungen<br />

in diesem <strong>Prospekt</strong> zum „Rechtlichen Konzept“ sowie die<br />

Anlage zu diesem <strong>Prospekt</strong> verwiesen.<br />

3. standort<br />

der Wert einer Immobilie hängt zum großen Teil vom<br />

standort ab. Hierbei wird unterschieden zwischen Aktivräumen<br />

(es ziehen mehr Leute in die Gegend) und<br />

Passivräumen (es ziehen aus der Gegend mehr Leute<br />

weg). Gleichzeitig ist weiter zu unterscheiden zwischen<br />

dem sogenannten Makrostandort (stadt, in welcher sich<br />

die Investition befindet) und dem sogenannten Mikrostandort<br />

(stadtteil/Gegend, in dem sich die Immobilie<br />

befindet). das Projekt sieht die umfassende Modernisierung/sanierung<br />

des ca. 1885 errichteten und in den<br />

Jahren 1911-1912 erweiterten Gebäudes vor, welches<br />

in der Vergangenheit als Fabrikgebäude genutzt wurde,<br />

jedoch seit Jahren leer steht. Bemerkenswert an der vorliegenden<br />

Immobilie ist die Eigenschaft des Gebäudes<br />

als Kulturdenkmal. Vorteilhaft hieran ist, dass hinsichtlich<br />

der sanierungsaufwendungen die steuerlich interessanten<br />

Voraussetzungen für eine Anwendung des § 7<br />

i EstG vorliegen können (siehe hierzu insbesondere „die<br />

steuerlichen Auswirkungen“). dem gegenüber stehen<br />

die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen nach den<br />

Bestimmungen des denkmalschutzgesetzes Berlin, an<br />

die sich die Verkäuferin und in der Folgezeit auch der<br />

Käufer zu halten haben. soweit von diesen Beschränkungen<br />

das Projekt als solches betroffen ist, trägt das<br />

diesbezügliche Risiko vorrangig der Bauträger. unter<br />

anderem sind die Auflagen des denkmalschutzes im<br />

Zusammenhang mit der sanierung und Modernisierung<br />

des Gebäudes zu beachten. Bezüglich des Grundbesitzes<br />

ist zu beachten, dass auf der zuvor herausgemessenen<br />

Teilfläche zukünftig Baumaßnahmen geplant sind,<br />

so dass für diesen Zeitraum mit Beeinträchtigungen im<br />

Hinblick auf Lärm und schmutz zu rechnen ist, welche<br />

sich auf den Mietertrag auswirken können und von der<br />

90<br />

Mietgarantie nicht gedeckt sind. das umfeld des Hauses,<br />

in der sich die erworbene Eigentumswohnung befindet,<br />

sowie die Entwicklung der Mieten und Immobilienpreise<br />

können sich – auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />

schwankungen – zum Vorteil, aber auch nachteilig verändern,<br />

was erhebliche Auswirkungen auf die Werthaltigkeit<br />

der Eigentumswohnung haben kann. der angebotene<br />

standort ist im übrigen im <strong>Prospekt</strong> eingehend<br />

beschrieben.<br />

4. Qualität der Baumaßnahmen<br />

der Wert einer Immobilie hängt wesentlich vom nachfrageorientierten<br />

und modernen Wohnverhältnissen<br />

angepassten Zuschnitt sowie den üblicherweise gewünschten<br />

Ausstattungsmerkmalen ab. daneben ist<br />

selbstverständlich auch die Bauqualität für die Werthaltigkeit<br />

des Investments entscheidend. Vorliegend<br />

richtet sich die Bauqualität nach der vertragsgemäßen<br />

umsetzung der im Vertrag enthaltenen und versprochenen<br />

Baubeschreibung sowie Ausstattung. Gerade<br />

bei Altbauten, insbesondere bei solchen mit großem<br />

Instandhaltungsrückstand, sind nicht selten erhebliche<br />

schäden an der Bausubstanz (aufgrund tierischem<br />

oder pflanzlichem Befall bspw. mit Taubenzecken, Hausschwamm,<br />

Feuchtigkeitsschäden und statikproblemen<br />

etc.) zu verzeichnen. Zur fachgerechten sanierung sind<br />

daher eingehende untersuchungen sowie grundlegend<br />

konzeptionelle, ggf. auch gutachterlich begleitete Maßnahmen<br />

erforderlich. Konkret ist beim vorhandenen<br />

Altbau geplant, Bestandsuntersuchungen durchzuführen,<br />

deren Ergebnisse direkt in die Ausführungs- und<br />

detailplanung sowie die Bauausführung einfließen sollen,<br />

wobei jedoch keine Neubauwerte erzielt werden<br />

können. über die ggf. vorhandenen Vorschäden, welche<br />

oftmals auch erst während der Bauausführung entdeckt<br />

werden, sowie den hierzu vorgesehenen Beseitigungsmaßnahmen<br />

kann sich der Erwerber jederzeit bei der<br />

<strong>Prospekt</strong>herausgeberin informieren. Weiterhin wird die<br />

Bauqualität, also die vertragsgemäße umsetzung der im<br />

<strong>Prospekt</strong> enthaltenen und versprochenen Baubeschreibung<br />

sowie Ausstattung, durch den TüV überwacht.<br />

Trotz des mit dem TüV abgeschlossenen Rahmenvertrages<br />

ist nicht auszuschließen, dass beim Bau offensichtliche<br />

oder verdeckte Mängel auftreten. Bei der beabsichtigten<br />

Altbaumodernisierung ist nicht auszuschließen,<br />

dass konstruktionsbedingte negative Abweichungen<br />

von bspw. dIN-soll-Normen für Neubauten zur tatsächlichen<br />

Ausführung auftreten (bspw. schall-, Brand-,<br />

Wärme- und Feuchteschutz etc.). sofern quantitative<br />

Änderungen der Wohnfläche (bis zu 2% der m²) und<br />

der Raumaufteilung eintreten, haben diese nach der<br />

vertraglichen Gestaltung keinen Einfluss auf den Preis<br />

und auf den sonstigen Vertragsinhalt. Kaufpreisminderungen<br />

oder -erhöhungen sind demnach erst angezeigt,


wenn diese Toleranzschwelle von 2% überschritten ist.<br />

Hinsichtlich der Berechnung der Wohnfläche gilt die<br />

Wohnflächenverordnung (WoFlV), mit der Einschränkung,<br />

dass zugeordnete sondernutzungsrechte an Terrassenflächen<br />

sowie sondereigentum an Balkon- und<br />

Terrassenflächen unter Anrechnung der Hälfte der<br />

Grundfläche bei der Flächenermittlung berücksichtigt<br />

wurden. Inwieweit diese Einschränkung, d. h. Ansatz der<br />

Balkon- und Terrassenflächen mit ½ statt ¼ der Größe<br />

auch bei der Vermietung und Nebenkostenabrechnung<br />

dauerhaft wirksam vereinbart werden kann, kann nicht<br />

garantiert werden. Zur individuellen Beschreibung des<br />

Anlageobjektes, den konkreten Plänen und Grundrissen,<br />

der Baubeschreibung und Ausstattung sowie der den<br />

Bau begleitenden Qualitätskontrolle durch den TüV und<br />

der Abnahme durch einen sachverständigen wird auf<br />

die Ausführungen in diesem <strong>Prospekt</strong> verwiesen.<br />

5. Nutzungskonzept<br />

die angebotenen Eigentumswohnungen eignen sich<br />

allesamt sowohl zur selbstnutzung als auch zur Vermietung.<br />

Vermietete Eigentumswohnungen haben gegenüber<br />

der sogenannten selbstnutzer-Eigentumswohnung<br />

im Verkaufsfall den Nachteil, dass diese – wenn sie nicht<br />

wieder entmietet sind – für die Käufergruppe selbstnutzer<br />

in der Regel ausfallen. deshalb kommen vermietete<br />

Eigentumswohnungen in erster Linie für andere Kapitalanleger<br />

in Betracht, die dann einen Rentabilitätsvergleich<br />

mit alternativen Kapitalanlagen anstellen, was<br />

bei nicht ausreichend langer Haltedauer zur deutlichen<br />

Absenkung des erzielbaren Verkaufspreises gegenüber<br />

der investierten Gesamtsumme (Kaufpreis, Neben- und<br />

Finanzierungskosten etc.) führen kann. Eine vermietete<br />

Eigentumswohnung ist deshalb als sogenannte Generationeninvestition<br />

ein vor allem langfristig zu betrachtendes<br />

Engagement, weil im Gesamtkaufpreis u. a. auch<br />

Kosten für Vertrieb und Marketing enthalten sind, die<br />

neben der dann erneut fällig werdenden Grunderwerbssteuer<br />

sowie der Notargebühren etc. bei einem Weiterverkauf<br />

u. u. nicht realisiert werden können bzw. wieder<br />

anfielen und dadurch den Verkaufspreis und somit die<br />

Gesamtrentabilität schmälern. Hinzu kommt, dass bei<br />

einer Weiterveräußerung für den Zweiterwerber sonderabschreibungen<br />

entfallen, weshalb der zu erzielende<br />

Verkaufspreis bei einer kurzfristigen Weiterveräußerung<br />

gewöhnlich niedriger ist, als der hier angebotene Erwerbspreis.<br />

5.1 selbstnutzung<br />

sofern der Erwerber beabsichtigt, in den eigenen Lebensmittelpunkt<br />

zu investieren, d. h. die Wohnung<br />

selbst zu nutzen, hat er dies unbedingt dem Veräußerer<br />

vor Kaufvertragsabschluss mitzuteilen, da in diesem Fall<br />

nicht selten sonderwünsche bei der Raumaufteilung<br />

oder der Ausstattung der Wohnung bestehen. diese<br />

müssen so früh als möglich beim Bauträger angemeldet<br />

und von diesem genehmigt und ggf. notariell beurkundet<br />

werden, da anderenfalls eine Berücksichtigung aufgrund<br />

des geplanten zügigen Baufortschritts nicht oder<br />

nur schwer möglich ist. sonderwünsche können ggf. zu<br />

Kostenerhöhungen und einer Bauzeitverlängerung führen.<br />

Erwerber, welche bei Abschluss des Kaufvertrages<br />

von Anfang an eine selbstnutzung beabsichtigen, können<br />

für die Zeit der selbstnutzung an der Vermietergemeinschaft<br />

nicht teilnehmen. die Mitgliedschaft in der<br />

Vermietergemeinschaft wird erst bei einer etwaigen<br />

Aufgabe der selbstnutzung begründet.<br />

5.2 Vermietung<br />

CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

Entscheidet sich der Erwerber dagegen für die Vermietung,<br />

kommt es für seine Kapitalanlage wesentlich auf<br />

die Vermietbarkeit bzw. den Mietertrag der Eigentumswohnung<br />

an. Aufgrund des standortes, der Wohnungsgrößen<br />

sowie der Architektur geht die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />

von einer potenziell guten Vermietbarkeit der<br />

Eigentumswohnungen aus. die Nutzung des Gebäudes<br />

ist grundsätzlich nur zu Wohnzwecken gestattet. Eine<br />

abweichende Nutzung ist nur mit Zustimmung des Verwalters<br />

gestattet. die angebotenen Einheiten können im<br />

Wesentlichen in zwei Kategorien eingeteilt werden. Zum<br />

einen sind dies die Einheiten, welche sich zur Vermietergemeinschaft<br />

zusammenschließen. und zum anderen<br />

sind dies die Wohnungseigentumseinheiten, welche<br />

nicht an der Vermietergemeinschaft teilnehmen.<br />

a) Vermietergemeinschaft<br />

die Erwerber der gemäß der Teilungsurkunde zu bildenden<br />

Eigentumseinheiten (mit Ausnahme der dG- Neubaugeschosseinheiten<br />

WE-Nrn.: 32, 33 und 34) schließen<br />

sich zu einer Vermietergemeinschaft zusammen,<br />

wonach die Einnahmen aus der Vermietung (Miete zzgl.<br />

Betriebskosten) für einen bestimmten Zeitraum an die<br />

Vermietergemeinschaft abgetreten, einheitlich ermittelt<br />

und unter den Wohnungseigentümern im Verhältnis der<br />

jeweiligen vermietbaren Wohnfläche pro m² monatlich<br />

aufgeteilt werden. Hierdurch werden Konkurrenzverhältnisse<br />

bei der Anfangsvermietung, unterschiedliche<br />

Mietbeginnzeiten sowie ungleiche Mietniveaus, etc.<br />

zwischen den einzelnen Wohnungen verhindert bzw.<br />

nivelliert. Zu beachten ist, dass zur stärkung der Vermietergemeinschaft<br />

vereinbart wird, dass die von den an<br />

der Vermietergemeinschaft teilnehmenden Wohnungseigentümern<br />

an diese abgetretenen Mieten der ersten<br />

drei Monate ab Bezugsfertigkeit der jeweiligen Eigentumswohnung<br />

in voller Höhe der Vermietergemeinschaft<br />

verbleiben. demnach erfolgt eine Ausschüttung<br />

von Mieten erst ab dem vierten auf die Bezugsfertigkeit<br />

91


CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

der Eigentumswohnung folgenden Monat. die Garantiegeberin<br />

verpflichtet sich zum Zwecke einer Renditesicherung<br />

bzw. –erhöhung gegenüber der Vermietergemeinschaft<br />

für den Zeitraum ihres Bestehens zu einer<br />

monatlichen Nettokaltmietausschüttung in Höhe von<br />

8,59 € je m² Wohnfläche. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />

geht davon aus, dass es sich bei der garantierten Höhe<br />

um die durchschnittlich am Markt zu erzielende Miete<br />

für entsprechend sanierte Wohnungen handelt, kann<br />

diese jedoch nicht unbegrenzt und abstrakt garantieren,<br />

weshalb sie mit ihren Mietgarantien hierzu sicherheitshalber<br />

auf Zeit Geldbeträge zur Verfügung stellt und Auszahlungsbedingungen<br />

formuliert. unter anderem wird<br />

vereinbart, dass von Mietern der Eigentumswohnungen<br />

berechtigt geltend gemachte Mietminderungen wegen<br />

einer von benachbarten Grundstücken ausgehenden<br />

Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache (z. B. umfangreiche<br />

Bauarbeiten) von der Garantiegeberin nicht<br />

auszugleichen sind. Außerdem entfällt die Verpflichtung<br />

zur Mietgarantiezahlung in den in der stammurkunde<br />

genannten Fällen, u. a. im Falle des selbstbezuges der<br />

Wohnungseinheit durch den Erwerber. der Höhe nach<br />

ist die Mietgarantie für die Vermietergemeinschaft auf<br />

insgesamt € 40.000,00 beschränkt. Mit deren Verbrauch<br />

endet jegliche Einstands- und Zahlungsverpflichtung<br />

der Garantiegeberin. die Auszahlung der Garantie setzt<br />

natürlich u. a. voraus, dass die konzeptionell prognostizierten<br />

Verhältnisse eintreten bzw. gleich bleiben und<br />

insbesondere die Erwerber alles unterlassen, was dem<br />

Vermietungserfolg schadet.<br />

dabei ist zu beachten, dass der Erwerber in der Vermietergemeinschaft<br />

gebunden ist und nur aus wichtigem<br />

Grund kündigen kann. durch die Konzeptionierung<br />

der Vermietergemeinschaft und einer gewährten Mietgarantie<br />

besteht zumindest für den Garantiezeitraum<br />

eine relativ hohe Einnahmesicherheit. die tatsächlich<br />

erzielte Miete kann im Einzelfall höher oder niedriger als<br />

die Garantiemiete liegen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die Mietgarantiesumme im Laufe der Mietgarantiezeit<br />

aufgezehrt wird, so dass die garantierten<br />

Mieten ggf. nicht über den gesamten Zeitraum in voller<br />

Höhe ausgekehrt werden können. Ein Ausfall mit der<br />

Garantiemiete ist auch denkbar, wenn die Verkäuferin<br />

als Garantiegeberin in Insolvenz gerät. des Weiteren ist<br />

bei einem Mietpool immer zu berücksichtigen, dass der<br />

Vermieter nicht nur das Vermietungs- und Kostenrisiko<br />

seiner Wohnung, sondern zumindest prozentual auch<br />

das Vermietungs- und Kostenrisiko fremder Wohnungen<br />

trägt. Entsprechende Abschläge sind zumindest bei einer<br />

mittel- und längerfristigen Prognose einzukalkulieren.<br />

das Vermietungs- und Kostenrisiko der eigenen und<br />

fremder Wohnungen kann sich z. B. realisieren, wenn<br />

die betreffende Wohnung leer steht, wenn in die Wohnung<br />

durch Zwangsverwaltung oder –versteigerung<br />

92<br />

vollstreckt wird oder wenn Mieten an die finanzierende<br />

Bank fließen, der die Mieten abgetreten wurden und die<br />

aus der Mietabtretung aufgrund einer nicht vertragsgemäßen<br />

darlehensrückführung Rechte ableitet. die Initiatoren<br />

entschieden sich jedoch bewusst für das Konzept<br />

der frühzeitigen, konstanten und sicheren Einnahme im<br />

Vergleich zur potenziell hohen, jedoch zweifelhaften.<br />

die gleichmäßige Höhe und Aufteilung der Mieteinnahmen<br />

besteht im übrigen nur, solange die Vermieter in<br />

der Gemeinschaft zusammengeschlossen sind. Im Falle<br />

der Beendigung der Teilnahme am Mietpool muss der<br />

Käufer damit rechnen, dass die finanzierende Bank, die<br />

aus ihrer sicht hierdurch entstandenen Nachteile bei einer<br />

ggf. notwendig werdenden Verlängerung der Finanzierung<br />

zur Geltung bringt.<br />

Während der Garantiezeit wird die Hausverwaltung von<br />

der jeweiligen Vermietergemeinschaft mit der Mietverwaltung<br />

der einzelnen in der Vermietergemeinschaft<br />

zusammengeschlossenen Eigentumswohnungen sowie<br />

ggf. zur Garantieanforderung jeweils gesondert beauftragt<br />

und bevollmächtigt. Im Rahmen dieser Tätigkeit<br />

übernimmt sie für den Eigentümer alle die Einheiten betreffenden<br />

und notwendigen Maßnahmen gegenüber<br />

den zu werbenden Mietern, z. B. Abschluss der Mietverträge,<br />

Verwaltungsentscheidungen, Mietinkasso, Erstellung<br />

der Nebenkostenabrechnung etc.; ggf. gegenüber<br />

der Eigentümergemeinschaft z. B. Teilnahme an Eigentümerversammlungen<br />

etc. und schließlich ggf. gegenüber<br />

und innerhalb der Vermietergemeinschaft z.B. Berechnung<br />

und Anforderung ggf. erforderlicher Mietgarantiegebühren<br />

von der Garantiegeberin bis hin zur Auszahlung<br />

an den einzelnen Erwerber.<br />

daneben wird sie Mieterhöhungsverlangen gegenüber<br />

Mietern im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durchsetzen.<br />

Mithin wird aus heutiger sicht davon ausgegangen,<br />

dass sich die tatsächliche Miete dadurch nach Ablauf<br />

der Mietgarantie in etwa auf Mietgarantieniveau bewegen<br />

wird. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin geht des Weiteren<br />

davon aus, dass die garantierte Nettokaltmiete in etwa<br />

der derzeit am Markt zu erzielenden Nettokaltmiete entspricht,<br />

so dass die Garantie im Wesentlichen nur das<br />

sogenannte Leerstands- und Bonitätsrisiko der Mieter<br />

abfedert. Werden im Laufe des Mietgarantievertrages<br />

höhere als die garantierten Mieteinnahmen erzielt, so<br />

werden die überschussbeträge zunächst mit etwaigen<br />

Garantiezahlungen der Garantiegeberin verrechnet.<br />

diese Verrechnung erfolgt über die Gesamtlaufzeit des<br />

Vertrages und nach Ablauf stehen eventuell verbleibende<br />

überschussbeträge den Garantienehmern zu.<br />

die Wirtschaftlichkeit des Objektes hängt also auch und<br />

insbesondere von der Leistungsfähigkeit der Mietverwalterin<br />

ab, d.h. ein Ausfall oder eine untätigkeit kann


zur Nichterbringung der oben genannten Leistungen<br />

führen und somit erhöhte eigene Verwaltungsaufwendungen<br />

erforderlich machen und nicht vorhergesehene<br />

Mindereinnahmen, insbesondere bei Leerstand sowie<br />

Belastung durch Reparatur- und Betriebskosten hervorrufen.<br />

Für diese essentiell wichtigen Aufgaben sind der<br />

Mietverwalterin vergleichbar einer sondereigentumsverwalterin<br />

Vollmachten zu erteilen und eine monatliche<br />

Vergütung zu zahlen. diese Kosten sind nicht auf<br />

den Mieter umlegbar und unabhängig vom WEG-Verwalterhonorar<br />

sowie der garantierten Nettokaltmiete<br />

gesondert vom Erwerber zu leisten. Bei den Kosten ist<br />

weiter zu beachten, dass die nicht umlagefähigen oder<br />

umlagefähigen Nebenkosten, insbesondere Betriebskosten<br />

im sinne des §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung<br />

(BetrKV) nicht Gegenstand der Mietsubvention<br />

sind. Auch diese Kosten sind somit bei etwaigen Ausfällen<br />

von den Wohnungserwerbern selbst zu tragen.<br />

dabei ist zu beachten, dass eingehende Zahlungen der<br />

Mieter zunächst auf die vereinbarte Miete und sodann<br />

auf die Betriebs- und Nebenkosten zu verrechnen sind.<br />

Aus vermietungs- und verwaltungstechnischen Gründen<br />

erfolgt die zeitlich, sachlich und der Höhe nach begrenzte<br />

Auszahlung der Garantiesumme, beginnend mit<br />

dem Monatsersten des vierten auf die Bezugsfertigkeit<br />

folgenden Monats von der Garantiegeberin monatsweise<br />

zum Monatsende an die Mietverwalterin und sodann<br />

von dieser an die einzelnen Erwerber. Allerdings beginnt<br />

die Einstandspflicht der Garantiegeberin erst, wenn die<br />

aus den ersten drei Monaten abgetretenen Mieten der<br />

Erwerber ab Garantiebeginn vollständig zum Ausgleich<br />

etwaiger Fehlbeträge von der Vermietergemeinschaft<br />

verwendet wurden.<br />

schließlich ist zu beachten, dass die faktische übernahme<br />

der sondereigentumsverwaltung durch die Mietverwalterin<br />

nach Auslaufen der Vermietergemeinschaft und<br />

des Mietgarantievertrages automatisch endet, wonach<br />

der Investor – ohne Abschluss eines neuen sondereigentumsverwaltungsvertrages<br />

nach marktüblichen Gebühren<br />

– selbst alle Aufgaben übernehmen muss, die sich im<br />

Zusammenhang mit der Vermietung ergeben, wie z. B.<br />

• ggf. kostenpflichtige Mietersuche,<br />

• Abschluss der Mietverträge,<br />

• Überwachung der Mieteingänge,<br />

• Einforderung rückständiger Mieten,<br />

• Erstellung der jährlichen<br />

Nebenkostenabrechnungen und<br />

• Durchführung der Anschlussvermietungen.<br />

dazu kommt der Besuch der jährlich stattfindenden<br />

Eigentümerversammlung zur Wahrung der Interessen<br />

gegenüber den anderen Wohnungseigentümern in der<br />

Hausgemeinschaft. Ab diesem Zeitraum trägt der Erwer-<br />

CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

ber darüber hinaus das Mietausfallrisiko sowie ggf. entstehende<br />

Kosten der Neuvermietung (Makler) und ggf.<br />

erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung etc. gegenüber<br />

dem Mieter.<br />

Bei der Abwägung, ob der Investor eine in der Vermietergemeinschaft<br />

zusammengeschlossene Wohnung<br />

erwerben soll, ist zu berücksichtigen, dass durch den<br />

automatischen Beitritt zur Mietpool-GbR das Investment<br />

von Anfang an im Ertrags- und Aufwandsbereich<br />

gut kalkulierbar ist, nach Ablauf der Garantiezeit jedoch<br />

in jedem Fall eine Änderung der Ertragssituation nach<br />

oben oder unten eintreten kann. daneben ist zu berücksichtigen,<br />

dass insbesondere in der älteren journalistischen<br />

Fachliteratur vereinzelt vertreten wurde, dass der<br />

prospektierte Beitritt zu einer Vermietergemeinschaft<br />

mit Garantie aufgrund einer modellhaften Gestaltung<br />

gem. § 15b EstG als Beitritt zu einem steuerstundungsmodell<br />

angesehen werden könnte, womit zukünftig<br />

zugewiesene Verluste weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />

noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsquellen<br />

ausgeglichen werden dürfen. sofern dieses sog.<br />

Verrechnungsverbot aus § 15b EstG greifen sollte und<br />

bei einer ggf. vorgenommenen Musterberechnung des<br />

Investments erhöhte Absetzungen, bspw. bei denkmälern<br />

gem. § 7i EstG etc. mit einkalkuliert wurden, kann<br />

dies in der Anfangsphase zu einer Verschlechterung der<br />

Liquiditätsprognose führen. da im vorliegenden Fall u.<br />

a. der Beitritt zur Vermietergemeinschaft nebst Garantie<br />

ohne separate zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten<br />

führende Gebühren angeboten wird, insbesondere der<br />

Beitritt selbst nicht zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten<br />

führt – wie von § 15b EstG vorausgesetzt – und<br />

die Garantie selbst keine Verluste generiert, im Gegenteil,<br />

Einnahmen sichern soll, geht die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />

davon aus, dass dies hier nicht zutrifft. Gestützt<br />

wird diese Ansicht auch durch ein Anwendungsschreiben<br />

zu § 15b EstG des Bundesministeriums der Finanzen<br />

vom 17.07.2007, in welchem u. a. explizit auch von unschädlichen<br />

Mietpoolkonstruktionen die Rede ist. Eine<br />

Garantie für die Anwendung in diesem sinne kann hierfür<br />

jedoch nicht übernommen werden. Will der Investor<br />

dieses Risiko nicht eingehen, ist ihm anzuraten, eine<br />

ohne Vermietergemeinschaft angebotene Wohnung zu<br />

erwerben und zur Erstvermietung sowie separaten sondereigentumsverwaltung<br />

mit der Verkäuferin Rücksprache<br />

zu halten.<br />

Zur näheren Ausgestaltung der Vermietergemeinschaft,<br />

des Mietverwaltervertrages sowie des Mietgarantievertrages<br />

wird auf die Ausführungen zum „Rechtlichen<br />

Konzept“ in diesem <strong>Prospekt</strong> verwiesen. Im Einzelnen<br />

können hierzu mit der Verkäuferin ggf. auch sondervereinbarungen<br />

getroffen werden.<br />

93


CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

b) Nicht an der Vermietergemeinschaft teilnehmende<br />

Wohnungseigentumseinheiten<br />

die nicht an der Vermietergemeinschaft teilnehmenden<br />

Wohnungseigentumseinheiten (dG-Neubaugeschosseinheiten<br />

WE- Nrn.: 32, 33 und 34) treten nicht automatisch<br />

einem sondereigentumsverwaltungsvertrag bei.<br />

Jedoch bietet der Bauträger ggf. auch diesem Erwerberkreis<br />

auf Anfrage eine Mietgarantie nach Absprache<br />

an und daneben können die Erwerber mit der Hausverwaltungsfirma<br />

auf Wunsch den nachstehend erwähnten<br />

und im „Rechtlichen Konzept“ näher erläuterten<br />

sondereigentumsverwaltervertrag abschließen. Ein Anspruch<br />

auf Abschluss einer Mietgarantie bzw. eines sondereigentumsverwaltervertrages<br />

besteht vorliegend<br />

jedoch nicht. soweit für diese Einheiten Mietprognosen<br />

abgegeben werden, beruhen diese auf Marktbeobachtungen<br />

und sind daher ohne ausdrücklich individuell<br />

schriftliche Zusage unverbindlich.<br />

6. Verwaltung<br />

Eine Immobilie muss verwaltet werden. die Qualität<br />

der Verwaltung entscheidet wesentlich über die Werthaltigkeit<br />

einer Immobilie und ist unabdingbare Voraussetzung<br />

für eine mögliche Wertsteigerung. Zur Verwaltung<br />

einer Immobilie gehören im Wesentlichen die<br />

Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie des<br />

sondereigentums. Zu den Aufgaben und Pflichten des<br />

WEG-Verwalters für das Gemeinschaftseigentum und<br />

des Mietverwalters für die Vermietergemeinschaft sowie<br />

optional des sondereigentumsverwalters für die nicht<br />

an der Vermietergemeinschaft teilnehmenden Wohnungseigentumseinheiten<br />

wird auf die Ausführungen<br />

zum „Rechtlichen Konzept“ verwiesen. durch die Tätigkeit<br />

des Verwalters können sich der Gesamtzustand der<br />

Wohnanlage wie auch die Mieterstruktur positiv oder<br />

negativ verändern. so entscheidet z. B. der eingesetzte<br />

Mietverwalter durch die Auswahl der Mieter (Bonität/<br />

soziales Verhalten) maßgeblich über den Erfolg der Immobilieninvestition.<br />

Er entscheidet regelmäßig über die<br />

Höhe des abzuschließenden Mietvertrages und der von<br />

den Mietern zu entrichtenden umlagen, indem er zum<br />

Beispiel wirtschaftlich eigenständig entscheiden muss,<br />

ob er in einer eher schlechten Vermietungsphase die<br />

Mieten senkt, um eine Vermietung zu realisieren. ungeachtet<br />

dessen kann selbstverständlich kein Verwalter<br />

garantieren, ob bspw. nach Ablauf einer bestimmten<br />

Zeit die Wohnung tatsächlich vermietet ist bzw. der Mieter<br />

seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann<br />

bzw. nachkommt.<br />

Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilie besteht die<br />

Gefahr der Wertminderung, eingeschränkter Vermietbarkeit<br />

sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen.<br />

Zu einer gewissenhaften Verwaltung gehört z.B. auch<br />

94<br />

die sorgfältige Pflege der Außenanlagen. Ein guter WEG<br />

-Verwalter schafft es darüber hinaus, die von ihm vertretene<br />

Eigentümergemeinschaft „an einem strang“ ziehen<br />

zu lassen, insbesondere bei wichtigen Entscheidungen<br />

in Eigentümerversammlungen z.B. zu beschließender<br />

sonderumlagen, der durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen<br />

oder dem Vorgehen gegen mit Hausgeld<br />

säumigen Miteigentümern.<br />

die Gemeinschaftsbezogenheit des Wohnungseigentums<br />

bietet auch insofern Risiken, als Miteigentümer<br />

ggf. beharrlich die Hausordnung und die Grundlagen<br />

der Wohnungseigentümergemeinschaft (Miteigentumsordnung,<br />

Beschlüsse, etc.) missachten und dadurch<br />

anderen Eigentümern oder dritten Nachteile zugefügt<br />

oder diese belästigt werden. Problematisch kann es werden,<br />

wenn ein Eigentümer in finanzieller Hinsicht nicht<br />

mehr in der Lage ist, seine Beiträge zur Bewirtschaftung<br />

des jeweiligen Objektes zu leisten. sollte ein Miteigentümer<br />

in Vermögensverfall und mit Wohngeldzahlungen<br />

ausfallen, bestehen die Verpflichtungen der anderen<br />

Eigentümer zur ordnungsgemäßen Verwaltung fort.<br />

Auch haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft für<br />

gegenüber dritten begründeten Forderungen im Außenverhältnis.<br />

Jeder Eigentümer haftet einem Gläubiger<br />

der Gemeinschaft nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils.<br />

Mithin ist denkbar, dass Betriebskosten für<br />

Wohnungen zu tragen sind, für die keine Wohngeldzahlungen<br />

erlangt werden können. die gesetzlichen<br />

Möglichkeiten, in solchen Fällen eine Einziehung der<br />

Wohnung herbeizuführen, sind u. a. in finanzieller Hinsicht<br />

mit Problemen behaftet. Zu den zu vermietenden<br />

Einheiten wurde bereits im Nutzungskonzept erläutert,<br />

dass diese sondereigentumswohnungen während des<br />

Zusammenschlusses in der Vermietergemeinschaft faktisch<br />

durch den abgeschlossenen Mietverwaltervertrag<br />

von der Hausverwaltungsfirma verwaltet werden. die<br />

derzeitige Vergütung für die Mietverwaltung beträgt<br />

pro Wohnungseigentumseinheit € 12,00 inkl. der jeweils<br />

geltenden Mehrwertsteuer sowie pro Tiefgaragenstellplatz<br />

€ 2,10 inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer<br />

pro Monat. Nach Ablauf der Mietverwaltungsfrist besteht<br />

die Möglichkeit, mit der Hausverwaltungsfirma o.<br />

a. einen neuen sondereigentumsverwaltungsvertrag<br />

nach marktüblichen Gebühren abzuschließen. diese Gebühren<br />

können dann ggf. höher liegen.<br />

die Erwerber der Wohnungseigentumseinheiten, die<br />

nicht an der Vermietergemeinschaft teilnehmen, können<br />

der Hausverwaltungsfirma den Abschluss eines<br />

sondereigentumsverwaltervertrages anbieten. demnach<br />

besteht die Möglichkeit, die Verwaltung des sondereigentums<br />

für einen festen Zeitraum zu einer monatlichen<br />

Grundvergütung in Höhe von € 10,08 zzgl.<br />

der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, mithin derzeit €


12,00 je Wohneinheit und in Höhe von € 2,10 zzgl. der<br />

jeweils geltenden Mehrwertsteuer, mithin derzeit € 2,50<br />

je Tiefgaragenstellplatz zu übertragen, wobei der Verwalter<br />

berechtigt ist, seine Vergütung jährlich um 2,5%<br />

anzupassen. Allerdings ist der Verwalter nicht zum Vertragsabschluss<br />

verpflichtet.<br />

Neben der sondereigentumsverwaltung bzw. der Mietverwaltung<br />

benötigen alle Erwerber als Mitglieder der<br />

Eigentümergemeinschaft einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum.<br />

Im vorliegenden Objekt wird<br />

zum ersten Verwalter die ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />

für Haus- und Grundbesitz mbH bestellt. die<br />

monatlich hierfür entstehende Grundgebühr beträgt je<br />

Wohnungs-/Teileigentum € 20,17 zzgl. der jeweils geltenden<br />

Mehrwertsteuer, mithin derzeit € 24,00 sowie je<br />

Tiefgaragenstellplatz € 2,50 zzgl. der jeweils geltenden<br />

Mehrwertsteuer, mithin derzeit € 2,98. diese trägt ebenfalls<br />

von Anfang an der Erwerber und ist von diesem in<br />

seine Rentabilitätsberechnung einzustellen. die Kosten<br />

für die laufende Bewirtschaftung wurden entsprechend<br />

den Erfahrungswerten der aus bereits in der Vermietungsphase<br />

befindlichen vergleichbaren Häuser kalkuliert.<br />

Höhere Bewirtschaftungskosten – welche nicht<br />

ausgeschlossen werden können - verschlechtern die<br />

Rentabilität der Investition. dazu kommen noch die ggf.<br />

anfallenden Kosten des steuerberaters des Investors.<br />

Kosten der Verwaltung können üblicherweise nicht auf<br />

die Mieter umgelegt werden. Zu weiteren Gebühren für<br />

besondere Leistungen der Verwalterin und den Bewirtschaftungskosten<br />

wird auf die Angaben im Angebot<br />

nebst Anlagen zum <strong>Prospekt</strong> verwiesen. das rechtliche<br />

Konzept der Verträge ist in diesem <strong>Prospekt</strong> gesondert<br />

erläutert.<br />

7. pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung<br />

Wer sich für eine Investition in eine Immobilie entscheidet,<br />

ist gehalten, langfristig zu denken. Zur langfristigen<br />

Planung gehört die rechtzeitige Vorsorge für zukünftig<br />

notwendig werdende Instandhaltungen und Instandsetzungen.<br />

Nach der diesem Angebot zugrunde liegenden Teilungserklärung<br />

ist demnach die regelmäßige Einzahlung einer<br />

Instandhaltungsrücklage vorgesehen. die Höhe der<br />

Instandhaltungsrücklage wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

im Rahmen der Eigentümerversammlung<br />

festgelegt. sie kann sich aufgrund eines<br />

Beschlusses der Eigentümerversammlung erhöhen,<br />

aber auch ermäßigen. die Instandhaltungsrücklage wird<br />

gebildet, damit anfallende Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum<br />

(z.B. dach, Fassade, Treppenhaus,<br />

Heizungsanlage etc.) von der Eigentümergemeinschaft<br />

CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

gezahlt werden können. Erfahrungsgemäß fallen vor<br />

allem in den Anfangsjahren geringere Ausgaben als die<br />

vorgesehene Instandhaltungsrücklage an. die Instandhaltungsrücklage<br />

erhöht sich somit sukzessive und steht<br />

in späteren Jahren bei erhöhten Instandhaltungsaufwendungen<br />

zur Verfügung. Erzielt die Eigentümergemeinschaft<br />

durch das Anlegen der Instandhaltungsrücklage<br />

Zinserträge, so wird hiervon die Zinsabschlagssteuer<br />

einbehalten.<br />

Als Kalkulationsgrundlage werden im hier vorliegenden<br />

Angebot die anfänglichen monatlichen Einzahlungen<br />

der Erwerber in die Instandhaltungsrücklage mit pauschal<br />

€ 0,25 je m² festgelegt. da dieser Betrag nicht auf<br />

der Basis der Restnutzungsdauer der Verschleißbauteile<br />

ermittelt wurde, ist die Instandhaltungsrücklage langfristig<br />

ggf. zu gering bemessen. sofern die Instandhaltungsrücklage<br />

nicht ausreicht, um die Instandhaltungskosten<br />

der Immobilie zu tragen, sind etwaige zusätzliche<br />

Kosten vom Wohnungseigentümer zu tragen (sonderumlagen).<br />

Es ist davon auszugehen, dass innerhalb eines<br />

Zyklus von 15 bis 40 Jahren eine grundlegende Erneuerung<br />

des Wohngebäudes erforderlich sein kann.<br />

Bedingt wird diese Erneuerung durch den Ersatz der Verschleißbauteile<br />

und die Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse.<br />

Es ist möglich, dass bereits ab dem 15. Jahr<br />

bzw. früher erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel für<br />

die Modernisierung und Instandhaltung der Immobilie<br />

zur Verfügung gestellt werden müssen. Zum heutigen<br />

stand sind hierüber keine eindeutigen quantitativen<br />

und qualitativen Aussagen möglich.<br />

Auch bei einer umfassenden sanierung und Modernisierung<br />

sowie einem durchdachten Ausbau können<br />

während der Restnutzungsdauer der Einheiten sowohl<br />

bei Altbauten als auch bei Neubauten weitere Anpassungen<br />

an die künftigen Bedürfnisse und Wünsche der<br />

Mieter erforderlich werden (z.B. bezüglich Ausstattung,<br />

Wohnungsgrundrisse, Multimedia u.Ä.). die Kosten für<br />

solche Maßnahmen sind durch die zu bildende Instandhaltungsrücklage<br />

regelmäßig nicht abgedeckt.<br />

Aufgrund der bestellten und noch zu bestellenden<br />

Grunddienstbarkeiten (Geh-, Fahr-, Leitungs- und überbaurecht<br />

am Nachbargrundstück) sollten auch für die Instandhaltungs-<br />

und Instandsetzungskosten der gemeinschaftlich<br />

genutzten Wege und Leitungen Rücklagen<br />

gebildet und die Rentabilitätsberechnung eingestellt<br />

werden.<br />

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Erwerber die Kosten<br />

etwaiger Reparaturen an seinem sondereigentum<br />

selbst zu tragen hat, soweit er vom Mieter oder dritten<br />

keinen Ersatz verlangen kann. Insofern ist zu empfehlen,<br />

auch hierfür von Anfang an Rücklagen zu bilden und<br />

diese ggf. in die Rentabilitätsberechnung einzustellen.<br />

95


CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

8. kosten und finanzierung<br />

die Finanzierung einer Immobilie erfolgt i.d.R. aus Eigenkapital<br />

und Fremdmitteln. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der Investor neben dem Kaufpreis üblicherweise<br />

auch die Erwerbsnebenkosten (Notar- und<br />

Grundbuchkosten sowie Grunderwerbssteuer) sowie<br />

ggf. entstehende Zwischenfinanzierungskosten (für<br />

die Zeit der ersten Ratenzahlung ab Erwerb/Baubeginn<br />

bis hin zur Vermietung) zu bezahlen hat, die in das Gesamtinvestitionsvolumen<br />

mit einzurechnen sind. die<br />

genannten Kaufpreise beinhalten bereits die Gegenleistung<br />

des Käufers für den abzuschließenden Mietgarantievertrag,<br />

sowie sämtliche Projektierungs-, Marketing-<br />

und Vertriebskosten, welche über der gewöhnlichen<br />

Maklercourtage liegen. da die Vertriebskosten je nach<br />

Vertriebspartner und Vertriebsstand unterschiedlich<br />

hoch sind, können diese bei Interesse bei der Verkäuferin<br />

abgefragt werden. die auf den Grundstücksanteil, auf<br />

die Altbausubstanz und potenziell begünstigte Herstellungskosten<br />

sowie den ggf. zu erwerbenden Tiefgaragenstellplatz<br />

entfallenden Anschaffungskosten sind im<br />

Kaufvertrag bezeichnet und wurden von der Verkäuferin<br />

ermittelt. die abschließende Prüfung und Anerkennung<br />

obliegt dem zuständigen Finanzamt. dies kann zu<br />

einer Veränderung der steuerlichen Annahmen führen,<br />

wofür die Verkäuferin jedoch keine Haftung übernehmen<br />

kann. Gleiches gilt für sonstige Prognosen, wie z. B.<br />

Berechnungsmodelle etc. Gesondert ausgewiesen sind<br />

auch die Kosten für eine Einbauküche.<br />

Für die Finanzierung des Kaufgegenstandes spielt zum<br />

einen die Bonität des kreditnehmenden Erwerbers und<br />

zum anderen die Werthaltigkeit des Finanzierungsobjektes,<br />

mithin der Immobilie eine Rolle, da diese in der<br />

Regel als sicherheit für den Kredit dient.<br />

Bei der Bestimmung des Verkaufspreises von Wohnimmobilien<br />

– insbesondere im Kapitalanlagemarkt – wird<br />

u. a. unterschieden in Neubauten, gebrauchte Bestandsimmobilien<br />

und sanierungsimmobilien mit potenzieller<br />

steuerabschreibung. Bei Immobilien mit potenzieller<br />

steuerabschreibung ist in der Praxis der zu erzielende<br />

Verkaufspreis durch die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit<br />

wesentlich mitbestimmt. Eine Möglichkeit zur<br />

steuerabschreibung besteht jedoch unter anderem nur<br />

dann, wenn der Kaufvertrag vor der durchführung der<br />

steuerbegünstigten sanierungsleistungen abgeschlossen<br />

wurde. Beim Zweiterwerb besteht diese Möglichkeit<br />

nicht mehr, weshalb der Markt- bzw. Verkehrswert der<br />

Immobilie nach der sanierung zwangsläufig erst einmal<br />

niedriger ist. Jedem Erwerber einer Immobilie mit potenziell<br />

erhöhter steuerabschreibung (aufgrund denkmaleigenschaft<br />

oder aber Lage im sanierungsgebiet) ist<br />

daher zu empfehlen, mit einem längerfristigen Halten<br />

96<br />

im Bestand zu kalkulieren. Bei einer kurzfristigen Veräußerung,<br />

beispielsweise vor Ablauf von 10 bis 15 Jahren<br />

muss damit gerechnet werden, dass der Verkehrs- bzw.<br />

Marktwert unter den Erwerbskosten liegt. Wertentwicklungsprognosen<br />

können sich zwar an einer langfristigen<br />

Beobachtung der Vergangenheit orientieren, haben für<br />

die Zukunft jedoch immer spekulativen Charakter und<br />

können daher insbesondere für einen längerfristigen<br />

Zeitraum nur unverbindlich sein. die Fremdfinanzierung<br />

des Immobilienerwerbs erhöht die Erwerbs- und die<br />

laufenden Kosten. der Erwerber hat die sogenannten<br />

Bereitstellungszinsen (vom Zeitpunkt des darlehensvertragsabschlusses<br />

bis zur Auskehr der gesamten darlehenssumme),<br />

die laufenden Kreditzinsen, die Bearbeitungsgebühren<br />

der Bank, das Agio, eventuell Gebühren<br />

für die Finanzierungsvermittlung etc. und die Tilgung<br />

und/oder eventuell Bausparbeiträge zur späteren Tilgung<br />

zu tragen. der Erwerber trägt das Risiko, dass die<br />

für die Aufnahme von Fremdmitteln und deren Tilgung<br />

aufzuwendenden Kosten nicht durch laufende Einnahmen<br />

aus Vermietung - oder durch sonstige Vorteile, die<br />

sich der Erwerber erwartet, z. B. steuerersparnisse – abgedeckt<br />

sind. Bei Finanzierungen durch dritte (Banken<br />

etc.) ist zu berücksichtigen, dass die Konditionen (Zins<br />

und Tilgung) zeitlich befristet sind und das Objekt in der<br />

Zukunft deswegen ggf. nachfinanziert werden muss.<br />

Nach Ablauf der Finanzierung hat sich der Investor<br />

demnach um eine Anschlussfinanzierung ggf. nach Vereinbarung<br />

neuer Konditionen und unter Einrechnung<br />

erneuter Bankbearbeitungsgebühren etc. zu kümmern.<br />

Bei der Anschlussfinanzierung ist zu beachten, dass der<br />

dann gültige Zinssatz höher oder niedriger sein kann<br />

als zu Beginn der Investition, wodurch sich eine liquiditätsmäßige<br />

Verschlechterung oder Verbesserung im<br />

Verhältnis zu den Mieteinnahmen ergeben kann. die<br />

Finanzierung ist ausschließlich sache des Käufers. Bei<br />

der Entscheidung zum Investment sind neben den behandelten<br />

objektspezifischen Chancen und Risiken auch<br />

die persönlichen und individuellen Verhältnisse des Erwerbers<br />

(wie z.B. Alter, Finanzierungsdauer, Einnahmesicherheit<br />

etc.) zu berücksichtigen. soweit der Investor<br />

den Erwerb seiner Wohneinheit durch ein Bankdarlehen<br />

finanziert, haftet er persönlich für die fristgerechte Bedienung<br />

von Zinsen und die Tilgung seines darlehens,<br />

unabhängig vom Vermietungsstand seiner Wohneinheit.<br />

die Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs<br />

setzt die Kreditzusage einer Bank voraus. Entscheidet<br />

sich der Erwerber zum Kauf, bevor er eine verbindliche<br />

Kreditzusage hat, besteht das Risiko, dass aufgrund der<br />

Kaufentscheidung der Grundstückskaufvertrag zustande<br />

kommt, ohne dass der Erwerber – mangels Kreditzusage<br />

– über die Mittel verfügt, den Grundstückskaufpreis<br />

zu bezahlen. dann ist denkbar, dass die Verkäuferin<br />

in das sonstige Vermögen des Erwerbers vollstreckt und<br />

dessen Privatinsolvenz herbeigeführt wird.


Es gibt verschiedenartigste Finanzierungsmodelle mit<br />

mannigfaltigen Chancen und Risiken, die individuell<br />

auf die Bedürfnisse des Investors zugeschnitten werden<br />

können. der Investor sollte sich hierzu mehrere Angebote<br />

einholen bzw. sich bspw. von seinem Vertriebspartner<br />

eingehend informieren und aufklären lassen. Zu den Investitionskosten<br />

wird auf die Angaben im Angebot verwiesen.<br />

9. steuerliche Aspekte<br />

der Investor erzielt Einkünfte/Verluste aus Vermietung<br />

und Verpachtung. die steuerlichen Ergebnisse aus der<br />

Investition führen i.d.R. zunächst zu einer senkung<br />

des zu versteuernden Einkommens des Investors. Eine<br />

Eintragung der steuerlichen Auswirkungen auf der<br />

Lohnsteuerkarte kann frühestens im Jahr nach der Bezugsfertigkeit<br />

erfolgen. dies kann jedoch auch, je nach<br />

Handhabung des Verfahrens bei den Finanzbehörden<br />

der Länder bis zur Vorlage der endgültigen Bescheinigung<br />

der zuständigen Bescheinigungsbehörde durch<br />

den steuerpflichtigen beim Finanzamt drei bis fünf<br />

Jahre dauern. Bei einer Investition in eine Immobilie ist<br />

daher davon abzuraten, bei der Liquiditätsplanung zur<br />

Finanzierung und der unterhaltung der Immobilie allein<br />

auf steuerbegünstigungen abzustellen oder diese als<br />

Voraussetzung zum Investment zu betrachten.<br />

Es gibt keine Gewähr dafür, dass die zur Zeit der <strong>Prospekt</strong>herausgabe<br />

geltenden steuergesetze und Verordnungen<br />

sowie die Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis<br />

in unveränderter Form fortbestehen bleiben. Zum Beispiel<br />

lässt sich allgemein nicht abschätzen, ob der in den<br />

Bauträgerverträgen angegebene Herstellungs-/sanierungsaufwand<br />

in der dort angegebenen Höhe von den<br />

zuständigen Behörden als begünstigt betrachtet wird.<br />

die Höhe des wegen der sanierung (bzw. dem denkmal)<br />

begünstigten Aufwands wird durch die zuständige<br />

Behörde festgelegt. Zusätzlich steht dem zuständigen<br />

Finanzamt ein Prüfungsrecht zu. Gerade bei auszubauenden<br />

dachgeschoss- bzw. Maisonettewohnungen wurde<br />

daher vom Finanzamt die denkmalabschreibung oftmals<br />

schon versagt. dies ist vom jeweiligen Erwerber in<br />

seine Renditeberechnung einzubeziehen. die im Kaufvertrag<br />

angegebenen Werte stellen daher nur Einschätzungen<br />

dar, die nicht zwingend durch die Festsetzung<br />

der Behörden bestätigt werden müssen. die Verkäuferin<br />

kann sich allenfalls an der gegenwärtigen Praxis der Finanzbehörden<br />

orientieren. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen,<br />

dass erhöhte Abschreibungen in der Regel<br />

beim Weiterverkauf entfallen, was sich auf die Höhe des<br />

zu erzielenden Kaufpreises auswirken kann. Wegen der<br />

Einzelheiten wird auf die Ausführung zu den steuerlichen<br />

Auswirkungen in diesem <strong>Prospekt</strong> verwiesen.<br />

die in diesem <strong>Prospekt</strong> enthaltenen Angaben zu den<br />

steuerlichen Auswirkungen – auf welche ausdrücklich<br />

verwiesen wird – geben die Beurteilung von Fachleuten<br />

sowie deren Interpretation der derzeitigen Rechtslage<br />

wieder. Abweichende Interpretationen durch die<br />

Finanzbehörden können nicht ausgeschlossen werden.<br />

die Erläuterungen der steuerlichen Behandlung der Investition<br />

in diesem <strong>Prospekt</strong> spiegeln nur grundsätzlich<br />

denkbare Rahmenbedingungen wider und ersetzen in<br />

keinem Fall die persönliche und individuell auf den Erwerber<br />

abgestimmte steuerberatung. Für das Erreichen<br />

vom Investor verfolgter steuerlicher Ziele kann daher<br />

weder von der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin noch einem Vermittler<br />

eine Haftung übernommen werden.<br />

10. kumulation von chancen und risiken<br />

CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

das vorliegende Angebot enthält die Chance zur werthaltigen<br />

Immobilieninvestition, wobei die Risiken abgewogen<br />

werden müssen.<br />

Im Extremfall können die beschriebenen Risiken auch<br />

gehäuft auftreten (z. B. Leerstand oder rückläufige<br />

Mieten bei steigenden Zinsen oder teurer Anschlussfinanzierung<br />

und erforderlich werdende Instandhaltungs-<br />

/Instandsetzungsaufwendungen) und je nach<br />

Vermögenslage im schlimmsten Fall bis hin zu erheblichen<br />

Vermögensverlusten des Investors führen. die<br />

vorstehende darstellung der Chancen und Risiken kann<br />

nicht abschließend sein und enthält nur die nach Auffassung<br />

der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin wichtigsten Aspekte.<br />

Weitergehende Auseinandersetzungen würden den<br />

Rahmen der gebotenen übersichtlichen darstellung<br />

übersteigen.<br />

da der <strong>Prospekt</strong> einen komplexen sachverhalt und zum<br />

Teil komplizierte Rechtsmaterien beschreibt, welche zudem<br />

im Laufe der Zeit Veränderungen unterliegen, kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass Angaben oder umstände<br />

unerwähnt bleiben, welche für die Anlageentscheidung<br />

des Investors bzw. dessen Risikoabwägung<br />

von Bedeutung sind oder werden. Insofern steht die<br />

<strong>Prospekt</strong>herausgeberin einem interessierten Erwerber<br />

jederzeit zur vollständigen und richtigen Beantwortung<br />

ggf. ergänzend auftretender Fragen zur Verfügung.<br />

Weil auch die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten<br />

eines Investors zwangsläufig in einem <strong>Prospekt</strong> nicht<br />

ganzheitlich berücksichtigt werden können, ist in jedem<br />

Fall die individuelle Prüfung, Information, Aufklärung,<br />

Beratung und Empfehlung durch eine fachkundige Person<br />

Ihres Vertrauens (bspw. Rechtsanwalt oder steuerberater)<br />

anzuraten.<br />

97


dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />

die hier angebotene Immobilieninvestition ist mit dem<br />

Abschluss mehrerer Verträge verbunden. Zum <strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt<br />

lagen hierzu bis auf die Grundlagenurkunde<br />

und die Teilungserklärung nur Entwürfe<br />

vor. Bei den Verträgen handelt es sich um ein kaufvertragsangebot<br />

nebst einer Grundlagenurkunde mit 8<br />

Anlagen des Notars Michael Ch. Bschorr aus Berlin. Bei<br />

der Grundlagenurkunde ist zu berücksichtigen, dass<br />

in dieser das Gesamtbauvorhaben (siehe „Angebot im<br />

überblick“) geregelt wurde und einzelne Anlagen aus<br />

der Grundlagenurkunde nicht für den Erwerb einer<br />

dachgeschossneubauwohnung gelten. die wesentlichen<br />

Inhalte der Verträge werden vorbehaltlich noch<br />

möglicher Veränderungen im Folgenden kurz erläutert.<br />

die Verträge selbst sind in der als Anlage zu diesem<br />

prospekt beiliegenden Vertragssammlung im Muster<br />

abgedruckt. Gültigkeit haben ausschließlich die notariell<br />

beurkundeten Verträge.<br />

1. Überblick<br />

demnach wird die Altbaugesellschaft sternecker Brauerei<br />

mbH & Co. KG (vormals Grundstein GmbH & Co.<br />

sechste Grundbesitz KG) - nachfolgend nur Verkäuferin<br />

genannt – Eigentümerin des gegenständlichen Grundbesitzes<br />

und wird Wohnungs- und Teileigentum (siehe<br />

der Teilungserklärung vom 26.05.2011, uR-Nr. Bs<br />

136/2011, Anlage 3 der Grundlagenurkunde, uR-Nr. Bs<br />

137/2011 vom 26.05.2011 jeweils des Notars Michael<br />

Ch. Bschorr in Berlin) bilden und schließt nach Angebot<br />

des Erwerbers mit diesem einen Bauträgervertrag<br />

über WEG-Eigentum in einem von der Verkäuferin zu<br />

modernisierenden Gebäude über eine Wohnungseigentumseinheit<br />

mit Bauverpflichtung und Festpreis (mit<br />

Ausnahme einer eventuellen Mehrwertsteuererhöhung)<br />

auf der Grundlage einer detaillierten Baubeschreibung<br />

ab (siehe Kaufvertragsangebot nebst Anlage 2<br />

der Grundlagenurkunde). danach treten die Erwerber<br />

der nach Teilung zu bildenden und im Kaufvertrag zu<br />

definierenden Einheiten (mit Ausnahme der dG-Neubaugeschosseinheiten<br />

WE-Nrn.: 32, 33 und 34), die ihre<br />

Einheit nicht selbst nutzen, also vermieten wollen, zeitlich<br />

befristet in eine Vermietergemeinschaft ein (siehe<br />

Anlage 5 der Grundlagenurkunde), welche zum Zwecke<br />

der durchführung dieses Vertrages mit der ProImmobilia<br />

Verwaltungsgesellschaft für Haus- und Grundbesitz<br />

mbH einen Mietverwaltervertrag abschließt (siehe Anlage<br />

7 der Grundlagenurkunde). Gleichzeitig garantiert<br />

die Verkäuferin diesen in der Vermietergemeinschaft<br />

zusammengeschlossenen Erwerbern zur Renditesicherung<br />

unter gewissen Voraussetzungen zeitlich und der<br />

Höhe nach befristet Mietzuschüsse, wozu die Vermietergemeinschaft<br />

einen Mietgarantievertrag abschließt<br />

(siehe Anlage 6 der Grundlagenurkunde). die Erwerber,<br />

welche sich nicht in der Vermietergemeinschaft befin-<br />

98<br />

den, können der Hausverwaltung ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />

für Haus- und Grundbesitz mbH einen<br />

sondereigentumsverwaltervertrag anbieten (siehe Anlage<br />

8 der Grundlagenurkunde). Außerdem treten alle<br />

Erwerber als Mitglieder der gebildeten Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

in einen Verwaltervertrag für das<br />

Gemeinschaftseigentum mit der ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />

für Haus- und Grundbesitz mbH ein,<br />

welche auch entsprechend bevollmächtigt wird (siehe<br />

Anlage 4 der Grundlagenurkunde).<br />

2. kaufvertrag<br />

2.1 Angebot<br />

der Erwerber unterbreitet der Verkäuferin ein notarielles<br />

Angebot zum Abschluss des nachbeschriebenen Kaufvertrags<br />

über die von ihm gewünschte noch zu modernisierende<br />

bzw. instandzusetzende Bestandswohnung<br />

oder noch auszubauende dachgeschossneubauwohnung.<br />

An dieses Angebot ist der Erwerber die im Kaufvertrag<br />

festgelegte Zeit unwiderruflich gebunden und<br />

kann von der Verkäuferin nur in dieser Zeit angenommen<br />

werden.<br />

2.2 Inhalt<br />

a) Grundstück<br />

die Verkäuferin hat mit notariellem Kaufvertrag vom<br />

08.12.2010 den nachstehend dargestellten Grundbesitz<br />

von der RPINVEsT Weissensee GmbH, Berlin gekauft<br />

und die Eigentumsumschreibung beantragt. der grundbuchliche<br />

Vollzug steht noch aus. der Grundbesitz ist im<br />

Grundbuch des Amtsgerichts Mitte von Weissensee Blatt<br />

1722 N im Bestandsverzeichnis unter der lfd. Nr. 1 wie<br />

folgt eingetragen:<br />

lfd. Nr. 2: Flur 244, Flurstück 4, Berliner Allee 121,<br />

Gebäude- und Freifläche mit einer grund<br />

buchlich angegebenen Größe von 5.560 m².<br />

Zu Gunsten dieses Grundbesitzes ist ein Geh-, Fahr- und<br />

Leitungsrecht an dem Grundstück Flur 244, Flurstück<br />

163, Berliner Allee 117, 119 eingetragen, verzeichnet<br />

im Grundbuch von Weissensee Blatt 4919N. An diesem<br />

Grundstück wurde außerdem eine weitere Grunddienstbarkeit<br />

(überbaurecht) zur Eintragung bewilligt und beantragt,<br />

deren grundbuchlicher Vollzug noch aussteht.<br />

der Grundbesitz wird vom Verkäufer noch real geteilt,<br />

weshalb die herauszumessende Teilfläche des Grundbesitzes<br />

mit einer Größe von ca. 926 m² in dem der Grundlagenurkunde<br />

als Anlage 1 beigefügten Lageplan exakt<br />

beschrieben wird. die nach Vermessung verbleibende<br />

Restfläche des Grundbesitzes bildet den Verkaufsgegenstand<br />

mit einer Größe von ca. 4.634 m².


der Grundbesitz war nach Angaben der Verkäuferin zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>erstellung wie folgt belastet:<br />

Abt. II:<br />

lfd. Nr. 1: gelöscht<br />

lfd. Nr. 2: Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />

zu Gunsten der Grundstein GmbH & Co.<br />

sechste Grundbesitz KG<br />

Abt. III: keine Eintragungen<br />

Vom Käufer werden diejenigen in Abteilung II eingetragenen<br />

Belastungen als nicht wertmindernd übernommen,<br />

deren übernahme er im Kaufvertrag erklärt. Außerdem<br />

behält sich die Verkäuferin im Kaufvertrag das<br />

Recht vor, Versorgungs- und ähnliche Verträge mit Gas,<br />

Wasser, elektrischem strom, Telefon, Antennen- oder<br />

Kabelfernsehen, zur Entwässerung, zum Anschluss an<br />

öffentliche Fern- und Entsorgungsnetze, zur sicherstellung<br />

von Zugangs- und Zufahrtsrechten, zur Benutzungsregelung<br />

von Gemeinschaftsflächen oder zur Festlegung<br />

baulicher Ausnutzungsregelungen zu schließen<br />

und diesbezüglich dienstbarkeiten im Grundbuch zur<br />

Eintragung zu bringen oder zu Lasten des Grundbesitzes<br />

Baulasten zu bestellen. Hierfür erteilt der Käufer<br />

unwiderruflich Vollmacht. In Abteilung III hatte die Verkäuferin<br />

zum Zwecke der Baufinanzierung eine brieflose<br />

Grundschuld in Höhe von 9.650.000,00 € bestellt und<br />

deren Eintragung beantragt, wobei der grundbuchliche<br />

Vollzug noch aussteht. Mit Vollzug des Kaufvertrages hat<br />

sich die Verkäuferin zur lastenfreien übertragung in Abteilung<br />

III verpflichtet.<br />

b) WEG-Teilung und kaufgegenstand<br />

die Verkäuferin verpflichtet sich, den Kaufgegenstand<br />

nach Maßgabe der der Grundlagenurkunde als Anlage<br />

2 beigefügten Baubeschreibung herzustellen und auszustatten.<br />

Konkret hat die Verkäuferin den nach Herausmessung<br />

einer Teilfläche verbleibenden Grundbesitz<br />

gemäß der Teilungserklärung vom 26.05.2011 (uR-Nr.<br />

Bs 136/2011 des Notars Michael Ch. Bschorr, Berlin, der<br />

Grundlagenurkunde als Anlage 3 beigefügt) gemäß §<br />

8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt und<br />

sondernutzungsrechte an Abstellräumen (so genannte<br />

Mieterkeller), an ebenerdigen Terrassen sowie Terrassen<br />

in den Obergeschossen vorgesehen. die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

lag zum <strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt<br />

noch nicht vor (siehe dazu Anlagen zur Teilungserklärung<br />

in der Grundlagenurkunde). die Teilung<br />

wurde noch nicht beim Grundbuchamt beantragt. der<br />

Grundbesitz ist mit einem unter denkmalschutz stehenden<br />

Fabrikgebäude (ehemalige Brauerei) bebaut. die<br />

Verkäuferin wird das Gebäude um- und ausbauen sowie<br />

dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />

46 Wohnungen und 26 Tiefgaragenstellplätze errichten.<br />

die Ausstattung der Einheiten ergibt sich aus der Baubeschreibung,<br />

die als Anlage 2 der Grundlagenurkunde<br />

beigefügt ist. die Baugenehmigung wurde bereits durch<br />

die Verkäuferin beantragt, liegt jedoch noch nicht vor.<br />

der Kaufvertrag hat demnach den Kauf einer noch zu<br />

sanierenden bzw. noch auszubauenden sondereigentumseinheit<br />

nebst Miteigentumsanteil am Grundstück,<br />

sowie ggf. sondernutzungsrechte an Abstellräumen<br />

(sog. Mieterkeller) und Terrassenflächen (siehe Anlage<br />

4-10 der Teilungserklärung als Anlage 3 zur Grundlagenurkunde)<br />

sowie ggf. einen Tiefgaragenstellplatz zum<br />

Inhalt. der Kaufgegenstand wird dazu im Kaufvertrag<br />

exakt bezeichnet, wobei der Erwerber mitteilen soll, ob<br />

er diesen zum Eigennutz oder zur Vermietung erwirbt.<br />

c) kaufpreis<br />

der Kaufpreis ist mit Ausnahme einer eventuellen<br />

Mehrwertsteuererhöhung ein Festpreis. Er ist für die<br />

Geschosswohnungen u.a. aufgespalten nach Anteil an<br />

Grund und Boden, auf die Altbausubstanz und auf die<br />

ggf. nach § 7 i EstG begünstigten Herstellungskosten.<br />

Für die dachgeschossneubauwohnungen erfolgt ggf.<br />

eine Aufspaltung u. a. für den Grundstücks- und Neubauanteil.<br />

Hinzuzurechnen sind die Kosten für eine Einbauküche<br />

sowie die Kosten für den ggf. zu erwerbenden<br />

Tiefgaragenstellplatz. die Aufschlüsselung der Kosten<br />

erfolgt auf der Grundlage von prognostizierten Werten.<br />

Ob diese steuerlich anerkannt wird, kann nicht garantiert<br />

werden. die genannten Kosten umfassen alle Kosten<br />

für die vertragsgemäße Herstellung, insbesondere<br />

alle bis zur Abnahme fälligen Erschließungskosten, straßenanliegerbeiträge,<br />

sonstige Lasten und steuern, für<br />

die der Kaufgegenstand haftet. Ferner sind die Leistungen<br />

mit abgegolten, die aufgrund des Mietgarantievertrages<br />

erbracht werden. Im Kaufpreis enthalten sind des<br />

Weiteren die Kosten der Projektierung, des Marketings<br />

und des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auch die<br />

Innenprovision, die der Veräußerer an den Kapitalanlagevertrieb<br />

bezahlt. die Kosten, steuern und Gebühren<br />

zum Abschluss und zur durchführung des Kaufvertrages,<br />

insbesondere auch die Kosten des Vertragsangebots<br />

bei Nichtannahme durch die Verkäuferin, außerdem die<br />

Kosten der Annahme und die Kosten der Verkäuferin zur<br />

Mitwirkung bei der Kaufpreisfinanzierung, insbesondere<br />

die Notargebühren, die Kosten des Grundbuchamts,<br />

die Grunderwerbsteuer und die Finanzierungskosten<br />

(z. B. Bankbearbeitungs- und schätzkosten, darlehens-<br />

und eventuelle Bereitstellungs- und/oder Zwischenfinanzierungszinsen<br />

etc.) sowie die vom Erwerber ggf. an<br />

einen Vermittler zu zahlende Außenprovision, trägt der<br />

Erwerber gesondert. Gleiches gilt für vereinbarte sonderwünsche,<br />

die den Aufwand erhöhen. die gesondert<br />

zu bezahlende Einbauküche gehört zum zwingenden<br />

Leistungsumfang. Ausnahmen können sich aufgrund<br />

99


dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />

potenzieller Mieterabsprachen bzw. –wünsche ergeben,<br />

womit sich der Gesamtkaufpreis um den für die Einbauküche<br />

veranschlagten Preis vermindert.<br />

d) kaufpreisfälligkeit<br />

Zur sicherung der Ansprüche des Erwerbers orientiert<br />

sich die Fälligkeit seiner Zahlungen nach § 632 a BGB, der<br />

HausbauVO (Art. 244 EGBGB) und der Makler- und Bauträgerverordnung<br />

(MaBV). demnach hat die Verkäuferin,<br />

wenn sie Abschlagszahlungen verlangt, eine Fertigstellungssicherheit<br />

für die rechtzeitige Herstellung des Werkes<br />

ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Kaufpreises<br />

gemäß § 632 a BGB nach ihrer Wahl, z. B. in Form<br />

einer Garantie o. ä. oder der Erlaubnis zum Einbehalt bei<br />

der ersten Abschlagszahlung zu erbringen. Im Weiteren<br />

kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl den Käufer durch<br />

am Baufortschritt bemessene Fälligkeit von Kaufpreisteilzahlungen<br />

nach § 3 MaBV sowie bei Nichtvorliegen<br />

der Grundvoraussetzung durch eine Bürgschaft nach §<br />

7 MaBV sichern. der Kaufpreis ist also erst zu bezahlen,<br />

wenn der Kaufvertrag rechtswirksam ist, alle für seinen<br />

Vollzug erforderlichen Genehmigungen auflagenfrei<br />

vorliegen, zur sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung<br />

eine Vormerkung im vertraglich vereinbarten<br />

Rang zugunsten des Käufers im Grundbuch des<br />

Kaufgegenstandes eingetragen ist, die Freistellung des<br />

Kaufgegenstandes von allen Grundpfandrechten, die<br />

vom Käufer nicht übernommen, im Rang vor bzw. neben<br />

der Eigentumsvormerkung ggf. zur Eintragung gelangt<br />

sind, sichergestellt ist und dies dem Erwerber vom Notar<br />

schriftlich bestätigt wurde. Außerdem erforderlich<br />

ist, dass die Verkäuferin dem Käufer schriftlich bestätigt,<br />

dass die entsprechenden Baugenehmigungen vorliegen<br />

und seit Eingang dieser Bestätigung ein Monat vergangen<br />

ist. der an der MaBV orientierte Ratenzahlungsplan<br />

nach Bauabschnitten bzw. Baufortschritt ist im Einzelnen<br />

dem Kaufvertragsentwurf zu entnehmen. die Verkäuferin<br />

hat den Käufer schriftlich über den Bautenstand<br />

zu unterrichten. Alternativ zur vorgeschriebenen<br />

Fälligkeitsregelung kann die Verkäuferin eine dem § 7<br />

Abs. 1 MaBV entsprechende Bürgschaft zur sicherung<br />

eines etwaigen Rückzahlungsanspruches des Erwerbers<br />

stellen, womit unabhängig von grundbuchrechtlichen<br />

Verzögerungen der Kaufpreis nach Fortschritt zu begleichen<br />

ist. Ggf. ist beabsichtigt, eine entsprechende<br />

Bürgschaft gleich zu Beginn für die bereits vorhandene<br />

Altbausubstanz u. a. zu legen und den Kaufpreis damit<br />

in der hierfür vorgesehenen Höhe fällig zu stellen. die<br />

stellung der Fertigstellungssicherheit wird hiervon nicht<br />

berührt. Zahlt der Erwerber eine Kaufpreisrate nicht<br />

rechtzeitig, kann die Verkäuferin ihren Verzugsschaden<br />

gegenüber dem Erwerber geltend machen, mindestens<br />

jedoch 8% Zinsen jährlich. Eine Aufrechnung mit etwaigen<br />

Forderungen des Erwerbers gegen Ansprüche der<br />

Verkäuferin, insbesondere des Kaufpreisanspruchs, ist<br />

100<br />

ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten<br />

oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />

e) kaufpreisfinanzierungsnachweis<br />

und Grundstücksbelastungen<br />

der Käufer verpflichtet sich gegenüber der Verkäuferin<br />

zur übergabe einer Finanzierungsbestätigung seines<br />

Kreditinstituts innerhalb von vier Wochen nach Angebotsabgabe.<br />

Aus dieser muss ersichtlich sein, dass die<br />

Eigenmittel zur Verfügung stehen und etwa eingeplante<br />

Fremdmittel zugesagt sind. sofern der Käufer dieser Verpflichtung<br />

nicht (rechtzeitig) nachkommt, kann die Verkäuferin<br />

den ggf. bereits wirksamen Kaufvertrag rückabwickeln<br />

und schadenersatz verlangen. die Verkäuferin<br />

verpflichtet sich bei der Bestellung der zur sicherung<br />

der vom Käufer aufgenommenen darlehen erforderlichen<br />

dinglichen Rechte (insbesondere Grundschulden)<br />

mitzuwirken und erteilt dem Käufer hierfür Vollmacht.<br />

damit verbundene Kosten übernimmt der Käufer. Zur<br />

sicherung der Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />

mit Bedingungen und Auflagen verbunden, die<br />

den Zweck haben, dass Auszahlungen der finanzierenden<br />

Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld tilgen. Im<br />

übrigen ist die Kaufpreisfinanzierung ausschließlich sache<br />

des Erwerbers.<br />

f) sanierungs- und Ausbauverpflichtung<br />

sowie fertigstellung<br />

die Modernisierungs- und Ausbauverpflichtung ergibt<br />

sich aus der als Anlage 2 zur Grundlagenurkunde beigefügten<br />

Baubeschreibung. die Baubeschreibung wird<br />

damit zum Gegenstand des Grundstückskaufvertrages<br />

gemacht. die TüV süd Industrie service GmbH hat die<br />

gesamte Bauausführung durch baubegleitende Prüfungen<br />

auf Kosten der Verkäuferin zu überwachen. Änderungen<br />

in der Planung und Ausführungsart, den vorgesehenen<br />

Baustoffen und Einrichtungsgegenständen<br />

(soweit überhaupt geschuldet) behält sich die Verkäuferin<br />

vor, soweit sich diese technisch oder wirtschaftlich<br />

als zweckmäßig oder notwendig erweisen oder auf<br />

behördlichen Auflagen beruhen und nicht wert- oder<br />

gebrauchsmindernd sowie dem Käufer zumutbar sind.<br />

Auch geringfügige Änderungen der Wohnfläche (bis<br />

zu 2% der m²) und der Raumaufteilung haben keinen<br />

Einfluss auf den Preis und den sonstigen Vertragsinhalt.<br />

Kaufpreisminderungen oder -erhöhungen erfolgen nur<br />

hinsichtlich der die Toleranzschwelle von 2% übersteigenden<br />

Flächenabweichung bezogen auf die Gesamtfläche<br />

der Einheit. die Berechnung der Wohnfläche erfolgt<br />

nach der seit 01.01.2004 geltenden Wohnflächenverordnung<br />

(WoFlV), wobei jedoch zugeordnete sondernutzungsrechte<br />

an Terrassenflächen sowie sondereigentum<br />

an Balkon- und Terrassenflächen unter Anrechnung<br />

der Hälfte der Grundfläche bei der Flächenberechnung<br />

berücksichtigt werden.


die Verkäuferin beabsichtigt das sondereigentum bis<br />

zum 30.12.2012 bezugsfertig zu erstellen und garantiert<br />

dies bis spätestens zum 30.06.2013. Zur vollständigen<br />

Fertigstellung des Kaufgegenstandes sowie des Gemeinschaftseigentums<br />

verpflichtet sich die Verkäuferin<br />

ebenfalls bis spätestens zum 30.06.2013. die Fertigstellungsdaten<br />

sind im <strong>Prospekt</strong> unverbindlich geplant und<br />

können bei der Verkäuferin nachgefragt werden. Maßgeblich<br />

sind die im Notarvertrag enthaltenen Fristen.<br />

Gleichzeitig wird für die Zeit ab dem 01.07.2013 ein pauschaler<br />

Verzugsschaden in Höhe von monatlich 8,59 € je<br />

m² Wohnfläche für die überschreitung des zugesicherten<br />

Bezugsfertigkeitstermins vereinbart. der Anspruch<br />

ist auf max. 10 % des Kaufpreises begrenzt, ohne dass<br />

weitergehende schadenersatzansprüche des Käufers<br />

wegen Fristüberschreitung (auch wegen etwaiger steuerlicher<br />

Nachteile) ausgeschlossen sind. Es wird jedoch<br />

vereinbart, dass ein Mietausfallschaden für den Zeitraum<br />

nicht gegeben ist, als der Erwerber Zahlungen aus<br />

einem Mietgarantievertrag erhält. sonderwünsche des<br />

Erwerbers bei der Bauausführung können nur in geringem<br />

umfang berücksichtigt werden und die Bauzeit verlängern.<br />

Im übrigen bedürfen diese der Genehmigung<br />

der Verkäuferin und sind zu vergüten. sonderwunschvereinbarungen<br />

bedürfen grundsätzlich der notariellen<br />

Beurkundung. Eine Haftung der Verkäuferin für die sonderwünsche<br />

wird auch bei Genehmigung nicht begründet.<br />

Ein Anspruch auf die Vereinbarung von sonderwünschen<br />

besteht außerdem nicht.<br />

g) Abnahme<br />

die Abnahme erfolgt für das sondereigentum nach<br />

bezugsfertiger Herstellung und für das Gemeinschaftseigentum<br />

nach dessen Fertigstellung, wobei selbständige<br />

Gewerke des Gemeinschaftseigentums getrennt<br />

abgenommen werden können. Abnahmetermine sind<br />

seitens der Verkäuferin mit den im Kaufvertrag festgelegten<br />

Fristen rechtzeitig mitzuteilen. Zur Abnahme des<br />

Gemeinschaftseigentums beauftragt und bevollmächtigt<br />

der Käufer hierzu den sachverständigen TüV süd Industrie<br />

service GmbH, unbeschadet des Rechts auf persönliche<br />

Abnahme. die Abnahme des sondereigentums<br />

erfolgt durch den Käufer persönlich, wobei er für den<br />

Fall seines Nichterscheinens oder Nichtvertretung aufgrund<br />

von ihm schriftlich erteilter Vollmacht ebenfalls<br />

den sachverständigen TüV süd Industrie service GmbH<br />

beauftragt und bevollmächtigt. Alternativ dazu kann bei<br />

ordentlicher Fristsetzung und wiederholtem Nichterscheinen<br />

des Erwerbers zum Abnahmetermin unter gewissen<br />

Voraussetzungen die Verkäuferin die Abnahme<br />

allein durchführen bzw. trägt der Käufer bei rügeloser<br />

Ingebrauchnahme des Kaufgegenstands die Beweislast<br />

für das Vorhandensein von Mängeln bei Inbesitznahme.<br />

die Kosten des sachverständigen für die Abnahme des<br />

sondereigentums trägt der Käufer in Höhe von € 445,00<br />

dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />

inkl. Mehrwertsteuer, sofern er nicht selbst abnimmt.<br />

darüber hinausgehende Kosten des sachverständigen<br />

sowie dessen Honorar für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums<br />

sind von der Verkäuferin zu tragen<br />

bzw. werden von dieser übernommen.<br />

h) Übergang des Vertragsbesitzes sowie der rechte<br />

und pflichten<br />

übergang des Vertragsbesitzes, Eintritt in Rechte und<br />

Pflichten, der Besitz, die Gefahr, die Lasten, Abgaben<br />

und Nutzen sowie die Verkehrssicherungspflichten gehen<br />

auf den Käufer mit Abnahme sowie der Bezahlung<br />

der bis dahin fälligen Kaufpreisteile über. Mit übergabe<br />

gehen auch die Rechte und Pflichten des Eigentümers<br />

als Wohnungs- bzw. Teileigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz,<br />

der Teilungserklärung und der<br />

Miteigentumsordnung auf ihn über. Auch in ggf. von<br />

der Verkäuferin abgeschlossene Versorgungsverträge<br />

mit Wasser-, Abwasser-, Energieversorgungs-, Kabel-,<br />

Aufzugs-, Ver- und Entsorgungsbetreibern sowie Wartungsverträge<br />

und Versicherungen tritt der Erwerber<br />

am übergabestichtag ein und genehmigt die jeweiligen<br />

Vertragsschlüsse.<br />

die Verkäuferin hat in der Teilungserklärung die ProImmobilia<br />

Verwaltungsgesellschaft für Haus- und Grundbesitz<br />

mbH zum ersten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />

(WEG) bestellt. Ab übergabe<br />

des Vertragsbesitzes ist der Käufer zur Zahlung von<br />

Wohngeld (im Wesentlichen bestehend aus Betriebs-<br />

und Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungsrücklage,<br />

Verwalterhonorar sowie ggf. in der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

beschlossenen sonderumlagen)<br />

verpflichtet. der Käufer verpflichtet sich im Kaufvertrag<br />

gegenüber der Verkäuferin zur Weitergabeverpflichtung<br />

aller in dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen<br />

und Anerkenntnisse bei Weiterveräußerung. Zur weiteren<br />

Erläuterung wird auf die nachfolgenden Ausführungen<br />

zum Hausverwaltungsvertrag für das Gemeinschaftseigentum<br />

verwiesen.<br />

i) Gewährleistung<br />

soweit nicht neu hergestellte sachen geliefert und keine<br />

Werkleistungen erbracht werden, werden Mängelgewährleistungsansprüche<br />

weitestgehend ausgeschlossen.<br />

dies ist ein üblicher Gewährleistungsausschluss für<br />

Größe, Güte und Beschaffenheit des Grund und Bodens<br />

und für die vorhandene, nicht von der Modernisierung<br />

bzw. Neuherstellung betroffene Bausubstanz. Allerdings<br />

ist die Verkäuferin verpflichtet, die Altbausubstanz im<br />

Rahmen der durchführung der Bauleistung ordnungsgemäß<br />

auf Mangelhaftigkeit zu untersuchen und insoweit<br />

festgestellte Mängel zu beseitigen. die Haftungsausschlüsse/<br />

-begrenzungen gelten nicht für schäden<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit, wenn die Verkäuferin die Pflichtverletzung<br />

101


dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />

zu vertreten hat und sonstige schäden, die auf einer<br />

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

der Verkäuferin beruhen. Einer Pflichtverletzung der<br />

Verkäuferin steht die eines gesetzlichen Vertreters oder<br />

Erfüllungsgehilfen gleich. Aufgrund der vorhandenen<br />

strukturellen Grundsubstanz des Altbaus können die für<br />

Neubauten geltenden Normen bzw. der heutige stand<br />

der Technik im Hinblick auf schall-, Brand-, Wärme- und<br />

Feuchteschutz teilweise nicht erreicht werden, was der<br />

Käufer mit Abschluss des Kaufvertrages akzeptiert. dies<br />

gilt auch im Hinblick auf eine ggf. bestehende Feuchtigkeit<br />

der Kellerräume. Für alle erbrachten Bauleistungen<br />

stehen dem Käufer die Rechte nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften (BGB) zu. danach verjähren Ansprüche aus<br />

Arbeiten an einem Bauwerk in fünf Jahren ab Abnahme,<br />

mit Ausnahme der Malerarbeiten an Außenfenstern, für<br />

Arbeiten am Grundstück und für bewegliche Gegenstände,<br />

soweit sie nicht zu den wesentlichen Bestandteilen<br />

des Gebäudes gehören. diese verjähren zwei Jahre<br />

nach Abnahme. Für Verschleißschäden übernimmt die<br />

Verkäuferin keine Haftung. die Verkäuferin tritt sicherungshalber<br />

mit Wirkung zum übergabetag sämtliche<br />

Mängelansprüche gegen am Bau beteiligte unternehmer,<br />

Architekten, Ingenieure und sonstige dritte an den<br />

die Abtretung annehmenden Käufer ab. die Abtretung<br />

entfaltet jedoch erst Wirkung, wenn die Ansprüche des<br />

Käufers gegen die Verkäuferin nicht mehr bestehen oder<br />

durchgesetzt werden können. die Verkäuferin bleibt im<br />

Weiteren berechtigt und verpflichtet, die Ansprüche gegen<br />

die am Bau beteiligten dritten im eigenen Namen<br />

geltend zu machen.<br />

j) Voraussetzungen und folgen der<br />

Eigentumsübertragung<br />

die Auflassung des Kaufgegenstandes erfolgt nach vollständiger<br />

vertragsgemäßer Zahlung des Kaufpreises<br />

und der Grunderwerbssteuer. sollte der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht<br />

ausüben, den Kaufpreis mindern<br />

oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen erklären,<br />

erfolgt die Auflassung Zug-um-Zug gegen sicherstellung<br />

der strittigen Kaufpreisrestforderung durch Vorlage<br />

einer im Kaufvertrag näher bezeichneten Bürgschaft. die<br />

Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt demnach<br />

in Abteilung II und III lastenfrei, mit Ausnahme der<br />

nach dem Kaufvertrag zu übernehmenden oder noch<br />

einzutragenden Belastungen und von Belastungen, an<br />

denen der Erwerber mitgewirkt hat. Zur sicherung des<br />

Anspruchs auf Eigentumsverschaffung wird im Grundbuch<br />

eine Auflassungsvormerkung eingetragen.<br />

k) Vollmachten<br />

Im Vertrag sind verschiedene, zum Teil weitreichende<br />

Vollmachten enthalten. Zunächst bevollmächtigt der<br />

Verkäufer den Käufer zur Bestellung von Grundpfandrechten<br />

sowie der Erteilung von untervollmachten.<br />

102<br />

die Vertragsparteien wiederum bevollmächtigen die<br />

Notarangestellten im für die Vertragsdurchführung nötigen<br />

umfang. Hierzu zählt auch, namens der Parteien<br />

Grundpfandrechte aller Art zu bestellen, ihre Eintragung<br />

zu bewilligen und zu beantragen, die Parteien der dinglichen<br />

Zwangsvollstreckung nach Maßgabe von § 800<br />

ZPO zu unterwerfen sowie für den Käufer – mehrere<br />

als Gesamtschuldner – abstrakte schuldbekenntnisse<br />

in Höhe der Grundschuldbeträge nebst Zinsen und<br />

Nebenleistungen zu erklären und ihn insoweit der persönlichen<br />

Zwangsvollstreckung nach § 794 ZPO zu unterwerfen,<br />

des Weiteren bankübliche Zweckerklärungen<br />

abzugeben. sofern die Vollmachten nicht ausreichend<br />

sind bzw. anerkannt werden, müssen die Erwerber einen<br />

erneuten Notartermin auf eigene Kosten wahrnehmen.<br />

daneben ist die Verkäuferin unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des selbstkontrahierungsverbotes<br />

vom Käufer unwiderruflich bevollmächtigt, u. a. die Teilungserklärung<br />

samt Gemeinschaftsordnung sowie die<br />

Grundlagenurkunde bis zur Eigentumsumschreibung<br />

aller Einheiten in beliebiger Weise abzuändern oder zu<br />

ergänzen. Im Innenverhältnis darf die Verkäuferin ohne<br />

Zustimmung des Käufers nur Änderungen vornehmen,<br />

die bei wirtschaftlicher Betrachtung keine unzumutbare<br />

Beeinträchtigung der Käuferinteressen mit sich bringt.<br />

darüber hinaus ist die Verkäuferin bevollmächtigt, Verträge<br />

mit dritten, insbesondere Versorgungsverträge zu<br />

schließen. des Weiteren werden Vollmachten zur Bestellung<br />

und übernahme von dienstbarkeiten und Baulasten<br />

erteilt.<br />

l) rücktritt<br />

die Rückgängigmachung des Vertrages bzw. der Vertragsrücktritt<br />

ist auf die gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten,<br />

vorwiegend bei Vertragspflichtverletzungen<br />

einer Partei, beschränkt. Ein Rücktrittsrecht besteht<br />

insbesondere in der Regel nicht, wenn in der Person einer<br />

Partei Leistungserschwernisse eintreten, die die andere<br />

Partei nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen bspw.<br />

schwierigkeiten bei der Finanzierung oder enttäuschte<br />

Erwartungen bei der Wertentwicklung bzw. bei steuerlichen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten, da diese nicht garantiert<br />

werden können.<br />

3. Hausverwaltungsvertrag für das<br />

Gemeinschaftseigentum<br />

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) obliegt<br />

die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einem<br />

von der Eigentümergemeinschaft bestellten Verwalter.<br />

die Verkäuferin hat in der Teilungserklärung (Anlage<br />

3 der Grundlagenurkunde) die ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />

für Haus- und Grundbesitz mbH zum<br />

ersten Verwalter bestellt, beauftragt und bevollmächtigt<br />

und dazu einen Verwaltervertrag abgeschlossen, der im


Wortlaut als Anlage 4 der Grundlagenurkunde beigefügt<br />

ist. der Erwerber genehmigt den mit der Verwalterin abgeschlossenen<br />

Verwaltervertrag und erteilt die Verwaltervollmacht<br />

(Anlage des Verwaltervertrages).<br />

3.1 Beitritt und laufzeit<br />

der Verwaltungsvertrag beginnt mit dem Monatsersten,<br />

der auf die Bezugsfertigkeit der ersten Wohneinheit<br />

folgt und gilt für den Zeitraum der Verwalterbestellung<br />

für die dauer von 3 Jahren und kann nur aus wichtigem<br />

Grund vorzeitig beendet werden. Eine Neubestellung<br />

bedarf eines Beschlusses in der Eigentümerversammlung,<br />

wobei zu beachten ist, dass sich der Hausverwaltungsvertrag<br />

grundsätzlich um 5 Jahre verlängert. In<br />

diesen Vertrag tritt der einzelne Erwerber ein, sobald er<br />

Wohnungseigentümer wird, wirtschaftlich kraft Kaufvertrag<br />

mit übergang von Besitz, Nutzen und Lasten – ohne<br />

dass es weiterer Vereinbarungen oder Erklärungen bedürfte.<br />

Rechtsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen<br />

den einzelnen Wohnungseigentümern einerseits<br />

und dem WEG-Verwalter andererseits.<br />

3.2 Aufgaben und pflichten<br />

der WEG - Verwalter sorgt u. a. für die rechtzeitige Erstellung<br />

des Wirtschaftsplanes und hat die erforderlichen<br />

Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandhaltung<br />

und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums<br />

zu treffen. die einzelnen Aufgaben und Befugnisse sowie<br />

Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Verwaltervertrag<br />

und der Teilungserklärung nebst Miteigentumsordnung.<br />

Insbesondere bedarf die Veräußerung<br />

des Wohnungs- und Teileigentums der schriftlichen und<br />

notariell zu beglaubigenden Zustimmung des Verwalters.<br />

Für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander<br />

und für die Verwaltung gelten die Beschlüsse<br />

der Wohnungseigentümer, der Verwaltervertrag für das<br />

Gemeinschaftseigentum, die Miteigentumsordnung sowie<br />

die Bestimmungen des WEG.<br />

3.3 Instandhaltungsrücklage<br />

und Hausverwaltervergütung<br />

die ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft für Haus-<br />

und Grundbesitz mbH verwaltet u. a. die von der Wohnungseigentumsgemeinschaft<br />

zu bildende Instandhaltungsrücklage<br />

und ist in dem Rahmen berechtigt,<br />

umbuchungen vom Instandhaltungskonto für kurzfristige<br />

Liquiditätsausgleichungen bei nicht ausreichend<br />

geleisteten Vorauszahlungen vorzunehmen. des Weiteren<br />

beruft sie die WEG - Versammlungen ein. der WEG -<br />

Verwalter erhält eine monatliche Grundgebühr von derzeit<br />

€ 20,17 zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer,<br />

mithin derzeit € 24,00 je Wohnungs-/Teileigentum und<br />

€ 2,50 zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, mithin<br />

derzeit € 2,98 je Tiefgaragenstellplatz. Besondere<br />

Leistungen sind ausweislich des Verwaltervertrages ge-<br />

dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />

sondert zu vergüten. Eine umlage dieser Kosten auf die<br />

Mieter ist nicht möglich.<br />

4. Vermietergemeinschaft, Mietverwaltervertrag und<br />

Mietgarantie<br />

4.1 Vertrag über die Vermietergemeinschaft<br />

die Erwerber der gemäß der Teilungserklärung (Anlage<br />

3 der Grundlagenurkunde) zu bildenden Eigentumseinheiten<br />

(mit Ausnahme der dG-Neubaugeschosseinheiten<br />

WE- Nrn.: 32, 33 und 34) schließen sich zu einer<br />

Vermietergemeinschaft nach Maßgabe des als Anlage<br />

5 zur Grundlagenurkunde beigeschlossenen Vertrages<br />

zusammen. Erwerber, welche bei Abschluss des Kaufvertrages<br />

von Anfang an eine selbstnutzung beabsichtigen,<br />

können für die Zeit der selbstnutzung nicht teilnehmen,<br />

so dass eine Mitgliedschaft erst bei einer etwaigen<br />

Aufgabe der selbstnutzung begründet wird. demnach<br />

werden die Einnahmen aus der Vermietung (Miete zzgl.<br />

Betriebskosten) im Bindungszeitraum dieser Vereinbarung<br />

an die Vermietergemeinschaft abgetreten, einheitlich<br />

ermittelt und unter den Wohnungseigentümern im<br />

Verhältnis der jeweiligen vermietbaren Wohnfläche pro<br />

m² monatlich verteilt. die abgetretenen Mieten aus den<br />

ersten drei Monaten ab Bezugsfertigkeit der jeweiligen<br />

Eigentumswohnung vom teilnehmenden Wohnungseigentümer<br />

verbleiben in voller Höhe bei der Vermietergemeinschaft.<br />

die erste Ausschüttung von Mieten erfolgt<br />

demnach erst ab dem vierten Monat, der auf die<br />

Bezugsfertigkeit der Eigentumswohnung folgt.<br />

Käufer und Verkäuferin beauftragen und bevollmächtigen<br />

sich dazu gegenseitig unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des selbstkontrahierens alles zur Gründung<br />

und zum Beitritt des Käufers zu der Vermietergemeinschaft<br />

Erforderliche und Zweckmäßige zu veranlassen<br />

und den nachbeschriebenen Mietverwaltervertrag<br />

– nebst zu erteilender Vollmacht – gemäß Anlage 7 der<br />

Grundlagenurkunde sowie dem unten erläuterten Mietgarantievertrag<br />

gemäß Anlage 6 der Grundlagenurkunde<br />

zu schließen. Für den Fall der Weiterveräußerung<br />

des Wohnungseigentums verpflichtet sich der Käufer,<br />

seinen Rechtsnachfolger bezogen auf die Vermietergemeinschaft<br />

zum Beitritt zu verpflichten, und zwar in<br />

der Weise, dass dieser wiederum verpflichtet ist, seinen<br />

Rechtsnachfolger in der selben Weise zu binden.<br />

die Gemeinschaft endet durch Zeitablauf zum<br />

30.06.2018. die Vermietergemeinschaft kann bis dahin<br />

nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, wozu auf<br />

die im Vertrag über die Vermietergemeinschaft enthaltenen<br />

Bedingungen verwiesen wird. Insbesondere stellt<br />

ein späterer Eigenbezug durch den Wohnungseigentümer<br />

keinen wichtigen Grund dar. In diesem Falle ruht die<br />

Mitgliedschaft während der dauer der Eigennutzung.<br />

103


dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />

4.2 Mietverwaltervertrag<br />

Zur Verwaltung der Vermietergemeinschaft werden die<br />

Wohnungseigentümer gemeinsam die ProImmobilia<br />

Verwaltungsgesellschaft für Haus- und Grundbesitz mbH<br />

beauftragen und während der bestehenden Vermietergemeinschaft<br />

vertraglich binden und bevollmächtigen<br />

bzw. die Bestellung bestätigen. der entsprechende<br />

Mietverwaltervertrag nebst Mietverwaltungsvollmacht<br />

ist als Anlage 7 der Grundlagenurkunde beigefügt.<br />

die Mietverwalterin nimmt ihre Tätigkeit betreffend die<br />

jeweiligen Einheiten mit deren Bezugsfertigstellung auf.<br />

Hierbei hat die Mietverwalterin für die jeweiligen Erwerber<br />

(bzw. die Vermietergemeinschaft) alle Rechte und<br />

Pflichten als Vermieter der Einheit(en) auftragsgemäß<br />

wahrzunehmen gemäß den Vorgaben des Vertrages<br />

über die Vermietergemeinschaft in Verbindung mit der<br />

notariellen Grundlagenurkunde und dem Kaufvertrag.<br />

der Mietverwalter ist dazu beauftragt und bevollmächtigt,<br />

Mietverträge abzuschließen, zu ändern, aufzuheben,<br />

zu kündigen, die Mieterhöhung namens und im<br />

Auftrag des jeweiligen Wohnungseigentümers vorzunehmen<br />

und alle sonstigen Erklärungen abzugeben und<br />

entgegenzunehmen, das Mietinkasso vorzunehmen<br />

und monatlich, hilfsweise quartalsmäßig nach Abzug<br />

der Verwaltergebühren, Kosten und des Hausgeldes<br />

an die Wohnungseigentümer auszukehren, Ansprüche<br />

selbst bzw. – soweit es sich um Rechtsberatung handelt<br />

– durch einen Anwalt durchzusetzen, Mietsicherheiten<br />

entgegenzunehmen, zu verwalten, zu verrechnen und<br />

Mitteilung über ggf. bestehenden Reparaturbedarf,<br />

betreffend die jeweiligen Einheiten (auch bei Gewährleistungsansprüchen)<br />

zu machen. Bei Gefahr in Verzug<br />

ist der Verwalter berechtigt, nach eigenem Ermessen<br />

zu handeln. Im übrigen hat er sich bei Einzelreparaturen,<br />

die einen Betrag von € 500,00 inkl. Mehrwertsteuer<br />

übersteigen, vor Auftragserteilung vom jeweiligen Wohnungseigentümer<br />

(Auftraggeber) eine Genehmigung<br />

einzuholen. der Mietverwalter erstellt die Jahresabrechnung<br />

über die Heiz- und Betriebskosten, betreffend die<br />

jeweiligen Einheiten, zur umlage auf die Mieter. Er ist<br />

schließlich zur überwachung der Einhaltung von Mieterpflichten<br />

(Renovierung etc.) sowie ggf. zur Anforderung<br />

von Geldmitteln in (garantierter) Höhe des auftretenden<br />

Mietfehlbetrages von der Verkäuferin unter Beachtung<br />

der Regelungen in der Grundlagenurkunde verpflichtet.<br />

der Mietverwalter erhält hierfür Auslagenersatz und<br />

eine monatliche Vergütung pro Wohnungseigentumseinheit<br />

in Höhe von € 12,00 inkl. der jeweils geltenden<br />

Mehrwertsteuer sowie pro Tiefgaragenstellplatz in Höhe<br />

von € 2,10 inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.<br />

Vergütung und Auslagen sind nicht auf den Mieter umlegbar<br />

und sind unabhängig vom WEG - Verwalterhonorar<br />

vom Erwerber zu leisten.<br />

104<br />

Zu den weiteren Inhalten wird auf die Regelungen in der<br />

Grundlagenurkunde zu der Vermietergemeinschaft, insbesondere<br />

auf die dortige Anlage 5 und zu dem Mietverwaltervertrag<br />

(Anlage 7 der Grundlagenurkunde)<br />

verwiesen.<br />

4.3 Mietgarantievertrag<br />

Zum Zwecke einer Renditesicherung bzw. –erhöhung<br />

auf seiten des Erwerbers verpflichtet sich die Altbaugesellschaft<br />

sternecker Brauerei mbH & Co. KG – im Folgenden<br />

Garantiegeberin – zu einer gebührenlosen Mietsubvention.<br />

die entsprechende Mietgarantievereinbarung<br />

gemäß Anlage 6 der Grundlagenurkunde gilt ausdrücklich<br />

nicht für selbstnutzer und nicht für Erwerber der<br />

dG-Neubaugeschosseinheiten WE-Nrn.: 32, 33 und 34.<br />

a) Garantie<br />

die Verkäuferin garantiert demnach jedem Wohnungserwerber,<br />

welcher von Anfang an der Vermietergemeinschaft<br />

gemäß Anlage 5 der Grundlagenurkunde angehört<br />

(aber nicht dem jeweiligen Wohnungseigentümer,<br />

dessen Mitgliedschaft wegen selbstnutzung ruht) über<br />

den Leistungszeitraum eine monatliche Nettokaltmietausschüttung<br />

in Höhe von € 8,59 je m² Wohnfläche.<br />

die Garantiegeberin steht demgemäß während der Garantiezeit<br />

für den differenzbetrag zwischen der dem jeweiligen<br />

Wohnungserwerber monatlich aus der Vermietergemeinschaft<br />

ausgeschütteten Nettokaltmiete und<br />

der garantierten Nettokaltmiete ein und hat Geldmittel<br />

in Höhe der etwaigen Fehlbeträge (Bedarfsfall) dem seitens<br />

der Vermietergemeinschaft zu bestellenden und<br />

ggf. zum Inkasso bevollmächtigten Mietverwalter zur<br />

Verfügung zu stellen. demgegenüber hat die Garantiegeberin<br />

von den Mietern der Eigentumswohnungen<br />

ggf. berechtigt geltend gemachte Mietminderungen<br />

wegen einer von benachbarten Grundstücken ausgehenden<br />

Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache<br />

(z. B. umfangreiche Bauarbeiten) nicht auszugleichen.<br />

umlagefähige Betriebs- und Nebenkosten im sinne<br />

von §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und<br />

eventuelle sonstige vertraglich auf die Mieter umgelegte<br />

oder umlegbare Betriebs- und Nebenkosten sind<br />

nicht Gegenstand der Mietsubvention; diese Kosten sind<br />

somit bei etwaigen Ausfällen von den Wohnungserwerbern<br />

selbst zu tragen. Eingehende Zahlungen der Mieter<br />

sind zunächst auf die vereinbarte Miete und sodann auf<br />

die Betriebs- und Nebenkosten zu verrechnen. Werden<br />

während der Laufzeit des Mietgarantievertrages höhere<br />

als die garantierten Mieteinnahmen erzielt, so werden<br />

überschussbeträge zunächst mit etwaigen Garantiezahlungen<br />

der Garantiegeberin verrechnet. die Verrechnung<br />

von die Garantiemiete übersteigenden überschüssen<br />

erfolgt über die Gesamtlaufzeit des Vertrages. soweit<br />

zum Ende der Laufzeit des Mietgarantievertrages, dem


30.06.2018, nach vorstehender Verrechnung noch überschussbeträge<br />

verbleiben, so stehen diese Beträge den<br />

Garantienehmern zu.<br />

b) Haftungsbegrenzung<br />

die Verkäuferin haftet gegenüber der Vermietergemeinschaft<br />

für Verbindlichkeiten aus der Inanspruchnahme<br />

auf ihre Leistungspflichten aus dem subventionsversprechen<br />

sämtlichen mietsubventionsberechtigten<br />

Wohnungserwerbern zu deren Befriedung in einem<br />

beschränkten umfang von bis zu € 40.000,00. Mit Verbrauch<br />

dieser Haftungsmasse endet die Einstands- und<br />

Zahlungsverpflichtung der Garantiegeberin somit gegenüber<br />

allen subventionsberechtigten Erwerbern.<br />

c) Garantievorbehalte<br />

die Einstands- und Leistungsverpflichtung der Garantiegeberin<br />

greift nicht bzw. entfällt insbesondere<br />

- wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer<br />

den ersten Inhalt des Vertrages über die Vermietergemeinschaft<br />

betreffend der Vermietungspflicht<br />

aufheben oder inhaltlich dergestalt verändern,<br />

dass dies zu wirtschaftlichen Auswirkungen auf<br />

das subventionsversprechen führt; oder<br />

- wenn die Vermietergemeinschaft nicht den Vertrag<br />

über die vorgesehene Mietverwaltung abschließt<br />

oder vorzeitig – ohne Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes – beendet; oder<br />

- wenn der Erwerber günstige Bedingungen zur<br />

Vermietung seiner Einheit vereitelt oder sonst wie<br />

erschwert bzw. er die Nichtzahlung bzw. Teilzahlung<br />

bzw. das Nichtzustandekommen bzw. die<br />

Aufhebung des Mietvertrages zu vertreten hat; oder<br />

- der Erwerber seine Wohneinheit nicht in einen zum<br />

vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand<br />

während der Mietzeit erhält oder wertmindernde<br />

Veränderungen in Bezug auf Gestaltung und<br />

Ausstattung der Wohnung zu vertreten hat; oder<br />

- bei Vorliegen höherer Gewalt; oder<br />

- wenn die gegenwärtigen bei Kaufvertragsabschluss<br />

gültigen mietrechtlichen Regelungen, Verordnungen<br />

oder satzungen für das vorliegende subventionsversprechen<br />

wesentliche Verschlechterungen<br />

zuungunsten der Vermieterseite erfahren; oder<br />

- im Falle des selbstbezuges der Wohneinheit durch<br />

den Erwerber (Erwerber, deren Mitgliedschaft in der<br />

Vermietergemeinschaft zeitweise wegen<br />

selbstbezugs ruht, sind in dieser Zeit nicht<br />

anspruchsberechtigt).<br />

d) Auszahlung<br />

die Auszahlung der subventions- bzw. Fehlbeträge im<br />

Bedarfsfalle an den Mietverwalter der Vermietungsgemeinschaft<br />

erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen<br />

monatsweise jeweils zum Monatsende.<br />

dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />

e) leistungszeitraum<br />

die Einstands- und Leistungsverpflichtungen der Garantiegeberin<br />

im Bedarfsfalle beginnen mit dem Monatsersten<br />

des vierten auf die Bezugsfertigkeit folgenden<br />

Monats (Vorlaufzeit). die Einstandspflicht der Garantiegeberin<br />

setzt jedoch erst ein, wenn die von der Vermietergemeinschaft<br />

als Garantienehmer bis zum Beginn der<br />

Mietgarantie aus abgetretenen Mieten vereinnahmten<br />

Beträge ab Garantiebeginn vollständig zum Ausgleich<br />

etwaiger Fehlbeträge verwendet wurden. die Einstands-<br />

und Leistungsverpflichtungen enden in jedem Fall im<br />

Zeitpunkt eines eventuellen Verbrauchs der Haftungsmasse,<br />

anderenfalls spätestens zum 30.06.2018.<br />

der Mietgarantievertrag bzw. die Mietsubvention ist im<br />

Einzelnen in der Grundlagenurkunde, dort insbesondere<br />

unter Ziff. 4.5 sowie in der Anlage 6 zu dieser urkunde<br />

detailliert geregelt, worin weitere Rechte und Pflichten<br />

statuiert sind und ggf. Vollmachten, insbesondere zur<br />

Vermietung und zur Prozessführung etc. an die Garantiegeberin<br />

erteilt werden. Hierauf wird ergänzend verwiesen.<br />

5. sondereigentumsverwaltungsvertrag (optional)<br />

die Erwerber der Wohnungseigentumseinheiten, die<br />

nicht an der Vermietergemeinschaft teilnehmen (also<br />

die Erwerber der dG-Neubaugeschosseinheiten WE-<br />

Nrn.: 32, 33 und 34), können der ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />

für Haus- und Grundbesitz mbH den<br />

Abschluss eines Verwaltungsvertrages für ihre Wohnungseigentumseinheit<br />

anbieten. diese Leistung ist<br />

fakultativ und die Verwalterin ist nicht zum Vertragsabschluss<br />

verpflichtet.<br />

demnach können auch die Eigentümer dieser Wohnungen<br />

der Verwalterin die Verwaltung ihrer Eigentumswohnung<br />

und ggf. des Tiefgaragenstellplatzes für einen<br />

festen Zeitraum zu einer monatlichen Grundvergütung<br />

in Höhe von € 10,08 zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer,<br />

mithin derzeit € 12,00 je Wohneinheit und €<br />

2,10 zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, mithin<br />

derzeit € 2,50 je Tiefgaragenstellplatz übertragen. die<br />

Grundvergütung kann jährlich um 2,5% erhöht werden.<br />

Ein entsprechendes Muster eines Vertrages für die Verwaltung<br />

des sondereigentums mit Vollmacht ist in der<br />

Anlage 8 zur Grundlagenurkunde abgedruckt. Aus diesem<br />

sowie der Anlage 1 und 2 lassen sich u. a. die Einzelheiten<br />

zur Gebühr, der Laufzeit des Vertrages, den<br />

Aufgaben des Verwalters, insbesondere in Bezug auf<br />

die allgemeine Objektbetreuung, die Mieterbetreuung<br />

sowie die buchhalterischen Leistungen und zum Abrechnungsmodus<br />

entnehmen. da der Vertrag, nur auf<br />

Wunsch abgeschlossen wird, ist dieser im übrigen frei<br />

verhandelbar.<br />

105


dAs sTEuERLICHE KONZEPT<br />

steuerliche Auswirkungen<br />

Nachfolgend werden die grundlegenden steuerlichen<br />

Auswirkungen im Zusammenhang mit Immobilienerwerben<br />

nach der derzeit aktuellen Gesetzeslage dargestellt.<br />

das ca. 1885 errichtete, in den Jahren 1911-1912<br />

erweiterte, unter denkmalschutz stehende Fabrikgebäude<br />

soll bis zum 30.06.2013 saniert werden.<br />

Immobilienerwerb zur fremdvermietung<br />

1. Voraussetzungen für die steuerliche<br />

Berücksichtigung<br />

der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur Fremdvermietung<br />

kann einkommenssteuerlich nur dann berücksichtigt<br />

werden, wenn es sich um keine Liebhaberei<br />

handelt, sondern die Absicht besteht, auf dauer gesehen<br />

nachhaltig überschüsse zu erzielen.<br />

Von dieser Absicht wird nach ständiger Rechtsprechung<br />

bei einer auf dauer angelegten Vermietung ausgegangen<br />

(schreiben des Bundesministeriums der Finanzen<br />

vom 08.10.2004). sollte die Finanzverwaltung daran<br />

Zweifel haben, trägt der steuerpflichtige die objektive<br />

Beweislast. Hierfür kann eine Prognose erstellt werden,<br />

in der sich in dem ganzen Betrachtungszeitraum ein<br />

Totalüberschuss aus den voraussichtlichen Einnahmen<br />

abzüglich der kalkulierten Werbungskosten ergibt. der<br />

Prognosezeitraum richtet sich nach der voraussichtlichen<br />

dauer der Nutzung durch den Nutzenden und ggf.<br />

seiner unentgeltlichen Rechtsnachfolger. sofern nicht<br />

von einer zeitlich befristeten Vermietung auszugehen<br />

ist, wird für die Prognose ein Zeitraum von 30 Jahren angesetzt<br />

(BMF-schreiben vom 08.10.2004 unter Verweis<br />

auf BFH-Rechtsprechung).<br />

darüber hinaus wird nach neuerer Rechtsprechung<br />

die Einkünfteerzielungsabsicht in Abhängigkeit von<br />

der Höhe der Mietzinsen beurteilt (urteil des Bundesfinanzhofs<br />

vom 5.11.2002 und BMF-schreiben vom<br />

08.10.2004). Beträgt demnach bei einer langfristigen<br />

Vermietung der Mietzins mindestens 75 % der ortsüblichen<br />

Marktmiete, ist grundsätzlich vom Vorliegen einer<br />

Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Liegt der vereinbarte<br />

Mietzins zwischen 56 % und 75 % der ortsüblichen<br />

Mieten, ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand<br />

einer überschussprognose zu überprüfen. Bei einer positiven<br />

Prognose ist das Vorliegen einer solchen Absicht<br />

zu bejahen. Andernfalls ist die Vermietungstätigkeit in<br />

einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.<br />

der unentgeltliche Teil ist steuerlich nicht relevant.<br />

die entsprechenden anteiligen Werbungskosten<br />

können insoweit nicht abgezogen werden. Gleiches gilt,<br />

106<br />

wenn der Mietzins unabhängig von der überschussprognose<br />

weniger als 56 % der ortsüblichen Mieten beträgt<br />

(§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).<br />

Am 22.12.2005 wurde vom Bundestag mit Zustimmung<br />

des Bundesrates das Gesetz zur Beschränkung<br />

des Verlustabzugs im Zusammenhang mit steuerstundungsmodellen<br />

beschlossen. damit wurde unter anderem<br />

ein § 15 b ins Einkommensteuergesetz eingeführt.<br />

dieser neue Paragraph gilt für Verluste aus steuerstundungsmodellen,<br />

denen ein steuerpflichtiger nach dem<br />

10.11.2005 beitritt oder für die nach dem 10.11.2005 mit<br />

dem Außenvertrieb begonnen wurde. Bestandteil dieser<br />

Gesetzesänderung ist eine Regelung, nach der Verluste<br />

aus sog. steuerstundungsmodellen weder mit anderen<br />

positiven Einkünften verrechnet noch nach § 10 d EstG<br />

abgezogen werden dürfen. diese Verluste mindern jedoch<br />

die Einkünfte, die der steuerpflichtige in den folgenden<br />

Jahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Ein<br />

steuerstundungsmodell liegt nach dieser Vorschrift vor,<br />

wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche<br />

Vorteile in Form von negativen Einkünften erzielt<br />

werden sollen. diese Regelung soll jedoch nur Anwendung<br />

finden, wenn innerhalb der Verlustphase das Verhältnis<br />

der summe der prognostizierten Verluste zur<br />

Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch<br />

aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestitionen<br />

des eingesetzten Eigenkapitals 10 vom Hundert übersteigt.<br />

Betroffen von dieser neuen Regelung sind insbesondere<br />

Medienfonds, schiffsbeteiligungen, geschlossene<br />

Immobilienfonds und ähnliche Konstruktionen.<br />

Nach den BMF-schreiben vom 17.07.2007 und<br />

29.01.2008 liegt beim Erwerb einer noch zu sanierenden<br />

Wohnung vom Bauträger grundsätzlich keine modellhafte<br />

Gestaltung und damit kein schädliches steuerstundungsmodell<br />

vor, es sei denn es werden schädliche<br />

Neben- und Zusatzleistungen gegen ein besonderes<br />

Entgelt gewährt.<br />

schädliche Neben- und Zusatzleistungen werden bspw.<br />

in der Gewährung einer Mietgarantie oder Bürgschaft<br />

für die Endfinanzierung gesehen. umstritten ist dabei,<br />

ob es zusätzlich darauf ankommt, dass dafür ein gesondertes<br />

Entgelt geleistet wird. Hierfür kommen als Anbieter<br />

nicht nur der Bauträger selbst in der Frage, sondern<br />

auch dem Bauträger nahe stehende Personen, Gesellschaften,<br />

an denen der Bauträger oder ihm nahe stehende<br />

Personen beteiligt sind oder dritte, die der Bauträger<br />

vermittelt.<br />

Als unschädlich gelten hingegen Leistungen, die der<br />

Bewirtschaftung und Verwaltung eines Objekts dienen<br />

(z.B. Hausverwaltung, WEG-Verwaltung, Abschluss eines<br />

Mietpools), sofern es sich nicht um Vorauszahlungen für


mehr als 12 Monate handelt. die Vermarktung mittels eines<br />

Bauträgerprospekts führt nach dem BMF-schreiben<br />

vom 29.01.2008 nicht zwingend zur Annahme einer Modellhaftigkeit<br />

der Anlage. Vielmehr kommt es auf den<br />

konkreten Inhalt des <strong>Prospekt</strong>s an und auch darauf, ob<br />

schädliche Nebenleistungen vereinbart werden. die<br />

Entscheidung, ob eine Modellhaftigkeit aufgrund des<br />

erstellten <strong>Prospekt</strong>s anzunehmen ist, kann daher nur im<br />

jeweiligen Einzelfall durch die örtlich zuständige Finanzbehörde<br />

getroffen werden.<br />

da zum § 15 b EstG bisher weder Rechtsprechung noch<br />

längerfristige Anwendungspraxis der Finanzverwaltung<br />

bekannt sind, besteht insofern noch keine abschließende<br />

Rechtssicherheit.<br />

2. Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung<br />

und Gewerbebetrieb<br />

Ist die Fremdvermietung nach den Ausführungen unter<br />

A.1. steuerrelevant, ist ferner zu prüfen, ob es sich um<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Einkommensteuergesetz)<br />

oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

(§ 15 Einkommensteuergesetz) handelt.<br />

Eine private Vermögensverwaltung liegt dann vor, wenn<br />

der Investor eine Immobilie dauerhaft an Fremde zur<br />

Nutzung vermietet und damit die Fruchtziehung aus<br />

der Nutzung des eigenen Vermögens im Vordergrund<br />

steht (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). die<br />

Grenze der privaten Vermögensverwaltung wird in der<br />

Regel gewahrt, wenn hinsichtlich der Fremdvermietung<br />

neben der Nutzungsüberlassung keine gewerblichen<br />

dienstleistungen erbracht werden.<br />

die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung wird<br />

jedoch überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der<br />

Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung<br />

die Ausnutzung von Vermögenswerten<br />

durch umschichtung (An- und Verkauf von Immobilien)<br />

entscheidend in den Vordergrund tritt. Zur Konkretisierung<br />

dieser unterscheidung hat die Finanzverwaltung<br />

die sogenannte drei-Objekt-Grenze eingeführt.Werden<br />

innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs – in<br />

der Regel von 5 Jahren zwischen Anschaffung bzw. Errichtung/sanierung<br />

und Verkauf mehr als 3 Objekte veräußert,<br />

geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die<br />

Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschritten<br />

wird, da nicht mehr die substanznutzung selbst,<br />

sondern die Ausnutzung der Wertsteigerung in den Vordergrund<br />

getreten ist. dadurch wird ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel begründet. Gewinne und Veräußerungsgewinne<br />

werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

umqualifiziert. In sonderfällen kann sich die Frist von 5<br />

Jahren auf 10 Jahre verlängern. durch neuere urteile des<br />

Bundesfinanzhofs wurde die Rechtsprechung zur drei-<br />

Objekt-Grenze relativiert, so dass bezüglich des gewerblichen<br />

Grundstückshandels zur Zeit keine eindeutige<br />

Rechtsicherheit besteht.<br />

sofern es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt,<br />

unterliegen diese neben der Einkommen- auch der<br />

Gewerbesteuer und zwar unabhängig von der Behaltensdauer.<br />

Handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

unterliegt ein etwaiger Veräußerungsgewinn<br />

als sog. privates Veräußerungsgeschäft nach der derzeitigen<br />

Rechtslage nur dann der Einkommensteuer, wenn<br />

zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilien<br />

nicht mehr als 10 Jahre liegen. Als Veräußerungsgewinn<br />

wird grundsätzlich der überschuss des Verkaufserlöses<br />

über den um die vorgenommenen Abschreibungen<br />

(einschließlich erhöhter Abschreibungen wie denkmal-<br />

AfA und sonderabschreibungen) reduzierten Anschaffungs-<br />

und Herstellungskosten und den Veräußerungskosten<br />

angesetzt. Ausgenommen sind Immobilien, die<br />

im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung<br />

und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken<br />

oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden<br />

vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt<br />

wurden.<br />

3. Überschussermittlung<br />

sollte der Vermieter seine Tätigkeit im Rahmen der Vermögensverwaltung<br />

ausüben, erzielt er Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung im sinne des § 21 Einkommensteuergesetz.<br />

die Ermittlung der Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung erfolgt durch die Gegenüberstellung<br />

der (Miet-)Einnahmen und der im Zusammenhang<br />

mit der Vermietung angefallenen Werbungskosten<br />

(überschussermittlung). steuerliche Vorteile<br />

können dann eintreten, wenn sich ein überhang von<br />

Werbungskosten ergibt und dieser mit anderen positiven<br />

Einkünften des Investors mit steuerlicher Wirkung<br />

verrechnet werden kann.<br />

4. Verlustverrechnung<br />

dAs CHANCEN sTEuERLICHE uNd KONZEPT<br />

RIsIKEN<br />

die Verlustverrechnung ist in dem Veranlagungsjahr, in<br />

dem der Verlust entstanden ist, mit den positiven Einkünften<br />

aus allen Einkunftsarten und bis zu deren Höhe<br />

betragsmäßig unbegrenzt möglich.<br />

übersteigende Verluste, die im Veranlagungszeitraum<br />

ihrer Entstehung nicht mit anderen positiven Enkünften<br />

verrechnet werden konnten, können bis zu einem Betrag<br />

von € 511.500 in das Vorjahr zurückgetragen wer-<br />

107


dAs sTEuERLICHE KONZEPT<br />

den, oder sie werden in die Folgejahre unbegrenzt vorgetragen.<br />

Bei Ehegatten, welche zusammenveranlagt<br />

werden, erhöht sich der Verlustrücktrag in das Vorjahr<br />

auf bis zu € 1.023.000. der verbleibende Verlustvortrag<br />

ist in den folgenden Veranlagungsjahren bis zu € 1 Mio.<br />

des Gesamtbetrages der Einkünfte und der darüber hinausgehende<br />

Anteil bis zu 60% des Gesamtbetrages der<br />

Einkünfte abzugsfähig (§ 10d Einkommensteuergesetz).<br />

Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen. Bei zusammenveranlagten<br />

Ehegatten erhöht sich der Betrag<br />

auf € 2 Mio.<br />

5. Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung<br />

5.1 Allgemeines<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind Werbungskosten<br />

alle Aufwendungen zum Erwerb, zur sicherung<br />

und Erhaltung von Einnahmen.<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten können im Rahmen<br />

der überschussermittlung nur anteilig in Form<br />

von Abschreibungen berücksichtigt werden. Andere<br />

Aufwendungen (Fremdkapitalzinsen, sonstige Finanzierungskosten,<br />

Betriebskosten, Verwaltungskosten,<br />

Grundsteuer etc.) sind als sofort abziehbare Werbungskosten<br />

im Veranlagungsjahr der Zahlung berücksichtigungsfähig.<br />

Aufwendungen für Instandsetzungs- und<br />

Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei<br />

Jahren nach Anschaffung des Gebäudes durchgeführt<br />

werden und 15 % der Anschaffungskosten übersteigen,<br />

zählen zu den Herstellungskosten (anschaffungsnahe<br />

Herstellungskosten). Ansonsten zählen sie i. d. R. zu den<br />

sofort abzugsfähigen Werbungskosten – es sei denn es<br />

wird dadurch eine wesentliche substanzvermehrung<br />

vorgenommen oder es wird etwas völlig Neues, Artverschiedenes<br />

eingebaut.<br />

5.2 disagio und damnum<br />

disagio ist die differenz zwischen dem Ausgabebetrag<br />

und dem Nennbetrag eines darlehens.<br />

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

darf ein (marktübliches) disagio – unter weiteren Voraussetzungen<br />

– im Zeitpunkt der Zahlung als Werbungskosten<br />

abgezogen werden. dieser Ansatz führt regelmäßig<br />

zu anfänglichen steuerlichen Verlusten, da hier<br />

Zinsaufwendungen zeitlich vorverlagert werden. dies<br />

gilt nur, solange das vereinbarte disagio marktüblichen<br />

Vereinbarungen entspricht. das Bundesfinanzministerium<br />

(BMF) legt mit schreiben vom 20.10.2003 fest, dass<br />

von einer Marktüblichkeit des disagios auszugehen ist,<br />

wenn für ein darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum<br />

von mindestens fünf Jahren ein disagio in<br />

108<br />

Höhe von bis zu 5 % vereinbart worden ist. diese Regelung<br />

ist erstmals für darlehensverträge anzuwenden, die<br />

nach dem 31.12.2003 abgeschlossen wurden.<br />

die beschriebenen Regelungen gelten entsprechend<br />

auch für ein damnum.<br />

5.3 Normale Abschreibungen<br />

die lineare jährliche Gebäudeabschreibung beträgt<br />

grundsätzlich 2 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />

soweit sie auf das Gebäude entfallen. Wurde das<br />

Gebäude vor dem 01.01.1925 fertig gestellt, erhöht sich<br />

der jährliche Abschreibungssatz auf 2,5 %.<br />

die Anschaffungskosten für eine Einbauküche können linear<br />

(gleichmäßig) über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben werden.<br />

Bei Neubauten, soweit sie Wohnzwecken dienen, konnte<br />

bisher ggf. eine erhöhte degressive Abschreibung<br />

nach § 7 Abs. 5 Einkommensteuergesetz vorgenommen<br />

werden. Im Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches<br />

sofortprogramm wurde die Möglichkeit der degressiven<br />

Abschreibung zum 01.01.2006 abgeschafft. die<br />

bisherige Regelung ist nur noch für Objekte anzuwenden,<br />

die auf Grund eines nach dem 31.12.2003 und vor<br />

dem 01.01.2006 gestellten Bauantrags hergestellt oder<br />

auf Grund eines nach dem 31.12.2003 und vor dem<br />

01.01.2006 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen<br />

Vertrags angeschafft worden sind.<br />

5.4 Erhöhte Abschreibungen nach<br />

§ 7i Einkommensteuergesetz<br />

Bei einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den<br />

jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal<br />

ist, können erhöhte Abschreibungen nach § 7 i EstG<br />

vorgenommen werden. Beim Erwerb von Eigentumswohnungen<br />

betragen diese erhöhten Abschreibungen<br />

für den Teil der Anschaffungskosten, der auf die Herstellungskosten<br />

für Baumaßnahmen entfällt, die nach Art<br />

und umfang der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal<br />

oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind,<br />

im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben<br />

Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren<br />

jeweils bis zu 7 % alternativ zur linearen Abschreibung<br />

von 2 % bzw. 2,5 % (§ 7i Einkommensteuergesetz,<br />

sog. denkmal - AfA). Erhaltene Zuschüsse mindern die o.<br />

g. Anschaffungskosten als Abschreibungsbemessungsgrundlage.<br />

die Abschreibung erfolgt im Jahr des Abschlusses<br />

der Baumaßnahme und in den elf darauf folgenden<br />

Jahren. Nicht in Anspruch genommene erhöhte<br />

Abschreibungen können in späteren Veranlagungszeit-


äumen nicht nachgeholt werden. die Baumaßnahmen<br />

sind nur begünstigt, soweit sie nach Abschluss des notariellen<br />

Kaufvertrages durchgeführt werden.<br />

die erhöhten Abschreibungen können nur in Anspruch<br />

genommen werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung<br />

der nach Landesrecht zuständigen stelle über<br />

die denkmalrechtlichen Voraussetzungen und die Erforderlichkeit<br />

der Aufwendungen vorliegt. ungeachtet<br />

dessen ist umstritten, inwieweit die Finanzbehörden an<br />

derartige Bescheinigungen der denkmalbehörde gebunden<br />

sind oder nicht. strittig sind oftmals auch diejenigen<br />

Fälle, in denen die Modernisierungsmaßnahmen<br />

so umfassend sind, dass dadurch ein Neubau entsteht<br />

sowie umnutzungen, beispielsweise von Gewerbe – in<br />

Wohnnutzung. In solchen Fällen vertreten die Finanzbehörden<br />

in manchen Bundesländern zur Zeit restriktive<br />

Auffassungen, die nicht von der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung gedeckt sind.<br />

da das Finanzamt nach Maßgabe der Einkommensteuerrichtlinien<br />

(R 7i Absatz 3) in der Regel die Aufteilung<br />

der Anschaffungskosten auf die Altbausubstanz bzw. auf<br />

die begünstigten sanierungsaufwendungen überprüft,<br />

können sich gegebenenfalls zwischen den im Kaufvertrag<br />

genannten sanierungsaufwendungen und den übrigen<br />

steuerlich begünstigten Aufwendungen, die der<br />

Normal-AfA unterliegen, Abweichungen ergeben.<br />

Zu beachten ist, dass von der Finanzverwaltung die erhöhten<br />

Abschreibungen hinsichtlich auszubauender<br />

dachgeschosswohnungen sowie Maisonettewohnungen<br />

strittig war, d. h. ggf. versagt werden können. dazu<br />

hat mittlerweile das Finanzgericht sachsen mit urteil<br />

vom 24.02.2010 nunmehr rechtskräftig entschieden,<br />

dass auch im dachgeschoss neu entstehende Eigentumswohnungen<br />

in den Genuss der steuerbegünstigungen<br />

nach den §§ 7i bzw. 7h EstG (für Vermieter) bzw.<br />

§ 10 f EstG (für Eigennutzer) kommen, aber nur soweit<br />

die begünstigten Modernisierungskosten anteilig auf<br />

das Gemeinschaftseigentum entfallen. danach kam der<br />

nicht veröffentlichte Runderlass (EsT-Nr. 198) der senatsverwaltung<br />

für Finanzen Berlin vom 01.10.2010, wonach<br />

die Einkommenssteuerreferatsleiter des Bundes und der<br />

Länder den Beschluss gefasst haben sollen, dass bei der<br />

Modernisierung von Baudenkmälern das Gebäude als<br />

Ganzes zu betrachten ist. der Förderzweck des § 7 i EstG<br />

spricht dafür, dass Baudenkmal als Gebäude zu erhalten<br />

und nicht isoliert auf die einzelnen Wirtschaftsgüter<br />

abzustellen. das bedeutet, dass erhöhte Absetzungen<br />

nach § 7 i EstG bzw. eine steuerbegünstigung nach § 10<br />

f EstG i. V. m. § 7 i EstG auch bei den neu entstandenen<br />

dachgeschosswohnungen auf den Anteil, der auf die<br />

Modernisierung des Altbauanteils (Gemeinschaftseigentum)<br />

entfällt, möglich sind. Nicht bescheiniungsfähig<br />

dAs CHANCEN sTEuERLICHE uNd KONZEPT<br />

RIsIKEN<br />

bleiben nach TZ 2.8 der Bescheinigungsrichtlinien zu § 7<br />

i EstG Aufwendungen für neue Gebäudeteile zur Erweiterung<br />

der Nutzfläche, insbesondere Herstellungskosten<br />

für neu entstehende dachgeschosswohnungen, es sei<br />

denn, dass ohne diese Aufwendungen ein denkmalgerechte<br />

Nutzung des Gebäudes objektiv nicht möglich ist.<br />

die Entscheidung hierüber soll die zuständige Bescheinigungsbehörde<br />

treffen. Nach dem genannten Runderlass<br />

soll dies entgegen der oben genannten Rechtsprechung<br />

nicht für Fälle des § 7 h EstG (sanierungsgebiet) gelten,<br />

dort soll die Neubaueigenschaft weiterhin wirtschaftsbezogen<br />

geprüft werden.<br />

sofern die Finanzverwaltung erhöhte Abschreibungen<br />

nachträglich versagt, wären die betreffenden Aufwendungen<br />

in jedem Fall Bemessungsgrundlage für die<br />

Normalabschreibungen (vgl. 5.3.). dies ist vom jeweiligen<br />

Erwerber in seiner Renditeberechnung unbedingt<br />

zu berücksichtigen.<br />

6. Einkommensteuervorauszahlung bzw.<br />

Eintragung eines lohnsteuerfreibetrages<br />

die voraussichtlich ausgleichsfähigen Verluste können<br />

bereits im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren<br />

(§ 37 Einkommensteuergesetz) oder in Form eines Freibetrages<br />

auf der Lohnsteuerkarte (§ 39a Abs. 1 Nr. 5b<br />

Einkommensteuergesetz) berücksichtigt werden. dies<br />

gilt erst für Veranlagungszeiträume, die nach der Fertigstellung<br />

oder der Anschaffung der Immobilie beginnen.<br />

Wird ein Gebäude vor dem Kalenderjahr seiner Fertigstellung<br />

angeschafft, tritt an die stelle der Anschaffung<br />

die Fertigstellung (§ 37 Abs. 3 satz 8 und 9 Einkommensteuergesetz).<br />

Für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ist ein amtlich<br />

vorgeschriebener Vordruck zu verwenden. der Antrag<br />

muss spätestens bis zum 30.11. des Kalenderjahres<br />

gestellt werden, für das die Lohnsteuerkarte gilt (§ 39a<br />

Abs. 2 satz 3 Einkommensteuergesetz).<br />

Zur Geltendmachung der steuerlichen Vorteile konnte<br />

im Hinblick auf die lange Bearbeitungsdauer bisher<br />

eine vorläufige Bescheinigung der zuständigen Behörde<br />

nebst Eingangsbestätigung über den Antrag auf Ausstellung<br />

der endgültigen Bescheinigung vorgelegt werden,<br />

um eine Eintragung der steuerlichen Auswirkungen<br />

auf der Lohnsteuerkarte ab dem Jahr nach der Bezugsfertigkeit<br />

zu erhalten. Aufgrund aktueller diskussionen<br />

in der Finanzverwaltung zur vorläufigen Gewährung der<br />

steuerbegünstigung ist nicht auszuschließen, dass in einigen<br />

Bundesländern eine solche vorläufige Bescheinigung<br />

nicht mehr ausgestellt oder vom Finanzamt nicht<br />

anerkannt wird. dies hätte zur Konsequenz, dass eine<br />

109


dAs sTEuERLICHE KONZEPT<br />

Gewährung der steuerbegünstigung nur noch bei Vorlage<br />

der endgültigen Bescheinigung der zuständigen<br />

Bescheinigungsbehörde durch den steuerpflichtigen<br />

beim Finanzamt möglich ist, mithin der steuerbegünstigungseffekt<br />

erst später, wenngleich dann rückwirkend<br />

geltend gemacht werden kann. Zur im <strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt<br />

gängigen Praxis siehe die nachfolgenden<br />

Ausführungen unter E.<br />

B. Immobilienerwerb zur Eigennutzung<br />

Eigenheimzulage<br />

sofern der Erwerber die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken<br />

nutzt, konnten früher die Begünstigungen nach<br />

dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch genommen<br />

werden. Im Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage<br />

wurden diese Vergünstigungen zum 01.01.2006<br />

abgeschafft. die bisherigen Regelungen sind nur noch<br />

anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall<br />

der Herstellung vor dem 01.01.2006 mit der Herstellung<br />

des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die<br />

Wohnung auf Grund eines vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam<br />

abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder<br />

eines gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat.<br />

sonderausgaben<br />

Bei einem Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen<br />

Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der<br />

Eigennutzer nach § 10f Einkommensteuergesetz die<br />

Aufwendungen für begünstigte Baumaßnahmen im Kalenderjahr<br />

des Abschlusses der Maßnahme und in den<br />

neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % wie<br />

sonderausgaben abziehen (§ 10f Abs. 1 Einkommensteuergesetz),<br />

wenn alle Voraussetzungen des § 7i Einkommensteuergesetz<br />

erfüllt sind (u. a. Vorliegen einer<br />

entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Behörde,<br />

vgl. Ausführungen zum § 7i EstG unter A.5.4). diese<br />

Regelung ist bei Eigentumswohnungen entsprechend<br />

anzuwenden (§ 10f Abs. 5 Einkommensteuergesetz).<br />

der Abzugsbetrag wird nur gewährt, soweit mit den<br />

begünstigten Baumaßnahmen nach dem Abschluss<br />

des notariellen Kaufvertrages begonnen wird. Eine<br />

Nachholung von nicht ausgenutzten Abzugsbeträgen<br />

in späteren Perioden ist nicht möglich. der sonderausgabenabzug<br />

wird nur insoweit gewährt, wie in<br />

dem jeweiligen Kalenderjahr die Wohnung zu eigenen<br />

Wohnzwecken genutzt wird (§ 10f Abs. 1 satz 2 Einkommensteuergesetz).<br />

die steuervergünstigung nach § 10 f<br />

Einkommensteuergesetz kann nur für ein begünstigtes<br />

Objekt gewährt werden. Bei Ehegatten können diese<br />

Abzugsbeträge insgesamt für zwei Objekte in Anspruch<br />

110<br />

genommen werden. sonderausgaben wirken sich nur<br />

aus, soweit das steuerpflichtige Einkommen nach deren<br />

Abzug oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Ein Vor- und<br />

Rücktrag von Verlusten aus sonderausgaben ist nicht<br />

möglich.<br />

Einkommensteuervorauszahlung bzw. Eintragung<br />

eines lohnsteuerfreibetrages<br />

Hier gelten die Ausführungen unter A.6. entsprechend.<br />

c. sonstige steuerliche Auswirkungen<br />

Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällt zu<br />

der in Berlin gelegenen Immobilie Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von 4,5 % des Kaufpreises an. die Grunderwerbsteuer<br />

entsteht auch bei der Veräußerung des Objekts. In<br />

der Regel hat aufgrund der üblichen vertraglichen Vereinbarungen<br />

der Erwerber diese Grunderwerbsteuer zu<br />

zahlen, wobei der Verkäufer gegenüber dem Finanzamt<br />

neben dem Käufer gesamtschuldnerisch haftet. darüber<br />

hinaus fällt laufend Grundsteuer an. Wird das Objekt vermietet,<br />

kann diese jedoch im Rahmen der Nebenkostenabrechnung<br />

auf den Mieter umgelegt werden.<br />

d. Berücksichtigung individueller steuerlicher<br />

rahmenbedingungen eines Investors<br />

die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung<br />

zum Kauf einer Immobilie und ggf. auch später anstehende<br />

Entscheidungen, wie die Anpassung der vertraglichen<br />

Rahmenbedingungen an veränderte Marktstrukturen<br />

oder die Veräußerung bzw. Nutzungsänderungen<br />

der Immobilie und die sich daraus ergebenden steuerlichen<br />

Folgen lassen sich verbindlich nur unter Berücksichtigung<br />

der individuellen Rahmenbedingungen des<br />

jeweiligen Investors ableiten. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />

empfiehlt daher jedem Erwerber vor dem Abschluss<br />

eines Kaufvertrages einen steuerberater seines Vertrauens<br />

zu Rate zu ziehen.<br />

E. Inanspruchnahme von steuervergünstigungen<br />

für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei<br />

Baudenkmälern in der praxis<br />

detaillierte und verbindliche Auskünfte zur steuerlichen<br />

Behandlung der Investition sowie den in der Praxis individuell<br />

eintretenden Auswirkungen kann nur von einem<br />

steuerberater erteilt werden. sowohl Vermittler als auch<br />

Initiator sowie Verkäufer des Anlageobjektes übernehmen<br />

keinerlei Haftung hinsichtlich der vom Investor mit<br />

dem Erwerb beabsichtigten steuerlichen Ziele. Nachfolgend<br />

wird das Verfahren zur Erlangung der für die<br />

steuerabschreibung erforderlichen Bescheinigungen


aus der bisherigen Erfahrung beschrieben. Weder für die<br />

diesbezügliche Hilfestellung der Verkäuferin noch für<br />

den Eintritt des nachfolgend geschilderten Ablaufs wird<br />

eine Haftung übernommen. die Ausführungen sind lediglich<br />

als unverbindlicher Erfahrungsbericht, mithin als<br />

Ratschläge und Empfehlungen zu werten. soweit der<br />

Verkäufer in dem nachbeschriebenen Verfahren selbst<br />

tätig wird, geschieht dies kostenlos und ohne Anerkennung<br />

einer Rechtspflicht, womit der Verkäufer maximal<br />

für diejenige sorgfalt einzustehen hat, die er in eigenen<br />

Angelegenheiten anzuwenden pflegt.<br />

Vor diesem Hintergrund sollen die nachfolgenden Erläuterungen<br />

einen überblick zum grundsätzlichen Ablauf<br />

bis zum Erhalt der Bescheide für die Inanspruchnahme<br />

erhöhter Absetzungen bei denkmalschutzobjekten geben.<br />

Insbesondere wird aufgezeigt, dass es sich dabei<br />

um einen mehrstufigen Prozess handelt, in dem sowohl<br />

das denkmalamt als auch das Finanzamt umfangreich<br />

tätig werden muss. Alle hier angegebenen Zeitangaben<br />

stellen lediglich Mittelwerte aus der Erfahrung mit der<br />

Abwicklung diverser denkmalschutzobjekte in Berlin<br />

dar. Im Einzelfall weicht die Bearbeitungsdauer deutlich<br />

von diesen Mittelwerten ab. Auch erheblich längere Bearbeitungszeiten<br />

sind dabei durchaus üblich.<br />

1. Vorläufige Bescheinigung des landesdenkmalamts<br />

Im Vorfeld der sanierung eines Baudenkmals werden alle<br />

vorgesehenen Maßnahmen mit den denkmalschutzämtern<br />

abgestimmt. Im Rahmen dieser Abstimmung wird<br />

festgelegt, welche Arbeiten insgesamt durchgeführt<br />

werden und inwieweit die Kosten für die einzelnen Maßnahmen<br />

zur Berechnung der erhöhten steuerlichen Absetzung<br />

herangezogen werden können.<br />

steuerlich begünstigt sind dabei alle Aufwendungen<br />

für Maßnahmen, die zur Erhaltung des Baudenkmals<br />

erforderlich sind sowie darüber hinaus im eingeschränkten<br />

umfang Aufwendungen zur „sinnvollen<br />

Nutzung des Baudenkmals“. die details dazu regelt das<br />

gemeinsame Rundschreiben über die Erteilung von<br />

Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7i, 10 f und<br />

11 b des Einkommensteuergesetzes (EstG) vom 24. Januar<br />

2006, welches von der Berliner senatsverwaltung<br />

im Internet unter folgender Adresse zum download<br />

bereitgestellt wird: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/denkmal/<br />

bescheinigungsrichtlinen_7iff.pdf. Nicht begünstig sind<br />

demnach z.B. alle Aufwendungen zur Herstellung der<br />

Balkone, der Rollläden, der Außenbereiche und der stellplätze.<br />

Für die <strong>Prospekt</strong>ierung werden die Kosten aller<br />

Maßnahmen kalkuliert. das Verhältnis der Aufwendungen<br />

für die steuerlich begünstigten Maßnahmen zu den<br />

dAs CHANCEN sTEuERLICHE uNd KONZEPT<br />

RIsIKEN<br />

Gesamtkosten dient dann als Grundlage für die Angaben<br />

im <strong>Prospekt</strong> und den Einzelkaufverträgen über die voraussichtliche<br />

Höhe der abschreibungsfähigen Beträge.<br />

2. Bescheid der denkmalschutzbehörde zur Anwendung<br />

der §§7i, 10f und 11b Einkommenssteuergesetz<br />

Nachdem das Bauvorhaben vollständig fertiggestellt<br />

und abgerechnet ist, werden alle Baurechnungen und<br />

Zahlungsbelege der denkmalschutzbehörde zur Prüfung<br />

vorgelegt. das Landesdenkmalamt ordnet in Abstimmung<br />

mit der unteren denkmalschutzbehörde jede<br />

Zahlung nach dem im Vorfeld festgelegten Katalog einer<br />

Maßnahme zu. dadurch werden die summen der<br />

begünstigten und nicht begünstigten Aufwendungen<br />

festgestellt. Auf Grundlage dieser so ermittelten Werte<br />

erstellt das Amt, gesondert für jede Wohnung einen<br />

Grundlagenbescheid. der Antrag für diesen Bescheid<br />

wird zwar vom Initiator des Projekts (Bauträger) beim<br />

Amt gestellt. die Bescheide selbst lauten aber auf die<br />

Erwerber der einzelnen Wohnungen und werden diesen<br />

auch direkt zugestellt.<br />

Wichtig zu beachten ist, dass die in diesem Bescheid ausgewiesenen<br />

Beträge (begünstige Herstellungskosten)<br />

deutlich niedriger sind, als die erwartete Abschreibungshöhe!<br />

Es handelt sich bei der vom denkmalschutzamt<br />

festgestellten summe NICHT um die Abschreibungsbemessungsgrundlage!<br />

diese Zahl stellt lediglich ein Zwischenergebnis<br />

dar. die unterlagen können vom Bauträger<br />

erst nach vollständiger Abrechnung aller Gewerke<br />

mit den einzelnen Handwerkern und sonstigen am Bau<br />

Beteiligten eingereicht werden. Bei einer größeren sanierungsmaßnahme<br />

vergehen nach Fertigstellung in<br />

aller Regel noch einige Monate, bis alle Restarbeiten abgeschlossen<br />

und abgerechnet sind. Im Mittel liegen die<br />

unterlagen somit nach 6-9 Monaten nach Fertigstellung<br />

beim denkmalamt zur weiteren Bearbeitung. sofern es<br />

sich um ein Bauvorhaben handelt, dass sich über mehrere<br />

Bauabschnitte erstreckt die grundbuchlich eine Einheit<br />

bilden, können erst mit Fertigstellung des letzten<br />

Abschnitts die unterlagen eingereicht werden. die Bearbeitungsdauer<br />

beim denkmalschutzamt variiert sehr<br />

stark. diese kann in 3 Monaten abgeschlossen sein, sich<br />

aber auch über eineinhalb Jahre hinziehen.<br />

3. Gesonderte und einheitliche feststellung der<br />

Besteuerungsgrundlagen durch das finanzamt<br />

Nachdem die Bescheide der denkmalschutzbehörde<br />

vorliegen kann die endgültige Festsetzung der<br />

Abschreibungsbemessungsgrundlage durch das Betriebsstättenfinanzamt<br />

des Initiators im Rahmen einer<br />

Betriebsprüfung erfolgen. dabei werden die von der<br />

111


dAs sTEuERLICHE KONZEPT<br />

denkmalschutzbehörde festgestellten Beträge für die<br />

sanierung zu den Anschaffungskosten für Grundstück<br />

und Gebäude hinzugefügt und anhand dessen der<br />

PROZENTuALE Anteil der nach § 7i bzw. § 10f abschreibungsfähigen<br />

Beträge nach folgendem beispielhaften<br />

schema festgesetzt und demnach die auf den Kaufpreis<br />

entfallenden Werte berechnet:<br />

Von der denkmalschutzbehörde<br />

festgestellte Kosten:<br />

begünstigte<br />

Herstellkosten 100.000,00 € 68,97%<br />

nicht begünstigte<br />

Herstellkosten 1.500,00 € 1,03%<br />

weitere, vom Finanzamt zur Feststellung der<br />

Abschreibungshöhe berücksichtigte Kosten<br />

Grund und Boden 14.500,00 € 10,00%<br />

Altbausubstanz 29.000,00 € 20,00%<br />

------------------ -----------summe<br />

145.000,00 € 100,00%<br />

Ermittlung der Abschreibungsbemessungsgrundlagen:<br />

Kaufpreis 215.000,00 €<br />

begünstigt nach § 7h/10f: 148.285,50 € 68,97%<br />

Linear abzuschreiben<br />

nach § 7 Abs. IV 45.214,50 € 21,03%<br />

diese Werte werden allen Erwerbern und deren Wohnsitzfinanzämtern<br />

vom Betriebsstättenfinanzamt in Form<br />

eines Grundlagenbescheids gesondert mitgeteilt.<br />

das Finanzamt wird von Amts wegen über die Erstellung<br />

der Bescheide der denkmalschutzbehörde informiert. In<br />

der Praxis setzt es daraufhin in der Regel von sich aus<br />

die Betriebsprüfung an. da dies aber nicht zwingend<br />

der Fall ist, ist es sinnvoll, dass parallel seitens des Initiators<br />

ein Antrag auf Betriebsprüfung gestellt wird. Auch<br />

hier sind die Bearbeitungszeiten höchst unterschiedlich.<br />

Vom Vorliegen des Bescheides der denkmalschutzbehörde<br />

bis zum Abschluss der Betriebsprüfung durch das<br />

Finanzamt vergeht in der Regel ein Jahr, wobei sowohl<br />

Fälle bekannt sind, die in der Hälfte der Zeit erledigt waren<br />

als auch Verfahren, die sich über mehr als die doppelte<br />

dauer hingezogen haben.<br />

112<br />

4. sonderwerbungskosten<br />

In der Regel fallen auf der Ebene des einzelnen Wohnungserwerbers<br />

über die Kosten, die im Rahmen der Betriebsprüfung<br />

festgestellt werden, hinaus noch Anschaffungsnebenkosten<br />

(Notargebühren, Maklercourtage,<br />

Kosten für Objektbesichtigungen etc.) an, die ebenfalls<br />

bei der Bemessung der Abschreibungshöhe berücksichtigt<br />

werden können. diese sind in der persönlichen<br />

steuererklärung jedes einzelnen Erwerbers gesondert<br />

zu erklären.<br />

5. fazit<br />

In der Praxis vergehen zwischen Fertigstellung des Objekts<br />

bis zum Vorliegen des endgültigen Bescheids über<br />

die Abschreibungsbemessungsgrundlage zwei bis drei<br />

Jahre. In der Vergangenheit wurden während dieses<br />

Zeitraums von den einzelnen Wohnsitzfinanzämtern der<br />

Erwerber die vorläufigen Werte aus den Kaufverträgen<br />

akzeptiert. dies wird von Wohnsitzfinanzamt zu Wohnsitzfinanzamt<br />

unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich<br />

ist aber festzustellen, dass die vorläufige Anerkennung<br />

dieser Werte zunehmend nicht mehr gewährt<br />

wird. sobald der Grundlagenbescheid des Betriebsstättenfinanzamts<br />

vorliegt, wird dieser automatisch an die<br />

einzelnen Wohnsitzfinanzämter weitergeleitet und alle<br />

steuerbescheide der Vorjahre, die es betrifft, werden automatisch<br />

und von Amts wegen korrigiert.<br />

Zur Kalkulation und Liquiditätsberechnung des Investors<br />

mit vorgenannten steuerlichen Aspekten wird empfohlen,<br />

das gleichlautende Kapital unter dem im <strong>Prospekt</strong><br />

abgedruckten Gliederungspunkt „Risiken“ zu lesen.


NOTIZEN<br />

CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

113


HAFTuNGs- uNd ANGABENVORBEHALTE<br />

Mit diesem <strong>Prospekt</strong> werden ausschließlich Auskünfte<br />

zu der angebotenen Immobilie erteilt. seitens der Initiatorin,<br />

<strong>Prospekt</strong>herausgeberin und Verkäuferin wird keine<br />

Rechts-, steuer-, Finanzierungs-, Kapitalanlageoder<br />

Wirtschaftsberatung erbracht. Eine Haftung für den Eintritt<br />

von Kosten-, Ertrags- und steuerprognosen sowie<br />

für die zukünftige Entwicklung der Finanzierungs- und<br />

Bewirtschaftungskosten, insbesondere auch für ggf. von<br />

dritter seite erstellte Berechnungsbeispiele etc. kann u.a.<br />

aufgrund der Vielzahl unbekannter bzw. veränderlicher<br />

Parameter nicht übernommen werden. Für den Inhalt<br />

dieses <strong>Prospekt</strong>es sind nur die bis zum <strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt<br />

bekannten oder erkennbaren sachverhalte<br />

maßgebend. Planungs- und Berechnungsgrundlagen<br />

stehen unter dem Vorbehalt der jederzeit potenziell<br />

möglichen Veränderung.<br />

die derzeitige Bau-, Verwaltungs- und Finanzverwaltungspraxis<br />

sowie Rechtsprechung kann sich verändern.<br />

Eventuell im <strong>Prospekt</strong> enthaltene Illustrationen, Computervisualisierungen<br />

und Fotos sind zum Teil nur als Vorschläge,<br />

Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als<br />

wesentliche Elemente im sinne der Baubeschreibung.<br />

die tatsächliche Gestaltung und Bauausführung kann<br />

hiervon abweichen. die Realisierung von Planungen<br />

steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit<br />

seitens der entsprechenden Behörden. Gültigkeit haben<br />

ausschließlich die notariell beurkundeten Verträge.<br />

die Namensnennung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaften<br />

erfolgt ausschließlich zur Information der<br />

Vertretungsverhältnisse. Eine persönliche Vertrauenswerbung<br />

mit den genannten Personen wird damit nicht<br />

bezweckt. Gleiches gilt für die beauftragten Vertragspartner.<br />

Verbindliche bzw. vom <strong>Prospekt</strong> abweichende<br />

Angaben darf und kann nur die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />

machen. dritte Personen, insbesondere mit dem Vertrieb<br />

und der Vermittlung befasste Personen, sind hierzu<br />

nicht legitimiert. Kaufinteressenten wird zur Aufklärung<br />

ein <strong>Prospekt</strong> mit den konkreten angebotenen Wohnungen,<br />

mithin daten, Fakten, Chancen und Risiken außerdem<br />

weitergehende Informationen u.a. zum standort<br />

und dem Objekt sowie als Anlage eine Vertragsmappe<br />

mit z. T. unverbindlichen Vertragsmustern (Entwürfen)<br />

ausgehändigt.<br />

114<br />

der <strong>Prospekt</strong> ist nur im Zusammenhang mit der Anlage<br />

vollständig. da auch die abzuschließenden Verträge Veränderungen<br />

in sachlicher und rechtlicher Hinsicht unterliegen<br />

können, besitzen nur die letztendlich wechselseitig<br />

abgeschlossenen Verträge Gültigkeit. die im <strong>Prospekt</strong><br />

enthaltenen Angaben und Angebote sind demnach<br />

unverbindlich. sämtliche Texte im <strong>Prospekt</strong> sind urheberrechtlich<br />

geschützt. <strong>Prospekt</strong>aufbau und -inhalt orientierensich<br />

am IdW-s 4 standard der Wirtschaftsprüfer<br />

(stand 18.05.2006), ohne dass hieraus Ansprüche<br />

gegenüber der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin hergeleitet werden<br />

können. Aufgrund des unten angegebenen frühen<br />

<strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunktes und des daraus resultierenden<br />

umstandes, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht<br />

sämtliche im <strong>Prospekt</strong> wiedergegebenen daten, Fakten<br />

und Zahlen des Projektes feststanden und der Erwerber<br />

bei Interesse hierzu von den Projektbeteiligten jederzeit<br />

über den jüngsten stand der dinge informiert werden<br />

kann, akzeptiert er, dass Ansprüche aus diesem <strong>Prospekt</strong><br />

– soweit überhaupt gegeben – binnen sechs Monaten<br />

ab Kenntnis, spätestens jedoch zwei Jahre ab dem angegebenen<br />

Herausgabedatum verjähren, es sei denn, die<br />

<strong>Prospekt</strong>herausgeberin hat im <strong>Prospekt</strong> vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig Falschangaben gemacht oder solche<br />

führen zu Personenschäden. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />

versichert dazu, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen<br />

über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen<br />

umstände im <strong>Prospekt</strong> vollständig und richtig aufgeklärt<br />

hat. Trotz gewissenhaftester Prüfung und sorgfältigster<br />

Erarbeitung können Irrtümer jedoch nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

der <strong>Prospekt</strong> wurde im Juni 2011 erstellt<br />

und herausgegeben.


VERTRAGsPARTNER<br />

CHANCEN uNd RIsIKEN<br />

GrUNdsTÜcksEIGENTÜMEr,<br />

prOjEkTENTWIcklEr,<br />

kAUfMäNNIscHE prOjEkTBETrEUUNG:<br />

Altbaugesellschaft sternecker Brauerei mbH & Co.KG<br />

Wallstraße 35, 10179 Berlin<br />

Amtsgericht Charlottenburg HRA 42481 B<br />

Ersteintragung: 09.04.2009<br />

stammkapital: EuR 25.000<br />

Gesellschafter:<br />

Grundstein Geschäftsführungs GmbH<br />

Wallstraße 35, 10179 Berlin<br />

www.grundstein.de<br />

und<br />

usd Immobilien GmbH<br />

Kurländer Palais<br />

Tschirnerplatz 3 - 5<br />

01067 dresden<br />

www.usd-immobilien.de<br />

plANUNG:<br />

dr. Horst Hellbach<br />

Architektur und Landschaftsarchitektur<br />

Hessenallee 3<br />

14052 Berlin<br />

www.dr-hellbach.de<br />

WEG VErWAlTEr / MIETpOOl- bzw.<br />

sONdErEIGENTUMsVErWAlTEr<br />

Pro Immobilia GmbH<br />

dunckerstraße 83<br />

10437 Berlin<br />

www.proim.de<br />

TEcHNIscHE QUAlITäTskONTrOllE:<br />

TüV süd Industrie service GmbH<br />

Niederlassung Berlin<br />

Wittestraße 30<br />

13509 Berlin<br />

115


Eine gemeinsame Projektentwicklung von:<br />

XposÉ BERLINER ALLEE 121

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