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Eine gemeinsame Projektentwicklung von:<br />
BERLINER ALLEE 121
2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Starke Partner 3<br />
Das Angebot im Überblick 4-5<br />
Standort Berlin 6-7<br />
Berlin Weissensee 8-9<br />
Die neue Sternecker Brauerei / Lageplan 10-11<br />
Das Objekt Im Wandel der Zeit. 12-13<br />
Visualisierungen Wohnensemble 14-19<br />
Übersichtsplan Wohnensemble 20-21<br />
Grundrisse 22-67<br />
Preisliste 68-69<br />
Baubeschreibung 70-78<br />
TÜV Zertifikat 79<br />
Referenzen 80-87<br />
Chancen & Risiken 88-97<br />
Die rechtliche Konzeption 98-105<br />
Steuerliches Konzept 106-112<br />
Notizen 113<br />
Haftungs- und Angabenvorbehalte 114<br />
Vertragspartner 115
Die USD Immobilien GmbH, Lokalmatator aus<br />
Dresden, wurde in seiner heutigen Form 1992<br />
gegründet. Das Unternehmen hat sich auf die<br />
Restauration klassischer und historisch wertvoller<br />
Bauwerke in und um Dresden spezialisiert. Im<br />
Laufe der Zeit erweiterte die USD das Angebot<br />
um anspruchsvolle Neubauvorhaben und hat<br />
sich somit zu einem Ansprechpartner für Wohnimmobilien<br />
in allen Bereichen entwickelt. Zum<br />
20-jährigen Bestehen hat die USD über 150 Gebäude<br />
saniert bzw. neu errichtet. Die Buchstaben<br />
USD stehen für die Worte „Unser schönes<br />
Dresden“ und die Menschen, die sich diesem Ziel<br />
verschrieben haben. Von Anfang an gingen der<br />
persönliche Anspruch und Ehrgeiz weit über das<br />
Normale hinaus. Das Unternehmen sorgt für den<br />
notwendigen Interessenausgleich zwischen Behörden,<br />
Architekten und Bauherren, um somit einzigartige<br />
Gebäude zu schaffen, welche bei allen<br />
Beteiligten hohe Zufriedenheit erzielen. Das Tätigkeitsfeld<br />
erschließt sich mittlerweilen im gesamten<br />
Bundesgebiet, wie nun speziell auch in Berlin.<br />
Initiator für die Entwicklung des Gebäudeensembles<br />
Sternecker Brauerei ist die GrundStein Bauträgergesellschaft<br />
für Altbausanierung mbH.<br />
„Modernes Wohnen hinter historischer Fassade“<br />
- das ist seit 10 Jahren unser Leitsatz. Historische<br />
Gebäude besitzen einen einzigartigen Charme.<br />
Ihre lange, abwechslungsreiche Vergangenheit<br />
verleiht ihnen eine Persönlichkeit, die sich auf das<br />
Starke Partner - eine perfekte Synergie<br />
Wohngefühl überträgt. Die GrundStein Bauträgergesellschaft<br />
für Altbausanierung mbH belebt diesen<br />
individuellen Charakter von Altbauten wieder<br />
– und das auf höchstem baulichem Niveau. Die<br />
Mauern zeugen nach wie vor von der Geschichte<br />
eines Objektes. Dagegen sind die Wohnungen<br />
auf die Bedürfnisse zukünftiger Generationen ausgerichtet.<br />
Menschen, die zeitgemäßes Leben mit<br />
hohem Komfort und Individualität schätzen, kommen<br />
bei den GrundStein-Objekten auf ihre Kosten.<br />
Zugleich setzt das Unternehmen moderne,<br />
erstklassige Neubauprojekte um. Abwechslungsreiche<br />
Grundrisse, eine hochwertige Ausstattung<br />
und Energieeffizienz sind die Eckpunkte, nach denen<br />
neue Wohngebäude entstehen.<br />
Als Bauträger hat GrundStein wesentlichen Einfluss<br />
auf den Erfolg und die Dauerhaftigkeit einer Immobilie.<br />
Das Unternehmen kommt dieser Verantwortung<br />
durch eine höchstmögliche Qualität nach. Das<br />
betrifft sowohl die Entwicklung eines Projektes als<br />
auch die bauliche Umsetzung. GrundStein arbeitet<br />
ausschließlich mit erfahrenen Experten zusammen<br />
und stattet die Immobilien erstklassig aus. Die Gebäude<br />
werden behutsam und mit viel Gefühl für<br />
das jeweilige Objekt saniert beziehungsweise<br />
errichtet. GrundStein zeichnet sich durch eine<br />
hohe Verlässlichkeit aus. Fristgerechte, solide Umsetzung<br />
lautet der Grundsatz. Dass dies Erfolg hat,<br />
zeigen die vielen zufriedenen Kunden, mit denen<br />
wir seit 2001 partnerschaftlich zusammenarbeiten.<br />
3
4<br />
Das Angebot im Überblick<br />
Hinweis für Investoren<br />
Gegenstand des <strong>Prospekt</strong>es ist die Vorstellung des Objektes, sind Daten, Fakten, Chancen<br />
und Risiken, weitergehende Informationen u.a. zum Standort der ausgezeichneten<br />
Lage, sowie einer Anlage mit Vertragsentwürfen für den Erwerb oder als Anlageempfehlung<br />
bzw. ein Angebot der Altbaugesellschaft Sternecker Brauerei mbG & Co.KG als<br />
- Initiatorin, <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />
- Bauträgerin für die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen und<br />
- Verkäuferin der vorhanden Bausubstanz<br />
Beim Objekt handelt es sich um die Sternecker Brauerei, die sich um 1885/86 mit<br />
angebautem Restaurant und Ballsaal in Berlin-Weissensee etablierte.<br />
Im Zuge der beabsichtigten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
entstehen in den verschiedenen Gebäudeteilen 46 Wohneinheiten<br />
und 26 Tiefgaragenstellplätze<br />
Das Angebot richtet sich an Investoren, die diese<br />
noch zu schaffenden Wohneinheiten zum<br />
Zwecke der langfristigen Vermietung bzw. zum<br />
Selbstbezug erwerben wollen. Dieses Angebot<br />
ist daher nicht geeignet für Investoren, die<br />
eine kurze Anlagedauer mit einer feststehenden<br />
Verzinsung des Kapitals während des gesamten<br />
Anlagezeitraums und der Rückzahlung zu einem<br />
fest bestimmten Zeitpunkt wünschen und die<br />
nicht die im <strong>Prospekt</strong> genannten Risiken tragen<br />
wollen. Geeignet ist dieses Angebot jedoch für<br />
Investoren, die eine Kapitalanlegereigentumswohnung<br />
zum Zwecke der langfristigen sachwertunterlegten<br />
Zukunfts- bzw. Altersversorgung<br />
unter Berücksichtigung der im <strong>Prospekt</strong><br />
beschriebenen Chancen erwerben wollen. Sie<br />
müssen aber in jedem Fall nachhaltig bereit und<br />
wirtschaftlich in der Lage sein, die im <strong>Prospekt</strong><br />
genannten und unbedingt zu beachtenden Risiken<br />
einzugehen und die sich bei entsprechender<br />
Höhe der Fremdfinanzierung ggf. ergebende<br />
Unterdeckung zwischen Einnahmen und Ausgaben<br />
zu finanzieren bzw. auszugleichen. Die<br />
Finanzierung und die damit zusammenhängenden<br />
Voraussetzungen sowie Auswirkungen sind<br />
ausschließlich Sache des Erwerbers und nicht<br />
Gegenstand des Angebotes.<br />
Der vorliegende <strong>Prospekt</strong> informiert den Investor<br />
nach Überzeugung der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />
wahrheitsgemäß, sorgfältig und vollständig über<br />
alle Umstände, die für die Entscheidung des Investors<br />
über die angebotene lnvestition von wesentlicher<br />
Bedeutung sind oder sein können. Da<br />
durch den <strong>Prospekt</strong> ein komplexer Sachverhalt<br />
beschrieben wird, ist nicht auszuschließen, dass<br />
gleichwohl für einzelne Investoren zu einzelnen<br />
Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen.<br />
Die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin steht für die wahrheitsgemäße<br />
und vollständige Beantwortung<br />
entsprechender Fragen interessierten Investoren<br />
bzw. deren Beratern jederzeit gern zur Verfügung.<br />
Keine Verantwortung kann für die von Dritten<br />
(z.B. Vertriebspartnern) ggf. vorgenommenen<br />
zusätzlichen EDV-Berechnungen bzw. über den<br />
<strong>Prospekt</strong> hinausgehende Zusicherungen oder Finanzierungsabsprachen<br />
übernommen werden,<br />
da diese von der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin nicht<br />
geprüft wurden bzw. i.d.R nicht bekannt sind. Die<br />
<strong>Prospekt</strong>herausgeberin überprüft auch nicht, ob<br />
die Investitionsentscheidung des Investors im<br />
Rahmen seiner individuellen Gegebenheiten<br />
wirtschaftlich sinnvoll ist.
Produktpartner Altbaugesellschaft Sternecker Brauerei mbH & Co.KG<br />
Produkt Berliner Allee 121, 13088 Berlin Weissensee<br />
Anzahl WE 46 Wohnungen, davon 3 Neubauwohnungen<br />
Wohnungsgrößen ca. 43m 2 bis ca.129 m 2<br />
Nebenkosten Notar- und Gerichtskosten: ca 2%<br />
Mietpoolverwaltung in SE-Verwaltung enthalten Grunderwerbsteuer: 4,5 %<br />
optional: Abnahme Sondereigentum durch TÜV SÜD EUR 445,00 inkl. USt.<br />
Abschreibung Lineare AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG<br />
(Fertigstellung vor dem 01.01.1925) - sonst erhöhte AfA nach § 7i EStG<br />
Mietgarantie 1.-5. Jahr EUR 8,59 / m 2 und Monat,<br />
Mietpool Altbau Dachgeschoss auf Anfrage<br />
Nebenkosten WEG-Verwaltung: EUR 24,00/Monat inkl. USt.<br />
SE-Verwaltung: EUR 12,00/Monat inkl. USt.<br />
Instandhaltungsrücklage: EUR 0,25/m 2 und Monat<br />
PKW-TG-Stellplatz Miete: EUR 70,00 / Monat<br />
Es stehen 26 Tiefgaragenstellplätze zur Verfügung<br />
Bauzeiten Baubeginn voraussichtlich 10/2011, Bezugsfertigkeit angestrebt zum 30.12.2012,<br />
Vollständige Fertigstellung inkl. Außenanlagen garantiert zum 30.06.2013.<br />
Qualitätskontrolle Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH wird die Bauausführung durch ständige<br />
Baubegehungen überwachen. Ebenso wird das Gemeinschaftseigentum durch<br />
den TÜV abgenommen. Optional hat der Erwerber die Möglichkeit,<br />
das Sondereigentum ebenfalls durch den TÜV abnehmen zu lassen.<br />
5
6<br />
Eine Diva erwacht.<br />
Die Prognosen stehen auf Wachstum.<br />
Der richtige Zeitpunkt einzusteigen.<br />
Berlin als Hauptstadt Deutschlands steht immer mehr im Rampenlicht. In den letzen Jahren wird<br />
Berlin zur internationalen Bühne für Fashion, Lifestyle, Kunst, Kultur und neue Investitionen. Bei<br />
der Berliner Fashion Week trifft sich mittlerweile die ganze Welt. Designer, Modeinteressierte, Industrielle,<br />
Manager, Einkäufer, Schaulustige und Touristen schaffen eine unheimliche Atmosphäre<br />
der Dynamik. Megaevents wie die Berlinale oder die Echo-Verleihung, selbst die Love Parade<br />
bringen Berlin weltweit in aller Munde. Die Wirtschaft wächst, die Touristen kommen. 19 Millionen<br />
Besucher fühlen sich durch die Metropole magnetisiert, nicht nur wegen dem vielfältigem<br />
Kulturangebot. Berlin ist in und läuft bereits New York, Hamburg und Paris in der Beliebtheitsskala<br />
der Deutschen den Rang ab.
Berlin ist zurück!<br />
Für Investoren entstehen gerade jetzt<br />
im Wirtschaftsaufschwung enorme Chancen.<br />
„Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft!“ (Wilhelm von Humboldt) Oft wird über das Berlin<br />
der Vergangenheit gesprochen, über die glanzvollen Zeiten von Preussens Gloria und den golde-<br />
nen Zwanzigern. Gemeint ist die Zukunft, Berlin ist zurück – der richtige Zeitpunkt einzusteigen.<br />
Die stetige Nachfrage nach neuen attraktiven Wohnlagen innerhalb Berlins wächst zunehmend.<br />
Waren vor Jahren die Mieten im innerdeutschen und internationalen Vergleich der Metropolen<br />
eher außergewöhnlich günstig, wächst heute die Nachfrage in den Top-Lagen der Hauptstadt<br />
über den bundesdeutschen Durchschnitt. Attraktive Wohnungen sind knapp. Gut ausgestattete,<br />
werthaltige Immobilien mit einem hohen Eignungsgrad als Anlageobjekt um so mehr. In diesem<br />
<strong>Prospekt</strong> finden Sie eine davon – wir geben Ihren Ideen ein Zuhause.<br />
7
Direkt am Weißen See gelegen, wie<br />
schon der Name vermuten lässt, gehört<br />
er bis heute zu Berlins grünen<br />
Orten. Inmitten des Volksparks an der<br />
ehemaligen Handelstraße, die Böhmen<br />
und Sachsen mit der Ostsee verband,<br />
wurde das Dorf Weißensee Anfang des<br />
13. Jahrhunderts gegründet. Die schöne<br />
Natur und der fischreiche See haben<br />
die ersten Bewohner des Ostufers angezogen.<br />
Die Pfarrkirche an der Falkenberger<br />
Straße stammt aus diesen alten<br />
Tagen. Urkundlich wurde das Dorf 1313<br />
zum ersten Mal erwähnt. Der ländliche<br />
Charakter wich mehr und mehr einer<br />
heranwachsenden Stadt. Die großzügigen<br />
Ländereien wurden in Parkanlagen<br />
und Festgelände umgestaltet.<br />
8<br />
Berlin Weissensee.<br />
Ein romantischer grüner Ort<br />
mit Berliner Geschichte.<br />
Wer hat vor 300 Jahren ausgesprochen, was heute noch gilt?<br />
Der Verleger Friedrich Nicolai, beschreibt 1786 in seinem Buch “Beschreibung der Königlichen<br />
Residenzstädte Berlin und Potsdam, aller daselbst befindlicher Merkwürdigkeiten,<br />
und der umliegenden Gegend” folgendes: “Weißensee, ein Dorf, 1 Meile von Berlin, dem<br />
Hrn. von Schenkendorf gehörig. Es ist daselbst ein sehr schöner Garten, dem die angenehme<br />
Lage an dem großen See, von dem das Dorf den Namen hat, noch mehr Reiz<br />
gibt... Es gehet von Berlin dahin eine Allee ...”<br />
Denkt man heute an Weissensee, hat sich eines erhalten<br />
– der Gedanke an das allgegenwärtige Grün. Wer hier zu<br />
Hause ist, verbringt seine freie Zeit im Naherholungsgebiet<br />
direkt hinter der Haustüre. Durch die gute Lage zur Innenstadt<br />
Berlins avanciert Weissensee zum beliebten Wohnort<br />
mit allen Vorzügen einer modernen Infrastruktur.
Wohnen inmitten der Natur.<br />
Die Sternecker Brauerei in direkter Lage zu den<br />
Parkanlagen des Sees mit Spielplätzen und Oasen der Ruhe.<br />
Auf einem circa 5.600 qm großen Gelände mit historischen Bauwerken der denkmalgeschützten<br />
„Sternecker Brauerei“ aus dem Jahre 1885/86 entsteht in einer gemeinsamen Projektentwicklung<br />
von UDS Immobilien aus Dresden und GrundStein Bauträger aus Berlin ein neues modernes<br />
Wohnensemble in Berlin Weissensee – getreu dem Motto „modernes Wohnen hinter historischen<br />
Fassaden“. Beim Objekt handelt es sich um die ehemalige Sternecker Bauerei, die sich um<br />
1885 mit angebautem Restaurant und Ballsaal in Berlin-Weissensee etablierte.<br />
Die Lage ist einmalig: direkt im Grünen am Park Weißensee mit Parkklinik, vielen Grünflächen<br />
mit einer idyllischer Wasserlandschaft und doch mitten in einem guten gewachsenen Umfeld<br />
in Berlin mit allen Vorzügen der Großstadt. Zudem handelt es sich um ein denkmalgeschütztes<br />
Gebäude in einem abgeschlossenen Sanierungsgebiet, in dem Denkmalabschreibungen noch<br />
möglich sind.<br />
9
10<br />
Modernes Wohnen hinter historischen Fassaden.<br />
Die neue Sternecker Brauerei.<br />
In vier Bauteilen mit 2, 3 oder teils 4 Geschossen werden insgesamt 46 Wohnungen zwischen<br />
circa 43 und 129 m2 geplant. Es werden 43 Altbauwohnungen, davon auch 3 Maisonetten, wiederhergestellt<br />
und modernisiert. Zudem entstehen im 3. Obergeschoss drei schön geschnittene<br />
Neubauwohnungen. Eine Tiefgarage mit 26 Stellplätzen rundet das Angebot ab und nimmt den<br />
künftigen Bewohnern das Parkplatzproblem. Fast alle Wohnungen erhalten einen Balkon oder<br />
im Erdgeschoss eine Terrasse. Zur modernen Ausstattung gehören eine Einbauküche, hochwertige<br />
Fliesen, geschmackvolle Armaturen namhafter Hersteller und Echtholzparkett in den Wohnräumen.<br />
Die verschiedenen Bauteile sind mit geschlossenen Atrien sowie schön gestalteten Innenhöfen<br />
miteinander verbunden und laden zum Verweilen ein.<br />
Die historische Fassade bleibt weitgehend erhalten. Mit den begrünten Außenanlagen und den<br />
verbundenen Baukörpern erhält das Wohnensemble der neuen Sternecker Brauerei einen in sich<br />
geschlossenen, behüteten Dorfcharakter, der zum Leben, Wohnen und Entspannen einlädt. Im<br />
hinteren Bereich haben Sie einen direkten Zugang zum angrenzenden Park und zum Weissen<br />
See mit Strandbad und Erholungsmöglichkeiten. Vorne grenzt das Wohnensemble an die Berliner<br />
Allee, die viele Einkaufsmöglichkeiten und eine gute, gewachsene Infrastruktur bietet. Hier<br />
lässt es sich gut leben – eine grüne Oase inmitten der Großstadt Berlin.
Berlin Mitte<br />
11
Erst 1804 begann man mit dem Bau der<br />
“Provinzial-Chaussee” Berlin-Weißensee-<br />
Bernau. Nach einem Großbrand im ehemaligen<br />
Dorf entstand 1859 ein schlossähnliches<br />
Gebäude mit einem Park. Südöstlich<br />
entstand das “Französische Viertel”, ein<br />
Wohngebiet das heute “Komponistenviertel”<br />
heißt. Später wurde das Schloss zu einer<br />
Vergnügungsstätte umgebaut. Einer<br />
dieser Enthusiasten war Rudolf Sternecker.<br />
Er entwickelte das Unternehmen zu dem<br />
damals vielbesuchten “Welt-Etablissement<br />
Schloss Weißensee”, mit 2 Tanzsälen, einer<br />
Rutschbahn, Ballonfahrten, Karussells,<br />
Würfelbuden, und verschiedene Bierlokalen.<br />
Sein einträgliches Geschäft veranlasste<br />
ihn zum Bau der Sternecker Brauerei.<br />
12<br />
Vom Bier zum Wohnquartier.<br />
1892 heißt es in einer Beschreibung, daß Weißensee ein<br />
Ort ist, welcher kaum einem Berliner fremd ist, weil neben<br />
Pferdemärkten und Trabrennen »hunderttausende<br />
Sternecker‘s Welt-Etablissement« hierher lockten.<br />
Was Sternecker daraus gemacht hat, wie viele Hallen<br />
und malerische points de vue er unter den ehrwürdigen<br />
Bäumen vergangener Jahrhunderte geschaffen<br />
hat, ist allbekannt. Musik-Pavillons, ein in das Wasser<br />
hinein gebautes »See-Theater« und eine Badeanstalt<br />
sowie eine eigene Brauerei vorn an der Königs-Chaussee<br />
gehörten nun dazu, ein Fotoatelier, die obligate<br />
Schießhalle, aber auch Taucher-Bassin, Hippodrom,<br />
Riesenkarussell, Riesenrad, elektrische Eisenbahn mit<br />
Tunnel und ein auf dem See verkehrendes Motorboot.<br />
Ab 1921 führte ein privater Pächter das Restaurant als<br />
Ausschank der Kindl-Brauerei weiter, der Saalbau wird<br />
in ein Kino umfunktioniert.
Im Wandel der Zeit.<br />
Es rollten zum letzten Mal Bierfässer vom Hof, ehe dort bis 1925 Margarine und danach bis 1983 Wurst produziert<br />
wurden. Im Zweiten Weltkrieg wurde auf einem Teil des Betriebsgeländes ein Kriegsgefangenenlager<br />
eingerichtet. Mit dem Bombenangriff am 19. Mai 1944 auf Berlin wurden große Teile total zerstört. Im<br />
Mai 1945 wurde die Brauerei, wie auch viele andere Weißenseer Betriebe, durch die Rote Armee besetzt.<br />
Dann folgte 1949 die Übergabe in Volkseigentum als VEB Kindl Brauerei Weißensee. 1959 zum Bestandteil<br />
des VEB Berliner Brauereien geworden, wurde der Betrieb zehn Jahre später zum neugebildeten Getränkekombinat<br />
und 1972 zu dessen Stammbetrieb. Es folgte die Zeit als Energiekombinat, als Betriebsteil<br />
Abnehmerumstellung Gas. Mit der Fusion des VEB Energieversorgung Berlin mit dem VEB Gasversorgung<br />
zum „VEB Energiekombinat Berlin“ wurde ab 1. Januar 1979 die gesamte Energieversorgung Berlins (Ost)<br />
in eine Hand gelegt. Das Kombinat unterstand bis 1990 dem Ministerium für Kohle und Energie der DDR.<br />
Das ehemalige Restaurant und der Ballsaal erhielt auf Befehl des sowjetischen Kommandanten 1946 den<br />
Namen „Volkshaus“, später dann „Café Moskau“. Ab 1963 wird es als Kreiskulturhaus betrieben, das 1984<br />
nach dem Schriftsteller und DDR-Kulturfunktionär Peter Edel (1921-1983) benannt wird.<br />
Das seit 1990 faktisch leer stehende Gebäudeensemble<br />
erwacht aus dem Dornröschenschlaf.<br />
13
14<br />
Früher Brauerei – bald ein Wohnensemble!<br />
Jetzt wird das etwas mehr als 5.600 m 2<br />
große Grundstück zu einem attraktiven Wohnareal.
Denkmalgeschützte Industriearchitektur neu interpretiert.<br />
15
16<br />
Straßenansicht
18<br />
Hofansicht
20<br />
Lageplan - aus der VogelperspektiVe<br />
Bauteil 1 Bauteil 2
Bauteil 3 Bauteil 4<br />
21
GRuNdRIss eg<br />
WoHNuNg 1<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Gartenanteil<br />
und Terrasse<br />
22<br />
Bauteil 1<br />
Wohnen 19,01<br />
schlafen 14,17<br />
Küche 10,14<br />
Bad 6,12<br />
diele 4,19<br />
Terrasse 5,01<br />
Gesamtfläche 58,64<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 1<br />
WoHNuNg 2<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Gartenanteil<br />
und Terrasse<br />
GRuNdRIss eg<br />
Wohnen 18,98<br />
schlafen 16,10<br />
Küche 18,57<br />
Bad 5,88<br />
diele 6,81<br />
Terrasse 5,00<br />
Gesamtfläche 71,34<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
23
GRuNdRIss 1.og<br />
WoHNuNg 3<br />
2 Zimmer<br />
inkl. 2 Balkonen<br />
24<br />
Bauteil 1<br />
Wohnen 19,01<br />
schlafen 15,07<br />
Küche 10,31<br />
Bad 5,72<br />
diele 3,93<br />
Balkon 1 1,74<br />
Balkon 2 1,74<br />
Gesamtfläche 57,52<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 1<br />
WoHNuNg 4<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
GRuNdRIss 1. og<br />
Wohnen 18,98<br />
schlafen 16,30<br />
Küche 18,75<br />
Bad 5,88<br />
diele 6,80<br />
Balkon 1,74<br />
Gesamtfläche 68,45<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
25
GRuNdRIss 2.og<br />
WoHNuNg 5<br />
2 Zimmer<br />
26<br />
Bauteil 1<br />
Wohnen 19,53<br />
schlafen 16,02<br />
Küche 10,67<br />
Bad 5,78<br />
diele 4,48<br />
Gesamtfläche 56,48<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 1<br />
WoHNuNg 6<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
GRuNdRIss 2. og<br />
Wohnen 20,00<br />
schlafen 17,40<br />
Küche 18,24<br />
Bad 6,15<br />
diele 6,81<br />
Balkon 3,43<br />
Gesamtfläche 72,03<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
27
GRuNdRIss 3.og<br />
WoHNuNg 7<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
28<br />
Bauteil 1<br />
Wohnen/Kochen 27,12<br />
schlafen 19,53<br />
Bad 5,78<br />
diele 5,05<br />
Balkon 1,80<br />
Gesamtfläche 59,28<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 1<br />
WoHNuNg 8<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
GRuNdRIss 3. og<br />
Wohnen 20,25<br />
schlafen 17,63<br />
Küche 18,09<br />
Bad 6,25<br />
diele 6,80<br />
Balkon 1,80<br />
Gesamtfläche 70,82<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
29
GRuNdRIss 4.og<br />
WoHNuNg 9<br />
3 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
30<br />
Bauteil 1<br />
Wohnen 28,86<br />
schlafen 1 21,53<br />
schlafen 2 19,56<br />
Küche 21,72<br />
Bad 6,22<br />
Flur 5,63<br />
diele 6,52<br />
WC 3,89<br />
Terrasse 8,65<br />
Gesamtfläche 122,58<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 2<br />
WoHNuNg 10<br />
3 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
GRuNdRIss eg<br />
Wohnen 36,58<br />
schlafen 1 12,97<br />
schlafen 2 12,87<br />
Küche 5,38<br />
Bad 6,31<br />
diele 13,95<br />
Terrasse 5,00<br />
Gesamtfläche 93,06<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
31
GRuNdRIss eg<br />
WoHNuNg 11<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
32<br />
Bauteil 2<br />
Wohnen 25,62<br />
schlafen 13,92<br />
Küche 5,72<br />
Bad 4,84<br />
diele 4,45<br />
Terrasse 4,99<br />
Gesamtfläche 59,54<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 2<br />
WoHNuNg 12<br />
3 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
GRuNdRIss 1. og<br />
Wohnen 33,59<br />
schlafen 1 14,43<br />
schlafen 2 12,47<br />
Küche 6,31<br />
Bad 6,30<br />
diele 14,15<br />
Balkon 4,55<br />
Gesamtfläche 91,80<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
33
GRuNdRIss 1.og<br />
WoHNuNg 13<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
34<br />
Bauteil 2<br />
Wohnen 25,56<br />
schlafen 13,98<br />
Küche 5,72<br />
Bad 4,84<br />
diele 4,46<br />
Balkon 2,32<br />
Gesamtfläche 56,88<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 2<br />
WoHNuNg 14<br />
3 Zimmer<br />
Maisonette<br />
mit Terrasse<br />
eg<br />
1. og<br />
GRuNdRIss eg+1. og<br />
Gesamtfläche EG 62,18<br />
Gesamtfläche 1. OG 51,25<br />
Gesamtfläche<br />
Maisonette 113,43<br />
Wohnen 31,67 m 2<br />
Küche 6,72 m 2<br />
diele 9,77 m 2<br />
Terrasse 14,02 m 2<br />
Gesamtfläche EG 62,18 m 2<br />
schlafen 1 22,08 m 2<br />
schlafen 2 17,21 m 2<br />
Bad 6,85 m 2<br />
diele 5,11 m 2<br />
Gesamtfläche 1. OG 51,25 m 2<br />
Gesamtfläche<br />
Maisonette 113,43 m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
35
GRuNdRIss eg<br />
WoHNuNg 15<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
36<br />
Bauteil 3<br />
Wohnen 31,58<br />
schlafen 13,79<br />
Küche 6,49<br />
Bad 5,87<br />
diele 5,27<br />
Terrasse 5,00<br />
Gesamtfläche 68,00<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 3<br />
WoHNuNg 16<br />
3 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
GRuNdRIss eg<br />
Wohnen 27,81<br />
schlafen 1 17,01<br />
schlafen 2 12,01<br />
Küche 5,99<br />
Bad 6,94<br />
diele 9,13<br />
Terrasse 5,00<br />
Gesamtfläche 83,89<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
37
GRuNdRIss eg<br />
WoHNuNg 17<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
38<br />
Bauteil 3<br />
Wohnen 26,15<br />
schlafen 15,85<br />
Küche 7,98<br />
Bad 6,04<br />
diele 6,55<br />
Terrasse 4,98<br />
Gesamtfläche 67,55<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 3<br />
WoHNuNg 23<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
GRuNdRIss eg<br />
Wohnen 25,48<br />
schlafen 15,80<br />
Küche 8,45<br />
Bad 6,04<br />
diele 6,47<br />
Terrasse 4,97<br />
Gesamtfläche 67,21<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
39
GRuNdRIss eg<br />
WoHNuNg 24<br />
3 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
40<br />
Bauteil 3<br />
Wohnen 24,06<br />
schlafen 1 16,97<br />
schlafen 2 12,30<br />
Küche 5,50<br />
Bad 6,80<br />
diele 8,95<br />
Terrasse 5,12<br />
Gesamtfläche 79,70<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 3<br />
WoHNuNg 25<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
GRuNdRIss eg<br />
Wohnen 25,07<br />
schlafen 14,25<br />
Küche 6,39<br />
Bad 5,73<br />
diele 5,43<br />
Terrasse 5,00<br />
Gesamtfläche 61,87<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
41
GRuNdRIss 1. og<br />
WoHNuNg 18<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
42<br />
Bauteil 3<br />
Wohnen 34,76<br />
schlafen 15,02<br />
Küche 13,05<br />
Bad 5,95<br />
Balkon 3,84<br />
Gesamtfläche 72,62<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 3<br />
WoHNuNg 19<br />
3 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
GRuNdRIss 1. og<br />
Wohnen 27,72<br />
schlafen 1 19,03<br />
schlafen 2 11,57<br />
Küche 7,83<br />
Bad 6,40<br />
diele 9,64<br />
Balkon 5,29<br />
Gesamtfläche 87,48<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
43
GRuNdRIss 1.og<br />
WoHNuNg 20<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
44<br />
Bauteil 3<br />
Wohnen 25,60<br />
schlafen 15,78<br />
Küche 8,43<br />
Bad 6,04<br />
diele 6,50<br />
Balkon 1,90<br />
Gesamtfläche 64,25<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 3<br />
WoHNuNg 26<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
GRuNdRIss 1. og<br />
Wohnen 25,50<br />
schlafen 15,80<br />
Küche 8,43<br />
Bad 6,04<br />
diele 6,46<br />
Balkon 1,90<br />
Gesamtfläche 64,13<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
45
GRuNdRIss 1.og<br />
WoHNuNg 27<br />
3 Zimmer<br />
inkl. 3 Balkonen<br />
46<br />
Bauteil 3<br />
Wohnen 25,45<br />
schlafen 1 16,97<br />
schlafen 2 12,30<br />
Küche 6,12<br />
Bad 6,80<br />
diele 8,94<br />
Balkon 1 8,65<br />
Balkon 2 0,65<br />
Balkon 3 0,65<br />
Gesamtfläche 86,53<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 3<br />
WoHNuNg 28<br />
2 Zimmer<br />
inkl. 3 Balkonen<br />
GRuNdRIss 1. og<br />
Wohnen 25,94<br />
schlafen 14,25<br />
Küche 7,13<br />
Bad 5,47<br />
diele 5,46<br />
Balkon 1 3,74<br />
Balkon 2 0,65<br />
Balkon 3 0,65<br />
Gesamtfläche 63,29<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
47
GRuNdRIss 2. og<br />
WoHNuNg 21<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
48<br />
Bauteil 3<br />
Wohnen 23,61<br />
schlafen 14,23<br />
Küche 7,06<br />
Bad 7,31<br />
Terrasse 16,51<br />
Gesamtfläche 68,72<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 3<br />
WoHNuNg 22<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
GRuNdRIss 2. og<br />
Wohnen 26,15<br />
schlafen 16,33<br />
Küche 7,98<br />
Bad 6,04<br />
diele 6,54<br />
Balkon 2,22<br />
Gesamtfläche 65,26<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
49
GRuNdRIss 2. og<br />
WoHNuNg 29<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
50<br />
Bauteil 3<br />
Wohnen 25,48<br />
schlafen 16,35<br />
Küche 8,45<br />
Bad 6,04<br />
diele 6,47<br />
Balkon 2,21<br />
Gesamtfläche 65,00<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 3<br />
WoHNuNg 30<br />
3 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
GRuNdRIss 2. og<br />
Wohnen 31,41<br />
schlafen 1 16,97<br />
schlafen 2 14,64<br />
Küche 7,29<br />
Bad 6,80<br />
diele 8,94<br />
Balkon 1,47<br />
Gesamtfläche 87,52<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
51
GRuNdRIss 2. og<br />
WoHNuNg 31<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
52<br />
Bauteil 3<br />
Wohnen 37,06<br />
schlafen 16,96<br />
Küche 8,40<br />
Bad 5,79<br />
diele 5,18<br />
Balkon 1,51<br />
Gesamtfläche 74,90<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 4<br />
WoHNuNg 35<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
GRuNdRIss eg<br />
Wohnen/Küche 42,23<br />
schlafen 12,26<br />
Bad 4,96<br />
Terrasse 5,00<br />
Gesamtfläche 64,45<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
53
GRuNdRIss eg<br />
WoHNuNg 36<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
und Terrasse<br />
54<br />
Bauteil 4<br />
Wohnen/Küche 40,38<br />
schlafen 12,72<br />
Bad 4,95<br />
Terrasse 5,04<br />
Balkon 1,80<br />
Gesamtfläche 64,89<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 4<br />
WoHNuNg 37<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
und Terrasse<br />
GRuNdRIss eg<br />
Wohnen 28,70<br />
schlafen 16,90<br />
Küche 8,12<br />
Bad 6,02<br />
diele 8,71<br />
Balkon 1,66<br />
Terrasse 5,00<br />
Gesamtfläche 75,11<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
55
GRuNdRIss eg<br />
WoHNuNg 41<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
und Terrasse<br />
56<br />
Bauteil 4<br />
Wohnen 27,66<br />
schlafen 17,51<br />
Küche 5,16<br />
Bad 5,79<br />
diele 5,39<br />
Abstellraum 2,45<br />
Terrasse 5,00<br />
Balkon 1,64<br />
Gesamtfläche 70,60<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 4<br />
WoHNuNg 42<br />
1 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
GRuNdRIss eg<br />
Wohnen<br />
Küche/schlafen 36,98<br />
Bad 4,32<br />
Balkon 1,87<br />
Gesamtfläche 43,17<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
57
GRuNdRIss eg<br />
WoHNuNg 43<br />
1 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
58<br />
Bauteil 4<br />
Wohnen<br />
Küche/schlafen 37,05<br />
Bad 4,32<br />
Terrasse 5,00<br />
Gesamtfläche 46,37<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 4<br />
WoHNuNg 38<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
GRuNdRIss 1. og<br />
Wohnen 26,05<br />
schlafen 12,91<br />
Küche 12,45<br />
Bad 5,81<br />
diele 4,55<br />
Balkon 3,84<br />
Gesamtfläche 65,61<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
59
GRuNdRIss 1.og<br />
WoHNuNg 39<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
60<br />
Bauteil 4<br />
Wohnen 23,24<br />
schlafen 12,76<br />
Küche 11,75<br />
Bad 5,81<br />
diele 5,50<br />
Balkon 1,80<br />
Gesamtfläche 60,86<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
Bauteil 4<br />
WoHNuNg 45<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
GRuNdRIss 1. og<br />
Wohnen 24,00<br />
schlafen 18,86<br />
Küche 8,22<br />
Bad 5,95<br />
Balkon 1,80<br />
Gesamtfläche 58,83<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
61
GRuNdRIss 1.og<br />
WoHNuNg 46<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Balkon<br />
62<br />
Bauteil 4<br />
Wohnen 21,37<br />
schlafen 16,92<br />
Küche 8,22<br />
Bad 5,95<br />
Balkon 3,93<br />
Gesamtfläche 56,39<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
1.OG:<br />
Wohnen 25,75 m 2<br />
Küche 16,94 m 2<br />
Arbeiten 13,24 m 2<br />
dusche 3,99 m 2<br />
diele 8,18 m 2<br />
Abstellraum 1,73 m 2<br />
Abstellraum 1,66 m 2<br />
Balkon 1 1,65 m 2<br />
Balkon 2 0,99 m 2<br />
Gesamt 1.OG 74,13 m 2<br />
2.OG:<br />
schlafen 1 14,57 m 2<br />
schlafen 2 14,22 m 2<br />
Ankleide 6,39 m 2<br />
Bad 7,78 m 2<br />
diele 8,99 m 2<br />
Balkon 3,09 m 2<br />
Gesamt 2.OG 55,04 m 2<br />
Gesamtfläche 129,17 m 2<br />
2. OG 1. OG<br />
Bauteil 4<br />
WoHNuNg 40<br />
5 Zimmer<br />
Maisonette<br />
mit 3 Balkonen<br />
GRuNdRIss 1. + 2. og<br />
Gesamt 1.OG 74,13<br />
Gesamt 2.OG 55,04<br />
Gesamtfläche 129,17<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
63
GRuNdRIss 1. + 2. og<br />
WoHNuNg 44<br />
5 Zimmer<br />
Maisonette<br />
mit 3 Balkonen<br />
64<br />
Maisonette<br />
Bauteil 4<br />
Gesamt 1.OG 69,82<br />
Gesamt 2.OG 53,16<br />
Gesamtfläche 122,98<br />
2. OG 1. OG<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
1.OG:<br />
Wohnen 21,49 m 2<br />
Küche 14,83 m 2<br />
Arbeiten 16,60 m 2<br />
dusche 3,99 m 2<br />
diele 6,22 m 2<br />
Abstellraum 2,32 m 2<br />
Abstellraum 1,72 m 2<br />
Balkon 1 1,00 m 2<br />
Balkon 2 1,65 m 2<br />
Gesamt 1.OG 69,82 m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
2.OG:<br />
schlafen 1 14,57 m 2<br />
schlafen 2 11,15 m 2<br />
Ankleide 5,01 m 2<br />
Bad 7,80 m 2<br />
diele 11,56 m 2<br />
Balkon 3,07 m 2<br />
Gesamt 2.OG 53,16 m 2<br />
Gesamtfläche 122,98 m 2
NeuBauetage<br />
WoHNuNg 32<br />
3 Zimmer<br />
inkl. großer<br />
Terrasse<br />
GRuNdRIss 3. og<br />
Wohnen 33,40<br />
schlafen 1 16,56<br />
schlafen 2 12,67<br />
Küche 11,62<br />
Bad 5,71<br />
diele 9,89<br />
Terrasse 17,38<br />
Gesamtfläche 107,23<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
65
GRuNdRIss 3. og<br />
WoHNuNg 33<br />
2 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
66<br />
NeuBauetage<br />
Wohnen/Küche 26,64<br />
schlafen 14,10<br />
Bad 6,60<br />
diele 2,68<br />
Terrasse 5,66<br />
Gesamtfläche 55,68<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.
NeuBauetage<br />
WoHNuNg 34<br />
3 Zimmer<br />
inkl. Terrasse<br />
GRuNdRIss 3. og<br />
Wohnen/Küche 36,12<br />
schlafen 1 18,22<br />
schlafen 2 11,67<br />
Bad 6,51<br />
diele 10,68<br />
Terrasse 5,00<br />
Gesamtfläche 88,20<br />
Alle Flächenangaben sind aus der CAd - Planung entnommen. die genauen Maße sind am Bau zu nehmen und nach erfolgter sanierung gilt das schlussaufmaß.<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
m 2<br />
67
WE - Geschoß/ Anzahl Wohnfläche Grund- Anteil Anteil<br />
Nr. Lage Zimmer in m 2 stücks- Altbau- Moderni-<br />
anteil substanz sierung<br />
ca. in € ca. in € ca. in €<br />
BAUTEIl I<br />
1 EG 2 58,64 18.173 38.162 125.390<br />
2 EG 2 71,34 18.541 38.937 127.935<br />
3 1. OG 2 57,52 17.250 36.226 119.027<br />
4 1. OG 2 68,45 21.897 45.984 151.090<br />
5 2. OG 2 56,48 16.938 35.571 116.875<br />
6 2. OG 2 72,03 18.721 39.313 129.172<br />
7 3. OG 2 59,28 18.371 38.579 126.759<br />
8 3. OG 2 70,82 21.947 46.089 151.435<br />
9 4. OG 3 122,58 40.071 84.150 276.493<br />
BAUTEIl II<br />
10 EG 3 93,06 24.186 50.791 166.885<br />
11 EG 2 59,54 19.583 41.124 135.121<br />
14 EG / 1. OG *4 3 113,43 38.555 223.618 123.376<br />
12 1. OG 3 91,80 25.695 53.959 177.294<br />
13 1. OG 2 56,88 18.708 39.286 129.084<br />
BAUTEIl III<br />
15 EG 2 68,00 20.393 42.826 140.713<br />
16 EG 3 83,89 25.998 54.595 179.383<br />
17 EG 2 67,55 20.934 43.961 144.443<br />
23 EG 2 67,21 20.828 43.740 143.716<br />
24 EG 3 79,70 24.699 51.868 170.423<br />
25 EG 2 61,87 19.174 40.264 132.297<br />
18 1. OG 2 72,62 22.505 47.260 155.284<br />
19 1. OG 3 87,48 27.110 56.931 187.059<br />
20 1. OG 2 64,25 19.911 41.813 137.386<br />
26 1. OG 2 64,13 19.874 41.735 137.130<br />
27 1. OG 3 86,53 28.373 59.584 195.775<br />
28 1. OG 2 63,29 20.753 43.581 143.194<br />
21 2. OG 2 68,72 24.045 50.495 165.911<br />
22 2. OG 2 65,26 21.464 45.074 148.102<br />
29 2. OG 2 65,00 21.379 44.895 147.512<br />
30 2. OG 3 87,52 28.785 60.449 198.619<br />
31 2. OG 2 74,90 24.635 51.733 169.979<br />
BAUTEIl IV<br />
35 EG 2 64,45 21.977 46.153 151.644<br />
36 EG 2 64,89 22.127 46.468 152.680<br />
37 EG 2 75,11 25.650 53.865 176.985<br />
41 EG 2 70,60 24.110 50.631 166.358<br />
42 EG 1 43,17 12.947 27.188 89.332<br />
43 EG 1 46,37 14.421 30.284 99.505<br />
38 1. OG 2 65,61 21.514 45.178 148.443<br />
39 1. OG 2 60,86 19.956 41.908 137.696<br />
45 1. OG 2 58,83 19.996 41.992 137.975<br />
46 1. OG 2 56,39 19.167 40.251 132.252<br />
40 1. OG / 2. OG *4 5 129,17 45.197 262.140 144.629<br />
44 1. OG / 2. OG *4 5 122,98 43.031 249.578 137.698<br />
NEUBAUGEscHOss NEuBAuANTEIL<br />
32 3. OG 3 107,23 37.691 237.455 101.767<br />
33 3. OG 2 55,68 19.572 123.301 52.843<br />
34 3. OG 3 88,20 31.002 195.314 83.706<br />
TIEfGArAGENsTEllpläTzE<br />
Kaufpreis pro stellplatz<br />
68
Bauträgerver- Einbau- Gutachter- Mietkaufspreis*<br />
1 küche* 2 liche garantie<br />
in € in € Abnahme* 5 in €* 3<br />
in € p.a.<br />
181.725 5.490 445 6.045<br />
185.413 5.490 445 7.354<br />
172.502 4.990 445 5.929<br />
218.972 5.490 445 7.056<br />
169.384 4.990 445 5.822<br />
187.206 5.490 445 7.425<br />
183.709 4.990 445 6.111<br />
219.471 5.490 445 7.300<br />
400.714 5.990 445 12.636<br />
241.863 5.490 445 9.593<br />
195.827 4.590 445 6.137<br />
385.549 5.490 445 11.692<br />
256.948 5.490 445 9.463<br />
187.078 5.490 445 5.863<br />
203.932 4.990 445 7.009<br />
259.975 5.490 445 8.647<br />
209.337 4.990 445 6.963<br />
208.284 4.990 445 6.928<br />
246.990 5.990 445 8.215<br />
191.735 5.990 445 6.378<br />
225.049 4.990 445 7.486<br />
271.101 6.490 445 9.017<br />
199.111 4.990 445 6.623<br />
198.739 4.990 445 6.611<br />
283.732 5.990 445 8.920<br />
207.528 5.990 445 6.524<br />
240.451 4.990 445 7.084<br />
214.640 4.990 445 6.727<br />
213.785 4.990 445 6.700<br />
287.853 5.990 445 9.022<br />
246.346 5.990 445 7.721<br />
219.775 4.990 445 6.644<br />
221.275 4.990 445 6.689<br />
256.501 5.990 445 7.742<br />
241.099 5.490 445 7.277<br />
129.467 5.490 445 4.450<br />
144.211 5.490 445 4.780<br />
215.135 4.990 445 6.763<br />
199.560 5.990 445 6.273<br />
199.963 4.990 445 6.064<br />
191.670 4.990 445 5.813<br />
451.966 5.990 445 13.315<br />
430.307 5.990 445 12.677<br />
376.913 5.490 445 Mietgarantie auf Anfrage<br />
195.715 5.490 445 Mietgarantie auf Anfrage<br />
310.023 5.990 445 Mietgarantie auf Anfrage<br />
28.900<br />
Preisliste<br />
sternecker Brauerei<br />
Berliner Allee 121<br />
13088 Berlin<br />
*1 Preise: siehe spalte Kaufpreis in €.<br />
die Preise verstehen sich inklusive<br />
gutachterliche Abnahme des<br />
Gemeinschaftseigentums,<br />
jedoch ohne Erwerbsneben-<br />
und Abwicklungskosten.<br />
*2 die Kosten für die Küche sind<br />
zusätzlich zum Kaufpreis zu<br />
bezahlen (keine Wahlleistung).<br />
*3 die Mietgarantiezahlungen für<br />
Wohnungen betragen vom<br />
1. bis 5. Jahr € 8,59 pro qm<br />
Wfl. netto kalt. Einzelheiten siehe<br />
notarielle stammurkunde.<br />
*4 Maisonettewohnungen unterliegen<br />
auf Grund der Nichtförderung des<br />
Neubauanteils einem reduzierten<br />
AfA satz.<br />
*5 die Gebühr für die Abnahme<br />
des sondereigentums durch einen<br />
sachverständigen beträgt € 445,--<br />
inkl. 19% umsatzsteuer<br />
(siehe notarielle stammurkunde).<br />
sollten Wohnungen beim Verkauf von<br />
Wohnen in Gewerbe umgewandelt<br />
werden, verstehen sich die Verkaufspreise<br />
als Nettopreise zzgl.<br />
umsatzsteuer (z.Zt. 19%)<br />
die Kaufpreisaufteilung, insbesondere<br />
hinsichtlich der Höhe des Grund und<br />
Boden-, des Altbestand-, des Neubau-,<br />
und des sanierungskostenanteils, erfolgt<br />
vorbehaltlich einer anderweitigen<br />
Auffassung der Finanzbehörden.<br />
Irrtum, Änderungen, Ergänzungen<br />
vorbehalten. stand: Mai 2011<br />
69
BAuBEsCHREIBuNG<br />
A AllGEMEINE ANGABEN<br />
Änderungen dieser Baubeschreibung, die die Qualität<br />
der beschriebenen Bauleistungen nicht mindern, die<br />
Rücksicht nehmen auf Baubelange und Auflagen der<br />
Bauaufsichts-, der denkmalschutzbehörde und anderer<br />
Ämter sowie der bau- und planungsrechlichen Prüfingenieure<br />
und des ÖBVI oder technisch notwendig oder<br />
sinnvoll sind, bleiben grundsätzlich vorbehalten. Zur<br />
Anwendung kommen die zurzeit gültigen Vorschriften<br />
der Landesbauordnung Berlin. Verbleibende bzw. aufgearbeitete<br />
Bauteile des Gebäudes entsprechen der zum<br />
Zeitpunkt der Errichtung gültigen Landesbauordnung<br />
und haben, soweit sie von heutigen Anforderungen abweichen,<br />
Bestandsschutz.<br />
die auf den Plänen dargestellten Ausstattungen und<br />
Einrichtungsgegenstände sind nur exemplarisch und<br />
werden nur geschuldet, sofern dies im Kaufvertrag bzw.<br />
in dieser Baubeschreibung vereinbart ist. die tatsächliche<br />
Anordnung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten<br />
und wird diesen Gegebenheiten nach Wahl<br />
des Initiators angepasst.<br />
sonderwünsche sind möglich, können aber nur berücksichtigt<br />
werden, sofern der Bautenstand dies erlaubt<br />
und die Bauausführung zeitlich und technisch dadurch<br />
nicht beeinträchtigt wird. sonderwünsche können insbesondere<br />
dann keine Berücksichtigung finden, wenn<br />
sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern,<br />
den Baufortschritt verzögern oder aber einen Eingriff<br />
in das sondereigentum eines Miterwerbers bzw. in das<br />
Gemeinschaftseigentum bedeuten würden. sollte hierfür<br />
eine behördliche Genehmigung nötig sein, sind die<br />
Kosten vom Käufer zu tragen.<br />
umplanungswünsche in den Wohnungen können nur<br />
dann berücksichtigt werden, wenn diese technisch ausführbar<br />
sind und keine Änderungen/Eingriffe in die übrigen<br />
Wohnungen und das Gemeinschaftseigentum bewirken.<br />
Eventuelle Planungskosten der zu beteiligenden<br />
Planer sind vom Erwerber zu tragen. Bei den Arbeiten<br />
im Altbaubereich ist zu berücksichtigen, dass altbautypische<br />
unebenheiten bei Wänden, decken und Böden<br />
bestehen können. diese unebenheiten wie zum Beispiel<br />
ungerade Wände, Kappendecken und geneigte Böden<br />
stellen keinen Baumangel dar.<br />
Abweichungen sind zulässig, wenn diese aufgrund behördlicher<br />
Auflagen rechtlich geboten sind oder wenn<br />
diese sich als technisch oder wirtschaftlich notwendig<br />
erweisen und dem Erwerber zumutbar sind. Ferner<br />
sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht<br />
das sondereigentum des Käufers betreffen, zulässig,<br />
soweit diese nicht vertragsgemäßen Gebrauch des Ge-<br />
70<br />
meinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen.<br />
die Abweichungen dürfen die Güte, den Wert und die<br />
Gebrauchsfähigkeit nicht mindern. Es können auch umweltverträglich<br />
besser zu bewertende Lösungen zur<br />
Ausführung kommen, deren Verwendung an sich eine<br />
Höherwertigkeit darstellt. Zeichnerische darstellungen<br />
in den Architektenplänen wie eventuelle Möblierung,<br />
Bepflanzung, Geräte und sonstige Gestaltung sind<br />
nicht Gegenstand der Bauausführung, sondern Gestaltungsvorschläge.<br />
Für sämtliche Bestandsbauteile und<br />
Konstruktionen gilt ausdrücklich Bestandsschutz, das<br />
heißt, es gelten die Vorschriften, Gesetze, Normen und<br />
technischen Maßgaben, die zum Errichtungszeitraum<br />
der Gebäude baurechtlich zulässig und somit allgemein<br />
anerkannt waren. dies betrifft insbesondere den schall-,<br />
Brand- und Wärmeschutz, es sei denn, im Einzelfall ist in<br />
vorstehender Beschreibung etwas anderes festgelegt.<br />
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich um<br />
eine sanierung und umnutzung „im Bestand“ handelt.<br />
das heißt, dass nicht alle heutigen Anforderungen, vor<br />
allem die an den schallschutz, erfüllt werden können.<br />
die in der Altbausubstanz vorhandenen schalltechnischen<br />
Werte werden nicht in jedem Fall verbessert werden<br />
können. das gilt auch für die neu einzubauenden<br />
decken und Trennwände.<br />
1 ANGABEN zUM GEBäUdETyp<br />
die Gebäude der ehemaligen sternecker Brauerei stellen<br />
ein unter denkmalschutz stehendes Gebäudeensemble<br />
dar, welches aus mehreren Gebäudeteilen mit unterschiedlicher<br />
Entstehungszeit besteht. das im Bezirk Pankow<br />
/ Ortsteil Weißensee gelegene Grundstück wurde<br />
1885 vom Brauer Rudolf sternecker erworben und im<br />
selben Jahr das Brauereigebäude „Zum sternecker“ mit<br />
Produktionshallen errichtet. die Brauerei wurde mehrfach<br />
erweitert, bis 1922 die Bierproduktion eingestellt<br />
wurde. Von 1922 -1925 wurden die Gebäude zur Margarineherstellung<br />
genutzt. Hierfür wurde der als nördlicher<br />
Gebäudeabschluss vorhandene Anlieferschuppen<br />
durch einen Massivbau ersetzt. Ab 1925 übernahm der<br />
schlachtverarbeitungsbetrieb „Rudolf Koschwitz“ die<br />
Gebäude. Während dieser Zeit erfolgten kleinere An-<br />
und umbauten und die Errichtung des Treppenturmes<br />
am ehemaligen sudhaus. Ab 1983 wurde der Brauereikomplex<br />
zuerst durch den „VEB Energiekombinat Berlin“<br />
später dann durch die“ Berliner Erdgas AG“ zu Bürozwecken<br />
übernommen.<br />
derzeit ist der Gebäudekomplex aus der Nutzung gefallen<br />
und befindet sich in einem ruinösen Zustand. die<br />
aus unterschiedlichen, historischen Nutzungsanforderungen<br />
resultierende heterogene Gebäudestruktur bildet<br />
den patchworkartigen Bestand, den es zu einer neu
nutzbaren architektonischen Einheit zu formen gilt. das<br />
vorliegende Konzept sieht eine Neuordnung des heterogenen<br />
Gebäudekomplexes und der bestehenden Räume<br />
vor. Moderne und historische Elemente werden zu<br />
einer Einheit überführt und gleichzeitig wird eine klare<br />
Ablesbarkeit zwischen beiden Zeitschichten erzeugt.<br />
die entstehende Reibung zwischen historischem Bestand<br />
und klarer, moderner Architektur ergibt einzigartige<br />
und markante Räume zum Wohnen und Leben, die<br />
in dieser Form seltenheitswert besitzen. das neue Nutzungskonzept<br />
sieht eine umnutzung der ehem. Brauerei<br />
in mehrere Wohngebäude mit Tiefgarage vor. Einzelne<br />
eingeschossige Anbauten und das Treppenhaus am BT1<br />
werden abgebrochen und so die bedeutsameren Bauten<br />
hervorgehoben. Insgesamt gliedert sich das Areal in<br />
vier oberirdische Bauteile, von denen die Bauteile 2 bis 4<br />
durch ein gemeinsames Kellergeschoss verbunden sind.<br />
BAuTEIL 1 – dAs sudHAus<br />
Bauteil Eins besteht aus dem ehem. sudhaus der sternecker<br />
Brauerei. Es wurde 1885 errichtet und war ursprünglich<br />
über das Kesselhaus und einen Maschinenraum<br />
mit den restlichen Bauteilen verbunden. 1924-26<br />
wurden auf der Ost- und Nordseite des Gebäudes eingeschossige<br />
Anbauten errichtet und die Baulücke zum<br />
BT2 durch einen 2-geschossigen Anbau und einen Treppenturm<br />
geschlossen. das Gebäude wird zu Wohnzwecken<br />
umgenutzt und über das bauzeitliche Treppenhaus<br />
erschlossen. die Anbauten auf der Ost- und Nordseite<br />
aus den Jahren 1924-26 werden zurückgebaut, so dass<br />
ein solitär entsteht. In der zweigeschossigen Halle des<br />
ehem. sudraumes wird eine neue Geschossdecke eingebaut.<br />
Bestehende Holzbalkendecken werden wenn<br />
möglich erhalten. die Kappendecke über dem ehem.<br />
sudhaus bleibt bestehen, der dachstuhl wird durch eine<br />
neue dachkonstruktion ersetzt. die bestehenden Fensteröffnungen<br />
werden erhalten bzw. auf ihre ursprüngliche<br />
Größe zurückgebaut. Es werden neue Öffnungen<br />
ergänzt und bestehende Toröffnungen geschlossen.<br />
BAuTEIL 2 – dIE BÖTTCHEREI<br />
Bauteil Zwei besteht aus der ehem. Böttcherei der sternecker<br />
Brauerei. Es wurde 1885 errichtet und 1911-1912<br />
in mehreren Bauphasen auf der Ostseite erweitert und<br />
aufgestockt. das Gebäude wird zu Wohnzwecken umgenutzt.<br />
Ein Gebäudeteil wird zur besseren Belichtung der<br />
großen Gebäudetiefen abgebrochen, so dass ein Atrium<br />
zwischen den Bauteilen 2 und 3 entsteht. die Bestandswand<br />
zum Atrium wird als neue Außenwand ertüchtigt.<br />
das Gebäude erhält umlaufend eine Attika auf der Höhe<br />
der Bestandswand der Ostseite. die decken- und dachkonstruktionen<br />
aus Holz werden rückgebaut und durch<br />
massive Konstruktionen ersetzt.<br />
BAuBEsCHREIBuNG<br />
BAuTEIL 3 – dAs KüHLHAus<br />
Bauteil drei besteht aus dem ehemaligen Kühlhaus mit<br />
Gärkeller der Brauerei, in dem unter anderem auch ein<br />
Fass- und späneboden und ein Aufzug zum Kellergeschoss<br />
untergebracht waren. Es wurde 1885 errichtet<br />
und wie BT2 von 1911-1912 in mehreren Bauphasen auf<br />
der Ostseite erweitert und aufgestockt. 1922 wurde auf<br />
der Westseite ein weiterer Aufzug eingebaut und die<br />
Westfassade aufgestockt und neu gegliedert. das Gebäude<br />
wird zu Wohnzwecken um- genutzt und über 2<br />
neue Treppenhäuser erschlossen. die dachkonstruktion<br />
aus Holz wird zurückgebaut und durch eine massive<br />
Konstruktion ersetzt. die Kappendecken bleiben größtenteils<br />
erhalten. das Gebäude erhält ein Penthaus als<br />
Leichtbaukonstruktion in Anlehnung an die historischen<br />
vorhandenen dachaufbauten. die Bestandswände zu<br />
den Innenhöfen werden als neue Außenwände ertüchtigt<br />
und mit großen Fenstern versehen. Neben der Bestandsfassade<br />
werden die mittleren Wandbereiche mit<br />
einer neuen hellen Fassadenoberflächen versehen.<br />
BAuTEIL 4 – dER sPEICHER<br />
Bauteil Vier besteht aus dem ehem. speicher der sternecker<br />
Brauerei, der ursprünglich als eingeschossige<br />
Holzkonstruktion den Lagerplatz überdachte. Er wurde<br />
1888 im Zuge der Erweiterung des Kellergeschosses in<br />
nördlicher Richtung als Erweiterung von Bauteil 3 errichtet.<br />
1922 wurde der Lagerschuppen durch einen<br />
2-geschossigen Massivbau ersetzt. das Gebäude wird<br />
zu Wohnzwecken umgenutzt und über 2 neue Treppenhäuser<br />
erschlossen. Ein Gebäudeteil wird zur besseren<br />
Belichtung der großen Gebäudetiefen abgebrochen, so<br />
dass ein zweites Atrium zwischen den Bauteilen 3 und 4<br />
entsteht. die Kappendecke über dem Erdgeschoss bleibt<br />
erhalten, die dachkonstruktion aus Holz wird zurückgebaut<br />
und durch eine massive Konstruktion ersetzt. das<br />
Gebäude erhält ein Penthaus als Leichtbaukonstruktion<br />
in Anlehnung an die historischen vorhandenen dachaufbauten.<br />
die Bestandswand zum neuen Innenhof wird<br />
als neue Außenwand ertüchtigt. Neben der Bestandsklinkerfassade<br />
werden die mittleren Wandbereiche mit<br />
einer neuen hellen Fassadenoberfläche versehen.<br />
BAuTEIL 5 – dER TIEFKELLER<br />
die Bauteile zwei, drei und vier stehen auf dem Tiefkeller.<br />
der Tiefkeller besteht aus 7 ca. 5,50m hohen, mit Gewölbedecken<br />
überspannten, Räumen, welche der sternecker<br />
Brauerei als Lagerkeller dienten. Westlich an diese<br />
Räume schließt sich der ehemals 14,50m hohe Eiskeller<br />
an, der durch den umbau von BT3 1922 auf eine Höhe<br />
von ca. 5,50m verkleinert wurde. Östlich befindet sich<br />
der 2-geschossige Vorkeller. 1885 wurde der Keller mit<br />
6 Lagerräumen zusammen mit den Bauteilen zwei und<br />
drei errichtet und 1888 um 3 Lagerräume zusammen mit<br />
71
BAuBEsCHREIBuNG<br />
Bauteil 4 erweitert. das Kellergeschoss wird im Bereich<br />
der Gewölbekeller und des ehem. Eiskellers zu einer Tiefgarage<br />
mit 26 stellplätzen, sowie im Bereich des 2-geschossigen<br />
Vorkellers zu Abstellräumen für die Mieter<br />
und zu Technikräumen umgenutzt. die Tiefgarage ist<br />
eine Mittelgarage nach M-GarVO.<br />
TORHÄusER/NEBENGEBÄudE<br />
die eingeschossigen Torhäuser an der Berliner Allee<br />
wurden 1924 errichtet. Im nördlichen Torhaus 2, dem<br />
ehem. Kohlebunker, befindet sich derzeit eine Trafostation.<br />
das südliche Torhaus 1 diente ursprünglich als Pförtnerhaus<br />
und wird nun für einen Hausanschlussraum<br />
und als Müllraum umgenutzt. das sich an der nördlichen<br />
Grundstücksgrenze befindliche Nebengebäude wurde<br />
1985 errichtet.<br />
2 fläcHENBErEcHNUNGEN<br />
Nutzflächenberechnung gem. WoFlV vom 01.01.2004 –<br />
nach umbau. Abweichend von dieser Verordnung wurden<br />
die Flächen der Terrassen und Balkone mit 50 % der<br />
tatsächlichen Fläche in die Wohnflächenberechnung der<br />
jeweiligen Lofts miteinbezogen.<br />
3 BEsTANdsGUTAcHTEN<br />
An den betroffenen Teilbereichen der Außenwände werden<br />
im Rahmen der untersuchung die Wandoberflächen<br />
hinsichtlich des Vorhandenseins von Horizontalsperren<br />
in der Außenwand untersucht (partielle Putzentfernung,<br />
Freikratzen der Mörtelfugen).<br />
Im Ergebnis der untersuchungen wird ein Bericht zur Bewertung<br />
der Ergebnisse der Ortsuntersuchung erstellt<br />
und sich daraus ableitende sanierungsempfehlungen<br />
ausgesprochen.<br />
4 GUTAcHTEN dUrcH<br />
sAcHVErsTäNdIGE UNd sTATIkEr<br />
Für die neu zu errichtenden staffelgeschosse werden<br />
Nachweise über die standsicherheit einschließlich Feuerwiderstand<br />
der tragenden Bauteile sowie Nachweise<br />
von schall-, Wärme-, und vorbeugendem Brandschutz<br />
durch sachverständige und einen statiker durchgeführt.<br />
diese Nachweise einschließlich der Bauvorlagen des Architekten<br />
werden durch die Prüfingenieure Tragwerk,<br />
Brandschutz und durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur<br />
(ÖBVI) auf die bauordnungs- und<br />
planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft. Änderungen,<br />
die aus den Auflagen der Prüfingenieure und der ÖBVI<br />
resultieren, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vom EG<br />
bis zum letzten tragenden Bestandsbauteil besteht Be-<br />
72<br />
standsschutz. In wieweit neue Bauteile, die im Bereich<br />
mit Bestandschutz eingebaut werden, aktuellen baurechtlichen<br />
Anforderungen gerecht werden müssen, obliegt<br />
der Prüffreigabe der Prüfingenieure.<br />
5 WärMEscHUTzNAcHWEIs<br />
die Bauausführungen erfolgen, soweit dies möglich ist,<br />
nach den gültigen dIN-Vorschriften sowie in den neu<br />
zu errichtenden staffelgeschossen nach der Energieeinsparverordnung<br />
2009. Vom Erdgeschoss bis zum letzten<br />
tragenden Bestandsbauteil besteht Bestandsschutz.<br />
der Einbau der neuen Fenster, sowie die decke zu den<br />
Kellerräumen werden ebenfalls nach den Vorgaben der<br />
ENEV 2009 ausgeführt.<br />
Ob bestehende Fenster zu erhalten sind oder ersetzt<br />
werden dürfen, entscheidet die denkmalschutzbehörde.<br />
Beim Baudenkmal wird von der Möglichkeit Gebrauch<br />
gemacht, die Energieeinsparverordnung nicht<br />
anzuwenden bzw. von den Anforderungen dieser Verordnung<br />
abzuweichen.<br />
6 BAUBEGlEITENdEs<br />
QUAlITäTscONTrOllING dUrcH TÜV<br />
der TüV wird das Bauvorhaben stichprobenartig auf<br />
die Konformität der Bauausführung mit den genannten<br />
Plänen bzw. unterlagen und mit den aufgeführten<br />
technischen Vorschriften (Beurteilungsgrundlagen)<br />
überprüfen. dazu finden während der Bauausführung<br />
Baustellenbegehungen durch sachverständige in Abstimmung<br />
mit dem Auftraggeber gemäß dem Begehungsplan<br />
statt.<br />
Nach jeder Begehung wird vom TüV ein schriftlicher<br />
Bericht erstellt; er enthält die gutachterlichen Feststellungen.<br />
Wichtige details werden erforderlichenfalls fotografisch<br />
dokumentiert.<br />
die Baustellenbegehungen werden in der Regel von<br />
Fachingenieuren der Bautechnik durchgeführt; für die<br />
Begutachtung haustechnischer Gewerke werden auch<br />
Fachingenieure der Elektrotechnik oder der Versorgungstechnik<br />
hinzugezogen.<br />
7 BAUBEGlEITUNG / ABNAHME<br />
die TüV süd Industrie service GmbH wird die Bautenstände<br />
nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)<br />
feststellen und die rechtsgeschäftliche Abnahme des<br />
Gemeinschaftseigentums vornehmen. Optional und gegen<br />
Aufpreis kann jeder Erwerber sein sondereigentum<br />
durch die TüV süd Industrie service GmbH abnehmen<br />
lassen.
B TEcHNIscHE ANGABEN<br />
1 HAUsANscHlÜssE<br />
GAsVERsORGuNG<br />
die Gasversorgung für die Beheizung und die Warmwasserbereitung<br />
für das gesamte Areal erfolgt über einen<br />
vorhandenen Gas-Hausanschluss auf dem Grundstück.<br />
WAssERVERsORGuNG<br />
die Trinkwasserversorgung für das Grundstück erfolgt<br />
über einen Trinkwasseranschluss im rechten Torhaus. das<br />
Trinkwassernetz für die Gebäude wird ab diesem Punkt<br />
komplett neu errichtet. das zentral erzeugte Warmwasser<br />
wird über Warmwasser- und Zirkulationsleitungen<br />
verteilt. die Rohrleitungen für Kalt- und Warmwasser bestehen<br />
aus dIN-zugelassenen Materialien. Jeder strang<br />
erhält im Kellergeschoss/ bzw. im Erdgeschoss eine Absperreinrichtung<br />
mit Entleerung.<br />
Jede Wohnung erhält unterputzwasserzähler und unterputzabsperrventile<br />
bzw. Aufputzarmaturen hinter<br />
einer Revisionsklappe für Kalt- und Warmwasser in Bad<br />
und/oder Küche. durch die großflächige Aufteilung der<br />
Wohnungen sind ggf. mehrere Zähleinrichtungen je<br />
Wohnung möglich (alle Zähler werden Namens und im<br />
Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft durch<br />
den zukünftigen Verwalter angemietet).<br />
REGENWAssER<br />
die Regenwasserleitungen für die Häuser werden komplett<br />
neu errichtet und der öffentlichen Kanalisation zugeführt.<br />
Eine Versickerung ist auf Grund der hohen Versiegelung<br />
des Grundstückes nur eingeschränkt möglich.<br />
der Regenwasser-Hausanschluss befindet sich im Bereich<br />
der künftigen Grundstückseinfahrt.<br />
ABWAssER<br />
das komplette Abwassernetz in den Häusern wird neu<br />
errichtet und über den im Bereich der Torhäuser liegenden<br />
schmutzwasser-Hausanschluss an die öffentliche<br />
Kanalisation angeschlossen.<br />
sTROM/ TELEFON<br />
die Gebäude werden an das Niederspannungsnetz<br />
eingebunden. der Elektrohausanschluss wie auch der<br />
Anschluss der Telekom werden neu hergestellt. der<br />
Hausanschlussraum (HA-Raum) befindet sich im Kellergeschoss.<br />
die Leitungsführung vom HA-Raum in die<br />
Wohnungen erfolgt in der Regel im Kellerbereich auf<br />
Putz, im Treppenhaus und in den Wohnungen unter Putz<br />
(in den Bereichen von sichtmauerwerk werden die Elektroleitungen<br />
in Leerrohren geführt).<br />
2 HEIzUNG<br />
BAuBEsCHREIBuNG<br />
die Beheizung sowie die Warmwasserbereitung sämtlicher<br />
Häuser auf dem Gesamtareal der ehemaligen sternecker<br />
Brauerei wird über einen Gas-Heizkessel realisiert,<br />
der im Kellergeschoss installiert wird. die Größe des Kessels<br />
wird mittels Heizlastberechnung nach dIN EN 12831<br />
ausgelegt. die Herstellung eines neuen Heizungsaufstellraumes<br />
in den erforderlichen Abmessungen erfolgt<br />
nach Berechnung der Heizlast. die Heizungsanlage<br />
wird witterungsgeführt geregelt. Bestandteil der Heizungsanlage<br />
ist die Warmwasserbereitung mit Wärmetauscher,<br />
einschließlich Zirkulation. die steigleitungen<br />
werden, wenn möglich, in Installationsschächten verlegt<br />
und isoliert. In jeder Wohnung ist ein Wärmemengenzähler<br />
vorgesehen. die Verteilungsleitungen werden im<br />
Fußbodenaufbau verlegt, sonst offen oder unter Putz.<br />
HEIZKÖRPER/ HEIZFLÄCHEN<br />
In der Regel werden die Wohnungen mit einer Fußbodenheizung<br />
und einer steuerung über Raumthermostate<br />
ausgestattet. In Ausnahmefällen (z.B. bei altbaubedingte<br />
Höhensprünge oder geringe Bodenaufbauten,<br />
Räume mit größerem Wärmebedarf) werden Röhrenradiatoren<br />
mit eingebauter Ventilgarnitur entsprechend<br />
der Heizlastberechnung eingesetzt. In den Bädern werden<br />
Handtuchheizkörper installiert. Alle Heizkörper<br />
werden mit Thermostatventilen ausgestattet. die Treppenhäuser<br />
erhalten Röhrenradiatoren in erforderlichem<br />
umfang.<br />
3 sANITär<br />
TRINKWAssERLEITuNGEN<br />
die Trinkwasserleitungen (kalt und warm) werden in<br />
Edelstahl oder Kunststoff (nach dIN-zugelassene Materialien)<br />
verlegt und gemäß EnEV gedämmt. die dimensionierung<br />
erfolgt gemäß dIN.<br />
REGENWAssER<br />
die außenliegenden Regenwasserrohre für die Balkon-<br />
und Terrassenentwässerung werden in Titanzinkblech<br />
ausgeführt. die dachentwässerung wird an die Grund-<br />
und sammelleitungen angeschlossen; die teilweise<br />
innenliegenden Regenfallrohre werden aus schallgedämmtem<br />
Kunststoffrohr oder aus gusseisernem Rohr<br />
hergestellt und bei Notwendigkeit gegen schwitzwasser<br />
isoliert.<br />
ABWAssERLEITuNGEN<br />
die Abwasserleitungen werden in schallgedämmten<br />
Kunststoffrohr oder gusseisernem Rohr in den Fallsträngen<br />
ausgeführt. die Anbindung der Objekte in der<br />
Wohneinheit bis zum schacht erfolgt in schallgedämm-<br />
73
BAuBEsCHREIBuNG<br />
tem Kunststoffrohr. Objekt- oder auch Fußbodeneinläufe,<br />
die unter der Rückstauebene liegen (z.B. Keller), werden<br />
über eine Hebeanlage entwässert.<br />
sANITÄROBJEKTE/ARMATuREN<br />
Alle Einrichtungsgegenstände der Bäder und WC-<br />
Räume, wie sanitärkeramik und Garnituren werden mit<br />
nachfolgenden hochwertigen Fabrikaten ausgeführt:<br />
· Handwaschbecken Fabrikat duravit, serie starck III,<br />
Einhebelmischbatterie Fabrikat Hans Grohe, serie<br />
Axor uno².<br />
· Waschbecken aus weißem Kristallporzellan.<br />
Fabrikat duravit serie stark III, verchromte<br />
Einhebelmischbatterie Fabrikat Hans Grohe, serie<br />
Axor uno² mit hohem schwenkauslauf.<br />
· Wandhängendes WC-Flachspülbecken aus weißem<br />
Kristallporzellan, Fabrikat duravit, serie starck III dazu<br />
passend WC-Kunststoffsitz mit Edelstahlscharnieren<br />
und WC-spülkastenbetätigungsplatte aus Edelstahl.<br />
· Badewanne (nicht in allen Wohnungen): aus<br />
emailliertem stahlblech, Fabrikat Kaldewei, serie<br />
saniform Plus mit Poresta-Wannenkörper oder<br />
Füssen, Wannenfüll- und Brausearmatur, unterputz<br />
komplett inkl. Wandhalter, Brauseschlauch und<br />
Brausekopf, Fabrikat Hans Grohe, serie Axor uno².<br />
· Waschmaschinenanschluss Armatur verchromt.<br />
· duschwanne Fabrikat Bette mit der Abmessung<br />
90x90 cm, mit Brausearmatur unterputz, Fabrikat<br />
Hans Grohe, serie Axor uno², verchromte stange,<br />
Handbrause Axor uno² mit Brauseschlauch.<br />
Alle duschen erhalten eine entsprechende<br />
duschabtrennung (Fabrikat scanbad, Modell<br />
Hanna bei Eckverglasung und Modell Minna bei<br />
Frontverglasung).<br />
die prospektierte Lösung der Bäder stellt lediglich<br />
einen Vorschlag dar. Entsprechend der dIN-Normen<br />
und unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten sind die<br />
Abstandsflächen der Objekte untereinander einzuhalten.<br />
LüFTuNG dER INNENLIEGENdEN BÄdER/ WC-RÄuME<br />
die Lüftung der innenliegenden Bäder erfolgt über mechanische<br />
Abluftventilatoren, wobei das Einschalten<br />
der Lüftung über den Lichtschalter des jeweiligen Bades<br />
erfolgt. Zusätzlich sind die Ventilatoren mit einem<br />
Feuchtesensor ausgestattet, der die Geräte bei Erreichen<br />
der eingestellten Luftfeuchtigkeitswerte automatisch<br />
ein- und wieder ausschaltet. die erforderliche Nachströmung<br />
der Luft erfolgt über Öffnungen in den Türen der<br />
Bäder sowie über Nachströmelemente innerhalb der<br />
Fensterelemente.<br />
74<br />
4 ElEkTrO<br />
In sämtlichen Gebäudeteilen wird die Elektroinstallation<br />
neu errichtet. die Verlegung erfolgt in den Wohnungen<br />
und im Treppenhaus, wenn möglich, unter Putz, im<br />
Kellerbereich auf Putz bzw. im Leerrohr. die Installation<br />
erfolgt gemäß geltenden VdE-Bestimmungen, der Ausstattungsstandard<br />
richtet sich jedoch entgegen der dIN<br />
18015 nach der Ausstattungsliste und nach den örtlichen<br />
Gegebenheiten. der Hausanschluss und die zentralen<br />
Zählerplätze für jedes Gebäude werden in separaten<br />
Technikräumen im Kellergeschoss, bzw. im Erdgeschoss<br />
von Bauteil 1 untergebracht. die Kabelverbindungen erfolgen<br />
im Erdreich.<br />
Alle innenliegenden Bäder und Küchen mit abgehangenen<br />
decken erhalten an der decke downlights (Ausstattung<br />
erfolgt gemäß Tabelle, siehe Anlage sowie der<br />
Raumgeometrie). Wird in der oben genannten Ausstattungsliste<br />
(siehe Anlage) eine bestimmte Anzahl<br />
steckdosen genannt, so werden Mehrfachsteckdosen<br />
mit der darin enthaltenen Anzahl von Einzelsteckdosen<br />
gezählt (betrifft jedoch nicht die dreifachsteckdose an<br />
Radio-/ Fernsehanschlüssen sowie die doppelsteckdose<br />
am Telefonanschluss). Für die schalter- und steckdosen<br />
kommt das Programm GIRA s55 zur Ausführung.<br />
ANFORdERuNG AN dIE AussTATTuNG<br />
KELLERBEREICH, TREPPENHAus, AussENANLAGE.<br />
die Kellergänge, Kellerräume und Technikräume im<br />
Erdgeschoss erhalten eine neue Beleuchtung und soweit<br />
erforderlich steckdosen (Technikräume, etc.). die<br />
einzelnen Kellerabteile erhalten eine Lichtquelle (Pressovalleuchte)<br />
sowie eine steckdose, die auf den Wohnungszähler<br />
geschaltet werden. Balkone und Terrassen<br />
erhalten eine steckdose und eine Außenleuchte.<br />
Treppenhäuser werden mit Beleuchtungskörpern,<br />
passend zum Industriecharakter des Gebäudes, ausgestattet.<br />
die Treppenhausbeleuchtung wird über ein<br />
Zeitschaltrelais mit Ausschaltvorwarnung geregelt. die<br />
Etagen erhalten jeweils Leuchten, darüber hinaus der<br />
Kellerzugang und der Eingangsbereich. An zugänglicher<br />
stelle in den Treppenhäusern werden abschaltbare<br />
steckdosen für Reinigungszwecke vorgesehen.<br />
die Gebäude erhalten keine Blitzschutzanlage.<br />
sCHWACHsTROM/KLINGELANLAGE<br />
Alle Eingangsbereiche erhalten eine zentrale Klingelanlage<br />
mit Gegensprechstelle/ Videoporter zu den einzelnen<br />
Wohnungen. Tür-Ruf-Gegensprechanlage mit Türöffner,<br />
Wohnsprechstelle, Videoporter in jeder Wohnung<br />
mit Rufunterscheidung zwischen dem Eingang an der
straßenfront und der Wohnungseingangstür. Maisonetten<br />
erhalten je Wohnebene eine sprechstelle.<br />
INFRAsTRuKTuR FüR TELEKOMMuNIKATION<br />
die Verkabelung für Telefon erfolgt unter Putz und falls<br />
sinnvoll in Leerrohren. die Anlagen werden bis zur jeweiligen<br />
Telefondose in den Wohneinheiten aufgebaut und<br />
angeschlossen.<br />
KABELANsCHLuss/ ANTENNE<br />
die Verkabelung für das BK-Netz erfolgt unter Putz und<br />
falls sinnvoll in Leerrohren. das Gebäude wird mit einer<br />
neuen Kabelfernsehempfangsanlage ausgestattet, die<br />
an das Kabelnetz angeschlossen ist. die signallieferung<br />
erfolgt über einen externen serviceanbieter. die detaillierte<br />
Leistungsabgrenzung erfolgt in Abstimmung mit<br />
dem Kabelnetzbetreiber.<br />
c BAUWErk<br />
die äußere Hülle wie dach und Fassade unterliegt den<br />
Auflagen der denkmalschutzbehörde und muss abgestimmt<br />
und eingehalten werden.<br />
1 dAcH<br />
ANGABEN ZuR dACHFORM<br />
die bauzeitliche dacheindeckung wird erhalten oder<br />
analog ersetzt. der alte dachstuhl wird entsprechend<br />
der bauphysikalischen Anforderungen umgebaut oder<br />
ersetzt. der Flachdachbereich erhält eine Abdichtung<br />
nach Norm bzw. Flachdachrichtlinie mit extensiver Begrünung.<br />
dACHAusBAu<br />
die dachinnenverkleidung erfolgt mit Gipskarton und<br />
mit abgehängten Gipskartondecken.<br />
RINNEN uNd FALLROHRE<br />
die Regenentwässerung erfolgt teilweise innen. sofern<br />
die Entwässerung außengeführt wird, werden neue<br />
Rinnen und Fallrohre aus Titanzinkblech gefertigt, montiert<br />
und die Einläufe erhalten eine Begleitheizung. die<br />
neuen Attikaabdeckungen werden in Abstimmung mit<br />
der denkmalpflege ausgeführt. die bestehenden Brandwandabdeckungen<br />
aus dachziegeln oder Klinkern werden<br />
erhalten und ergänzt. Neue Blechabdeckungen<br />
müssen mit der denkmalpflege abgestimmt sein.<br />
2 fAssAdE<br />
die bestehende Gebäudehülle wird baustilgerecht instand<br />
gesetzt. die Klinker werden gereinigt und dort, wo<br />
mehr als ca. 50 % der Fläche eines steines beschädigt<br />
BAuBEsCHREIBuNG<br />
ist, wird der stein ausgetauscht. die Materialstruktur<br />
wird bei einem steinaustausch weitestgehend erhalten.<br />
Fugen werden, soweit erforderlich, ausgekratzt und neu<br />
verfugt. Bauzeitliche Fassadenelemente, wie Gesimsbänder,<br />
Läuferschichten etc. werden instand gesetzt.<br />
Nutzungsspuren, die die Gebrauchsfähigkeit nicht einschränken,<br />
werden bewusst in Kauf genommen. die Fassade<br />
soll in ihrem Charakter erhalten werden.<br />
In Bereichen, wo die Fassade weitestgehend und großflächig<br />
zerstört ist, obliegt es der Entscheidung der denkmalschutzbehörde,<br />
wie mit diesen sichtbaren Wunden<br />
als Zeitzeugen umzugehen ist. der durch den Abbruch<br />
von Gebäudeteilen entstehende optische Bruch wird<br />
durch den Wechsel der Bestandsfassaden in Klinker mit<br />
geputzten oder verkleideten Fassadenbereich deutlich.<br />
die differenzierung der Oberflächentextur wird durch<br />
den roten Farbton in der Außenwirkung ausgeglichen<br />
und in den Atrien durch einen hellen Farbton kontrastiert.<br />
Außenfensterbänke und Gesimsabdeckungen aus Klinker<br />
bzw. Bieberschwanzziegeln werden soweit als möglich<br />
materialgerecht erhalten oder durch neue ersetzt.<br />
Aufgrund der Vorgaben durch die denkmalpflege erfolgt<br />
keine Blechabdeckung bei bauzeitlicher Ausprägung.<br />
Neue Außenwände werden nach den bauphysikalischen<br />
und statischen Anforderungen ausgeführt und<br />
erhalten eine Oberfläche mit Farbanstrich. Textur und<br />
Farbton gemäß Auflagen der denkmalschutzbehörde.<br />
FENsTER<br />
die Fenster werden durch neue Holzisolierglasfenster ersetzt,<br />
die dem Charakter des Hauses möglichst komplett<br />
angepasst sind. die Fenster in den neuen Außenwänden<br />
sind Holzisolierglasfenster und werden nach Farbvorgabe<br />
der denkmalpflege ausgeführt.<br />
Es kommt eine Isolierverglasung als Wärme- und schallschutzverglasung<br />
nach dIN der schallschutzklasse 3 zum<br />
Einsatz. die straßenseitig zur Berliner Allee gelegenen<br />
Räume erhalten Fenster, der schallschutzklasse 4. die<br />
Holzfenster erhalten eine Innenfensterbank in Holz, passend<br />
zu den Fenstern lackiert. die Fenster - und Türgriffe<br />
werden in HOPPE Programm Amsterdam ausgeführt.<br />
Im Erdgeschoss erhalten neue Fensteröffnungen Rollläden.<br />
Bei den bauzeitlichen Öffnungen sind Rollläden<br />
nicht möglich. In den Obergeschossen erhalten neue<br />
Fensteröffnungen Rolllädenkästen (nur bei stehenden<br />
Fenstern). In den Penthousewohnungen wird ein Elektroanschluss<br />
vorgerüstet. dachflächenfenster erhalten<br />
ebenfalls die elektrische Vorrüstung für eine Verschattung<br />
(bei stehenden Fenstern).<br />
75
BAuBEsCHREIBuNG<br />
TREPPENHAusEINGANGsTüREN<br />
In den Hauseingängen werden Haustüren eingebaut,<br />
bzw. ersetzt als Holz-Türanlage in Klimaklasse 4. die Türen<br />
erhalten ein sicherheitsschloss, ein Trittblech und<br />
einen elektrischen Türöffner. die Gegensprechanlagen<br />
und Klingelanlagen können in den Türanlagen, bzw. angrenzenden<br />
Fassadenflächen angebracht werden.<br />
3 BAlkONE<br />
die neuen Balkone werden als feuerverzinkte und farbbeschichtete<br />
stahlkonstruktion ausgeführt, der Balkonbelag<br />
aus Mineralitplatten hergestellt. die Balkon- und<br />
Terrassenentwässerung wird als systemlösung im system<br />
LORO ausgeführt.<br />
TERRAssEN/dACHTERRAssEN<br />
die dachterrassen erhalten eine fachgerechte Abdichtung<br />
zum darunter liegenden Geschoss und einen Belag<br />
mit dem Fabrikat Megawood. In Brandüberschlagsbereichen<br />
wird als Belag Kies ausgeführt. die Flachdachflächen<br />
neben dachterrassen erhalten eine extensive<br />
dachbegrünung.<br />
das Brüstungsgeländer wird als verzinktes und pulverbeschichtetes<br />
(Farbe dB 703) stabstahlgeländer ausgebildet.<br />
Weiterhin erhält jede Terrasse und dachterrasse<br />
einen frostsicheren Außenwasserhahn. die dachterrassen<br />
erhalten einen Holzbelag (Bankirai). der Belag der<br />
Erdgeschossterrassen wird in Abstimmung mit der<br />
denkmalschutzbehörde und dem Landschaftsarchitekten<br />
festgelegt.<br />
4 TrEppENHAUs<br />
die Treppenhäuser werden entsprechend dem bestehenden<br />
Fabrikcharakter hergestellt. Tritt- und setzstufen<br />
und Handläufe werden aus nichtbrennbaren Materialien<br />
hergestellt. Im Hauseingangsbereich kommt ein eingelassener<br />
Fußabtreter zur Ausführung. die Treppenhäuser<br />
erhalten, sofern baurechtlich erforderlich, Rauchabzugs-<br />
oder Rauchdruckanlagen.<br />
WOHNuNGsEINGANGsTüREN<br />
die Wohnungseingangstüren erfüllen folgende Anforderungen:<br />
Klimakategorie III, Beanspruchungsgruppe s<br />
(Klasse 3), Tür Blatt 42mm, dreiseitig gefalzt, seitlich mit<br />
zusätzlichem stabilisator, spezial-schalldämmeinlage,<br />
beidseitige deckplatte als doppelte Holzfaserhartplatte<br />
mit vollflächiger ALu-Einlage, absenkbare Bodendichtung,<br />
2 Edelstahlbänder, 3-fach Bolzen Verriegelung,<br />
nachgewiesener schalldämmwert gemäß dIN 4109 von<br />
RW ≥ 37 dB im eingebauten Zustand. die Ausstattung<br />
der Türen umfasst einen Weitwinkelspion und eine drücker-Garnitur<br />
einschließlich schloss und Profilzylinder.<br />
76<br />
die Gestaltung des Türblatts und der Zarge, die Auswahl<br />
der Beschläge sowie die Farbkonzeption unterliegen<br />
den Vorgaben der denkmalschutzbehörde. die Anforderungen<br />
seitens des Brandschutzes werden erfüllt.<br />
dies bedingt in der Regel die Ausführung als dicht- und<br />
selbstschließende Tür.<br />
sCHLIEssANLAGE dER WOHNuNGsEINGANGsTüR<br />
Zentralschließanlage mit sicherungskarte. Haus-, Keller-<br />
und Wohnungseingangstür gleichschließend.<br />
5 kEllErBErEIcH<br />
Jeder Wohnung wird ein separater Abstellraum zugewiesen.<br />
der Kellerbereich wird mit Abstellräumen sowie<br />
Technik- und Versorgungsräumen versehen. Im Kellergeschoss<br />
und den darunter liegenden Geschossen wird<br />
das Mauerwerk durch entsprechende sondierungen eines<br />
sachverständigen untersucht. Festgestellte schäden<br />
werden fachgerecht entsprechend sachverständigenempfehlung<br />
behoben.<br />
KELLERABTRENNuNG<br />
die vorhandenen Kellerräume werden mittels stahlmaschengitterelementen<br />
voneinander abgetrennt und<br />
erhalten ein gleich schließendes schloss, wie die Wohnungseingangstüren.<br />
Jede Kellerbox erhält eine steckdose<br />
und eine Lichtquelle, die an den stromzähler der<br />
jeweiligen Wohnung angeschlossen ist.<br />
KELLERFussBOdEN<br />
der im Kellerbereich befindliche Fußboden wird komplett<br />
überarbeitet und ggf. ein neuer Betonestrich eingebaut.<br />
ERdBERüHRTE AussENWÄNdE, INNENWÄNdE<br />
IM NICHT uNTERKELLERTEN BEREICH<br />
die erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen werden<br />
entsprechend den sanierungsempfehlungen aus dem<br />
Bestandsgutachten ausgeführt. sollte es sich bei der<br />
Kelleranlage um einen bauzeitlich nicht abgedichteten<br />
Tiefkeller handeln, bestehen Abhängigkeiten von Tragfähigkeit<br />
und Feuchtegehalt der Bestandgewölbe, in die<br />
nur bedingt eingegriffen werden kann. das kann dazu<br />
führen, dass eine vertikale Abdichtung der Kelleraußenwände<br />
ausgeschlossen wird und ab OK-Erdgeschoss<br />
horizontal abgedichtet wird. Hierzu soll das Gutachten<br />
entsprechende Empfehlungen geben.<br />
6 WOHNUNGEN<br />
WÄNdE uNd dECKEN (KONsTRuKTION)<br />
Alle tragenden Konstruktionen werden auf ihre Funktionstüchtigkeit<br />
geprüft. Tragende Bauteile bzw. Wände
leiben in der Regel erhalten, das statische system wird<br />
im Wesentlichen nicht verändert. Neue Träger, decken<br />
und unterzüge werden statisch bemessen. Tragende<br />
Wände bestehen aus Mauerwerk, nichttragende Wände<br />
aus Mauerwerk oder Trockenbaukonstruktionen.<br />
Neue Wohnungstrennwände werden, sofern es sich um<br />
nichttragende Wände handelt, aus einer Gipskartondoppelständerkonstruktion<br />
mit Mineralfasereinlage ausgeführt<br />
(schallschutz nach dIN 4109). Neue, nicht tragende<br />
Wohnungsinnenwände werden aus doppelt beplankten<br />
Gipskartonständerwänden hergestellt, in Nassbereichen<br />
in feuchtraumgeeigneter Ausführung. Alternativ<br />
können alle nichttragenden Wände auch in fachgerechter<br />
Weise in Mauerwerk ausgeführt werden.<br />
Ziel ist es, bei neu einzubauenden Trennwänden heutige<br />
Anforderungen an die Bauteile, vor allem die an den<br />
schallschutz zu erfüllen. Es muss jedoch noch einmal<br />
ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich<br />
um eine sanierung „im Bestand“ handelt. das heißt,<br />
dass nicht alle heutigen Anforderungen, auch die an<br />
den schallschutz, erfüllt werden können. das gilt unter<br />
anderem für das Zusammenwirken von neuen und Bestandsbauteilen.<br />
In den Küchen wird im Bereich von hängenden Einbauten<br />
wie Küchenoberschränken bei Trockenbauwänden<br />
eine durchgängige Verstärkung eingebaut.<br />
Vorhandene decken werden nach Möglichkeit erhalten.<br />
Es handelt es sich dabei um Massivdecken, die von stahlträgern<br />
getragen sind und unterseitig verputzt wurden<br />
oder im Bauteil 1 um Holzbalkendecken.<br />
BOdENBELÄGE<br />
die Fußböden der Wohnungen werden in allen Etagen<br />
neu aufgebaut und bestehen aus schwimmendem Estrich<br />
mit darunter liegender Trittschalldämmung oder<br />
einem gleichwertigen Trittschallschutz mit – soweit erforderlich<br />
– Höhenausgleich. In den Wohnräumen, der<br />
Küche und im dielen-/ Flurbereich wird eine ca. 16mm<br />
endbehandelte Eichendiele (16cm breit) natur, Verlegart<br />
schiffboden, eingebaut.<br />
Alle Böden erhalten einen neuen Aufbau mit schwimmenden<br />
Estrichen und/oder sonstigen zusätzlichen<br />
Maßnahmen zur Verbesserung des Luft- und Trittschallschutzes.<br />
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass<br />
es sich um eine sanierung „im Bestand“ handelt. Ziel ist<br />
es, bei neu einzubauenden decken und Estrichen heutige<br />
Anforderungen an die Bauteile, vor allem die an den<br />
schallschutz zu erfüllen. Es muss jedoch noch einmal<br />
ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich<br />
um eine sanierung „im Bestand“ handelt. das heißt,<br />
BAuBEsCHREIBuNG<br />
dass nicht alle heutigen Anforderungen, auch die an<br />
den schallschutz, erfüllt werden können. das gilt unter<br />
anderem für das Zusammenwirken von neuen und Bestandsbauteilen.<br />
die Maßnahmen zur Trittschallverbesserung können zur<br />
Folge haben, dass sich der neu hergestellte Fußboden<br />
in einem definierten Toleranzbereich im Laufe der Zeit<br />
setzt. Hierdurch kann es zur Fugenverbreiterung zwischen<br />
Fußboden und Fußleiste kommen. Im Bedarfsfall<br />
wird diese Fuge durch eine Viertelstableiste abgedeckt.<br />
die Fliesung im Bad erfolgt auf einer Abdichtung (streichisolierung<br />
mit dichtband in den Ixeln) im dünnbettverfahren.<br />
WANdBELÄGE/ dECKENBELÄGE/ BEsCHICHTuNGEN<br />
Neue Wände erhalten - sofern sie aus Mauerwerk sind<br />
- einen einlagigen Gips- oder Kalk-Gips-Putz. die Nassräume<br />
werden mit einem einlagigen Kalk-Zement-Putz<br />
versehen.<br />
BÄdER:<br />
das Fliesenmaterial stammt aus dem Hause Villeroy &<br />
Boch. Eingebaut werden Fliesen im Format 30x60cm<br />
der serien „Five senses“, „sight“ und „Crossover“ sowie<br />
das Format 10x30cm der serie „Pro Architektura“. die genaue<br />
spezifikation der Wand- und Bodenfliesen für die<br />
einzelnen Bäder sowie die Verlegung richtet sich nach<br />
dem Fliesenplan des Architekten, der unter der Berücksichtigung<br />
der unterschiedlichen baulichen situationen<br />
für jedes Bad einzeln aufgestellt wird. Nicht geflieste<br />
Wandbereiche werden in Wandglattputz ausgeführt<br />
(weiß gestrichen oder hell getönt). die Eckschutzschienen<br />
werden in farblicher Abstimmung zur jeweiligen<br />
Fliesenserie ausgeführt.<br />
WOHNuNGsINNENTüREN:<br />
die glatten Zimmertüren werden als hochwertige oberflächenfertige<br />
Weißlacktüren (z.B. Fabrikat WIRus, mit<br />
stahlumfassungszargen, 2,25 m hoch) mit Anstrich in<br />
Farbton dB 703 (aufgeraute Optik) ausgeführt. die Beschläge<br />
werden aus Edelstahl, system Hoppe Amsterdam<br />
ausgeführt. die Türen erhalten ein Bundbartschloss,<br />
Bad/WC einen verriegelbaren Badbeschlag.<br />
KüCHE:<br />
Fliesenspiegel im Bereich der Arbeitsplatte, ca. 60 cm<br />
hoch, Lage und Größe richten sich nach der vorgesehenen<br />
Küche.<br />
WOHNRAuM/dIELE/FLuR:<br />
Altbauwände werden grundhaft gereinigt oder sandgestrahlt.<br />
das freigelegte Mauerwerk wird anschließend<br />
mit geeignetem Mörtel verfugt. sofern neue Wände<br />
77
BAuBEsCHREIBuNG<br />
erstellt werden und/oder diese mittels Trockenbau erstellt<br />
werden, werden diese gespachtelt und gestrichen.<br />
sollte das Bestandsmauerwerk optisch als sichtmauerwerk<br />
nicht geeignet sein - z.B. schlechte Qualität der Bestandsziegel<br />
- wird es geputzt, geglättet und weiß oder<br />
hell getönt gestrichen.<br />
dECKEN<br />
In allen Räumen mit neu abgehängten decken oder neuen<br />
stahlbetondecken werden diese geglättet und weiß<br />
oder hell getönt gestrichen. Kappendecken werden wie<br />
Altbauwände behandelt. die untersichten von Holzbalkendecken<br />
werden hell getönt gestrichen.<br />
d sONsTIGE AUssTATTUNG<br />
KüCHEN<br />
die Küchen erhalten eine auf den jeweiligen Küchengrundriss<br />
angepasste Einbauküche mit unter- und zum<br />
Teil Oberschränken, eine Kühl-Gefrierkombination,<br />
Geschirrspülautomat, Elektroherd mit Backofen, Cerankochfeld<br />
und umlufthaube. die Einbauküche ist<br />
zusätzlich zum Kaufpreis zu entrichten und stellt keine<br />
Wahlleistung dar.<br />
BRIEFKAsTENANLAGE<br />
Jede Wohnung erhält einen Briefkasten. die Lage und<br />
Größe wird mit der unteren denkmalschutzbehörde abgestimmt.<br />
AussENANLAGEN<br />
die Außenanlagen werden nach der Planung des Landschaftsarchitekten<br />
in Abstimmung mit der denkmalschutzbehörde<br />
ausgeführt.<br />
TIEFGARAGE<br />
der vorhandene Keller wird zu einer Tiefgarage mit 26<br />
stellplätzen umgebaut. die Arbeiten werden gemäß<br />
statik ausgeführt. die decke in den Atrien ist als Flachdach<br />
mit entsprechendem Gefälle auszuführen, abzudichten<br />
und mit entsprechenden Fußbodeneinläufen<br />
zu entwässern. die Abdichtung ist die Grundlage für die<br />
Ausführung der Außenanlagen gemäß Außenanlagenplanung.<br />
die Abdichtung ist bei den Wandanschlüssen<br />
entsprechend über die geplanten Fertighöhen zu führen<br />
und verdeckt mit Kappleisten zu befestigen. die Wandanschlüsse<br />
der Abdichtung sind setzungssicher auszuführen.<br />
Als Fußboden der Garage ist ein Verbundpflaster<br />
auf entsprechendem unterbau auszuführen.<br />
die Oberfläche neuer Betonwände und stützen erhält<br />
einen Betonspachtel. Verbleibendes Mauerwerk<br />
wird gesäubert, die Fugen ausgebessert. Neues Mauerwerk<br />
wird im Verband ausgeführt und erhält einen<br />
78<br />
Fugenglattstrich. Beleuchtung, Beschriftung und Ausstattung<br />
gemäß Garagenverordnung § 17 und Baugenehmigung,<br />
Lüftung und Entrauchung gemäß sachverständigengutachten.<br />
die Zufahrt erfolgt über ein Rolltor<br />
in Pulverbeschichtung. der schließmechanismus des Tores<br />
wird über schlüsselschalter an Ein- und Ausfahrt ausgelöst.<br />
der schlüssel ist gleichschließend mit der Wohnungseingangstür.<br />
die Ausfahrt im KG und die Einfahrt<br />
am VH erhalten Rot-Grün-Ampeln mit entsprechenden<br />
Meldern.<br />
die Breite der Fahrgassen sowie die Breite und Tiefe der<br />
stellplätze wird maßgeblich durch die stützweiten des<br />
vorhandenen Tragsystems vorgegeben. dabei kann es<br />
zu unterschreitungen der notwendigen Fahrgassenbreiten<br />
kommen. Im Ausgleich wird dies mit der stellplatzbreite<br />
kompensiert, was jedoch dazu führen kann, dass<br />
das Ein- und Ausparken in mehreren Zügen erfolgen<br />
muss.<br />
ELEKTROAussTATTuNG dER<br />
EINZELNEN WOHNuNGEN<br />
Anforderungen für Ausstattungswert<br />
Küche 10 2<br />
Essplatz 5 1<br />
Hausarbeitsraum 3 1<br />
Bad 3 2<br />
WC 2 2<br />
Wohnzimmer 8 2 1 1<br />
Zimmer 6 1 1 1<br />
Gerätestromkreise<br />
steckdose<br />
Leuchtenauslass<br />
stromkreisverteiler dreireihig<br />
Fernmeldedose<br />
Antennensteckdose<br />
Geschirrspülmaschine, Einbauherd,<br />
Waschmaschine, Wäschetrockner, Mikrowelle
Baubegleitende Qualitätskontrolle durch den TÜV<br />
TüV ZERTIFIKAT<br />
Mit der TÜV sÜd Industrie service GmbH wird für das Bauvorhaben eine qualitätssichernde Baubegleitung<br />
vereinbart und in Auftrag gegeben.<br />
lm Rahmen dieser baubegleitenden Qualitätssicherung begehen Mitarbeiter des TüV turnusgemäß die Baustelle,<br />
um auftretende Mängel rechtzeitig zu erkennen und Abhilfe zu empfehlen. Vorgesehen sind 8 bis 10 Baustellenbesuche.<br />
Ferner begleitet die TüV süd Industrie service GmbH den Auftraggeber bei der schlussabnahme und erstellt<br />
einen entsprechen den Abnamebericht. der Prüfumfang der TüV süd Industrie service GmbH beinhaltet die Mängelerfassung<br />
und stellt folgendes im schlussbericht fest:<br />
1. dass das Objekt nach vorliegender, vereinbarter Baubeschreibung gebaut wurde, dass die in der<br />
Baubeschreibung aufgeführten Vorschriften eingehalten wurden, wobei darauf hinzuweisen ist,<br />
dass eine überprüfung nur stichpunktartig erfolgen kann,<br />
2. dass die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden und dass die VdE-Vorschriften und sonstige<br />
sondervorschriften, wie zum Beispiel die des Fensterinstitutes Rosenheim berücksichtigt<br />
wurden. Bei Altbauten gilt dies, soweit es die baulichen Gegebenheiten zulassen,<br />
3. dass keine erkennbaren Mängel vorhanden sind.<br />
4. Feststellung der Bautenstände nach MaBV.<br />
5. Rechtsgeschäftliche Abnahme des Gemeinschaftseigentums.<br />
6. Optional: rechtsgeschäftliche Abnahme des sondereigentums.<br />
79
REFERENZEN<br />
80<br />
Niederwaldstraße 37, dresden striesen
usd IMMOBILIEN<br />
schillerstraße 39, dresden Loschwitz<br />
81
REFERENZEN<br />
82<br />
Altenberger straße 25, dresden striesen<br />
Keppschloss, dresden Hosterwitz<br />
Könneritzstraße 11, dresden Mitte Krenkelstraße 13, dresden striesen
usd IMMOBILIEN<br />
Collenbuschstraße 18, dresden striesen dostojewskistraße 7, dresden Weißer Hirsch<br />
Goetheallee 14, dresden striesen<br />
Lipsiusstraße 12, dresden Nöthnitzer straße 30 – 34, dresden süd<br />
83
REFERENZEN<br />
84<br />
Grussankhöfe, Warschauer straße 60 + 61, Berlin-Friedrichshain
Grussankhöfe, Warschauer straße 60 + 61, Berlin-Friedrichshain<br />
GRuNdsTEIN<br />
85
REFERENZEN<br />
86<br />
Prenzlauer Allee 33, Berlin-Prenzlauer Berg
Prenzlauer Allee 33, Berlin-Prenzlauer Berg<br />
GRuNdsTEIN<br />
87
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
risiken<br />
Aktuell in Immobilien zu investieren, bedeutet eine<br />
gute Chance zur Wertsteigerung wahrzunehmen, da<br />
momentan – betrachtet auf einen 30-Jahres-Zeitraum –<br />
nicht zuletzt aufgrund der Wirtschaftskrise relativ niedrige<br />
Grundstückswerte, Baupreise und Zinsniveaus zu<br />
verzeichnen sind. Im Vergleich zu anderen Kapitalanlageformen<br />
ist eine Immobilie grundsätzlich als wertbeständig<br />
und relativ krisensicher zu bezeichnen. das<br />
Eigentum genießt besonderen schutz und ist grundsätzlich<br />
nicht entziehbar. Inflationäre Tendenzen, wie<br />
sie aufgrund der aktuellen Geldmarktpolitik befürchtet<br />
werden, sind aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit<br />
von Grund und Boden regelmäßig nicht zu erwarten,<br />
weshalb langfristig betrachtet eine gute Chance zur<br />
Wertsteigerung besteht. In jeder Phase der Haltedauer<br />
besteht aber auch das Risiko von Wertverlusten. Insofern<br />
birgt das angebotene Investment – wie jede andere<br />
Kapitalanlage auch – nicht nur Chancen, sondern auch<br />
Risiken. Mit diesem Kapitel will die Verkäuferin den Erwerber<br />
möglichst umfassend auch über oftmals sehr<br />
unwahrscheinliche, jedoch potenziell denkbare Risiken<br />
aufklären. Nachfolgend werden daher zehn der wichtigsten<br />
Faktoren zur Beurteilung der Chancen und Risiken<br />
bei Immobilieninvestitionen dargestellt. Essentiell<br />
für ein erfolgreiches Immobilieninvestment sind demnach<br />
zuverlässige Vertragspartner, eine rechtssichere<br />
Vertragsgestaltung, ein guter standort, moderne und<br />
qualitativ hochwertige Baumaßnahmen, ein durchdachtes<br />
Nutzungskonzept, eine ordentliche Verwaltung, eine<br />
weitsichtige Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung,<br />
eine größtmögliche Kostentransparenz sowie<br />
eine solide Finanzierung und die optimale Ausnutzung<br />
von steuerlichen Vorteilen. dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass die entsprechende Beurteilung aktuell immer nur<br />
eine Bestandsaufnahme darstellen kann und zukünftige<br />
Betrachtungen zwangsläufig nur Prognosecharakter haben.<br />
Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, dass die<br />
dargestellten Chancen und Risiken auch kumuliert, d.h.<br />
gehäuft auftreten können. Konkret ist denkbar, dass ein<br />
Investor im ungünstigsten Fall durch die gleichzeitige<br />
Realisierung mehrerer Risiken in den persönlichen Vermögensverfall<br />
gerät, indem er bspw. bei hoher Fremdfinanzierung,<br />
die dazu führt, dass die Einnahmen die Ausgaben<br />
einschließlich Zinsen und Tilgung nicht decken,<br />
nicht in der Lage ist, die so entstandene unterdeckung<br />
durch sein persönliches, ggf. sich auch verschlechterndes<br />
Einkommen und/oder Vermögen, zu finanzieren<br />
bzw. auszugleichen.<br />
1. Vertragspartner<br />
Für eine Immobilieninvestition ist die Wahl des richtigen<br />
Partners von großer Bedeutung. dies gilt sowohl für die<br />
88<br />
Verkäufer als aber auch für die Käuferseite.<br />
die Altbaugesellschaft sternecker Brauerei mbH & Co.<br />
KG (nachfolgend nur „Verkäuferin“ genannt) schließt und<br />
hält daher nur Verträge mit Erwerbern, die durch einen<br />
Finanzierungsnachweis eines Kreditinstitutes belegen,<br />
dass die für die Investition erforderlichen Eigenmittel zur<br />
Verfügung stehen und auch etwa eingeplante Fremdmittel<br />
zugesagt sind. umgekehrt offenbart die Verkäuferin<br />
– welche für dieses Projekt mit Finanzmitteln ausgestattet<br />
wurde – ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sowie<br />
ihre Leistungsfähigkeit u.a. durch die in der Vergangenheit<br />
allein oder mit Kooperationspartnern realisierten<br />
Referenzprojekte, die zum Teil auch in diesem <strong>Prospekt</strong><br />
abgedruckt sind. Eine persönliche oder wirtschaftliche<br />
Verflechtung zwischen der Verkäuferin und der zu beauftragenden<br />
Hausverwaltungsfirma ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />
für Haus- und Grundbesitz mbH<br />
besteht nicht.<br />
Bei Insolvenz der Verkäuferin hat der Käufer nach Bildung<br />
des Wohn- und Teileigentums sowie der Eintragung<br />
einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />
grundsätzlich die sicherheit auf übertragung des erworbenen<br />
Objektes. die dingliche sicherung durch eine Auflassungsvormerkung<br />
beinhaltet jedoch keine sicherung<br />
des Anspruches auf Fertigstellung der Baumaßnahmen.<br />
der Erwerber muss möglicherweise in Absprache mit den<br />
übrigen Investoren die Modernisierung bzw. den Ausbau<br />
teilweise oder vollständig in eigener Verantwortung<br />
durchführen lassen, wenn die Verkäuferin leistungsunfähig<br />
ist. die Kosten hierfür kann er im Wege des schadenersatzes<br />
oder der Minderung verlangen bzw. gegen<br />
den Kaufpreis stellen. Im Falle der Insolvenz der Verkäuferin<br />
kann dies jedoch dazu führen, dass die Restleistungen<br />
oder Mängel gerichtlich festgestellt werden müssen,<br />
um letztendlich lastenfreies Eigentum zu erhalten.<br />
Hierdurch kann es zu einer Erhöhung der Kosten durch<br />
sachverständigengebühren, Ersatzvornahmen, Rechtsstreitigkeiten<br />
und insgesamt des Modernisierungs- und<br />
Herstellungsaufwandes oder sogar zu Abstimmungsschwierigkeiten<br />
mit weiteren Investoren / Miteigentümern<br />
kommen. dies kann weiter dazu führen, dass die<br />
Baumaßnahmen erheblich verspätet und im Extremfall<br />
überhaupt nicht durchgeführt werden, mit der Folge,<br />
dass der Investor die Zinsen und Tilgung für die anteilig<br />
bereits ggf. aufgenommene Kaufpreisfinanzierung<br />
bzw. die gesamte darlehenssumme (zurück) zu zahlen<br />
hat, ohne dass Mieteinnahmen fließen. dem Erwerber ist<br />
es bei einem vertragsgerechten Verhalten durch seinen<br />
Vertragspartner nach dem Gesetz grundsätzlich nicht<br />
gestattet, die Aufhebung des Grundstückskaufvertrages<br />
zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.<br />
solche Möglichkeiten bestehen in der Regel nur, wenn<br />
sich die Verkäuferin ihrerseits vertragswidrig verhält.<br />
Gründe, die in der Person des Erwerbers liegen, zum
Beispiel Finanzierungsschwierigkeiten oder einseitige<br />
Motive in der Person des Erwerbers, zum Beispiel der im<br />
nachhinein auftretende Wunsch, die Erwerbskosten für<br />
eine andere Vermögensanlage oder die private Lebensführung<br />
zu verwenden, gestatten nicht den Rücktritt<br />
vom Vertrag. den Erwerber trifft deshalb das Risiko, dass<br />
er am Grundstückskauf festhalten muss, auch wenn er<br />
aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
daran nicht (mehr) festhalten will.<br />
2. Vertragsgestaltung<br />
Mit dem vorliegenden <strong>Prospekt</strong> wird der Kauf von Teil-<br />
und Wohnungseigentum im sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />
(WEG) angeboten. Gleichzeitig wird ein<br />
Verwaltervertrag für das Gemeinschaftseigentum geschlossen,<br />
in welchen der Erwerber eintritt (siehe hierzu<br />
„6. Verwaltung“). Mit Kaufvertragsabschluss verpflichtet<br />
sich der Erwerber einer zu vermietenden Eigentumseinheit<br />
(mit Ausnahme der dG-Neubaugeschosseinheiten<br />
WE-Nrn.: 32, 33 und 34) zeitlich befristet in eine Vermietungsgesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts einzutreten,<br />
wobei zum Zwecke der durchführung dieses Vertrages<br />
mit der Hausverwaltung ein Mietverwaltervertrag (siehe<br />
hierzu „5. Nutzungskonzept“ und „6. Verwaltung“) geschlossen<br />
wird. die Altbaugesellschaft sternecker Brauerei<br />
mbH & Co. KG – nachfolgend auch Garantiegeberin<br />
– garantiert den in der Vermietergemeinschaft zusammengeschlossenen<br />
Erwerbern jeweils zeitlich, sachlich<br />
und der Höhe nach befristet Mietzuschüsse, wozu die<br />
Vermietergemeinschaft einen Mietgarantievertrag abschließt<br />
(siehe hierzu „5. Nutzungskonzept“).<br />
der hier angebotene Erwerb von noch zu modernisierenden<br />
Bestands- bzw. auszubauenden dachgeschosswohnungen<br />
erfolgt im Wege eines Kaufvertrages mit Modernisierungsverpflichtung<br />
bzw. Ausbauverpflichtung mit<br />
Ausnahme einer eventuellen Mehrwertsteuererhöhung<br />
zu einem Festpreis (Bauträgervertrag). demnach erhält<br />
der Erwerber eine schlüsselfertig modernisierte bzw.<br />
hergestellte Wohnung, wobei das Risiko von Kostensteigerungen<br />
oder anderen Baurisiken die Verkäuferin<br />
trägt. Zahlungen an die Verkäuferin erfolgen unter Beachtung<br />
der Erwerbersicherung nach der Makler- und<br />
Bauträgerverordnung (MaBV). dies bedeutet, dass der<br />
Erwerber nur in der Höhe Zahlungen zu leisten hat, wie<br />
auch Bauleistungen durch die Verkäuferin erbracht wurden.<br />
Kontrolliert werden diese Bauleistungen durch den<br />
TüV (siehe hierzu „4. Qualität der Baumaßnahmen“). Bis<br />
zur Eintragung der Auflassungsvormerkung kann der Erwerber<br />
für den von ihm gezahlten Kaufpreis durch eine<br />
selbstschuldnerische Bankbürgschaft gesichert werden.<br />
die Verkäuferin / die Bauträgerin steht darüber hinaus<br />
für die bezugsfertige Fertigstellung und für die vollstän-<br />
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
dige Fertigstellung bis zum 30.06.2013 ein. der Käufer<br />
erhält eine sicherheit für die rechtzeitige Herstellung<br />
des Vertragsobjektes ohne wesentliche Mängel in Form<br />
eines Einbehaltes von 5% des Kaufpreises bei der ersten<br />
Abschlagszahlung oder entsprechend gestellter sicherheit.<br />
diese Fertigstellungssicherheit gemäß § 632 a BGB<br />
schließt nicht aus, dass Vertragsstörungen eintreten und<br />
das Vertragsobjekt nicht rechtzeitig hergestellt wird,<br />
obwohl der Erwerber Zahlung an die Verkäuferin leistete.<br />
Nach Abnahme gewährleistet die Verkäuferin / die<br />
Bauträgerin dem Erwerber fünf Jahre ordentliche Mängelbeseitigung<br />
auf ihre Bauleistungen am Gebäude. die<br />
ab Abnahme bestehenden Gewährleistungsansprüche<br />
können verloren gehen, wenn die Bauträgerin während<br />
dieser Zeit in Insolvenz gerät.<br />
Allgemein besteht das Risiko, wenn die Verkäuferin / die<br />
Bauträgerin leistungsunfähig wird, dass Herstellungsansprüche<br />
nur bedingt oder gar nicht gegen sie durchgesetzt<br />
werden können. Bei der sicherung der MaBV durch<br />
Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschritt ist zu berücksichtigen,<br />
dass nur die sicherheit besteht, dass Zahlungen<br />
von der Fertigstellung und der Beseitigung von<br />
Mängeln abhängig gemacht werden können. Gleiches<br />
gilt für die zuvor erwähnte Fertigstellungssicherheit gemäß<br />
§ 632a BGB in Höhe von 5% des Kaufpreises, wenn<br />
diese durch Einbehalt von den Raten oder stellung einer<br />
sicherheit durch die Verkäuferin realisiert wird. sobald<br />
vollständig gezahlt bzw. die sicherheit zurückgegeben<br />
wurde oder weitergehende Ansprüche gegen die Verkäuferin<br />
entstehen (z.B. schadenersatz wegen der mit<br />
dem Ankauf verbundenen Nebenkosten, wegen eintretender<br />
Verzögerungsschäden, Miet-/Nutzungsausfall,<br />
entgangener steuervorteil oder wegen Mängeln nach<br />
vorbehaltloser Abnahme), trägt der Käufer das Risiko<br />
der fehlenden Leistungsfähigkeit der Verkäuferin. Bei<br />
der überzahlungssicherung der MaBV durch Bürgschaft<br />
ist zu berücksichtigen, dass neben dem gesicherten Anspruch<br />
auf vertragsgemäße Herstellung und übereignung<br />
der Eigentumswohnung im Zusammenhang mit<br />
dem Grundstückserwerb, weitergehende Forderungen<br />
gegenüber der Verkäuferin entstehen können, für deren<br />
Erfüllung die sicherheit nicht ausreicht. denkbar sind z.<br />
B. schadenersatzansprüche, die auf Erstattung der Vertragskosten<br />
oder den Ersatz von Verzögerungsschäden<br />
oder schäden gerichtet sind, die aus steuerlichen Nachteilen<br />
resultieren. Gleiches gilt für etwaige schadenersatzleistungen<br />
für Finanzierungsaufwand im Falle der<br />
Vertragsrückabwicklung.<br />
Auch im Falle der Zusicherung der Bezugsfertigkeit<br />
kann sich die Baudurchführung verzögern, bedingt<br />
durch streik oder eine von der Berufsvertretung der<br />
Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb des<br />
Bauträgers oder einen unmittelbar für ihn arbeitenden<br />
89
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
Betrieb, durch höhere Gewalt, vom Arbeitsamt bzw.<br />
durch berufsständische Vereinigung bestimmte und anerkannte<br />
schlechtwettertage, Baueinstellung aufgrund<br />
öffentlich-rechtlicher oder gerichtlicher Entscheidungen<br />
etc. Für den Fall der überschreitung des zugesicherten<br />
Bezugsfertigkeitstermins verpflichtet sich die Verkäuferin<br />
dem Erwerber gegenüber unter den im Kaufvertrag<br />
genannten Voraussetzungen zum schadenersatz in festgelegter<br />
Höhe, ohne dass weitergehende schadenersatzansprüche<br />
des Käufers wegen Fristüberschreitung<br />
ausgeschlossen sind. die Baugenehmigung war zum<br />
<strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt bereits beantragt, jedoch<br />
noch nicht erteilt. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin geht jedoch<br />
davon aus, dass bis auf kleinere Auflagen das Projekt<br />
wie im <strong>Prospekt</strong> beschrieben genehmigt und gebaut<br />
werden kann. Zur konkreten rechtlichen Ausgestaltung<br />
des Angebots wird auf die umfassenden Ausführungen<br />
in diesem <strong>Prospekt</strong> zum „Rechtlichen Konzept“ sowie die<br />
Anlage zu diesem <strong>Prospekt</strong> verwiesen.<br />
3. standort<br />
der Wert einer Immobilie hängt zum großen Teil vom<br />
standort ab. Hierbei wird unterschieden zwischen Aktivräumen<br />
(es ziehen mehr Leute in die Gegend) und<br />
Passivräumen (es ziehen aus der Gegend mehr Leute<br />
weg). Gleichzeitig ist weiter zu unterscheiden zwischen<br />
dem sogenannten Makrostandort (stadt, in welcher sich<br />
die Investition befindet) und dem sogenannten Mikrostandort<br />
(stadtteil/Gegend, in dem sich die Immobilie<br />
befindet). das Projekt sieht die umfassende Modernisierung/sanierung<br />
des ca. 1885 errichteten und in den<br />
Jahren 1911-1912 erweiterten Gebäudes vor, welches<br />
in der Vergangenheit als Fabrikgebäude genutzt wurde,<br />
jedoch seit Jahren leer steht. Bemerkenswert an der vorliegenden<br />
Immobilie ist die Eigenschaft des Gebäudes<br />
als Kulturdenkmal. Vorteilhaft hieran ist, dass hinsichtlich<br />
der sanierungsaufwendungen die steuerlich interessanten<br />
Voraussetzungen für eine Anwendung des § 7<br />
i EstG vorliegen können (siehe hierzu insbesondere „die<br />
steuerlichen Auswirkungen“). dem gegenüber stehen<br />
die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen nach den<br />
Bestimmungen des denkmalschutzgesetzes Berlin, an<br />
die sich die Verkäuferin und in der Folgezeit auch der<br />
Käufer zu halten haben. soweit von diesen Beschränkungen<br />
das Projekt als solches betroffen ist, trägt das<br />
diesbezügliche Risiko vorrangig der Bauträger. unter<br />
anderem sind die Auflagen des denkmalschutzes im<br />
Zusammenhang mit der sanierung und Modernisierung<br />
des Gebäudes zu beachten. Bezüglich des Grundbesitzes<br />
ist zu beachten, dass auf der zuvor herausgemessenen<br />
Teilfläche zukünftig Baumaßnahmen geplant sind,<br />
so dass für diesen Zeitraum mit Beeinträchtigungen im<br />
Hinblick auf Lärm und schmutz zu rechnen ist, welche<br />
sich auf den Mietertrag auswirken können und von der<br />
90<br />
Mietgarantie nicht gedeckt sind. das umfeld des Hauses,<br />
in der sich die erworbene Eigentumswohnung befindet,<br />
sowie die Entwicklung der Mieten und Immobilienpreise<br />
können sich – auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />
schwankungen – zum Vorteil, aber auch nachteilig verändern,<br />
was erhebliche Auswirkungen auf die Werthaltigkeit<br />
der Eigentumswohnung haben kann. der angebotene<br />
standort ist im übrigen im <strong>Prospekt</strong> eingehend<br />
beschrieben.<br />
4. Qualität der Baumaßnahmen<br />
der Wert einer Immobilie hängt wesentlich vom nachfrageorientierten<br />
und modernen Wohnverhältnissen<br />
angepassten Zuschnitt sowie den üblicherweise gewünschten<br />
Ausstattungsmerkmalen ab. daneben ist<br />
selbstverständlich auch die Bauqualität für die Werthaltigkeit<br />
des Investments entscheidend. Vorliegend<br />
richtet sich die Bauqualität nach der vertragsgemäßen<br />
umsetzung der im Vertrag enthaltenen und versprochenen<br />
Baubeschreibung sowie Ausstattung. Gerade<br />
bei Altbauten, insbesondere bei solchen mit großem<br />
Instandhaltungsrückstand, sind nicht selten erhebliche<br />
schäden an der Bausubstanz (aufgrund tierischem<br />
oder pflanzlichem Befall bspw. mit Taubenzecken, Hausschwamm,<br />
Feuchtigkeitsschäden und statikproblemen<br />
etc.) zu verzeichnen. Zur fachgerechten sanierung sind<br />
daher eingehende untersuchungen sowie grundlegend<br />
konzeptionelle, ggf. auch gutachterlich begleitete Maßnahmen<br />
erforderlich. Konkret ist beim vorhandenen<br />
Altbau geplant, Bestandsuntersuchungen durchzuführen,<br />
deren Ergebnisse direkt in die Ausführungs- und<br />
detailplanung sowie die Bauausführung einfließen sollen,<br />
wobei jedoch keine Neubauwerte erzielt werden<br />
können. über die ggf. vorhandenen Vorschäden, welche<br />
oftmals auch erst während der Bauausführung entdeckt<br />
werden, sowie den hierzu vorgesehenen Beseitigungsmaßnahmen<br />
kann sich der Erwerber jederzeit bei der<br />
<strong>Prospekt</strong>herausgeberin informieren. Weiterhin wird die<br />
Bauqualität, also die vertragsgemäße umsetzung der im<br />
<strong>Prospekt</strong> enthaltenen und versprochenen Baubeschreibung<br />
sowie Ausstattung, durch den TüV überwacht.<br />
Trotz des mit dem TüV abgeschlossenen Rahmenvertrages<br />
ist nicht auszuschließen, dass beim Bau offensichtliche<br />
oder verdeckte Mängel auftreten. Bei der beabsichtigten<br />
Altbaumodernisierung ist nicht auszuschließen,<br />
dass konstruktionsbedingte negative Abweichungen<br />
von bspw. dIN-soll-Normen für Neubauten zur tatsächlichen<br />
Ausführung auftreten (bspw. schall-, Brand-,<br />
Wärme- und Feuchteschutz etc.). sofern quantitative<br />
Änderungen der Wohnfläche (bis zu 2% der m²) und<br />
der Raumaufteilung eintreten, haben diese nach der<br />
vertraglichen Gestaltung keinen Einfluss auf den Preis<br />
und auf den sonstigen Vertragsinhalt. Kaufpreisminderungen<br />
oder -erhöhungen sind demnach erst angezeigt,
wenn diese Toleranzschwelle von 2% überschritten ist.<br />
Hinsichtlich der Berechnung der Wohnfläche gilt die<br />
Wohnflächenverordnung (WoFlV), mit der Einschränkung,<br />
dass zugeordnete sondernutzungsrechte an Terrassenflächen<br />
sowie sondereigentum an Balkon- und<br />
Terrassenflächen unter Anrechnung der Hälfte der<br />
Grundfläche bei der Flächenermittlung berücksichtigt<br />
wurden. Inwieweit diese Einschränkung, d. h. Ansatz der<br />
Balkon- und Terrassenflächen mit ½ statt ¼ der Größe<br />
auch bei der Vermietung und Nebenkostenabrechnung<br />
dauerhaft wirksam vereinbart werden kann, kann nicht<br />
garantiert werden. Zur individuellen Beschreibung des<br />
Anlageobjektes, den konkreten Plänen und Grundrissen,<br />
der Baubeschreibung und Ausstattung sowie der den<br />
Bau begleitenden Qualitätskontrolle durch den TüV und<br />
der Abnahme durch einen sachverständigen wird auf<br />
die Ausführungen in diesem <strong>Prospekt</strong> verwiesen.<br />
5. Nutzungskonzept<br />
die angebotenen Eigentumswohnungen eignen sich<br />
allesamt sowohl zur selbstnutzung als auch zur Vermietung.<br />
Vermietete Eigentumswohnungen haben gegenüber<br />
der sogenannten selbstnutzer-Eigentumswohnung<br />
im Verkaufsfall den Nachteil, dass diese – wenn sie nicht<br />
wieder entmietet sind – für die Käufergruppe selbstnutzer<br />
in der Regel ausfallen. deshalb kommen vermietete<br />
Eigentumswohnungen in erster Linie für andere Kapitalanleger<br />
in Betracht, die dann einen Rentabilitätsvergleich<br />
mit alternativen Kapitalanlagen anstellen, was<br />
bei nicht ausreichend langer Haltedauer zur deutlichen<br />
Absenkung des erzielbaren Verkaufspreises gegenüber<br />
der investierten Gesamtsumme (Kaufpreis, Neben- und<br />
Finanzierungskosten etc.) führen kann. Eine vermietete<br />
Eigentumswohnung ist deshalb als sogenannte Generationeninvestition<br />
ein vor allem langfristig zu betrachtendes<br />
Engagement, weil im Gesamtkaufpreis u. a. auch<br />
Kosten für Vertrieb und Marketing enthalten sind, die<br />
neben der dann erneut fällig werdenden Grunderwerbssteuer<br />
sowie der Notargebühren etc. bei einem Weiterverkauf<br />
u. u. nicht realisiert werden können bzw. wieder<br />
anfielen und dadurch den Verkaufspreis und somit die<br />
Gesamtrentabilität schmälern. Hinzu kommt, dass bei<br />
einer Weiterveräußerung für den Zweiterwerber sonderabschreibungen<br />
entfallen, weshalb der zu erzielende<br />
Verkaufspreis bei einer kurzfristigen Weiterveräußerung<br />
gewöhnlich niedriger ist, als der hier angebotene Erwerbspreis.<br />
5.1 selbstnutzung<br />
sofern der Erwerber beabsichtigt, in den eigenen Lebensmittelpunkt<br />
zu investieren, d. h. die Wohnung<br />
selbst zu nutzen, hat er dies unbedingt dem Veräußerer<br />
vor Kaufvertragsabschluss mitzuteilen, da in diesem Fall<br />
nicht selten sonderwünsche bei der Raumaufteilung<br />
oder der Ausstattung der Wohnung bestehen. diese<br />
müssen so früh als möglich beim Bauträger angemeldet<br />
und von diesem genehmigt und ggf. notariell beurkundet<br />
werden, da anderenfalls eine Berücksichtigung aufgrund<br />
des geplanten zügigen Baufortschritts nicht oder<br />
nur schwer möglich ist. sonderwünsche können ggf. zu<br />
Kostenerhöhungen und einer Bauzeitverlängerung führen.<br />
Erwerber, welche bei Abschluss des Kaufvertrages<br />
von Anfang an eine selbstnutzung beabsichtigen, können<br />
für die Zeit der selbstnutzung an der Vermietergemeinschaft<br />
nicht teilnehmen. die Mitgliedschaft in der<br />
Vermietergemeinschaft wird erst bei einer etwaigen<br />
Aufgabe der selbstnutzung begründet.<br />
5.2 Vermietung<br />
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
Entscheidet sich der Erwerber dagegen für die Vermietung,<br />
kommt es für seine Kapitalanlage wesentlich auf<br />
die Vermietbarkeit bzw. den Mietertrag der Eigentumswohnung<br />
an. Aufgrund des standortes, der Wohnungsgrößen<br />
sowie der Architektur geht die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />
von einer potenziell guten Vermietbarkeit der<br />
Eigentumswohnungen aus. die Nutzung des Gebäudes<br />
ist grundsätzlich nur zu Wohnzwecken gestattet. Eine<br />
abweichende Nutzung ist nur mit Zustimmung des Verwalters<br />
gestattet. die angebotenen Einheiten können im<br />
Wesentlichen in zwei Kategorien eingeteilt werden. Zum<br />
einen sind dies die Einheiten, welche sich zur Vermietergemeinschaft<br />
zusammenschließen. und zum anderen<br />
sind dies die Wohnungseigentumseinheiten, welche<br />
nicht an der Vermietergemeinschaft teilnehmen.<br />
a) Vermietergemeinschaft<br />
die Erwerber der gemäß der Teilungsurkunde zu bildenden<br />
Eigentumseinheiten (mit Ausnahme der dG- Neubaugeschosseinheiten<br />
WE-Nrn.: 32, 33 und 34) schließen<br />
sich zu einer Vermietergemeinschaft zusammen,<br />
wonach die Einnahmen aus der Vermietung (Miete zzgl.<br />
Betriebskosten) für einen bestimmten Zeitraum an die<br />
Vermietergemeinschaft abgetreten, einheitlich ermittelt<br />
und unter den Wohnungseigentümern im Verhältnis der<br />
jeweiligen vermietbaren Wohnfläche pro m² monatlich<br />
aufgeteilt werden. Hierdurch werden Konkurrenzverhältnisse<br />
bei der Anfangsvermietung, unterschiedliche<br />
Mietbeginnzeiten sowie ungleiche Mietniveaus, etc.<br />
zwischen den einzelnen Wohnungen verhindert bzw.<br />
nivelliert. Zu beachten ist, dass zur stärkung der Vermietergemeinschaft<br />
vereinbart wird, dass die von den an<br />
der Vermietergemeinschaft teilnehmenden Wohnungseigentümern<br />
an diese abgetretenen Mieten der ersten<br />
drei Monate ab Bezugsfertigkeit der jeweiligen Eigentumswohnung<br />
in voller Höhe der Vermietergemeinschaft<br />
verbleiben. demnach erfolgt eine Ausschüttung<br />
von Mieten erst ab dem vierten auf die Bezugsfertigkeit<br />
91
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
der Eigentumswohnung folgenden Monat. die Garantiegeberin<br />
verpflichtet sich zum Zwecke einer Renditesicherung<br />
bzw. –erhöhung gegenüber der Vermietergemeinschaft<br />
für den Zeitraum ihres Bestehens zu einer<br />
monatlichen Nettokaltmietausschüttung in Höhe von<br />
8,59 € je m² Wohnfläche. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />
geht davon aus, dass es sich bei der garantierten Höhe<br />
um die durchschnittlich am Markt zu erzielende Miete<br />
für entsprechend sanierte Wohnungen handelt, kann<br />
diese jedoch nicht unbegrenzt und abstrakt garantieren,<br />
weshalb sie mit ihren Mietgarantien hierzu sicherheitshalber<br />
auf Zeit Geldbeträge zur Verfügung stellt und Auszahlungsbedingungen<br />
formuliert. unter anderem wird<br />
vereinbart, dass von Mietern der Eigentumswohnungen<br />
berechtigt geltend gemachte Mietminderungen wegen<br />
einer von benachbarten Grundstücken ausgehenden<br />
Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache (z. B. umfangreiche<br />
Bauarbeiten) von der Garantiegeberin nicht<br />
auszugleichen sind. Außerdem entfällt die Verpflichtung<br />
zur Mietgarantiezahlung in den in der stammurkunde<br />
genannten Fällen, u. a. im Falle des selbstbezuges der<br />
Wohnungseinheit durch den Erwerber. der Höhe nach<br />
ist die Mietgarantie für die Vermietergemeinschaft auf<br />
insgesamt € 40.000,00 beschränkt. Mit deren Verbrauch<br />
endet jegliche Einstands- und Zahlungsverpflichtung<br />
der Garantiegeberin. die Auszahlung der Garantie setzt<br />
natürlich u. a. voraus, dass die konzeptionell prognostizierten<br />
Verhältnisse eintreten bzw. gleich bleiben und<br />
insbesondere die Erwerber alles unterlassen, was dem<br />
Vermietungserfolg schadet.<br />
dabei ist zu beachten, dass der Erwerber in der Vermietergemeinschaft<br />
gebunden ist und nur aus wichtigem<br />
Grund kündigen kann. durch die Konzeptionierung<br />
der Vermietergemeinschaft und einer gewährten Mietgarantie<br />
besteht zumindest für den Garantiezeitraum<br />
eine relativ hohe Einnahmesicherheit. die tatsächlich<br />
erzielte Miete kann im Einzelfall höher oder niedriger als<br />
die Garantiemiete liegen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die Mietgarantiesumme im Laufe der Mietgarantiezeit<br />
aufgezehrt wird, so dass die garantierten<br />
Mieten ggf. nicht über den gesamten Zeitraum in voller<br />
Höhe ausgekehrt werden können. Ein Ausfall mit der<br />
Garantiemiete ist auch denkbar, wenn die Verkäuferin<br />
als Garantiegeberin in Insolvenz gerät. des Weiteren ist<br />
bei einem Mietpool immer zu berücksichtigen, dass der<br />
Vermieter nicht nur das Vermietungs- und Kostenrisiko<br />
seiner Wohnung, sondern zumindest prozentual auch<br />
das Vermietungs- und Kostenrisiko fremder Wohnungen<br />
trägt. Entsprechende Abschläge sind zumindest bei einer<br />
mittel- und längerfristigen Prognose einzukalkulieren.<br />
das Vermietungs- und Kostenrisiko der eigenen und<br />
fremder Wohnungen kann sich z. B. realisieren, wenn<br />
die betreffende Wohnung leer steht, wenn in die Wohnung<br />
durch Zwangsverwaltung oder –versteigerung<br />
92<br />
vollstreckt wird oder wenn Mieten an die finanzierende<br />
Bank fließen, der die Mieten abgetreten wurden und die<br />
aus der Mietabtretung aufgrund einer nicht vertragsgemäßen<br />
darlehensrückführung Rechte ableitet. die Initiatoren<br />
entschieden sich jedoch bewusst für das Konzept<br />
der frühzeitigen, konstanten und sicheren Einnahme im<br />
Vergleich zur potenziell hohen, jedoch zweifelhaften.<br />
die gleichmäßige Höhe und Aufteilung der Mieteinnahmen<br />
besteht im übrigen nur, solange die Vermieter in<br />
der Gemeinschaft zusammengeschlossen sind. Im Falle<br />
der Beendigung der Teilnahme am Mietpool muss der<br />
Käufer damit rechnen, dass die finanzierende Bank, die<br />
aus ihrer sicht hierdurch entstandenen Nachteile bei einer<br />
ggf. notwendig werdenden Verlängerung der Finanzierung<br />
zur Geltung bringt.<br />
Während der Garantiezeit wird die Hausverwaltung von<br />
der jeweiligen Vermietergemeinschaft mit der Mietverwaltung<br />
der einzelnen in der Vermietergemeinschaft<br />
zusammengeschlossenen Eigentumswohnungen sowie<br />
ggf. zur Garantieanforderung jeweils gesondert beauftragt<br />
und bevollmächtigt. Im Rahmen dieser Tätigkeit<br />
übernimmt sie für den Eigentümer alle die Einheiten betreffenden<br />
und notwendigen Maßnahmen gegenüber<br />
den zu werbenden Mietern, z. B. Abschluss der Mietverträge,<br />
Verwaltungsentscheidungen, Mietinkasso, Erstellung<br />
der Nebenkostenabrechnung etc.; ggf. gegenüber<br />
der Eigentümergemeinschaft z. B. Teilnahme an Eigentümerversammlungen<br />
etc. und schließlich ggf. gegenüber<br />
und innerhalb der Vermietergemeinschaft z.B. Berechnung<br />
und Anforderung ggf. erforderlicher Mietgarantiegebühren<br />
von der Garantiegeberin bis hin zur Auszahlung<br />
an den einzelnen Erwerber.<br />
daneben wird sie Mieterhöhungsverlangen gegenüber<br />
Mietern im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durchsetzen.<br />
Mithin wird aus heutiger sicht davon ausgegangen,<br />
dass sich die tatsächliche Miete dadurch nach Ablauf<br />
der Mietgarantie in etwa auf Mietgarantieniveau bewegen<br />
wird. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin geht des Weiteren<br />
davon aus, dass die garantierte Nettokaltmiete in etwa<br />
der derzeit am Markt zu erzielenden Nettokaltmiete entspricht,<br />
so dass die Garantie im Wesentlichen nur das<br />
sogenannte Leerstands- und Bonitätsrisiko der Mieter<br />
abfedert. Werden im Laufe des Mietgarantievertrages<br />
höhere als die garantierten Mieteinnahmen erzielt, so<br />
werden die überschussbeträge zunächst mit etwaigen<br />
Garantiezahlungen der Garantiegeberin verrechnet.<br />
diese Verrechnung erfolgt über die Gesamtlaufzeit des<br />
Vertrages und nach Ablauf stehen eventuell verbleibende<br />
überschussbeträge den Garantienehmern zu.<br />
die Wirtschaftlichkeit des Objektes hängt also auch und<br />
insbesondere von der Leistungsfähigkeit der Mietverwalterin<br />
ab, d.h. ein Ausfall oder eine untätigkeit kann
zur Nichterbringung der oben genannten Leistungen<br />
führen und somit erhöhte eigene Verwaltungsaufwendungen<br />
erforderlich machen und nicht vorhergesehene<br />
Mindereinnahmen, insbesondere bei Leerstand sowie<br />
Belastung durch Reparatur- und Betriebskosten hervorrufen.<br />
Für diese essentiell wichtigen Aufgaben sind der<br />
Mietverwalterin vergleichbar einer sondereigentumsverwalterin<br />
Vollmachten zu erteilen und eine monatliche<br />
Vergütung zu zahlen. diese Kosten sind nicht auf<br />
den Mieter umlegbar und unabhängig vom WEG-Verwalterhonorar<br />
sowie der garantierten Nettokaltmiete<br />
gesondert vom Erwerber zu leisten. Bei den Kosten ist<br />
weiter zu beachten, dass die nicht umlagefähigen oder<br />
umlagefähigen Nebenkosten, insbesondere Betriebskosten<br />
im sinne des §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung<br />
(BetrKV) nicht Gegenstand der Mietsubvention<br />
sind. Auch diese Kosten sind somit bei etwaigen Ausfällen<br />
von den Wohnungserwerbern selbst zu tragen.<br />
dabei ist zu beachten, dass eingehende Zahlungen der<br />
Mieter zunächst auf die vereinbarte Miete und sodann<br />
auf die Betriebs- und Nebenkosten zu verrechnen sind.<br />
Aus vermietungs- und verwaltungstechnischen Gründen<br />
erfolgt die zeitlich, sachlich und der Höhe nach begrenzte<br />
Auszahlung der Garantiesumme, beginnend mit<br />
dem Monatsersten des vierten auf die Bezugsfertigkeit<br />
folgenden Monats von der Garantiegeberin monatsweise<br />
zum Monatsende an die Mietverwalterin und sodann<br />
von dieser an die einzelnen Erwerber. Allerdings beginnt<br />
die Einstandspflicht der Garantiegeberin erst, wenn die<br />
aus den ersten drei Monaten abgetretenen Mieten der<br />
Erwerber ab Garantiebeginn vollständig zum Ausgleich<br />
etwaiger Fehlbeträge von der Vermietergemeinschaft<br />
verwendet wurden.<br />
schließlich ist zu beachten, dass die faktische übernahme<br />
der sondereigentumsverwaltung durch die Mietverwalterin<br />
nach Auslaufen der Vermietergemeinschaft und<br />
des Mietgarantievertrages automatisch endet, wonach<br />
der Investor – ohne Abschluss eines neuen sondereigentumsverwaltungsvertrages<br />
nach marktüblichen Gebühren<br />
– selbst alle Aufgaben übernehmen muss, die sich im<br />
Zusammenhang mit der Vermietung ergeben, wie z. B.<br />
• ggf. kostenpflichtige Mietersuche,<br />
• Abschluss der Mietverträge,<br />
• Überwachung der Mieteingänge,<br />
• Einforderung rückständiger Mieten,<br />
• Erstellung der jährlichen<br />
Nebenkostenabrechnungen und<br />
• Durchführung der Anschlussvermietungen.<br />
dazu kommt der Besuch der jährlich stattfindenden<br />
Eigentümerversammlung zur Wahrung der Interessen<br />
gegenüber den anderen Wohnungseigentümern in der<br />
Hausgemeinschaft. Ab diesem Zeitraum trägt der Erwer-<br />
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
ber darüber hinaus das Mietausfallrisiko sowie ggf. entstehende<br />
Kosten der Neuvermietung (Makler) und ggf.<br />
erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung etc. gegenüber<br />
dem Mieter.<br />
Bei der Abwägung, ob der Investor eine in der Vermietergemeinschaft<br />
zusammengeschlossene Wohnung<br />
erwerben soll, ist zu berücksichtigen, dass durch den<br />
automatischen Beitritt zur Mietpool-GbR das Investment<br />
von Anfang an im Ertrags- und Aufwandsbereich<br />
gut kalkulierbar ist, nach Ablauf der Garantiezeit jedoch<br />
in jedem Fall eine Änderung der Ertragssituation nach<br />
oben oder unten eintreten kann. daneben ist zu berücksichtigen,<br />
dass insbesondere in der älteren journalistischen<br />
Fachliteratur vereinzelt vertreten wurde, dass der<br />
prospektierte Beitritt zu einer Vermietergemeinschaft<br />
mit Garantie aufgrund einer modellhaften Gestaltung<br />
gem. § 15b EstG als Beitritt zu einem steuerstundungsmodell<br />
angesehen werden könnte, womit zukünftig<br />
zugewiesene Verluste weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />
noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsquellen<br />
ausgeglichen werden dürfen. sofern dieses sog.<br />
Verrechnungsverbot aus § 15b EstG greifen sollte und<br />
bei einer ggf. vorgenommenen Musterberechnung des<br />
Investments erhöhte Absetzungen, bspw. bei denkmälern<br />
gem. § 7i EstG etc. mit einkalkuliert wurden, kann<br />
dies in der Anfangsphase zu einer Verschlechterung der<br />
Liquiditätsprognose führen. da im vorliegenden Fall u.<br />
a. der Beitritt zur Vermietergemeinschaft nebst Garantie<br />
ohne separate zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten<br />
führende Gebühren angeboten wird, insbesondere der<br />
Beitritt selbst nicht zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten<br />
führt – wie von § 15b EstG vorausgesetzt – und<br />
die Garantie selbst keine Verluste generiert, im Gegenteil,<br />
Einnahmen sichern soll, geht die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />
davon aus, dass dies hier nicht zutrifft. Gestützt<br />
wird diese Ansicht auch durch ein Anwendungsschreiben<br />
zu § 15b EstG des Bundesministeriums der Finanzen<br />
vom 17.07.2007, in welchem u. a. explizit auch von unschädlichen<br />
Mietpoolkonstruktionen die Rede ist. Eine<br />
Garantie für die Anwendung in diesem sinne kann hierfür<br />
jedoch nicht übernommen werden. Will der Investor<br />
dieses Risiko nicht eingehen, ist ihm anzuraten, eine<br />
ohne Vermietergemeinschaft angebotene Wohnung zu<br />
erwerben und zur Erstvermietung sowie separaten sondereigentumsverwaltung<br />
mit der Verkäuferin Rücksprache<br />
zu halten.<br />
Zur näheren Ausgestaltung der Vermietergemeinschaft,<br />
des Mietverwaltervertrages sowie des Mietgarantievertrages<br />
wird auf die Ausführungen zum „Rechtlichen<br />
Konzept“ in diesem <strong>Prospekt</strong> verwiesen. Im Einzelnen<br />
können hierzu mit der Verkäuferin ggf. auch sondervereinbarungen<br />
getroffen werden.<br />
93
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
b) Nicht an der Vermietergemeinschaft teilnehmende<br />
Wohnungseigentumseinheiten<br />
die nicht an der Vermietergemeinschaft teilnehmenden<br />
Wohnungseigentumseinheiten (dG-Neubaugeschosseinheiten<br />
WE- Nrn.: 32, 33 und 34) treten nicht automatisch<br />
einem sondereigentumsverwaltungsvertrag bei.<br />
Jedoch bietet der Bauträger ggf. auch diesem Erwerberkreis<br />
auf Anfrage eine Mietgarantie nach Absprache<br />
an und daneben können die Erwerber mit der Hausverwaltungsfirma<br />
auf Wunsch den nachstehend erwähnten<br />
und im „Rechtlichen Konzept“ näher erläuterten<br />
sondereigentumsverwaltervertrag abschließen. Ein Anspruch<br />
auf Abschluss einer Mietgarantie bzw. eines sondereigentumsverwaltervertrages<br />
besteht vorliegend<br />
jedoch nicht. soweit für diese Einheiten Mietprognosen<br />
abgegeben werden, beruhen diese auf Marktbeobachtungen<br />
und sind daher ohne ausdrücklich individuell<br />
schriftliche Zusage unverbindlich.<br />
6. Verwaltung<br />
Eine Immobilie muss verwaltet werden. die Qualität<br />
der Verwaltung entscheidet wesentlich über die Werthaltigkeit<br />
einer Immobilie und ist unabdingbare Voraussetzung<br />
für eine mögliche Wertsteigerung. Zur Verwaltung<br />
einer Immobilie gehören im Wesentlichen die<br />
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie des<br />
sondereigentums. Zu den Aufgaben und Pflichten des<br />
WEG-Verwalters für das Gemeinschaftseigentum und<br />
des Mietverwalters für die Vermietergemeinschaft sowie<br />
optional des sondereigentumsverwalters für die nicht<br />
an der Vermietergemeinschaft teilnehmenden Wohnungseigentumseinheiten<br />
wird auf die Ausführungen<br />
zum „Rechtlichen Konzept“ verwiesen. durch die Tätigkeit<br />
des Verwalters können sich der Gesamtzustand der<br />
Wohnanlage wie auch die Mieterstruktur positiv oder<br />
negativ verändern. so entscheidet z. B. der eingesetzte<br />
Mietverwalter durch die Auswahl der Mieter (Bonität/<br />
soziales Verhalten) maßgeblich über den Erfolg der Immobilieninvestition.<br />
Er entscheidet regelmäßig über die<br />
Höhe des abzuschließenden Mietvertrages und der von<br />
den Mietern zu entrichtenden umlagen, indem er zum<br />
Beispiel wirtschaftlich eigenständig entscheiden muss,<br />
ob er in einer eher schlechten Vermietungsphase die<br />
Mieten senkt, um eine Vermietung zu realisieren. ungeachtet<br />
dessen kann selbstverständlich kein Verwalter<br />
garantieren, ob bspw. nach Ablauf einer bestimmten<br />
Zeit die Wohnung tatsächlich vermietet ist bzw. der Mieter<br />
seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann<br />
bzw. nachkommt.<br />
Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilie besteht die<br />
Gefahr der Wertminderung, eingeschränkter Vermietbarkeit<br />
sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen.<br />
Zu einer gewissenhaften Verwaltung gehört z.B. auch<br />
94<br />
die sorgfältige Pflege der Außenanlagen. Ein guter WEG<br />
-Verwalter schafft es darüber hinaus, die von ihm vertretene<br />
Eigentümergemeinschaft „an einem strang“ ziehen<br />
zu lassen, insbesondere bei wichtigen Entscheidungen<br />
in Eigentümerversammlungen z.B. zu beschließender<br />
sonderumlagen, der durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen<br />
oder dem Vorgehen gegen mit Hausgeld<br />
säumigen Miteigentümern.<br />
die Gemeinschaftsbezogenheit des Wohnungseigentums<br />
bietet auch insofern Risiken, als Miteigentümer<br />
ggf. beharrlich die Hausordnung und die Grundlagen<br />
der Wohnungseigentümergemeinschaft (Miteigentumsordnung,<br />
Beschlüsse, etc.) missachten und dadurch<br />
anderen Eigentümern oder dritten Nachteile zugefügt<br />
oder diese belästigt werden. Problematisch kann es werden,<br />
wenn ein Eigentümer in finanzieller Hinsicht nicht<br />
mehr in der Lage ist, seine Beiträge zur Bewirtschaftung<br />
des jeweiligen Objektes zu leisten. sollte ein Miteigentümer<br />
in Vermögensverfall und mit Wohngeldzahlungen<br />
ausfallen, bestehen die Verpflichtungen der anderen<br />
Eigentümer zur ordnungsgemäßen Verwaltung fort.<br />
Auch haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft für<br />
gegenüber dritten begründeten Forderungen im Außenverhältnis.<br />
Jeder Eigentümer haftet einem Gläubiger<br />
der Gemeinschaft nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils.<br />
Mithin ist denkbar, dass Betriebskosten für<br />
Wohnungen zu tragen sind, für die keine Wohngeldzahlungen<br />
erlangt werden können. die gesetzlichen<br />
Möglichkeiten, in solchen Fällen eine Einziehung der<br />
Wohnung herbeizuführen, sind u. a. in finanzieller Hinsicht<br />
mit Problemen behaftet. Zu den zu vermietenden<br />
Einheiten wurde bereits im Nutzungskonzept erläutert,<br />
dass diese sondereigentumswohnungen während des<br />
Zusammenschlusses in der Vermietergemeinschaft faktisch<br />
durch den abgeschlossenen Mietverwaltervertrag<br />
von der Hausverwaltungsfirma verwaltet werden. die<br />
derzeitige Vergütung für die Mietverwaltung beträgt<br />
pro Wohnungseigentumseinheit € 12,00 inkl. der jeweils<br />
geltenden Mehrwertsteuer sowie pro Tiefgaragenstellplatz<br />
€ 2,10 inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer<br />
pro Monat. Nach Ablauf der Mietverwaltungsfrist besteht<br />
die Möglichkeit, mit der Hausverwaltungsfirma o.<br />
a. einen neuen sondereigentumsverwaltungsvertrag<br />
nach marktüblichen Gebühren abzuschließen. diese Gebühren<br />
können dann ggf. höher liegen.<br />
die Erwerber der Wohnungseigentumseinheiten, die<br />
nicht an der Vermietergemeinschaft teilnehmen, können<br />
der Hausverwaltungsfirma den Abschluss eines<br />
sondereigentumsverwaltervertrages anbieten. demnach<br />
besteht die Möglichkeit, die Verwaltung des sondereigentums<br />
für einen festen Zeitraum zu einer monatlichen<br />
Grundvergütung in Höhe von € 10,08 zzgl.<br />
der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, mithin derzeit €
12,00 je Wohneinheit und in Höhe von € 2,10 zzgl. der<br />
jeweils geltenden Mehrwertsteuer, mithin derzeit € 2,50<br />
je Tiefgaragenstellplatz zu übertragen, wobei der Verwalter<br />
berechtigt ist, seine Vergütung jährlich um 2,5%<br />
anzupassen. Allerdings ist der Verwalter nicht zum Vertragsabschluss<br />
verpflichtet.<br />
Neben der sondereigentumsverwaltung bzw. der Mietverwaltung<br />
benötigen alle Erwerber als Mitglieder der<br />
Eigentümergemeinschaft einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum.<br />
Im vorliegenden Objekt wird<br />
zum ersten Verwalter die ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />
für Haus- und Grundbesitz mbH bestellt. die<br />
monatlich hierfür entstehende Grundgebühr beträgt je<br />
Wohnungs-/Teileigentum € 20,17 zzgl. der jeweils geltenden<br />
Mehrwertsteuer, mithin derzeit € 24,00 sowie je<br />
Tiefgaragenstellplatz € 2,50 zzgl. der jeweils geltenden<br />
Mehrwertsteuer, mithin derzeit € 2,98. diese trägt ebenfalls<br />
von Anfang an der Erwerber und ist von diesem in<br />
seine Rentabilitätsberechnung einzustellen. die Kosten<br />
für die laufende Bewirtschaftung wurden entsprechend<br />
den Erfahrungswerten der aus bereits in der Vermietungsphase<br />
befindlichen vergleichbaren Häuser kalkuliert.<br />
Höhere Bewirtschaftungskosten – welche nicht<br />
ausgeschlossen werden können - verschlechtern die<br />
Rentabilität der Investition. dazu kommen noch die ggf.<br />
anfallenden Kosten des steuerberaters des Investors.<br />
Kosten der Verwaltung können üblicherweise nicht auf<br />
die Mieter umgelegt werden. Zu weiteren Gebühren für<br />
besondere Leistungen der Verwalterin und den Bewirtschaftungskosten<br />
wird auf die Angaben im Angebot<br />
nebst Anlagen zum <strong>Prospekt</strong> verwiesen. das rechtliche<br />
Konzept der Verträge ist in diesem <strong>Prospekt</strong> gesondert<br />
erläutert.<br />
7. pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung<br />
Wer sich für eine Investition in eine Immobilie entscheidet,<br />
ist gehalten, langfristig zu denken. Zur langfristigen<br />
Planung gehört die rechtzeitige Vorsorge für zukünftig<br />
notwendig werdende Instandhaltungen und Instandsetzungen.<br />
Nach der diesem Angebot zugrunde liegenden Teilungserklärung<br />
ist demnach die regelmäßige Einzahlung einer<br />
Instandhaltungsrücklage vorgesehen. die Höhe der<br />
Instandhaltungsrücklage wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
im Rahmen der Eigentümerversammlung<br />
festgelegt. sie kann sich aufgrund eines<br />
Beschlusses der Eigentümerversammlung erhöhen,<br />
aber auch ermäßigen. die Instandhaltungsrücklage wird<br />
gebildet, damit anfallende Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum<br />
(z.B. dach, Fassade, Treppenhaus,<br />
Heizungsanlage etc.) von der Eigentümergemeinschaft<br />
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
gezahlt werden können. Erfahrungsgemäß fallen vor<br />
allem in den Anfangsjahren geringere Ausgaben als die<br />
vorgesehene Instandhaltungsrücklage an. die Instandhaltungsrücklage<br />
erhöht sich somit sukzessive und steht<br />
in späteren Jahren bei erhöhten Instandhaltungsaufwendungen<br />
zur Verfügung. Erzielt die Eigentümergemeinschaft<br />
durch das Anlegen der Instandhaltungsrücklage<br />
Zinserträge, so wird hiervon die Zinsabschlagssteuer<br />
einbehalten.<br />
Als Kalkulationsgrundlage werden im hier vorliegenden<br />
Angebot die anfänglichen monatlichen Einzahlungen<br />
der Erwerber in die Instandhaltungsrücklage mit pauschal<br />
€ 0,25 je m² festgelegt. da dieser Betrag nicht auf<br />
der Basis der Restnutzungsdauer der Verschleißbauteile<br />
ermittelt wurde, ist die Instandhaltungsrücklage langfristig<br />
ggf. zu gering bemessen. sofern die Instandhaltungsrücklage<br />
nicht ausreicht, um die Instandhaltungskosten<br />
der Immobilie zu tragen, sind etwaige zusätzliche<br />
Kosten vom Wohnungseigentümer zu tragen (sonderumlagen).<br />
Es ist davon auszugehen, dass innerhalb eines<br />
Zyklus von 15 bis 40 Jahren eine grundlegende Erneuerung<br />
des Wohngebäudes erforderlich sein kann.<br />
Bedingt wird diese Erneuerung durch den Ersatz der Verschleißbauteile<br />
und die Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse.<br />
Es ist möglich, dass bereits ab dem 15. Jahr<br />
bzw. früher erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel für<br />
die Modernisierung und Instandhaltung der Immobilie<br />
zur Verfügung gestellt werden müssen. Zum heutigen<br />
stand sind hierüber keine eindeutigen quantitativen<br />
und qualitativen Aussagen möglich.<br />
Auch bei einer umfassenden sanierung und Modernisierung<br />
sowie einem durchdachten Ausbau können<br />
während der Restnutzungsdauer der Einheiten sowohl<br />
bei Altbauten als auch bei Neubauten weitere Anpassungen<br />
an die künftigen Bedürfnisse und Wünsche der<br />
Mieter erforderlich werden (z.B. bezüglich Ausstattung,<br />
Wohnungsgrundrisse, Multimedia u.Ä.). die Kosten für<br />
solche Maßnahmen sind durch die zu bildende Instandhaltungsrücklage<br />
regelmäßig nicht abgedeckt.<br />
Aufgrund der bestellten und noch zu bestellenden<br />
Grunddienstbarkeiten (Geh-, Fahr-, Leitungs- und überbaurecht<br />
am Nachbargrundstück) sollten auch für die Instandhaltungs-<br />
und Instandsetzungskosten der gemeinschaftlich<br />
genutzten Wege und Leitungen Rücklagen<br />
gebildet und die Rentabilitätsberechnung eingestellt<br />
werden.<br />
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Erwerber die Kosten<br />
etwaiger Reparaturen an seinem sondereigentum<br />
selbst zu tragen hat, soweit er vom Mieter oder dritten<br />
keinen Ersatz verlangen kann. Insofern ist zu empfehlen,<br />
auch hierfür von Anfang an Rücklagen zu bilden und<br />
diese ggf. in die Rentabilitätsberechnung einzustellen.<br />
95
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
8. kosten und finanzierung<br />
die Finanzierung einer Immobilie erfolgt i.d.R. aus Eigenkapital<br />
und Fremdmitteln. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />
dass der Investor neben dem Kaufpreis üblicherweise<br />
auch die Erwerbsnebenkosten (Notar- und<br />
Grundbuchkosten sowie Grunderwerbssteuer) sowie<br />
ggf. entstehende Zwischenfinanzierungskosten (für<br />
die Zeit der ersten Ratenzahlung ab Erwerb/Baubeginn<br />
bis hin zur Vermietung) zu bezahlen hat, die in das Gesamtinvestitionsvolumen<br />
mit einzurechnen sind. die<br />
genannten Kaufpreise beinhalten bereits die Gegenleistung<br />
des Käufers für den abzuschließenden Mietgarantievertrag,<br />
sowie sämtliche Projektierungs-, Marketing-<br />
und Vertriebskosten, welche über der gewöhnlichen<br />
Maklercourtage liegen. da die Vertriebskosten je nach<br />
Vertriebspartner und Vertriebsstand unterschiedlich<br />
hoch sind, können diese bei Interesse bei der Verkäuferin<br />
abgefragt werden. die auf den Grundstücksanteil, auf<br />
die Altbausubstanz und potenziell begünstigte Herstellungskosten<br />
sowie den ggf. zu erwerbenden Tiefgaragenstellplatz<br />
entfallenden Anschaffungskosten sind im<br />
Kaufvertrag bezeichnet und wurden von der Verkäuferin<br />
ermittelt. die abschließende Prüfung und Anerkennung<br />
obliegt dem zuständigen Finanzamt. dies kann zu<br />
einer Veränderung der steuerlichen Annahmen führen,<br />
wofür die Verkäuferin jedoch keine Haftung übernehmen<br />
kann. Gleiches gilt für sonstige Prognosen, wie z. B.<br />
Berechnungsmodelle etc. Gesondert ausgewiesen sind<br />
auch die Kosten für eine Einbauküche.<br />
Für die Finanzierung des Kaufgegenstandes spielt zum<br />
einen die Bonität des kreditnehmenden Erwerbers und<br />
zum anderen die Werthaltigkeit des Finanzierungsobjektes,<br />
mithin der Immobilie eine Rolle, da diese in der<br />
Regel als sicherheit für den Kredit dient.<br />
Bei der Bestimmung des Verkaufspreises von Wohnimmobilien<br />
– insbesondere im Kapitalanlagemarkt – wird<br />
u. a. unterschieden in Neubauten, gebrauchte Bestandsimmobilien<br />
und sanierungsimmobilien mit potenzieller<br />
steuerabschreibung. Bei Immobilien mit potenzieller<br />
steuerabschreibung ist in der Praxis der zu erzielende<br />
Verkaufspreis durch die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit<br />
wesentlich mitbestimmt. Eine Möglichkeit zur<br />
steuerabschreibung besteht jedoch unter anderem nur<br />
dann, wenn der Kaufvertrag vor der durchführung der<br />
steuerbegünstigten sanierungsleistungen abgeschlossen<br />
wurde. Beim Zweiterwerb besteht diese Möglichkeit<br />
nicht mehr, weshalb der Markt- bzw. Verkehrswert der<br />
Immobilie nach der sanierung zwangsläufig erst einmal<br />
niedriger ist. Jedem Erwerber einer Immobilie mit potenziell<br />
erhöhter steuerabschreibung (aufgrund denkmaleigenschaft<br />
oder aber Lage im sanierungsgebiet) ist<br />
daher zu empfehlen, mit einem längerfristigen Halten<br />
96<br />
im Bestand zu kalkulieren. Bei einer kurzfristigen Veräußerung,<br />
beispielsweise vor Ablauf von 10 bis 15 Jahren<br />
muss damit gerechnet werden, dass der Verkehrs- bzw.<br />
Marktwert unter den Erwerbskosten liegt. Wertentwicklungsprognosen<br />
können sich zwar an einer langfristigen<br />
Beobachtung der Vergangenheit orientieren, haben für<br />
die Zukunft jedoch immer spekulativen Charakter und<br />
können daher insbesondere für einen längerfristigen<br />
Zeitraum nur unverbindlich sein. die Fremdfinanzierung<br />
des Immobilienerwerbs erhöht die Erwerbs- und die<br />
laufenden Kosten. der Erwerber hat die sogenannten<br />
Bereitstellungszinsen (vom Zeitpunkt des darlehensvertragsabschlusses<br />
bis zur Auskehr der gesamten darlehenssumme),<br />
die laufenden Kreditzinsen, die Bearbeitungsgebühren<br />
der Bank, das Agio, eventuell Gebühren<br />
für die Finanzierungsvermittlung etc. und die Tilgung<br />
und/oder eventuell Bausparbeiträge zur späteren Tilgung<br />
zu tragen. der Erwerber trägt das Risiko, dass die<br />
für die Aufnahme von Fremdmitteln und deren Tilgung<br />
aufzuwendenden Kosten nicht durch laufende Einnahmen<br />
aus Vermietung - oder durch sonstige Vorteile, die<br />
sich der Erwerber erwartet, z. B. steuerersparnisse – abgedeckt<br />
sind. Bei Finanzierungen durch dritte (Banken<br />
etc.) ist zu berücksichtigen, dass die Konditionen (Zins<br />
und Tilgung) zeitlich befristet sind und das Objekt in der<br />
Zukunft deswegen ggf. nachfinanziert werden muss.<br />
Nach Ablauf der Finanzierung hat sich der Investor<br />
demnach um eine Anschlussfinanzierung ggf. nach Vereinbarung<br />
neuer Konditionen und unter Einrechnung<br />
erneuter Bankbearbeitungsgebühren etc. zu kümmern.<br />
Bei der Anschlussfinanzierung ist zu beachten, dass der<br />
dann gültige Zinssatz höher oder niedriger sein kann<br />
als zu Beginn der Investition, wodurch sich eine liquiditätsmäßige<br />
Verschlechterung oder Verbesserung im<br />
Verhältnis zu den Mieteinnahmen ergeben kann. die<br />
Finanzierung ist ausschließlich sache des Käufers. Bei<br />
der Entscheidung zum Investment sind neben den behandelten<br />
objektspezifischen Chancen und Risiken auch<br />
die persönlichen und individuellen Verhältnisse des Erwerbers<br />
(wie z.B. Alter, Finanzierungsdauer, Einnahmesicherheit<br />
etc.) zu berücksichtigen. soweit der Investor<br />
den Erwerb seiner Wohneinheit durch ein Bankdarlehen<br />
finanziert, haftet er persönlich für die fristgerechte Bedienung<br />
von Zinsen und die Tilgung seines darlehens,<br />
unabhängig vom Vermietungsstand seiner Wohneinheit.<br />
die Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs<br />
setzt die Kreditzusage einer Bank voraus. Entscheidet<br />
sich der Erwerber zum Kauf, bevor er eine verbindliche<br />
Kreditzusage hat, besteht das Risiko, dass aufgrund der<br />
Kaufentscheidung der Grundstückskaufvertrag zustande<br />
kommt, ohne dass der Erwerber – mangels Kreditzusage<br />
– über die Mittel verfügt, den Grundstückskaufpreis<br />
zu bezahlen. dann ist denkbar, dass die Verkäuferin<br />
in das sonstige Vermögen des Erwerbers vollstreckt und<br />
dessen Privatinsolvenz herbeigeführt wird.
Es gibt verschiedenartigste Finanzierungsmodelle mit<br />
mannigfaltigen Chancen und Risiken, die individuell<br />
auf die Bedürfnisse des Investors zugeschnitten werden<br />
können. der Investor sollte sich hierzu mehrere Angebote<br />
einholen bzw. sich bspw. von seinem Vertriebspartner<br />
eingehend informieren und aufklären lassen. Zu den Investitionskosten<br />
wird auf die Angaben im Angebot verwiesen.<br />
9. steuerliche Aspekte<br />
der Investor erzielt Einkünfte/Verluste aus Vermietung<br />
und Verpachtung. die steuerlichen Ergebnisse aus der<br />
Investition führen i.d.R. zunächst zu einer senkung<br />
des zu versteuernden Einkommens des Investors. Eine<br />
Eintragung der steuerlichen Auswirkungen auf der<br />
Lohnsteuerkarte kann frühestens im Jahr nach der Bezugsfertigkeit<br />
erfolgen. dies kann jedoch auch, je nach<br />
Handhabung des Verfahrens bei den Finanzbehörden<br />
der Länder bis zur Vorlage der endgültigen Bescheinigung<br />
der zuständigen Bescheinigungsbehörde durch<br />
den steuerpflichtigen beim Finanzamt drei bis fünf<br />
Jahre dauern. Bei einer Investition in eine Immobilie ist<br />
daher davon abzuraten, bei der Liquiditätsplanung zur<br />
Finanzierung und der unterhaltung der Immobilie allein<br />
auf steuerbegünstigungen abzustellen oder diese als<br />
Voraussetzung zum Investment zu betrachten.<br />
Es gibt keine Gewähr dafür, dass die zur Zeit der <strong>Prospekt</strong>herausgabe<br />
geltenden steuergesetze und Verordnungen<br />
sowie die Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis<br />
in unveränderter Form fortbestehen bleiben. Zum Beispiel<br />
lässt sich allgemein nicht abschätzen, ob der in den<br />
Bauträgerverträgen angegebene Herstellungs-/sanierungsaufwand<br />
in der dort angegebenen Höhe von den<br />
zuständigen Behörden als begünstigt betrachtet wird.<br />
die Höhe des wegen der sanierung (bzw. dem denkmal)<br />
begünstigten Aufwands wird durch die zuständige<br />
Behörde festgelegt. Zusätzlich steht dem zuständigen<br />
Finanzamt ein Prüfungsrecht zu. Gerade bei auszubauenden<br />
dachgeschoss- bzw. Maisonettewohnungen wurde<br />
daher vom Finanzamt die denkmalabschreibung oftmals<br />
schon versagt. dies ist vom jeweiligen Erwerber in<br />
seine Renditeberechnung einzubeziehen. die im Kaufvertrag<br />
angegebenen Werte stellen daher nur Einschätzungen<br />
dar, die nicht zwingend durch die Festsetzung<br />
der Behörden bestätigt werden müssen. die Verkäuferin<br />
kann sich allenfalls an der gegenwärtigen Praxis der Finanzbehörden<br />
orientieren. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen,<br />
dass erhöhte Abschreibungen in der Regel<br />
beim Weiterverkauf entfallen, was sich auf die Höhe des<br />
zu erzielenden Kaufpreises auswirken kann. Wegen der<br />
Einzelheiten wird auf die Ausführung zu den steuerlichen<br />
Auswirkungen in diesem <strong>Prospekt</strong> verwiesen.<br />
die in diesem <strong>Prospekt</strong> enthaltenen Angaben zu den<br />
steuerlichen Auswirkungen – auf welche ausdrücklich<br />
verwiesen wird – geben die Beurteilung von Fachleuten<br />
sowie deren Interpretation der derzeitigen Rechtslage<br />
wieder. Abweichende Interpretationen durch die<br />
Finanzbehörden können nicht ausgeschlossen werden.<br />
die Erläuterungen der steuerlichen Behandlung der Investition<br />
in diesem <strong>Prospekt</strong> spiegeln nur grundsätzlich<br />
denkbare Rahmenbedingungen wider und ersetzen in<br />
keinem Fall die persönliche und individuell auf den Erwerber<br />
abgestimmte steuerberatung. Für das Erreichen<br />
vom Investor verfolgter steuerlicher Ziele kann daher<br />
weder von der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin noch einem Vermittler<br />
eine Haftung übernommen werden.<br />
10. kumulation von chancen und risiken<br />
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
das vorliegende Angebot enthält die Chance zur werthaltigen<br />
Immobilieninvestition, wobei die Risiken abgewogen<br />
werden müssen.<br />
Im Extremfall können die beschriebenen Risiken auch<br />
gehäuft auftreten (z. B. Leerstand oder rückläufige<br />
Mieten bei steigenden Zinsen oder teurer Anschlussfinanzierung<br />
und erforderlich werdende Instandhaltungs-<br />
/Instandsetzungsaufwendungen) und je nach<br />
Vermögenslage im schlimmsten Fall bis hin zu erheblichen<br />
Vermögensverlusten des Investors führen. die<br />
vorstehende darstellung der Chancen und Risiken kann<br />
nicht abschließend sein und enthält nur die nach Auffassung<br />
der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin wichtigsten Aspekte.<br />
Weitergehende Auseinandersetzungen würden den<br />
Rahmen der gebotenen übersichtlichen darstellung<br />
übersteigen.<br />
da der <strong>Prospekt</strong> einen komplexen sachverhalt und zum<br />
Teil komplizierte Rechtsmaterien beschreibt, welche zudem<br />
im Laufe der Zeit Veränderungen unterliegen, kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass Angaben oder umstände<br />
unerwähnt bleiben, welche für die Anlageentscheidung<br />
des Investors bzw. dessen Risikoabwägung<br />
von Bedeutung sind oder werden. Insofern steht die<br />
<strong>Prospekt</strong>herausgeberin einem interessierten Erwerber<br />
jederzeit zur vollständigen und richtigen Beantwortung<br />
ggf. ergänzend auftretender Fragen zur Verfügung.<br />
Weil auch die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten<br />
eines Investors zwangsläufig in einem <strong>Prospekt</strong> nicht<br />
ganzheitlich berücksichtigt werden können, ist in jedem<br />
Fall die individuelle Prüfung, Information, Aufklärung,<br />
Beratung und Empfehlung durch eine fachkundige Person<br />
Ihres Vertrauens (bspw. Rechtsanwalt oder steuerberater)<br />
anzuraten.<br />
97
dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />
die hier angebotene Immobilieninvestition ist mit dem<br />
Abschluss mehrerer Verträge verbunden. Zum <strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt<br />
lagen hierzu bis auf die Grundlagenurkunde<br />
und die Teilungserklärung nur Entwürfe<br />
vor. Bei den Verträgen handelt es sich um ein kaufvertragsangebot<br />
nebst einer Grundlagenurkunde mit 8<br />
Anlagen des Notars Michael Ch. Bschorr aus Berlin. Bei<br />
der Grundlagenurkunde ist zu berücksichtigen, dass<br />
in dieser das Gesamtbauvorhaben (siehe „Angebot im<br />
überblick“) geregelt wurde und einzelne Anlagen aus<br />
der Grundlagenurkunde nicht für den Erwerb einer<br />
dachgeschossneubauwohnung gelten. die wesentlichen<br />
Inhalte der Verträge werden vorbehaltlich noch<br />
möglicher Veränderungen im Folgenden kurz erläutert.<br />
die Verträge selbst sind in der als Anlage zu diesem<br />
prospekt beiliegenden Vertragssammlung im Muster<br />
abgedruckt. Gültigkeit haben ausschließlich die notariell<br />
beurkundeten Verträge.<br />
1. Überblick<br />
demnach wird die Altbaugesellschaft sternecker Brauerei<br />
mbH & Co. KG (vormals Grundstein GmbH & Co.<br />
sechste Grundbesitz KG) - nachfolgend nur Verkäuferin<br />
genannt – Eigentümerin des gegenständlichen Grundbesitzes<br />
und wird Wohnungs- und Teileigentum (siehe<br />
der Teilungserklärung vom 26.05.2011, uR-Nr. Bs<br />
136/2011, Anlage 3 der Grundlagenurkunde, uR-Nr. Bs<br />
137/2011 vom 26.05.2011 jeweils des Notars Michael<br />
Ch. Bschorr in Berlin) bilden und schließt nach Angebot<br />
des Erwerbers mit diesem einen Bauträgervertrag<br />
über WEG-Eigentum in einem von der Verkäuferin zu<br />
modernisierenden Gebäude über eine Wohnungseigentumseinheit<br />
mit Bauverpflichtung und Festpreis (mit<br />
Ausnahme einer eventuellen Mehrwertsteuererhöhung)<br />
auf der Grundlage einer detaillierten Baubeschreibung<br />
ab (siehe Kaufvertragsangebot nebst Anlage 2<br />
der Grundlagenurkunde). danach treten die Erwerber<br />
der nach Teilung zu bildenden und im Kaufvertrag zu<br />
definierenden Einheiten (mit Ausnahme der dG-Neubaugeschosseinheiten<br />
WE-Nrn.: 32, 33 und 34), die ihre<br />
Einheit nicht selbst nutzen, also vermieten wollen, zeitlich<br />
befristet in eine Vermietergemeinschaft ein (siehe<br />
Anlage 5 der Grundlagenurkunde), welche zum Zwecke<br />
der durchführung dieses Vertrages mit der ProImmobilia<br />
Verwaltungsgesellschaft für Haus- und Grundbesitz<br />
mbH einen Mietverwaltervertrag abschließt (siehe Anlage<br />
7 der Grundlagenurkunde). Gleichzeitig garantiert<br />
die Verkäuferin diesen in der Vermietergemeinschaft<br />
zusammengeschlossenen Erwerbern zur Renditesicherung<br />
unter gewissen Voraussetzungen zeitlich und der<br />
Höhe nach befristet Mietzuschüsse, wozu die Vermietergemeinschaft<br />
einen Mietgarantievertrag abschließt<br />
(siehe Anlage 6 der Grundlagenurkunde). die Erwerber,<br />
welche sich nicht in der Vermietergemeinschaft befin-<br />
98<br />
den, können der Hausverwaltung ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />
für Haus- und Grundbesitz mbH einen<br />
sondereigentumsverwaltervertrag anbieten (siehe Anlage<br />
8 der Grundlagenurkunde). Außerdem treten alle<br />
Erwerber als Mitglieder der gebildeten Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
in einen Verwaltervertrag für das<br />
Gemeinschaftseigentum mit der ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />
für Haus- und Grundbesitz mbH ein,<br />
welche auch entsprechend bevollmächtigt wird (siehe<br />
Anlage 4 der Grundlagenurkunde).<br />
2. kaufvertrag<br />
2.1 Angebot<br />
der Erwerber unterbreitet der Verkäuferin ein notarielles<br />
Angebot zum Abschluss des nachbeschriebenen Kaufvertrags<br />
über die von ihm gewünschte noch zu modernisierende<br />
bzw. instandzusetzende Bestandswohnung<br />
oder noch auszubauende dachgeschossneubauwohnung.<br />
An dieses Angebot ist der Erwerber die im Kaufvertrag<br />
festgelegte Zeit unwiderruflich gebunden und<br />
kann von der Verkäuferin nur in dieser Zeit angenommen<br />
werden.<br />
2.2 Inhalt<br />
a) Grundstück<br />
die Verkäuferin hat mit notariellem Kaufvertrag vom<br />
08.12.2010 den nachstehend dargestellten Grundbesitz<br />
von der RPINVEsT Weissensee GmbH, Berlin gekauft<br />
und die Eigentumsumschreibung beantragt. der grundbuchliche<br />
Vollzug steht noch aus. der Grundbesitz ist im<br />
Grundbuch des Amtsgerichts Mitte von Weissensee Blatt<br />
1722 N im Bestandsverzeichnis unter der lfd. Nr. 1 wie<br />
folgt eingetragen:<br />
lfd. Nr. 2: Flur 244, Flurstück 4, Berliner Allee 121,<br />
Gebäude- und Freifläche mit einer grund<br />
buchlich angegebenen Größe von 5.560 m².<br />
Zu Gunsten dieses Grundbesitzes ist ein Geh-, Fahr- und<br />
Leitungsrecht an dem Grundstück Flur 244, Flurstück<br />
163, Berliner Allee 117, 119 eingetragen, verzeichnet<br />
im Grundbuch von Weissensee Blatt 4919N. An diesem<br />
Grundstück wurde außerdem eine weitere Grunddienstbarkeit<br />
(überbaurecht) zur Eintragung bewilligt und beantragt,<br />
deren grundbuchlicher Vollzug noch aussteht.<br />
der Grundbesitz wird vom Verkäufer noch real geteilt,<br />
weshalb die herauszumessende Teilfläche des Grundbesitzes<br />
mit einer Größe von ca. 926 m² in dem der Grundlagenurkunde<br />
als Anlage 1 beigefügten Lageplan exakt<br />
beschrieben wird. die nach Vermessung verbleibende<br />
Restfläche des Grundbesitzes bildet den Verkaufsgegenstand<br />
mit einer Größe von ca. 4.634 m².
der Grundbesitz war nach Angaben der Verkäuferin zum<br />
Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>erstellung wie folgt belastet:<br />
Abt. II:<br />
lfd. Nr. 1: gelöscht<br />
lfd. Nr. 2: Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />
zu Gunsten der Grundstein GmbH & Co.<br />
sechste Grundbesitz KG<br />
Abt. III: keine Eintragungen<br />
Vom Käufer werden diejenigen in Abteilung II eingetragenen<br />
Belastungen als nicht wertmindernd übernommen,<br />
deren übernahme er im Kaufvertrag erklärt. Außerdem<br />
behält sich die Verkäuferin im Kaufvertrag das<br />
Recht vor, Versorgungs- und ähnliche Verträge mit Gas,<br />
Wasser, elektrischem strom, Telefon, Antennen- oder<br />
Kabelfernsehen, zur Entwässerung, zum Anschluss an<br />
öffentliche Fern- und Entsorgungsnetze, zur sicherstellung<br />
von Zugangs- und Zufahrtsrechten, zur Benutzungsregelung<br />
von Gemeinschaftsflächen oder zur Festlegung<br />
baulicher Ausnutzungsregelungen zu schließen<br />
und diesbezüglich dienstbarkeiten im Grundbuch zur<br />
Eintragung zu bringen oder zu Lasten des Grundbesitzes<br />
Baulasten zu bestellen. Hierfür erteilt der Käufer<br />
unwiderruflich Vollmacht. In Abteilung III hatte die Verkäuferin<br />
zum Zwecke der Baufinanzierung eine brieflose<br />
Grundschuld in Höhe von 9.650.000,00 € bestellt und<br />
deren Eintragung beantragt, wobei der grundbuchliche<br />
Vollzug noch aussteht. Mit Vollzug des Kaufvertrages hat<br />
sich die Verkäuferin zur lastenfreien übertragung in Abteilung<br />
III verpflichtet.<br />
b) WEG-Teilung und kaufgegenstand<br />
die Verkäuferin verpflichtet sich, den Kaufgegenstand<br />
nach Maßgabe der der Grundlagenurkunde als Anlage<br />
2 beigefügten Baubeschreibung herzustellen und auszustatten.<br />
Konkret hat die Verkäuferin den nach Herausmessung<br />
einer Teilfläche verbleibenden Grundbesitz<br />
gemäß der Teilungserklärung vom 26.05.2011 (uR-Nr.<br />
Bs 136/2011 des Notars Michael Ch. Bschorr, Berlin, der<br />
Grundlagenurkunde als Anlage 3 beigefügt) gemäß §<br />
8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt und<br />
sondernutzungsrechte an Abstellräumen (so genannte<br />
Mieterkeller), an ebenerdigen Terrassen sowie Terrassen<br />
in den Obergeschossen vorgesehen. die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />
lag zum <strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt<br />
noch nicht vor (siehe dazu Anlagen zur Teilungserklärung<br />
in der Grundlagenurkunde). die Teilung<br />
wurde noch nicht beim Grundbuchamt beantragt. der<br />
Grundbesitz ist mit einem unter denkmalschutz stehenden<br />
Fabrikgebäude (ehemalige Brauerei) bebaut. die<br />
Verkäuferin wird das Gebäude um- und ausbauen sowie<br />
dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />
46 Wohnungen und 26 Tiefgaragenstellplätze errichten.<br />
die Ausstattung der Einheiten ergibt sich aus der Baubeschreibung,<br />
die als Anlage 2 der Grundlagenurkunde<br />
beigefügt ist. die Baugenehmigung wurde bereits durch<br />
die Verkäuferin beantragt, liegt jedoch noch nicht vor.<br />
der Kaufvertrag hat demnach den Kauf einer noch zu<br />
sanierenden bzw. noch auszubauenden sondereigentumseinheit<br />
nebst Miteigentumsanteil am Grundstück,<br />
sowie ggf. sondernutzungsrechte an Abstellräumen<br />
(sog. Mieterkeller) und Terrassenflächen (siehe Anlage<br />
4-10 der Teilungserklärung als Anlage 3 zur Grundlagenurkunde)<br />
sowie ggf. einen Tiefgaragenstellplatz zum<br />
Inhalt. der Kaufgegenstand wird dazu im Kaufvertrag<br />
exakt bezeichnet, wobei der Erwerber mitteilen soll, ob<br />
er diesen zum Eigennutz oder zur Vermietung erwirbt.<br />
c) kaufpreis<br />
der Kaufpreis ist mit Ausnahme einer eventuellen<br />
Mehrwertsteuererhöhung ein Festpreis. Er ist für die<br />
Geschosswohnungen u.a. aufgespalten nach Anteil an<br />
Grund und Boden, auf die Altbausubstanz und auf die<br />
ggf. nach § 7 i EstG begünstigten Herstellungskosten.<br />
Für die dachgeschossneubauwohnungen erfolgt ggf.<br />
eine Aufspaltung u. a. für den Grundstücks- und Neubauanteil.<br />
Hinzuzurechnen sind die Kosten für eine Einbauküche<br />
sowie die Kosten für den ggf. zu erwerbenden<br />
Tiefgaragenstellplatz. die Aufschlüsselung der Kosten<br />
erfolgt auf der Grundlage von prognostizierten Werten.<br />
Ob diese steuerlich anerkannt wird, kann nicht garantiert<br />
werden. die genannten Kosten umfassen alle Kosten<br />
für die vertragsgemäße Herstellung, insbesondere<br />
alle bis zur Abnahme fälligen Erschließungskosten, straßenanliegerbeiträge,<br />
sonstige Lasten und steuern, für<br />
die der Kaufgegenstand haftet. Ferner sind die Leistungen<br />
mit abgegolten, die aufgrund des Mietgarantievertrages<br />
erbracht werden. Im Kaufpreis enthalten sind des<br />
Weiteren die Kosten der Projektierung, des Marketings<br />
und des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auch die<br />
Innenprovision, die der Veräußerer an den Kapitalanlagevertrieb<br />
bezahlt. die Kosten, steuern und Gebühren<br />
zum Abschluss und zur durchführung des Kaufvertrages,<br />
insbesondere auch die Kosten des Vertragsangebots<br />
bei Nichtannahme durch die Verkäuferin, außerdem die<br />
Kosten der Annahme und die Kosten der Verkäuferin zur<br />
Mitwirkung bei der Kaufpreisfinanzierung, insbesondere<br />
die Notargebühren, die Kosten des Grundbuchamts,<br />
die Grunderwerbsteuer und die Finanzierungskosten<br />
(z. B. Bankbearbeitungs- und schätzkosten, darlehens-<br />
und eventuelle Bereitstellungs- und/oder Zwischenfinanzierungszinsen<br />
etc.) sowie die vom Erwerber ggf. an<br />
einen Vermittler zu zahlende Außenprovision, trägt der<br />
Erwerber gesondert. Gleiches gilt für vereinbarte sonderwünsche,<br />
die den Aufwand erhöhen. die gesondert<br />
zu bezahlende Einbauküche gehört zum zwingenden<br />
Leistungsumfang. Ausnahmen können sich aufgrund<br />
99
dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />
potenzieller Mieterabsprachen bzw. –wünsche ergeben,<br />
womit sich der Gesamtkaufpreis um den für die Einbauküche<br />
veranschlagten Preis vermindert.<br />
d) kaufpreisfälligkeit<br />
Zur sicherung der Ansprüche des Erwerbers orientiert<br />
sich die Fälligkeit seiner Zahlungen nach § 632 a BGB, der<br />
HausbauVO (Art. 244 EGBGB) und der Makler- und Bauträgerverordnung<br />
(MaBV). demnach hat die Verkäuferin,<br />
wenn sie Abschlagszahlungen verlangt, eine Fertigstellungssicherheit<br />
für die rechtzeitige Herstellung des Werkes<br />
ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Kaufpreises<br />
gemäß § 632 a BGB nach ihrer Wahl, z. B. in Form<br />
einer Garantie o. ä. oder der Erlaubnis zum Einbehalt bei<br />
der ersten Abschlagszahlung zu erbringen. Im Weiteren<br />
kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl den Käufer durch<br />
am Baufortschritt bemessene Fälligkeit von Kaufpreisteilzahlungen<br />
nach § 3 MaBV sowie bei Nichtvorliegen<br />
der Grundvoraussetzung durch eine Bürgschaft nach §<br />
7 MaBV sichern. der Kaufpreis ist also erst zu bezahlen,<br />
wenn der Kaufvertrag rechtswirksam ist, alle für seinen<br />
Vollzug erforderlichen Genehmigungen auflagenfrei<br />
vorliegen, zur sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung<br />
eine Vormerkung im vertraglich vereinbarten<br />
Rang zugunsten des Käufers im Grundbuch des<br />
Kaufgegenstandes eingetragen ist, die Freistellung des<br />
Kaufgegenstandes von allen Grundpfandrechten, die<br />
vom Käufer nicht übernommen, im Rang vor bzw. neben<br />
der Eigentumsvormerkung ggf. zur Eintragung gelangt<br />
sind, sichergestellt ist und dies dem Erwerber vom Notar<br />
schriftlich bestätigt wurde. Außerdem erforderlich<br />
ist, dass die Verkäuferin dem Käufer schriftlich bestätigt,<br />
dass die entsprechenden Baugenehmigungen vorliegen<br />
und seit Eingang dieser Bestätigung ein Monat vergangen<br />
ist. der an der MaBV orientierte Ratenzahlungsplan<br />
nach Bauabschnitten bzw. Baufortschritt ist im Einzelnen<br />
dem Kaufvertragsentwurf zu entnehmen. die Verkäuferin<br />
hat den Käufer schriftlich über den Bautenstand<br />
zu unterrichten. Alternativ zur vorgeschriebenen<br />
Fälligkeitsregelung kann die Verkäuferin eine dem § 7<br />
Abs. 1 MaBV entsprechende Bürgschaft zur sicherung<br />
eines etwaigen Rückzahlungsanspruches des Erwerbers<br />
stellen, womit unabhängig von grundbuchrechtlichen<br />
Verzögerungen der Kaufpreis nach Fortschritt zu begleichen<br />
ist. Ggf. ist beabsichtigt, eine entsprechende<br />
Bürgschaft gleich zu Beginn für die bereits vorhandene<br />
Altbausubstanz u. a. zu legen und den Kaufpreis damit<br />
in der hierfür vorgesehenen Höhe fällig zu stellen. die<br />
stellung der Fertigstellungssicherheit wird hiervon nicht<br />
berührt. Zahlt der Erwerber eine Kaufpreisrate nicht<br />
rechtzeitig, kann die Verkäuferin ihren Verzugsschaden<br />
gegenüber dem Erwerber geltend machen, mindestens<br />
jedoch 8% Zinsen jährlich. Eine Aufrechnung mit etwaigen<br />
Forderungen des Erwerbers gegen Ansprüche der<br />
Verkäuferin, insbesondere des Kaufpreisanspruchs, ist<br />
100<br />
ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten<br />
oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />
e) kaufpreisfinanzierungsnachweis<br />
und Grundstücksbelastungen<br />
der Käufer verpflichtet sich gegenüber der Verkäuferin<br />
zur übergabe einer Finanzierungsbestätigung seines<br />
Kreditinstituts innerhalb von vier Wochen nach Angebotsabgabe.<br />
Aus dieser muss ersichtlich sein, dass die<br />
Eigenmittel zur Verfügung stehen und etwa eingeplante<br />
Fremdmittel zugesagt sind. sofern der Käufer dieser Verpflichtung<br />
nicht (rechtzeitig) nachkommt, kann die Verkäuferin<br />
den ggf. bereits wirksamen Kaufvertrag rückabwickeln<br />
und schadenersatz verlangen. die Verkäuferin<br />
verpflichtet sich bei der Bestellung der zur sicherung<br />
der vom Käufer aufgenommenen darlehen erforderlichen<br />
dinglichen Rechte (insbesondere Grundschulden)<br />
mitzuwirken und erteilt dem Käufer hierfür Vollmacht.<br />
damit verbundene Kosten übernimmt der Käufer. Zur<br />
sicherung der Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />
mit Bedingungen und Auflagen verbunden, die<br />
den Zweck haben, dass Auszahlungen der finanzierenden<br />
Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld tilgen. Im<br />
übrigen ist die Kaufpreisfinanzierung ausschließlich sache<br />
des Erwerbers.<br />
f) sanierungs- und Ausbauverpflichtung<br />
sowie fertigstellung<br />
die Modernisierungs- und Ausbauverpflichtung ergibt<br />
sich aus der als Anlage 2 zur Grundlagenurkunde beigefügten<br />
Baubeschreibung. die Baubeschreibung wird<br />
damit zum Gegenstand des Grundstückskaufvertrages<br />
gemacht. die TüV süd Industrie service GmbH hat die<br />
gesamte Bauausführung durch baubegleitende Prüfungen<br />
auf Kosten der Verkäuferin zu überwachen. Änderungen<br />
in der Planung und Ausführungsart, den vorgesehenen<br />
Baustoffen und Einrichtungsgegenständen<br />
(soweit überhaupt geschuldet) behält sich die Verkäuferin<br />
vor, soweit sich diese technisch oder wirtschaftlich<br />
als zweckmäßig oder notwendig erweisen oder auf<br />
behördlichen Auflagen beruhen und nicht wert- oder<br />
gebrauchsmindernd sowie dem Käufer zumutbar sind.<br />
Auch geringfügige Änderungen der Wohnfläche (bis<br />
zu 2% der m²) und der Raumaufteilung haben keinen<br />
Einfluss auf den Preis und den sonstigen Vertragsinhalt.<br />
Kaufpreisminderungen oder -erhöhungen erfolgen nur<br />
hinsichtlich der die Toleranzschwelle von 2% übersteigenden<br />
Flächenabweichung bezogen auf die Gesamtfläche<br />
der Einheit. die Berechnung der Wohnfläche erfolgt<br />
nach der seit 01.01.2004 geltenden Wohnflächenverordnung<br />
(WoFlV), wobei jedoch zugeordnete sondernutzungsrechte<br />
an Terrassenflächen sowie sondereigentum<br />
an Balkon- und Terrassenflächen unter Anrechnung<br />
der Hälfte der Grundfläche bei der Flächenberechnung<br />
berücksichtigt werden.
die Verkäuferin beabsichtigt das sondereigentum bis<br />
zum 30.12.2012 bezugsfertig zu erstellen und garantiert<br />
dies bis spätestens zum 30.06.2013. Zur vollständigen<br />
Fertigstellung des Kaufgegenstandes sowie des Gemeinschaftseigentums<br />
verpflichtet sich die Verkäuferin<br />
ebenfalls bis spätestens zum 30.06.2013. die Fertigstellungsdaten<br />
sind im <strong>Prospekt</strong> unverbindlich geplant und<br />
können bei der Verkäuferin nachgefragt werden. Maßgeblich<br />
sind die im Notarvertrag enthaltenen Fristen.<br />
Gleichzeitig wird für die Zeit ab dem 01.07.2013 ein pauschaler<br />
Verzugsschaden in Höhe von monatlich 8,59 € je<br />
m² Wohnfläche für die überschreitung des zugesicherten<br />
Bezugsfertigkeitstermins vereinbart. der Anspruch<br />
ist auf max. 10 % des Kaufpreises begrenzt, ohne dass<br />
weitergehende schadenersatzansprüche des Käufers<br />
wegen Fristüberschreitung (auch wegen etwaiger steuerlicher<br />
Nachteile) ausgeschlossen sind. Es wird jedoch<br />
vereinbart, dass ein Mietausfallschaden für den Zeitraum<br />
nicht gegeben ist, als der Erwerber Zahlungen aus<br />
einem Mietgarantievertrag erhält. sonderwünsche des<br />
Erwerbers bei der Bauausführung können nur in geringem<br />
umfang berücksichtigt werden und die Bauzeit verlängern.<br />
Im übrigen bedürfen diese der Genehmigung<br />
der Verkäuferin und sind zu vergüten. sonderwunschvereinbarungen<br />
bedürfen grundsätzlich der notariellen<br />
Beurkundung. Eine Haftung der Verkäuferin für die sonderwünsche<br />
wird auch bei Genehmigung nicht begründet.<br />
Ein Anspruch auf die Vereinbarung von sonderwünschen<br />
besteht außerdem nicht.<br />
g) Abnahme<br />
die Abnahme erfolgt für das sondereigentum nach<br />
bezugsfertiger Herstellung und für das Gemeinschaftseigentum<br />
nach dessen Fertigstellung, wobei selbständige<br />
Gewerke des Gemeinschaftseigentums getrennt<br />
abgenommen werden können. Abnahmetermine sind<br />
seitens der Verkäuferin mit den im Kaufvertrag festgelegten<br />
Fristen rechtzeitig mitzuteilen. Zur Abnahme des<br />
Gemeinschaftseigentums beauftragt und bevollmächtigt<br />
der Käufer hierzu den sachverständigen TüV süd Industrie<br />
service GmbH, unbeschadet des Rechts auf persönliche<br />
Abnahme. die Abnahme des sondereigentums<br />
erfolgt durch den Käufer persönlich, wobei er für den<br />
Fall seines Nichterscheinens oder Nichtvertretung aufgrund<br />
von ihm schriftlich erteilter Vollmacht ebenfalls<br />
den sachverständigen TüV süd Industrie service GmbH<br />
beauftragt und bevollmächtigt. Alternativ dazu kann bei<br />
ordentlicher Fristsetzung und wiederholtem Nichterscheinen<br />
des Erwerbers zum Abnahmetermin unter gewissen<br />
Voraussetzungen die Verkäuferin die Abnahme<br />
allein durchführen bzw. trägt der Käufer bei rügeloser<br />
Ingebrauchnahme des Kaufgegenstands die Beweislast<br />
für das Vorhandensein von Mängeln bei Inbesitznahme.<br />
die Kosten des sachverständigen für die Abnahme des<br />
sondereigentums trägt der Käufer in Höhe von € 445,00<br />
dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />
inkl. Mehrwertsteuer, sofern er nicht selbst abnimmt.<br />
darüber hinausgehende Kosten des sachverständigen<br />
sowie dessen Honorar für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums<br />
sind von der Verkäuferin zu tragen<br />
bzw. werden von dieser übernommen.<br />
h) Übergang des Vertragsbesitzes sowie der rechte<br />
und pflichten<br />
übergang des Vertragsbesitzes, Eintritt in Rechte und<br />
Pflichten, der Besitz, die Gefahr, die Lasten, Abgaben<br />
und Nutzen sowie die Verkehrssicherungspflichten gehen<br />
auf den Käufer mit Abnahme sowie der Bezahlung<br />
der bis dahin fälligen Kaufpreisteile über. Mit übergabe<br />
gehen auch die Rechte und Pflichten des Eigentümers<br />
als Wohnungs- bzw. Teileigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz,<br />
der Teilungserklärung und der<br />
Miteigentumsordnung auf ihn über. Auch in ggf. von<br />
der Verkäuferin abgeschlossene Versorgungsverträge<br />
mit Wasser-, Abwasser-, Energieversorgungs-, Kabel-,<br />
Aufzugs-, Ver- und Entsorgungsbetreibern sowie Wartungsverträge<br />
und Versicherungen tritt der Erwerber<br />
am übergabestichtag ein und genehmigt die jeweiligen<br />
Vertragsschlüsse.<br />
die Verkäuferin hat in der Teilungserklärung die ProImmobilia<br />
Verwaltungsgesellschaft für Haus- und Grundbesitz<br />
mbH zum ersten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />
(WEG) bestellt. Ab übergabe<br />
des Vertragsbesitzes ist der Käufer zur Zahlung von<br />
Wohngeld (im Wesentlichen bestehend aus Betriebs-<br />
und Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungsrücklage,<br />
Verwalterhonorar sowie ggf. in der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
beschlossenen sonderumlagen)<br />
verpflichtet. der Käufer verpflichtet sich im Kaufvertrag<br />
gegenüber der Verkäuferin zur Weitergabeverpflichtung<br />
aller in dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen<br />
und Anerkenntnisse bei Weiterveräußerung. Zur weiteren<br />
Erläuterung wird auf die nachfolgenden Ausführungen<br />
zum Hausverwaltungsvertrag für das Gemeinschaftseigentum<br />
verwiesen.<br />
i) Gewährleistung<br />
soweit nicht neu hergestellte sachen geliefert und keine<br />
Werkleistungen erbracht werden, werden Mängelgewährleistungsansprüche<br />
weitestgehend ausgeschlossen.<br />
dies ist ein üblicher Gewährleistungsausschluss für<br />
Größe, Güte und Beschaffenheit des Grund und Bodens<br />
und für die vorhandene, nicht von der Modernisierung<br />
bzw. Neuherstellung betroffene Bausubstanz. Allerdings<br />
ist die Verkäuferin verpflichtet, die Altbausubstanz im<br />
Rahmen der durchführung der Bauleistung ordnungsgemäß<br />
auf Mangelhaftigkeit zu untersuchen und insoweit<br />
festgestellte Mängel zu beseitigen. die Haftungsausschlüsse/<br />
-begrenzungen gelten nicht für schäden<br />
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit, wenn die Verkäuferin die Pflichtverletzung<br />
101
dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />
zu vertreten hat und sonstige schäden, die auf einer<br />
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
der Verkäuferin beruhen. Einer Pflichtverletzung der<br />
Verkäuferin steht die eines gesetzlichen Vertreters oder<br />
Erfüllungsgehilfen gleich. Aufgrund der vorhandenen<br />
strukturellen Grundsubstanz des Altbaus können die für<br />
Neubauten geltenden Normen bzw. der heutige stand<br />
der Technik im Hinblick auf schall-, Brand-, Wärme- und<br />
Feuchteschutz teilweise nicht erreicht werden, was der<br />
Käufer mit Abschluss des Kaufvertrages akzeptiert. dies<br />
gilt auch im Hinblick auf eine ggf. bestehende Feuchtigkeit<br />
der Kellerräume. Für alle erbrachten Bauleistungen<br />
stehen dem Käufer die Rechte nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften (BGB) zu. danach verjähren Ansprüche aus<br />
Arbeiten an einem Bauwerk in fünf Jahren ab Abnahme,<br />
mit Ausnahme der Malerarbeiten an Außenfenstern, für<br />
Arbeiten am Grundstück und für bewegliche Gegenstände,<br />
soweit sie nicht zu den wesentlichen Bestandteilen<br />
des Gebäudes gehören. diese verjähren zwei Jahre<br />
nach Abnahme. Für Verschleißschäden übernimmt die<br />
Verkäuferin keine Haftung. die Verkäuferin tritt sicherungshalber<br />
mit Wirkung zum übergabetag sämtliche<br />
Mängelansprüche gegen am Bau beteiligte unternehmer,<br />
Architekten, Ingenieure und sonstige dritte an den<br />
die Abtretung annehmenden Käufer ab. die Abtretung<br />
entfaltet jedoch erst Wirkung, wenn die Ansprüche des<br />
Käufers gegen die Verkäuferin nicht mehr bestehen oder<br />
durchgesetzt werden können. die Verkäuferin bleibt im<br />
Weiteren berechtigt und verpflichtet, die Ansprüche gegen<br />
die am Bau beteiligten dritten im eigenen Namen<br />
geltend zu machen.<br />
j) Voraussetzungen und folgen der<br />
Eigentumsübertragung<br />
die Auflassung des Kaufgegenstandes erfolgt nach vollständiger<br />
vertragsgemäßer Zahlung des Kaufpreises<br />
und der Grunderwerbssteuer. sollte der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht<br />
ausüben, den Kaufpreis mindern<br />
oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen erklären,<br />
erfolgt die Auflassung Zug-um-Zug gegen sicherstellung<br />
der strittigen Kaufpreisrestforderung durch Vorlage<br />
einer im Kaufvertrag näher bezeichneten Bürgschaft. die<br />
Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt demnach<br />
in Abteilung II und III lastenfrei, mit Ausnahme der<br />
nach dem Kaufvertrag zu übernehmenden oder noch<br />
einzutragenden Belastungen und von Belastungen, an<br />
denen der Erwerber mitgewirkt hat. Zur sicherung des<br />
Anspruchs auf Eigentumsverschaffung wird im Grundbuch<br />
eine Auflassungsvormerkung eingetragen.<br />
k) Vollmachten<br />
Im Vertrag sind verschiedene, zum Teil weitreichende<br />
Vollmachten enthalten. Zunächst bevollmächtigt der<br />
Verkäufer den Käufer zur Bestellung von Grundpfandrechten<br />
sowie der Erteilung von untervollmachten.<br />
102<br />
die Vertragsparteien wiederum bevollmächtigen die<br />
Notarangestellten im für die Vertragsdurchführung nötigen<br />
umfang. Hierzu zählt auch, namens der Parteien<br />
Grundpfandrechte aller Art zu bestellen, ihre Eintragung<br />
zu bewilligen und zu beantragen, die Parteien der dinglichen<br />
Zwangsvollstreckung nach Maßgabe von § 800<br />
ZPO zu unterwerfen sowie für den Käufer – mehrere<br />
als Gesamtschuldner – abstrakte schuldbekenntnisse<br />
in Höhe der Grundschuldbeträge nebst Zinsen und<br />
Nebenleistungen zu erklären und ihn insoweit der persönlichen<br />
Zwangsvollstreckung nach § 794 ZPO zu unterwerfen,<br />
des Weiteren bankübliche Zweckerklärungen<br />
abzugeben. sofern die Vollmachten nicht ausreichend<br />
sind bzw. anerkannt werden, müssen die Erwerber einen<br />
erneuten Notartermin auf eigene Kosten wahrnehmen.<br />
daneben ist die Verkäuferin unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des selbstkontrahierungsverbotes<br />
vom Käufer unwiderruflich bevollmächtigt, u. a. die Teilungserklärung<br />
samt Gemeinschaftsordnung sowie die<br />
Grundlagenurkunde bis zur Eigentumsumschreibung<br />
aller Einheiten in beliebiger Weise abzuändern oder zu<br />
ergänzen. Im Innenverhältnis darf die Verkäuferin ohne<br />
Zustimmung des Käufers nur Änderungen vornehmen,<br />
die bei wirtschaftlicher Betrachtung keine unzumutbare<br />
Beeinträchtigung der Käuferinteressen mit sich bringt.<br />
darüber hinaus ist die Verkäuferin bevollmächtigt, Verträge<br />
mit dritten, insbesondere Versorgungsverträge zu<br />
schließen. des Weiteren werden Vollmachten zur Bestellung<br />
und übernahme von dienstbarkeiten und Baulasten<br />
erteilt.<br />
l) rücktritt<br />
die Rückgängigmachung des Vertrages bzw. der Vertragsrücktritt<br />
ist auf die gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten,<br />
vorwiegend bei Vertragspflichtverletzungen<br />
einer Partei, beschränkt. Ein Rücktrittsrecht besteht<br />
insbesondere in der Regel nicht, wenn in der Person einer<br />
Partei Leistungserschwernisse eintreten, die die andere<br />
Partei nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen bspw.<br />
schwierigkeiten bei der Finanzierung oder enttäuschte<br />
Erwartungen bei der Wertentwicklung bzw. bei steuerlichen<br />
Gestaltungsmöglichkeiten, da diese nicht garantiert<br />
werden können.<br />
3. Hausverwaltungsvertrag für das<br />
Gemeinschaftseigentum<br />
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) obliegt<br />
die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einem<br />
von der Eigentümergemeinschaft bestellten Verwalter.<br />
die Verkäuferin hat in der Teilungserklärung (Anlage<br />
3 der Grundlagenurkunde) die ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />
für Haus- und Grundbesitz mbH zum<br />
ersten Verwalter bestellt, beauftragt und bevollmächtigt<br />
und dazu einen Verwaltervertrag abgeschlossen, der im
Wortlaut als Anlage 4 der Grundlagenurkunde beigefügt<br />
ist. der Erwerber genehmigt den mit der Verwalterin abgeschlossenen<br />
Verwaltervertrag und erteilt die Verwaltervollmacht<br />
(Anlage des Verwaltervertrages).<br />
3.1 Beitritt und laufzeit<br />
der Verwaltungsvertrag beginnt mit dem Monatsersten,<br />
der auf die Bezugsfertigkeit der ersten Wohneinheit<br />
folgt und gilt für den Zeitraum der Verwalterbestellung<br />
für die dauer von 3 Jahren und kann nur aus wichtigem<br />
Grund vorzeitig beendet werden. Eine Neubestellung<br />
bedarf eines Beschlusses in der Eigentümerversammlung,<br />
wobei zu beachten ist, dass sich der Hausverwaltungsvertrag<br />
grundsätzlich um 5 Jahre verlängert. In<br />
diesen Vertrag tritt der einzelne Erwerber ein, sobald er<br />
Wohnungseigentümer wird, wirtschaftlich kraft Kaufvertrag<br />
mit übergang von Besitz, Nutzen und Lasten – ohne<br />
dass es weiterer Vereinbarungen oder Erklärungen bedürfte.<br />
Rechtsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen<br />
den einzelnen Wohnungseigentümern einerseits<br />
und dem WEG-Verwalter andererseits.<br />
3.2 Aufgaben und pflichten<br />
der WEG - Verwalter sorgt u. a. für die rechtzeitige Erstellung<br />
des Wirtschaftsplanes und hat die erforderlichen<br />
Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandhaltung<br />
und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums<br />
zu treffen. die einzelnen Aufgaben und Befugnisse sowie<br />
Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Verwaltervertrag<br />
und der Teilungserklärung nebst Miteigentumsordnung.<br />
Insbesondere bedarf die Veräußerung<br />
des Wohnungs- und Teileigentums der schriftlichen und<br />
notariell zu beglaubigenden Zustimmung des Verwalters.<br />
Für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander<br />
und für die Verwaltung gelten die Beschlüsse<br />
der Wohnungseigentümer, der Verwaltervertrag für das<br />
Gemeinschaftseigentum, die Miteigentumsordnung sowie<br />
die Bestimmungen des WEG.<br />
3.3 Instandhaltungsrücklage<br />
und Hausverwaltervergütung<br />
die ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft für Haus-<br />
und Grundbesitz mbH verwaltet u. a. die von der Wohnungseigentumsgemeinschaft<br />
zu bildende Instandhaltungsrücklage<br />
und ist in dem Rahmen berechtigt,<br />
umbuchungen vom Instandhaltungskonto für kurzfristige<br />
Liquiditätsausgleichungen bei nicht ausreichend<br />
geleisteten Vorauszahlungen vorzunehmen. des Weiteren<br />
beruft sie die WEG - Versammlungen ein. der WEG -<br />
Verwalter erhält eine monatliche Grundgebühr von derzeit<br />
€ 20,17 zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer,<br />
mithin derzeit € 24,00 je Wohnungs-/Teileigentum und<br />
€ 2,50 zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, mithin<br />
derzeit € 2,98 je Tiefgaragenstellplatz. Besondere<br />
Leistungen sind ausweislich des Verwaltervertrages ge-<br />
dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />
sondert zu vergüten. Eine umlage dieser Kosten auf die<br />
Mieter ist nicht möglich.<br />
4. Vermietergemeinschaft, Mietverwaltervertrag und<br />
Mietgarantie<br />
4.1 Vertrag über die Vermietergemeinschaft<br />
die Erwerber der gemäß der Teilungserklärung (Anlage<br />
3 der Grundlagenurkunde) zu bildenden Eigentumseinheiten<br />
(mit Ausnahme der dG-Neubaugeschosseinheiten<br />
WE- Nrn.: 32, 33 und 34) schließen sich zu einer<br />
Vermietergemeinschaft nach Maßgabe des als Anlage<br />
5 zur Grundlagenurkunde beigeschlossenen Vertrages<br />
zusammen. Erwerber, welche bei Abschluss des Kaufvertrages<br />
von Anfang an eine selbstnutzung beabsichtigen,<br />
können für die Zeit der selbstnutzung nicht teilnehmen,<br />
so dass eine Mitgliedschaft erst bei einer etwaigen<br />
Aufgabe der selbstnutzung begründet wird. demnach<br />
werden die Einnahmen aus der Vermietung (Miete zzgl.<br />
Betriebskosten) im Bindungszeitraum dieser Vereinbarung<br />
an die Vermietergemeinschaft abgetreten, einheitlich<br />
ermittelt und unter den Wohnungseigentümern im<br />
Verhältnis der jeweiligen vermietbaren Wohnfläche pro<br />
m² monatlich verteilt. die abgetretenen Mieten aus den<br />
ersten drei Monaten ab Bezugsfertigkeit der jeweiligen<br />
Eigentumswohnung vom teilnehmenden Wohnungseigentümer<br />
verbleiben in voller Höhe bei der Vermietergemeinschaft.<br />
die erste Ausschüttung von Mieten erfolgt<br />
demnach erst ab dem vierten Monat, der auf die<br />
Bezugsfertigkeit der Eigentumswohnung folgt.<br />
Käufer und Verkäuferin beauftragen und bevollmächtigen<br />
sich dazu gegenseitig unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des selbstkontrahierens alles zur Gründung<br />
und zum Beitritt des Käufers zu der Vermietergemeinschaft<br />
Erforderliche und Zweckmäßige zu veranlassen<br />
und den nachbeschriebenen Mietverwaltervertrag<br />
– nebst zu erteilender Vollmacht – gemäß Anlage 7 der<br />
Grundlagenurkunde sowie dem unten erläuterten Mietgarantievertrag<br />
gemäß Anlage 6 der Grundlagenurkunde<br />
zu schließen. Für den Fall der Weiterveräußerung<br />
des Wohnungseigentums verpflichtet sich der Käufer,<br />
seinen Rechtsnachfolger bezogen auf die Vermietergemeinschaft<br />
zum Beitritt zu verpflichten, und zwar in<br />
der Weise, dass dieser wiederum verpflichtet ist, seinen<br />
Rechtsnachfolger in der selben Weise zu binden.<br />
die Gemeinschaft endet durch Zeitablauf zum<br />
30.06.2018. die Vermietergemeinschaft kann bis dahin<br />
nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, wozu auf<br />
die im Vertrag über die Vermietergemeinschaft enthaltenen<br />
Bedingungen verwiesen wird. Insbesondere stellt<br />
ein späterer Eigenbezug durch den Wohnungseigentümer<br />
keinen wichtigen Grund dar. In diesem Falle ruht die<br />
Mitgliedschaft während der dauer der Eigennutzung.<br />
103
dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />
4.2 Mietverwaltervertrag<br />
Zur Verwaltung der Vermietergemeinschaft werden die<br />
Wohnungseigentümer gemeinsam die ProImmobilia<br />
Verwaltungsgesellschaft für Haus- und Grundbesitz mbH<br />
beauftragen und während der bestehenden Vermietergemeinschaft<br />
vertraglich binden und bevollmächtigen<br />
bzw. die Bestellung bestätigen. der entsprechende<br />
Mietverwaltervertrag nebst Mietverwaltungsvollmacht<br />
ist als Anlage 7 der Grundlagenurkunde beigefügt.<br />
die Mietverwalterin nimmt ihre Tätigkeit betreffend die<br />
jeweiligen Einheiten mit deren Bezugsfertigstellung auf.<br />
Hierbei hat die Mietverwalterin für die jeweiligen Erwerber<br />
(bzw. die Vermietergemeinschaft) alle Rechte und<br />
Pflichten als Vermieter der Einheit(en) auftragsgemäß<br />
wahrzunehmen gemäß den Vorgaben des Vertrages<br />
über die Vermietergemeinschaft in Verbindung mit der<br />
notariellen Grundlagenurkunde und dem Kaufvertrag.<br />
der Mietverwalter ist dazu beauftragt und bevollmächtigt,<br />
Mietverträge abzuschließen, zu ändern, aufzuheben,<br />
zu kündigen, die Mieterhöhung namens und im<br />
Auftrag des jeweiligen Wohnungseigentümers vorzunehmen<br />
und alle sonstigen Erklärungen abzugeben und<br />
entgegenzunehmen, das Mietinkasso vorzunehmen<br />
und monatlich, hilfsweise quartalsmäßig nach Abzug<br />
der Verwaltergebühren, Kosten und des Hausgeldes<br />
an die Wohnungseigentümer auszukehren, Ansprüche<br />
selbst bzw. – soweit es sich um Rechtsberatung handelt<br />
– durch einen Anwalt durchzusetzen, Mietsicherheiten<br />
entgegenzunehmen, zu verwalten, zu verrechnen und<br />
Mitteilung über ggf. bestehenden Reparaturbedarf,<br />
betreffend die jeweiligen Einheiten (auch bei Gewährleistungsansprüchen)<br />
zu machen. Bei Gefahr in Verzug<br />
ist der Verwalter berechtigt, nach eigenem Ermessen<br />
zu handeln. Im übrigen hat er sich bei Einzelreparaturen,<br />
die einen Betrag von € 500,00 inkl. Mehrwertsteuer<br />
übersteigen, vor Auftragserteilung vom jeweiligen Wohnungseigentümer<br />
(Auftraggeber) eine Genehmigung<br />
einzuholen. der Mietverwalter erstellt die Jahresabrechnung<br />
über die Heiz- und Betriebskosten, betreffend die<br />
jeweiligen Einheiten, zur umlage auf die Mieter. Er ist<br />
schließlich zur überwachung der Einhaltung von Mieterpflichten<br />
(Renovierung etc.) sowie ggf. zur Anforderung<br />
von Geldmitteln in (garantierter) Höhe des auftretenden<br />
Mietfehlbetrages von der Verkäuferin unter Beachtung<br />
der Regelungen in der Grundlagenurkunde verpflichtet.<br />
der Mietverwalter erhält hierfür Auslagenersatz und<br />
eine monatliche Vergütung pro Wohnungseigentumseinheit<br />
in Höhe von € 12,00 inkl. der jeweils geltenden<br />
Mehrwertsteuer sowie pro Tiefgaragenstellplatz in Höhe<br />
von € 2,10 inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.<br />
Vergütung und Auslagen sind nicht auf den Mieter umlegbar<br />
und sind unabhängig vom WEG - Verwalterhonorar<br />
vom Erwerber zu leisten.<br />
104<br />
Zu den weiteren Inhalten wird auf die Regelungen in der<br />
Grundlagenurkunde zu der Vermietergemeinschaft, insbesondere<br />
auf die dortige Anlage 5 und zu dem Mietverwaltervertrag<br />
(Anlage 7 der Grundlagenurkunde)<br />
verwiesen.<br />
4.3 Mietgarantievertrag<br />
Zum Zwecke einer Renditesicherung bzw. –erhöhung<br />
auf seiten des Erwerbers verpflichtet sich die Altbaugesellschaft<br />
sternecker Brauerei mbH & Co. KG – im Folgenden<br />
Garantiegeberin – zu einer gebührenlosen Mietsubvention.<br />
die entsprechende Mietgarantievereinbarung<br />
gemäß Anlage 6 der Grundlagenurkunde gilt ausdrücklich<br />
nicht für selbstnutzer und nicht für Erwerber der<br />
dG-Neubaugeschosseinheiten WE-Nrn.: 32, 33 und 34.<br />
a) Garantie<br />
die Verkäuferin garantiert demnach jedem Wohnungserwerber,<br />
welcher von Anfang an der Vermietergemeinschaft<br />
gemäß Anlage 5 der Grundlagenurkunde angehört<br />
(aber nicht dem jeweiligen Wohnungseigentümer,<br />
dessen Mitgliedschaft wegen selbstnutzung ruht) über<br />
den Leistungszeitraum eine monatliche Nettokaltmietausschüttung<br />
in Höhe von € 8,59 je m² Wohnfläche.<br />
die Garantiegeberin steht demgemäß während der Garantiezeit<br />
für den differenzbetrag zwischen der dem jeweiligen<br />
Wohnungserwerber monatlich aus der Vermietergemeinschaft<br />
ausgeschütteten Nettokaltmiete und<br />
der garantierten Nettokaltmiete ein und hat Geldmittel<br />
in Höhe der etwaigen Fehlbeträge (Bedarfsfall) dem seitens<br />
der Vermietergemeinschaft zu bestellenden und<br />
ggf. zum Inkasso bevollmächtigten Mietverwalter zur<br />
Verfügung zu stellen. demgegenüber hat die Garantiegeberin<br />
von den Mietern der Eigentumswohnungen<br />
ggf. berechtigt geltend gemachte Mietminderungen<br />
wegen einer von benachbarten Grundstücken ausgehenden<br />
Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache<br />
(z. B. umfangreiche Bauarbeiten) nicht auszugleichen.<br />
umlagefähige Betriebs- und Nebenkosten im sinne<br />
von §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und<br />
eventuelle sonstige vertraglich auf die Mieter umgelegte<br />
oder umlegbare Betriebs- und Nebenkosten sind<br />
nicht Gegenstand der Mietsubvention; diese Kosten sind<br />
somit bei etwaigen Ausfällen von den Wohnungserwerbern<br />
selbst zu tragen. Eingehende Zahlungen der Mieter<br />
sind zunächst auf die vereinbarte Miete und sodann auf<br />
die Betriebs- und Nebenkosten zu verrechnen. Werden<br />
während der Laufzeit des Mietgarantievertrages höhere<br />
als die garantierten Mieteinnahmen erzielt, so werden<br />
überschussbeträge zunächst mit etwaigen Garantiezahlungen<br />
der Garantiegeberin verrechnet. die Verrechnung<br />
von die Garantiemiete übersteigenden überschüssen<br />
erfolgt über die Gesamtlaufzeit des Vertrages. soweit<br />
zum Ende der Laufzeit des Mietgarantievertrages, dem
30.06.2018, nach vorstehender Verrechnung noch überschussbeträge<br />
verbleiben, so stehen diese Beträge den<br />
Garantienehmern zu.<br />
b) Haftungsbegrenzung<br />
die Verkäuferin haftet gegenüber der Vermietergemeinschaft<br />
für Verbindlichkeiten aus der Inanspruchnahme<br />
auf ihre Leistungspflichten aus dem subventionsversprechen<br />
sämtlichen mietsubventionsberechtigten<br />
Wohnungserwerbern zu deren Befriedung in einem<br />
beschränkten umfang von bis zu € 40.000,00. Mit Verbrauch<br />
dieser Haftungsmasse endet die Einstands- und<br />
Zahlungsverpflichtung der Garantiegeberin somit gegenüber<br />
allen subventionsberechtigten Erwerbern.<br />
c) Garantievorbehalte<br />
die Einstands- und Leistungsverpflichtung der Garantiegeberin<br />
greift nicht bzw. entfällt insbesondere<br />
- wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer<br />
den ersten Inhalt des Vertrages über die Vermietergemeinschaft<br />
betreffend der Vermietungspflicht<br />
aufheben oder inhaltlich dergestalt verändern,<br />
dass dies zu wirtschaftlichen Auswirkungen auf<br />
das subventionsversprechen führt; oder<br />
- wenn die Vermietergemeinschaft nicht den Vertrag<br />
über die vorgesehene Mietverwaltung abschließt<br />
oder vorzeitig – ohne Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes – beendet; oder<br />
- wenn der Erwerber günstige Bedingungen zur<br />
Vermietung seiner Einheit vereitelt oder sonst wie<br />
erschwert bzw. er die Nichtzahlung bzw. Teilzahlung<br />
bzw. das Nichtzustandekommen bzw. die<br />
Aufhebung des Mietvertrages zu vertreten hat; oder<br />
- der Erwerber seine Wohneinheit nicht in einen zum<br />
vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand<br />
während der Mietzeit erhält oder wertmindernde<br />
Veränderungen in Bezug auf Gestaltung und<br />
Ausstattung der Wohnung zu vertreten hat; oder<br />
- bei Vorliegen höherer Gewalt; oder<br />
- wenn die gegenwärtigen bei Kaufvertragsabschluss<br />
gültigen mietrechtlichen Regelungen, Verordnungen<br />
oder satzungen für das vorliegende subventionsversprechen<br />
wesentliche Verschlechterungen<br />
zuungunsten der Vermieterseite erfahren; oder<br />
- im Falle des selbstbezuges der Wohneinheit durch<br />
den Erwerber (Erwerber, deren Mitgliedschaft in der<br />
Vermietergemeinschaft zeitweise wegen<br />
selbstbezugs ruht, sind in dieser Zeit nicht<br />
anspruchsberechtigt).<br />
d) Auszahlung<br />
die Auszahlung der subventions- bzw. Fehlbeträge im<br />
Bedarfsfalle an den Mietverwalter der Vermietungsgemeinschaft<br />
erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen<br />
monatsweise jeweils zum Monatsende.<br />
dIE RECHTLICHE KONZEPTION<br />
e) leistungszeitraum<br />
die Einstands- und Leistungsverpflichtungen der Garantiegeberin<br />
im Bedarfsfalle beginnen mit dem Monatsersten<br />
des vierten auf die Bezugsfertigkeit folgenden<br />
Monats (Vorlaufzeit). die Einstandspflicht der Garantiegeberin<br />
setzt jedoch erst ein, wenn die von der Vermietergemeinschaft<br />
als Garantienehmer bis zum Beginn der<br />
Mietgarantie aus abgetretenen Mieten vereinnahmten<br />
Beträge ab Garantiebeginn vollständig zum Ausgleich<br />
etwaiger Fehlbeträge verwendet wurden. die Einstands-<br />
und Leistungsverpflichtungen enden in jedem Fall im<br />
Zeitpunkt eines eventuellen Verbrauchs der Haftungsmasse,<br />
anderenfalls spätestens zum 30.06.2018.<br />
der Mietgarantievertrag bzw. die Mietsubvention ist im<br />
Einzelnen in der Grundlagenurkunde, dort insbesondere<br />
unter Ziff. 4.5 sowie in der Anlage 6 zu dieser urkunde<br />
detailliert geregelt, worin weitere Rechte und Pflichten<br />
statuiert sind und ggf. Vollmachten, insbesondere zur<br />
Vermietung und zur Prozessführung etc. an die Garantiegeberin<br />
erteilt werden. Hierauf wird ergänzend verwiesen.<br />
5. sondereigentumsverwaltungsvertrag (optional)<br />
die Erwerber der Wohnungseigentumseinheiten, die<br />
nicht an der Vermietergemeinschaft teilnehmen (also<br />
die Erwerber der dG-Neubaugeschosseinheiten WE-<br />
Nrn.: 32, 33 und 34), können der ProImmobilia Verwaltungsgesellschaft<br />
für Haus- und Grundbesitz mbH den<br />
Abschluss eines Verwaltungsvertrages für ihre Wohnungseigentumseinheit<br />
anbieten. diese Leistung ist<br />
fakultativ und die Verwalterin ist nicht zum Vertragsabschluss<br />
verpflichtet.<br />
demnach können auch die Eigentümer dieser Wohnungen<br />
der Verwalterin die Verwaltung ihrer Eigentumswohnung<br />
und ggf. des Tiefgaragenstellplatzes für einen<br />
festen Zeitraum zu einer monatlichen Grundvergütung<br />
in Höhe von € 10,08 zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer,<br />
mithin derzeit € 12,00 je Wohneinheit und €<br />
2,10 zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, mithin<br />
derzeit € 2,50 je Tiefgaragenstellplatz übertragen. die<br />
Grundvergütung kann jährlich um 2,5% erhöht werden.<br />
Ein entsprechendes Muster eines Vertrages für die Verwaltung<br />
des sondereigentums mit Vollmacht ist in der<br />
Anlage 8 zur Grundlagenurkunde abgedruckt. Aus diesem<br />
sowie der Anlage 1 und 2 lassen sich u. a. die Einzelheiten<br />
zur Gebühr, der Laufzeit des Vertrages, den<br />
Aufgaben des Verwalters, insbesondere in Bezug auf<br />
die allgemeine Objektbetreuung, die Mieterbetreuung<br />
sowie die buchhalterischen Leistungen und zum Abrechnungsmodus<br />
entnehmen. da der Vertrag, nur auf<br />
Wunsch abgeschlossen wird, ist dieser im übrigen frei<br />
verhandelbar.<br />
105
dAs sTEuERLICHE KONZEPT<br />
steuerliche Auswirkungen<br />
Nachfolgend werden die grundlegenden steuerlichen<br />
Auswirkungen im Zusammenhang mit Immobilienerwerben<br />
nach der derzeit aktuellen Gesetzeslage dargestellt.<br />
das ca. 1885 errichtete, in den Jahren 1911-1912<br />
erweiterte, unter denkmalschutz stehende Fabrikgebäude<br />
soll bis zum 30.06.2013 saniert werden.<br />
Immobilienerwerb zur fremdvermietung<br />
1. Voraussetzungen für die steuerliche<br />
Berücksichtigung<br />
der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur Fremdvermietung<br />
kann einkommenssteuerlich nur dann berücksichtigt<br />
werden, wenn es sich um keine Liebhaberei<br />
handelt, sondern die Absicht besteht, auf dauer gesehen<br />
nachhaltig überschüsse zu erzielen.<br />
Von dieser Absicht wird nach ständiger Rechtsprechung<br />
bei einer auf dauer angelegten Vermietung ausgegangen<br />
(schreiben des Bundesministeriums der Finanzen<br />
vom 08.10.2004). sollte die Finanzverwaltung daran<br />
Zweifel haben, trägt der steuerpflichtige die objektive<br />
Beweislast. Hierfür kann eine Prognose erstellt werden,<br />
in der sich in dem ganzen Betrachtungszeitraum ein<br />
Totalüberschuss aus den voraussichtlichen Einnahmen<br />
abzüglich der kalkulierten Werbungskosten ergibt. der<br />
Prognosezeitraum richtet sich nach der voraussichtlichen<br />
dauer der Nutzung durch den Nutzenden und ggf.<br />
seiner unentgeltlichen Rechtsnachfolger. sofern nicht<br />
von einer zeitlich befristeten Vermietung auszugehen<br />
ist, wird für die Prognose ein Zeitraum von 30 Jahren angesetzt<br />
(BMF-schreiben vom 08.10.2004 unter Verweis<br />
auf BFH-Rechtsprechung).<br />
darüber hinaus wird nach neuerer Rechtsprechung<br />
die Einkünfteerzielungsabsicht in Abhängigkeit von<br />
der Höhe der Mietzinsen beurteilt (urteil des Bundesfinanzhofs<br />
vom 5.11.2002 und BMF-schreiben vom<br />
08.10.2004). Beträgt demnach bei einer langfristigen<br />
Vermietung der Mietzins mindestens 75 % der ortsüblichen<br />
Marktmiete, ist grundsätzlich vom Vorliegen einer<br />
Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Liegt der vereinbarte<br />
Mietzins zwischen 56 % und 75 % der ortsüblichen<br />
Mieten, ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand<br />
einer überschussprognose zu überprüfen. Bei einer positiven<br />
Prognose ist das Vorliegen einer solchen Absicht<br />
zu bejahen. Andernfalls ist die Vermietungstätigkeit in<br />
einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.<br />
der unentgeltliche Teil ist steuerlich nicht relevant.<br />
die entsprechenden anteiligen Werbungskosten<br />
können insoweit nicht abgezogen werden. Gleiches gilt,<br />
106<br />
wenn der Mietzins unabhängig von der überschussprognose<br />
weniger als 56 % der ortsüblichen Mieten beträgt<br />
(§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).<br />
Am 22.12.2005 wurde vom Bundestag mit Zustimmung<br />
des Bundesrates das Gesetz zur Beschränkung<br />
des Verlustabzugs im Zusammenhang mit steuerstundungsmodellen<br />
beschlossen. damit wurde unter anderem<br />
ein § 15 b ins Einkommensteuergesetz eingeführt.<br />
dieser neue Paragraph gilt für Verluste aus steuerstundungsmodellen,<br />
denen ein steuerpflichtiger nach dem<br />
10.11.2005 beitritt oder für die nach dem 10.11.2005 mit<br />
dem Außenvertrieb begonnen wurde. Bestandteil dieser<br />
Gesetzesänderung ist eine Regelung, nach der Verluste<br />
aus sog. steuerstundungsmodellen weder mit anderen<br />
positiven Einkünften verrechnet noch nach § 10 d EstG<br />
abgezogen werden dürfen. diese Verluste mindern jedoch<br />
die Einkünfte, die der steuerpflichtige in den folgenden<br />
Jahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Ein<br />
steuerstundungsmodell liegt nach dieser Vorschrift vor,<br />
wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche<br />
Vorteile in Form von negativen Einkünften erzielt<br />
werden sollen. diese Regelung soll jedoch nur Anwendung<br />
finden, wenn innerhalb der Verlustphase das Verhältnis<br />
der summe der prognostizierten Verluste zur<br />
Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch<br />
aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestitionen<br />
des eingesetzten Eigenkapitals 10 vom Hundert übersteigt.<br />
Betroffen von dieser neuen Regelung sind insbesondere<br />
Medienfonds, schiffsbeteiligungen, geschlossene<br />
Immobilienfonds und ähnliche Konstruktionen.<br />
Nach den BMF-schreiben vom 17.07.2007 und<br />
29.01.2008 liegt beim Erwerb einer noch zu sanierenden<br />
Wohnung vom Bauträger grundsätzlich keine modellhafte<br />
Gestaltung und damit kein schädliches steuerstundungsmodell<br />
vor, es sei denn es werden schädliche<br />
Neben- und Zusatzleistungen gegen ein besonderes<br />
Entgelt gewährt.<br />
schädliche Neben- und Zusatzleistungen werden bspw.<br />
in der Gewährung einer Mietgarantie oder Bürgschaft<br />
für die Endfinanzierung gesehen. umstritten ist dabei,<br />
ob es zusätzlich darauf ankommt, dass dafür ein gesondertes<br />
Entgelt geleistet wird. Hierfür kommen als Anbieter<br />
nicht nur der Bauträger selbst in der Frage, sondern<br />
auch dem Bauträger nahe stehende Personen, Gesellschaften,<br />
an denen der Bauträger oder ihm nahe stehende<br />
Personen beteiligt sind oder dritte, die der Bauträger<br />
vermittelt.<br />
Als unschädlich gelten hingegen Leistungen, die der<br />
Bewirtschaftung und Verwaltung eines Objekts dienen<br />
(z.B. Hausverwaltung, WEG-Verwaltung, Abschluss eines<br />
Mietpools), sofern es sich nicht um Vorauszahlungen für
mehr als 12 Monate handelt. die Vermarktung mittels eines<br />
Bauträgerprospekts führt nach dem BMF-schreiben<br />
vom 29.01.2008 nicht zwingend zur Annahme einer Modellhaftigkeit<br />
der Anlage. Vielmehr kommt es auf den<br />
konkreten Inhalt des <strong>Prospekt</strong>s an und auch darauf, ob<br />
schädliche Nebenleistungen vereinbart werden. die<br />
Entscheidung, ob eine Modellhaftigkeit aufgrund des<br />
erstellten <strong>Prospekt</strong>s anzunehmen ist, kann daher nur im<br />
jeweiligen Einzelfall durch die örtlich zuständige Finanzbehörde<br />
getroffen werden.<br />
da zum § 15 b EstG bisher weder Rechtsprechung noch<br />
längerfristige Anwendungspraxis der Finanzverwaltung<br />
bekannt sind, besteht insofern noch keine abschließende<br />
Rechtssicherheit.<br />
2. Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung<br />
und Gewerbebetrieb<br />
Ist die Fremdvermietung nach den Ausführungen unter<br />
A.1. steuerrelevant, ist ferner zu prüfen, ob es sich um<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Einkommensteuergesetz)<br />
oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
(§ 15 Einkommensteuergesetz) handelt.<br />
Eine private Vermögensverwaltung liegt dann vor, wenn<br />
der Investor eine Immobilie dauerhaft an Fremde zur<br />
Nutzung vermietet und damit die Fruchtziehung aus<br />
der Nutzung des eigenen Vermögens im Vordergrund<br />
steht (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). die<br />
Grenze der privaten Vermögensverwaltung wird in der<br />
Regel gewahrt, wenn hinsichtlich der Fremdvermietung<br />
neben der Nutzungsüberlassung keine gewerblichen<br />
dienstleistungen erbracht werden.<br />
die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung wird<br />
jedoch überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der<br />
Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung<br />
die Ausnutzung von Vermögenswerten<br />
durch umschichtung (An- und Verkauf von Immobilien)<br />
entscheidend in den Vordergrund tritt. Zur Konkretisierung<br />
dieser unterscheidung hat die Finanzverwaltung<br />
die sogenannte drei-Objekt-Grenze eingeführt.Werden<br />
innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs – in<br />
der Regel von 5 Jahren zwischen Anschaffung bzw. Errichtung/sanierung<br />
und Verkauf mehr als 3 Objekte veräußert,<br />
geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die<br />
Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschritten<br />
wird, da nicht mehr die substanznutzung selbst,<br />
sondern die Ausnutzung der Wertsteigerung in den Vordergrund<br />
getreten ist. dadurch wird ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel begründet. Gewinne und Veräußerungsgewinne<br />
werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
umqualifiziert. In sonderfällen kann sich die Frist von 5<br />
Jahren auf 10 Jahre verlängern. durch neuere urteile des<br />
Bundesfinanzhofs wurde die Rechtsprechung zur drei-<br />
Objekt-Grenze relativiert, so dass bezüglich des gewerblichen<br />
Grundstückshandels zur Zeit keine eindeutige<br />
Rechtsicherheit besteht.<br />
sofern es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt,<br />
unterliegen diese neben der Einkommen- auch der<br />
Gewerbesteuer und zwar unabhängig von der Behaltensdauer.<br />
Handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
unterliegt ein etwaiger Veräußerungsgewinn<br />
als sog. privates Veräußerungsgeschäft nach der derzeitigen<br />
Rechtslage nur dann der Einkommensteuer, wenn<br />
zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilien<br />
nicht mehr als 10 Jahre liegen. Als Veräußerungsgewinn<br />
wird grundsätzlich der überschuss des Verkaufserlöses<br />
über den um die vorgenommenen Abschreibungen<br />
(einschließlich erhöhter Abschreibungen wie denkmal-<br />
AfA und sonderabschreibungen) reduzierten Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten und den Veräußerungskosten<br />
angesetzt. Ausgenommen sind Immobilien, die<br />
im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung<br />
und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken<br />
oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden<br />
vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt<br />
wurden.<br />
3. Überschussermittlung<br />
sollte der Vermieter seine Tätigkeit im Rahmen der Vermögensverwaltung<br />
ausüben, erzielt er Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung im sinne des § 21 Einkommensteuergesetz.<br />
die Ermittlung der Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung erfolgt durch die Gegenüberstellung<br />
der (Miet-)Einnahmen und der im Zusammenhang<br />
mit der Vermietung angefallenen Werbungskosten<br />
(überschussermittlung). steuerliche Vorteile<br />
können dann eintreten, wenn sich ein überhang von<br />
Werbungskosten ergibt und dieser mit anderen positiven<br />
Einkünften des Investors mit steuerlicher Wirkung<br />
verrechnet werden kann.<br />
4. Verlustverrechnung<br />
dAs CHANCEN sTEuERLICHE uNd KONZEPT<br />
RIsIKEN<br />
die Verlustverrechnung ist in dem Veranlagungsjahr, in<br />
dem der Verlust entstanden ist, mit den positiven Einkünften<br />
aus allen Einkunftsarten und bis zu deren Höhe<br />
betragsmäßig unbegrenzt möglich.<br />
übersteigende Verluste, die im Veranlagungszeitraum<br />
ihrer Entstehung nicht mit anderen positiven Enkünften<br />
verrechnet werden konnten, können bis zu einem Betrag<br />
von € 511.500 in das Vorjahr zurückgetragen wer-<br />
107
dAs sTEuERLICHE KONZEPT<br />
den, oder sie werden in die Folgejahre unbegrenzt vorgetragen.<br />
Bei Ehegatten, welche zusammenveranlagt<br />
werden, erhöht sich der Verlustrücktrag in das Vorjahr<br />
auf bis zu € 1.023.000. der verbleibende Verlustvortrag<br />
ist in den folgenden Veranlagungsjahren bis zu € 1 Mio.<br />
des Gesamtbetrages der Einkünfte und der darüber hinausgehende<br />
Anteil bis zu 60% des Gesamtbetrages der<br />
Einkünfte abzugsfähig (§ 10d Einkommensteuergesetz).<br />
Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen. Bei zusammenveranlagten<br />
Ehegatten erhöht sich der Betrag<br />
auf € 2 Mio.<br />
5. Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung<br />
5.1 Allgemeines<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind Werbungskosten<br />
alle Aufwendungen zum Erwerb, zur sicherung<br />
und Erhaltung von Einnahmen.<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten können im Rahmen<br />
der überschussermittlung nur anteilig in Form<br />
von Abschreibungen berücksichtigt werden. Andere<br />
Aufwendungen (Fremdkapitalzinsen, sonstige Finanzierungskosten,<br />
Betriebskosten, Verwaltungskosten,<br />
Grundsteuer etc.) sind als sofort abziehbare Werbungskosten<br />
im Veranlagungsjahr der Zahlung berücksichtigungsfähig.<br />
Aufwendungen für Instandsetzungs- und<br />
Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei<br />
Jahren nach Anschaffung des Gebäudes durchgeführt<br />
werden und 15 % der Anschaffungskosten übersteigen,<br />
zählen zu den Herstellungskosten (anschaffungsnahe<br />
Herstellungskosten). Ansonsten zählen sie i. d. R. zu den<br />
sofort abzugsfähigen Werbungskosten – es sei denn es<br />
wird dadurch eine wesentliche substanzvermehrung<br />
vorgenommen oder es wird etwas völlig Neues, Artverschiedenes<br />
eingebaut.<br />
5.2 disagio und damnum<br />
disagio ist die differenz zwischen dem Ausgabebetrag<br />
und dem Nennbetrag eines darlehens.<br />
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />
darf ein (marktübliches) disagio – unter weiteren Voraussetzungen<br />
– im Zeitpunkt der Zahlung als Werbungskosten<br />
abgezogen werden. dieser Ansatz führt regelmäßig<br />
zu anfänglichen steuerlichen Verlusten, da hier<br />
Zinsaufwendungen zeitlich vorverlagert werden. dies<br />
gilt nur, solange das vereinbarte disagio marktüblichen<br />
Vereinbarungen entspricht. das Bundesfinanzministerium<br />
(BMF) legt mit schreiben vom 20.10.2003 fest, dass<br />
von einer Marktüblichkeit des disagios auszugehen ist,<br />
wenn für ein darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum<br />
von mindestens fünf Jahren ein disagio in<br />
108<br />
Höhe von bis zu 5 % vereinbart worden ist. diese Regelung<br />
ist erstmals für darlehensverträge anzuwenden, die<br />
nach dem 31.12.2003 abgeschlossen wurden.<br />
die beschriebenen Regelungen gelten entsprechend<br />
auch für ein damnum.<br />
5.3 Normale Abschreibungen<br />
die lineare jährliche Gebäudeabschreibung beträgt<br />
grundsätzlich 2 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />
soweit sie auf das Gebäude entfallen. Wurde das<br />
Gebäude vor dem 01.01.1925 fertig gestellt, erhöht sich<br />
der jährliche Abschreibungssatz auf 2,5 %.<br />
die Anschaffungskosten für eine Einbauküche können linear<br />
(gleichmäßig) über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben werden.<br />
Bei Neubauten, soweit sie Wohnzwecken dienen, konnte<br />
bisher ggf. eine erhöhte degressive Abschreibung<br />
nach § 7 Abs. 5 Einkommensteuergesetz vorgenommen<br />
werden. Im Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches<br />
sofortprogramm wurde die Möglichkeit der degressiven<br />
Abschreibung zum 01.01.2006 abgeschafft. die<br />
bisherige Regelung ist nur noch für Objekte anzuwenden,<br />
die auf Grund eines nach dem 31.12.2003 und vor<br />
dem 01.01.2006 gestellten Bauantrags hergestellt oder<br />
auf Grund eines nach dem 31.12.2003 und vor dem<br />
01.01.2006 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen<br />
Vertrags angeschafft worden sind.<br />
5.4 Erhöhte Abschreibungen nach<br />
§ 7i Einkommensteuergesetz<br />
Bei einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den<br />
jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal<br />
ist, können erhöhte Abschreibungen nach § 7 i EstG<br />
vorgenommen werden. Beim Erwerb von Eigentumswohnungen<br />
betragen diese erhöhten Abschreibungen<br />
für den Teil der Anschaffungskosten, der auf die Herstellungskosten<br />
für Baumaßnahmen entfällt, die nach Art<br />
und umfang der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal<br />
oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind,<br />
im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben<br />
Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren<br />
jeweils bis zu 7 % alternativ zur linearen Abschreibung<br />
von 2 % bzw. 2,5 % (§ 7i Einkommensteuergesetz,<br />
sog. denkmal - AfA). Erhaltene Zuschüsse mindern die o.<br />
g. Anschaffungskosten als Abschreibungsbemessungsgrundlage.<br />
die Abschreibung erfolgt im Jahr des Abschlusses<br />
der Baumaßnahme und in den elf darauf folgenden<br />
Jahren. Nicht in Anspruch genommene erhöhte<br />
Abschreibungen können in späteren Veranlagungszeit-
äumen nicht nachgeholt werden. die Baumaßnahmen<br />
sind nur begünstigt, soweit sie nach Abschluss des notariellen<br />
Kaufvertrages durchgeführt werden.<br />
die erhöhten Abschreibungen können nur in Anspruch<br />
genommen werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung<br />
der nach Landesrecht zuständigen stelle über<br />
die denkmalrechtlichen Voraussetzungen und die Erforderlichkeit<br />
der Aufwendungen vorliegt. ungeachtet<br />
dessen ist umstritten, inwieweit die Finanzbehörden an<br />
derartige Bescheinigungen der denkmalbehörde gebunden<br />
sind oder nicht. strittig sind oftmals auch diejenigen<br />
Fälle, in denen die Modernisierungsmaßnahmen<br />
so umfassend sind, dass dadurch ein Neubau entsteht<br />
sowie umnutzungen, beispielsweise von Gewerbe – in<br />
Wohnnutzung. In solchen Fällen vertreten die Finanzbehörden<br />
in manchen Bundesländern zur Zeit restriktive<br />
Auffassungen, die nicht von der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung gedeckt sind.<br />
da das Finanzamt nach Maßgabe der Einkommensteuerrichtlinien<br />
(R 7i Absatz 3) in der Regel die Aufteilung<br />
der Anschaffungskosten auf die Altbausubstanz bzw. auf<br />
die begünstigten sanierungsaufwendungen überprüft,<br />
können sich gegebenenfalls zwischen den im Kaufvertrag<br />
genannten sanierungsaufwendungen und den übrigen<br />
steuerlich begünstigten Aufwendungen, die der<br />
Normal-AfA unterliegen, Abweichungen ergeben.<br />
Zu beachten ist, dass von der Finanzverwaltung die erhöhten<br />
Abschreibungen hinsichtlich auszubauender<br />
dachgeschosswohnungen sowie Maisonettewohnungen<br />
strittig war, d. h. ggf. versagt werden können. dazu<br />
hat mittlerweile das Finanzgericht sachsen mit urteil<br />
vom 24.02.2010 nunmehr rechtskräftig entschieden,<br />
dass auch im dachgeschoss neu entstehende Eigentumswohnungen<br />
in den Genuss der steuerbegünstigungen<br />
nach den §§ 7i bzw. 7h EstG (für Vermieter) bzw.<br />
§ 10 f EstG (für Eigennutzer) kommen, aber nur soweit<br />
die begünstigten Modernisierungskosten anteilig auf<br />
das Gemeinschaftseigentum entfallen. danach kam der<br />
nicht veröffentlichte Runderlass (EsT-Nr. 198) der senatsverwaltung<br />
für Finanzen Berlin vom 01.10.2010, wonach<br />
die Einkommenssteuerreferatsleiter des Bundes und der<br />
Länder den Beschluss gefasst haben sollen, dass bei der<br />
Modernisierung von Baudenkmälern das Gebäude als<br />
Ganzes zu betrachten ist. der Förderzweck des § 7 i EstG<br />
spricht dafür, dass Baudenkmal als Gebäude zu erhalten<br />
und nicht isoliert auf die einzelnen Wirtschaftsgüter<br />
abzustellen. das bedeutet, dass erhöhte Absetzungen<br />
nach § 7 i EstG bzw. eine steuerbegünstigung nach § 10<br />
f EstG i. V. m. § 7 i EstG auch bei den neu entstandenen<br />
dachgeschosswohnungen auf den Anteil, der auf die<br />
Modernisierung des Altbauanteils (Gemeinschaftseigentum)<br />
entfällt, möglich sind. Nicht bescheiniungsfähig<br />
dAs CHANCEN sTEuERLICHE uNd KONZEPT<br />
RIsIKEN<br />
bleiben nach TZ 2.8 der Bescheinigungsrichtlinien zu § 7<br />
i EstG Aufwendungen für neue Gebäudeteile zur Erweiterung<br />
der Nutzfläche, insbesondere Herstellungskosten<br />
für neu entstehende dachgeschosswohnungen, es sei<br />
denn, dass ohne diese Aufwendungen ein denkmalgerechte<br />
Nutzung des Gebäudes objektiv nicht möglich ist.<br />
die Entscheidung hierüber soll die zuständige Bescheinigungsbehörde<br />
treffen. Nach dem genannten Runderlass<br />
soll dies entgegen der oben genannten Rechtsprechung<br />
nicht für Fälle des § 7 h EstG (sanierungsgebiet) gelten,<br />
dort soll die Neubaueigenschaft weiterhin wirtschaftsbezogen<br />
geprüft werden.<br />
sofern die Finanzverwaltung erhöhte Abschreibungen<br />
nachträglich versagt, wären die betreffenden Aufwendungen<br />
in jedem Fall Bemessungsgrundlage für die<br />
Normalabschreibungen (vgl. 5.3.). dies ist vom jeweiligen<br />
Erwerber in seiner Renditeberechnung unbedingt<br />
zu berücksichtigen.<br />
6. Einkommensteuervorauszahlung bzw.<br />
Eintragung eines lohnsteuerfreibetrages<br />
die voraussichtlich ausgleichsfähigen Verluste können<br />
bereits im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren<br />
(§ 37 Einkommensteuergesetz) oder in Form eines Freibetrages<br />
auf der Lohnsteuerkarte (§ 39a Abs. 1 Nr. 5b<br />
Einkommensteuergesetz) berücksichtigt werden. dies<br />
gilt erst für Veranlagungszeiträume, die nach der Fertigstellung<br />
oder der Anschaffung der Immobilie beginnen.<br />
Wird ein Gebäude vor dem Kalenderjahr seiner Fertigstellung<br />
angeschafft, tritt an die stelle der Anschaffung<br />
die Fertigstellung (§ 37 Abs. 3 satz 8 und 9 Einkommensteuergesetz).<br />
Für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ist ein amtlich<br />
vorgeschriebener Vordruck zu verwenden. der Antrag<br />
muss spätestens bis zum 30.11. des Kalenderjahres<br />
gestellt werden, für das die Lohnsteuerkarte gilt (§ 39a<br />
Abs. 2 satz 3 Einkommensteuergesetz).<br />
Zur Geltendmachung der steuerlichen Vorteile konnte<br />
im Hinblick auf die lange Bearbeitungsdauer bisher<br />
eine vorläufige Bescheinigung der zuständigen Behörde<br />
nebst Eingangsbestätigung über den Antrag auf Ausstellung<br />
der endgültigen Bescheinigung vorgelegt werden,<br />
um eine Eintragung der steuerlichen Auswirkungen<br />
auf der Lohnsteuerkarte ab dem Jahr nach der Bezugsfertigkeit<br />
zu erhalten. Aufgrund aktueller diskussionen<br />
in der Finanzverwaltung zur vorläufigen Gewährung der<br />
steuerbegünstigung ist nicht auszuschließen, dass in einigen<br />
Bundesländern eine solche vorläufige Bescheinigung<br />
nicht mehr ausgestellt oder vom Finanzamt nicht<br />
anerkannt wird. dies hätte zur Konsequenz, dass eine<br />
109
dAs sTEuERLICHE KONZEPT<br />
Gewährung der steuerbegünstigung nur noch bei Vorlage<br />
der endgültigen Bescheinigung der zuständigen<br />
Bescheinigungsbehörde durch den steuerpflichtigen<br />
beim Finanzamt möglich ist, mithin der steuerbegünstigungseffekt<br />
erst später, wenngleich dann rückwirkend<br />
geltend gemacht werden kann. Zur im <strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt<br />
gängigen Praxis siehe die nachfolgenden<br />
Ausführungen unter E.<br />
B. Immobilienerwerb zur Eigennutzung<br />
Eigenheimzulage<br />
sofern der Erwerber die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken<br />
nutzt, konnten früher die Begünstigungen nach<br />
dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch genommen<br />
werden. Im Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage<br />
wurden diese Vergünstigungen zum 01.01.2006<br />
abgeschafft. die bisherigen Regelungen sind nur noch<br />
anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall<br />
der Herstellung vor dem 01.01.2006 mit der Herstellung<br />
des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die<br />
Wohnung auf Grund eines vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam<br />
abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder<br />
eines gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat.<br />
sonderausgaben<br />
Bei einem Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen<br />
Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der<br />
Eigennutzer nach § 10f Einkommensteuergesetz die<br />
Aufwendungen für begünstigte Baumaßnahmen im Kalenderjahr<br />
des Abschlusses der Maßnahme und in den<br />
neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % wie<br />
sonderausgaben abziehen (§ 10f Abs. 1 Einkommensteuergesetz),<br />
wenn alle Voraussetzungen des § 7i Einkommensteuergesetz<br />
erfüllt sind (u. a. Vorliegen einer<br />
entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Behörde,<br />
vgl. Ausführungen zum § 7i EstG unter A.5.4). diese<br />
Regelung ist bei Eigentumswohnungen entsprechend<br />
anzuwenden (§ 10f Abs. 5 Einkommensteuergesetz).<br />
der Abzugsbetrag wird nur gewährt, soweit mit den<br />
begünstigten Baumaßnahmen nach dem Abschluss<br />
des notariellen Kaufvertrages begonnen wird. Eine<br />
Nachholung von nicht ausgenutzten Abzugsbeträgen<br />
in späteren Perioden ist nicht möglich. der sonderausgabenabzug<br />
wird nur insoweit gewährt, wie in<br />
dem jeweiligen Kalenderjahr die Wohnung zu eigenen<br />
Wohnzwecken genutzt wird (§ 10f Abs. 1 satz 2 Einkommensteuergesetz).<br />
die steuervergünstigung nach § 10 f<br />
Einkommensteuergesetz kann nur für ein begünstigtes<br />
Objekt gewährt werden. Bei Ehegatten können diese<br />
Abzugsbeträge insgesamt für zwei Objekte in Anspruch<br />
110<br />
genommen werden. sonderausgaben wirken sich nur<br />
aus, soweit das steuerpflichtige Einkommen nach deren<br />
Abzug oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Ein Vor- und<br />
Rücktrag von Verlusten aus sonderausgaben ist nicht<br />
möglich.<br />
Einkommensteuervorauszahlung bzw. Eintragung<br />
eines lohnsteuerfreibetrages<br />
Hier gelten die Ausführungen unter A.6. entsprechend.<br />
c. sonstige steuerliche Auswirkungen<br />
Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällt zu<br />
der in Berlin gelegenen Immobilie Grunderwerbsteuer<br />
in Höhe von 4,5 % des Kaufpreises an. die Grunderwerbsteuer<br />
entsteht auch bei der Veräußerung des Objekts. In<br />
der Regel hat aufgrund der üblichen vertraglichen Vereinbarungen<br />
der Erwerber diese Grunderwerbsteuer zu<br />
zahlen, wobei der Verkäufer gegenüber dem Finanzamt<br />
neben dem Käufer gesamtschuldnerisch haftet. darüber<br />
hinaus fällt laufend Grundsteuer an. Wird das Objekt vermietet,<br />
kann diese jedoch im Rahmen der Nebenkostenabrechnung<br />
auf den Mieter umgelegt werden.<br />
d. Berücksichtigung individueller steuerlicher<br />
rahmenbedingungen eines Investors<br />
die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung<br />
zum Kauf einer Immobilie und ggf. auch später anstehende<br />
Entscheidungen, wie die Anpassung der vertraglichen<br />
Rahmenbedingungen an veränderte Marktstrukturen<br />
oder die Veräußerung bzw. Nutzungsänderungen<br />
der Immobilie und die sich daraus ergebenden steuerlichen<br />
Folgen lassen sich verbindlich nur unter Berücksichtigung<br />
der individuellen Rahmenbedingungen des<br />
jeweiligen Investors ableiten. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />
empfiehlt daher jedem Erwerber vor dem Abschluss<br />
eines Kaufvertrages einen steuerberater seines Vertrauens<br />
zu Rate zu ziehen.<br />
E. Inanspruchnahme von steuervergünstigungen<br />
für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei<br />
Baudenkmälern in der praxis<br />
detaillierte und verbindliche Auskünfte zur steuerlichen<br />
Behandlung der Investition sowie den in der Praxis individuell<br />
eintretenden Auswirkungen kann nur von einem<br />
steuerberater erteilt werden. sowohl Vermittler als auch<br />
Initiator sowie Verkäufer des Anlageobjektes übernehmen<br />
keinerlei Haftung hinsichtlich der vom Investor mit<br />
dem Erwerb beabsichtigten steuerlichen Ziele. Nachfolgend<br />
wird das Verfahren zur Erlangung der für die<br />
steuerabschreibung erforderlichen Bescheinigungen
aus der bisherigen Erfahrung beschrieben. Weder für die<br />
diesbezügliche Hilfestellung der Verkäuferin noch für<br />
den Eintritt des nachfolgend geschilderten Ablaufs wird<br />
eine Haftung übernommen. die Ausführungen sind lediglich<br />
als unverbindlicher Erfahrungsbericht, mithin als<br />
Ratschläge und Empfehlungen zu werten. soweit der<br />
Verkäufer in dem nachbeschriebenen Verfahren selbst<br />
tätig wird, geschieht dies kostenlos und ohne Anerkennung<br />
einer Rechtspflicht, womit der Verkäufer maximal<br />
für diejenige sorgfalt einzustehen hat, die er in eigenen<br />
Angelegenheiten anzuwenden pflegt.<br />
Vor diesem Hintergrund sollen die nachfolgenden Erläuterungen<br />
einen überblick zum grundsätzlichen Ablauf<br />
bis zum Erhalt der Bescheide für die Inanspruchnahme<br />
erhöhter Absetzungen bei denkmalschutzobjekten geben.<br />
Insbesondere wird aufgezeigt, dass es sich dabei<br />
um einen mehrstufigen Prozess handelt, in dem sowohl<br />
das denkmalamt als auch das Finanzamt umfangreich<br />
tätig werden muss. Alle hier angegebenen Zeitangaben<br />
stellen lediglich Mittelwerte aus der Erfahrung mit der<br />
Abwicklung diverser denkmalschutzobjekte in Berlin<br />
dar. Im Einzelfall weicht die Bearbeitungsdauer deutlich<br />
von diesen Mittelwerten ab. Auch erheblich längere Bearbeitungszeiten<br />
sind dabei durchaus üblich.<br />
1. Vorläufige Bescheinigung des landesdenkmalamts<br />
Im Vorfeld der sanierung eines Baudenkmals werden alle<br />
vorgesehenen Maßnahmen mit den denkmalschutzämtern<br />
abgestimmt. Im Rahmen dieser Abstimmung wird<br />
festgelegt, welche Arbeiten insgesamt durchgeführt<br />
werden und inwieweit die Kosten für die einzelnen Maßnahmen<br />
zur Berechnung der erhöhten steuerlichen Absetzung<br />
herangezogen werden können.<br />
steuerlich begünstigt sind dabei alle Aufwendungen<br />
für Maßnahmen, die zur Erhaltung des Baudenkmals<br />
erforderlich sind sowie darüber hinaus im eingeschränkten<br />
umfang Aufwendungen zur „sinnvollen<br />
Nutzung des Baudenkmals“. die details dazu regelt das<br />
gemeinsame Rundschreiben über die Erteilung von<br />
Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7i, 10 f und<br />
11 b des Einkommensteuergesetzes (EstG) vom 24. Januar<br />
2006, welches von der Berliner senatsverwaltung<br />
im Internet unter folgender Adresse zum download<br />
bereitgestellt wird: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/denkmal/<br />
bescheinigungsrichtlinen_7iff.pdf. Nicht begünstig sind<br />
demnach z.B. alle Aufwendungen zur Herstellung der<br />
Balkone, der Rollläden, der Außenbereiche und der stellplätze.<br />
Für die <strong>Prospekt</strong>ierung werden die Kosten aller<br />
Maßnahmen kalkuliert. das Verhältnis der Aufwendungen<br />
für die steuerlich begünstigten Maßnahmen zu den<br />
dAs CHANCEN sTEuERLICHE uNd KONZEPT<br />
RIsIKEN<br />
Gesamtkosten dient dann als Grundlage für die Angaben<br />
im <strong>Prospekt</strong> und den Einzelkaufverträgen über die voraussichtliche<br />
Höhe der abschreibungsfähigen Beträge.<br />
2. Bescheid der denkmalschutzbehörde zur Anwendung<br />
der §§7i, 10f und 11b Einkommenssteuergesetz<br />
Nachdem das Bauvorhaben vollständig fertiggestellt<br />
und abgerechnet ist, werden alle Baurechnungen und<br />
Zahlungsbelege der denkmalschutzbehörde zur Prüfung<br />
vorgelegt. das Landesdenkmalamt ordnet in Abstimmung<br />
mit der unteren denkmalschutzbehörde jede<br />
Zahlung nach dem im Vorfeld festgelegten Katalog einer<br />
Maßnahme zu. dadurch werden die summen der<br />
begünstigten und nicht begünstigten Aufwendungen<br />
festgestellt. Auf Grundlage dieser so ermittelten Werte<br />
erstellt das Amt, gesondert für jede Wohnung einen<br />
Grundlagenbescheid. der Antrag für diesen Bescheid<br />
wird zwar vom Initiator des Projekts (Bauträger) beim<br />
Amt gestellt. die Bescheide selbst lauten aber auf die<br />
Erwerber der einzelnen Wohnungen und werden diesen<br />
auch direkt zugestellt.<br />
Wichtig zu beachten ist, dass die in diesem Bescheid ausgewiesenen<br />
Beträge (begünstige Herstellungskosten)<br />
deutlich niedriger sind, als die erwartete Abschreibungshöhe!<br />
Es handelt sich bei der vom denkmalschutzamt<br />
festgestellten summe NICHT um die Abschreibungsbemessungsgrundlage!<br />
diese Zahl stellt lediglich ein Zwischenergebnis<br />
dar. die unterlagen können vom Bauträger<br />
erst nach vollständiger Abrechnung aller Gewerke<br />
mit den einzelnen Handwerkern und sonstigen am Bau<br />
Beteiligten eingereicht werden. Bei einer größeren sanierungsmaßnahme<br />
vergehen nach Fertigstellung in<br />
aller Regel noch einige Monate, bis alle Restarbeiten abgeschlossen<br />
und abgerechnet sind. Im Mittel liegen die<br />
unterlagen somit nach 6-9 Monaten nach Fertigstellung<br />
beim denkmalamt zur weiteren Bearbeitung. sofern es<br />
sich um ein Bauvorhaben handelt, dass sich über mehrere<br />
Bauabschnitte erstreckt die grundbuchlich eine Einheit<br />
bilden, können erst mit Fertigstellung des letzten<br />
Abschnitts die unterlagen eingereicht werden. die Bearbeitungsdauer<br />
beim denkmalschutzamt variiert sehr<br />
stark. diese kann in 3 Monaten abgeschlossen sein, sich<br />
aber auch über eineinhalb Jahre hinziehen.<br />
3. Gesonderte und einheitliche feststellung der<br />
Besteuerungsgrundlagen durch das finanzamt<br />
Nachdem die Bescheide der denkmalschutzbehörde<br />
vorliegen kann die endgültige Festsetzung der<br />
Abschreibungsbemessungsgrundlage durch das Betriebsstättenfinanzamt<br />
des Initiators im Rahmen einer<br />
Betriebsprüfung erfolgen. dabei werden die von der<br />
111
dAs sTEuERLICHE KONZEPT<br />
denkmalschutzbehörde festgestellten Beträge für die<br />
sanierung zu den Anschaffungskosten für Grundstück<br />
und Gebäude hinzugefügt und anhand dessen der<br />
PROZENTuALE Anteil der nach § 7i bzw. § 10f abschreibungsfähigen<br />
Beträge nach folgendem beispielhaften<br />
schema festgesetzt und demnach die auf den Kaufpreis<br />
entfallenden Werte berechnet:<br />
Von der denkmalschutzbehörde<br />
festgestellte Kosten:<br />
begünstigte<br />
Herstellkosten 100.000,00 € 68,97%<br />
nicht begünstigte<br />
Herstellkosten 1.500,00 € 1,03%<br />
weitere, vom Finanzamt zur Feststellung der<br />
Abschreibungshöhe berücksichtigte Kosten<br />
Grund und Boden 14.500,00 € 10,00%<br />
Altbausubstanz 29.000,00 € 20,00%<br />
------------------ -----------summe<br />
145.000,00 € 100,00%<br />
Ermittlung der Abschreibungsbemessungsgrundlagen:<br />
Kaufpreis 215.000,00 €<br />
begünstigt nach § 7h/10f: 148.285,50 € 68,97%<br />
Linear abzuschreiben<br />
nach § 7 Abs. IV 45.214,50 € 21,03%<br />
diese Werte werden allen Erwerbern und deren Wohnsitzfinanzämtern<br />
vom Betriebsstättenfinanzamt in Form<br />
eines Grundlagenbescheids gesondert mitgeteilt.<br />
das Finanzamt wird von Amts wegen über die Erstellung<br />
der Bescheide der denkmalschutzbehörde informiert. In<br />
der Praxis setzt es daraufhin in der Regel von sich aus<br />
die Betriebsprüfung an. da dies aber nicht zwingend<br />
der Fall ist, ist es sinnvoll, dass parallel seitens des Initiators<br />
ein Antrag auf Betriebsprüfung gestellt wird. Auch<br />
hier sind die Bearbeitungszeiten höchst unterschiedlich.<br />
Vom Vorliegen des Bescheides der denkmalschutzbehörde<br />
bis zum Abschluss der Betriebsprüfung durch das<br />
Finanzamt vergeht in der Regel ein Jahr, wobei sowohl<br />
Fälle bekannt sind, die in der Hälfte der Zeit erledigt waren<br />
als auch Verfahren, die sich über mehr als die doppelte<br />
dauer hingezogen haben.<br />
112<br />
4. sonderwerbungskosten<br />
In der Regel fallen auf der Ebene des einzelnen Wohnungserwerbers<br />
über die Kosten, die im Rahmen der Betriebsprüfung<br />
festgestellt werden, hinaus noch Anschaffungsnebenkosten<br />
(Notargebühren, Maklercourtage,<br />
Kosten für Objektbesichtigungen etc.) an, die ebenfalls<br />
bei der Bemessung der Abschreibungshöhe berücksichtigt<br />
werden können. diese sind in der persönlichen<br />
steuererklärung jedes einzelnen Erwerbers gesondert<br />
zu erklären.<br />
5. fazit<br />
In der Praxis vergehen zwischen Fertigstellung des Objekts<br />
bis zum Vorliegen des endgültigen Bescheids über<br />
die Abschreibungsbemessungsgrundlage zwei bis drei<br />
Jahre. In der Vergangenheit wurden während dieses<br />
Zeitraums von den einzelnen Wohnsitzfinanzämtern der<br />
Erwerber die vorläufigen Werte aus den Kaufverträgen<br />
akzeptiert. dies wird von Wohnsitzfinanzamt zu Wohnsitzfinanzamt<br />
unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich<br />
ist aber festzustellen, dass die vorläufige Anerkennung<br />
dieser Werte zunehmend nicht mehr gewährt<br />
wird. sobald der Grundlagenbescheid des Betriebsstättenfinanzamts<br />
vorliegt, wird dieser automatisch an die<br />
einzelnen Wohnsitzfinanzämter weitergeleitet und alle<br />
steuerbescheide der Vorjahre, die es betrifft, werden automatisch<br />
und von Amts wegen korrigiert.<br />
Zur Kalkulation und Liquiditätsberechnung des Investors<br />
mit vorgenannten steuerlichen Aspekten wird empfohlen,<br />
das gleichlautende Kapital unter dem im <strong>Prospekt</strong><br />
abgedruckten Gliederungspunkt „Risiken“ zu lesen.
NOTIZEN<br />
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
113
HAFTuNGs- uNd ANGABENVORBEHALTE<br />
Mit diesem <strong>Prospekt</strong> werden ausschließlich Auskünfte<br />
zu der angebotenen Immobilie erteilt. seitens der Initiatorin,<br />
<strong>Prospekt</strong>herausgeberin und Verkäuferin wird keine<br />
Rechts-, steuer-, Finanzierungs-, Kapitalanlageoder<br />
Wirtschaftsberatung erbracht. Eine Haftung für den Eintritt<br />
von Kosten-, Ertrags- und steuerprognosen sowie<br />
für die zukünftige Entwicklung der Finanzierungs- und<br />
Bewirtschaftungskosten, insbesondere auch für ggf. von<br />
dritter seite erstellte Berechnungsbeispiele etc. kann u.a.<br />
aufgrund der Vielzahl unbekannter bzw. veränderlicher<br />
Parameter nicht übernommen werden. Für den Inhalt<br />
dieses <strong>Prospekt</strong>es sind nur die bis zum <strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunkt<br />
bekannten oder erkennbaren sachverhalte<br />
maßgebend. Planungs- und Berechnungsgrundlagen<br />
stehen unter dem Vorbehalt der jederzeit potenziell<br />
möglichen Veränderung.<br />
die derzeitige Bau-, Verwaltungs- und Finanzverwaltungspraxis<br />
sowie Rechtsprechung kann sich verändern.<br />
Eventuell im <strong>Prospekt</strong> enthaltene Illustrationen, Computervisualisierungen<br />
und Fotos sind zum Teil nur als Vorschläge,<br />
Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als<br />
wesentliche Elemente im sinne der Baubeschreibung.<br />
die tatsächliche Gestaltung und Bauausführung kann<br />
hiervon abweichen. die Realisierung von Planungen<br />
steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit<br />
seitens der entsprechenden Behörden. Gültigkeit haben<br />
ausschließlich die notariell beurkundeten Verträge.<br />
die Namensnennung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaften<br />
erfolgt ausschließlich zur Information der<br />
Vertretungsverhältnisse. Eine persönliche Vertrauenswerbung<br />
mit den genannten Personen wird damit nicht<br />
bezweckt. Gleiches gilt für die beauftragten Vertragspartner.<br />
Verbindliche bzw. vom <strong>Prospekt</strong> abweichende<br />
Angaben darf und kann nur die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />
machen. dritte Personen, insbesondere mit dem Vertrieb<br />
und der Vermittlung befasste Personen, sind hierzu<br />
nicht legitimiert. Kaufinteressenten wird zur Aufklärung<br />
ein <strong>Prospekt</strong> mit den konkreten angebotenen Wohnungen,<br />
mithin daten, Fakten, Chancen und Risiken außerdem<br />
weitergehende Informationen u.a. zum standort<br />
und dem Objekt sowie als Anlage eine Vertragsmappe<br />
mit z. T. unverbindlichen Vertragsmustern (Entwürfen)<br />
ausgehändigt.<br />
114<br />
der <strong>Prospekt</strong> ist nur im Zusammenhang mit der Anlage<br />
vollständig. da auch die abzuschließenden Verträge Veränderungen<br />
in sachlicher und rechtlicher Hinsicht unterliegen<br />
können, besitzen nur die letztendlich wechselseitig<br />
abgeschlossenen Verträge Gültigkeit. die im <strong>Prospekt</strong><br />
enthaltenen Angaben und Angebote sind demnach<br />
unverbindlich. sämtliche Texte im <strong>Prospekt</strong> sind urheberrechtlich<br />
geschützt. <strong>Prospekt</strong>aufbau und -inhalt orientierensich<br />
am IdW-s 4 standard der Wirtschaftsprüfer<br />
(stand 18.05.2006), ohne dass hieraus Ansprüche<br />
gegenüber der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin hergeleitet werden<br />
können. Aufgrund des unten angegebenen frühen<br />
<strong>Prospekt</strong>erstellungszeitpunktes und des daraus resultierenden<br />
umstandes, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht<br />
sämtliche im <strong>Prospekt</strong> wiedergegebenen daten, Fakten<br />
und Zahlen des Projektes feststanden und der Erwerber<br />
bei Interesse hierzu von den Projektbeteiligten jederzeit<br />
über den jüngsten stand der dinge informiert werden<br />
kann, akzeptiert er, dass Ansprüche aus diesem <strong>Prospekt</strong><br />
– soweit überhaupt gegeben – binnen sechs Monaten<br />
ab Kenntnis, spätestens jedoch zwei Jahre ab dem angegebenen<br />
Herausgabedatum verjähren, es sei denn, die<br />
<strong>Prospekt</strong>herausgeberin hat im <strong>Prospekt</strong> vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig Falschangaben gemacht oder solche<br />
führen zu Personenschäden. die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />
versichert dazu, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen<br />
über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen<br />
umstände im <strong>Prospekt</strong> vollständig und richtig aufgeklärt<br />
hat. Trotz gewissenhaftester Prüfung und sorgfältigster<br />
Erarbeitung können Irrtümer jedoch nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
der <strong>Prospekt</strong> wurde im Juni 2011 erstellt<br />
und herausgegeben.
VERTRAGsPARTNER<br />
CHANCEN uNd RIsIKEN<br />
GrUNdsTÜcksEIGENTÜMEr,<br />
prOjEkTENTWIcklEr,<br />
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Altbaugesellschaft sternecker Brauerei mbH & Co.KG<br />
Wallstraße 35, 10179 Berlin<br />
Amtsgericht Charlottenburg HRA 42481 B<br />
Ersteintragung: 09.04.2009<br />
stammkapital: EuR 25.000<br />
Gesellschafter:<br />
Grundstein Geschäftsführungs GmbH<br />
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Eine gemeinsame Projektentwicklung von:<br />
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