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Der disaggregierte Ansatz - Vwl.uni-freiburg.de - Albert-Ludwigs ...

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Erschienen in: Nordrhein-Westfälische Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r Wissenschaften (Hrsg.), Symposium „Transportsystemeund Verkehrspolitik“, Vorträge 17, Schöningh-Verlag, Pa<strong>de</strong>rborn, 2004, S. 13-25Neuere Entwicklungen in <strong>de</strong>r Verkehrsökonomie:<strong>Der</strong> <strong>disaggregierte</strong> <strong>Ansatz</strong>*von Günter KniepsDiskussionsbeitrag<strong>de</strong>s Instituts für Verkehrswissenschaft und RegionalpolitikNr. 95 – November 2002Zusammenfassung:Funktionsfähiger Wettbewerb auf <strong>de</strong>n europäischen Transportmärkten erfor<strong>de</strong>rt<strong>de</strong>n diskriminierungsfreien Zugang zu <strong>de</strong>n Verkehrsinfrastrukturen für sämtlicheaktiven und potenziellen Anbieter von Transportleistungen. Neben <strong>de</strong>r Bedingung<strong>de</strong>r Diskriminierungsfreiheit gilt es aber gleichzeitig eine effiziente Allokationknapper Infrastrukturkapazitäten sowie die erfor<strong>de</strong>rliche Kosten<strong>de</strong>ckunganzustreben. In diesem Beitrag wird ein <strong>disaggregierte</strong>r Regulierungsansatz vorgestellt,<strong>de</strong>ssen Umsetzung es ermöglicht, diese Ziele möglichst umfassend zuerreichen.Prof. Dr. Günter KniepsInstitut für Verkehrswissenschaft und RegionalpolitikUniversität FreiburgPlatz <strong>de</strong>r Alten Synagoge, 79085 Freiburg i. Br.Phone: (+49) - (0)761 - 203 - 2370Fax: (+49) - (0)761 - 203 - 2372e-mail: guenter.knieps@vwl.<strong>uni</strong>-<strong>freiburg</strong>.<strong>de</strong>* Vortrag in <strong>de</strong>r Nordrhein-Westfälischen Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r Wissenschaften, am 22. November2002


11. EinführungFunktionsfähiger Wettbewerb auf <strong>de</strong>n europäischen Transportmärkten erfor<strong>de</strong>rt<strong>de</strong>n diskriminierungsfreien Zugang zu <strong>de</strong>n Verkehrsinfrastrukturen für sämtlicheaktiven und potenziellen Anbieter von Transportleistungen. Neben <strong>de</strong>r Bedingung<strong>de</strong>r Diskriminierungsfreiheit gilt es aber gleichzeitig eine effiziente Allokationknapper Infrastrukturkapazitäten sowie die erfor<strong>de</strong>rliche Kosten<strong>de</strong>ckunganzustreben. In diesem Beitrag wird ein <strong>disaggregierte</strong>r Regulierungsansatz vorgestellt,<strong>de</strong>ssen Umsetzung es ermöglicht, diese Ziele möglichst umfassend zuerreichen.2. Die Grundkonzpetion <strong>de</strong>s <strong>disaggregierte</strong>n <strong>Ansatz</strong>esIm Gegensatz zu <strong>de</strong>m herkömmlichen <strong>Ansatz</strong> vollintegrierter Netze mit End-zu-End-Verantwortung sind im Rahmen eines <strong>disaggregierte</strong>n <strong>Ansatz</strong>es die folgen<strong>de</strong>nNetzebenen zu unterschei<strong>de</strong>n (vgl. Knieps, 1996):(1) Wegeinfrastrukturen (z.B. Gleisanlagen, Bahnhöfe, Straßen, Flughäfen);(2) Infrastrukturmanagement/Verkehrsleitsysteme (z.B. Flugüberwachung,Zugüberwachungssysteme, Leit- und Informationssysteme für <strong>de</strong>n Straßenverkehr);(3) Transportleistungen (Beför<strong>de</strong>rung von Gütern und Personen mittels Zügen,Flugzeugen, Schiffen o<strong>de</strong>r LKWs und PKWs).Die Bereitstellung einer Transportleistung erfor<strong>de</strong>rt nicht nur ein Transportgefäß(z. B. einen Zug o<strong>de</strong>r ein Flugzeug), son<strong>de</strong>rn gleichzeitig auch <strong>de</strong>n Zugang zueiner Wegeinfrastruktur (z. B. einer Trasse, Lan<strong>de</strong>slot etc.). Zusätzlich sind imEisenbahnverkehr und im Flugverkehr die fortwähren<strong>de</strong> Kontrolle und Koordination<strong>de</strong>r Verkehrsbewegungen unerlässlich. Hierzu sind Zugüberwachungssystemebzw. Flugüberwachungssysteme erfor<strong>de</strong>rlich, die nicht nur die Aufgabehaben, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, son<strong>de</strong>rn gleichzeitig für eineZuteilung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Wegeinfrastrukturkapazitäten zuständig sind. Aberauch im Straßenverkehr wer<strong>de</strong>n Verkehrsleitsysteme in Zukunft eine zunehmendwichtigere Rolle einnehmen.


2Es gilt zu beachten, dass die Bereitstellung von Transportleistungen <strong>de</strong>n gleichzeitigenZugang zu einer Wegeinfrastruktur und einem Verkehrsleitsystem erfor<strong>de</strong>rt,unabhängig davon, ob diese Funktionen vertikal integriert in <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ines Unternehmens liegen o<strong>de</strong>r in unterschiedlichen Unternehmen. ObwohlFlughafenbetreiber, Fluggesellschaften und Flugsicherungsbehör<strong>de</strong>n nur gemeinsameinen reibungslosen Flugverkehr garantieren können, waren sie auch in<strong>de</strong>r Vergangenheit sowohl organisatorisch als auch institutionell getrennt. An<strong>de</strong>rsverhielt es sich dagegen im Eisenbahnverkehr, wo sämtliche Funktionenvertikal in <strong>de</strong>r Hand <strong>de</strong>r nationalen Bahngesellschaften integriert wur<strong>de</strong>n, wobeilediglich minimale Kooperation zwischen <strong>de</strong>n nationalen Gesellschaften <strong>de</strong>r Regelfallwar. Aber auch hier ist in jüngster Zeit eine Entwicklung in Richtung eines<strong>disaggregierte</strong>n Regulierungsansatzes zu beobachten. Wettbewerb auf <strong>de</strong>nEisenbahnnetzen ist nur möglich, wenn Eisenbahnverkehrsunternehmen <strong>de</strong>n ungehin<strong>de</strong>rtenZugang zu <strong>de</strong>n Schienentrassen erhalten und dabei gleichzeitig dieServiceleistungen <strong>de</strong>r Zugüberwachungssysteme in Anspruch nehmen können(vgl. z. B. Berndt, Kunz, 2002; Knieps, 2001b).3. Koordinationsprobleme bei VerkehrsleitsystemenDie Neuorientierung in Richtung einer Infrastrukturpolitik <strong>de</strong>r Europäischen U-nion mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>s Aufbaus und <strong>de</strong>r Entwicklung von transeuropäischenNetzen führt unmittelbar zur Notwendigkeit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Interoperabilität<strong>de</strong>r einzelstaatlichen Netze. 1Ein erheblicher Koordinationsbedarf ergibt sich insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>rVerkehrsleit- und Überwachungssysteme. Es ist offensichtlich, dass aktiverWettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern von Verkehrsüberwachungssystemennicht funktionieren kann. Ein einzelnes Flugzeug o<strong>de</strong>r ein einzelnerZug darf nur von jeweils einer Institution gleichzeitig überwacht wer<strong>de</strong>n, sollenChaos und Unfälle vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich daher um natürliche Monopole,<strong>de</strong>ren geographische Grenzen institutionell ein<strong>de</strong>utig bestimmt wer<strong>de</strong>n1Vgl. Vertrag von Amsterdam, Titel XV, Transeuropäische Netze, Art. 154(2).


3müssen. Die Überwachungskompetenz muss dabei für die jeweilige Zeitperio<strong>de</strong>in einer einzigen Hand verbleiben. Somit stellt sich die Frage nach einer „natürlichen“Grenze eines regionalen Überwachungsgebietes einerseits und <strong>de</strong>r Koordinationzwischen unterschiedlichen Überwachungsgebieten an<strong>de</strong>rerseits.Die Zugüberwachungssysteme stellen das entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Bin<strong>de</strong>glied zwischenFahrweg und Betrieb dar. Sowohl <strong>de</strong>r Ablauf <strong>de</strong>s Eisenbahnverkehrs als auchdie Durchführung von Reparaturmaßnahmen an <strong>de</strong>n Schienenwegen müssendurch Zugüberwachungssysteme koordiniert wer<strong>de</strong>n. Dieser Koordinationsaufwandist wie beim Flugverkehr prinzipiell unabhängig von <strong>de</strong>r Frage, ob eineo<strong>de</strong>r mehrere Zugverkehrsgesellschaften auf einem Streckennetz tätig sind. Erhängt vielmehr von <strong>de</strong>r Anzahl Züge und <strong>de</strong>ren Geschwindigkeit ab.Das frühere Eisenbahnmonopol führte zu einer überwiegend nationalen Orientierung<strong>de</strong>s Kapazitätsmanagements von Schienenwegen und einer an nationalenGesichtspunkten orientierten Fahrplangestaltung. Grenzüberschreiten<strong>de</strong> Koordinationund Kooperation innerhalb <strong>de</strong>s internationalen Eisenbahnverban<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong>dabei auf ein Minimum beschränkt. Dies betraf sowohl Standardisierungsbemühungenals auch Koordination und Kooperation beim Trassenmanagement.Optimierungsbestrebungen blieben auf die nationalen Systeme beschränkt (vgl.Knieps, 1995). Inzwischen sind zunehmen<strong>de</strong> Integrationsten<strong>de</strong>nzen zu erkennen,beispielsweise die Entwicklung und <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>s neuen europäischen einheitlichenLeit- und Sicherungssystems ETCS.Analog zu <strong>de</strong>n Flugüberwachungssystemen besitzen Zugüberwachungssystemejedoch ein erhebliches grenzüberschreiten<strong>de</strong>s Potenzial. Wettbewerb auf <strong>de</strong>neuropäischen Zugverkehrsmärkten und eine damit einhergehen<strong>de</strong> Zunahme <strong>de</strong>rNachfrage nach europäischem Zugverkehr erfor<strong>de</strong>rn eine konsequente Internalisierung<strong>de</strong>r grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Restriktionen. So sollten beispielsweise dietechnischen Grenzen <strong>de</strong>r Einrichtungen (z. B. Telekomm<strong>uni</strong>kation, Funk) nichtlänger an <strong>de</strong>n politischen Län<strong>de</strong>rgrenzen ausgerichtet sein. Die grenzüberschreiten<strong>de</strong>nSystemvorteile müssen analog <strong>de</strong>r europäischen Flugsicherungkonsequent ausgeschöpft wer<strong>de</strong>n, damit sich <strong>de</strong>r Wettbewerb auf <strong>de</strong>n europäischenMärkten für Eisenbahnverkehr voll entfalten kann.


4Die Entwicklung eines integrierten europäischen Zugüberwachungssystemswür<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Aufbau unabhängiger Zugüberwachungsbehör<strong>de</strong>n analog <strong>de</strong>rFlugsicherungsbehör<strong>de</strong>n wesentlich erleichtert. Solange eine solche Entwicklungin Richtung eines integrierten europäischen Systems nicht stattfin<strong>de</strong>t, solltenzumin<strong>de</strong>st die Möglichkeiten einer intensiven Koordinierung und Harmonisierung<strong>de</strong>r Zugüberwachungssysteme, z. B. durch intensivere Standardisierungsbemühungenund Trassenfahrplankoordination, unfassend genutzt wer<strong>de</strong>n.Eine zunehmen<strong>de</strong> Angleichung <strong>de</strong>r Systeme kann im Rahmen eines Institutionenwettbewerbszwischen nationalen Zugüberwachungssystemen eingeleitetwer<strong>de</strong>n. Falls die Ausschreibungen (wie bei an<strong>de</strong>ren Leistungen inzwischen dieRegel) europaweit erfolgen, ist zu erwarten, dass sich die im Bereich <strong>de</strong>r Zugüberwachungin einem Land beson<strong>de</strong>rs erfolgreiche Zugüberwachungsagencysauch in an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn im Versteigerungswettbewerb durchsetzen wer<strong>de</strong>n.Dies hat zur Folge, dass die in einem Land durch innovative Software erzieltenInnovationsvorsprünge im Bereich <strong>de</strong>r Zugüberwachung sich sukzessive aufan<strong>de</strong>re Län<strong>de</strong>r aus<strong>de</strong>hnen. <strong>Der</strong> Institutionenwettbewerb wird darüber hinaus sowohlzur Ausschöpfung von Kostensenkungspotenzialen führen als auch zu einemverbesserten Serviceangebot auf <strong>de</strong>n Transportmärkten. Das Informationsmonopolnationaler Agencys wird aufgeweicht. Die Transportgesellschaften erhaltendie Möglichkeit, Druck auf die für sie zuständigen Zugüberwachungsbehör<strong>de</strong>nauszuüben.4. Diskriminierungsfreier Zugang zu <strong>de</strong>n Infrastrukturen4.1 <strong>Der</strong> monopolistische Bottleneck-Charakter von WegeinfrastrukturenIm Folgen<strong>de</strong>n ist es von Be<strong>de</strong>utung hervorzuheben, dass die Charakteristika vonNetzstrukturen per se noch keine Marktmacht implizieren. Selbst wenn Bün<strong>de</strong>lungsvorteileund damit einhergehen<strong>de</strong> Größen- und Verbundvorteile dazu führen,dass ein einziger Netzanbieter eine bestimmte Region kostengünstiger bedienenkann als eine Mehrzahl von Anbietern (d. h. im Falle eines natürlichenMonopols), liegt nicht automatisch ein Regulierungsbedarf vor (vgl. z. B.Knieps, 2001a, Kap. 2).


5Falls beispielsweise nur ein einziger Autobus zwischen mehreren Dörfern verkehrt,impliziert dieser Bün<strong>de</strong>lungsvorteil noch nicht Monopolmacht, da Gewinne<strong>de</strong>s aktiven Busunternehmers einen Konkurrenten auf <strong>de</strong>n Plan riefen, <strong>de</strong>rdiese Strecken zu einem günstigeren Tarif bedienen könnte. <strong>Der</strong> bisher aktiveBusunternehmer müsste dann seinen Bus auf an<strong>de</strong>ren Strecken einsetzen. Er besitztkein Drohpotenzial, potenzielle Wettbewerber am Marktzutritt zu hin<strong>de</strong>rn.Gleichermaßen stellen <strong>de</strong>r Betrieb von Flugstrecken o<strong>de</strong>r die Bereitstellung vonEisenbahnverkehr in dünnbesie<strong>de</strong>lten Gebieten solche angreifbare natürlicheMonopole dar. Die vollständige Wirksamkeit <strong>de</strong>s potenziellen Wettbewerbsmacht allerdings eine symmetrische Ausgestaltung <strong>de</strong>r Zugangsbedingungen zu<strong>de</strong>n komplementären Wegeinfrastrukturen (z. B. Flughäfen, Bahnhöfen, Schienenwegen)erfor<strong>de</strong>rlich, so dass sämtliche aktiven und potenziellen Anbieter vonTransportleistungen gleich behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.Stabile Marktmacht ist lediglich in solchen Netzinfrastrukturen zu erwarten, dienicht nur durch Bün<strong>de</strong>lungsvorteile, son<strong>de</strong>rn gleichzeitig auch durch irreversibleKosten gekennzeichnet sind. Irreversible Kosten sind für <strong>de</strong>n eingesessenen Anbieterdieser Einrichtungen nicht mehr entscheidungsrelevant, wohl dagegen fürdie potenziellen Wettbewerber, da diese vor <strong>de</strong>r Entscheidung stehen, ob sie dieseunwie<strong>de</strong>rbringlichen Kosten in einem Markt einsetzen sollen o<strong>de</strong>r nicht. Daseingesessene Unternehmen hat somit niedrigere entscheidungsrelevante Kostenals die potenziellen Wettbewerber. Hieraus ergibt sich ein Spielraum für strategischesVerhalten, so dass ineffiziente Produktion o<strong>de</strong>r Gewinne nicht mehrzwangsläufig <strong>de</strong>n Marktzutritt von Konkurrenten zur Folge haben.Solche Bün<strong>de</strong>lungsvorteile mit irreversiblen Kosten treten typischerweise beierdgebun<strong>de</strong>nen Netzen und Netzteilen auf, z. B. bei Wegeinfrastrukturen(Schienenwegen, Bahnhöfen, Flughäfen etc.). Die Regulierung <strong>de</strong>r Marktmachtin dieser Gruppe von Teilnetzen bleibt auch nach einer umfassen<strong>de</strong>n Marktöffnungeine wichtige Aufgabe. Insbeson<strong>de</strong>re muss vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, dass Marktmachtin diesen Bereichen missbraucht wird, um <strong>de</strong>n aktiven und potenziellenWettbewerb in kompletteren Netzteilen zu verzerren.


64.2 Anwendung <strong>de</strong>s <strong>disaggregierte</strong>n Regulierungsansatzes<strong>Der</strong> <strong>disaggregierte</strong> Regulierungsansatz nach <strong>de</strong>r wettbewerblichen Öffnung <strong>de</strong>rNetzsektoren führt zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Schlussfolgerungen:- Die Öffnung <strong>de</strong>r Märkte für Netzleistungen und <strong>de</strong>r Abbau gesetzlicherMarktzutrittsschranken schaffen grundsätzlich in allen Netzsektoren erheblicheWettbewerbspotenziale, die es zu nutzen gilt.- In fast allen Netzsektoren bestehen <strong>de</strong>rzeit noch monopolistische Bottlenecks(in Teilbereichen <strong>de</strong>r Infrastrukturen), die eine spezifische Restregulierungzur Disziplinierung <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n Marktmacht erfor<strong>de</strong>rn. <strong>Der</strong> Umfangdieser monopolistischen Bottlenecks variiert allerdings beträchtlich zwischen<strong>de</strong>n einzelnen Netzsektoren.- Ein symmetrischer Zugang zu <strong>de</strong>n monopolistischen Bottlenecks muss fürsämtliche aktiven und potenziellen Anbieter von Netzleistungen gewährleistetwer<strong>de</strong>n, damit <strong>de</strong>r (aktive und potenzielle) Wettbewerb umfassendzum Zuge kommen kann.- Grundsätzlich darf <strong>de</strong>m Wettbewerbspotenzial auf <strong>de</strong>n <strong>de</strong>regulierten Märktenfür Netzleistungen vertraut wer<strong>de</strong>n, solange die Voraussetzungen fürfunktionsfähigen Wettbewerb durch symmetrischen Zugang zu <strong>de</strong>n monopolistischenBottlenecks gewährleistet sind.Die Anwendung <strong>de</strong>s <strong>disaggregierte</strong>n Regulierungsansatzes auf die Luftfahrt und<strong>de</strong>n Eisenbahnsektor zeigt, dass Flughäfen und Schieneninfrastrukturen monopolistischeBottlenecks darstellen, das Angebot von Luft- und Eisenbahnverkehrdurch aktiven und potenziellen Wettbewerb gekennzeichnet ist und Luftverkehrskontroll-und Zugüberwachungssysteme sich durch funktionsfähigenVersteigerungswettbewerb auszeichnen.


75. Maßgeschnei<strong>de</strong>rte Bottleneck-Regulierung5.1 Die Essential-facilities-DoktrinEin geeignetes Instrument für Regulierungseingriffe bei Zugangsproblemen beiMarktmacht bil<strong>de</strong>t die aus <strong>de</strong>m amerikanischen Antitrust-Recht bekannte Essential-facilities-Doktrin.Ausgangspunkt für die Herleitung eines echten Regulierungsbedarfs- im Sinne einer Auflage, die Anlage auch Dritten bereitzustellen-ist <strong>de</strong>r monopolistische Bottleneck. Die Anwendung <strong>de</strong>r Essential-facilities-Doktrin basiert auf folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen: 2- Kontrolle einer wesentlichen Anlage (essential facility) durch einenMonopolisten.- Die Unfähigkeit <strong>de</strong>s Wettbewerbers, eine solche Anlage unter angemessenemAufwand zu duplizieren.- Die Verweigerung <strong>de</strong>r Bereitstellung <strong>de</strong>r Anlage für die Inanspruchnahmedurch <strong>de</strong>n Konkurrenten.- Die (technische) Möglichkeit die Anlage auch für Dritte bereitzustellen.Die Anwendung <strong>de</strong>r Essential-facilities-Doktrin ist dann gerechtfertigt, wennalternative Netze nicht zur Verfügung stehen. <strong>Der</strong> Netzanbieter besitzt in diesemFall Marktmacht bei <strong>de</strong>r Bereitstellung <strong>de</strong>r Bottleneck-Kapazitäten, die reguliertwer<strong>de</strong>n muss.Jenseits <strong>de</strong>s monopolistischen Bottlenecks sind die Voraussetzungen für dieAnwendung <strong>de</strong>r Essential-facilities-Doktrin allerdings nicht erfüllt, da in diesemFall die Wettbewerber immer Zugang zu alternativen (potenziellen) Netzen besitzen.Falls das eingesessene Unternehmen ein nicht wettbewerbsmäßiges Verhaltenan <strong>de</strong>n Tag legt, treten neue Netzanbieter auf <strong>de</strong>n Plan. Dieses Marktverhaltentritt unabhängig davon auf, ob <strong>de</strong>r aktive Netzanbieter als marktbeherr-2Unter Berufung auf Section 1 und Section 2 <strong>de</strong>s Sherman Acts (City of Anaheim v.Southern California Edison Co., 955 F. 2d 1373, 1380 (9t h Cir. 1992).


8schend eingestuft wird o<strong>de</strong>r nicht. Die Anwendung <strong>de</strong>r Essential-facilities-Doktrin wäre hier sogar schädlich, da sie zu einer künstlichen Verzerrung <strong>de</strong>rWettbewerbsbedingungen führen wür<strong>de</strong>. Insbeson<strong>de</strong>re wür<strong>de</strong>n die Freiheitsgra<strong>de</strong>bei <strong>de</strong>r Suche nach effizienten Verhandlungslösungen zwischen <strong>de</strong>n Marktteilnehmernkünstlich eingeschränkt.Das Konzept <strong>de</strong>r Essential-facilities-Doktrin sollte ausschließlich auf monopolistischeBottlenecks angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hier ist es ein wesentlich präziseresKriterium als die Konzeption eines marktbeherrschen<strong>de</strong>n Unternehmens, weildurch die Essential-facilities-Doktrin <strong>de</strong>r interventionsbedürftige Bereich sehrviel schärfer eingegrenzt wer<strong>de</strong>n kann (vgl. Engel, Knieps, 1998). In <strong>de</strong>r Vergangenheitwur<strong>de</strong> die Essential-facilities-Doktrin von <strong>de</strong>n amerikanischen Gerichtenfallweise auf spezifische Infrastrukturen (z.B. ein bestimmter Bahnhof,das Elektrizitätsnetz einer bestimmten Gemein<strong>de</strong>) angewen<strong>de</strong>t. Die Essentialfacilities-Doktringewinnt zunehmend auch im europäischen Wettbewerbsrechtan Be<strong>de</strong>utung. Im Rahmen einer <strong>disaggregierte</strong>n Regulierungspolitik kann diesesPrinzip auf eine ganze Klasse von Fällen angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen dieLokalisierung von Marktmacht auf <strong>de</strong>n gleichen Ursachen (Bün<strong>de</strong>lungsvorteilein Kombination mit irreversiblen Kosten) beruht. Dennoch ist in je<strong>de</strong>m Einzelfallperiodisch zu prüfen, ob die Voraussetzungen für Marktmacht und damiteinhergehen<strong>de</strong>s strategisches Verhalten nicht durch Substitutionsmöglichkeiten(etwa durch funkbasierte Netztechnologien) weggefallen sind.5.2 Preisniveau-Regulierung <strong>de</strong>r Zugangstarife<strong>Der</strong> Effekt einer totalen Verweigerung <strong>de</strong>s Zugangs zu monopolistischen Bottleneckskann auch erreicht wer<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zugang zu untragbar hohen Tarifenbereitgestellt wird. Dies macht bereits <strong>de</strong>utlich, dass eine effektive Anwendung<strong>de</strong>r Essential-facilities-Doktrin mit einer adäquaten Regulierung <strong>de</strong>r Zugangsbedingungenkombiniert wer<strong>de</strong>n muss. Grundlegen<strong>de</strong>r <strong>Ansatz</strong>punkt einer solchenRegulierungspolitik sollte allerdings sein, die Regulierungsmaßnahmen striktauf diejenigen Netzbereiche zu beschränken, bei <strong>de</strong>nen Marktmachtpotenzialetatsächlich vorliegen. Eine Preis-/Gewinn-Regulierung in <strong>de</strong>n komplementären


9angreifbaren Netzbereichen wür<strong>de</strong> gegen das Prinzip <strong>de</strong>r minimalistischen Regulierungseingriffeverstoßen und die Ziele einer umfassen<strong>de</strong>n Marktöffnungnachhaltig behin<strong>de</strong>rn. Eine <strong>de</strong>taillierte Regulierung <strong>de</strong>r Zugangstarife zu monopolistischenBottlenecks darf folglich nicht gleichzeitig zu einer Regulierung <strong>de</strong>rTarife in Netzbereichen ohne Marktmachtpotenziale führen.Analog <strong>de</strong>r Situation bei wettbewerblichen Netzen müssen die Netzzugangsgebührennicht nur die langfristigen Zusatzkosten son<strong>de</strong>rn auch die Gesamtkosten<strong>de</strong>r monopolistischen Bottlenecks <strong>de</strong>cken. <strong>Der</strong> Eigentümer dieser Einrichtungmuss seine Overhead-Kosten bei <strong>de</strong>r Bereitstellung von Netzkapazitäten folglichebenfalls über die Zugangsgebühren erheben. Eine regulatorische Auflage,Netzzugangsgebühren entsprechend <strong>de</strong>r langfristigen Zusatzkosten zu berechnen,hätte eine Diskriminierung <strong>de</strong>s Netzeigentümers zur Folge. Denn niemandwür<strong>de</strong> freiwillig zu solchen Bedingungen Netzzugangskapazitäten bereitstellen.Es verbleibt folglich die Aufgabe, auch die Differenz zwischen Gesamtkostenund Zusatzkosten (d. h. die nicht zurechenbaren Kosten) zu <strong>de</strong>cken, da sonst diedauerhafte Lebensfähigkeit dieser Anlage gefähr<strong>de</strong>t ist (vgl. Albach, Knieps,1997, S. 18 ff.).Als Referenzpunkt im Sinne eines Als-ob-Wettbewerbs, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Vorwurfeines Marktmachtmissbrauch <strong>de</strong>s Essential-facilities-Eigentümers nicht gerechtfertigtist, sollte also die Deckung <strong>de</strong>r Gesamtkosten <strong>de</strong>r monopolistischenBottlenecks dienen. Die Regulierungsbehör<strong>de</strong>n sollten hierzu die Unternehmennicht auf ganz bestimmte Preisregeln, wie z.B. Ramsey-Zugangstarife o<strong>de</strong>r aufzweistufige Netzzugangstarife verpflichten. Dies wür<strong>de</strong> die unternehmerischeSuche nach innovativen Tarifsystemen behin<strong>de</strong>rn. Denn es ist nicht auszuschließen,dass in <strong>de</strong>r Zukunft noch bessere Regeln ent<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Eine Regulierungsollte sich strikt auf die nachgewiesene Marktmacht in Bottlenecksbeschränken. Im weiteren ist <strong>de</strong>r Fortbestand dieser Bereiche beständig zu überprüfenund die Regulierung unmittelbar aufzuheben, wenn – etwas aufgrundtechnischen Fortschritts – ein solcher Bottleneck wegfällt.


106. Flexible Preisstrukturen für <strong>de</strong>n Netzzugang6.1 Die Vorzüge <strong>de</strong>s Subsidiaritätsprinizips<strong>Der</strong> intramodale Wettbewerb auf <strong>de</strong>n europäischen Transportmärkten erfor<strong>de</strong>rteine diskriminierungsfreie Infrastrukturbenutzung sämtlicher Anbieter vonTransportleistungen, unabhängig davon, ob es sich um inländische o<strong>de</strong>r ausländischeUnternehmen han<strong>de</strong>lt. Das Kriterium <strong>de</strong>r Diskriminierungsfreiheit musssich dabei sowohl auf die bereitgestellte Infrastrukturqualität (Vermeidung vonGroßvaterrechten etc.) als auch auf die Zugangstarife beziehen.Die Bereitstellung von Wegeinfrastrukturinvestitionen in Straßen, Kanälen,Flughäfen und Schienenwege wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Vergangenheit als typische Aufgabe<strong>de</strong>r öffentlichen Hand angesehen. Insoweit die Auslastung einer Wegeinfrastrukturso gering ist, dass Nicht-Rivalität bei <strong>de</strong>r Inanspruchnahme vorliegt,können auslastungsabhängige marktmäßige Zugangstarife nicht sinnvoll erhobenwer<strong>de</strong>n. Es verbleibt dann im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Staates ihre Finanzierungzu garantieren. In <strong>de</strong>r Vergangenheit wur<strong>de</strong>n Wegeinfrastrukturen im Verkehrtypischerweise von <strong>de</strong>r öffentlichen Hand (Bund, Län<strong>de</strong>r und Kommunen)bereitgestellt o<strong>de</strong>r in erheblichem Maße geför<strong>de</strong>rt. In <strong>de</strong>r Diskussion <strong>de</strong>rMaastrichter Initiative transeuropäischer Netze wer<strong>de</strong>n vermehrt auch Alternativendiskutiert, private Investoren für <strong>de</strong>n Aufbau zukünftiger Infrastrukturen zugewinnen.Es stellt sich die Frage, inwieweit das Ziel eines grenzüberschreiten<strong>de</strong>n intramodalenWettbewerbs eine europaweite Harmonisierung <strong>de</strong>r Tarifierungsgrundsätze<strong>de</strong>r Verkehrsinfrastrukturgebühren erfor<strong>de</strong>rlich macht. Zunächst gilt, dass,solange in je<strong>de</strong>m Land die gleichen Bedingungen für sämtliche Transportanbieterherrschen, keine Diskriminierung ausländischer Anbieter von Transportleistungenstattfin<strong>de</strong>t. Allerdings führen unterschiedliche Tarife zu Wegeinfrastrukturenin unterschiedlichen Län<strong>de</strong>rn (ceteris paribus) zu unterschiedlichenTransporttarifen. Dies kann zu Umwegverhalten führen. Demgegenüber ist zuerwarten, dass sich auch im grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Verkehr als Folge <strong>de</strong>s Einsatzesvon innovativen, flexiblen Preissystemen ein Zuwachs an Verkaufsvolu-


11men (Mehrverkehr) ergibt. Aus <strong>de</strong>r Perspektive <strong>de</strong>s intramodalen Wettbewerbssollte die Kompetenz für die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Preise für die Infrastrukturbenutzungbei <strong>de</strong>n Mitgliedsstaaten und <strong>de</strong>n dort ansässigen Infrastrukturanbieterangesie<strong>de</strong>lt sein (vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bun<strong>de</strong>sminister für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen, 1999)6.2 Marktkonforme InfrastrukturbenutzungsgebührenTarifsysteme zur Benutzung von Wegeinfrastrukturen sollten so ausgestaltetwer<strong>de</strong>n, dass sie in <strong>de</strong>r Lage sind, gleichzeitig die Kriterien <strong>de</strong>r Diskriminierungsfreiheit,<strong>de</strong>r effizienten Allokation knapper Wegeinfrastrukturkapazitäten(Effizienzanfor<strong>de</strong>rung) sowie <strong>de</strong>r Finanzierungsanfor<strong>de</strong>rung (harmonisierterKosten<strong>de</strong>ckungsgrad) möglichst weitgehend zu erfüllen. Traditionelle Vollkostenrechnungenauf <strong>de</strong>r Basis administrativer Aufteilungsschlüssel <strong>de</strong>r Infrastruktur-Gemeinkostenauf unterschiedliche Nutzergruppen sind ökonomischnicht sinnvoll und können diese Aufgabe bekanntlich nicht lösen (vgl. z. B.Baumol, Koehn, Willig, 1987). Aber auch bei einer Preisbildung allein nach sozialenGrenzkosten können diese Kriterien nicht gleichzeitig erfüllt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>reergibt sich die Fixkosten<strong>de</strong>ckung als Residualgröße.Ein wesentliches Merkmal bei <strong>de</strong>r Bereitstellung von Wegekapazitäten sind diehohen Fixkosten und die damit einhergehen<strong>de</strong>n Größenvorteile bei <strong>de</strong>r Leistungserstellung.Es ist bekannt, dass bei Vorliegen von Größenvorteilen Grenzkostenpreisenicht mehr zu einer Gesamtkosten<strong>de</strong>ckung führen. Hohe Fixkostenfür die Bereitstellung von Netzinfrastruktur sind kein Argument an sich fürstaatliche Subventionierung. Aufgrund <strong>de</strong>r stark gestiegenen Verkehrsnachfragein <strong>de</strong>n letzten Jahrzehnten ist eine zunehmen<strong>de</strong> Verknappung <strong>de</strong>r Wegeinfrastrukturkapazitätenentstan<strong>de</strong>n, so dass sich hieraus die Notwendigkeit für dieEntwicklung marktwirtschaftlicher Lösungen ergibt (vgl. z. B. Knieps, 2000).Insbeson<strong>de</strong>re darf <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Gesamtkosten<strong>de</strong>ckung nicht <strong>de</strong>m Zufall überlassenbleiben, son<strong>de</strong>rn ist mit wirtschaftlichen Mitteln zu steuern. Falls keineLeistungen für die Allgemeinheit erbracht wer<strong>de</strong>n, sollten die gesamten Kosten


12voll ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Liegen Leistungen für die Allgemeinheit vor, zum Beispielin Form von regionalwirtschaftlichen Beiträgen, so sind die entsprechen<strong>de</strong>nTeile <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>m Staat zuzurechnen (Staatsanteil). Die verbleiben<strong>de</strong> Finanzierungsanfor<strong>de</strong>rungfür Infrastrukturbenutzungsgebühren ist von <strong>de</strong>n einzelnenMitgliedsstaaten im politischen Prozess festzulegen, wobei die bisherigen verkehrsbezogenenSteuern sukzessiv durch Gebühren ersetzt wer<strong>de</strong>n sollten (Übergangzum Bestimmungslandprinzip).Tarifbildungsprinzipien sollten darauf ausgelegt sein, die Finanzierungsanfor<strong>de</strong>rungals ex ante Bedingung in das Tarifbildungsprinzip aufzunehmen. <strong>Der</strong> Staat,<strong>de</strong>r zur Defizit<strong>de</strong>ckung herangezogen wer<strong>de</strong>n soll, wird somit nicht mit unkalkulierbarenDefizitbedarfen konfrontiert. Bei einem geeigneten Design zweistufigerPreissysteme ist es dagegen möglich, die grundlegen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen anmarktkonforme Infrastrukturbenutzungsgebühren gleichzeitig zu erfüllen. Hierzuist die Einbeziehung <strong>de</strong>r Nachfrageseite unerlässlich.Zweistufige Tarifsysteme sind in an<strong>de</strong>ren Netzbereichen mit signifikanten Fixkostenbereits seit langem etabliert. Beispiele hierfür sind Elektrizitäts-, Wasserversorgungs-und Telekomm<strong>uni</strong>kationsnetze, wo neben <strong>de</strong>r Rechnung für <strong>de</strong>nindividuellen Verbrauch <strong>de</strong>r Einheiten, auch Anschluss- und Grundgebührenerhoben wer<strong>de</strong>n. Während durch Zahlung einer festen Preiskomponente (Eintrittsgebühr)<strong>de</strong>r Zutritt zu einem „Netzklub“ erkauft wird, ermöglicht die Zahlungeiner variablen Preiskomponente die konkrete Nutzung <strong>de</strong>r Netzinfrastruktur.Wer<strong>de</strong>n zweistufige Tarife optional angeboten – d. h. neben einstufigen(linearen) Tarifen zur Wahl gestellt – so lässt sich die Zahlung <strong>de</strong>r Eintrittsgebührumgehen, allerdings wird dann eine höhere variable Nutzungsgebühr fällig.6.3 Zentralistische Grenzkostenpreise versus <strong>de</strong>zentrale mehrstufigeTarifsystemeDie Grenzkosten als Ausgangspunkt <strong>de</strong>r Preisbildung sind unter Ökonomen unbestritten.Mit <strong>de</strong>m Vorschlag eines Systems <strong>de</strong>r sozialen Grenzkostenpreise füralle Verkehrsträger, Regionen und Verkehrsorganisationen bewegte sich das


13Weißbuch <strong>de</strong>r EU-Kommission „Faire Preise für die Infrastrukturbenutzung“ 3allerdings in Richtung eines zentralistischen Konzepts <strong>de</strong>s Wohlfahrtsstaates.Dieses führt, wie je<strong>de</strong>s Konzept zentraler Verrechnungspreise, zu einem außeror<strong>de</strong>ntlichhohen Informationsbedarf, <strong>de</strong>nn die Ermittlung „effizienter“ Preisesetzt voraus, dass die Optimalsituation bekannt ist. Selbst <strong>de</strong>r zentralistischeEinsatz von intermodalen Ramsey-Preissystemen wäre aus diesem Grun<strong>de</strong> zumScheitern verurteilt (vgl. Knieps, 1994). Hinzu tritt die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Defizitfinanzierung.Es ist unbestritten, dass statische Allokationsverzerrungen reduziertwer<strong>de</strong>n können, wenn nicht <strong>de</strong>r einzelne Verkehrssektor, son<strong>de</strong>rn sämtlicheVerkehrssektoren gemeinsam zur Finanzierung <strong>de</strong>r Rest<strong>de</strong>fizite herangezogenwer<strong>de</strong>n. Noch geringer wür<strong>de</strong> die Allokationsverzerrung, wenn das Defizit aus<strong>de</strong>m allgemeinen Staatshaushalt ge<strong>de</strong>ckt wür<strong>de</strong>. Ausschlaggeben<strong>de</strong>r Vorteil <strong>de</strong>rInfrastruktur-Klublösung – mit Kosten<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r jeweiligen Infrastrukturenmittels mehrteiliger Tarife – besteht jedoch darin, die Begehrlichkeit nach einemimmer stärkeren Infrastrukturausbau zu dämpfen und Anreize für private Infrastrukturinvestitionenzu setzen.<strong>Der</strong> im Weißbuch stark strapazierte Begriff <strong>de</strong>r Effizienz betrifft ausschließlichdie optimale Auslastung eines Netzes in einem kurzen Zeitraum. Es ist jedochnicht zu erwarten, dass <strong>de</strong>r Staat durch Zentralsteuerung mit ständiger Anlastung<strong>de</strong>r „richtigen“ Grenzkosten das System in einen optimalen Zustand einschwingenkann. Ferner wird <strong>de</strong>r Infrastrukturbereich <strong>de</strong>s Verkehrssektors auf dieseWeise <strong>de</strong>n Marktkräften und ihren innovatorischen Anstößen entzogen, evolutorischenKräften also, die man in an<strong>de</strong>ren Netzsektoren, wie etwa <strong>de</strong>r Telekomm<strong>uni</strong>kationzu ent<strong>de</strong>cken und zu erschließen gelernt hat. Diese als dynamischeEffizienz bezeichnete ökonomische Zielsetzung legt <strong>de</strong>n größten Wert aufdie Schaffung <strong>de</strong>r richtigen Anreize bei <strong>de</strong>n Akteuren in langfristiger Sicht.Optionale zweiteilige Tarife haben <strong>de</strong>n Vorteil, dass sie <strong>de</strong>n Nachfragern Anreizesetzen, Informationen über ihre individuelle Zahlungsbereitschaft zu offenbaren(z. B. ob es sich für sie lohnt, eine bestimmte fixe Eintrittsgebühr zu bezahlen)und sich somit selbst einer bestimmten Nachfragergruppe zuzuordnen.3KOM (1998) 466 endg. vom 22. 7. 1998


14An dieser Stelle muss betont wer<strong>de</strong>n, dass es nicht ein einziges optimales Tarifschemagibt, das von einer zentralen Stelle aus angestrebt wer<strong>de</strong>n könnte. Vielmehrgilt es die Grenzen einer zusätzlichen Preisdifferenzierung im Sinne eines„Trial-and-Error“-Prozesses auszuloten. Die Grenze einer weiter gehen<strong>de</strong>n Differenzierungwird dann erreicht, wenn die Transaktionskosten für das Preisschemazu hoch wer<strong>de</strong>n, d.h. wenn die Kosten <strong>de</strong>r Arbitragevermeidung dieVorteile einer Tarifverfeinerung überschreiten. Diese Grenze lässt sich jedochnicht <strong>uni</strong>form bestimmen, son<strong>de</strong>rn hängt von <strong>de</strong>n jeweils herrschen<strong>de</strong>n Verhältnissen„vor Ort“ ab. Als Konsequenz ist ein verkehrspolitischer Ordnungsrahmenerfor<strong>de</strong>rlich, <strong>de</strong>r die Suche <strong>de</strong>r Infrastrukturbetreiber nach innovativen Tarifstrukturennicht behin<strong>de</strong>rt.Die dynamische Effizienz <strong>de</strong>s Marktes entsteht durch <strong>de</strong>zentrale Entscheidungen.Nur so ist es möglich, das Wissen über <strong>de</strong>n konkreten Handlungsbedarf„vor Ort“ möglichst umfassend zu berücksichtigen und eine bessere Erfolgskontrollezu erreichen. Entscheidungen über marktkonforme Infrastrukturbenutzungsgebührensollten grundsätzlich <strong>de</strong>zentral und verkehrsträgerbezogen, alsonach <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Subsidiarität, getroffen wer<strong>de</strong>n, um die unterschiedlichenBedingungen in Regionen und Netzen bestmöglich zu berücksichtigen.Investitionen in <strong>de</strong>n Ausbau von Infrastrukturen unter Einbeziehung privatenKapitals wer<strong>de</strong>n im Weißbuch nachrangig und nicht angemessen behan<strong>de</strong>lt, obwohldie Kommission die Be<strong>de</strong>utung privat/öffentlicher Partnerschaften gera<strong>de</strong>im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Aufbau Transeuropäischer Netze hervorhebt. Anreizefür private Investitionen sind nur dann zu erwarten, wenn nicht nur die laufen<strong>de</strong>nKosten <strong>de</strong>r Wartung <strong>de</strong>r Infrastruktur, son<strong>de</strong>rn auch die Kapitalkostendurch die anfallen<strong>de</strong>n Erträge ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n können. Abhängig von <strong>de</strong>n Preiselastizitäten<strong>de</strong>r Nachfrage nach <strong>de</strong>n Kapazitäten unterschiedlicher Wegeinfrastrukturenund <strong>de</strong>n damit einhergehen<strong>de</strong>n unterschiedlich hohen Fixkosten wirdsich eine Vielzahl unterschiedlicher Kombinationen von Grundgebühren undvariablen Nutzungsgebühren herauskristallisieren.Kostenunter<strong>de</strong>ckungen und Quersubventionen zwischen profitablen und <strong>de</strong>fizitärenInfrastrukturprojekten, wie sie sich als Konsequenz <strong>de</strong>r Weißbuchvor-


15schläge ergeben, schrecken Privatkapital ab und stehen folglich im Gegensatzzum Ziel vermehrter privat/öffentlicher Partnerschaften für <strong>de</strong>n Infrastrukturausbau(vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bun<strong>de</strong>sminister für Verkehr, BauundWohnungswesen, 1999).LiteraturAlbach, H., Knieps, G. (1997), Kosten und Preise in wettbewerblichen Ortsnetzen, Ba<strong>de</strong>n-Ba<strong>de</strong>n.Baumol, W.J., Koehn, M.F., Willig R.D. (1987), How Arbitrary is „Arbitrary“ – or, Towardthe Deserved Demise of Full Cost Allocation, in: Public Utilities Fortnightly 3, S. 16-21Berndt, A., Kunz, M. (2002), Immer öfter ab und an? Aktuelle Entwicklungen im Bahnsektor,in: G. Knieps, G. Brunekreeft (Hrsg.), Zwischen Regulierung und Wettbewerb – Netzsektorenin Deutschland, 2. Auflage, Hei<strong>de</strong>lberg, S. 165-218.Engel, C., Knieps, G. (1998), Die Vorschriften <strong>de</strong>s Telekomm<strong>uni</strong>kationsgesetzes über <strong>de</strong>nZugang zu wesentlichen Leistungen: Eine juristisch-ökonomische Untersuchung,Ba<strong>de</strong>n-Ba<strong>de</strong>n.Knieps, G. (1994), An intermodal approach of congestion fees un<strong>de</strong>r variable transportationinfrastructures, Diskussionsbeiträge <strong>de</strong>s Instituts für Verkehrswissenschaft und Regionalpolitik,Nr. 15, Universität Freiburg, August.Knieps, G. (1995), Standardization: The Evolution of Institutions versus Government Intervention,in: L. Gerken (Ed.), Competition Among Institutions, London, S. 283-296.Knieps, G. (1996), Wettbewerb in Netzen, - Reformpotentiale in <strong>de</strong>n Sektoren Eisenbahn undLuftverkehr, Tübingen.Knieps, G. (2000), Marktkonforme Infrastrukturbenutzungsgebühren: Zur Notwendigkeiteines mehrstufigen Tarifkonzepts, in: Schriftenreihe <strong>de</strong>r Deutschen VerkehrswissenschaftlichenGesellschaft: Grenzkosten als Grundlage für die Preisbildung im Verkehrsbereich,Reihe B, B 229, S. 72-80.Knieps, G. (2001a), Wettbewerbsökonomie – Regulierungstheorie, Industrieökonomie, Wettbewerbspolitik,Springer-Lehrbuch, Berlin u. a.Knieps, G. (2001b), Die Bahn zwischen Wettbewerb und Regulierung, in: ifo Schnelldienst,54. Jahrgang, 9, S. 7-10.Wissenschaftlicher Beirat beim Bun<strong>de</strong>sminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen(1999), Faire Preise für die Infrastrukturbenutzung – Ansätze für ein alternatives Konzeptzum Weißbuch <strong>de</strong>r Europäischen Kommission, Gutachten vom August 1999, in:Internationales Verkehrswesen, 51/10, S. 436-446.


16Als Diskussionsbeiträge <strong>de</strong>sInstituts für Verkehrswissenschaft und Regionalpolitik<strong>Albert</strong>-<strong>Ludwigs</strong>-Universität Freiburg i. Br.sind zuletzt erschienen:70. G. Knieps: Marktkonforme Infrastrukturbenutzungsgebühren: Zur Notwendigkeit einesmehrstufigen Tarifkonzepts, in: Schriftenreihe <strong>de</strong>r Deutschen VerkehrswissenschaftlichenGesellschaft: Grenzkosten als Grundlage für die Preisbildung im Verkehrsbereich,Reihe B, B 229, 2000, S. 72-8071. G. Knieps, H.-U. Küpper und R. Langen: Abschreibungen bei Preisän<strong>de</strong>rungen instationären und nicht stationären Märkten, in: Zeitschrift für betriebswirtschaftlicheForschung (ZfbF), 53, 2001, 759-77672. A. Berndt: Immer Ärger mit <strong>de</strong>n Trassenpreisen?, Vortrag im Rahmen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<strong>de</strong>r Gesellschaft für Verkehrswissenschaft und Regionalpolitik an <strong>de</strong>r U-niversität Freiburg im Breisgau am 21.12.200073. G. Brunekreeft: Price Capping and Peak-Load Pricing in Network Industries, December200074. G. Brunekreeft: Regulation and Third-Party Discrimination in Vertically RelatedMarkets; The Case of German Electricity, Revised Version, March 200175. G. Knieps: Ökonomie <strong>de</strong>r lokalen Netze, in: Schriftenreihe <strong>de</strong>r Deutschen VerkehrswissenschaftlichenGesellschaft: Lokale Versorgung im Wettbewerb, Chancen – Risiken– Strategien, Reihe B, B 240, 2001, S. 7-1776. G. Knieps: Netzsektoren zwischen Regulierung und Wettbewerb, in: H. Berg (Hrsg.),<strong>Der</strong>egulierung und Privatisierung: Gewolltes – Erreichtes – Versäumtes, Schriften <strong>de</strong>sVereins für Socialpolitik, Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, NeueFolge, Band 287, Duncker und Humblot, Berlin, 2002, S. 59-6977. G. Knieps: Regulatory reform of European telecomm<strong>uni</strong>cations: Past experience andforward-looking perspectives, in: European Business Organization and Law Review,Vol. 2, 2001, pp. 641-65578. G. Knieps: Competition in Telecomm<strong>uni</strong>cations and Internet Services: A DynamicPerspective, in: Barfield, C.E., Heiduk, G., Welfens, P.J.J. (eds.), Internet, EconomicGrowth and Globalization – Perspectives on the New Economy in Europe, Japan and theUS, Springer Verlag, Berlin et al., 2003, S. 217-22779. G. Knieps: Strategien zur Vollendung <strong>de</strong>s Binnenmarktes: Liberalisierung <strong>de</strong>r NetzzugängeIn: Caesar, R., Scharrer, H.-E. (Hrsg.), <strong>Der</strong> unvollen<strong>de</strong>te Binnenmarkt, NomosVerlag, Ba<strong>de</strong>n-Ba<strong>de</strong>n, 2003, S. 201-21780. G. Brunekreeft, K. Keller: Sektorspezifische Ex-ante-Regulierung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschenStromwirtschaft? Oktober 200181. A. Gabelmann: Regulating European Telecomm<strong>uni</strong>cations Markets: Unbundled Accessto the Local Loop Outsi<strong>de</strong> Urban Areas, in: Telecomm<strong>uni</strong>cations Policy, 25, 2001,S. 729-741


1782. A. Gabelmann: Monopolistische Bottlenecks versus wettbewerbsfähige Bereiche imTelekomm<strong>uni</strong>kationssektor, Dezember 200183. G. Knieps: Knappheitsprobleme in Netzen: Was leistet die Ökonomie? in: Schriftenreihe<strong>de</strong>r Deutschen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft: Knappe Netzkapazitäten –Probleme und Lösungsstrategien in offenen Verkehrs- und Versorgungsnetzen, Reihe B,B 252, 2002, S. 7-2284. G. Knieps: Wholesale/retail pricing in telecom markets, in: Contributions to the WIKSeminar on „Regulatory Economics”, Königswinter, 19-21 November 2001, BadHonnef, 2002, S. 9-2085. G. Knieps: Wettbewerb auf <strong>de</strong>n Ferntransportnetzen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Gaswirtschaft: Einenetzökonomische Analyse, in: Zeitschrift für Energiewirtschaft (ZfE) 26/3, 2002, S. 171-18086. G. Knieps: Entscheidungsorientierte Ermittlung <strong>de</strong>r Kapitalkosten in liberalisiertenNetzindustrien, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (ZfB), 73. Jg., Heft 9, 2003, S. 989-100687. G. Knieps: Costing und Pricing in Netzindustrien, in: Schriftenreihe <strong>de</strong>r DeutschenVerkehrswissenschaftlichen Gesellschaft: Investitionsentscheidungen und Kostenmanagementin Netzindustrien, Reihe B, B 262, 2003, S. 7-2588. G. Knieps: Does the system of letter conveyance constitute a bottleneck resource?erscheint in: Proceedings of the 7th Königswinter Seminar „Contestability and Barriersto Entry in Postal Markets“, November 17-19, 200289. G. Knieps: Preisregulierung auf liberalisierten Telekomm<strong>uni</strong>kationsmärkten in: Telekomm<strong>uni</strong>kations-& Medienrecht, TKMR-Tagungsband, 2003, S. 32-3790. H.-J. Weiß: Die Doppelrolle <strong>de</strong>r Kommunen im ÖPNV, in: Internationales Verkehrswesen,Jg. 55 (2003), Nr. 7+8 (Juli/Aug.), S. 338-34291. G. Knieps: Mehr Markt beim Zugang zu <strong>de</strong>n Start- und Lan<strong>de</strong>rechten auf europäischenFlughäfen, in: Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 96, J<strong>uni</strong> 2003,S. 43-4692. G. Knieps: Versteigerungen und Ausschreibungen in Netzsektoren: Ein <strong>disaggregierte</strong>r<strong>Ansatz</strong>, erscheint in: Schriftenreihe <strong>de</strong>r Deutschen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft:Versteigerungen und Ausschreibungen in Verkehrs- und Versorgungsnetzen –Praxiserfahrungen und Zukunftsperspektiven, Reihe B, 200493. G. Knieps: <strong>Der</strong> Wettbewerb und seine Grenzen: Netzgebun<strong>de</strong>ne Leistungen aus ökonomischerSicht, Vortrag auf <strong>de</strong>r Konferenz Verbraucherschutz in netzgebun<strong>de</strong>nenMärkten – wieviel Staat braucht <strong>de</strong>r Markt?, am 18. November 2003 in Berlin94. G. Knieps: Entgeltregulierung aus <strong>de</strong>r Perspektive <strong>de</strong>s <strong>disaggregierte</strong>n Regulierungsansatzes,in: Netzwirtschaften&Recht (N&R), 1.Jg., Nr.1, 2004, S. 7-1295. G. Knieps: Neuere Entwicklungen in <strong>de</strong>r Verkehrsökonomie: <strong>Der</strong> <strong>disaggregierte</strong> <strong>Ansatz</strong>,erscheint in: Schriften <strong>de</strong>r Nordrhein-Westfälischen Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r Wissenschaften,Schöningh-Verlag, Pa<strong>de</strong>rborn, 2004

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