jahres mittelstands bericht 2010 - Arbeitsgemeinschaft Mittelstand
jahres mittelstands bericht 2010 - Arbeitsgemeinschaft Mittelstand
jahres mittelstands bericht 2010 - Arbeitsgemeinschaft Mittelstand
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
In der Finanzpolitik<br />
ist ab 2011 eine konsequenteHaushaltskonsolidierung<br />
zwingend<br />
erforderlich.<br />
Heinrich Haasis,<br />
Präsident des DSGV<br />
22<br />
FINANZ- UND STEUERPOLITIK<br />
Steuerpolitik in Zeiten der Krise<br />
Bereits zum Beginn des Jahres 2009 trat eine<br />
umfängliche Erbschaftsteuerreform in Kraft. Sie<br />
brachte zwar für viele Unternehmen bzw. Unternehmensübergänge<br />
substanzielle Entlastungen. Dennoch<br />
fand sie auf Grund der für zahlreiche – größere<br />
– Unternehmen mit dieser Reform verbundenen<br />
Mehrbelastungen, vor allem aber auf Grund der<br />
Komplexität der Neuregelung berechtigte Kritik auch<br />
seitens der Wirtschaft.<br />
Die in der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>Mittelstand</strong> zusammenarbeitenden<br />
Verbände haben hierauf im Jahres<strong>mittelstands</strong><strong>bericht</strong><br />
für 2009 ausführlich hingewiesen<br />
und diesbezüglichen Korrekturbedarf angemeldet.<br />
Die neue Bundesregierung ist dieser Kritik zwischenzeitlich<br />
im Kontext des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes<br />
in wesentlichen Punkten gefolgt.<br />
Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes wurden<br />
die Steuerpflichtigen in zwei Stufen zum 1. Juli 2009<br />
und zum 1. Januar <strong>2010</strong> im Zusammenhang mit der<br />
Einkommensteuer entlastet: Der Eingangssatz wurde<br />
von 15 auf 14 Prozent abgesenkt, der steuerliche<br />
Grundfreibetrag auf 8.004 Euro angehoben. Als Vorkehrung<br />
gegen die kalte Progression wurde der<br />
Steuertarif zugleich auch um 400 und<br />
um 330 Euro „nach rechts verschoben“.<br />
Das Gesamtentlastungsvolumen<br />
beträgt rd. 9,5 Mrd. Euro jährlich.<br />
Das in wesentlichen Teilen zum<br />
1. Januar <strong>2010</strong> in Kraft getretene<br />
Bürgerentlastungsgesetz aus der<br />
vergangenen Legislaturperiode steht<br />
für umfängliche Entlastungen der Einkommensteuerpflichtigen.<br />
Konkret geregelt wurde mit diesem<br />
Gesetz die deutlich ausgeweitete Abzugsfähigkeit<br />
der Beiträge zur gesetzlichen und zur privaten Krankenversicherung.<br />
Auf eine Gegenfinanzierung dieser<br />
Entlastung mit einem jährlichen Volumen von rd.<br />
10 Mrd. Euro wurde verzichtet.<br />
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde zugleich<br />
auch eine zunächst nur bis zum Jahresende 2009<br />
befristete Milderung der steuerlichen Regelung der<br />
sogenannten Zinsschranke sowie der Verlustverrechnungsmöglichkeiten<br />
im Rahmen von Mantelkäufen<br />
realisiert. Damit wurden einzelne Krisen ver-<br />
schärfende Elemente der jüngsten Unternehmensteuerreform<br />
korrigiert. Zudem wurden mit Wirkung<br />
ab 1. Juli 2009 die Grenze für die Ist-Umsatzbesteuerung<br />
in den alten Bundesländern von bisher<br />
250 auf 500 Tsd. Euro verdoppelt. Diese neue Wertgrenze,<br />
die in den neuen Bundesländern bereits –<br />
allerdings befristet bis zum Jahresende 2009 – galt,<br />
wurde nun deutschlandweit bis zum Jahresende<br />
2011 festgesetzt.<br />
In der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung<br />
wird die Prüfung eines generellen Wechsels<br />
zur Ist-Umsatzbesteuerung angekündigt. Damit soll<br />
sich eine Kommission zur Reform des Umsatzsteuerrechts<br />
befassen. Insgesamt soll diese Kommission<br />
die zwischenzeitlich recht komplexen und dabei<br />
nicht zwangsläufig konsistenten Regelungen zur<br />
ermäßigten Umsatzbesteuerung prüfen.<br />
Aus Sicht der mittelständischen Wirtschaft bedarf es<br />
insgesamt und vorrangig einer Entrümpelung der<br />
ausufernden administrativen Regelungen zur<br />
Umsatzbesteuerung. Insbesondere Nachweispflichten<br />
müssen auf ein vertretbares Maß zurückgeführt,<br />
der Vertrauensschutz vor allem bei innergemeinschaftlichen<br />
Lieferungen, z. B. bei der Prüfung von<br />
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern – wirksam<br />
gestärkt und die Anwendung von praxisnahen und<br />
anwenderfreundlichen elektronischen Abrechnungsmöglichkeiten<br />
zugelassen werden.<br />
Die neue Bundesregierung brachte unmittelbar nach<br />
ihrem Amtsantritt das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />
auf den Weg. Es trat in wesentlichen<br />
Teilen zum 31. Dezember 2009 in Kraft und<br />
führt zu jährlichen Gesamtsteuerentlastungen von<br />
8,5 Mrd. Euro:<br />
Familien werden durch Anhebung des Kinderfreibetrags<br />
um 984 auf 7.008 Euro sowie durch ein um 20<br />
Euro erhöhtes Kindergeld in einem Gesamtumfang<br />
von 4,5 Mrd. Euro entlastet.<br />
Die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen für<br />
Konzerne und mittelständische Unternehmen wurden<br />
über den mit dem Bürgerentlastungsgesetz vorgesehenen<br />
Umfang hinaus entschärft. Die Regelungen<br />
zur Zinsschranke sowie diejenigen zu den Verlustverrechnungsbeschränkungen<br />
bei Sanierungen<br />
wurden entfristet und abgemildert.