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jahres mittelstands bericht 2010 - Arbeitsgemeinschaft Mittelstand

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In der Finanzpolitik<br />

ist ab 2011 eine konsequenteHaushaltskonsolidierung<br />

zwingend<br />

erforderlich.<br />

Heinrich Haasis,<br />

Präsident des DSGV<br />

22<br />

FINANZ- UND STEUERPOLITIK<br />

Steuerpolitik in Zeiten der Krise<br />

Bereits zum Beginn des Jahres 2009 trat eine<br />

umfängliche Erbschaftsteuerreform in Kraft. Sie<br />

brachte zwar für viele Unternehmen bzw. Unternehmensübergänge<br />

substanzielle Entlastungen. Dennoch<br />

fand sie auf Grund der für zahlreiche – größere<br />

– Unternehmen mit dieser Reform verbundenen<br />

Mehrbelastungen, vor allem aber auf Grund der<br />

Komplexität der Neuregelung berechtigte Kritik auch<br />

seitens der Wirtschaft.<br />

Die in der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>Mittelstand</strong> zusammenarbeitenden<br />

Verbände haben hierauf im Jahres<strong>mittelstands</strong><strong>bericht</strong><br />

für 2009 ausführlich hingewiesen<br />

und diesbezüglichen Korrekturbedarf angemeldet.<br />

Die neue Bundesregierung ist dieser Kritik zwischenzeitlich<br />

im Kontext des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes<br />

in wesentlichen Punkten gefolgt.<br />

Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes wurden<br />

die Steuerpflichtigen in zwei Stufen zum 1. Juli 2009<br />

und zum 1. Januar <strong>2010</strong> im Zusammenhang mit der<br />

Einkommensteuer entlastet: Der Eingangssatz wurde<br />

von 15 auf 14 Prozent abgesenkt, der steuerliche<br />

Grundfreibetrag auf 8.004 Euro angehoben. Als Vorkehrung<br />

gegen die kalte Progression wurde der<br />

Steuertarif zugleich auch um 400 und<br />

um 330 Euro „nach rechts verschoben“.<br />

Das Gesamtentlastungsvolumen<br />

beträgt rd. 9,5 Mrd. Euro jährlich.<br />

Das in wesentlichen Teilen zum<br />

1. Januar <strong>2010</strong> in Kraft getretene<br />

Bürgerentlastungsgesetz aus der<br />

vergangenen Legislaturperiode steht<br />

für umfängliche Entlastungen der Einkommensteuerpflichtigen.<br />

Konkret geregelt wurde mit diesem<br />

Gesetz die deutlich ausgeweitete Abzugsfähigkeit<br />

der Beiträge zur gesetzlichen und zur privaten Krankenversicherung.<br />

Auf eine Gegenfinanzierung dieser<br />

Entlastung mit einem jährlichen Volumen von rd.<br />

10 Mrd. Euro wurde verzichtet.<br />

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde zugleich<br />

auch eine zunächst nur bis zum Jahresende 2009<br />

befristete Milderung der steuerlichen Regelung der<br />

sogenannten Zinsschranke sowie der Verlustverrechnungsmöglichkeiten<br />

im Rahmen von Mantelkäufen<br />

realisiert. Damit wurden einzelne Krisen ver-<br />

schärfende Elemente der jüngsten Unternehmensteuerreform<br />

korrigiert. Zudem wurden mit Wirkung<br />

ab 1. Juli 2009 die Grenze für die Ist-Umsatzbesteuerung<br />

in den alten Bundesländern von bisher<br />

250 auf 500 Tsd. Euro verdoppelt. Diese neue Wertgrenze,<br />

die in den neuen Bundesländern bereits –<br />

allerdings befristet bis zum Jahresende 2009 – galt,<br />

wurde nun deutschlandweit bis zum Jahresende<br />

2011 festgesetzt.<br />

In der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung<br />

wird die Prüfung eines generellen Wechsels<br />

zur Ist-Umsatzbesteuerung angekündigt. Damit soll<br />

sich eine Kommission zur Reform des Umsatzsteuerrechts<br />

befassen. Insgesamt soll diese Kommission<br />

die zwischenzeitlich recht komplexen und dabei<br />

nicht zwangsläufig konsistenten Regelungen zur<br />

ermäßigten Umsatzbesteuerung prüfen.<br />

Aus Sicht der mittelständischen Wirtschaft bedarf es<br />

insgesamt und vorrangig einer Entrümpelung der<br />

ausufernden administrativen Regelungen zur<br />

Umsatzbesteuerung. Insbesondere Nachweispflichten<br />

müssen auf ein vertretbares Maß zurückgeführt,<br />

der Vertrauensschutz vor allem bei innergemeinschaftlichen<br />

Lieferungen, z. B. bei der Prüfung von<br />

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern – wirksam<br />

gestärkt und die Anwendung von praxisnahen und<br />

anwenderfreundlichen elektronischen Abrechnungsmöglichkeiten<br />

zugelassen werden.<br />

Die neue Bundesregierung brachte unmittelbar nach<br />

ihrem Amtsantritt das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

auf den Weg. Es trat in wesentlichen<br />

Teilen zum 31. Dezember 2009 in Kraft und<br />

führt zu jährlichen Gesamtsteuerentlastungen von<br />

8,5 Mrd. Euro:<br />

Familien werden durch Anhebung des Kinderfreibetrags<br />

um 984 auf 7.008 Euro sowie durch ein um 20<br />

Euro erhöhtes Kindergeld in einem Gesamtumfang<br />

von 4,5 Mrd. Euro entlastet.<br />

Die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen für<br />

Konzerne und mittelständische Unternehmen wurden<br />

über den mit dem Bürgerentlastungsgesetz vorgesehenen<br />

Umfang hinaus entschärft. Die Regelungen<br />

zur Zinsschranke sowie diejenigen zu den Verlustverrechnungsbeschränkungen<br />

bei Sanierungen<br />

wurden entfristet und abgemildert.

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