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Friedhofsatzung (PDF) - Dillingen, die Stadt

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(3) Der Übergang des Nutzungsrechts ist für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> a.d. Donau<br />

nur rechtsverbindlich, wenn sie dem Rechtsnachfolger im Nutzungsrecht<br />

eine Graburkunde ausgestellt hat. Der Antrag dazu soll – mit<br />

Nachweisen über <strong>die</strong> Berechtigung – innerhalb eines Jahres seit dem<br />

Tod des Rechtsvorgängers gestellt werden.<br />

(4) Ist ein Rechtsnachfolger nicht vorhanden oder <strong>die</strong> Umschreibung nicht<br />

rechtzeitig beantragt worden, so wird <strong>die</strong>s an der Anschlagtafel des jeweiligen<br />

Friedhofes öffentlich bekannt gemacht. Wird eine Umschreibung<br />

des Nutzungsrechts nicht innerhalb eines Zeitraumes von vier<br />

Wochen durch einen Rechtsnachfolger beantragt, so fällt das Nutzungsrecht<br />

entschädigungslos an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> a.d. Donau zurück.

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