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Fälle zum Thema Erbrecht - Dr-bacher.de

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<strong>Dr</strong>. Klaus BacherArbeitsgemeinschaft Zivilrecht:Neuere Urteile <strong>zum</strong> <strong>Erbrecht</strong>1. Der am 15.01.2014 verstorbene Erich Eckert hinterlässt seine Ehefrau Frieda, mit <strong>de</strong>r erim gesetzlichen Güterstand gelebt hat, seinen Sohn Stephan und die Enkel Thomas undTina, die von seiner vorverstorbenen Tochter Thea abstammen. In seinem Testament hat<strong>de</strong>r Erblasser seinen Sohn Stephan <strong>zum</strong> Alleinerben eingesetzt. Zugunsten seiner Ehefrausowie seiner bei<strong>de</strong>n Enkel hat er ein Vermächtnis in Höhe von jeweils 250.000 Euro ausgesetzt.Ferner hat er seine Ehefrau zur Testamentsvollstreckerin eingesetzt. Das Testamentwird allen Beteiligten am 30.01.2014 eröffnet.Im Februar äußert Stephan Eckert gegenüber seiner Mutter die Befürchtung, dass <strong>de</strong>rNachlass durch die Vermächtnisse vollständig aufgezehrt wer<strong>de</strong>n könnte. Zugleich for<strong>de</strong>rter sie zu Erstellung eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 2215 BGB auf. Dieses liegtEn<strong>de</strong> Februar vor und weist einen Gesamtwert <strong>de</strong>s Nachlasses von 800.000 Euro aus.Stephan Eckert erhält daraufhin von einem Freund <strong>de</strong>n Rat, <strong>de</strong>n Pflichtteil geltend <strong>zum</strong>achen; hierzu genüge es, die testamentarische Erbschaft zu behalten und die Auszahlung<strong>de</strong>r Vermächtnisse anteilig zu verweigern.Die Vermächtnisnehmerinnen bestehen auf Auszahlung <strong>de</strong>r ihnen zugewen<strong>de</strong>ten Beträgein voller Höhe. Stephan Eckert wen<strong>de</strong>t sich daraufhin im April an einen Rechtsanwalt.Was wird dieser raten?(Fall nach BGHZ 168, 210 = NJW 2006, 3353)2. Erwin Ehrmann und seine Ehefrau Franziska haben sich in einem gemeinsamen Testamentgegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Als Erben <strong>de</strong>s zuletzt Versterben<strong>de</strong>n haben sie ihrenSohn Sven und ihre Tochter Tanja je zu gleichen Teilen bestimmt. Zu<strong>de</strong>m haben sieangeordnet, die Tochter solle das <strong>zum</strong> Nachlass gehören<strong>de</strong> Wohnhaus allein erhalten, weil<strong>de</strong>r Sohn bereits Geld für einen Hausbau erhalten habe. Ferner heißt es in <strong>de</strong>m Testament:„Verlangt nach <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s Erstversterben<strong>de</strong>n von uns eines unserer Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Pflichtteil,so erhält es auch nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Letztversterben<strong>de</strong>n von uns nur <strong>de</strong>n Pflichtteil.“Erwin Ehrmann stirbt am 11.03.2010. Seine Kin<strong>de</strong>r machen keine Pflichtteilsansprüchegeltend. Am 14.04.2014 stirbt Franziska Ehrmann. Sven Ehrmann nimmt die Erbschaftnach Belehrung über die damit verbun<strong>de</strong>nen Folgen für mögliche Pflichtteilsrechte an. Imweiteren Verlauf stellt sich heraus, dass <strong>de</strong>r Gesamtwert <strong>de</strong>s Nachlasses 600.000 Euro beträgt.Hiervon entfallen 400.000 Euro auf das Wohnhaus. Sven Ehrmann fragt an, welcheMöglichkeiten er hat, jetzt noch Pflichtteilsansprüche geltend zu machen.(Fall nach BGH NJW 2006, 3064)© 2008-2014 <strong>Dr</strong>. Klaus Bacher <strong>Erbrecht</strong>_Faelle.docx · Stand: 12. April 2014


<strong>Dr</strong>. Klaus Bacher AG Zivilrecht: <strong>Erbrecht</strong> 23. Erich und Edgar Krause erben gemeinsam ein Grundstück. Sie bestellen <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n-Bankdaran eine Grundschuld in Höhe von 400.000 Euro und unterwerfen sich <strong>de</strong>r sofortigenZwangsvollstreckung aus <strong>de</strong>m dinglichen Recht. Die Grundschuld dient vereinbarungsgemäß<strong>de</strong>r Sicherung eines Darlehens, das die Ba<strong>de</strong>n-Bank an die Schuler GmbH gewährthat, <strong>de</strong>ren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Edgar Krause ist.Nach einiger Zeit kann die Schuler GmbH ihre Verbindlichkeiten aus <strong>de</strong>r Darlehensfor<strong>de</strong>rungnicht mehr erfüllen. Der offene Darlehensbetrag übersteigt 400.000 Euro. Die Bankleitet die Zwangsvollstreckung aus <strong>de</strong>r Grundschuld ein.Erich Krause erhebt daraufhin gegen die Bank Klage mit <strong>de</strong>m Antrag, die Zwangsvollstreckungaus <strong>de</strong>r Grundschuld einzustellen. Zur Begründung trägt er vor, die Bank habe ihmbeim Abschluss <strong>de</strong>r Sicherungsvereinbarung arglistig verschwiegen, dass die SchulerGmbH erhebliche Liquiditätsprobleme gehabt habe. Die Bank macht geltend, Erich Krausesei nicht klagebefugt. Wie ist zu entschei<strong>de</strong>n?(Fall nach BGHZ 167, 50 = NJW 2006, 1969)4. Gregor Grünlich hat gegen Siegfried Schulze einen rechtskräftigen Zahlungstitel über288,32 Euro. Schulze ist arbeitslos und erhält von <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> Leistungen zurSicherung <strong>de</strong>s Lebensunterhalts in Höhe von monatlich 680,08 Euro. Da er kein eigenesGirokonto hat, lässt er <strong>de</strong>n Betrag auf das Konto seines Bekannten Dietmar <strong>Dr</strong>eher überweisen,<strong>de</strong>r das Geld nach <strong>de</strong>n Weisungen von Schulze in kleinen Teilbeträgen vom Kontoabhebt und an diesen auszahlt.Welche Möglichkeiten hat Grünlich, um <strong>de</strong>n titulierten Anspruch im Vollstreckungswegedurchzusetzen?(Fall nach BGH NJW 2007, 2703)© 2008-2014 <strong>Dr</strong>. Klaus Bacher <strong>Erbrecht</strong>_Faelle.docx · Stand: 12. April 2014

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