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Dr. Klaus Bacher Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht ... - Dr-bacher.de

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<strong>Dr</strong>. <strong>Klaus</strong> <strong>Bacher</strong><strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>Zivilrecht</strong>:AufrechnungGrund-Sachverhalt:Hans und Frieda Müller sind als Mitglie<strong>de</strong>r einer Gesellschaft <strong>de</strong>s Bürgerlichen RechtsEigentümer eines Hauses mit mehreren Mietwohnungen in Mannheim. Hans Müller ist zuralleinigen Geschäftsführung und Vertretung <strong>de</strong>r Gesellschaft befugt.Am 02.05.2012 schließt Hans Müller namens <strong>de</strong>r Gesellschaft einen Darlehensvertrag mitNorbert Neumann. Der Vertrag hat u.a. folgen<strong>de</strong>n Inhalt:„1. Die Grundstücksgesellschaft Müller (Darlehensgeberin) gewährt Herrn NorbertNeumann (Darlehensnehmer) ein Darlehen in Höhe von 300.000 Euro.2. Das Darlehen ist mit 12 % pro Jahr zu verzinsen.3. Der Darlehensnehmer hat <strong>de</strong>r Darlehensgeberin innerhalb von sechs Monaten nachAuszahlung <strong>de</strong>r Darlehenssumme eine Grundschuld in Höhe von 300.000 Euro an<strong>de</strong>m Grundstück ... zu verschaffen. Bei nicht fristgerechter Beibringung <strong>de</strong>rSicherheit kann <strong>de</strong>r Darlehensgeber das Darlehen fristlos kündigen.“Die Grundstücksgesellschaft zahlt an Neumann am 12.05.2012 durch Überweisung300.000 Euro. Bis Mitte November 2012 ist die vereinbarte Grundschuld noch nicht bestellt.Am 28.11.2012 kündigt Hans Müller das Darlehen namens <strong>de</strong>r Grundstücksgesellschaftfristlos und for<strong>de</strong>rt Neumann zur sofortigen Rückzahlung auf..Neumann leistet trotz mehrmaliger Auffor<strong>de</strong>rung keine Zahlungen. Müller lässt <strong>de</strong>shalbnamens <strong>de</strong>r Grundstücksgesellschaft Klage erheben auf Zahlung von 300.000 Euro nebst12 % Zinsen für die Zeit vom 12.05.2012 bis 28.11.2012 sowie 5 Prozentpunkten über <strong>de</strong>mBasiszinssatz für die Zeit danach.Fälle:1. Neumann lässt in <strong>de</strong>r Klageerwi<strong>de</strong>rung die Aufrechnung mit einer Gegenfor<strong>de</strong>rung inHöhe von 400.000 Euro aus Werkvertrag erklären. Damit hat es folgen<strong>de</strong> Bewandtnis:a) Hans Müller hatte die Baumann GmbH im eigenen Namen mit <strong>de</strong>r Errichtung einesneuen Wohnhauses in Hei<strong>de</strong>lberg beauftragt. Nach Fertigstellung hatte Müller dieAbnahme unter Berufung auf zahlreiche Mängel verweigert. Die Baumann GmbH hattesämtliche Mängel bestritten und unter Fristsetzung zur Abnahme aufgefor<strong>de</strong>rt. Müllerhat daraufhin seinerseits eine Frist zur Behebung <strong>de</strong>r Mängel gesetzt und nach <strong>de</strong>renAblauf einen an<strong>de</strong>ren Unternehmer mit <strong>de</strong>r Mängelbehebung beauftragt. Den dafüraufgewen<strong>de</strong>ten Betrag von 400.000 Euro hat er von <strong>de</strong>r Vergütungsfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>rBaumann GmbH abgezogen. Die Baumann GmbH hat ihren Anspruch auf Zahlung <strong>de</strong>rrestlichen Vergütung am 12.06.2012 an Norbert Neumann abgetreten.Wie ist zu entschei<strong>de</strong>n?b) Fortsetzung zu a:In <strong>de</strong>r Berufungsinstanz macht Neumann ergänzend geltend, die Darlehenssumme seinie ausgezahlt wor<strong>de</strong>n, was er trotz intensiver Nachforschungen erst jetzt habeermitteln können. Müller rügt diesen Vortrag als verspätet.Wie ist zu entschei<strong>de</strong>n?c) Abwandlung zu a: Der Auftrag zur Errichtung <strong>de</strong>s Wohnhauses war von <strong>de</strong>rGrundstücksgesellschaft Müller an die Baumann GmbH erteilt wor<strong>de</strong>n.Welche Möglichkeiten hat das Gericht für die Gestaltung <strong>de</strong>s Verfahrens?© 1997-2013 <strong>Dr</strong>. <strong>Klaus</strong> <strong>Bacher</strong> Aufrechnung_Faelle.doc · Stand: 23. Februar 2013


<strong>Dr</strong>. <strong>Klaus</strong> <strong>Bacher</strong> AG <strong>Zivilrecht</strong>: Aufrechnung 2d) Abwandlung zu c: Neumann reagiert auf die Klage nicht. Statt<strong>de</strong>ssen erklärt dieBaumann GmbH <strong>de</strong>n Beitritt zum Rechtsstreit auf Seiten <strong>de</strong>s Beklagten sowie die Aufrechnungmit <strong>de</strong>m Vergütungsanspruch. Die GmbH trägt vor, Norbert Neumann habe<strong>de</strong>n Darlehensbetrag gegen Abtretung <strong>de</strong>s Anspruchs aus Werkvertrag an sie weitergereicht.Wenn die Aufrechnung erfolglos bleibe, müsse sie Rückgriffsfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>sNeumann befürchten. In <strong>de</strong>r Sache beantragt die GmbH Klageabweisung.Wie ist zu entschei<strong>de</strong>n?2. Neumann bestreitet die Auszahlung <strong>de</strong>s Darlehensbetrages. Er macht geltend, die Zahlungvom 12.05.2012 sei auf eine noch offene Kaufpreisfor<strong>de</strong>rung aus einem früheren Grundstücksgeschäftgeleistet wor<strong>de</strong>n. Hilfsweise rechnet er auf mit <strong>de</strong>m unter 1 beschriebenen,von <strong>de</strong>r Baumann GmbH abgetretenen Anspruch auf Vergütung aus einem mit <strong>de</strong>r GrundstücksgesellschaftMüller geschlossenen Werkvertrag.a) Das Gericht kommt nach einem Jahr Prozessdauer zu <strong>de</strong>m Ergebnis, dass dieWerklohnfor<strong>de</strong>rung in Höhe von 350.000 Euro begrün<strong>de</strong>t ist. Hinsichtlich <strong>de</strong>rDarlehensfor<strong>de</strong>rung ist eine weitere Beweisaufnahme erfor<strong>de</strong>rlich.Wie hat das Gericht zu verfahren?b) Wie lautet <strong>de</strong>r Urteilstenor, wenn(1) die Darlehensfor<strong>de</strong>rung unbegrün<strong>de</strong>t ist?(2) die Darlehensfor<strong>de</strong>rung begrün<strong>de</strong>t, die Werklohnfor<strong>de</strong>rung unbegrün<strong>de</strong>t ist?(3) die Darlehensfor<strong>de</strong>rung und die Werklohnfor<strong>de</strong>rung in voller Höhe begrün<strong>de</strong>t sind?(4) die Darlehensfor<strong>de</strong>rung in voller Höhe, die Werklohnfor<strong>de</strong>rung in Höhe von150.000 Euro begrün<strong>de</strong>t ist?3. Neumann bestreitet in erster Instanz lediglich die Auszahlung <strong>de</strong>s Darlehensbetrages.Nach Beweisaufnahme gibt das Gericht <strong>de</strong>r Klage in vollem Umfang statt.a) Neumann legt Berufung ein und erklärt hilfsweise die Aufrechnung mit <strong>de</strong>r an ihnabgetretenen Werklohnfor<strong>de</strong>rung (wie in Fall 2). Die Kläger rügen dies als verspätet.Wie ist zu entschei<strong>de</strong>n?b) Fortsetzung zu a: Das Berufungsgericht hält die Aufrechnung für unzulässig und gibt<strong>de</strong>r Klage statt. Nach Abschluss <strong>de</strong>s Verfahrens erhebt Neumann seinerseits Klagegegen Hans und Frieda Müller auf Zahlung von Werklohn in Höhe von 400.000 Euro.Die nunmehrigen Beklagten wen<strong>de</strong>n ein, die For<strong>de</strong>rung sei durch die materiell wirksamerklärte Aufrechnung gegenüber <strong>de</strong>r Darlehensfor<strong>de</strong>rung erloschen.Wie ist zu entschei<strong>de</strong>n?4. Neumann erklärt in <strong>de</strong>r Klageerwi<strong>de</strong>rung die Aufrechnung mit einer ihm gegen dieklagen<strong>de</strong> Gesellschaft zustehen<strong>de</strong>n Kaufpreisfor<strong>de</strong>rung, die schon seit einem Jahr fälligist, aus Versehen aber nicht beigetrieben wor<strong>de</strong>n war.Die Kläger erklären daraufhin <strong>de</strong>n Rechtsstreit in <strong>de</strong>r Hauptsache für erledigt. Neumanntritt dieser Erklärung entgegen.Wie ist zu entschei<strong>de</strong>n?© 1997-2013 <strong>Dr</strong>. <strong>Klaus</strong> <strong>Bacher</strong> Aufrechnung_Faelle.doc · Stand: 23. Februar 2013

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