Unsere Gemeinde Unsere Gemeinde - Marktgemeinde Dobl
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6 Aus der <strong>Gemeinde</strong><br />
Ihr – aus dem<br />
Leben nicht mehr wegzudenken!<br />
Eigentumsbeschränkungen bei<br />
der Liegenschaftsveräußerung<br />
Viele Übergeber, Geschenkgeber<br />
oder Verkäufer beabsichtigen im<br />
Zuge einer Liegenschaftsveräußerung<br />
sich auch über einen gewissen<br />
Zeitraum ein Mitspracherecht im<br />
Falle einer Weiterveräußerung einer<br />
Liegenschaft zu sichern. Hierzu ist<br />
die Vereinbarung verschiedener<br />
Rechte notwendig, welche auch<br />
grundbücherlich sicherstellbar sind.<br />
Solche Eigentumsbeschränkungen<br />
können in Form eines Vorkaufsrechtes,<br />
eines Wiederkaufsrechtes sowie<br />
eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes<br />
vereinbart werden,<br />
wobei für die Einräumung dieser<br />
Rechte keinerlei Steuern oder Gebühren<br />
zu entrichten sind.<br />
Beim Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />
wird vereinbart, dass<br />
der Erwerber der Liegenschaft eine<br />
Belastung und eine Veräußerung<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Dobl</strong><br />
Steiermärkische<br />
Berg- und<br />
Naturwacht<br />
Körperschaft<br />
öffentlichen Rechts<br />
Für uns als Bergwacht ist es nicht von<br />
wesentlicher Bedeutung, welche<br />
Knallkörper abgeschossen werden<br />
dürfen, sondern wem fügen sie am<br />
meisten Leid zu. Es sind nicht nur die<br />
vielen Menschen, wie die Alten und<br />
die Kleinsten, die Probleme mit dem<br />
durch den Abschuss von Raketen und<br />
Co entstehenden Lärm haben, sondern<br />
im Besonderen reagieren unsere<br />
Haus- und Wildtiere darauf verschreckt,<br />
wenn über ihren Köpfen der<br />
Silvesterlärm einsetzt.<br />
Dieser Lärm kann dazu führen, dass<br />
Haustiere davonlaufen und danach<br />
wieder mühsam von deren Besitzer<br />
eingefangen werden müssen.<br />
Wegen der Feinstaubentwicklung<br />
sind uns die diversen Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
hinlänglich bekannt.<br />
Man hat bereits in den vergan-<br />
(sei es zum Beispiel in Form einer<br />
Schenkung oder eines Verkaufes)<br />
nur mit Zustimmung des aus dem<br />
Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />
Berechtigten vornehmen kann.<br />
Dieses Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />
ist zwischen Eltern und<br />
Kindern sowie zwischen Ehegatten<br />
grundbuchsfähig und wirkt somit<br />
gegen jeden Dritten.<br />
Wird ein Vorkaufsrecht vereinbart so<br />
hat der Käufer wenn er die Liegenschaft<br />
weiterverkaufen will, dem aus<br />
diesem Vorkaufsrecht Berechtigten<br />
die Liegenschaft zum Kauf anzubieten<br />
und zwar zu denselben Bedingungen<br />
zu denen ein kaufinteressierter<br />
Dritter die Liegenschaft<br />
erwerben würde. Bei einem vereinbarten<br />
Wiederkaufsrecht wird dem<br />
ursprünglichen Veräußerer das<br />
Recht eingeräumt die verkaufte Lie-<br />
Mag. Robert Esposito<br />
öffentlicher Notar<br />
Hauptstraße 102<br />
A-8141 Unterpremstätten<br />
Telefon: (+43 3136) 55 6 53<br />
Telefax: (+43 3136) 55 6 53-55<br />
Handy: (+43 664) 149 13 48<br />
genschaft zu einem bestimmten<br />
Preis wieder zurückzukaufen.<br />
Diese Rechte sind nicht vererblich<br />
und nicht übertragbar wobei jedoch<br />
die Möglichkeit besteht diese Rechte<br />
mehreren Personen einzuräumen.<br />
Da diese Rechte im Grundbuch einverleibt<br />
werden können, ist durch<br />
eine solche Verbücherung auch<br />
sichergestellt, dass diese Rechte einzuhalten<br />
sind, da vom Grundbuchsgericht<br />
bei der Grundbuchsdurchführung<br />
einer Weiterveräußerung<br />
jedenfalls die Einhaltung dieser<br />
Rechte zu beachten ist.<br />
Ich bedanke mich herzlich für das<br />
entgegengebrachte Vertrauen und<br />
die hervorragende Zusammenarbeit<br />
im vergangenen Jahr und<br />
wünsche Ihnen und Ihren Familien<br />
ein frohes Weihnachtsfest und<br />
ein erfolgreiches Neues Jahr.<br />
Raketen und Knallkörper belasten<br />
Mensch und Tier<br />
Am vorjährigen Silvestertag konnte man den Eindruck gewinnen, dass<br />
das Abschießen von Feuerwerkskörpern trotz Wirtschaftskrise eher zuals<br />
abgenommen hat.<br />
gen Jahren darauf reagiert und das<br />
Brauchtumsosterfeuer in den Umlandgemeinden<br />
von Graz verboten.<br />
Nachdem aber auch die pyrotechnischen<br />
Artikel (Feuerwerkskörper) die<br />
Luftgüte sehr stark negativ beeinflussen,<br />
ist über ein gänzliches Verbot für<br />
das Abfeuern von Raketen dringendst<br />
nachzudenken.<br />
Viele wissen allerdings auch nicht,<br />
dass pyrotechnische Artikel ab der<br />
Klasse II im Ortsgebiet gar nicht abgefeuert<br />
werden dürfen. Dazu braucht<br />
man nämlich eine Genehmigung<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong>. Besonders genau<br />
wird darauf geachtet, dass in der<br />
Nähe von Altersheimen, Krankenhäusern<br />
und Kirchen keine Knallkörper<br />
abgefeuert werden.<br />
Wer sich dennoch über das Verbot<br />
hinwegsetzt, muss mit empfindlichen<br />
Strafen rechnen. Die Geldbuße kann<br />
bis ca. € 2.000,00 betragen, bzw.<br />
muss man bei Nichtbezahlung mit einer<br />
Arreststrafe rechnen.<br />
Es wäre auch hier an der Zeit, dass der<br />
Gesetzgeber reagiert und die Brauchtumsknallerei<br />
in Siedlungsgebieten<br />
und in der Nähe von Tierheimen bzw.<br />
im Bereich von Bauernhöfen so rasch<br />
als möglich per Gesetz verbietet.<br />
Bitte denken Sie beim Abfeuern diverser<br />
Knallkörper auch an jene, die<br />
diesen Lärm nicht vertragen.<br />
Abschließend wünschen wir Ihnen<br />
noch ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />
und alles Gute für 2010.<br />
Für die Einsatzleitung<br />
Wolfgang Pichler<br />
0676/843 146 800<br />
Aus der <strong>Gemeinde</strong><br />
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