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Unsere Gemeinde Unsere Gemeinde - Marktgemeinde Dobl

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6 Aus der <strong>Gemeinde</strong><br />

Ihr – aus dem<br />

Leben nicht mehr wegzudenken!<br />

Eigentumsbeschränkungen bei<br />

der Liegenschaftsveräußerung<br />

Viele Übergeber, Geschenkgeber<br />

oder Verkäufer beabsichtigen im<br />

Zuge einer Liegenschaftsveräußerung<br />

sich auch über einen gewissen<br />

Zeitraum ein Mitspracherecht im<br />

Falle einer Weiterveräußerung einer<br />

Liegenschaft zu sichern. Hierzu ist<br />

die Vereinbarung verschiedener<br />

Rechte notwendig, welche auch<br />

grundbücherlich sicherstellbar sind.<br />

Solche Eigentumsbeschränkungen<br />

können in Form eines Vorkaufsrechtes,<br />

eines Wiederkaufsrechtes sowie<br />

eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes<br />

vereinbart werden,<br />

wobei für die Einräumung dieser<br />

Rechte keinerlei Steuern oder Gebühren<br />

zu entrichten sind.<br />

Beim Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />

wird vereinbart, dass<br />

der Erwerber der Liegenschaft eine<br />

Belastung und eine Veräußerung<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Dobl</strong><br />

Steiermärkische<br />

Berg- und<br />

Naturwacht<br />

Körperschaft<br />

öffentlichen Rechts<br />

Für uns als Bergwacht ist es nicht von<br />

wesentlicher Bedeutung, welche<br />

Knallkörper abgeschossen werden<br />

dürfen, sondern wem fügen sie am<br />

meisten Leid zu. Es sind nicht nur die<br />

vielen Menschen, wie die Alten und<br />

die Kleinsten, die Probleme mit dem<br />

durch den Abschuss von Raketen und<br />

Co entstehenden Lärm haben, sondern<br />

im Besonderen reagieren unsere<br />

Haus- und Wildtiere darauf verschreckt,<br />

wenn über ihren Köpfen der<br />

Silvesterlärm einsetzt.<br />

Dieser Lärm kann dazu führen, dass<br />

Haustiere davonlaufen und danach<br />

wieder mühsam von deren Besitzer<br />

eingefangen werden müssen.<br />

Wegen der Feinstaubentwicklung<br />

sind uns die diversen Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

hinlänglich bekannt.<br />

Man hat bereits in den vergan-<br />

(sei es zum Beispiel in Form einer<br />

Schenkung oder eines Verkaufes)<br />

nur mit Zustimmung des aus dem<br />

Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />

Berechtigten vornehmen kann.<br />

Dieses Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />

ist zwischen Eltern und<br />

Kindern sowie zwischen Ehegatten<br />

grundbuchsfähig und wirkt somit<br />

gegen jeden Dritten.<br />

Wird ein Vorkaufsrecht vereinbart so<br />

hat der Käufer wenn er die Liegenschaft<br />

weiterverkaufen will, dem aus<br />

diesem Vorkaufsrecht Berechtigten<br />

die Liegenschaft zum Kauf anzubieten<br />

und zwar zu denselben Bedingungen<br />

zu denen ein kaufinteressierter<br />

Dritter die Liegenschaft<br />

erwerben würde. Bei einem vereinbarten<br />

Wiederkaufsrecht wird dem<br />

ursprünglichen Veräußerer das<br />

Recht eingeräumt die verkaufte Lie-<br />

Mag. Robert Esposito<br />

öffentlicher Notar<br />

Hauptstraße 102<br />

A-8141 Unterpremstätten<br />

Telefon: (+43 3136) 55 6 53<br />

Telefax: (+43 3136) 55 6 53-55<br />

Handy: (+43 664) 149 13 48<br />

genschaft zu einem bestimmten<br />

Preis wieder zurückzukaufen.<br />

Diese Rechte sind nicht vererblich<br />

und nicht übertragbar wobei jedoch<br />

die Möglichkeit besteht diese Rechte<br />

mehreren Personen einzuräumen.<br />

Da diese Rechte im Grundbuch einverleibt<br />

werden können, ist durch<br />

eine solche Verbücherung auch<br />

sichergestellt, dass diese Rechte einzuhalten<br />

sind, da vom Grundbuchsgericht<br />

bei der Grundbuchsdurchführung<br />

einer Weiterveräußerung<br />

jedenfalls die Einhaltung dieser<br />

Rechte zu beachten ist.<br />

Ich bedanke mich herzlich für das<br />

entgegengebrachte Vertrauen und<br />

die hervorragende Zusammenarbeit<br />

im vergangenen Jahr und<br />

wünsche Ihnen und Ihren Familien<br />

ein frohes Weihnachtsfest und<br />

ein erfolgreiches Neues Jahr.<br />

Raketen und Knallkörper belasten<br />

Mensch und Tier<br />

Am vorjährigen Silvestertag konnte man den Eindruck gewinnen, dass<br />

das Abschießen von Feuerwerkskörpern trotz Wirtschaftskrise eher zuals<br />

abgenommen hat.<br />

gen Jahren darauf reagiert und das<br />

Brauchtumsosterfeuer in den Umlandgemeinden<br />

von Graz verboten.<br />

Nachdem aber auch die pyrotechnischen<br />

Artikel (Feuerwerkskörper) die<br />

Luftgüte sehr stark negativ beeinflussen,<br />

ist über ein gänzliches Verbot für<br />

das Abfeuern von Raketen dringendst<br />

nachzudenken.<br />

Viele wissen allerdings auch nicht,<br />

dass pyrotechnische Artikel ab der<br />

Klasse II im Ortsgebiet gar nicht abgefeuert<br />

werden dürfen. Dazu braucht<br />

man nämlich eine Genehmigung<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong>. Besonders genau<br />

wird darauf geachtet, dass in der<br />

Nähe von Altersheimen, Krankenhäusern<br />

und Kirchen keine Knallkörper<br />

abgefeuert werden.<br />

Wer sich dennoch über das Verbot<br />

hinwegsetzt, muss mit empfindlichen<br />

Strafen rechnen. Die Geldbuße kann<br />

bis ca. € 2.000,00 betragen, bzw.<br />

muss man bei Nichtbezahlung mit einer<br />

Arreststrafe rechnen.<br />

Es wäre auch hier an der Zeit, dass der<br />

Gesetzgeber reagiert und die Brauchtumsknallerei<br />

in Siedlungsgebieten<br />

und in der Nähe von Tierheimen bzw.<br />

im Bereich von Bauernhöfen so rasch<br />

als möglich per Gesetz verbietet.<br />

Bitte denken Sie beim Abfeuern diverser<br />

Knallkörper auch an jene, die<br />

diesen Lärm nicht vertragen.<br />

Abschließend wünschen wir Ihnen<br />

noch ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />

und alles Gute für 2010.<br />

Für die Einsatzleitung<br />

Wolfgang Pichler<br />

0676/843 146 800<br />

Aus der <strong>Gemeinde</strong><br />

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