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Antrag - Dialog Lebensversicherungs-AG

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SchlusserklärungenEinverständniserklärung mit dem Abschluss einer LebensversicherungMit der Unterschrift erkläre ich mein Einverständnis nach § 150 Abs. 2 des Gesetzesüber den Versicherungsvertrag (VVG) mit dem Abschluss einer Versicherung auf meinLeben.Verantwortlichkeit für den <strong>Antrag</strong>Der Vermittler darf über die Bedeutung von <strong>Antrag</strong>sfragen oder Erkrankungen keineverbindliche Erklärung abgeben.GentestsGemäß Gendiagnostikgesetz GenDG § 18 machen wir den Vertragsabschluss nicht vonder Durchführung einer genetischen Untersuchung abhängig. Auch bereits vorliegendeBefunde aus Gentests werden von uns nicht berücksichtigt und müssen nicht offen gelegtwerden.Hinweis auf WerbewiderspruchsrechtDerzeit planen wir nicht, Ihre Daten zu Zwecken der Werbung sowie der Markt- oderMeinungsforschung zu nutzen. Dennoch sind wir nach dem Bundesdatenschutzgesetzverpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie der Verwendung Ihrer Daten zu Zweckender Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit ganz oder zum Teil unterder auf Seite 7 genannten Adresse widersprechen können.Vorläufiger VersicherungsschutzWir gewähren vorläufigen Versicherungsschutz nach den beiliegenden AllgemeinenVersicherungsbedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der selbständigenBerufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung (ABvVssBu/ ABvVssEu).<strong>Antrag</strong>steller/ÜberschussanteileIch beantrage die Ermäßigung des Beitrages um den Sofortüberschuss.RechtsnachfolgeBeim Tod des Versicherungsnehmers, der nicht gleichzeitig auch versicherte Personist, soll die versicherte Person Versicherungsnehmer werden, sofern bis dahin nichtsanderes bestimmt ist.Netto-BeitragDer Netto-Beitrag zum Zeitpunkt der <strong>Antrag</strong>stellung ist der um den Sofortüberschussverminderte Brutto-Beitrag (Tarifbeitrag). Er kann sich ändern, bleibt aber so lange indieser Höhe, bis innerhalb der jährlichen Überschusserklärung ein neuer Satz festgelegtwird.Hinweis für den Abschluss von Berufs-/ErwerbsunfähigkeitsrentenDie Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann nur zur Absicherung des Arbeitseinkommensder versicherten Person abgeschlossen werden. Die Absicherung vonDarlehensverpflichtungen oder der Ausfall wichtiger Mitarbeiter kann durch den Arbeitgebernicht versichert werden.Die Höhe der BU/EU-Rente ist auf 60 % des Bruttoeinkommens unterAnrechnung sonstiger Renten-/Pensionsansprüche begrenzt.Nebeneinkünfte (z. B. Honorare von Hochschulprofessoren, Tantiemen für Veröffentlichungenu. dgl.) können nicht berücksichtigt werden.Zusätzlich werden – zumindest bei Jahresrenten ab 30.000 EUR – noch folgende Nachweisebenötigt:Angestellte: Kopien der Gehaltsabrechnungen vom Dezember der letzten 3 Jahremit Jahresbescheinigung.Selbständige: Kopien der letzten 3 Steuerbescheide Einnahmen/Ausgabenübersichtenvom Steuerberater oder dgl.Bei Absicherung von Versorgungszusagen eine Kopie der Zusage und der letzten Gehaltsabrechnung.Sofern für den <strong>Antrag</strong> besondere Vereinbarungen gelten sollen, so müssendiese der <strong>Dialog</strong> <strong>Lebensversicherungs</strong>-<strong>AG</strong> schriftlich angezeigt werden. Siesind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch uns gültig.A 803 D (09.2013) mit den Bed. ABsBu/ABsEu (09.2013)– 6 –

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