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Sportinternat im Haus der Athleten - OSP Stuttgart

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<strong>Sportinternat</strong> <strong>im</strong> <strong>Haus</strong> <strong>der</strong> <strong>Athleten</strong>am Olympiastützpunkt <strong>Stuttgart</strong>För<strong>der</strong>gesellschaftOlympiastützpunkt <strong>Stuttgart</strong> e.V.Mercedesstraße 83 70372 <strong>Stuttgart</strong>Telefon: 0711/549981-0Telefax: 0711/549981-15http://www.osp-stuttgart.orge-Mail: info@osp-stuttgart.org<strong>Haus</strong>ordnungWo viele Menschen in enger Nachbarschaft zusammen leben, sind Verhaltensregeln, die für alle Bewohnerinnenund Bewohner 1 verbindlich sind, unverzichtbar.Für viele ist es nach einem anstrengenden Tag wichtig, Ruhe zu finden, an<strong>der</strong>e wünschen sich Unterhaltung undGesellschaft. Hier tragbare Kompromisse zu finden und die Interessen aller möglichst gleichmäßig zuberücksichtigen, gelingt nur, wenn alle in gleicher Weise um ein gutes Zusammenleben bemüht sind.Ebenso wichtig ist die Gewährleistung <strong>der</strong> Sicherheit aller Bewohner.Die folgenden Regelungen sind deshalb verbindliche Leitlinien und Grenzen, die das eigene Handeln und das <strong>der</strong>Mitbewohner regeln und die Bestandteil des Mietvertrags sind.1. Die Aufenthaltsbedingungen <strong>der</strong> Bewohner <strong>im</strong> <strong>Haus</strong> <strong>der</strong> <strong>Athleten</strong> (HdA) orientieren sich an einer für denLeistungssport notwendigen Lebensführung.2. Die Freiheit <strong>der</strong> einzelnen Bewohner findet ihre Grenzen am Interesse und Wohl <strong>der</strong> Gemeinschaft. Je<strong>der</strong>Bewohner des Internats hat sich deshalb so zu verhalten, dass an<strong>der</strong>e nicht gestört o<strong>der</strong> belästigt werden.3a. Die Zeiten <strong>der</strong> Nachtruhe <strong>im</strong> gesamten <strong>Haus</strong> beginnen um 21.00 Uhr und enden um 6.00 Uhr. Währenddieser Zeit haben alle Aktivitäten innerhalb des Internats zu unterbleiben, welche die Nachtruhe an<strong>der</strong>erMitbewohner beeinträchtigen.3b. Die Nachtruhezeiten <strong>der</strong> Internatsbewohner sind nach Alter gestaffelt. Sie beginnen für- Kin<strong>der</strong> bis einschließlich 14 Jahre (14-Jährige) um 21.00 Uhr- Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre (15- und 16-Jährige) um 21.30 Uhr- Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre (17-Jährige) um 22.30 Uhr- Junge Erwachsene über 18 Jahre (18-Jährige und Ältere) um 23.00 Uhr.Bei einer Z<strong>im</strong>merbelegung mit verschiedenen Altersstufen richtet sich die Nachtruhezeit nach demJüngeren.3c. Bei Verspätungen und wenn nicht <strong>im</strong> Internat übernachtet wird, ist die Internatsbetreuerin (in Vertretungdie Internatsleitung bzw. die Laufbahnberatung) zu informieren.3d. Der Umfang <strong>der</strong> Betreuung am Internat durch den Träger erstreckt sich jeweils von Sonntag 21.00 Uhr bisSamstag 9.30 Uhr. Jugendliche unter 16 Jahren fahren über das Wochenende, an den Feiertagen und inden Ferien nach <strong>Haus</strong>e. Ein Verbleib <strong>im</strong> Internat kann nach Absprache auch an Wochenenden und überFeiertage für Jugendliche über 16 Jahren erfolgen, wenn die Aufsicht durch den Fachverband /betreuenden Trainer in diesen Zeiten (Tagesbetreuung plus Rufbereitschaft in <strong>der</strong> Nacht) gesichert ist.Wochenendregelung (von Samstag auf Sonntag/an Feiertagen): Min<strong>der</strong>jährige Internatsbewohner habensich bezüglich <strong>der</strong> Nachtruhezeiten an die <strong>Haus</strong>ordnung zu halten. Ausnahmen sind durch vorherigeschriftliche Bestätigung <strong>der</strong> Eltern zu beantragen und können durch die Internatsbetreuung undInternatsleitung genehmigt werden.1 Im Folgenden schließt die Bezeichnung „Bewohner“ Bewohnerinnen mit ein.1


Volljährige Internatsbewohner gestalten ihren Tagesablauf selbständig, aber unter Rücksichtnahme aufihre Mitbewohner.Die Nächte von Freitag auf Samstag und von Sonntag auf Montag (bzw. vom Feiertag auf den darauffolgenden Tag) unterliegen für alle <strong>der</strong> <strong>Haus</strong>ordnung für die Bett- und Nachtruhezeiten.4. Je<strong>der</strong> Besuch von Freunden, Mitschülern, Trainingspartnern und Angehörigen ist nur bis zum Beginn <strong>der</strong>jeweiligen Nachtruhezeit möglich. Über Ausnahmen entscheidet <strong>im</strong> Einzelfall die Internatsbetreuung bzw.Internatsleitung nach vorausgehen<strong>der</strong> Information durch die Internatsbewohner.5. Übernachtungen von Dritten sind <strong>im</strong> Regelfall ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen <strong>der</strong> Genehmigung<strong>der</strong> Internatsbetreuung und Internatsleitung.Für Besucher gilt ebenfalls die <strong>Haus</strong>ordnung.6. Im HdA gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Außerdem ist <strong>im</strong> HdA das Rauchverbot zubeachten. Dies beinhaltet auch das Lagern von zu rauchenden Gegenständen wie Wasserpfeifen. DerKonsum und das Lagern von Alkohol, Drogen und Dopingmitteln <strong>im</strong> HdA sind untersagt. Dies beinhaltetauch, dass das Internat nicht in alkoholisiertem Zustand betreten werden darf.Zum HdA gehören nicht nur die Räumlichkeiten <strong>im</strong> <strong>Haus</strong>, son<strong>der</strong>n selbstverständlich auch die Treppenund die Höfe davor.7. Für die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Ordnung und Sauberkeit in den <strong>Athleten</strong>z<strong>im</strong>mern hat <strong>der</strong> jeweilige Mieterzu sorgen. Dies gilt beson<strong>der</strong>s für Zeiträume, in denen <strong>der</strong> Fachverband / Trainer für die Aufsichtzuständig ist (Ferien, Wochenenden) und vor dem Auszug. Die Sauberkeit wird in regelmäßigenAbständen durch die Internatsbetreuung und die Internaltsleitung kontrolliert.Mehrmals jährlich und bei Auszug findet eine Generalreinigung durch Dritte statt.8. Die Gemeinschaftsräume wie Aufenthaltsraum, Medienraum, Küche und Kellerräume sind durch dieBewohner in Ordnung zu halten. Lebensmittel, Geschirr und an<strong>der</strong>e Materialien <strong>der</strong> Küche und desGemeinschaftsraumes sind nach Gebrauch wegzuräumen bzw. zu reinigen, damit eine je<strong>der</strong>zeitigeNutzung für alle Bewohner möglich ist.Dies gilt auch für die Kellerräume. Dort besteht die Möglichkeit zum Waschen und Trocknen. Fahrrä<strong>der</strong>können <strong>im</strong> Hof hinter dem HdA abgestellt werden.<strong>Haus</strong>- und Kellertüren sind stets geschlossen zu halten.9. Wohnräume, <strong>der</strong>en Einrichtungen sowie Gemeinschaftsräume sind pfleglich zu behandeln und insauberem, bewohnbaren Zustand zu halten. Mängel, Schäden o<strong>der</strong> Störungen an Mieträumen o<strong>der</strong>Einrichtungen sind <strong>der</strong> Internatsleitung sofort mitzuteilen.Der Mieter haftet für Schäden an Mieträumen, Gebäude und Inventar, die durch Verletzung <strong>der</strong> demMieter obliegenden Pflichten verursacht werden.10. Müll sollte so weit wie möglich vermieden werden.Der Müll ist wie folgt zu entsorgen: Papier und Karton über den grünen Großcontainer, Restmüll über diemit „<strong>OSP</strong>“ gekennzeichneten Container <strong>im</strong> Hof.Speisereste müssen entfernt werden, damit kein Ungeziefer angelockt wird.Kosten, die durch unsachgemäße Entsorgung entstehen, müssen vom Mieter getragen werden.11. Die Haltung von <strong>Haus</strong>tieren in den Räumen des HdA ist nicht gestattet.12. Das Betreiben von TV-,-HIFI-, Radiogeräten und PC ist generell nur in Z<strong>im</strong>merlautstärke gestattet. DieAnmeldung, Inbetriebnahme und Unterhaltung dieser Geräte ist ausschließlich Sache des Mieters.13. Werden eigene elektrische Geräte wie Bügeleisen, Wasserkocher o<strong>der</strong> Heizgeräte mitgebracht undbetrieben, so ist <strong>der</strong> Eigentümer für die Sicherheit selbst verantwortlich; die Geräte müssen in einemtechnisch einwandfreien Zustand und mit dem CE-Prüfsiegel versehen sein.Das Anzünden von Kerzen ist nicht erlaubt.2


14. Bewohner des HdA sollten sich umwelt- und kostenbewusst verhalten und mit Energie und Wassersparsam umgehen. Dazu gehört, dass bei Abwesenheit alle Geräte (Licht, Ventilatoren, PC) ausgeschaltetund die Fenster geschlossen sind. Dies gilt vor allem für längere Abwesenheitszeiten (Wochenende,Ferien, Trainingslager), wo auch sichergestellt werden sollte, dass die Heizung entsprechend eingestelltist.15. Der Mieter ist verpflichtet, baupolizeiliche und Brandschutzbest<strong>im</strong>mungen zu beachten und einzuhalten.Das Dach darf auf keinen Fall betreten werden.Treppenhäuser und Flure sind Fluchtwege, die je<strong>der</strong>zeit frei sein müssen; außerdem behin<strong>der</strong>n Dinge aufdem Gang die Reinigungsarbeiten.16. Je<strong>der</strong> Bewohner erhält gegen Unterschrift die notwendigen Schlüssel ausgehändigt. Diese sind be<strong>im</strong>Auszug abzugeben. Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich <strong>der</strong> Internatsleitung zu melden.17. Das Frühstück wird von 6.30 bis 9.00 Uhr <strong>im</strong> Gemeinschaftsraum des Internats eingenommen(Ausnahmen nur in Absprache mit <strong>der</strong> Betreuerin). Mittags und abends kann bei den externenVertragspartnern bzw. in den Schulkantinen gegessen werden.18. Der Olympiastützpunkt stellt pro Woche jedem <strong>Athleten</strong> zwei Kisten Getränke zur Verfügung. Dies isteine freiwillige Leistung über Sponsoren auf Wi<strong>der</strong>ruf.19. Verstöße gegen die <strong>Haus</strong>ordnung ziehen mündliche Ermahnungen bzw. schriftliche Verwarnungen nachsich. Im Wie<strong>der</strong>holungsfall kann es zu einer Abmahnung kommen.Bei ausnehmend schweren Verstößen gegen die <strong>Haus</strong>ordnung (Dopingvergehen, Diebstahl, Drogenbesitzund –konsum, Verstöße gegen das Alkoholverbot, …) wird das Vertragsverhältnis zur Nutzung einesInternatsplatzes außerordentlich gekündigt.Die <strong>Haus</strong>ordnung ist Bestandteil des Mietvertrages, gravierende o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holte Verstöße gegen die<strong>Haus</strong>ordnung können zu einer fristlosen Kündigung führen. Die Internatsbetreuung sowie die Internatsleitungbehalten sich vor, zur Einhaltung <strong>der</strong> <strong>Haus</strong>ordnung die Z<strong>im</strong>mer auch unangekündigt zu kontrollieren.In <strong>der</strong> <strong>Haus</strong>ordnung können nicht alle Umgangsregeln benannt werden. Die Internatsleitung ist berechtigt, die<strong>Haus</strong>ordnung je<strong>der</strong>zeit zu ergänzen, zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> aufzuheben.<strong>Stuttgart</strong>, den 18.03.2010____________________________S<strong>im</strong>one König, Internatsleitung3

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