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GRENZGÄNGER - EURES Bodensee

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III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 169<br />

Besteuerung der Arbeitseinkommen | Besteuerung der Altersbezüge<br />

Welche Abzugsmöglichkeiten bestehen?<br />

Automatisch berücksichtigt werden ein Arbeitnehmer­ und ein Verkehrsabsetzbetrag<br />

von zusammen 345 €. Der allgemeine Absetzbetrag<br />

ist in den Steuertarif eingearbeitet. Alleinerziehender­ und Alleinverdienerabsetzbetrag<br />

können von beschränkt Steuerpflichtigen nicht<br />

beansprucht werden.<br />

Aufwendungen, die in Zusammenhang mit dem österreichischen Einkommen<br />

stehen wie Werbungskosten sowie in Österreich anfallende<br />

Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge usw. können beim Veranlagungsverfahren<br />

steuermindernd geltend gemacht werden. Außergewöhnliche<br />

Belastungen können beschränkt Steuerpflichtige nicht<br />

absetzen.<br />

Fahrtkosten werden über den Verkehrsabsetzbetrag hinaus unter<br />

bestimmten Voraussetzungen als Pendlerpauschalen berücksichtigt.<br />

Die „kleine Pendlerpauschale“ steht Ihnen zu, wenn die Benutzung<br />

eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist. Falls mindestens die<br />

Hälfte des Arbeitsweges nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel<br />

zurückgelegt werden kann, besteht Anspruch auf die „große Pendlerpauschale“.<br />

Tatsächliche Fahrtkosten können Sie in Österreich nicht<br />

geltend machen.<br />

Entfernung zw. Wohnort<br />

und Arbeitsstätte<br />

»Kleine Pendler-<br />

pauschale« pro Monat<br />

Steuerjahr 2008<br />

ab 2 km 24,75 €<br />

ab 20 km 45,50 € 98,25 €<br />

ab 40 km 90,00 € 171,00 €<br />

ab 60 km 134,50 € 244,25 €<br />

»Große« Pendlerpauschale«<br />

pro Monat<br />

Steuerjahr 2008<br />

Das Pendlerpauschale können Sie während des Jahres mit dem<br />

Formular L 34 beim Arbeitgeber beantragen oder am Ende des<br />

Jahres bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.<br />

An wen kann ich mich mit Fragen zur Besteuerung wenden?<br />

Auskünfte erhalten Sie beim Steuer­ bzw. Finanzamt Ihres Wohnorts<br />

und bei den österreichischen Finanzämtern in Bregenz und Feldkirch:<br />

Finanzamt Bregenz Finanzamt Feldkirch<br />

Brielgasse 19 Reichsstr. 154<br />

A­6900 Bregenz A­6800 Feldkirch<br />

Tel. +43 (0)5574 4981 Tel. +43 (0)5522 301<br />

Fax +43 (0)5574 4981 9009 Fax +43 (0)5522 32986<br />

www.bmf.gv.at www.bmf.gv.at<br />

Österreich<br />

Liechtenstein<br />

Schweiz<br />

Deutschland

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