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GRENZGÄNGER - EURES Bodensee

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176 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung<br />

Österreich<br />

Liechtenstein<br />

Schweiz<br />

Deutschland<br />

Besteuerung der Arbeitseinkommen | Besteuerung der Altersbezüge<br />

Einkommensteuererklärung verpflichtet. Abgabefrist ist der 31. Mai.<br />

Der Steuererklärung sind der Jahreslohnausweis und die für die<br />

Schweiz nicht benötigte Lohnsteuerkarte beizufügen. Die weiteren Einkommensteuervorauszahlungen<br />

werden aufgrund dieser Veranlagung<br />

ermittelt.<br />

Wie wird die gezahlte Steuer berücksichtigt?<br />

Bei der Ermittlung der in Deutschland zu zahlenden Steuern wird<br />

der Pauschalbetrag in Höhe von 4,5 % angerechnet. Hierzu benötigen<br />

Sie eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über die abgeführte<br />

Quellensteuer.<br />

Hinweis: Wenn der Arbeitnehmer die Ansässigkeitsbescheinigung<br />

dem Arbeitgeber nicht überreicht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die<br />

Quellensteuer nach Tarif einzubehalten. Eine Rückerstattung der zuviel<br />

bezahlten Quellensteuer kann nur erfolgen, wenn kein schuldhaftes<br />

Vergehen des Arbeitnehmers vorliegt.<br />

1.4.3 Steuerpflichtig in der Schweiz<br />

Wer unterliegt der Besteuerung zum vollen Quellensteuertarif?<br />

In der Schweiz werden als beschränkt Steuerpflichtige voll besteuert:<br />

› Seit dem 1. Januar 2006 alle Arbeitnehmer aus Österreich,<br />

› Arbeitnehmer aus Deutschland, die an mehr als 60 Arbeitstagen im<br />

Jahr arbeitsbedingt nicht an ihren deutschen Wohnsitz zurückkehren<br />

können oder bei denen eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist,<br />

› Arbeitnehmer aus Liechtenstein, die nicht Grenzgänger sind.<br />

Wie wird die zu zahlende Steuer ermittelt?<br />

Die Einkommenssteuer setzt sich in der Schweiz aus den Gemeindesteuern,<br />

den kantonalen Steuern und der direkten Bundessteuer<br />

zusammen. Sie wird bei Arbeitnehmern mit Wohnsitz im Ausland als<br />

Quellensteuer vom Arbeitgeber an die Steuerverwaltungen abgeführt.<br />

Es gibt 4 verschiedene Quellensteuertarife:<br />

Tarif A Alleinstehende, das heißt ledige, getrennt lebende, geschiedene<br />

oder verwitwete Steuerpflichtige.<br />

Tarif B Alleinverdiener, das heißt verheiratete, in ungetrennter<br />

Ehe lebende Steuerpflichtige sowie verwitwete, getrennt<br />

lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit<br />

Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben<br />

und deren Unterhalt zum überwiegenden Teil<br />

bestreiten.

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