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Das einheitliche Entlohnungs- system für Arbeiter und ... - FEEI

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feei-arbeitsrecht<strong>Das</strong> <strong>einheitliche</strong> <strong>Entlohnungs</strong><strong>system</strong>für <strong>Arbeiter</strong> <strong>und</strong>Angestellte (EES)


<strong>Das</strong> EES auf einen BlickDie „Bausteine“1. Tätigkeit11 Beschäftigungsgruppen2. Erfahrung4 Vorrückungenje Beschäftigungsgruppe3. Leistungindividuelle Erhöhungen aus demVerteilungsvolumen2


<strong>Das</strong> EES auf einen BlickDie „Bausteine“Bei der Einstufung in die elf Beschäftigungsgruppen steht die ausgeübte Tätigkeitim Vordergr<strong>und</strong>. Neben einer etwaigen Vorgesetztenfunktion ist nunmehr auch dieLeitung von Projekten für die Einstufung von Bedeutung.Pro Beschäftigungsgruppe gibt es im Regelfall jeweils vier ist-wirksame Vor rü ckungen.Die Höhe der Vorrückungen orientiert sich am Erfahrungszuwachs, der zu Beginneiner Tätigkeit hoch ist <strong>und</strong> später verflacht. Die beiden ersten Vorrückungensind daher doppelt so hoch wie die dritte <strong>und</strong> vierte Vorrückung.Ein völlig neues Element ist das Leistungsvolumen. 0,35% der Lohn- bzw. Gehaltssummewerden jährlich zur Erhöhung der Löhne <strong>und</strong> Gehälter von Leistungsträgernverwendet.EIN EINHEITLICHES SYSTEM FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE.3


Baustein 1 – TätigkeitDie Beschäftigungsgruppen A bis KBeschäftigungsgruppen-MerkmaleFür die Einstufung der Mitarbeiter ist entscheidend, welche Tätigkeiten sie verrichten.Je höher die Anforderungen, desto höher die Einstufung.Ausbildungen (Lehre, HTL-Abschluss etc.) sind keine eigenständigen Ein stufungsmerkmale.In den Beschäftigungsgruppen-Definitionen werden sie erwähnt, um dieTätigkeitsanforderungen klarer zu umschreiben.A B C D E F G H I J KZweckausbildungeinfache TätigkeitBMSTätigkeitLehreBHSProjektleitungSelbständigkeitschwierige TätigkeitFührungEntscheidungsspielraumVerantwortungAUF DIE TÄTIGKEIT KOMMT ES AN.4


Baustein 1 – TätigkeitMitarbeiterführungVorarbeiterzuschlag, Führungs- <strong>und</strong> ProjektleitungseinstufungErnannte Vorarbeiter sowie <strong>Arbeiter</strong>, denen außerhalb des Betriebes mindestensdrei bzw. innerhalb des Betriebes mindestens sechs Mitarbeiter unterstellt sind, habenAnspruch auf einen Vorarbeiterzuschlag in der Höhe von 10%.Angestellte besitzen einen Anspruch auf eine bestimmte Einstufung, wenn sie mitder dauernden Führung einer bestimmten Zahl von Mitarbeitern mit einer im Kollektivvertragfestgelegten Einstufung betraut sind.Angestellte, die mit der Leitung von Projekten betraut werden, welche höhere Anforderungenan sie stellen als die bisherige Tätigkeit, sind in eine höhere Beschäftigungsgruppeumzustufen, wenn sie die Projektleitung zeitlich beträchtlich in Anspruchnimmt.Führung<strong>Arbeiter</strong>AngestellteVorarbeiterFührungskräfteProjektleiterAUCH PROJEKTLEITUNG KANN ZU HÖHERER EINSTUFUNGFÜHREN.5


Baustein 2 – ErfahrungBis zu 4 Vorrückungeninnerhalb einer BeschäftigungsgruppeDie Vorrückungen erfolgen nach 2, 4, 7 <strong>und</strong> 10 Beschäftigungs gruppen-Jahren.Je schwieriger die Tätigkeit, desto höher die Einstufung <strong>und</strong> – aufgr<strong>und</strong> des größerenErfahrungszuwachses – auch die Vorrückungen.Der Erfahrungszuwachs ist am Beginn einer neuen Tätigkeit groß <strong>und</strong> verflachtspäter. Deshalb gibt es in den meisten Beschäftigungsgruppen innerhalb von 4 Jahrenzunächst 2 „große“ Vorrückungen, auf die später noch 2 „kleine“ Vorrückungenfolgen.BG nach 2/4 BG-J nach 7/10 BG-J SummeA Umstufung nach 3 Jahren -B 2% 1% 6%C, D 3% 1,5% 9%E bis J 4% 2% 12%nach 2 BG-Jnach 4,7,10 BG-JK 4% 2% 10%Prozentsatz der KV-Gehälterbzw. KV-Löhne der Gr<strong>und</strong>stufeIn wirtschaftlich begründeten Fällen können Vorrückungen durch Betriebsvereinbarungaufgeschoben, reduziert oder ausgesetzt werden.ERFAHRUNGSZUWACHS WIRD BELOHNT.6


Baustein 2 – ErfahrungGestaltungsmöglichkeitenim Vorrückungs<strong>system</strong>AnrechnungsvereinbarungIm Kollektivvertrag ist klar gestellt: Die Anrechnung freiwilliger Lohn- bzw. Gehaltserhöhungenauf bis zu zwei nachfolgende Vorrückungen darf vereinbart werden.eingereiht inGr<strong>und</strong>stufenach 2 BG-Jnach 4 BG-Jnach 7 BG-Jfreiwillige Lohn-/Gehaltserhöhunganrechenbar auf Vorrückungen nach2 <strong>und</strong> 4 BG-Jahre4 <strong>und</strong> 7 BG-Jahren7 BG-Jahren10 BG-JahrenAnrechnungsvereinbarungen sind erst 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisseszulässig. Auch nach Umstufungen in die Vorrückungsstufe „nach 2 BG-J“müssen 6 Monate verstreichen, bevor anlässlich einer freiwilligen Erhöhung derenAnrechnung auf nachfolgende Vorrückungen vereinbart werden darf.ANRECHNUNG FREIWILLIGER ERHÖHUNGEN AUF KÜNFTIGEVORRÜCKUNGEN IST MÖGLICH.7


Baustein 2 – ErfahrungGestaltungsmöglichkeitenim Vorrückungs<strong>system</strong>„5%-Klausel“5% all jener Mitarbeiter, die innerhalb des nächsten Jahres eine Vorrückung erhaltensollen, können davon ausgenommen werden, wenn der Betriebsrat noch vorJahresende über diese Maßnahme informiert wird. <strong>Das</strong> kollektivvertragliche Mindestniveaudarf nicht unterschritten werden.Ausgenommen werden dürfen nur jene Mitarbeiter, die (bezogen auf vergleichbareMitarbeiter) überdurchschnittlich bezahlt sind oder die unterdurchschnittliche Leistungenerbringen. Wer wegen schlechter Leistungen ausgenommen wurde, kannbei Verbesserung seiner Leistungen die Vorrückung dennoch erhalten.Ausnahme von bis zu 5% der imfolgenden Jahr vorrückenden MitarbeiterwegenüberdurchschnittlicheBezahlungunterdurchschnittlicheLeistungKEINE VORRÜCKUNG BEI SCHLECHTER LEISTUNG.8


Baustein 2 – ErfahrungGestaltungsmöglichkeitenim Vorrückungs<strong>system</strong>Umstufung in höhere BeschäftigungsgruppeBei Umstufungen sind immer drei Fragen zu klären: Vorrückungsstufe, nächster Vorrückungsterminsowie Lohn- bzw. Gehaltserhöhung mit oder ohne Anrechnungsvereinbarung.UmstufungVorrückungsstufe(„Gr<strong>und</strong>stufe“ oder„nach 2 BG-J“)Vorrückungstermin(„2/3-Regel“ beiTriennien)durch Lohn- bzw.Gehaltsvergleichdurch„Intervallprüfung“9


Umstufung in höhere BeschäftigungsgruppeJe nach Höhe des bisherigen Lohnes bzw. Gehaltes können Mitarbeiter ent weder indie „Gr<strong>und</strong>stufe“ oder in die Vorrückungsstufe „nach 2 BG-J“ umgestuft werden. Ineine höhere Vorrückungsstufe dürfen die Mitarbeiter nicht umgestuft werden.Der Termin der nächsten Vorrückung ändert sich bei Umstufungen immer dann,wenn sich der umzustufende Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Umstufung im Bereichder 3-Jahres-Intervalle („nach 4 BG-J“ oder „nach 7 BG-J“) befindet. In solchen Fällenwerden 2/3 der seit der letzten Vorrückung verstrichenen Beschäftigungsgruppen-Jahre in der höheren Beschäftigungsgruppe angerechnet.Da die Überzahlung bei Umstufungen nicht aufrecht erhalten werden muss, könnenMitarbeiter auch ohne Erhöhung umgestuft werden. Freiwillige Erhöhungen anlässlicheiner Umstufung in die „Gr<strong>und</strong>stufe“ dürfen auf nachfolgende Vorrückungenimmer angerechnet werden. Bei Umstufungen in die Vorrückungsstufe „nach 2 BG-J“kann hingegen die Anrechnung einer freiwilligen Erhöhung frühestens 6 Monatenach der Umstufung wirksam vereinbart werden.UMSTUFUNG AUCH OHNE LOHN- BZW. GEHALTSERHÖHUNGMÖGLICH.10


Baustein 3 – LeistungLohn-/Gehaltserhöhungenaus dem LeistungsvolumenBis zu 7% mehr pro JahrMitarbeiter, die besondere Leistungen erbringen, außerordentlichen Einsatz zeigenoder innovative Lösungen entwickeln, haben künftig bessere Chancen. Sie könnenLohn- bzw. Gehaltserhöhungen aus dem Leistungsvolumen erhalten.<strong>Das</strong> Leistungsvolumen wird einmal im Jahr für <strong>Arbeiter</strong> <strong>und</strong> Angestellte getrenntermittelt. Es beträgt (nach dem Ende der Übergangsphase) 0,35% der Lohn- bzw. Gehaltssummedes Monats September. Bis Jahresende wird eine Betriebsvereinbarungabgeschlossen, welche die Aufteilung regelt. Leistungen (z. B. Quantität, Qualität,soziale Kompetenz, Führungskompetenz) sowie Verbesserungen der Entgeltstruktur(Gleichbehandlung von Frauen <strong>und</strong> Männern, Berücksichtigung niedriger Einkommen)können als Aufteilungskriterien herangezogen werden.0,35% der Lohn- bzw.Gehaltssumme am 30.9.Leistungs -volumen25.10. 31.12.Mitarbeiter 1Mitarbeiter 2...Gilt erst ab 2008in vollem Leistungsumfang.Information anBetriebsratAbschluss derBetriebsvereinbarungLohn- bzw.GehaltserhöhungenAus wirtschaftlich zwingenden Gründen kann das Leistungsvolumen mittels Betriebsvereinbarungreduziert werden. Es können aber auch die Lohn- <strong>und</strong> Gehaltserhöhungenaufgeschoben werden.LEISTUNG LOHNT SICH.11


feei-arbeitsrechtWeitere Informationen zum EES <strong>und</strong> den Kollektivverträgen derElektro- <strong>und</strong> Elektronikindustrie finden Sie unter:www.feei.at > <strong>FEEI</strong>-Services.Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen sind mit der gewähltenForm sowohl Frauen als auch Männer gemeint.Impressum:Fachverband der Elektro- <strong>und</strong> Elektronikindustrie (<strong>FEEI</strong>)1060 Wien, Mariahilfer Straße 27-29Telefon: +43 (0)1 588 39 – 0Fax: +43 (0)1 586 69 71www.feei.atdesigned by [ylem.at]

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