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esPonsaBIlI sCIentIFICIe della dIdattICa delCentro Padovano dI teraPIadella FamIglIasCuola QuadrIennaledI FormazIonealla PsICoteraPIasIstemICo relazIonaledott. andrea mosConIPsichiatra, Psicoterapeuta, Didatta del Centro Milanese di Terapiadella Famiglia, Socio Ordinario della European Family TherapyAssociation (EFTA), Socio Ordinario della Società Italiana di Psicologiae Psicoterapia Relazionale (SIPPR), Didatta della Società Italiana diRicerca e Terapia Sistemica (SIRTS), Socio Didatta della AssociazioneInternazionale Mediatori Sistemici (AIMS), Socio Formatore del CNCP(Coordinamento Nazionale Counsellor Professionisti).dott. PIo PeruzzIPsichiatra, Psicoterapeuta, Didatta del Centro Milanese di Terapia dellaFamiglia, Socio Ordinario della European Family Therapy Association(EFTA), Socio Ordinario e Membro del Consiglio Direttivo della SocietàItaliana di Psicologia e Psicoterapia Relazionale (SIPPR), Didattadella Società Italiana di Ricerca e Terapia Sistemica (SIRTS), SocioFondatore della Società Italiana di Ricerca e Intervento sulla Famiglia(SIRIF), Sezione Speciale della Società Italiana di Psichiatria (SIP),Socio Didatta dell’Associazione Internazionale Mediatori Sistemici(AIMS), Socio Formatore del CNCP (Coordinamento Nazionale CounsellorProfessionisti).Centro Padovano dI teraPIadella FamIglIa s.r.l.SEDE LEGALE:via Negrelli, 1335141 PADOVASEDI OPERATIVE:via Martiri della Libertà, 135137 PADOVATel./fax: 049/8763778viale XX Settembre, 3734126 TRIESTETel./fax: 040/3498348www.cptf.orge-mail: info@cptf.orgsCuola QuadrIennaledI FormazIonealla PsICoteraPIasIstemICo relazIonaleanno aCCademICo 2009C.F. E P. IVA: 03403510286REGISTRO IMPRESE DI PADOVA n. 25723/1999R.E.A. DI PADOVA n. 309351CAPITALE SOCIALE INTERAMENTE VERSATO: € 15.600,00


Zusammenfassung der Änderungen mit (teilweiser) Klärung von ProblemenSpezielle KodierrichtlinienKapitel 1Infektionskrankheiten0101d HIV/AIDSAufnahme des Hinweises, dass bei einer HIV-Krankheit alle bestehendenManifestationen entgegen der Definition einer Nebendiagnose grundsätzlich zukodieren sind.Kapitel 2 Neubildungen0201e Auswahl und Reihenfolge der KodesKlarstellung der Kodierung bei Aufnahme zur systemischen Strahlentherapieanalog zur systemischen Chemotherapie.DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 4


Zusammenfassung der Änderungen mit (teilweiser) Klärung von ProblemenKapitel 6 Krankheiten des Nervensystems0601e SchlaganfallKlarstellung der Kodierung von alten Schlaganfällen durch Anpassung vonBeispiel 2.0601d/e, 2. Alter SchlaganfallDer Patient hat die Anamnese eines Schlaganfalls mit gegenwärtig bestehendenneurologischen Ausfällen. In diesem Fall werden die neurologischen Ausfälle (z.B.Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect ) und danach ein Kode aus I69.Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit zugewiesen.2005 2006DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 5


Zusammenfassung der Änderungen mit (teilweiser) Klärung von ProblemenKapitel 9 Krankheiten des Kreislaufsystems0901eIschämische HerzkrankheitStreichung des letzten Absatzes zur Kodierung einer embolischen oder nichtatherosklerotischen Okklusion eines Koronarbypasses, da dieser im Widerspruchsteht zur Regelung der Kodierung von Erkrankungen bzw. Störungen nachmedizinischen Maßnahmen in DKR D002d.Gestrichener Absatz:Embolische oder nicht-atherosklerotische Okklusion eines Koronarbypasses wirdkodiert als T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oderTransplantate im Herzen und in den Gefäßen.Widerspruch bedeutet also falsch (?)DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 6


Zusammenfassung der Änderungen mit (teilweiser) Klärung von ProblemenKapitel 14 Krankheiten des Urogenitalsystems1401eDialyseKlarstellung, dass auch bei Peritonealdialysen (8-857.1, 2) die Dauer der Maßnahmean der 6. Stelle zu verschlüsseln ist.Entsprechender Absatz in der 1401e:Die Kodes für kontinuierlich durchgeführte Hämofiltrationen (8-853.1, .2),Hämodialysen (8-854.1), Hämodiafiltrationen (8-855.1, .2) und Peritonealdialysen(8-857.1, .2) verschlüsseln an 6. Stelle die Dauer der Maßnahme.Warum überhaupt Erwähnung,da die OPS-Kodes ja explizitdie Behandlungsdauerbeschreiben?DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 7


Zusammenfassung der Änderungen mit (teilweiser) Klärung von ProblemenKapitel 15 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett1507e Resultat der EntbindungKlarstellung, wann Z37.-! Resultat der Entbindung kodiert wird.(Nur im KH, in dem die Geburt stattgefunden hat)1916eVergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive SubstanzenAnpassung der Kodierung einer Insulinüberdosierung an die ICD-10-GM, die fürdie Verschlüsslung eines hypoglykämischen Komas den Kode E10-E14 vierteStelle .6 vorsieht.(nach DKR 2005 wird die 4. Stelle .0 kodiert)DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 8


Unschärfenoder bestehende ProblemeWarum unter Hauptdiagnose ? Es stellen meist Nebendiagnosen dar!D002d Hauptdiagnose, Erkrankungen bzw. Störungen nach med. MaßnahmenKodes für die spezifische Verschlüsselung von Erkrankungen bzw. Störungen nachmedizinischen Maßnahmen finden sich beispielsweise in den folgenden Kategorien:E89. Endokrine und Stoffwechselstörungen nach medizinischen Maßnahmen, a.n.k.G97. Krankheiten des Nervensystems nach medizinischen Maßnahmen, a.n.k.H59. Affektionen des Auges u. der Augenanhangsgebilde nach med. Maßnahmen, a.n.k.H95. Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes nach med. Maßnahmen, a.n.k.I97. Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen, a.n.k.J95. Krankheiten der Atemwege nach medizinischen Maßnahmen, a.n.k.K91. Krankheiten des Verdauungssystem nach medizinischen Maßnahmen, a.n.k.M96. Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen, a.n.k.N99. Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, a.n.k.Diese Kodes sind nur dann als HD zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezugauf die Erkrankung bzw. Störung existiert o. die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodesdurch ein Exkl. der ICD-10-GM Version 2005 ausgeschlossen ist.Gleiches gilt für die Kategorien T80 T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen undmedizinischer Behandlung, a.n.k. Die oben genannten Kodes sind Kodes aus T80 T88vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 9


Unschärfenoder bestehende ProblemeWie kodiert man dann folgenden Fall:Patient mit Osteomyelitis (Nachweis Staph. aureus) nach Tibianagelung kommt zurMaterialentfernung, Sequesterotomie und Einlegen eines Medikamententrägers.HD: M86.16 Sonstige akute Osteomyelitis Unterschenkel ?T84.6 Infektion durch Interne Osteosynthesevorrichtung ?M96.8 Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nachmedizinischen Maßnahmen ?DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 10


Unschärfenoder bestehende ProblemeWie kodiert man dann folgenden Fall:Patient mit Osteomyelitis (Nachweis Staph. aureus) nach Tibianagelung kommt zurMaterialentfernung, Sequesterotomie und Einlegen eines Medikamententrägers.Falls HD: T84.6Infektion durch Interne OsteosynthesevorrichtungDann ND: M86.16 Sonstige akute Osteomyelitis Unterschenkel (CCL 4) ?Hier wird regelmäßig diskutiert ..Beispiele komplexerer Fälle in den DKR wären hilfreich.DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 11


Unschärfenoder bestehende ProblemeD002d Hauptdiagnose, Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von VerdachtsfällenSchlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden ausschließlich dann alsHauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustandes des Patientenzugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustandes, aufdie Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweisenachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdachtnicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist.Hier sollten dann auch die Kodes Z04.- Untersuchung und Beobachtung vonVerdachtsfällen aufgenommen werden:Z04.- Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen GründenZ04.1 Untersuchung und Beobachtung nach TransportmittelunfallZ04.2 Untersuchung und Beobachtung nach ArbeitsunfallZ04.3 Untersuchung und Beobachtung nach anderem UnfallZ04.5 Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügterVerletzung (schließt sich durch Text selber aus)Z04.8 Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen näher bezeichnetenGründenZ04.9 Untersuchung und Beobachtung aus nicht näher bezeichnetem GrundDGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 12


Unschärfenoder bestehende ProblemeD012e MehrfachkodierungDie Frage nach Mehrfachkodierung ist ein generelles Kodierproblem und wirdweder durch diese, noch eine andere DKR wirklich geklärt.Beispiel:Eisenmangelanämie bei bösartiger Neubildung:HD = C_.- (+) Bösartige NeubildungND = D63.0 (*) Anämie bei NeubildungenND = D50.- Eisenmangelanämie (?)DKR 1510dNur hier Spezifizierung?Wenn ja, warum?DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 13


Unschärfen oder bestehende ProblemeD012e MehrfachkodierungDKR 0401dHier also auchSpezifizierung!Also vielleicht dochüberall?DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 14


Unschärfenoder bestehende ProblemeP004a Nicht vollendete oder unterbrochene ProzedurWenn eine chirurgische Prozedur aus irgendeinem Grund unterbrochen oder nichtvollendet wurde, ist wie folgt vorzugehen:3. Lässt sich die bisher erbrachte Teilleistung mit dem OPS-301 kodieren, so wirdnur die Teilleistung kodiert (siehe Beispiele 4 und 5).4. Wird eine Prozedur nahezu vollständig erbracht, so wird sie ohne Zusatzkode5-995 kodiert.Wie kodiert man eine Stentimplantation, wenn 2 Stents geplant waren, aber derVersuch den 2. Stent einzusetzen misslingt?Teilleistung?Nahezu vollständig erbracht?Kodierung Implantation 1 Stent (8-837.k0) = F57Z (RG = 1,032 in 2006)Kodierung Implantation 2 Stents (8-837.k1) = F56Z (RG = 1,316 in 2006)DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 15


Unschärfenoder bestehende Probleme0201e Auswahl und Reihenfolge der KodesDer Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zurBehandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen(z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2)sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis dieBehandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationärenAufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung einesMalignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wirdder Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.Ist die Palliativtherapie als notwendige Folgebehandlung/sonstige Therapie zuwerten? CA = HDIst die Palliativtherapie nicht als notwendige Folgebehandlung/sonstige Therapiezu werten? Symptom = HDEine Ergänzung der DKR bezüglich Palliativtherapie wäre hier hilfreich.DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 16


Unschärfenoder bestehende Probleme1001d Maschinelle BeatmungEndeDie Berechnung der Dauer der Beatmung endet mit einem der folgendenEreignisse:ExtubationBeendigung der Beatmung nach einer Periode der EntwöhnungAnmerkung:Für Patienten mit einem Tracheostoma (nach einer Periode der Entwöhnung) gilt:Bei beatmeten Patienten wird die Trachealkanüle für einige Tage (oder länger, z.B.bei neuromuskulären Erkrankungen) an ihrem Platz belassen, nachdem diekünstliche Beatmung beendet wurde. Die Berechnung der Beatmungsdauer ist indiesem Fall zu dem Zeitpunkt beendet, an dem die maschinelle Beatmungeingestellt wird.Hier wird also klar formuliert, dass das Ende = Einstellung der Beatmung ist.DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 17


Unschärfenoder bestehende Probleme1001d Maschinelle BeatmungDie Dauer der Entwöhnung wird bei der Berechnung der Beatmungsdauer einesPatienten hinzugezählt. Es kann mehrere Versuche geben, den Patienten vomBeatmungsgerät zu entwöhnen.Ende der Entwöhnung?- Letztmalige Beatmung (Ende)- Bestimmung durch Arzt (Ab jetzt keine Beatmung mehr nötig)?Warum gibt es hier keine entsprechende Definition, die das Ende der Entwöhnungfestlegt?DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 18


Unschärfenoder bestehende Probleme1603a Besondere Maßnahmen für das kranke NeugeboreneLichttherapieEin Diagnosekode für Neugeborenengelbsucht (P95.-) wird nur zugeordnet, wenneine Lichttherapie länger als zwölf Stunden durchgeführt wurde.Was kodiert man, wenn ein Säugling wegen Ikterus aufgenommen wird, aber eineLichttherapie nicht oder < 12 h durchgeführt wurde?Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen? Nein!R79.8 Sonstige näher bezeichnete abnorme Befunde der Blutchemie? Nein!P96.8 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die ihren Ursprung in derPerinatalperiode haben? Vielleicht?Letztlich ist der einzig sinnvolle Kode P95.- Neugeborenenikterus!DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 19


Unschärfenoder bestehende Probleme1804d InkontinenzDer Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenndie Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung normal angesehenwerden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmtenZuständen).die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehenwerden kann (wie z.B. bei Kleinkindern).die Inkontinenz bei einem Patienten mit deutlicher Behinderung oder geistigerRetardierung andauert.Wie ist hier z.B. bei einem Tetraplegiker zu kodieren?- Da bei diesem Zustand normal = keine Kodierung?- Da eine deutliche Behinderung vorliegt = Kodierung?DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 20


Unschärfenoder bestehende Probleme1806d Schmerzdiagnosen und SchmerzbehandlungsverfahrenChronischer/therapieresistenter Schmerz/TumorschmerzWird ein Patient speziell zur Schmerzbehandlung aufgenommen und wirdausschließlich der Schmerz behandelt, ist der Kode für die Lokalisation desSchmerzes als Hauptdiagnose anzugeben. Dies gilt auch für den Tumorschmerz.Entspricht inhaltlich der DKR D002d, somit redundant?Zuweisung eines Symptoms als HauptdiagnoseWenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegendeKrankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptombehandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrundeliegende Krankheit ist anschließend als Nebendiagnose zu kodieren.Ist bei Aufnahme zur Schmerztherapie dann auch die ursächliche Erkrankung alsND zu kodieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, sollte ein entsprechenderHinweis eingefügt werden.DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 21


Unschärfenoder bestehende Probleme1905d Offene Wunden/VerletzungenOffene Verletzungen mit Gefäß-, Nerven- und SehnenbeteiligungLiegt eine Verletzung mit Gefäßschaden vor, hängt die Reihenfolge der Kodes davonab, ob der Verlust der betroffenen Gliedmaße droht. Ist dies der Fall, so ist bei einerVerletzung mit Schädigung von Arterie und Nervzuerst die arterielle Verletzung,danach die Verletzung des Nervs,danach ggf. eine Verletzung der Sehnen,schließlich die Fleischwunde anzugeben.In Fällen, bei denen trotz einer Nerven- und Arterienschädigung der Verlust vonGliedmaßen unwahrscheinlich ist, ist die Reihenfolge der Kodierung je nach derSchwere der jeweiligen Schäden festzulegen.Warum wird hier nicht einfach nach D002d Hauptdiagnose kodiert?Streichvorschlag für 2007DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 22


DRG-Zuordnung:1905d Offene Wunden/VerletzungenDGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 23


Unschärfenoder bestehende Probleme1905d Offene Wunden/VerletzungenKomplikationen offener WundenWarum wird hier nicht einfach nach D002d Hauptdiagnose kodiert?Streichvorschlag für 2007Liegt eine offene Wunde mit Komplikation vor, ist der Kode für die offene Wundeanzugeben, gefolgt von einem Kode aus T89.0- Komplikationen einer offenen Wunde.Wie kodiert man dann bei Aufnahme wegen Phlegmone am Unterschenkel bei (noch)offener Wunde?HD = S81.9 Offene Wunde US (?)ND = T89.02 Komplikation einer offenen Wunde, Infektion (?)ND = L03.10 Phlegmone unter Extemität (? Altes Problem der Spezifizierung )1201a Phlegmone (gestrichene DKR 2004)Wenn eine Phlegmone zusammen mit einer offenen Wunde oder einem Hautgeschwürauftritt, ist die komplikationsauslösende Wunde bzw. das Hautgeschwür (Ulkus) vorPhlegmone zu kodieren, wenn die Wunde oder das Ulkus behandelt wird. Wird aktuelldie Phlegmone behandelt, ist Phlegmone vor der komplikationsauslösendenWunde zu kodieren.DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 24


Unschärfenoder bestehende Probleme1916e Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive SubstanzenDie Diagnose Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen wird gestellt bei irrtümlicherEinnahme oder unsachgemäßer Anwendung, Einnahme zwecks Selbsttötung undTötung und bei Nebenwirkungen verordneter Medikamente, die in Verbindung miteiner Eigenmedikation eingenommen werden.Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren.Es soll wohl generell die Absicht der Selbsttötung nicht kodiert werden, es findetsich aber nur hier der Hinweis.DGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 25


Fazit- Keine wesentlichen Änderungen (waren auch nicht zu erwarten)- Nur wenig Klärung der bekannten Probleme (z.B. Mehrfachkodierung,Komplikationen, Folgebehandlung bei bösartigen Neubildungen)- Verschlankung bedeute nicht automatisch eine Verbesserung (z.B. Phlegmone)- Fehlende Definitionen (z.B. Ende der Entwöhnung)- Weiterhin bestehende Widersprüche (z.B. Inkontinenz)Frage:Warum FAQ-Seite des InEK ohne Kodierfragen oder Stellungnahmen?- Die Qualität der Kodierung würde steigen- Die Kalkulationergebnisse würden auf der gesteigerten Kodierqualität beruhen- Weniger Ärger mit Abrechnungsstreitigkeiten mit entsprechender Schonungder Ressourcen auf allen SeitenDGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 26


Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitDGfM-Herbssymposium 2005, 14.10.05, D. D. Selter 27


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