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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47509 nach §22 StVZO Anlage 7 ... - Motec

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47509</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 7 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55008609 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerHandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-<strong>Nr</strong>.Mits. Space WagonN50 (Version DW .. )e1*97/27*0103*..PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ MCW1-6515AVO FahrzeugtechnikkW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 4 von 9Auflagen undHinweise92-110 205/65R15 A02 A04 A05A08 A09 A12A14 A19 S01Auflagen und Hinweise134 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten <strong>nach</strong> Nummer 4 der <strong>Anlage</strong> VIIIb <strong>zur</strong> <strong>StVZO</strong> auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 <strong>StVZO</strong> veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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