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Informationen für Eltern zur Kindertagespflege - Landkreis Rosenheim

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Landratsamt <strong>Rosenheim</strong>-Kreisjugendamt-Wittelsbacherstr. 5583022 <strong>Rosenheim</strong><strong>Kindertagespflege</strong> im <strong>Landkreis</strong><strong>Rosenheim</strong><strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Hrsg. Kreisjugendamt <strong>Rosenheim</strong>, Fachdienst <strong>Kindertagespflege</strong>


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Kinderbetreuung mit Familienanschluss-Was <strong>Eltern</strong> über Kinderbetreuung durch Tagesmütter undKinderfrauen wissen wollenLiebe <strong>Eltern</strong>,liebe Mutter, lieber Vater,Sie haben sich entschlossen, Ihr/e Kind/er von einer Tagesmutter betreuen zu lassen.Diese <strong>Eltern</strong>broschüre soll Ihnen im Vorfeld schon einen umfassenden Überblick über dieBetreuung eines Kindes in Tagespflege verschaffen.Tagespflege – was ist das?...................................................................................... 3Tagesmutter oder Kinderfrau? Großtagespflege? .................................................... 3Eine Tagespflegefamilie finden ................................................................................ 4Vermittlung einer Tagespflegeperson....................................................................... 5Telefonischer Erstkontakt......................................................................................... 5Persönliches Vorgespräch........................................................................................ 5Betreuungsvereinbarung, laufende Geldleistung und Kostenbeitrag <strong>für</strong> diegeförderte <strong>Kindertagespflege</strong> ................................................................................... 8Steuerrechtliche Hinweise: ....................................................................................... 9Gesetzliche Unfallversicherung <strong>für</strong> Tageskinder .................................................... 10Aufsichtspflicht und Haftpflichtversicherung ........................................................... 10Die Eingewöhnungszeit:......................................................................................... 11Verständnis, Vertrauen und die Bereitschaft zum Gespräch.................................. 12Beratung, fachliche Begleitung und öffentliche Förderung durch das Jugendamt.. 132


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Tagespflege – was ist das?<strong>Kindertagespflege</strong> ist ein familienergänzendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotdurch geeignete und qualifizierte Tagespflegepersonen. Dieses Angebot steht allen Kindern biszum Alter von 14 Jahren offen, <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren stellt sie ein gleichwertigesBetreuungsangebot neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung dar.Tagespflegepersonen gehen <strong>für</strong> einen bestimmten Zeitraum mit <strong>Eltern</strong> eineErziehungspartnerschaft ein und fördern Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand undihren Bedürfnissen. Aus diesem Grunde kann auch erst ab einer wöchentlichen Betreuungszeitvon regelmäßig mindestens 10 Stunden von <strong>Kindertagespflege</strong> ausgegangen werden.Tagespflege ist daher nicht mit der gelegentlichen, stundenweisen Fremdbetreuung durch einenBabysitter oder gemeinschaftlichen kurzfristigen Betreuung in einer Spielgruppe gleich zusetzen.Tagesmutter oder Kinderfrau? Großtagespflege?Tagesmütter betreuen bis zu fünf Kinder gleichzeitig <strong>für</strong> einige Stunden am Tag oder auchganztags im eigenen Haushalt. Kinderfrauen gehen in den Haushalt der <strong>Eltern</strong> und betreuen vorOrt die Kinder dieser Familie.Die Wahl <strong>für</strong> die eine oder andere Betreuungsform sollten Sie individuell treffen.Was spricht <strong>für</strong> eine Tagesmutter?normaler, familiärer Tagesablaufsozialer Kontakt mit anderen Kindernkeine „fremde“ Person im eigenen HaushaltWas spricht <strong>für</strong> eine Kinderfrau?das Kind wird im gewohnten Umfeld betreutder Übergang zu einer Betreuung durch eine fremde Person wird abgemildertwenn Geschwisterkinder aus dem Kindergarten / Schule abgeholt werden müssenGroßtagespflegeHier werden gleichzeitig zwischen acht und zehn Kindern von zwei bis drei qualifiziertenTagespflegepersonen betreut. Auf Grund der der größeren Kinderzahl muss mindestens eineTagesmutter in der Regel eine pädagogische Ausbildung vorweisen. Meistens befinden sichGroßtagespflegestellen in angemieteten Räumen.3


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Eine Tagespflegefamilie findenWenn Sie auf der Suche nach einer <strong>für</strong> Ihr Kind geeignetenTagespflegestelle sind, empfehlen wir Ihnen die kostenlose Vermittlungüber das Kreisjugendamt, Gruppe Kindertagesbetreuung / Fachdienst<strong>Kindertagespflege</strong>. Tagespflegepersonen, die durch dasKreisjugendamt vermittelt werden, sind nach § 23 SGB VIII geeignetund wie folgt überprüft:Nach Einreichung von schriftlichen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen,Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen) wird ein Hausbesuch bei der interessiertenTagesmutter vereinbart. Hier lernt die zuständige Mitarbeiterin die „neue“ Tagesmutter undggf. deren Familie kennen und kann sich einen Überblick über die räumlichen Möglichkeitenund deren kindgerechte Ausstattung verschaffen. Im Vordergrund stehen neben derpersönlichen Einschätzung auch die körperliche und psychische Belastbarkeit. DieRäume müssen hygienisch und kindersicher sein und sollten Kindern ausreichend Platz zumSpielen und ungestörten Ruhen ermöglichen.Die Tagespflegeperson und ihr Ehemann bzw. Lebenspartner dürfen keine einschlägigenVorstrafen haben. Hierzu wird von beiden ein aktuelles erweitertes Führungszeugnisangefordert.Tagesmütter müssen schriftlich versichern, keine schwerwiegenden gesundheitlichenEinschränkungen zu haben oder an ansteckenden Krankheiten zu leiden, die Einfluss aufdie Betreuung der Tageskinder hätten.Tagespflegepersonen werden dazu angehalten, an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kindteilzunehmen und diesen alle zwei Jahre aufzufrischen.Tagespflegepersonen geben ihr Einverständnis zu unangemeldeten Hausbesuchen durchdas JugendamtDie Tagesmütter geben außerdem ihr Einverständnis, dass beim Allgemeinen Sozialdiensteine Rückmeldung erbeten wird, ob von dort gegen die Erteilung einer PflegeerlaubnisBedenken bestehenJede Tagespflegeperson benötigt ab einer Betreuungszeit von 15 Stunden wöchentlich eineErlaubnis <strong>zur</strong> <strong>Kindertagespflege</strong>, auch wenn die Finanzierung privat und nicht öffentlicherfolgt.Tagespflegeeltern haben eine verantwortungs- und anspruchsvolle Aufgabe, die mit einerBerufstätigkeit zu Hause vergleichbar ist. Bedenken Sie, dass in den meisten Fällen vor allemdie Tagespflegeperson einen großen Teil des Tages mit Ihrem Kind verbringt und damit zu einerwichtigen Bezugsperson wird. Es geht nicht nur um die Grundversorgung mit Essen,Körperpflege usw., sondern um alle Bereiche des Lernens, der Bildung und der kindlichenEntwicklung. Tagespflegeperson ist kein Ausbildungsberuf. Häufig denken <strong>Eltern</strong>, dassErfahrungen mit den eigenen Kindern ausreichen, um Tagespflegebetreuung übernehmen zukönnen. Viele unterschätzen dabei die Verantwortung, die sie den Tagespflegeeltern bzw.hauptsächlich der Tagesmutter <strong>für</strong> ihr Kind übertragen.Trotz Pflegeerlaubnis und „amtlicher Prüfung“ müssen Sie also als <strong>Eltern</strong> vornehmlichselbst beurteilen, wer Ihr Kind am besten und angemessen betreuen kann.4


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Vermittlung einer TagespflegepersonSchicken Sie eine schriftliche Vermittlungsanfrage an das Kreisjugendamt. Sie erhalten denFragebogen auf Anfrage zugeschickt oder können ihn unter www.landkreisrosenheim.de/jugendamt/Aufgaben/Kindertagesbetreuung/<strong>Eltern</strong>.htmals pdf-Dokumentherunterladen.Nach Klärung Ihres Betreuungsbedarfes werden vom Fachdienst <strong>Kindertagespflege</strong> aus derVermittlungskartei der <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Tagesmütter möglichst wohnortnah diegeeigneten herausgesucht. Sie erhalten dann die Kontaktdaten der Tagesmütter persönlichmitgeteilt, so dass Sie anschließend selbständig Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.Telefonischer ErstkontaktEs empfiehlt sich, die folgenden Themen schon bereits bei einer ersten Kontaktaufnahme amTelefon zu besprechen:Kann die Tagesmutter die benötigten Betreuungszeiten übernehmen?Wie ist die Erreichbarkeit der Tagesmutter? Auf dem Weg <strong>zur</strong> Arbeit?Wie viele (eigene und betreute) Kinder gibt es im Haushalt der Tagesmutter? Wie alt sinddiese? Ist die Aufnahme weitere Tageskinder geplant?Geben Sie die wichtigsten <strong>Informationen</strong> über Ihr Kind: Alter,Geschlecht, Besonderheiten (Allergien, gesundheitlicheBelastungen)Muss das Kind von einer Kindertageseinrichtung abgeholtwerden?Wenn Sie einen positiven Eindruck gewonnen haben, vereinbaren Sie ein persönlichesGespräch mit der Tagesmutter in den Räumen, in denen Ihr Kind betreut werden soll.Persönliches VorgesprächFür einen guten Verlauf eines Tagespflegeverhältnisses ist mindestens ein ausführlichesVorgespräch unbedingte Voraussetzung. Immer wieder stellt es sich heraus, dass einBetreuungsabbruch vermeidbar gewesen wäre, wenn sich <strong>Eltern</strong> und Tagespflegeeltern vorAufnahme des Kindes intensiver über Betreuungswünsche und Notwendigkeiten ausgetauschthätten.Es ist wichtig, dass Sie nicht nur von der Tagesmutter, sondern von der ganzen Familie(Ehemann, eigene Kinder) einen Eindruck erhalten. Ein erster Termin sollte daher am bestenaußerhalb der Betreuungszeiten stattfinden. Wenn Sie nicht alleinerziehend sind, nehmenSie diesen unbedingt nicht nur mit Ihrem Kind, sondern auch gemeinsam mit Ihrem Partnerwahr.5


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Vor einer endgültigen Entscheidung sollten Sie die Tagespflegestelle ein weiteres Malbesuchen, damit Sie auch die derzeit betreuten Tagespflegekinder kennenlernen und dieTagesmutter bei der Betreuungsarbeit erleben können.Gemeinsam mit der Tagesmutter müssen Sie möglichst viele Einzelheiten die evtl. BetreuungIhres Kindes betreffend genau besprechen. Bedenken Sie, dass das, was Sie im Umgang mitIhrem Kind <strong>für</strong> selbstverständlich erachten, von den Tagespflegeeltern völlig anders gesehenwerden kann. Daher ist es wichtig, dass Sie offen und von vornherein sagen, welcheVorstellungen Sie haben. Es ist Ihre Aufgabe zusammen herauszufinden, welche Unterschiedees gibt und dann zu entscheiden, ob Sie sich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeitvorstellen können.Folgende Fragestellungen können Sie dabei als Orientierungshilfe verwenden:Einigen Sie sich mit der Tagesmutter über die Betreuungszeit (Arbeitszeit und Wegezeit)und fragen Sie nach evtl. bereits geplantem Urlaub bzw. festen SchließzeitenWie gestaltet sich der Spiel- und Bewegungsraum? Wo kann Ihr Kind bei Bedarf ruhen oderschlafen? Lassen Sie sich alle Betreuungsräume zeigen.Erkundigen Sie sich nach dem Tagesablauf in der Pflegestelle. Wie wird der Bildungs- undErziehungsauftrag der <strong>Kindertagespflege</strong> umgesetzt? Gibt es ein pädagogisches Konzept?Wie wird die Ernährung der Tageskinder gehandhabt? Was wird gekocht? WerdenSüßigkeiten angeboten?Fragen Sie die Tagesmutter nach ihren Erziehungsvorstellungen und –praktiken. Was dürfendie Kinder, was keinesfalls? Wie werden Konflikte gelöst, Grenzen gesetzt?Fragen Sie die Tagesmutter nach ihren Praktiken bei der Sauberkeitserziehung?Entsprechen diese auch Ihren Vorstellungen?Fragen Sie nach der Eingewöhnung Ihres Kindes und den Vorstellungen der Tagesmutterdazu.Genau so wichtig ist es, dass Sie die Tagespflegeeltern über den bisherigen Tagesablauf IhresKindes, über seine Gewohnheiten und andere <strong>für</strong> die Betreuung wesentliche Dinge informieren:Welchen Schlafrhythmus hat Ihr Kind bisher?Wie schläft Ihr Kind ein (Spieluhr, Nuckel, Kuscheltier, auf dem Arm)?Wo schläft Ihr Kind (Kinderbett, Matratze, Fell, im Bett der <strong>Eltern</strong>)?Was isst Ihr Kind (Folgemilch, Gläschennahrung, frische Kost)?Gibt es Besonderheiten (Allergien, Nahrungsmittelempfindlichkeiten) oder besondereWünsche (Vollwertkost, vegetarische Ernährung)?Welche Vorerkrankungen hatte Ihr Kind bisher?Informieren Sie die Tagespflegeeltern über evtl. gesundheitliche Beeinträchtigungen oderAnfälligkeiten (Pseudo-Krupp, Fieberkrämpfe, Neurodermitis, ADHS/ADS) sowie denbestehenden Impfschutz. Lassen Sie die Tagesmutter Einblick in das Früherkennungs-6


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>untersuchungsheft nehmen. Dies ist nach Art. 9a Abs. 2 BayKiBiG gesetzlichvorgeschrieben.Wenn Sie sich mit der Tagespflegefamilie auf eine öffentliche <strong>Kindertagespflege</strong> geeinigt haben,hinterlassen Sie außerdem folgende Daten und Unterlagen:Nach Art. 26 a Abs. 1 BayKiBiG haben Sie gegenüber der Tagespflegeperson eineMitteilungspflicht über folgende Daten:1. Name und Vorname des Kindes2. Geburtsdatum des Kindes3. Geschlecht des Kindes4. Staatsangehörigkeit des Kindes und der <strong>Eltern</strong>5. Namen, Vornamen und Anschriften der <strong>Eltern</strong>6. Anspruch des Kindes auf Eingliederungshilfe sowie7. Rückstellung des Kindes von der Aufnahme in die Grundschule nach Art. 37 Abs. 2BayEUGWer entgegen Art. 26a BayKiBiG vorsätzlich oder fahrlässig diese Auskunft nicht, nichtrichtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, kann nach Art. 26b Abs. 1 BayKiBiGvom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Kreisjugendamt) mit einer Geldbuße bis zufünfhundert Euro belegt werden.Für jede –private wie öffentliche- <strong>Kindertagespflege</strong> gilt:Geben Sie Name, Anschrift und Telefonnummer Ihres Kinderarztes weiter und unterrichtenSie Ihren Kinderarzt, ab wann und bei wem sich Ihr Kind in Tagesbetreuung befindet.Hinterlassen Sie unbedingt, wie und wo Sie während der Betreuungszeit <strong>für</strong> die Tagesmutternotfalls - z.B. bei Unfall oder plötzlicher Erkrankung Ihres Kindes - erreichbar sind.Klären Sie, wer das Kind (außer Ihnen) abholen darf und stellen Sie die betreffende Personder Tagesmutter vor.Eine grundsätzliche Voraussetzung bei der Entscheidung <strong>für</strong> eine Tagesmutter muss diegegenseitige Sympathie sein und eine grundsätzliche Übereinstimmung in allen wichtigenErziehungsfragen.Quelle: .gew-hamburgQuelle: gew Hamburg7


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Betreuungsvereinbarung, laufende Geldleistung und Kostenbeitrag <strong>für</strong> diegeförderte <strong>Kindertagespflege</strong>Grundlage ist die vom Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rosenheim</strong> beschlossene Satzung über dieErhebung von Kostenbeiträgen <strong>für</strong> die Förderung in geeigneter <strong>Kindertagespflege</strong> im<strong>Landkreis</strong> <strong>Rosenheim</strong>.BetreuungszeitenDas Kind wird von Ihnen zu den vereinbarten Betreuungszeiten der Tagespflegeperson in derenWohnung oder in anderen geeigneten Räumen, in denen die Betreuung stattfindet, übergebenund dort zum Ende der Buchungszeit wieder abgeholt, es sei denn, es wurde ausdrücklichetwas anderes vereinbart. Sie verpflichten sich gemeinsam, die vereinbarten Betreuungszeiteneinzuhalten.Laufende GeldleistungDie Tagespflegeperson erhält vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Rosenheim</strong> ausgehend von der vereinbartenBetreuungszeit monatlich eine laufende Geldleistung. Auf Antrag gewährt das Kreisjugendamt<strong>Rosenheim</strong> weitere Zusatzleistungen <strong>zur</strong> Sozialversicherung an die Tagespflegeperson.KostenbeitragFür die Inanspruchnahme des Angebotes der öffentlich geförderten <strong>Kindertagespflege</strong> habendie Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner jeweils zum 10. eines Monats einenpauschalen Kostenbeitrag an den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rosenheim</strong> zu leisten. Lebt das Kind nur bei Ihnenalleine, so treten Sie an die Stelle der Gesamtschuldner.Derzeit werden je Kind und angefangenen Monat folgende Kostenbeiträge erhoben:Betreuungszeit Kostenbeitrag 1. KindmonatlichKostenbeitrag jedes weitere KindmonatlichAb 2 Std / Tag72 € 50 €Mehr als 2 bis einschließlich 3 Std / Tag108 € 75 €Mehr als 3 bis einschließlich 4 Std / Tag144 € 100 €Mehr als 4 bis einschließlich 5 Std / Tag180 € 125 €Mehr als 5 bis einschließlich 6 Std / Tag216 € 150 €Mehr als 6 bis einschließlich 7 Std / Tag252 € 175 €Mehr als 7 bis einschließlich 8 Std / Tag288 € 200 €Mehr als 8 bis einschließlich 9 Std / Tag324 € 225 €Mehr als einschließlich 9 Std / Tag360 € 250 €Die Höhe des Kostenbeitrags bemisst sich nach der in Anspruch genommenen qualifiziertenTagespflege sowie nach der vereinbarten regelmäßigen durchschnittlichen Betreuungszeit proTag (5-Tage-Woche). Findet die Betreuung nur an einzelnen Tagen pro Woche statt, odervariiert die Betreuungszeit, so wird eine durchschnittliche Betreuungszeit pro Tag bei einer 5-Tage-Woche errechnet. Über die genaue Höhe wird ein schriftlicher Bescheid vom Landratsamt<strong>Rosenheim</strong> erlassen.8


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Die Beitragspflicht entsteht mit der Zahlung der laufenden Geldleistung an dieTagespflegeperson und endet zum Ende des Monats, in dem das Kind letztmalig betreut wird.Im Falle einer nicht fristgerechten Kündigung endet die Beitragspflicht grundsätzlich erst zumEnde des Monats, in dem die Kündigung wirksam wird. Die Beitragspflicht bleibt auch beiUnterbrechung der qualifizierten Tagespflege wegen Urlaubs oder Erkrankung bestehen.Auf Antrag kann der Kostenbeitrag gem. § 90 SGB VIII einkommensabhängig ganz oderteilweise erlassen werden. Geschwister erhalten eine Ermäßigung von 30 %.Kündigung/AusscheidenDas Ausscheiden aus der qualifizierten <strong>Kindertagespflege</strong> erfolgt durch schriftliche Kündigungseitens des/der Erziehungsberechtigten. Die Kündigung und Abmeldung vonTagespflegekindern zum Ende des Kalendermonats ist spätestens zum 10. eines Monatsgegenüber dem Kreisjugendamt <strong>Rosenheim</strong> zu erklären und muss den letzten Betreuungstag in<strong>Kindertagespflege</strong> aufführen. Die Kündigung ist von der Tagespflegeperson und Ihnen zuunterschreiben.Das Recht <strong>zur</strong> fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grundliegt insbesondere bei einer Verletzung der allgemeinen Betreuungsgrundsätze vor.Nähere <strong>Informationen</strong> entnehmen Sie bitte auch dem Informationsblatt <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong> <strong>zur</strong>Buchung einer TagespflegepersonSteuerrechtliche Hinweise:Betreuungskosten <strong>für</strong> Kinder bis zum 14. Lebensjahr können gem. § 32 Abs. 1 EStG vom erstenEuro bis zu 4000.-€ pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist,dass die Beiträge überwiesen wurden und eine Rechnungsquittung vorliegt. Barzahlungen oderEssensgeld können nicht berücksichtigt werden. Aktuelle <strong>Informationen</strong> erhalten Sie beimzuständigen Finanzamt oder unter www.bmfsfj.de9


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Gesetzliche Unfallversicherung <strong>für</strong> TageskinderWenn Ihr Kind von einer Tagesmutter betreut wird, die beim zuständigen Jugendamtangemeldet und dort als Tagespflegeperson im Sinne des Sozialgesetzbuches VIII als geeigneteingestuft wurde, besteht <strong>für</strong> Ihr Kind Versicherungsschutz durch die gesetzlicheUnfallversicherung. Der Versicherungsträger ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern,Bayerische Landesunfallkasse. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und Ihnen entstehen als<strong>Eltern</strong> auch keine Kosten, denn diese werden von der öffentlichen Hand getragen.Versichert ist Ihr Kind während des gesamten Aufenthalts bei der Tagesmutter, bei Ausflügenund am Spielplatz, auf dem Weg <strong>zur</strong> Tagesmutter und auf dem Heimweg, unabhängig vomverkehrsmittel oder davon, ob das Kind einen Unfall selbst verschuldet hat.Das Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass Haftungsansprüche des Geschädigtenauf den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übergehen. Die Tagesmutter haftet daherbei Unfällen der betreuten Kinder nur dann, wenn sie Ihnen vorsätzlich Schaden zufügt. Handeltsie grob fahrlässig und vernachlässigt sie zum Beispiel ihre Aufsichtspflicht leichtfertig, kann siedie Unfallversicherung ebenfalls haftbar machen.Sollte es trotz einer umsichtigen Betreuung zu einem Unfall kommen, wird die Tagesmuttersicher sofort Erste Hilfe leisten, alle weiteren Hilfsmaßnahmen einleiten und die BayerischeLandesunfallkasse durch eine Unfallanzeige informieren. Ereignet sich der Unfall auf dem Wegvon oder <strong>zur</strong> Tagesmutter, informieren Sie als <strong>Eltern</strong> die Tagesmutter darüber, damit siegegebenenfalls eine Unfallanzeige erstellen kann.Nähere <strong>Informationen</strong> erhalten Sie bei der Kommunalen Unfallversicherung BayernUngererstr. 71, 80805 München, www.kuvb.de , oea@kuvb.de , Tel.089/36093-0Aufsichtspflicht und HaftpflichtversicherungDie Aufsichtspflicht wird im Rahmen des Tagespflegeverhältnisses in derRegel auf die Tagesmutter übertragen. Aufsichtspflichtig sind gemäߧ 832 BGB alle Personen, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihresgeistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen.Ihr Kind kann selbst <strong>für</strong> einen entstandenen Schaden haftbar gemachtwerden, wenn es mindestens sieben Jahre alt ist und die Einsichtsfähigkeitin sein Tun hatte. Schäden, <strong>für</strong> die das Kind haftbar gemacht werdenkann, sind von der Familienhaftpflicht der <strong>Eltern</strong> umfasst.Hinweis: Alle vom Jugendamt vermittelten Tageskinder sind über dasKreisjugendamt <strong>Rosenheim</strong> gesetzlich haftpflichtversichert.10


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Die Eingewöhnungszeit:Die Betreuung Ihres Kindes durch eine zunächst fremde, neue Person ist <strong>für</strong> Ihr Kind der Beginneines neuen Lebensabschnittes.Selbstverständlich wollen alle <strong>Eltern</strong> <strong>für</strong> ihr Kind das Beste in einer solchen Situation. Knappgefasst das, was Ihrem Kind wohl tut. Wohlbefinden ist eine Voraussetzung <strong>für</strong> die geistigeund körperliche Entwicklung jedes Kindes. Neben praktischen Dingen wie Wärme, Nahrungoder Sauberkeit tragen auch Zuwendung, Aufmerksamkeit und Verlässlichkeit zum kindlichenWohlbefinden bei. Außerdem braucht jedes Kind Anregungen, Freiräume und Zeit <strong>für</strong> seineneigenen Rhythmus. Ein Kind entfaltet sich am besten, wenn es sich wohlfühlt.Jede neue Situation kann das Wohlbefinden eines Kindes gefährden, weil Gewohntesverändert wird. Viele neue Eindrücke müssen verarbeitet werden. Beim Übergang von derFamilie zu einer Tagesmutter verändern sich beispielsweise der Tagesablauf oder auch diegeltenden Regeln Ihrer Familie. Ihr Kind muss selbständiger werden und mit mehr Abläufenalleine <strong>zur</strong>echtkommen. Es muss mit mehr Reizen und größerem Lärm fertig werden, sich ineiner neuen Umgebung orientieren. Auch erweitert Ihr Kind seinen Kreis der vertrautenPersonen. Es baut Beziehungen zu anderen Erwachsenen und anderen Kindern auf. Es musslernen zu teilen, sich in eine Gruppe zu integrieren, seinen Platz zu finden und lernen, sichanderen Kindern gegenüber zu behaupten und Konflikte zu bewältigen.Vor allem aber muss es nun <strong>für</strong> viele Stunden am Tag auf Sie verzichten. Das ist einebesondere Herausforderung. Wenn Sie bedenken, dass Sie bisher der Mittelpunkt derkindlichen Welt waren, birgt der Wandel auch Risiken. Deshalb braucht Ihr Kind Sie jetztdringlicher denn je, um wieder ins Gleichgewicht zu kommen. Ihre bloße Anwesenheitschützt es vor Überforderung.Dabei bleibt die Frage: Wie kann ich <strong>zur</strong> Arbeit gehen, wenn mein Kind mich in seiner Nähebraucht? Was wie ein Widerspruch erscheint, lässt sich bei genauerer Betrachtung ganz gutlösen. Ihr Kind braucht Ihre Anwesenheit nicht 24 Stunden. Es braucht die Sicherheit, das Sie„da sind“, wenn es Sie braucht. Sie sind das „mobile Nest“, die „sichere Basis“, von der aus dieUmgebung erkunden und jederzeit <strong>zur</strong>ückkehren kann, wenn es unsicher ist oder sichüberfordert fühlt.Treffen Sie daher <strong>für</strong> die Zeit der Eingewöhnung einige Vorkehrungen, damit der Übergang <strong>zur</strong>Tagesmutter gut gelingen kann.Wie können Sie Ihr Kind unterstützen?Kleine Kinder verkraften keine abrupte Trennung von ihren <strong>Eltern</strong>, auchwenn diese vielleicht nur stundenweise erfolgt. Ein idealer Übergangbraucht vor allem etwas Zeit – Zeit, die Sie vielleicht nicht zu habenglauben, wenn Sie Ihre Arbeit rasch aufnehmen müssen. Doch geradedann sollten Sie diesen Aufwand als Investition sehen:Ein Übergang ohne Druck ist <strong>für</strong> Sie und das Kind angenehmer undmeistens brauchen Kind und <strong>Eltern</strong> weniger Zeit <strong>für</strong> die Eingewöhnung als vermutet.Forschungsergebnisse belegen, dass die Kinder, die sich nach einer gelungenen Eingewöhnungbei der Tagesmutter wohlfühlen, sich besser entwickeln und seltener krank werden als Kinder,denen diese Phase fehlt.11


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Woran erkenne ich, dass mein Kind bei der Tagesmutter gut angekommen ist und sichdort wohl fühlt?Ihr Kind weint nach der Eingewöhnung nicht mehr beim und nach dem Abschied von Ihnenoder lässt sich recht schnell von der Tagesmutter tröstenEs geht gern und freiwillig <strong>zur</strong> TagesmutterEs lässt sich von der Tagesmuter wickeln oder auf der Toilette versorgenes steht selten unbeschäftigt „im Abseits“, wandert nicht ziellos umheres verweilt bei einer Tätigkeit, das heißt es spielt konzentriertes spielt (je nach Alter Ihres Kindes) parallel zu oder mit anderen Kindernes zeigt kein aggressives Verhaltenes spricht spontan die Tagesmutter in Erwartung einer Antwort oder freundlichen Geste anes sucht Trost bei der Tagesmutteres freut sich, lacht oft und weint seltenVerständnis, Vertrauen und die Bereitschaft zum GesprächGegenseitiges Verständnis <strong>für</strong> die jeweilige Situation des Tagespflegepartners ist wichtig. DieTagesmutter braucht Verständnis, dass die Mutter einer Doppelbelastung durch Arbeit undFamilie ausgesetzt ist. Außerdem ist sie einen großen Teil des Tages von ihrem Kind getrenntund kann viele Erlebnisse und Erfahrungen nicht mit ihrem Kind gemeinsam machen. Diesbereitet vielen Müttern neben der Trauer auch ein schlechtes Gewissen.Die <strong>Eltern</strong> des Kindes wiederum brauchen Verständnis <strong>für</strong> die Tagesmutter, die mit derAufnahme und Betreuung eines Kindes eine verantwortungsvolle und arbeitsintensive Aufgabeübernimmt. Außerdem muss sie respektieren, dass die Tagesmutter nach der Betreuung auchein Recht auf ihr Privatleben und einen Feierabend hat.Genauso wichtig ist das gegenseitige Vertrauen zwischen <strong>Eltern</strong> und Tagespflegefamilie. BeideSeiten müssen sich aufeinander verlassen können, was Absprachen und Vereinbarungenangeht.Diese Erziehungspartnerschaft setzt eine immerwährende Bereitschaft zum Gespräch undregelmäßigen Austausch miteinander voraus. Dies geschieht natürlich auch in Tür- undAngelgesprächen, sollte aber auch in regelmäßigen Abständen in fest vereinbarten<strong>Eltern</strong>gesprächen stattfinden.Ist der Kontakt zwischen Ihnen und der Tagesmutter im Fluss, werden wohl kaum wichtigeDinge verschwiegen oder stauen sich Aggressionen auf. So können Konflikte schnell beigelegtwerden und wachsen sich nicht zu übergroßen Problemen aus, die sich kaum noch lösenlassen.12


Kinderbetreuung mit Familienanschluss –<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong>Beratung, fachliche Begleitung und öffentliche Förderung durch dasJugendamtNach § 23 SGB VIII haben Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen Anspruch aufBeratung in allen Fragen der <strong>Kindertagespflege</strong>.Allgemeine Beratung und InformationIndividuelle Beratung vor der VermittlungVermittlungBetreuungsbegleitende BeratungBeratung und Hilfestellung bei der Antragstellung <strong>für</strong> eine geförderte <strong>Kindertagespflege</strong>KonfliktberatungLandratsamt <strong>Rosenheim</strong>Kreisjugendamt – Fachdienst KindertagesbetreuungWittelsbacherstr. 5583022 <strong>Rosenheim</strong>Für die Beratung steht Ihnen die Ansprechpartnerin des Fachdienstes Kindertagesbetreuung/<strong>Kindertagespflege</strong> telefonisch, in Einzelfällen auch persönlich zu einem gesonderten Termin <strong>zur</strong>Verfügung:Frau Baier, Zi. 207, Tel. 08031/392-2527, E-Mail: kindertagespflege@lra-rosenheim.deFür die Vermittlung einer Tagesmutter erreichen SieFrau Harzt, Zi. 209, Tel. 08031/392-2555, E-Mail: kindertagespflege@lra-rosenheim.deWenn Sie einen Antrag auf eine öffentlich geförderte Tagespflege stellen wollen und Sie Fragenzu den Voraussetzungen und Kostenbeiträgen haben, können Sie sich direkt an unsere da<strong>für</strong>zuständige Mitarbeiterin wenden:Frau Meier , Zi. 202, Tel. 08031/392-2515, E-Mail: iris.meier@lra-rosenheim.deHrsg:Landratsamt <strong>Rosenheim</strong>KreisjugendamtFachdienst KindertagesbetreuungWittelsbacherstr. 5583022 <strong>Rosenheim</strong>www.landkreis-rosenheim.de13

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