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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47512 nach §22 StVZO Anlage ... - Motec

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>47512</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 15 zum Gutachten <strong>Nr</strong>. 55045209 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ MCW1-7517AVO FahrzeugtechnikSeite 8 von 8Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.Der Nachweis eines QM Systems gemäß <strong>Anlage</strong> XIX zu §19 <strong>StVZO</strong> liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-<strong>Nr</strong>.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 26.April 2009Tufan00136230.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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