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BAYeinander - Koinonia Baptisten Gemeinde

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16<br />

Meinung<br />

Rechtsordnung des Bundes<br />

eine kritische Auseinandersetzung<br />

mit den Inhalten der neuen Rechtsordnung<br />

Autor: Reinhard Schmittlein<br />

� EFG Wasserburg<br />

Der diesjährige Bundesrat<br />

in Kassel hatte über eine<br />

neue Rechtsordnung für<br />

unseren <strong>Gemeinde</strong>bund zu entscheiden.<br />

Konkret soll sie aus<br />

drei Ordnungen bestehen. Die<br />

Ordnung über das Selbstbestimmungsrecht<br />

und die Ordnung für<br />

die Gerichtsbarkeit wurden endgültig<br />

beschlossen. Die Ordnung<br />

für das Dienstrecht dagegen<br />

noch nicht. Sie wird Gegenstand<br />

eines Sonderbundesrates am<br />

5. November 2011 sein.<br />

Persönliches vorweg<br />

Nachdem ich mich sowohl im<br />

Rahmen meiner <strong>Gemeinde</strong>arbeit<br />

als auch in der Leitung des Landesverbandes<br />

eingehend damit<br />

befasst habe, will hier ein erstes<br />

Fazit ziehen. Ich kann dies - wie<br />

jeder an der Diskussion Beteiligte<br />

- nur aus persönlicher Sicht tun,<br />

will mich aber bemühen meine<br />

Beweggründe transparent werden<br />

zu lassen. Ich muss mich hier<br />

auf Grundsätzliches beschränken.<br />

Eine ausführliche Diskussion<br />

der aufgeworfenen Fragen wäre<br />

sehr umfangreich und würde sowieso<br />

von fast niemand gelesen.<br />

Interessant werden solche Fragen<br />

für die meisten in den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Verantwortlichen erst, wenn<br />

© Foto:<br />

Gerd Altmann/<br />

pixelio.de<br />

es ein konkretes Problem gibt.<br />

Ich kann diese Haltung größtenteils<br />

verstehen, auch wenn<br />

ich mir manchmal etwas anderes<br />

wünschen würde. Immerhin<br />

besteht die Möglichkeit, im konkreten<br />

Einzelfall ins Gespräch zu<br />

kommen. U.a. deshalb gibt es<br />

eine Leitung des Landesverbandes,<br />

die Gesprächspartner der<br />

<strong>Gemeinde</strong>n sein will.<br />

Entwicklung<br />

Die Vorschläge zu den drei<br />

Ordnungen wurden den Vertretern<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n auf dem<br />

Bundesrat 2010 vorgestellt und<br />

sollten der ursprünglichen Absicht<br />

entsprechend schon im November<br />

2010 auf einem Sonderbundesrat<br />

beschlossen werden.<br />

Der enge zeitliche Rahmen zeigt,<br />

dass eine ausführliche Diskussion<br />

der durch diese Ordnungen<br />

Bayeinander | Rechtsordnungen<br />

berührten Grundfragen unseres<br />

Selbstverständnisses nicht vorgesehen<br />

war. Vorteil dieser Verfahrensweise<br />

sind schnelle Ergebnisse,<br />

was Detailfragen betrifft.<br />

Langfristig gehen dabei jedoch<br />

gemeinsame Grundüberzeugungen<br />

verloren. Diese Entwicklung<br />

ist in unserem <strong>Gemeinde</strong>bund<br />

insgesamt schon sehr weit fortgeschritten.<br />

Das in den letzten<br />

Jahren verstärkte Bemühen um<br />

immer mehr neue Ordnungen<br />

für fast alles und jedes ist ein<br />

Symptom dieser Entwicklung.<br />

Die ursprünglich vorgestellten<br />

Entwürfe der AK-Rechtsordnung<br />

schränkten das Selbstbestimmungsrecht<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

sehr stark ein und wären nach<br />

meiner Einschätzung von vielen<br />

<strong>Gemeinde</strong>n nicht mitgetragen<br />

worden. Dabei wurden die Vertreter<br />

der AK-Rechtsordnung,<br />

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