BAYeinander - Koinonia Baptisten Gemeinde
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16<br />
Meinung<br />
Rechtsordnung des Bundes<br />
eine kritische Auseinandersetzung<br />
mit den Inhalten der neuen Rechtsordnung<br />
Autor: Reinhard Schmittlein<br />
� EFG Wasserburg<br />
Der diesjährige Bundesrat<br />
in Kassel hatte über eine<br />
neue Rechtsordnung für<br />
unseren <strong>Gemeinde</strong>bund zu entscheiden.<br />
Konkret soll sie aus<br />
drei Ordnungen bestehen. Die<br />
Ordnung über das Selbstbestimmungsrecht<br />
und die Ordnung für<br />
die Gerichtsbarkeit wurden endgültig<br />
beschlossen. Die Ordnung<br />
für das Dienstrecht dagegen<br />
noch nicht. Sie wird Gegenstand<br />
eines Sonderbundesrates am<br />
5. November 2011 sein.<br />
Persönliches vorweg<br />
Nachdem ich mich sowohl im<br />
Rahmen meiner <strong>Gemeinde</strong>arbeit<br />
als auch in der Leitung des Landesverbandes<br />
eingehend damit<br />
befasst habe, will hier ein erstes<br />
Fazit ziehen. Ich kann dies - wie<br />
jeder an der Diskussion Beteiligte<br />
- nur aus persönlicher Sicht tun,<br />
will mich aber bemühen meine<br />
Beweggründe transparent werden<br />
zu lassen. Ich muss mich hier<br />
auf Grundsätzliches beschränken.<br />
Eine ausführliche Diskussion<br />
der aufgeworfenen Fragen wäre<br />
sehr umfangreich und würde sowieso<br />
von fast niemand gelesen.<br />
Interessant werden solche Fragen<br />
für die meisten in den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Verantwortlichen erst, wenn<br />
© Foto:<br />
Gerd Altmann/<br />
pixelio.de<br />
es ein konkretes Problem gibt.<br />
Ich kann diese Haltung größtenteils<br />
verstehen, auch wenn<br />
ich mir manchmal etwas anderes<br />
wünschen würde. Immerhin<br />
besteht die Möglichkeit, im konkreten<br />
Einzelfall ins Gespräch zu<br />
kommen. U.a. deshalb gibt es<br />
eine Leitung des Landesverbandes,<br />
die Gesprächspartner der<br />
<strong>Gemeinde</strong>n sein will.<br />
Entwicklung<br />
Die Vorschläge zu den drei<br />
Ordnungen wurden den Vertretern<br />
der <strong>Gemeinde</strong>n auf dem<br />
Bundesrat 2010 vorgestellt und<br />
sollten der ursprünglichen Absicht<br />
entsprechend schon im November<br />
2010 auf einem Sonderbundesrat<br />
beschlossen werden.<br />
Der enge zeitliche Rahmen zeigt,<br />
dass eine ausführliche Diskussion<br />
der durch diese Ordnungen<br />
Bayeinander | Rechtsordnungen<br />
berührten Grundfragen unseres<br />
Selbstverständnisses nicht vorgesehen<br />
war. Vorteil dieser Verfahrensweise<br />
sind schnelle Ergebnisse,<br />
was Detailfragen betrifft.<br />
Langfristig gehen dabei jedoch<br />
gemeinsame Grundüberzeugungen<br />
verloren. Diese Entwicklung<br />
ist in unserem <strong>Gemeinde</strong>bund<br />
insgesamt schon sehr weit fortgeschritten.<br />
Das in den letzten<br />
Jahren verstärkte Bemühen um<br />
immer mehr neue Ordnungen<br />
für fast alles und jedes ist ein<br />
Symptom dieser Entwicklung.<br />
Die ursprünglich vorgestellten<br />
Entwürfe der AK-Rechtsordnung<br />
schränkten das Selbstbestimmungsrecht<br />
der <strong>Gemeinde</strong>n<br />
sehr stark ein und wären nach<br />
meiner Einschätzung von vielen<br />
<strong>Gemeinde</strong>n nicht mitgetragen<br />
worden. Dabei wurden die Vertreter<br />
der AK-Rechtsordnung,<br />
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