Download hier - Chauffeurservice Giebeler, der Chauffeur in Ihrer ...
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Nachstehende Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen (AGB) s<strong>in</strong>d Bestandteil des <strong>Chauffeur</strong>-<br />
Service-Vertrages des Unternehmens <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong>, Am Siemensbach 1 – 3,<br />
53757 Sankt August<strong>in</strong> und s<strong>in</strong>d dem Vertrag beigefügt, können aber auch <strong>in</strong> den<br />
Geschäftsräumen e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Die folgenden Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen gelten für alle vom <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong><br />
getätigten Geschäfte, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den Bereich <strong>der</strong> Personenbeför<strong>der</strong>ung. Spätestens<br />
mit Inanspruchnahme von Leistungen gelten die Bed<strong>in</strong>gungen als verb<strong>in</strong>dlich angenommen.<br />
§ 2 Vertragsabschluss<br />
Durch die Anmeldung bietet <strong>der</strong> Auftraggeber dem <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> den<br />
verb<strong>in</strong>dlichen Abschluss e<strong>in</strong>es Beför<strong>der</strong>ungsvertrages an. Der Vertrag kommt auf Grundlage<br />
<strong>der</strong> folgenden Beför<strong>der</strong>ungsbed<strong>in</strong>gungen mit <strong>der</strong> schriftlichen Annahme durch den<br />
<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> zustande. Weicht <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsbestätigung vom<br />
Inhalt <strong>der</strong> Anmeldung ab, so liegt e<strong>in</strong> neues Angebot des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> vor. Der<br />
Vertrag kommt auf <strong>der</strong> Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> B<strong>in</strong>dungsfrist von zehn Tagen gegenüber dem <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> die<br />
Annahme erklärt. E<strong>in</strong> Vertrag kommt nur zustande, wenn er vom <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong><br />
schriftlich o<strong>der</strong> telefonisch bestätigt wird. Preisliste und/o<strong>der</strong> Preisvere<strong>in</strong>barung und<br />
Leistungsbestätigung/Fahrauftrag s<strong>in</strong>d Bestandteil <strong>der</strong> Vertragsbed<strong>in</strong>gungen.<br />
<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ist nicht verpflichtet, die ihm übermittelten Daten o<strong>der</strong><br />
Unterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen. Ist e<strong>in</strong>e Fahrzeugkategorie zugesagt worden, so ist
<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> berechtigt, aus betrieblichen Gründen ggf. das Fahrzeug gegen e<strong>in</strong><br />
gleich- o<strong>der</strong> höherwertiges Fahrzeug auszutauschen.<br />
§ 3 Vergütungsregelung<br />
Es gilt die jeweils gültige Preisliste o<strong>der</strong> die vere<strong>in</strong>barte Vergütung.<br />
(1) Zusätzliche Kosten wie Telefon-, Park-, Straßen- und Fährgebühren, Hotel,<br />
Verpflegung des Fahrers und E<strong>in</strong>tritte werden geson<strong>der</strong>t berechnet.<br />
Beschmutzt e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Limous<strong>in</strong>enbenutzer das Fahrzeug übermäßig, so hat <strong>der</strong>jenige<br />
die Kosten <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung zu tragen.<br />
(2) Die Anmietung e<strong>in</strong>es Fahrzeuges mit <strong>Chauffeur</strong> beg<strong>in</strong>nt und endet am Firmensitz. Der<br />
zu berechnende Zeitraum beläuft sich somit bei e<strong>in</strong>tägigen Beför<strong>der</strong>ungen auf die<br />
Dauer des gewünschten <strong>Chauffeur</strong>e<strong>in</strong>satzes vom Verlassen des Firmensitzes bis zur<br />
Rückkehr.<br />
Bei mehrtägigen Reisen s<strong>in</strong>d die Kosten für Übernachtung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mittelklassehotel<br />
zu übernehmen. Die Arbeitszeit wird am zweiten Tag ab Arbeitsbeg<strong>in</strong>n, jedoch<br />
spätestens ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Es gilt <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barte Preis. Die<br />
Rückfahrtsregelung entspricht <strong>der</strong> e<strong>in</strong>tägigen Reise. Bei Pauschalvere<strong>in</strong>barungen gilt<br />
<strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barte Preis für die vere<strong>in</strong>barte Mietzeit. Für die darüber h<strong>in</strong>ausgehende<br />
Zeit wird die Vergütung geson<strong>der</strong>t vere<strong>in</strong>bart und berechnet.<br />
(3) Bei <strong>der</strong> Vergütung handelt es sich um Nettopreise. H<strong>in</strong>zu kommt die gesetzliche<br />
Mehrwertsteuer <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils geltenden Höhe. Vor Antritt <strong>der</strong> Fahrt kann bis zu 50 %<br />
des Gesamtfahrpreises als Anzahlung im Voraus verlangt werden. Die Restzahlungen<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Die
Zahlung per Scheck gilt als Zahlung erfüllungshalber. Für die Rechtzeitigkeit <strong>der</strong><br />
Zahlung kommt es auf den E<strong>in</strong>gang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung des<br />
<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> an. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Z<strong>in</strong>sen i.<br />
H. v. 5 % über dem jeweilig gültigen Diskontsatz <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank<br />
berechnet. Bei Bezahlung mit Kreditkarte erheben wir e<strong>in</strong>e Gebühr von 3,5 % des<br />
Rechnungsendbetrages.<br />
(4) Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen o<strong>der</strong> bei<br />
fernmündlicher Nachricht schriftlich bestätigt werden. Sofern nichts an<strong>der</strong>es<br />
vere<strong>in</strong>bart wurde, berechnet <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> für Stornierungen bis 72<br />
Stunden vor vertraglich bestimmten Antritt <strong>der</strong> Fahrt e<strong>in</strong>e Bearbeitungsgebühr von<br />
Euro 10,00. Liegt die schriftliche Rücktrittserklärung zwischen 72 und 48 Stunden vor<br />
dem vere<strong>in</strong>barten Leistungsbeg<strong>in</strong>n vor, hat <strong>der</strong> Auftraggeber Stornierungskosten <strong>in</strong><br />
Höhe von 50 % des vere<strong>in</strong>barten Preises zu zahlen. Erfolgt die schriftliche<br />
Rücktrittserklärung zwischen 48 und 24 Stunden vor dem vere<strong>in</strong>barten<br />
Leistungsbeg<strong>in</strong>n, beträgt die vom Auftraggeber zu zahlende Stornierungsgebühr 75 %<br />
und bei Unterschreitungen von 24 Stunden vor dem vere<strong>in</strong>barten Leistungsbeg<strong>in</strong>n,<br />
beträgt die vom Auftraggeber zu zahlende Stornierungsgebühr 100 % des<br />
vere<strong>in</strong>barten Preises. Nicht vere<strong>in</strong>barte o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Preisliste nicht enthaltene<br />
Son<strong>der</strong>aufwendungen berechnet <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> unabhängig von <strong>der</strong><br />
Rechtzeitigkeit <strong>der</strong> Stornierungen. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen<br />
kommt es auf den Zugang beim <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> an.
(5) Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn,<br />
die Verzögerungen beruhen auf e<strong>in</strong>em Verschulden des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong><br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es <strong>Chauffeur</strong>s. Grundlage für e<strong>in</strong>e sichere Ausführung des Auftrags ist die<br />
Reservierung und pünktliche Abfahrt. Bei ungenauen Bestellungen o<strong>der</strong> verspäteten<br />
Abfahrten übernimmt <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ke<strong>in</strong>e Verantwortung für e<strong>in</strong>e<br />
unpünktliche Ankunft am Zielort. <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ist von <strong>der</strong> Haftung<br />
befreit, soweit e<strong>in</strong>e Überschreitung <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsdauer auf Umständen beruht,<br />
die er auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermeiden und <strong>der</strong>en Folgen nicht hätte<br />
abwenden können.<br />
(6) Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten.<br />
§ 4 Beför<strong>der</strong>ung<br />
E<strong>in</strong>e Beför<strong>der</strong>ungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des<br />
<strong>Chauffeur</strong>s zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> o<strong>der</strong><br />
des <strong>Chauffeur</strong>s zuwi<strong>der</strong>, o<strong>der</strong> stellen sie e<strong>in</strong>e Gefährdung nach <strong>der</strong> StVO o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sicherheit<br />
des Straßenverkehrs durch Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Fahrers dar, ist <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong><br />
<strong>Giebeler</strong> und <strong>der</strong> <strong>Chauffeur</strong> berechtigt, sie von <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung auszuschließen. In diesem<br />
Fall berechnet <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> den vere<strong>in</strong>barten vollen Fahrpreis<br />
e<strong>in</strong>schließlich aller Neben- und Son<strong>der</strong>leistungen.<br />
Es gilt während <strong>der</strong> gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die StVO, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die<br />
Anschnallpflicht.
In den Fahrzeugen ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen ist<br />
nur nach Rücksprache mit dem <strong>Chauffeur</strong> erlaubt. Getränke dürfen je<strong>der</strong>zeit mit <strong>in</strong> die<br />
Fahrzeuge genommen werden. Hierbei ist <strong>der</strong> § 3, Abs. 1 zu beachten.<br />
Bei Inanspruchnahme e<strong>in</strong>es <strong>Chauffeur</strong>s für e<strong>in</strong> vom Auftraggeber gestelltes Fahrzeug s<strong>in</strong>d die<br />
dafür maßgebenden Rechtsnormen entsprechend anzuwenden.<br />
Die Beför<strong>der</strong>ung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art und die Begehung o<strong>der</strong> Anstiftung<br />
von Straftaten im S<strong>in</strong>nes des deutschen Strafgesetzbuches (§§ 1 – 9, StGB) s<strong>in</strong>d untersagt.<br />
§ 5 Rücktritt<br />
<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ist berechtigt, je<strong>der</strong>zeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die<br />
Durchführung <strong>der</strong> Fahrt unmöglich wird, <strong>der</strong> Auftraggeber e<strong>in</strong>e ihm nach diesen<br />
Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt o<strong>der</strong> bei grob ungebührlichem Verhalten<br />
<strong>der</strong> Fahrgäste. Der Beför<strong>der</strong>ungsvertrag ist nichtig, wenn <strong>der</strong> Auftraggeber se<strong>in</strong>en<br />
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, se<strong>in</strong>e Zahlungen e<strong>in</strong>stellt, o<strong>der</strong> wenn h<strong>in</strong>sichtlich<br />
se<strong>in</strong>es Vermögens <strong>der</strong> Antrag auf Eröffnung e<strong>in</strong>es Vergleichs- o<strong>der</strong> Insolvenzverfahrens<br />
gestellt wird. Bei schwieriger Wetterlage entscheidet <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> über die<br />
Durchführung <strong>der</strong> Fahrt.<br />
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die<br />
Leistung erheblich erschweren o<strong>der</strong> unmöglich machen (z. B. technische Pannen,<br />
witterungsbed<strong>in</strong>gte Umstände, Stromausfall, behördliche Auflagen, Straßensperrungen,<br />
Verkehrsbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen), auch wenn diese bei Subunternehmern, Lieferanten o<strong>der</strong><br />
Unterlieferanten auftreten, hat <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> auch bei verb<strong>in</strong>dlich
vere<strong>in</strong>barten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen, die Leistung für die Dauer <strong>der</strong><br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung h<strong>in</strong>auszuschieben, ganz o<strong>der</strong> teilweise vom Vertrag zurückzutreten.<br />
§ 6 Haftung des Auftraggebers<br />
Soweit im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Haftpflicht Versicherungsschutz besteht, haftet <strong>der</strong><br />
Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber im Schadenfall im Rahmen <strong>der</strong> <strong>hier</strong>für<br />
geltenden gesetzlichen Vorschriften.<br />
Der Auftraggeber haftet für alle von ihm o<strong>der</strong> den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen<br />
Schäden an und <strong>in</strong> den Fahrzeugen. Im Falle e<strong>in</strong>er Nichtübernahme des Mietpreises durch<br />
den Fahrgast ist <strong>der</strong> Auftraggeber zahlungspflichtig.<br />
§ 7 Haftung des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong><br />
Für Schäden übernimmt <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ke<strong>in</strong>e Haftung, es sei denn, die Schäden,<br />
s<strong>in</strong>d auf Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> o<strong>der</strong> des<br />
<strong>Chauffeur</strong>s zurückzuführen. Der <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> hält e<strong>in</strong>e Betriebshaftplicht-<br />
versicherung mit e<strong>in</strong>er Versicherungssumme von € 3.000.000 pauschal für Sach- und<br />
Personenschäden vor. Die Haftung wird auf diese Versicherungssumme begrenzt.<br />
Der <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> garantiert ke<strong>in</strong>e Ankunftszeiten und haftet nicht für<br />
Verspätungen beim Transport des Auftraggebers, es sei denn, die verspätete Ankunft ist<br />
durch grob fahrlässiges Handeln o<strong>der</strong> vorsätzliches Verhalten des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong><br />
o<strong>der</strong> des <strong>Chauffeur</strong>s verursacht worden. Die Fahrzeiten <strong>der</strong> Fahrzeuge werden nach<br />
durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und s<strong>in</strong>d ohne Gewähr. Abweichungen<br />
von Fahrt- und Ankunftszeiten, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch Verkehrsbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen,<br />
Betriebsstörungen o<strong>der</strong> Unterbrechungen, nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher
Umstände wie z. B. Streik, Krieg, Unruhen, behördliche Anordnungen etc. sowie Platzmangel<br />
und unrichtige Auskünfte begründen ke<strong>in</strong>e Ersatzansprüche. Insoweit wird auch ke<strong>in</strong>e<br />
Gewähr für das E<strong>in</strong>halten von Anschlüssen je<strong>der</strong> Art übernommen. Insofern haftet <strong>der</strong><br />
<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> nicht für entgangenen Gew<strong>in</strong>n o<strong>der</strong> sonstige Schäden des<br />
Auftraggebers. Soweit sich nachstehend nichts an<strong>der</strong>es ergibt, s<strong>in</strong>d Schadenersatzansprüche<br />
des Auftraggebers aus <strong>der</strong> Durchführung des Transportes ausgeschlossen. Sollte e<strong>in</strong><br />
Transport nicht o<strong>der</strong> nicht rechtzeitig durchgeführt o<strong>der</strong> vollendet werden und ist die<br />
Ursache <strong>der</strong> Ausfall e<strong>in</strong>es Fahrzeugs aus Gründen, die <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> zu<br />
vertreten hat, so beschränkt sich <strong>der</strong> Schadenersatzanspruch des Auftraggebers auf die<br />
Durchführung e<strong>in</strong>es Ersatztransportes und den Ersatz <strong>der</strong> Kosten für die Unterbr<strong>in</strong>gung des<br />
Auftraggebers bis zu Gestellung e<strong>in</strong>es Fahrzeugs. E<strong>in</strong> weiterer Ersatz des Schadens ist<br />
ausgeschlossen. Insbeson<strong>der</strong>e übernimmt <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ke<strong>in</strong>e Haftung für<br />
Folge-, Personen- und Vermögensschäden; es sei denn, diese Schäden s<strong>in</strong>d vorsätzlich o<strong>der</strong><br />
grob fahrlässig verursacht worden. Im Übrigen ist <strong>der</strong> Auftraggeber verpflichtet, alles ihm<br />
zumutbare zur Schadensm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung beizutragen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht,<br />
soweit die Schadensursache auf Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner<br />
dann nicht, wenn <strong>der</strong> Auftraggeber wegen des Fehlens e<strong>in</strong>er zugesicherten Eigenschaft<br />
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung macht. E<strong>in</strong>e weitergehende Haftung auf<br />
Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –<br />
ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen o<strong>der</strong><br />
zu vertretende Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen o<strong>der</strong> beschränkt ist, gilt<br />
dies auch für die persönliche Haftung <strong>der</strong> Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und<br />
freier Mitarbeiter des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong>.
§ 8 Salvatorische Klausel<br />
Sollten e<strong>in</strong>zelne Bestimmungen des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong>-Vertrages e<strong>in</strong>schließlich dieser<br />
Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen ganz o<strong>der</strong> teilweise unwirksam se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> werden o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Lücke<br />
enthalten, so wird <strong>hier</strong>durch die Gültigkeit <strong>der</strong> restlichen Bestimmungen nicht berührt.<br />
Anstelle von unwirksamen o<strong>der</strong> fehlenden Bestimmungen gelten wirksame Bestimmungen<br />
als vere<strong>in</strong>bart, die <strong>der</strong> von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommen.<br />
Hilfsweise gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Grundlage ist das<br />
Personenbeför<strong>der</strong>ungsgesetz und die sonstigen e<strong>in</strong>schlägigen Bestimmungen.<br />
§ 9 Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen können nicht immer sofort onl<strong>in</strong>e<br />
zur Verfügung gestellt werden. Die jeweils gültige Fassung kann je<strong>der</strong>zeit bei uns<br />
angefor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> <strong>in</strong> unseren Geschäftsräumen e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
§ 10 Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit nicht gesetzlich an<strong>der</strong>s geregelt – <strong>der</strong> Ort <strong>der</strong><br />
geschäftlichen Nie<strong>der</strong>lassung des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong>, <strong>in</strong> o<strong>der</strong> durch welche <strong>der</strong><br />
<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong>-Vertrag abgeschlossen worden ist.