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Download hier - Chauffeurservice Giebeler, der Chauffeur in Ihrer ...

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Nachstehende Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen (AGB) s<strong>in</strong>d Bestandteil des <strong>Chauffeur</strong>-<br />

Service-Vertrages des Unternehmens <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong>, Am Siemensbach 1 – 3,<br />

53757 Sankt August<strong>in</strong> und s<strong>in</strong>d dem Vertrag beigefügt, können aber auch <strong>in</strong> den<br />

Geschäftsräumen e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Die folgenden Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen gelten für alle vom <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong><br />

getätigten Geschäfte, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den Bereich <strong>der</strong> Personenbeför<strong>der</strong>ung. Spätestens<br />

mit Inanspruchnahme von Leistungen gelten die Bed<strong>in</strong>gungen als verb<strong>in</strong>dlich angenommen.<br />

§ 2 Vertragsabschluss<br />

Durch die Anmeldung bietet <strong>der</strong> Auftraggeber dem <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> den<br />

verb<strong>in</strong>dlichen Abschluss e<strong>in</strong>es Beför<strong>der</strong>ungsvertrages an. Der Vertrag kommt auf Grundlage<br />

<strong>der</strong> folgenden Beför<strong>der</strong>ungsbed<strong>in</strong>gungen mit <strong>der</strong> schriftlichen Annahme durch den<br />

<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> zustande. Weicht <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsbestätigung vom<br />

Inhalt <strong>der</strong> Anmeldung ab, so liegt e<strong>in</strong> neues Angebot des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> vor. Der<br />

Vertrag kommt auf <strong>der</strong> Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> B<strong>in</strong>dungsfrist von zehn Tagen gegenüber dem <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> die<br />

Annahme erklärt. E<strong>in</strong> Vertrag kommt nur zustande, wenn er vom <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong><br />

schriftlich o<strong>der</strong> telefonisch bestätigt wird. Preisliste und/o<strong>der</strong> Preisvere<strong>in</strong>barung und<br />

Leistungsbestätigung/Fahrauftrag s<strong>in</strong>d Bestandteil <strong>der</strong> Vertragsbed<strong>in</strong>gungen.<br />

<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ist nicht verpflichtet, die ihm übermittelten Daten o<strong>der</strong><br />

Unterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen. Ist e<strong>in</strong>e Fahrzeugkategorie zugesagt worden, so ist


<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> berechtigt, aus betrieblichen Gründen ggf. das Fahrzeug gegen e<strong>in</strong><br />

gleich- o<strong>der</strong> höherwertiges Fahrzeug auszutauschen.<br />

§ 3 Vergütungsregelung<br />

Es gilt die jeweils gültige Preisliste o<strong>der</strong> die vere<strong>in</strong>barte Vergütung.<br />

(1) Zusätzliche Kosten wie Telefon-, Park-, Straßen- und Fährgebühren, Hotel,<br />

Verpflegung des Fahrers und E<strong>in</strong>tritte werden geson<strong>der</strong>t berechnet.<br />

Beschmutzt e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Limous<strong>in</strong>enbenutzer das Fahrzeug übermäßig, so hat <strong>der</strong>jenige<br />

die Kosten <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung zu tragen.<br />

(2) Die Anmietung e<strong>in</strong>es Fahrzeuges mit <strong>Chauffeur</strong> beg<strong>in</strong>nt und endet am Firmensitz. Der<br />

zu berechnende Zeitraum beläuft sich somit bei e<strong>in</strong>tägigen Beför<strong>der</strong>ungen auf die<br />

Dauer des gewünschten <strong>Chauffeur</strong>e<strong>in</strong>satzes vom Verlassen des Firmensitzes bis zur<br />

Rückkehr.<br />

Bei mehrtägigen Reisen s<strong>in</strong>d die Kosten für Übernachtung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mittelklassehotel<br />

zu übernehmen. Die Arbeitszeit wird am zweiten Tag ab Arbeitsbeg<strong>in</strong>n, jedoch<br />

spätestens ab 8.00 Uhr morgens berechnet. Es gilt <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barte Preis. Die<br />

Rückfahrtsregelung entspricht <strong>der</strong> e<strong>in</strong>tägigen Reise. Bei Pauschalvere<strong>in</strong>barungen gilt<br />

<strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barte Preis für die vere<strong>in</strong>barte Mietzeit. Für die darüber h<strong>in</strong>ausgehende<br />

Zeit wird die Vergütung geson<strong>der</strong>t vere<strong>in</strong>bart und berechnet.<br />

(3) Bei <strong>der</strong> Vergütung handelt es sich um Nettopreise. H<strong>in</strong>zu kommt die gesetzliche<br />

Mehrwertsteuer <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils geltenden Höhe. Vor Antritt <strong>der</strong> Fahrt kann bis zu 50 %<br />

des Gesamtfahrpreises als Anzahlung im Voraus verlangt werden. Die Restzahlungen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Die


Zahlung per Scheck gilt als Zahlung erfüllungshalber. Für die Rechtzeitigkeit <strong>der</strong><br />

Zahlung kommt es auf den E<strong>in</strong>gang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung des<br />

<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> an. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Z<strong>in</strong>sen i.<br />

H. v. 5 % über dem jeweilig gültigen Diskontsatz <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank<br />

berechnet. Bei Bezahlung mit Kreditkarte erheben wir e<strong>in</strong>e Gebühr von 3,5 % des<br />

Rechnungsendbetrages.<br />

(4) Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen o<strong>der</strong> bei<br />

fernmündlicher Nachricht schriftlich bestätigt werden. Sofern nichts an<strong>der</strong>es<br />

vere<strong>in</strong>bart wurde, berechnet <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> für Stornierungen bis 72<br />

Stunden vor vertraglich bestimmten Antritt <strong>der</strong> Fahrt e<strong>in</strong>e Bearbeitungsgebühr von<br />

Euro 10,00. Liegt die schriftliche Rücktrittserklärung zwischen 72 und 48 Stunden vor<br />

dem vere<strong>in</strong>barten Leistungsbeg<strong>in</strong>n vor, hat <strong>der</strong> Auftraggeber Stornierungskosten <strong>in</strong><br />

Höhe von 50 % des vere<strong>in</strong>barten Preises zu zahlen. Erfolgt die schriftliche<br />

Rücktrittserklärung zwischen 48 und 24 Stunden vor dem vere<strong>in</strong>barten<br />

Leistungsbeg<strong>in</strong>n, beträgt die vom Auftraggeber zu zahlende Stornierungsgebühr 75 %<br />

und bei Unterschreitungen von 24 Stunden vor dem vere<strong>in</strong>barten Leistungsbeg<strong>in</strong>n,<br />

beträgt die vom Auftraggeber zu zahlende Stornierungsgebühr 100 % des<br />

vere<strong>in</strong>barten Preises. Nicht vere<strong>in</strong>barte o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Preisliste nicht enthaltene<br />

Son<strong>der</strong>aufwendungen berechnet <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> unabhängig von <strong>der</strong><br />

Rechtzeitigkeit <strong>der</strong> Stornierungen. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen<br />

kommt es auf den Zugang beim <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> an.


(5) Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn,<br />

die Verzögerungen beruhen auf e<strong>in</strong>em Verschulden des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong><br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es <strong>Chauffeur</strong>s. Grundlage für e<strong>in</strong>e sichere Ausführung des Auftrags ist die<br />

Reservierung und pünktliche Abfahrt. Bei ungenauen Bestellungen o<strong>der</strong> verspäteten<br />

Abfahrten übernimmt <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ke<strong>in</strong>e Verantwortung für e<strong>in</strong>e<br />

unpünktliche Ankunft am Zielort. <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ist von <strong>der</strong> Haftung<br />

befreit, soweit e<strong>in</strong>e Überschreitung <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsdauer auf Umständen beruht,<br />

die er auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermeiden und <strong>der</strong>en Folgen nicht hätte<br />

abwenden können.<br />

(6) Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten.<br />

§ 4 Beför<strong>der</strong>ung<br />

E<strong>in</strong>e Beför<strong>der</strong>ungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des<br />

<strong>Chauffeur</strong>s zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> o<strong>der</strong><br />

des <strong>Chauffeur</strong>s zuwi<strong>der</strong>, o<strong>der</strong> stellen sie e<strong>in</strong>e Gefährdung nach <strong>der</strong> StVO o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sicherheit<br />

des Straßenverkehrs durch Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Fahrers dar, ist <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong><br />

<strong>Giebeler</strong> und <strong>der</strong> <strong>Chauffeur</strong> berechtigt, sie von <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung auszuschließen. In diesem<br />

Fall berechnet <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> den vere<strong>in</strong>barten vollen Fahrpreis<br />

e<strong>in</strong>schließlich aller Neben- und Son<strong>der</strong>leistungen.<br />

Es gilt während <strong>der</strong> gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die StVO, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die<br />

Anschnallpflicht.


In den Fahrzeugen ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen ist<br />

nur nach Rücksprache mit dem <strong>Chauffeur</strong> erlaubt. Getränke dürfen je<strong>der</strong>zeit mit <strong>in</strong> die<br />

Fahrzeuge genommen werden. Hierbei ist <strong>der</strong> § 3, Abs. 1 zu beachten.<br />

Bei Inanspruchnahme e<strong>in</strong>es <strong>Chauffeur</strong>s für e<strong>in</strong> vom Auftraggeber gestelltes Fahrzeug s<strong>in</strong>d die<br />

dafür maßgebenden Rechtsnormen entsprechend anzuwenden.<br />

Die Beför<strong>der</strong>ung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art und die Begehung o<strong>der</strong> Anstiftung<br />

von Straftaten im S<strong>in</strong>nes des deutschen Strafgesetzbuches (§§ 1 – 9, StGB) s<strong>in</strong>d untersagt.<br />

§ 5 Rücktritt<br />

<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ist berechtigt, je<strong>der</strong>zeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die<br />

Durchführung <strong>der</strong> Fahrt unmöglich wird, <strong>der</strong> Auftraggeber e<strong>in</strong>e ihm nach diesen<br />

Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt o<strong>der</strong> bei grob ungebührlichem Verhalten<br />

<strong>der</strong> Fahrgäste. Der Beför<strong>der</strong>ungsvertrag ist nichtig, wenn <strong>der</strong> Auftraggeber se<strong>in</strong>en<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, se<strong>in</strong>e Zahlungen e<strong>in</strong>stellt, o<strong>der</strong> wenn h<strong>in</strong>sichtlich<br />

se<strong>in</strong>es Vermögens <strong>der</strong> Antrag auf Eröffnung e<strong>in</strong>es Vergleichs- o<strong>der</strong> Insolvenzverfahrens<br />

gestellt wird. Bei schwieriger Wetterlage entscheidet <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> über die<br />

Durchführung <strong>der</strong> Fahrt.<br />

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die<br />

Leistung erheblich erschweren o<strong>der</strong> unmöglich machen (z. B. technische Pannen,<br />

witterungsbed<strong>in</strong>gte Umstände, Stromausfall, behördliche Auflagen, Straßensperrungen,<br />

Verkehrsbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen), auch wenn diese bei Subunternehmern, Lieferanten o<strong>der</strong><br />

Unterlieferanten auftreten, hat <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> auch bei verb<strong>in</strong>dlich


vere<strong>in</strong>barten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen, die Leistung für die Dauer <strong>der</strong><br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung h<strong>in</strong>auszuschieben, ganz o<strong>der</strong> teilweise vom Vertrag zurückzutreten.<br />

§ 6 Haftung des Auftraggebers<br />

Soweit im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Haftpflicht Versicherungsschutz besteht, haftet <strong>der</strong><br />

Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber im Schadenfall im Rahmen <strong>der</strong> <strong>hier</strong>für<br />

geltenden gesetzlichen Vorschriften.<br />

Der Auftraggeber haftet für alle von ihm o<strong>der</strong> den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen<br />

Schäden an und <strong>in</strong> den Fahrzeugen. Im Falle e<strong>in</strong>er Nichtübernahme des Mietpreises durch<br />

den Fahrgast ist <strong>der</strong> Auftraggeber zahlungspflichtig.<br />

§ 7 Haftung des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong><br />

Für Schäden übernimmt <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ke<strong>in</strong>e Haftung, es sei denn, die Schäden,<br />

s<strong>in</strong>d auf Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> o<strong>der</strong> des<br />

<strong>Chauffeur</strong>s zurückzuführen. Der <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> hält e<strong>in</strong>e Betriebshaftplicht-<br />

versicherung mit e<strong>in</strong>er Versicherungssumme von € 3.000.000 pauschal für Sach- und<br />

Personenschäden vor. Die Haftung wird auf diese Versicherungssumme begrenzt.<br />

Der <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> garantiert ke<strong>in</strong>e Ankunftszeiten und haftet nicht für<br />

Verspätungen beim Transport des Auftraggebers, es sei denn, die verspätete Ankunft ist<br />

durch grob fahrlässiges Handeln o<strong>der</strong> vorsätzliches Verhalten des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong><br />

o<strong>der</strong> des <strong>Chauffeur</strong>s verursacht worden. Die Fahrzeiten <strong>der</strong> Fahrzeuge werden nach<br />

durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und s<strong>in</strong>d ohne Gewähr. Abweichungen<br />

von Fahrt- und Ankunftszeiten, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch Verkehrsbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen,<br />

Betriebsstörungen o<strong>der</strong> Unterbrechungen, nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher


Umstände wie z. B. Streik, Krieg, Unruhen, behördliche Anordnungen etc. sowie Platzmangel<br />

und unrichtige Auskünfte begründen ke<strong>in</strong>e Ersatzansprüche. Insoweit wird auch ke<strong>in</strong>e<br />

Gewähr für das E<strong>in</strong>halten von Anschlüssen je<strong>der</strong> Art übernommen. Insofern haftet <strong>der</strong><br />

<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> nicht für entgangenen Gew<strong>in</strong>n o<strong>der</strong> sonstige Schäden des<br />

Auftraggebers. Soweit sich nachstehend nichts an<strong>der</strong>es ergibt, s<strong>in</strong>d Schadenersatzansprüche<br />

des Auftraggebers aus <strong>der</strong> Durchführung des Transportes ausgeschlossen. Sollte e<strong>in</strong><br />

Transport nicht o<strong>der</strong> nicht rechtzeitig durchgeführt o<strong>der</strong> vollendet werden und ist die<br />

Ursache <strong>der</strong> Ausfall e<strong>in</strong>es Fahrzeugs aus Gründen, die <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> zu<br />

vertreten hat, so beschränkt sich <strong>der</strong> Schadenersatzanspruch des Auftraggebers auf die<br />

Durchführung e<strong>in</strong>es Ersatztransportes und den Ersatz <strong>der</strong> Kosten für die Unterbr<strong>in</strong>gung des<br />

Auftraggebers bis zu Gestellung e<strong>in</strong>es Fahrzeugs. E<strong>in</strong> weiterer Ersatz des Schadens ist<br />

ausgeschlossen. Insbeson<strong>der</strong>e übernimmt <strong>der</strong> <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong> ke<strong>in</strong>e Haftung für<br />

Folge-, Personen- und Vermögensschäden; es sei denn, diese Schäden s<strong>in</strong>d vorsätzlich o<strong>der</strong><br />

grob fahrlässig verursacht worden. Im Übrigen ist <strong>der</strong> Auftraggeber verpflichtet, alles ihm<br />

zumutbare zur Schadensm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung beizutragen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht,<br />

soweit die Schadensursache auf Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner<br />

dann nicht, wenn <strong>der</strong> Auftraggeber wegen des Fehlens e<strong>in</strong>er zugesicherten Eigenschaft<br />

Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung macht. E<strong>in</strong>e weitergehende Haftung auf<br />

Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –<br />

ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen o<strong>der</strong><br />

zu vertretende Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen o<strong>der</strong> beschränkt ist, gilt<br />

dies auch für die persönliche Haftung <strong>der</strong> Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und<br />

freier Mitarbeiter des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong>.


§ 8 Salvatorische Klausel<br />

Sollten e<strong>in</strong>zelne Bestimmungen des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong>-Vertrages e<strong>in</strong>schließlich dieser<br />

Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen ganz o<strong>der</strong> teilweise unwirksam se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> werden o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Lücke<br />

enthalten, so wird <strong>hier</strong>durch die Gültigkeit <strong>der</strong> restlichen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Anstelle von unwirksamen o<strong>der</strong> fehlenden Bestimmungen gelten wirksame Bestimmungen<br />

als vere<strong>in</strong>bart, die <strong>der</strong> von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommen.<br />

Hilfsweise gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Grundlage ist das<br />

Personenbeför<strong>der</strong>ungsgesetz und die sonstigen e<strong>in</strong>schlägigen Bestimmungen.<br />

§ 9 Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen können nicht immer sofort onl<strong>in</strong>e<br />

zur Verfügung gestellt werden. Die jeweils gültige Fassung kann je<strong>der</strong>zeit bei uns<br />

angefor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> <strong>in</strong> unseren Geschäftsräumen e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

§ 10 Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit nicht gesetzlich an<strong>der</strong>s geregelt – <strong>der</strong> Ort <strong>der</strong><br />

geschäftlichen Nie<strong>der</strong>lassung des <strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong> <strong>Giebeler</strong>, <strong>in</strong> o<strong>der</strong> durch welche <strong>der</strong><br />

<strong><strong>Chauffeur</strong>service</strong>-Vertrag abgeschlossen worden ist.

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