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Leitfaden zur Anwendung der Vordrucke Saison 2007/08

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> <strong>der</strong><br />

Deutschen Volleyball-Liga<br />

in <strong>der</strong> <strong>Saison</strong> 20<strong>08</strong>/2009<br />

___________________________________________________________<br />

Anschrift DVL:<br />

Deutsche Volleyball-Liga e.V., Stralauer Platz 34, 10243 Berlin<br />

Konto für die Lizenzgebühr/Beitrag/Gebühren:<br />

Deutsche Volleyball-Liga,<br />

Konto: 878788900<br />

BLZ: 100 700 24<br />

Deutsche Bank<br />

Konto für Strafen:<br />

Deutsche Volleyball-Liga,<br />

Konto: 878788902<br />

BLZ: 100 700 24<br />

Deutsche Bank<br />

Konto für die Schiedsrichtergebühren:<br />

RAuN E. Korte-Hirschfeld, Volleyball Treuhand<br />

Konto: 169 440 501<br />

BLZ 100 700 24<br />

Deutsche Bank<br />

_________________________________________________________<br />

Alle <strong>Vordrucke</strong> finden Sie auch unter http://www.volleyball-bundesliga.de<br />

Bitte beachten Sie, dass <strong>der</strong> <strong>Leitfaden</strong> nicht die Ordnungen ersetzt. Im Zweifel gelten<br />

die Satzungen und Ordnungen in ihrer jeweils gültigen Form.<br />

___________________________________________________________<br />

Vordruck A - Lizenzantrag<br />

1. Dieser Antrag (3 Seiten) ist inkl. nachfolgen<strong>der</strong> Unterlagen gem. § 4 Lizenzstatut<br />

bis zum 01.04.20<strong>08</strong> für die 1. BL bzw. bis zum 01.05.20<strong>08</strong> für die 2. BL per<br />

Einschreiben an die DVL zu senden.<br />

Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen:<br />

a) Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis<br />

Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein und<br />

ist auch dann ein<strong>zur</strong>eichen, wenn es keine Verän<strong>der</strong>ungen gegenüber dem<br />

Vorjahr gegeben hat. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung<br />

für den Lizenznehmer.<br />

b) Nachweis über die Zugehörigkeit <strong>zur</strong> Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft<br />

(VBG) (nur für Aufsteiger aus <strong>der</strong> Regionalliga)<br />

Die Mitgliedschaft in <strong>der</strong> VBG ist für die Vereine verpflichtend. Der Nachweis<br />

über die Zugehörigkeit erfolgt durch Vorlage des Schreibens <strong>der</strong> VBG „Feststellung<br />

<strong>der</strong> Zuständigkeit“. Die Mitgliedsnummer ist ebenfalls anzugeben.<br />

c) Nachweis <strong>der</strong> technischen und verwaltungsmäßigen Einrichtungen<br />

gem. den Durchführungsbestimmungen <strong>der</strong> Lizenzligen<br />

Die ordnungsgemäße Spielhalle ist zum 01.04. für die 1. BL bzw. 01.05. für<br />

die 2. BL nachzuweisen. (siehe Vordruck G)<br />

Mannschafts- und Presseverantwortlicher sollten in <strong>der</strong> 1. Bundesliga nicht dieselbe<br />

Person sein.<br />

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> <strong>der</strong><br />

Deutschen Volleyball-Liga<br />

in <strong>der</strong> <strong>Saison</strong> 20<strong>08</strong>/2009<br />

2. Die Komplettierung des Lizenzantrages ist verpflichtend und erfolgt für alle Ligen<br />

durch Einreichung nachfolgen<strong>der</strong> Unterlagen<br />

a) bis zum 01.07.:<br />

aa) Nachweis <strong>der</strong> Trainerlizenz (Vordruck J)<br />

ab) Nachweis <strong>der</strong> Jugend-/Erwachsenenmannschaften (Vordruck H)<br />

b) bis zum 01.<strong>08</strong>.:<br />

ba) Vorlage <strong>der</strong> Mannschaftsmeldeliste (Vordruck D-1, ggf. D-2 und<br />

Vor<br />

bb) min. 6 verschiedene Lizenz-Spielerverträge bzw.-anträge (Vordruck<br />

B und C) – bei Min<strong>der</strong>jährigen auch Vordruck L) (die für<br />

nichtdeutsche Spieler gefor<strong>der</strong>ten Unterlagen können bis zum<br />

31.8. nachgereicht werden)<br />

3. Mit Abgabe des Lizenzantrag für die 1. Bundesliga zum 01.04. verpflichtet sich<br />

<strong>der</strong> Verein gem. § 4 Absatz 1 Buchstabe b) i. V. m. Ziffer 2.7 <strong>der</strong> Durchführungsbestimmungen<br />

<strong>zur</strong> Abgabe <strong>der</strong> Unterlagen <strong>zur</strong> wirtschaftlichen Lizenzierung<br />

bis zum 15.04.20<strong>08</strong> per Einschreiben beim Wirtschaftsprüfer:<br />

Volker Neumann<br />

ASNB Revisions- & Treuhand GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Graf-Recke-Strasse 231<br />

40235 Düsseldorf<br />

4. Bei nicht abgeschlossener Komplettierung o<strong>der</strong> verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen<br />

erhält <strong>der</strong> Verein vom DVL-Vorstand gem. Ziffer 2.8 <strong>der</strong> Durchführungsbestimmungen<br />

eine Nachfrist gegen Zahlung von 125,00 € je verspäteter<br />

o<strong>der</strong> unvollständiger Lizenzunterlage.<br />

5. Bei Nichtkomplettierung o<strong>der</strong> Rücknahme des Antrages werden gem. Ziffer 2.2<br />

des Anhangs 1 zum Lizenzstatut (Durchführungsbestimmungen) neben einer<br />

Verwaltungsgebühr in Höhe von 2.000 € nachfolgende Strafen fällig:<br />

a) 1. BL bis zum 01.06.: 5.500,00 €<br />

b) 1. BL nach dem 01.06.: 16.000,00 €<br />

c) 2. BL bis zum 01.06.: 3.000,00 €<br />

d) 2. BL nach dem 01.06.: 8.000,00 €<br />

6. Der Nachweis <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> finanziellen Verpflichtungen gem. Ziffer 3 <strong>der</strong><br />

Durchführungsbestimmungen erfolgt durch Vorlage einer Kopie des Kontoauszuges<br />

bis zum 01.<strong>08</strong>. Die Beträge legt die Bundesligaversammlung auf Vorschlag<br />

des Vorstandes fest.<br />

a) Lizenz-/Beitragszahlung nach Rechnungsstellung durch die DVL an:<br />

Deutsche Volleyball-Liga e. V.<br />

Kto.-Nr: 878788900<br />

BLZ: 100 700 24<br />

Deutsche Bank Berlin<br />

b) Schiedsrichterpauschale für die Hauptrunden ohne Auffor<strong>der</strong>ung an:<br />

RAuN E. Korte-Hirschfeld, Volleyball Treuhand<br />

Kto.-Nr.: 169 440 501<br />

BLZ: 100 700 24<br />

Deutsche Bank Berlin<br />

Deutsche Volleyball-Liga Seite 2 von 9


<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> <strong>der</strong><br />

Deutschen Volleyball-Liga<br />

in <strong>der</strong> <strong>Saison</strong> 20<strong>08</strong>/2009<br />

Ersatzweise kann für die Schiedsrichterpauschale eine selbstschuldnerische<br />

Bürgschaft einer deutschen Großbank, hälftig fällig zum 01.09. und zum<br />

01.01. des Spieljahres eingereicht werden.<br />

Die Zahlungseingänge werden geprüft. Sind die Beträge jeweils bis einschließlich<br />

01.<strong>08</strong>. nicht auf o. g. Konten verbucht, werden Strafen gem. Ziffer 1 des Strafenkatalogs<br />

ausgesprochen.<br />

Vordruck B - Spielerlizenz<br />

1. Je<strong>der</strong> Spieler in <strong>der</strong> Bundesliga benötigt eine Spielerlizenz, bevor er auf die<br />

Mannschaftsmeldeliste aufgenommen wird. Die Spielerlizenz ist vereinsunabhängig<br />

und hat eine Laufzeit von fünf Jahren.<br />

Dem Antrag sind gemäß § 14 f. Lizenzstatut folgende Unterlagen beizufügen:<br />

a) ein Passbild (möglichst digital im jpg-Format)<br />

b) bei min<strong>der</strong>jährigen Spielern das ärztliche Gutachten (Vordruck L)<br />

c) bei min<strong>der</strong>jährigen Spielern die schriftliche Zustimmung <strong>der</strong> Eltern bzw. <strong>der</strong><br />

Erziehungsberechtigten (Vordruck L)<br />

d) <strong>der</strong> bisher gültige Spielerpass bzw. das Int. Transferdokument<br />

e) frankierter und adressierter Rückumschlag<br />

2. Die Gebühren (gem. § 9 Lizenzstatut und 6.8 BSO) werden bei <strong>der</strong> Beantragung<br />

durch die DVL in Rechnung gestellt:<br />

a) Deutsche Spieler: 30,00 €<br />

b) Ausländische Spieler ohne Int. Transfer: 80,00 €<br />

c) Ausländische Spieler mit Int. Transfer: 480,00 €<br />

Vordruck C - Vertrag Verein /Spieler<br />

Zur Aufnahme eines Spielers in die Mannschaftsmeldeliste bedarf es neben einer<br />

Spielerlizenz (Vordruck B) <strong>der</strong> Vorlage des sog. Deckblattvertrages (Vordruck C).<br />

Hierin erkennt <strong>der</strong> Spieler die Satzungen und Ordnungen <strong>der</strong> DVL und des DVV<br />

an. Die in diesem Vertrag angegebene Vertragslaufzeit ist maßgeblich für die Lizenzbindung<br />

des Spielers an den Verein. Vordruck C ist kein Arbeitsvertrag im<br />

Sinne des Arbeitsrechts.<br />

Dieser Vertrag liegt auch in englischer Sprache vor, <strong>zur</strong> Vorlage bei <strong>der</strong> DVL<br />

wird aber nur die deutsche Version akzeptiert.<br />

Vordruck D-1 – Vorlage von Spielerverträgen<br />

1. Mit Vordruck D-1 beantragt ein Verein die Aufnahme von Spielern in die Mannschaftsmeldeliste.<br />

Er ist mit mindestens sechs Spielerverträgen (Vordruck C)<br />

sowie Spieleranträgen (Vordruck B), sofern noch keine Spielerlizenz besteht, bis<br />

zum 01.<strong>08</strong>. an die DVL zu übersenden. Spieler mit Doppelspielrechten zählen<br />

hier nicht mit.<br />

2. Es können nur solche Spieler auf die Mannschaftsmeldeliste genommen werden,<br />

von denen nachfolgende Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen:<br />

a) Vordruck B bzw. gültige BL-Spielerlizenz<br />

Deutsche Volleyball-Liga Seite 3 von 9


<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> <strong>der</strong><br />

Deutschen Volleyball-Liga<br />

in <strong>der</strong> <strong>Saison</strong> 20<strong>08</strong>/2009<br />

b) Vordruck C<br />

c) Bei einem Vereinswechsel während <strong>der</strong> Vertragslaufzeit die Freigabeerklärung<br />

des abgebenden Vereins (Vordruck K)<br />

d) Bei einem ausländischen Spieler das Int. Transfer (Nachreichung bis spätestens<br />

zum 31.<strong>08</strong>. möglich) und für die 1. Bundesliga zuzüglich <strong>der</strong> Nachweis<br />

über die Zahlung von 2.000 US $ an die FIVB und die Zahlung <strong>der</strong> Bearbeitungsgebühr<br />

von 480,- € an die DVL<br />

e) Aufenthaltsgenehmigungen (Gültigkeitsdauer = Vertragslaufzeit Vordruck<br />

C) - entfällt bei 1. Bundesliga, wenn ein Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt<br />

von 2.650,00 €* (West) bzw. 2.250,00 €* (Ost) besteht (gem. Beitragsbemessungsgrenze<br />

Gesetzliche Rentenversicherung) –<br />

3. Werden von mehreren Vereinen Anträge auf Erteilung <strong>der</strong> Lizenz gestellt, bei<br />

denen <strong>der</strong>selbe Spieler in <strong>der</strong> Mannschaftsmeldeliste enthalten ist, so gilt <strong>der</strong><br />

Spieler als nicht auf den Mannschaftsmeldelisten enthalten. Für die Berechnung<br />

<strong>der</strong> Mindestzahl <strong>der</strong> Spieler zählt dieser Spieler nicht mit.<br />

* Ohne Gewähr<br />

Vordruck D-2 – Vorlage von Spielerverträgen<br />

1. Mit Vordruck D-2 vervollständigt <strong>der</strong> Verein seine Mannschaftsmeldeliste nach<br />

dem 01.<strong>08</strong>..<br />

2. Es können nur solche Spieler auf die Mannschaftsmeldeliste genommen werden,<br />

von denen nachfolgende Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen:<br />

a) Vordruck B bzw. gültige BL-Spielerlizenz<br />

b) Vordruck C<br />

c) Bei einem Vereinswechsel während <strong>der</strong> Vertragslaufzeit die Freigabeerklärung<br />

des abgebenden Vereins (Vordruck K)<br />

d) Bei einem ausländischen Spieler das Int. Transfer und für die 1. Bundesliga<br />

zuzüglich <strong>der</strong> Nachweise über die Zahlung von 2.000 US $ an die FIVB und<br />

die Zahlung <strong>der</strong> Bearbeitungsgebühr von 480,- € an die DVL<br />

e) Aufenthaltsgenehmigungen (Gültigkeitsdauer = Vertragslaufzeit Vordruck<br />

C) - entfällt bei 1. Bundesliga, wenn ein Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt<br />

von 2.650,00 €* (West) bzw. 2.250,00 €* (Ost) besteht (gem. Beitragsbemessungsgrenze<br />

Gesetzliche Rentenversicherung) -<br />

3. Bei Spielern mit Doppelspielrechten (DSR) für die Lizenzliga ist Vordruck I (für<br />

Landeska<strong>der</strong>) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antrag auf DSR für Bundeska<strong>der</strong> anstelle des Vordrucks C<br />

ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

* Ohne Gewähr<br />

Vordruck E - Aufnahme Offizielle in die Mannschaftsmeldeliste<br />

1. Mit Vordruck E beantragt <strong>der</strong> Verein die Aufnahme von Co-Trainer, Physiotherapeut,<br />

Arzt (zusätzlich Vordruck Q erfor<strong>der</strong>lich), Scout und Betreuer in die Mannschaftsmeldeliste.<br />

Die Beantragung hat vor dem ersten Spieltag zu erfolgen. Än<strong>der</strong>ungen<br />

können während <strong>der</strong> <strong>Saison</strong> vorgenommen werden.<br />

Deutsche Volleyball-Liga Seite 4 von 9


<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> <strong>der</strong><br />

Deutschen Volleyball-Liga<br />

in <strong>der</strong> <strong>Saison</strong> 20<strong>08</strong>/2009<br />

(Bei mehreren Personen einer Gruppe, bitte das Formular kopieren und als 2.<br />

Seite kennzeichnen.)<br />

2. Bei einem Bundesligaspiel dürfen nur diejenigen Personen im Spielberichtsbogen<br />

als Offizielle eingetragen werden, die auch in <strong>der</strong> Mannschaftsmeldeliste stehen.<br />

Vordruck F - Antrag auf Spielverlegung<br />

1. Mit Vordruck F werden ausschließlich Spielverlegungen nach Herausgabe des<br />

offiziellen Spielplans (voraussichtlich 31.05.20<strong>08</strong>) beim DVL-Vorstand beantragt.<br />

Der Antrag ist mit Zustimmung bei<strong>der</strong> Vereine an die DVL zu senden.<br />

2. Spielverlegungen werden gem. Ziffer 4.3 <strong>der</strong> Durchführungsbestimmungen nur<br />

in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.<br />

3. Gem. Ziffer 4.4 <strong>der</strong> Durchführungsbestimmungen ist dem Antrag die Kopie des<br />

Einzahlungsbeleges über die Verwaltungsgebühr beizulegen (Ausnahmen: Ka<strong>der</strong>maßnahmen,<br />

Europapokal, DVV-Pokal, TV):<br />

a) 1. BL: 150,00 €<br />

b) 2. BL: 125,00 €<br />

Gebührenzahlung an:<br />

Deutsche Volleyball-Liga e.V.<br />

Kto.-Nr: 878788900<br />

BLZ: 100 700 24<br />

Deutsche Bank Berlin<br />

4. Zuzüglich zu den Verlegungsgebühren hat <strong>der</strong> beantragende Verein bei einer<br />

Verlegung auf einen Wochentag die zusätzlichen Kosten für Schiedsrichter zu<br />

tragen.<br />

Vordruck G - Genehmigung <strong>der</strong> Spielhalle<br />

1. Vordruck G ist gemeinsam mit dem Lizenzantrag (Vordruck A) bis zum 01.04.<br />

für die 1. BL und bis zum 01.05. für die 2. BL an die DVL zu senden.<br />

Das Formular ist vollständig auszufüllen und vom Verein und dem Träger <strong>der</strong><br />

Spielhalle zu unterzeichnen.<br />

Vordruck G muss in jedem Jahr neu und im Original vorgelegt werden. Kopien<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verweis auf <strong>Vordrucke</strong> aus dem Vorjahr werden nicht akzeptiert.<br />

2. Es darf nur in solchen Hallen gespielt werden, die die Anfor<strong>der</strong>ungen gem. Ziffer<br />

1 des Anhangs 3 Lizenzstatut (Spieltechnische Bestimmungen) erfüllen bzw. eine<br />

gültige Ausnahme vom DVL Vorstand vorliegt.<br />

3. Ein Verein kann auch mehrere Spielhallen lizenzieren.<br />

Deutsche Volleyball-Liga Seite 5 von 9


<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> <strong>der</strong><br />

Deutschen Volleyball-Liga<br />

in <strong>der</strong> <strong>Saison</strong> 20<strong>08</strong>/2009<br />

Vordruck H - Bestätigung <strong>der</strong> Spielklassenmeldung<br />

1. Vordruck H ist bis zum 01.07. an die DVL zu senden.<br />

2. a) 1. Bundesliga<br />

Gem. § 7 Lizenzstatut ist je<strong>der</strong> Lizenzligaverein verpflichtet, mit mindestens<br />

zwei Erwachsenenmannschaften (bis Regionalliga) und mindestens drei Jugendmannschaften<br />

gleichen Geschlechts wie die Lizenzligamannschaft an den<br />

Jugendmeisterschaften bzw. Spielrunden <strong>der</strong> Leistungsklassen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Landesverbände teilzunehmen. (mind. eine Mannschaft davon in A-, B-, C-<br />

Jugend; je zwei Mannschaften von D-, E- und F- Jugend ersetzen eine Mannschaft<br />

im Bereich A-, B- und C-Jugend)<br />

b) 2. Bundesliga<br />

Gem. § 7 Lizenzstatut ist je<strong>der</strong> Lizenzligaverein verpflichtet, mit mindestens<br />

einer Erwachsenenmannschaft (bis Regionalliga) und mindestens zwei Jugendmannschaften<br />

gleichen Geschlechts wie die Lizenzligamannschaft an den<br />

Jugendmeisterschaften (A-, B-, C-Jugend) bzw. Spielrunden <strong>der</strong> Leistungsklassen<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Landesverbände teilzunehmen. Statt einer A-, B- o<strong>der</strong><br />

C-Jugendmannschaft kann <strong>der</strong> Verein auch jeweils zwei D-<br />

Jugendmannschaften o<strong>der</strong> zwei E-Jugendmannschaften an den Jugendmeisterschaften<br />

teilnehmen lassen.<br />

3. Der Nachweis <strong>der</strong> Jugend- und Erwachsenenmannschaften ist bis spätestens<br />

01.03.2009 durch Vordruck P (Bestätigung des Landesverbandes) ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Vordruck I - Antrag auf Erteilung des Doppelspielrechts<br />

für Landeska<strong>der</strong>spieler<br />

1. Dieser Antrag gilt nur für Landeska<strong>der</strong>spieler, die neben <strong>der</strong> Spielberechtigung<br />

für ihren Erstverein ein Doppelspielrecht (DSR) für eine Mannschaft in <strong>der</strong> Regional-<br />

o<strong>der</strong> Lizenzliga erhalten sollen.<br />

2. Vordruck I ist vom Ka<strong>der</strong>trainer vollständig ausgefüllt bis zum 30.09. an den<br />

Vorstand des jeweiligen Landesverbandes und anschließend zeitnah an die DVL<br />

zu senden.<br />

a) Wird für einen Lizenzspieler das DSR für die RL (Spielklasse eines LV) beantragt,<br />

muss <strong>der</strong> zuständige Regional-(Landes-)spielwart zustimmen. Der<br />

komplette Antrag 3 Seiten (ohne Ka<strong>der</strong>listen) geht an die zuständige Passstelle,<br />

die das DSR einträgt und den Spielerpass dem entsprechenden Staffelleiter<br />

übersendet. Ist <strong>der</strong> Landeska<strong>der</strong>spieler auch im Bundeska<strong>der</strong>, soll<br />

zusätzlich die Zustimmung des Bundestrainers eingeholt werden. (Dieser<br />

Antrag geht nicht über die DVL.)<br />

b) Wird für einen Spieler <strong>der</strong> RL o<strong>der</strong> darunter das DSR für eine Lizenzliga beantragt,<br />

ist ein Antrag (für Landeska<strong>der</strong> bis 30.09. - Vordruck I und für<br />

Bundeska<strong>der</strong> bis 31.12. - Antrag auf DSR für Bundeska<strong>der</strong>) mit allen Anlagen<br />

an die DVL zu senden. Diese holt die Unterschrift des DVL-Vorstandes<br />

ein und trägt das DSR im weißen Spielerpass und in <strong>der</strong> Mannschaftsmeldeliste<br />

<strong>der</strong> Lizenzligamannschaft ein. Es ist zweckmäßig für den Spieler auch<br />

eine Spielerlizenz zu beantragen (Vordruck B und L).<br />

Auf Landesebene gelten die Bestimmungen des Landesverbandes (siehe BSO<br />

6.4.2 und 6.4.4).<br />

Deutsche Volleyball-Liga Seite 6 von 9


<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> <strong>der</strong><br />

Deutschen Volleyball-Liga<br />

in <strong>der</strong> <strong>Saison</strong> 20<strong>08</strong>/2009<br />

3. Der weiße Spielerpass mit dem Vermerk „DSR“ ist nur für das laufende Spieljahr<br />

gültig. Für das Folgejahr ist ein neuer Spielerpass zu beantragen.<br />

Vordruck J - Bundesliga-Trainerlizenz<br />

1. Je<strong>der</strong> Trainer in <strong>der</strong> Bundesliga benötigt eine BL-Trainerlizenz. Ihre Laufzeit ist<br />

auf die Gültigkeit <strong>der</strong> A-Lizenz des DSB/DOSB beschränkt.<br />

Dem Antrag sind gemäß § 8 Lizenzstatut folgende Unterlagen beizufügen:<br />

a) ein Passbild (möglichst digital im jpg-Format)<br />

b) Kopie <strong>der</strong> gültigen A Trainer-Lizenz des DSB/DOSB bzw. bei ausländischen<br />

Lizenzen die Anerkennung des Lehrausschusses.<br />

c) frankierter und adressierter Rückumschlag<br />

2. Die Gebühren gem. Ziffer 6.1 Durchführungsbestimmungen (15,00 € pro <strong>Saison</strong>)<br />

werden bei <strong>der</strong> Beantragung durch die DVL in Rechnung gestellt:<br />

3. B-Trainern, die sich in <strong>der</strong> Trainer-A-Ausbildung befinden, wird auf formlosen<br />

Antrag an die DVL eine BL-Lizenz ausgestellt. Der Nachweis über die Teilnahme<br />

an <strong>der</strong> Ausbildung ist dem Antrag beizufügen.<br />

4. Hat ein Trainer einer Lizenzligamannschaft keine A-Trainerlizenz, kann gem. § 8<br />

Absatz 2 Lizenzstatut auf begründeten Antrag innerhalb eines Zeitraumes von 4<br />

Jahren eine Ausnahme für ein Spieljahr durch den DVL-Vorstand zugelassen<br />

werden.<br />

Für die Ausnahme werden nachfolgende Gebühren erhoben:<br />

a) 1. BL: 1.500,00 €<br />

b) 2. BL: 1.000,00 €<br />

5. Trainer mit nichtdeutschen Lizenzen müssen gem. § 8 Absatz 4 Lizenzstatut die<br />

Anerkennung beim Lehrausschuss des DVV beantragen:<br />

Dieter Theis<br />

Burgwall 25 a<br />

48165 Münster<br />

Tel: 0251-7021984 (d)<br />

0157-74700652 (H)<br />

dieter_theis@gmx.de<br />

Für den DVV wird eine Aufwandspauschale für die Erteilung <strong>der</strong> Trainer-A-Lizenz<br />

in Höhe von 300,00 € erhoben.<br />

Vordruck K - Freigabe-Erklärung<br />

1. Vordruck K ist bei einem Spielerwechsel während <strong>der</strong> Vertragslaufzeit gemäß §<br />

17 Absatz 1 und 2 Lizenzstatut mit Vordruck D-1 bzw. D-2 bei <strong>der</strong> DVL ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

2. Es gelten nachfolgende Wechselsperren:<br />

a) Zw. 15.06. – 31.07.: keine Sperre (Wechselzeitraum)<br />

Deutsche Volleyball-Liga Seite 7 von 9


<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> <strong>der</strong><br />

Deutschen Volleyball-Liga<br />

in <strong>der</strong> <strong>Saison</strong> 20<strong>08</strong>/2009<br />

b) Zw. 01.<strong>08</strong>. – 31.12.: keine Sperre (nur einmal pro Spieljahr möglich)<br />

mit schriftlicher Einwilligung des abgebenden Vereins<br />

c) Zw. 01.<strong>08</strong>. – 31.12.: 3 Monate Sperre (mindestens bis zum 01.01.)<br />

ohne schriftliche Einwilligung des abgebenden Vereins<br />

d) Nach dem 31.12.: Sperre bis Beginn des nächsten Wechselzeitraums<br />

Vordruck L - Zustimmung für den Einsatz von min<strong>der</strong>jährigen<br />

SpielerInnen in den Bundesligen<br />

1. Vordruck L ist dem Lizenzantrag (Vordruck B) für min<strong>der</strong>jährige Spieler beizufügen.<br />

Auf dem Vordruck haben jeweils <strong>der</strong> Erziehungsberechtigte sowie ein Arzt<br />

zu einem Einsatz in den Lizenzligen zuzustimmen.<br />

2. Die ärztliche Bescheinigung sowie die Erklärung <strong>der</strong> Eltern sind nur für eine <strong>Saison</strong><br />

gültig.<br />

Vordruck M - Genehmigung von Werbung<br />

1. Vordruck M ist vor dem ersten Spieltag an die DVL zu übersenden. In dem Vordruck<br />

sind gem. Ziffer 3 Anlage 7 <strong>zur</strong> BSO (Werbeordnung) nachfolgende Werbung<br />

aufzuführen:<br />

a) Werbung auf <strong>der</strong> Sportkleidung (Trikot, Hose und Trainingsanzüge)<br />

b) Werbung auf dem Spielboden einschl. dem Freiraum<br />

2. Für die Lizenzligen erfolgt die Genehmigung von Werbung gem. Ziffer 7.1.1 pauschal.<br />

Es erfolgt nachfolgende Rechnungsstellung durch die DVL:<br />

a) 1. BL: 200,00 €<br />

b) 2. BL: 60,00 €<br />

Hinweis: Siehe auch Ziffer 7 (Zentralvermarktung) Durchführungsbestimmungen<br />

Vordruck N - Aufnahme in die Transferliste<br />

1. Mit Vordruck N beantragen ein aufzunehmen<strong>der</strong> Spieler o<strong>der</strong> ein Lizenzverein,<br />

für den <strong>der</strong> Spieler bei Beantragung spielberechtigt ist, die Aufnahme in die<br />

Transferliste. Sie dient <strong>zur</strong> Offenlegung des Vereinswechsels <strong>der</strong> Lizenzspieler.<br />

2. Gem. § 17 Absatz 4 werden nachfolgende Spieler in die Transferliste aufgenommen:<br />

a) Spieler, die zu einem Lizenzligaverein wechseln wollen<br />

b) Spieler, die von einem Lizenzligaverein ins Ausland wechseln wollen<br />

Vordruck O - Ergebnismeldebogen<br />

Gemäß Ziffer 9 <strong>der</strong> spieltechnischen Bestimmungen hat <strong>der</strong> Heimverein das<br />

Spielergebnis spätestens 30 Minuten nach Spielende an die DVL und in <strong>der</strong> 1.<br />

Bundesliga zusätzlich an den sid (Sportinformationsdienst) zu übermitteln. Mit<br />

<strong>der</strong> Ergebnismeldung wird auch die Zuschauerzahl gemeldet.<br />

Deutsche Volleyball-Liga Seite 8 von 9


<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> <strong>der</strong><br />

Deutschen Volleyball-Liga<br />

in <strong>der</strong> <strong>Saison</strong> 20<strong>08</strong>/2009<br />

Dies erfolgt<br />

a) Per Email: ergebnisdienst@volleyball-bundesliga.de o<strong>der</strong><br />

b) Per Telefon: 030 - 200 50 700 und<br />

c) für die 1. BL zusätzlich an den sid per Telefon 02131 – 13100 o<strong>der</strong> Fax<br />

02131 – 131113<br />

Nicht fristgemäße Ergebnismeldungen werden entsprechend Anhang 4 Ziffer 1<br />

wie folgt geahndet:<br />

a) 1. BL: 50,00 €<br />

b) 2. BL: 30,00 €<br />

Vordruck P - Bestätigung des Landesverbandes<br />

1. Vordruck P ist vom Lizenzverein im Januar 20<strong>08</strong> an seinen jeweiligen Landesverband<br />

zu übermitteln. Der Landesverband bestätigt gem. § 7 Absatz 3 die Meldung<br />

<strong>der</strong> Jugend- und Erwachsenenmannschaften des Lizenzvereins.<br />

2. Die DVL fragt die Bestätigung bis spätestens zum 01.03.2009 beim Lizenzverein<br />

an.<br />

Vordruck Q – Bundesliga-Lizenz für den Mannschaftsarzt<br />

Je<strong>der</strong> Arzt in <strong>der</strong> Bundesliga benötigt eine Lizenz, bevor er auf die Mannschaftsmeldeliste<br />

aufgenommen und im Spielberichtsbogen eingetragen werden darf. Die Lizenz<br />

ist vereinsunabhängig und hat eine Laufzeit von fünf Jahren.<br />

Dem Antrag sind gem. §6 (7) LST folgende Unterlagen beizufügen:<br />

a) ein Passbild (möglichst digital im jpg-Format)<br />

b) Kopie <strong>der</strong> Approbationsurkunde<br />

c) frankierter und adressierter Rückumschlag<br />

Die Gebühren gem. § 6 (7) LST (30,00 €) werden bei <strong>der</strong> Beantragung durch die<br />

DVL in Rechnung gestellt:<br />

Die Än<strong>der</strong>ungen durch die Bundesligaversammlung 20<strong>08</strong> sind bereits in<br />

den <strong>Leitfaden</strong> eingepflegt.<br />

Deutsche Volleyball-Liga Seite 9 von 9

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