Leitfaden zur Anwendung der Vordrucke Saison 2007/08
Leitfaden zur Anwendung der Vordrucke Saison 2007/08
Leitfaden zur Anwendung der Vordrucke Saison 2007/08
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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>Vordrucke</strong> <strong>der</strong><br />
Deutschen Volleyball-Liga<br />
in <strong>der</strong> <strong>Saison</strong> 20<strong>08</strong>/2009<br />
(Bei mehreren Personen einer Gruppe, bitte das Formular kopieren und als 2.<br />
Seite kennzeichnen.)<br />
2. Bei einem Bundesligaspiel dürfen nur diejenigen Personen im Spielberichtsbogen<br />
als Offizielle eingetragen werden, die auch in <strong>der</strong> Mannschaftsmeldeliste stehen.<br />
Vordruck F - Antrag auf Spielverlegung<br />
1. Mit Vordruck F werden ausschließlich Spielverlegungen nach Herausgabe des<br />
offiziellen Spielplans (voraussichtlich 31.05.20<strong>08</strong>) beim DVL-Vorstand beantragt.<br />
Der Antrag ist mit Zustimmung bei<strong>der</strong> Vereine an die DVL zu senden.<br />
2. Spielverlegungen werden gem. Ziffer 4.3 <strong>der</strong> Durchführungsbestimmungen nur<br />
in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.<br />
3. Gem. Ziffer 4.4 <strong>der</strong> Durchführungsbestimmungen ist dem Antrag die Kopie des<br />
Einzahlungsbeleges über die Verwaltungsgebühr beizulegen (Ausnahmen: Ka<strong>der</strong>maßnahmen,<br />
Europapokal, DVV-Pokal, TV):<br />
a) 1. BL: 150,00 €<br />
b) 2. BL: 125,00 €<br />
Gebührenzahlung an:<br />
Deutsche Volleyball-Liga e.V.<br />
Kto.-Nr: 878788900<br />
BLZ: 100 700 24<br />
Deutsche Bank Berlin<br />
4. Zuzüglich zu den Verlegungsgebühren hat <strong>der</strong> beantragende Verein bei einer<br />
Verlegung auf einen Wochentag die zusätzlichen Kosten für Schiedsrichter zu<br />
tragen.<br />
Vordruck G - Genehmigung <strong>der</strong> Spielhalle<br />
1. Vordruck G ist gemeinsam mit dem Lizenzantrag (Vordruck A) bis zum 01.04.<br />
für die 1. BL und bis zum 01.05. für die 2. BL an die DVL zu senden.<br />
Das Formular ist vollständig auszufüllen und vom Verein und dem Träger <strong>der</strong><br />
Spielhalle zu unterzeichnen.<br />
Vordruck G muss in jedem Jahr neu und im Original vorgelegt werden. Kopien<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verweis auf <strong>Vordrucke</strong> aus dem Vorjahr werden nicht akzeptiert.<br />
2. Es darf nur in solchen Hallen gespielt werden, die die Anfor<strong>der</strong>ungen gem. Ziffer<br />
1 des Anhangs 3 Lizenzstatut (Spieltechnische Bestimmungen) erfüllen bzw. eine<br />
gültige Ausnahme vom DVL Vorstand vorliegt.<br />
3. Ein Verein kann auch mehrere Spielhallen lizenzieren.<br />
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