A B1 C D E - Stadtteilzentrum Buchforst
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Ratsentscheidung am 05.07.2005 (Anlage 4) ging der Kalkberg mit deutlichem Abstand<br />
als Standort mit der höchsten Eignungspunktzahl hervor.<br />
Die Stadt hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf die luftrechtliche Genehmigung beantragt.<br />
Alle hierfür erforderlichen Gutachten hat die Eigentümerin des Kalkberges in Auftrag<br />
gegeben. Die Stadtverwaltung hat mit der Grundstückseigentümerin Mietverhandlungen<br />
geführt; ein Mietvertrag ist aber wegen fehlender Informationen durch die Eigentümerin<br />
über die endgültige Kostenbelastung nicht zustande gekommen. Die Grundstückseigentümerin<br />
hat die Baugenehmigung beantragt.<br />
Die Kosten für die Hochbaumaßnahme wurden im Rahmen des Investorenmodells mit<br />
einer Anmietung von 25 Jahren durch die Stadt Köln vom Investor für die Mietkostenberechnung<br />
ursprünglich auf 2,5 Mio. € geschätzt. Unter Berücksichtigung der ausstehenden<br />
Planungen, der erforderlichen Ausschreibungen, den Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen,<br />
der Erschließung, der Einrichtung sowie der Kosten für das begleitende Lärmschutzprogramm<br />
gemäß der luftrechtlichen Genehmigung ergeben sich aktuell Gesamtkosten<br />
in Höhe von 11.342.500 € bei eigener Errichtung durch die Stadt Köln.<br />
Aus verschiedenen Gründen (z.B. Risiko eines langen Rechtstreites über die luftrechtliche<br />
Genehmigung) wurden in den letzten Jahren immer wieder alte und neue Standortalternativen<br />
zum Kalkberg geprüft. Zuletzt kam nur noch der Flughafen Köln/Bonn, wo<br />
derzeit auch beide Hubschraubersysteme übergangsweise stationiert sind, als ernsthafte<br />
Alternative zum Kalkberg für den endgültigen Standort einer Hubschrauberbetriebsstation<br />
in Frage (Bewertung siehe Punkt 2.3).<br />
Der Gesundheitsausschuss wurde in seiner Sitzung am 16.11.2010 umfassend über die<br />
Entwicklung seit Ratsbeschluss 2005 sowie den Sachstand informiert (Vorlagen-Nr.<br />
3996/2010). Weitere Informationen folgten in den Sitzungen am 22.02., 29.03., 17.05.,<br />
05.07. und am 04.10.2011. Die Bezirksvertretungen Kalk (02.12.2010, 21.06. und<br />
29.09.2011), Mülheim (06.12.2010 und 26.09.2011) und Innenstadt (09.12.2010) wurden<br />
ebenfalls über die Hubschrauberbetriebsstation informiert. Die Verwaltung hat unter anderem<br />
mitgeteilt, dass anstelle des ursprünglich für den Standort Kalkberg geplanten,<br />
nach aktuellem EU-Recht jedoch vergaberechtlich bedenklichen Investorenmodells nunmehr<br />
geprüft werde, die Hubschrauberbetriebstation in Eigenregie zu errichten.<br />
2 Vergleich der Standorte Kalkberg und Flughafen Köln/Bonn<br />
2.1. Kalkberg<br />
2.1.1 Luftrechtliche Genehmigung<br />
Am 21.10.2008 hat die zuständige Luftaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf,<br />
die luftrechtliche Genehmigung für die Hubschrauberbetriebsstation auf dem<br />
Kalkberg erteilt. Diese Genehmigung wurde von einer Einzelperson beklagt. Die Klägerin<br />
ist verstorben, die Erben haben die Klage fortgeführt. Das Verwaltungsgericht<br />
Köln hat am 20.07.2011 die Klage aus formalen Gründen abgewiesen und keine Berufung<br />
zugelassen. Die Klägerseite hat fristgerecht einen Antrag auf Zulassung der Berufung<br />
gegen das Urteil beantragt und begründet. Das VG Köln hat die Gerichtsakten<br />
zur Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht in Münster weitergeleitet.<br />
Auf Antrag der Stadt Köln hat die Bezirksregierung Düsseldorf am 28.10.2010 die so-