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A B1 C D E - Stadtteilzentrum Buchforst

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Presse-Information<br />

11.11.2011 - 1514<br />

Pressekonferenz<br />

Dienstag, 15. November 2011, 11 Uhr<br />

Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Laurenzplatz 4, 50667 Köln<br />

Redaktionsbüro 0221/221-26456<br />

Gregor Timmer (gt) 0221/221-26487<br />

Jürgen Müllenberg (jm) 0221/221-26488<br />

Stefan Palm (pal) 0221/221-22144<br />

Inge Schürmann (is) 0221/221-26489<br />

Nicole Trum (nit) 0221/221-26785<br />

Jörg Wehner (jö) 0221/221-25399<br />

Telefax 0221/221-26486<br />

E-Mail presseamt@stadt-koeln.de<br />

Internet www.stadt-koeln.de/1/presseservice/<br />

Berufsfeuerwehr der Stadt Köln, Führungs- und Schulungszentrum, Raum 111<br />

Scheibenstraße 13<br />

Köln-Weidenpesch<br />

Rettungshubschrauberstation für Köln<br />

Stadtdirektor und Feuerwehr erläutern die aktuelle Ratsvorlage<br />

Für die weitere Planung und den Bau der neuen Rettungshubschrauberstation auf dem<br />

Kalkberg hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die nun den politischen Gremien<br />

zur Entscheidung vorliegt: zunächst im Gesundheitsausschuss am 15. November, später<br />

in weiteren Gremien sowie abschließend im Rat voraussichtlich am 20. Dezember.<br />

Gemäß der aktuellen Planung soll die Station für den Rettungshubschrauber „Christoph<br />

3“ und den Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ ab kommendem Jahr<br />

direkt neben der Stadtautobahn auf dem erhöhten Geländeteil der ehemaligen Chemischen<br />

Fabrik Kalk, dem so genannten „Kalkberg“ gebaut werden. Im Dezember jährt<br />

sich die Indienststellung des Rettungshubschraubers zum vierzigsten Mal.<br />

Die Ratsvorlage sichert die Zukunft der Luftrettung in Köln und berücksichtigt dabei die<br />

Interessen der Anwohner nach Lärmschutz. Sie behandelt außerdem die Problematik<br />

der Altlasten im Bereich des Kalkbergs im öffentlichen Teil.<br />

Seit 2004 wird ein neuer Standort für beide Hubschrauber gesucht. Bereits am 5. Juli<br />

2005 hatte sich der Rat mit großer Mehrheit nach einer umfangreichen Vorauswahl aus<br />

23 Grundstücken für den Kalkberg entschieden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte<br />

hierfür im Oktober 2008 die luftrechtliche Genehmigung erteilt. Die Klage einer Anwohnerin<br />

verzögerte bislang jedoch die Verwirklichung.<br />

Vor einem Jahr, im Oktober 2010, ordnete die Bezirksregierung Düsseldorf wegen des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses an einer funktionsfähigen Luftrettung die sofortige<br />

Vollziehung an, die ein Beginn der Bauarbeiten ungeachtet der anhängigen Klage<br />

ermöglicht. Zwischenzeitlich ist die letzte denkbare Alternative für den Standort, der<br />

Flughafen Köln-Bonn, entfallen.<br />

Alle Presse-Informationen auch tagesaktuell unter www.stadt-koeln.de/1/presseservice/


Seite 2<br />

Der Ratsbeschluss von 2005 sah für den Bau und Betrieb der Rettungshubschrauberstation<br />

ein Investorenmodell vor. Dem Rat wird nun zur Entscheidung vorgelegt, Bau<br />

und Betrieb in Eigenregie der Stadt durchzuführen. Das Grundstück befindet sich derzeit<br />

nicht im Eigentum der Stadt. Dieses Grundstück soll nach dem Abwägungsprozess aus<br />

wirtschaftlichen Gründen angekauft werden. In einer gesonderten Vorlage für den nicht<br />

öffentlichen Teil werden die unterschiedlichen Möglichkeiten, den Kalkberg zu nutzen,<br />

Ankauf oder Miete, dargestellt und bewertet.<br />

Der Bau der Rettungshubschrauberstation wird von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit<br />

begleitet, unter anderem ist geplant, am 28. November 2011 eine Bürgerinformationsveranstaltung<br />

durchzuführen.<br />

Stadtdirektor Guido Kahlen, Stephan Neuhoff, Direktor der Berufsfeuerwehr Köln, Prof.<br />

Dr. Drösemeier, Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, sowie Prof. Dr. Dr.<br />

Alex Lechleuthner, Abteilungsleiter Rettungsdienst bei der Berufsfeuerwehr, werden Ihnen<br />

in einem Pressegespräch am Dienstag, 15. November 2011, die Vorlage erläutern.<br />

Zur Berichterstattung laden wir Sie herzlich ein.<br />

- jm -


Der Oberbürgermeister<br />

Dezernat, Dienststelle<br />

I/37/374/1<br />

Vorlagen-Nummer<br />

4300/2011<br />

Freigabedatum<br />

11.11.2011<br />

Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung<br />

Betreff<br />

Weiterplanung und Bau einer Rettungshubschrauberbetriebsstation für Köln<br />

Beschlussorgan<br />

Rat<br />

Gremium Datum<br />

Gesundheitsausschuss 15.11.2011<br />

Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.12.2011<br />

Liegenschaftsausschuss 08.12.2011<br />

Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.12.2011<br />

Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.12.2011<br />

Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.12.2011<br />

Gesundheitsausschuss 13.12.2011<br />

Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 15.12.2011<br />

Stadtentwicklungsausschuss 15.12.2011<br />

Finanzausschuss 19.12.2011<br />

Rat 20.12.2011<br />

Beschluss:<br />

Beschlussvorschlag einschließlich Deckungsvorschlag, Alternative<br />

1. Der Rat nimmt unter Bezug auf seinen Beschluss vom 05.07.2005 (Top 4.1.1 und Top<br />

9.12, Ds-Nr. 0851/005 und Ds-Nr. 0444/005) die folgenden Sachstände zur Kenntnis:<br />

1.1 Keine Standortalternativen mehr<br />

Mit der Absage der Geschäftsführung des Flughafen Köln/Bonn vom 01.06.2011 zur<br />

Unterbringung der beiden Luftrettungs-Hubschraubersysteme auf dem Flughafen<br />

Köln-Bonn entfällt die letzte Alternative zum Kalkberg.<br />

1.2 Luftrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21.10.2008<br />

(Amtsblatt der Bezirksregierung Köln 2008, S. 390 ff.)<br />

Die beiden Rettungshubschrauber leisten Luftrettungsdienste ausschließlich tagsüber


2<br />

im Sichtflug. Die Einsätze im Sommer liegen in einem Zeitfenster von 07:00 Uhr bis<br />

Sonnenuntergang; im Winter von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Im Einzelfall<br />

ist die Rückkehr von Einsätzen zum Verbleib auf der Betriebsstation auch nach Sonnenuntergang<br />

notwendig. In der Nacht werden grundsätzlich Rettungswagen (RTW)<br />

eingesetzt.<br />

Die Genehmigung ist vom Verwaltungsgericht Köln am 20.07.2011 durch erstinstanzliches<br />

Urteil aus formalen Gründen bestätigt worden. Die Kläger haben fristgerecht einen<br />

Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil gestellt. Das VG Köln hat die<br />

Gerichtsakten dem OVG Münster zur Entscheidung übersandt.<br />

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 28.10.2010 die sofortige Vollziehbarkeit ihrer<br />

Genehmigung angeordnet und damit das vorrangige dringende öffentliche Interesse<br />

an der Errichtung der Station für die Luftrettung in Köln und der Region festgestellt.<br />

Die derzeitige Grundstückseigentümerin hat der Stadt Köln - unabhängig von dem geplanten<br />

Eigentumsübergang auf die Stadt - bereits am 01.12.2010 die Nutzung der<br />

Liegenschaft zur Errichtung und zum Betrieb der Hubschrauberstation angeboten.<br />

1.3 Baurecht<br />

Die Grundstückseigentümerin hat aufgrund der Vorgabe der Stadt Köln einen städtebaulichen<br />

Wettbewerb in Form einer Architektenmehrfachbeauftragung für die Hubschrauberbetriebsstation<br />

durchgeführt. Dazu wurde eine Jury gebildet, der u.a. Mitglieder<br />

des Stadtentwicklungsausschusses angehörten. Die Firma OX2 (Aachen) wurde<br />

als Sieger gekürt. Der Siegerentwurf des Architektenbüros OX2 ordnet und gestaltet<br />

die Station auf der <strong>Buchforst</strong> abgewandten Süd-West-Seite des Kalkberges so,<br />

dass sie zusammen mit der Kuppe des Kalkberges eine Lärmschutzwirkung für <strong>Buchforst</strong><br />

bildet.<br />

Die Grundstückseigentümerin hat auf dieser Grundlage den Bauantrag für die Hubschrauberbetriebsstation<br />

gestellt. Die Baugenehmigung liegt erteilungsreif beim Bauaufsichtsamt<br />

der Stadt Köln vor.<br />

1.4 Wechsel vom Investoren- zum Eigenregiemodell<br />

Die Verwaltung hat, u.a. aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom<br />

29.10.2009 zum Bau der Messehallen, von dem am 05.07.2005 noch vorgesehenen<br />

Investorenmodell Abstand genommen.<br />

Da kein Mietvertrag mit dem Investor zustande gekommen ist, hat die Verwaltung Mittel<br />

zur Begleichung der Schadensersatzleistungen in Höhe von 558.500 € an den privaten<br />

Investor für dessen Aufwendungen für Planung und Genehmigung in den Haushalt<br />

eingestellt (Hauptausschuss 23.08.2010, Top 12.1 nicht öffentlicher Teil). Eine<br />

weitere Forderung des Investors wird geprüft.<br />

Entsprechend der mündlichen Zusage der Verwaltung im Hauptausschuss am<br />

23.08.2010, keine weiteren externen Planungsaufträge zu vergeben, konnten die vorhandenen<br />

Defizite durch verwaltungsinterne Eigenleistung bisher nur teilweise ausgeglichen<br />

werden. Deshalb sind in Einzelbereichen - z.B. zu der Erschließungsstraße –<br />

noch Planungsaufträge erforderlich.


1.5 Lärmschutzmaßnahmen<br />

3<br />

Die Verwaltung hat alle Prüfaufträge aus dem Ratsbeschluss vom 05.07.2005 (Niederschrift<br />

Seite 54 – 59) abgearbeitet (Anlage 1).<br />

Zur Steigerung der Lebensqualität sind gemäß dem o.g. Ratsbeschluss (Niederschrift<br />

Seite 57 oben) im ohnehin bereits sehr stark belasteten Stadtteil <strong>Buchforst</strong> zusätzliche<br />

die Lärmbelastung verringernde Maßnahmen geplant, beschlossen oder stehen vor<br />

der Umsetzung:<br />

• Veränderte Gestaltung der Waldecker Straße im Jahre 2012 mit nur noch zwei<br />

Fahrspuren und einem Kreisverkehr an der Zufahrt zur Stadtautobahn; mit der<br />

Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden auch positive Auswirkungen für die<br />

örtliche Geschäftswelt erwartet (Rat 14.07.2011, Top 10.18, Vorlagen-Nr.<br />

1364/2011)<br />

• Lärmoptimierter Asphalt für die Stadtautobahn B 55 a vom Autobahnkreuz Köln-<br />

Ost bis zur Rampe der Zoobrücke (Verkehrsausschuss 28.06.2011, Top 4.5, Vorlagen-Nr.<br />

0368/2011) ab 2014/15<br />

2. Vor diesem Hintergrund bestätigt der Rat seine Entscheidung für den Standort „Kalkberg“<br />

vom 05.07.2005.<br />

3. In Abänderung seines Beschlusses vom 05.07.2005 beauftragt der Rat die Verwaltung,<br />

anstelle der Anmietung (Investorenmodell) nun in eigener Regie die noch notwendigen<br />

Planungen, Ausschreibungen, die Erschließung und den Bau der gemeinsamen<br />

Hubschrauberstation für den Rettungshubschrauber Christoph 3 (RTH) und<br />

den Intensivtransporthubschrauber Christoph Rheinland (ITH) auf dem „Kalkberg“ zur<br />

Sicherstellung des Luftrettungsdienstes in Köln und der Region durchzuführen.<br />

4. Der Rat akzeptiert, dass durch den Systemwechsel zum Eigenregiemodell zusätzliche<br />

Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu gehören die Vergabe von Planungsaufträgen an<br />

Externe sowie die Kalkulation eines zusätzlichen Risikozuschlages.<br />

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Grundstück „Kalkberg“ zu erwerben (siehe<br />

nicht-öffentliche Beschlussvorlage Nr. 4301/2011).<br />

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das in der luftrechtlichen Genehmigung vom<br />

21.10.2008 aufgetragene Lärmschutzprogramm für Gebäude mit besonders lärmsensiblen<br />

Einrichtungen im Abstand von bis zu 1.000 Meter in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde<br />

zu planen, umzusetzen oder den Eigentümern passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

zu ermöglichen. In diesem Radius befinden sich in städtischer oder<br />

privater Trägerschaft 13 Kindergärten, 9 Schulen und 1 Seniorenheim<br />

(Anlage 2).<br />

7. Zum Ausgleich der besonderen Belastung des Stadtteils <strong>Buchforst</strong> wird die Verwaltung<br />

beauftragt, in Kooperation mit der RheinEnergie AG ein Konzept für die Gestaltung<br />

und Illumination der 4 Bahnunterführungen in der Karlsruher Straße, Kalk-<br />

Mülheimer-Straße, Waldecker Straße und Heidelberger Straße (letztere im Rahmen<br />

des Programms „Mülheim 2020“) sowie für die Straßenunterführung der Kalk-<br />

Mülheimer-Straße unter der B 55a zu entwickeln. Dieses Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept<br />

soll als Eingangstor für den Stadtteil <strong>Buchforst</strong> insbesondere die Barrie-


4<br />

rewirkung der Unterführungen vermindern.<br />

8. Die Gesamtkosten zur Errichtung der Rettungshubschrauberstation am Kalkberg belaufen<br />

sich nach der derzeitigen Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung auf<br />

11.342.500 €.<br />

Die investiven Kosten von 10.917.500 € enthalten die Kosten für die restliche Planungen,<br />

Ausschreibungen, den Hochbau und Tiefbau, die Erschließung sowie die Kosten<br />

für die Ersteinrichtung.<br />

Zur Finanzierung der investiven Kosten beschließt der Rat über die bereits im Haushalt<br />

veranschlagten Mittel von 9.459.200 € hinaus die zusätzliche Veranschlagung von<br />

1.458.300 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst<br />

bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3703-0212-8-1000,<br />

Neubau RTH-Station, Haushaltsjahr 2012, im Rahmen des Veränderungsnachweises.<br />

Dieser Betrag enthält, bezogen auf die Baukosten, einen Risikozuschlag von 20%.<br />

Für Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum<br />

Hpl. 2012 einmalig Mittel i.H.v. 400.000 € im Teilergebnisplan 0212 zusätzlich bereit<br />

gestellt (siehe 4.3). Die benötigten Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit von 25.000 € stehen<br />

im Teilergebnisplan 0212 zur Verfügung.<br />

Der Rat erkennt die Notwendigkeit für die Beschaffung der Ersteinrichtung der Rettungshubschrauberbetriebsstation<br />

in Höhe von 140.000 € an.<br />

Nach Abzug der bereits freigegebenen Mittel von 558.500 € für Schadenersatzleistungen<br />

an den Investor (siehe Punkt 1.4) und vorab notwendiger Beschaffungen i.H.v.<br />

13.300 € beschließt der Rat die erste Freigabe der zur Finanzierung der Maßnahmen<br />

notwendigen bereits veranschlagten Mittel in Höhe von 8.887.400 €, Haushaltsjahr<br />

2011 bei Finanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau RTH-Station i.H.v. 7.526.400 € und<br />

bei Finanzstelle 6601-1201-8-8104, Erschließung Kalkberg i.H.v. 1.361.000 €.<br />

Die Finanzierung der Kosten für den Ankauf des Grundstückes beschließt der Rat mit<br />

der Vorlage im nicht-öffentlichen Teil (Vorlagen-Nr. 4301/2011).<br />

Die Vertreter der Kostenträger (Krankenkassen) haben bei einem Erörterungsgespräch<br />

im Vorgriff auf das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 (2) Rettungsgesetz NRW<br />

die Übernahme der bisher im Verfahren ermittelten Kosten für die Errichtung der Betriebsstation<br />

in Aussicht gestellt.<br />

(Anlage 3 – Auszug aus dem Rettungsgesetz NRW)<br />

Sowohl der Rettungs- als auch der Intensivtransporthubschrauber werden mit Inbetriebnahme<br />

der Station auf dem Kalkberg auf Satzungen umgestellt, um die 100%ige<br />

Refinanzierung zu sichern.<br />

9. Die Verwaltung wird beauftragt, die im November 2011 begonnene Bürgerinformation<br />

fortzusetzen.<br />

10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung des FKB dem derzeitigen Interimsbetrieb<br />

auf dem Flughafen Köln/Bonn bis zum Umzug der Hubschrauber auf<br />

den Kalkberg zustimmt.


Alternative:<br />

Da es nach der Prüfung von mehr als 30 Alternativen in Köln keinen weiteren Standort gibt,<br />

der mittel- und langfristig die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen einer Hubschrauberbetriebsstation<br />

im Luftrettungssystem für Köln und die Region erfüllt, kann keine<br />

realisierbare Alternative vorgeschlagen werden.<br />

5


Haushaltsmäßige Auswirkungen<br />

Nein<br />

6<br />

Ja, investiv Investitionsauszahlungen 10.917.500 €<br />

%<br />

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.000.000 €<br />

Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 425.000 €<br />

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %<br />

Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2015<br />

a) Personalaufwendungen €<br />

b) Sachaufwendungen etc. siehe unten €<br />

c) bilanzielle Abschreibungen 229.600 €<br />

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:<br />

a) Erträge siehe unten €<br />

b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 20.000 €<br />

Einsparungen: ab Haushaltsjahr:<br />

a) Personalaufwendungen €<br />

b) Sachaufwendungen etc. €<br />

Beginn, Dauer<br />

Ergänzungen zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen<br />

Eine Bezifferung der laufenden Folgeaufwendungen ist derzeit nicht möglich. Es wird jedoch<br />

aktuell davon ausgegangen, dass die Einsparungen durch die Aufgabe der Interimslösung<br />

am Flughafen Köln/Bonn höher sein werden als die laufenden Folgekosten der Hubschrauberbetriebsstation<br />

auf dem Kalkberg.<br />

Mit Inbetriebnahme der Station auf dem Kalkberg werden sowohl der Rettungs- als auch der<br />

Intensivtransporthubschrauber auf Satzungen umgestellt. Mit Ausnahme der Kosten für den<br />

Lärmschutz und die Öffentlichkeitsarbeit i.H.v. 425.000 € wird somit eine 100%ige Refinanzierung<br />

der sonstigen laufenden Kosten sichergestellt (siehe auch Punkt 5).<br />

Begründung<br />

Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen<br />

Hinweis<br />

Ergänzend zu dieser öffentlichen Beschlussvorlage wird im nicht-öffentlichen Teil eine Beschlussvorlage<br />

betreffend "Ankauf der Liegenschaft Kalkberg für die Rettungshubschrauberbetriebsstation"<br />

vorgelegt (Vorlagen-Nr. 4301/2011). Die nicht-öffentliche Beschlussvorlage<br />

beinhaltet ausschließlich verschiedene Optionen, wie die Stadt Köln die Nutzung des Kalk-


7<br />

bergs zur Errichtung einer Rettungshubschrauberstation sicher stellen kann (Kauf / Miete).<br />

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Vorlage wird die sonst übliche Beratungsfolge<br />

(Liegenschaftsausschuss, Rat) um die Gremien Gesundheitsausschuss und Finanzausschuss<br />

ergänzt; so ist diesen Ausschüssen eine Gesamtbeurteilung möglich.<br />

0 Zusammenfassung<br />

Der Rat hat am 05.07.2005 der Standortplanung für die Hubschrauberbetriebsstation auf<br />

dem Kalkberg zugestimmt.<br />

Die Hubschrauberbetriebsstation sollte von einem privaten Investor nach den Vorgaben<br />

der Verwaltung errichtet und finanziert sowie nach Fertigstellung durch die Stadt Köln<br />

angemietet werden.<br />

Die vergaberechtlich einwandfreie Gestaltung derartiger Investorenmodelle (PPP) birgt<br />

erhebliche Risiken. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung nun vor, die Standortentscheidung<br />

des Rates rechtssicher durch eine Eigenerrichtung der Hubschrauberbetriebsstation<br />

auf dem anzukaufenden Grundstück des Kalkberges umzusetzen.<br />

Planungsgrundlage ist weiterhin der Entwurf des Architekturbüros OX2 aus Aachen, welches<br />

2006 als Gewinner der Architektenmehrfachbeauftragung hervorgegangen ist.<br />

Durch den Wechsel vom Investorenmodell zur Realisierung in Eigenregie sind teilweise<br />

jedoch ergänzende Neu- bzw. Überplanungen erforderlich.<br />

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 21.10.2008 die luftrechtliche Genehmigung der<br />

Hubschrauberbetriebsstation erteilt und am 28.10.2010 die sofortige Vollziehung angeordnet.<br />

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 20.07.2011 die (einzige) Klage gegen die<br />

Genehmigung zurückgewiesen. Die Kläger haben beim Verwaltungsgericht Köln fristgerecht<br />

die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Münster beantragt.<br />

Zur Steigerung der Lebensqualität im Stadtteil <strong>Buchforst</strong> sind zahlreiche den Lärm verringernde<br />

Maßnahmen geplant, beschlossen oder stehen vor der Umsetzung (z.B. Umgestaltung<br />

der Waldecker Straße oder lärmoptimierter Asphalt für die Stadtautobahn).<br />

In den letzten Jahren wurde die Standortentscheidung „Kalkberg“ von der Verwaltung<br />

mehrfach überprüft und bestätigt. Mit der Absage der Geschäftsführung des Flughafen<br />

Köln/Bonn vom 01.06.2011 scheidet der Flughafen als letzte Alternative für eine dauerhafte<br />

Stationierung der beiden Hubschrauber endgültig aus.<br />

1 Historie und Sachstand der gemeinsamen Rettungshubschrauberstation in Köln<br />

Mit dem Ratsbeschluss vom 05.07.2005 (Ds-Nr. 0444/005), in dem der Planung für eine<br />

gemeinsame Hubschrauberbetriebsstation (HBS) auf dem Kalkberg zugestimmt wurde,<br />

erhielt die Verwaltung den Auftrag, die für die Realisierung dieser HBS erforderlichen<br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Luftaufsicht<br />

(Bezirksregierung Düsseldorf) zu schaffen und die Errichtung und Finanzierung über<br />

einen privaten Investor sicherzustellen sowie Mietverhandlungen mit dem Eigentümer<br />

des Kalkbergs aufzunehmen.<br />

Im Vorfeld waren zunächst 23 Standorte für die gemeinsame Hubschrauberbetriebsstation<br />

geprüft worden. Nach der allen Standorten zugrunde gelegten Bewertungsmatrix zur


8<br />

Ratsentscheidung am 05.07.2005 (Anlage 4) ging der Kalkberg mit deutlichem Abstand<br />

als Standort mit der höchsten Eignungspunktzahl hervor.<br />

Die Stadt hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf die luftrechtliche Genehmigung beantragt.<br />

Alle hierfür erforderlichen Gutachten hat die Eigentümerin des Kalkberges in Auftrag<br />

gegeben. Die Stadtverwaltung hat mit der Grundstückseigentümerin Mietverhandlungen<br />

geführt; ein Mietvertrag ist aber wegen fehlender Informationen durch die Eigentümerin<br />

über die endgültige Kostenbelastung nicht zustande gekommen. Die Grundstückseigentümerin<br />

hat die Baugenehmigung beantragt.<br />

Die Kosten für die Hochbaumaßnahme wurden im Rahmen des Investorenmodells mit<br />

einer Anmietung von 25 Jahren durch die Stadt Köln vom Investor für die Mietkostenberechnung<br />

ursprünglich auf 2,5 Mio. € geschätzt. Unter Berücksichtigung der ausstehenden<br />

Planungen, der erforderlichen Ausschreibungen, den Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen,<br />

der Erschließung, der Einrichtung sowie der Kosten für das begleitende Lärmschutzprogramm<br />

gemäß der luftrechtlichen Genehmigung ergeben sich aktuell Gesamtkosten<br />

in Höhe von 11.342.500 € bei eigener Errichtung durch die Stadt Köln.<br />

Aus verschiedenen Gründen (z.B. Risiko eines langen Rechtstreites über die luftrechtliche<br />

Genehmigung) wurden in den letzten Jahren immer wieder alte und neue Standortalternativen<br />

zum Kalkberg geprüft. Zuletzt kam nur noch der Flughafen Köln/Bonn, wo<br />

derzeit auch beide Hubschraubersysteme übergangsweise stationiert sind, als ernsthafte<br />

Alternative zum Kalkberg für den endgültigen Standort einer Hubschrauberbetriebsstation<br />

in Frage (Bewertung siehe Punkt 2.3).<br />

Der Gesundheitsausschuss wurde in seiner Sitzung am 16.11.2010 umfassend über die<br />

Entwicklung seit Ratsbeschluss 2005 sowie den Sachstand informiert (Vorlagen-Nr.<br />

3996/2010). Weitere Informationen folgten in den Sitzungen am 22.02., 29.03., 17.05.,<br />

05.07. und am 04.10.2011. Die Bezirksvertretungen Kalk (02.12.2010, 21.06. und<br />

29.09.2011), Mülheim (06.12.2010 und 26.09.2011) und Innenstadt (09.12.2010) wurden<br />

ebenfalls über die Hubschrauberbetriebsstation informiert. Die Verwaltung hat unter anderem<br />

mitgeteilt, dass anstelle des ursprünglich für den Standort Kalkberg geplanten,<br />

nach aktuellem EU-Recht jedoch vergaberechtlich bedenklichen Investorenmodells nunmehr<br />

geprüft werde, die Hubschrauberbetriebstation in Eigenregie zu errichten.<br />

2 Vergleich der Standorte Kalkberg und Flughafen Köln/Bonn<br />

2.1. Kalkberg<br />

2.1.1 Luftrechtliche Genehmigung<br />

Am 21.10.2008 hat die zuständige Luftaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf,<br />

die luftrechtliche Genehmigung für die Hubschrauberbetriebsstation auf dem<br />

Kalkberg erteilt. Diese Genehmigung wurde von einer Einzelperson beklagt. Die Klägerin<br />

ist verstorben, die Erben haben die Klage fortgeführt. Das Verwaltungsgericht<br />

Köln hat am 20.07.2011 die Klage aus formalen Gründen abgewiesen und keine Berufung<br />

zugelassen. Die Klägerseite hat fristgerecht einen Antrag auf Zulassung der Berufung<br />

gegen das Urteil beantragt und begründet. Das VG Köln hat die Gerichtsakten<br />

zur Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht in Münster weitergeleitet.<br />

Auf Antrag der Stadt Köln hat die Bezirksregierung Düsseldorf am 28.10.2010 die so-


9<br />

fortige Vollziehung der luftrechtlichen Genehmigung angeordnet. Von der Genehmigung<br />

kann jederzeit Gebrauch gemacht werden.<br />

2.1.2 Altlastensituation am Kalkberg<br />

Der Kalkberg ist beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt als Altlast unter der Altlastennummer<br />

80206 erfasst.<br />

Zur Sanierung des Kalkberges wurde 1999 mit der Eigentümerin ein Sanierungsvertrag<br />

geschlossen. Ziel des Vertrages war die Verminderung von Schadstoffausträgen<br />

aus dem Kalkberg in das Grundwasser. Hierzu wurde das Plateau des Kalkberges<br />

neu modelliert und mit einer wasser-schwerdurchlässigen Deckschicht versehen. Das<br />

auf dem Plateau anfallende Niederschlagswasser wird über Rinnen einer neu errichteten<br />

Versickerungsanlage zugeführt. Die Maßnahmen wurden unter gutachterlicher<br />

Begleitung bis 2004 durchgeführt.<br />

Der Sanierungsvertrag sieht die Erstellung eines Konzeptes zur langfristigen Eigenkontrolle<br />

des Sanierungsbereiches vor. In diesem Zusammenhang wurden Anfang<br />

2011 zusätzliche Grundwassermessstellen errichtet.<br />

Bei der ersten Beprobung dieser Messstellen wurden erhöhte Werte für Cyanide ermittelt.<br />

Diese Überschreitungen waren dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt neu,<br />

zumal alle seit den 80er-Jahren durchgeführten Untersuchungen keine relevanten<br />

Hinweise für diese Parameter ergaben.<br />

Die nunmehr vorliegenden Daten reichen aus, um erkennen zu können, dass im<br />

Abstrom des Kalkberges Grundwasserbeeinträchtigungen durch Cyanide und Chloride<br />

vorhanden sind. Die Herstellung der Abdeckungsschicht auf dem Kalkberg zur Verringerung<br />

des Sickerwassereintrages hat beim Schadstoff Chlorid bereits zu einer<br />

Verbesserung im Grundwasser geführt.<br />

Für Cyanide wird eine Geringfügigkeitsschwelle von 50 µg/l angegeben. Im Abstrom<br />

des Kalkberges wurden jedoch zeitweise über 300 µg/l gemessen. Eine Überschreitung<br />

des Geringfügigkeitsschwellenwertes bedeutet zwar nicht das Vorliegen einer<br />

akuten Gefahr, es sind jedoch gemäß § 13 (1) Bundes-Bodenschutzgesetz weitere<br />

Sachverhaltsermittlungen durchzuführen.<br />

Um entscheiden zu können, worin genau die Ursache der Belastungen liegt, sind weitere<br />

umfangreiche Untersuchungen erforderlich. Diese Untersuchungen werden nach<br />

Schätzungen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ca. 2 bis 5 Jahre dauern.<br />

Die Ergebnisse der letzten drei Monitoringreihen aus Februar 2011, Mai 2011 und Juli<br />

2011, lassen die begründete Vermutung zu, dass entweder der Kalkberg nur untergeordnet<br />

an der Gesamtemission beteiligt ist oder die Schadstoffe nur bei außergewöhnlich<br />

hohen Grundwasserständen emittieren.<br />

Der Bau der Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg wird die Altlastensituation<br />

verbessern, weil hierdurch eine weitere Abdichtung des Kalkberges erfolgt, was ein<br />

Auswaschen von Schadstoffen aus dem Berg in das Grundwasser weiter erschwert.<br />

Durch ingenieurgeologische Gutachten wurde nachgewiesen, dass die abgelagerten<br />

Abfälle die geplante Maßnahme nur in geringem Maße beeinflussen und dem Betrieb<br />

einer Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg nicht entgegen stehen. Eine Ab-


10<br />

tragung des Kalkberges ist ausgeschlossen. Die Eignung des Kalkberges für die Errichtung<br />

und den Betrieb der Hubschrauberbetriebsstation ist deshalb dauerhaft gesichert.<br />

2.1.3 Auswirkungen des Altlastenproblems<br />

Bis auf Weiteres bestehen allerdings Unsicherheiten hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen,<br />

da eine abschließende Bewertung des Grundwasserschadens kurzfristig<br />

nicht möglich ist. In den nächsten 2 bis 5 Jahren werden für die Ursachen- und Sachverhaltsermittlung<br />

Kosten in Höhe von ca. 300.000 € anfallen. Derzeit geht das Umwelt-<br />

und Verbraucherschutzamt davon aus, dass unabhängig von den vorgenannten<br />

Ursachenuntersuchungen zusätzlich in den nächsten 20 Jahren Grundwasseruntersuchungen<br />

als Nachsorgemaßnahme erforderlich sind. Die Kosten für die Nachsorge<br />

werden auf insgesamt bis zu ca. 50.000 € (rd. 2.500 € pro Jahr) geschätzt.<br />

Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt erwartet nicht, dass künftig eine Sanierung<br />

des Grundwasserschadens als verhältnismäßig bewertet und damit erforderlich wird.<br />

Sollte jedoch der als unwahrscheinlich betrachtete Sanierungsfall eintreten, lägen die<br />

Kosten über dem Grundstückswert.<br />

Selbst im ungünstigsten Fall kann der Dienstbetrieb der Luftrettung ungehindert fortgeführt<br />

werden. Eine Totalsanierung, dass heißt Abtrag des Kalkberges, ist definitiv<br />

ausgeschlossen.<br />

Die Folgekosten aus dem Sanierungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der Grundstückseigentümerin<br />

sind grundsätzlich von der Grundstückseigentümerin zu tragen<br />

(siehe §§ 4 (2), 9 (2), 13 und 15 (2) Bundes-Bodenschutzgesetz) und sind daher nicht<br />

in den Gesamtkosten in Höhe von 11,34 Mio. € enthalten.<br />

Weitere Erläuterungen enthält die Beschlussvorlage im nicht-öffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer<br />

4301/2011).<br />

2.1.4 Gefährdungseinschätzung betreffend Kampfmittel<br />

Der Bereich des heutigen Kalkberges lag während des 2. Weltkrieges im Bombenabwurfgebiet<br />

der alliierten Angriffe. Damals war der Kalkberg ein Ringwall, der erst nach<br />

dem Krieg bis in das Jahr 1970 aufgefüllt wurde. Eventuell noch vorhandene „Blindgänger“<br />

würden demnach heute in großer Tiefe liegen.<br />

Der zuständige Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf hat 2005 eine<br />

Gefährdungsabschätzung vorgenommen. Mit Schreiben vom 06.06.2005 hat die Bezirksregierung<br />

mitgeteilt, dass die Wahrscheinlichkeit, bei Tiefbaumaßnahmen auf<br />

Blindgänger des 2. Weltkrieges zu treffen, beim Kalkberg genau so hoch sei, wie bei<br />

allen anderen Bombenabwurfgebieten Kölns. Aufgrund der intensiven nachkriegszeitlichen<br />

Umgestaltung des Kalkberges sei ein Auftreten jedoch sehr unwahrscheinlich,<br />

wenn auch nicht vollständig auszuschließen. Mit den geplanten Bauarbeiten kann aus<br />

Sicht des Kampfmittelräumdienstes begonnen werden.<br />

2.1.5 Anmietung bzw. Erwerb des Kalkberges<br />

Entsprechend der nun vorliegenden Risikobewertung wurde das zuletzt formulierte<br />

Kaufangebot seitens der Stadt zunächst nicht weiter verhandelt. Geprüft wurden verschiedene<br />

Optionen mit dem Ziel, das Altlastenrisiko bis zur endgültigen Klärung des


11<br />

Altlastenstatus bei der derzeitigen Eigentümerin zu belassen. Nach dem Ergebnis der<br />

Prüfung und Abwägung ist der Ankauf des Kalkbergs aus wirtschaftlicher Sicht die<br />

günstigste Lösung. Siehe hierzu die Beschlussvorlage im nicht-öffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer<br />

4301/2011).<br />

2.1.6 Geplante Baumaßnahmen in Eigenleistung der Stadt Köln<br />

Planungsgrundlage ist der Entwurf des Architekturbüros OX2 aus Aachen, welches<br />

2006 als Gewinner der Architektenmehrfachbeauftragung hervorgegangen ist (Anlage<br />

5 mit mehreren Ansichten und einem Lageplan). Mit der Abkehr vom Investorenmodell<br />

ist die Stadt Köln gegenüber dem Investor auch ohne vertragliche Beziehung zu<br />

Schadensersatzleistungen verpflichtet. Im Gegenzug hat die Stadt Köln die bisherigen<br />

Planungsunterlagen erhalten. Die erworbenen Planungsunterlagen erfüllen nur bedingt<br />

die Qualitätskriterien für städtische Baumaßnahmen. Aufgrund der mündlichen<br />

Zusage der Verwaltung im Hauptausschuss am 10.08.2010, keine weiteren externen<br />

Fachplanungen zu vergeben, konnten die vorhandenen Lücken nicht geschlossen<br />

werden. Die dadurch erforderlichen Ergänzungsplanungen bei der Fortführung der<br />

Baumaßnahmen in Eigenregie führen zwangsläufig zu mehr Kosten, deren exakte<br />

Höhe derzeit nicht abschätzbar ist. Deshalb wird bei der Planung der Gesamtkosten<br />

ein Risikozuschlag eingerechnet.<br />

2.1.6.1 Gebäude<br />

Der Siegerentwurf des Architektenwettbewerbes beinhaltet bezüglich der Gebäudeausstattung<br />

durchgängig hochwertige Materialien, Ausstattungen und Konstruktionen.<br />

Mit der Weiterplanung der Hubschrauberbetriebsstation findet eine Reduzierung<br />

auf funktionelle Standards statt, soweit urheberrechtliche Ansprüche dem nicht<br />

entgegenstehen.<br />

Baukörperbeschreibung<br />

Der Entwurf des Architektenbüros OX2 ordnet und gestaltet die Station auf der von<br />

<strong>Buchforst</strong> abgewandten Süd-West-Seite des Kalkberges so, dass sie zusammen mit<br />

der Kuppe des Kalkberges eine Lärmschutzwirkung für <strong>Buchforst</strong> hat.<br />

Der geplante Baukörper der Hubschrauberbetriebsstation als solches stellt einen zusammenhängenden<br />

Komplex aus Dienst- und Sozialräumen einerseits und den beiden<br />

Hangars inklusive Lagerräumen anderseits dar. Etwa ein Drittel des umbauten<br />

Raumes entfällt auf die Dienst- und Sozialräume, der Rest auf die des Hangars und<br />

der Lagerräume.<br />

Die äußere Form des Baukörpers wird durch eine abgewinkelte Linie in der Front-<br />

und Rückseite gekennzeichnet. Diese Gestaltung ermöglicht den optimalen Verlauf<br />

der Transportschlitten aus dem jeweiligen Hangar. Die Gebäudehöhe ist unabhängig<br />

von der jeweiligen Nutzung identisch und lässt den Baukörper als eine Einheit erscheinen.<br />

Der Trakt der Dienst- und Sozialräume wird zum einen durch einen offenen<br />

Innenhof gegliedert, zum anderen enthält er im Erdgeschoß Abstellplätze für<br />

PKW.<br />

Dienst- und Sozialräume<br />

Die Dienst- und Sozialräume dienen als Aufenthaltsort während der Einsatzvor- und<br />

-nachbereitung, der Bereitschafts- sowie der Ruhezeit. Für die Besatzungen sind<br />

Räume für die Nahrungszubereitung und -aufnahme vorgesehen. Der Aufenthaltsraum<br />

soll dabei so gestaltet sein, dass er mit geringem Aufwand für andere Zwecke,<br />

z.B. Schulungen, umgestaltet werden kann.


12<br />

Insgesamt werden zwei Besatzungen mit jeweils mindestens drei Personen in der<br />

Hubschrauberbetriebsstation arbeiten. Zeitweilig sind eine Wachvorsteherin / ein<br />

Wachvorsteher und / oder eine Luftbeobachterin / ein Luftbeobachter vor Ort. Für<br />

den Dienstbetrieb sind zwei Einsatz-/Wachräume und ein Wachvorsteherraum erforderlich.<br />

Für die dienstfreien bzw. Pausenzeiten sind ein Aufenthaltsraum mit Küche<br />

und sieben Ruheräume erforderlich.<br />

Hinzu kommen ausreichend getrennte Sanitärräume für Damen und Herren.<br />

Doppelhangar<br />

Der Doppelhangar dient dem Unterstellen der Hubschrauber, der Durchführung von<br />

kleineren Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie den Desinfizierungs- und Reinigungsarbeiten<br />

an den Hubschraubern. Die schienengebundene Landeplattform ist<br />

integriert. Der Hangar ist frostsicher und beheizbar. Die Raumtemperatur muss mindestens<br />

18°C betragen; diese darf nicht mittels Lufterhitzern erzielt werden. Eine<br />

räumliche Trennung der beiden Hubschrauber ist erforderlich. Diese ist mobil, um<br />

bei Bedarf den Hangar durchgängig zu nutzen, gewährleistet jedoch ebenfalls, dass<br />

ein Zugang zu den Hubschraubern nur den zuständigen Besatzungen möglich ist. Im<br />

Bereich des Doppelhangars sind diverse Lagerräume, ein Desinfektionsraum, ein<br />

Lagerraum für Sauerstoffflaschen sowie Putz- und Haustechnikräume vorgesehen.<br />

Energetische Optimierung des Gebäudes<br />

Die im Rahmen einer Architektenmehrfachbeauftragung prämierte Gebäudeplanung<br />

wurde durch einen Fachplaner energetisch bewertet und optimiert, so dass die derzeit<br />

gültige Energieeinsparverordnung EnEV 2009 eingehalten und beim Hangar sogar<br />

der Passivhausstandard erreicht werden kann. Die ausgewiesenen Mehrkosten<br />

zur energetischen Optimierung des Gebäudes (Sozialtrakt und Hangar) belaufen<br />

sich auf ca. 150.000 €.<br />

2.1.6.2 Erschließung und Freiflächen<br />

Zufahrtsstraße<br />

Die 350 m lange Zufahrt zur Hubschrauberbetriebsstation sowie zu den Abstellplätzen<br />

der Hubschrauber wird aufgrund der Richtlinien des derzeitigen Hubschrauberbetreibers<br />

(ADAC) und der geänderten Tankstellenplanung für Fahrzeuge bis zu 40 t<br />

zulässigem Gesamtgewicht ausgelegt. Dabei wird die ursprüngliche Lage der Zufahrtsstraße,<br />

beginnend nördlich an der Istanbulstraße und westlich des Kreisverkehrs<br />

an der Kalk-Mülheimer-Straße, beibehalten. Die maximale Steigung der Zufahrtstraße<br />

beträgt 10%.<br />

Flugbetriebsfläche<br />

Als Endanflug- und Abflugfläche dient eine mindestens 18 mal 18 Meter große markierte<br />

Betonplatte. Diese Fläche erfordert einen Kraftstoff- und Ölabscheider. Regen-<br />

und Tauwasser fließen selbstständig ab. Die Betonplatte wird kreisförmig von einer<br />

Sicherheitsfläche mit einem Durchmesser von mindestens 35 Metern umgeben. Die<br />

Sicherheitsfläche ist mit Großfahrzeugen erreichbar und befahrbar.<br />

Abstellplätze<br />

Die Lage der Abstellplätze der Hubschrauber ist im luftrechtlichen Eignungsgutachten<br />

definiert. Zwischen den Abstellplätzen der Hubschrauber und dem jeweiligen<br />

Hangar werden schienengebundene Transportsysteme für die jeweiligen Landeplattformen<br />

eingerichtet. Beide Abstellplätze müssen mit Großfahrzeugen, z.B. Servicefahrzeuge,<br />

Rettungswagen oder Kranwagen, befahrbar sein. Die beiden Abstellplät-


13<br />

ze und der dazwischen liegende Bereich der Tankanlage sind mit einem Kraftstoff-<br />

und Ölabscheider versehen.<br />

Landeplattform<br />

Die Größe der selbstfahrenden Landeplattform beträgt 5,0 m mal 7,5 m, Höhe: max.<br />

0,5 m über Schienenoberkante. Die Tragfähigkeit beträgt mindestens 7 t, die Führung<br />

erfolgt in beheizbaren Schienen. Die Plattform ist auch im Notbetrieb einsatzbereit<br />

(Notstromversorgung). Die hindernisfreie Zone im Bereich des Abstellplatzes beträgt<br />

vom Mittelpunkt der Plattform nach allen Seiten ca. 20 m.<br />

2.1.6.3 Tankanlage<br />

Die Hubschrauberbetriebsstation umfasst eine Kerosintankstelle mit einem unterirdischen<br />

Tank und einer zwischen den beiden Abstellplätzen positionierten Entnahmestelle.<br />

Beide Hubschrauber können somit auf ihren jeweiligen Abstellplätzen betankt<br />

werden.<br />

Aus Herstellungs- und Wartungskostengründen wurde die ehemalige Tankstellenplanung<br />

dahingehend verändert, dass auf eine Einspeisung des Flugbenzins durch<br />

Tankfahrzeuge an einer Übergabestation am Fuße des Kalkberges verzichtet wird.<br />

Stattdessen erfolgt die Befüllung des unterirdischen Tanks durch Tankfahrzeuge direkt<br />

an der Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg. Hierzu ist es erforderlich,<br />

die Erschließungsstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht<br />

von 40 t auszulegen.<br />

2.1.6.4 Städtebauliche Aspekte<br />

Aufgrund der exponierten Lage des Kalkbergs wurde – wie bereits mehrfach ausgeführt<br />

- eine Architektenmehrfachbeauftragung durchgeführt. Dazu wurde eine Jury<br />

gebildet, der u.a. Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses angehörten. Die<br />

Firma OX2 (Aachen) ging daraus mit 12 von 13 Stimmen als Siegerin hervor.<br />

Die architektonischen Besonderheiten des Siegermodells führen dazu, dass der<br />

Baukörper einen überproportionalen Anteil an Gemeinflächen umfasst. Eine maßgebliche<br />

Reduzierung dieser Flächen ist wegen des Urheberrechtschutzes der Architekten<br />

nicht möglich.<br />

2.1.6.5 Baugenehmigung<br />

Die Baugenehmigung für die Hochbauten der Hubschrauberbetriebsstation einschließlich<br />

der Zuwegung auf dem Baugrundstück liegt erteilungsreif beim Bauaufsichtsamt<br />

der Stadt Köln vor.<br />

2.2. Flughafen Köln/Bonn<br />

2.2.1 IST-Standort am Flughafen Köln/Bonn<br />

Sowohl der Rettungshubschrauber Christoph 3 (RTH) als auch der Intensivtransporthubschrauber<br />

Christoph Rheinland (ITH) sind augenblicklich am Flughafen Köln/Bonn<br />

(FKB) an getrennten Standorten stationiert.<br />

Die Unterkunft der RTH-Besatzung einschließlich der Tagesposition des Hubschrau-


14<br />

bers befindet sich am GAT 3. Der ITH hingegen steht auf einer Start- und Landeposition<br />

vor dem Hangar 1, auf dessen Rückseite sich auch der Unterkunftscontainer befindet.<br />

Sowohl der RTH als auch der ITH werden nachts in diesem Hangar abgestellt.<br />

(Anlage 6)<br />

Diese Stationierung ist für beide Maschinen nur übergangsweise möglich. Dies ergibt<br />

sich zum einen aus Einschränkungen und Auflagen im Dienstbetrieb, die von allen Beteiligten<br />

(Berufsfeuerwehr, Hilfsorganisationen, Bundespolizei, ADAC, Notärzte) bestätigt<br />

werden. Zum anderen duldet die Geschäftsführung des FKB diese Situation ebenfalls<br />

nur als Interimslösung.<br />

2.2.2 Übergangsstandort am Flughafen Köln/Bonn<br />

Die Flughafenverwaltung bietet für die Interimszeit bis zur Unterbringung an einem<br />

endgültigen Standort außerhalb des FKB Unterstützung an. Es ist beabsichtigt, dazu<br />

mit der Flughafengeschäftsführung den befristeten Vertrag bis zum Umzug fortzuführen<br />

bzw. abzuschließen.<br />

2.2.3 Endgültiger Standort am Flughafen Köln/Bonn?<br />

Auf Anfrage der Stadt Köln teilte die Geschäftsführung des Flughafen Köln/Bonn im<br />

Schreiben vom 01.06.2011 mit, dass sie die genehmigungsrechtliche Situation hinsichtlich<br />

des Projektes „Rettungshubschrauber auf dem Betriebsgelände des Flughafens<br />

Köln/Bonn“ mit der zuständigen Abteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie,<br />

Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW erörtert habe. Demnach würde<br />

die mit der Umsetzung des Projektes einhergehende Versiegelung die Durchführung<br />

eines zeitaufwendigen Planfeststellungsverfahrens unumgänglich machen. Die Geschäftsführung<br />

des Flughafen Köln/Bonn möchte deshalb die Errichtung einer Hubschrauberbetriebsstation<br />

auf dem Flughafengelände nicht weiter verfolgen.<br />

Damit ist der Flughafen Köln/Bonn keine Alternative für eine langfristige Stationierung<br />

der beiden Hubschraubersysteme.<br />

2.3. Bewertung<br />

Der Kalkberg hat das luftrechtliche Genehmigungsverfahren erfolgreich bestanden. Er<br />

weist aufgrund seiner zentralen Lage deutliche Vorteile gegenüber anderen Standorten,<br />

wie z.B. dem FKB, auf. Seine Vorteile im Detail:<br />

• Vorgabengerechte Eintreffzeiten des Notarztes auch in den nördlichen Kölner<br />

Stadtteilen und in den nördlich von Köln gelegenen Städten und Gemeinden der<br />

Trägergemeinschaft des Christoph 3. Ein zeitgerechtes Eintreffen des Notarztes innerhalb<br />

von 12 Minuten ist für den Kölner Norden vom FKB aus nicht gewährleistet.<br />

• Der zentral gelegene Kalkberg ermöglicht die Umsetzung des „Landeplatzkonzeptes<br />

zur Anbindung der Kölner Krankenhäuser“ an die Luftrettungssysteme (RTH<br />

und ITH). Die Patienten können dann schnellstmöglich zu den Kölner Krankenhäusern,<br />

die über keinen eigenen Landeplatz verfügen, gebracht werden bzw. von dort<br />

zeitnah in ein Zentrum verlegt werden. Die HBS auf dem Kalkberg bindet das Kinderkrankenhaus<br />

Amsterdamer Straße, das Evangelische Krankenhaus Kalk, das<br />

Eduardus Krankenhaus und das St. Marien Hospital an. (Anlage 7)


15<br />

• Die zuständige Luftaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf, hat mit Erlass<br />

vom 20.04.2011 Landungen im Innenhof des Kinderkrankenhauses Amsterdamer<br />

Straße wegen Nichteinhaltung der verschärften Sicherheitsbestimmungen<br />

untersagt. Augenblicklich wird zwischen der Genehmigungsbehörde und dem<br />

Betreiber sowie der Verwaltung eine Übergangslösung in der benachbarten Grünanlage<br />

erarbeitet.<br />

Auch Landestellen an anderen Kölner Krankenhäusern droht die Untersagung, da<br />

die dortigen Landemöglichkeiten nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.<br />

Um einer Unter-/ bzw. Nichtversorgung hinsichtlich der Anbindung der Krankenhäuser<br />

an die Luftrettungssysteme vorzubeugen und weitere Investitionen für neue vorschriftenkonforme<br />

Landeplätze an den Krankenhäusern zu vermeiden gilt es,<br />

schnellstmöglich eine Lösung in Form eines zentralen Landeplatzes zu finden. Über<br />

die Station am Kalkberg werden das Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße<br />

(Riehl), das St. Marien-Hospital (Altstadt-Nord), das Eduardus-Krankenhaus (Deutz)<br />

sowie das Evangelische Krankenhaus Kalk an die Luftrettung angeschlossen.<br />

• Vom Kalkberg aus reduziert sich die Überflugstrecke über das Gesamtstadtgebiet<br />

im Vergleich zur peripheren Lage des Flughafens um etwa 36 %. (Anlage 8)<br />

• Die hohen flughafenspezifischen Kosten (Landegebühren, Infrastrukturgebühren,<br />

Gebühren für die Deutsche Flugsicherung, sonstige Aufwendungen) entfallen.<br />

• Da die künstliche Erhebung Kalkberg sich um mehr als 36 m über die Umgebung<br />

erhebt, ist der geplante Landeplatz einem Dachlandeplatz vergleichbar – mit allen<br />

flugtechnischen Vorteilen. Aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung von ca.<br />

66.000 m² schirmt der Kalkberg zudem den entstehenden Schall nachhaltig ab.<br />

Beide Aspekte stellen – mitten in der Stadt – einen deutlichen Vorteil gegenüber einem<br />

ebenerdigen Landeplatz dar. Dort müsste eine Hindernisfreiheit für einen Anstieg<br />

von 4,5 % vorhanden sein oder geschaffen werden. Dies bedeutet für den<br />

Flugbetrieb, dass entlang der Start- und Landesektoren auf einer Strecke von insgesamt<br />

3.000 m Länge nur Erhebungen bis zu 4,5 m Höhe pro 100 m Länge zulässig<br />

sind (bis 9 m bei 200 m; bis 13,5 m bei 300 m; bis 18 m bei 400 m usw.).<br />

(Anlage 9)<br />

2.4. Trägergemeinschaften<br />

Am 24.08.2011 wurden die Trägergemeinschaften für die beiden Hubschraubersysteme<br />

RTH Christoph 3 und ITH Christoph Rheinland und die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde<br />

für die Trägergemeinschaften des Luftrettungsdienstes umfassend über<br />

die weitere Entwicklung informiert.<br />

3 Lösungsvorschlag Kalkberg<br />

Der Rat bestätigt seine Standortentscheidung vom 05.07.2005. Die Hubschrauberbetriebsstation<br />

wird durch die Stadt Köln in Eigenregie errichtet.


4 Weiteres Verfahren<br />

16<br />

4.1. Geplanter zeitlicher Ablauf nach Ratsbeschluss<br />

4.1.1 Kalkberg<br />

Bei normalem bis positivem Verlauf der Umsetzungsplanung und Bauausführung ab<br />

Ratsbeschluss am 20.12.2011 wird die Fertigstellung der Baumaßnahmen bis Ende<br />

2014 angestrebt. Diese Zeitplanung ist begründet durch den Verzicht auf die früher<br />

erwogene Beauftragung eines Generalunternehmers und beinhaltet eine losweise<br />

Vergabe von Gewerken (Architektenbeauftragung, Technischer Gebäudeausbau,<br />

Tragwerksplanung etc.).<br />

4.1.2 Interimslösung am FKB<br />

Das Interimsangebot des FKB sichert den Betrieb der Luftrettung während des Übergangszeitraumes<br />

bis zur Indienstnahme der Rettungshubschrauberstation auf dem<br />

Kalkberg ab.<br />

4.2. Ausschreibung ITH-Betrieb<br />

Der Fluggerätebetreiber für den ITH Christoph Rheinland muss noch in 2011 neu ausgeschrieben<br />

werden. Die Verwaltung nutzt dieses förmliche Vergabeverfahren dazu,<br />

den neuen Fluggerätebetreiber zu verpflichten, nur Hubschraubermodelle einzusetzen,<br />

die nach dem Stand der Technik die geringsten Lärmemissionen erzeugen. Das Ausschreibungsverfahren<br />

wird voraussichtlich 2012 abgeschlossen sein.<br />

Ebenso neu ausgeschrieben werden die HEMS-Assistenten (Rettungsassistenten) für<br />

die beiden Hubschraubersysteme. Dies erfolgt jedoch in einem getrennten Verfahren.<br />

4.3. Umsetzung der Nebenbestimmung der luftrechtlichen Genehmigung<br />

Die luftrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf sieht in ihrer Nebenbestimmung<br />

(Amtsblatt der Bezirksregierung Köln 2008, Seite 394) vor, dass<br />

„ … passive Schallschutzmaßnahmen“ (z.B. Schallschutzfenster, Lüfter etc.) „für besonders<br />

lärmsensible Einrichtungen (Alten- und Kinderheime, Kindertagestätten,<br />

Schulen und Ähnliche) im Abstand von weniger als 1.000 m zur Hubschrauberbetriebsstation<br />

... in ein Lärmsanierungsprogramm einzubeziehen“ sind.<br />

Diese „passive(n) Lärmschutzmaßnahmen sind spätestens innerhalb von sechs Monaten<br />

nach Inbetriebnahme umzusetzen bzw. den Eigentümern zu ermöglichen.“<br />

In diesem Radius befinden sich insgesamt 23 Einrichtungen (Anlage 2).<br />

Die Verwaltung stimmt zurzeit mit der Genehmigungsbehörde die Planung und Umsetzung<br />

ab. Ein Teil der Einrichtungen verfügt bereits über den notwendigen Lärmschutz.<br />

Die derzeit kalkulierten Kosten belaufen sich auf ca. 400.000 €.


4.4. Lärmentlastung für <strong>Buchforst</strong><br />

17<br />

Neben dem bereits erfolgten Einsatz lärmreduzierter Modelle beim Rettungshubschrauber<br />

wird dies künftig auch beim Intensivtransporthubschrauber der Fall sein. Ebenso<br />

trägt die Architektur der Hubschrauberbetriebsstation zur Lärmabschirmung für die<br />

Wohnbevölkerung bei.<br />

Als zusätzlicher Ausgleich für <strong>Buchforst</strong> und zur Steigerung der Lebensqualität in <strong>Buchforst</strong><br />

und im nördlichen Kalk sind weitere Lärm verringernde Maßnahmen geplant, beschlossen<br />

oder vor der Umsetzung.<br />

So wird die Stadtautobahn B55a einen lärmoptimierten Belag, den sogenannten „Flüsterasphalt“<br />

erhalten. Hierbei wird aufgrund der Empfehlung der BV Kalk vom<br />

21.06.2011 auch der Abschnitt zwischen der Ausfahrt <strong>Buchforst</strong> und der Auffahrt zur<br />

Zoobrücke (mindestens aber bis zur Kalk-Mülheimer-Straße) einbezogen. (Verkehrsausschuss<br />

28.06.2011, Top 4.5, Vorlagen-Nr. 0368/2011)<br />

Die Waldecker Straße in <strong>Buchforst</strong> wird 2012 umgestaltet. Der Rückbau auf nur zwei<br />

Fahrspuren und ein Kreisverkehr an der Zufahrt zur Stadtautobahn vermindern dann<br />

Durchgangsverkehr und Lärm. Zudem werden positive Auswirkungen auf die örtliche<br />

Geschäftswelt erwartet. (Rat 14.07.2011, Top 10.18, Vorlagen-Nr. 1364/2011)<br />

4.5. Umfeldmaßnahmen für <strong>Buchforst</strong><br />

Die heutige Situation des Stadtteils <strong>Buchforst</strong> ist durch die ihn einrahmenden Verkehrsachsen<br />

geprägt. Der Charakter eines isolierten Stadtteils wird durch die unwirtlichen<br />

Unterführungen unterstrichen.<br />

Den Straßenräumen und den Verbindungen durch die Unterführungen fehlt eine klare<br />

Lesbarkeit in der Gestaltung. Die dunklen Unterführungen (Beleuchtung nach DIN-<br />

Norm) Heidelberger Straße, Kalk-Mülheimer Straße im Norden und Süden (B55a),<br />

Karlsruher Straße und Waldecker Straße sind in der Wahrnehmung für den Fußgänger<br />

und Radfahrer sozial unsichere Orte. Daher werden sie vor allem in der Nacht nicht benutzt.<br />

Somit ist es folgerichtig, für die trennend wirkenden Unterführungen ein Konzept<br />

zu entwickeln, das verbindend wirken kann. Bereits das Symposium und Werkstattverfahren<br />

zu den „Rechtsrheinischen Perspektiven“ hat herausgearbeitet, dass die Bahnlinien<br />

mit den Unterführungen nicht alleine als Barriere zu betrachten sind, sondern<br />

durch Neuinterpretation und Veränderung eine anderen Charakter erhalten können.<br />

Durch die verbesserte stadträumliche Gestaltung der Unterführungen kann damit der<br />

Stadtteil <strong>Buchforst</strong> ein qualitätsvolles Umfeld erhalten und die Barrierewirkung gemindert<br />

werden. Ein Lichtkonzept für die Illumination der fünf Unterführungen ist hierzu ein<br />

Beitrag. Kosten und Finanzierung werden im Rahmen des in Kooperation mit der<br />

RheinEnergie AG zu erstellenden Konzeptes dargestellt.<br />

(Anlage 10)<br />

4.6. Aussichtsplattform auf dem Kalkberg<br />

In der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 21.06.2011 wurde als Nutzungsalternative<br />

für den Kalkberg die dauerhafte Installation einer Aussichtsplattform mit Domblick vorgeschlagen.<br />

Dabei nimmt die Anfrage Bezug auf die Veröffentlichung „Rechtsrheinische


18<br />

Perspektiven“ auf den Seiten 166 und 168 (Anlage 11). Dort wird eine solche Plattform<br />

als ergänzende Nutzung zur Rettungshubschrauberstation dargestellt. In der Grafik<br />

„Drei verschiedene Parktypologien“ auf Seite 170 ist beim Kalkberg neben dem Symbol<br />

der Aussichtsplattform (Fernglas) auch das Signet für die Rettungshubschrauberstation<br />

abgebildet (Anlage 12).<br />

Bei einer geeigneten Lage (außerhalb der eigentlichen Betriebsstation und der vier An-<br />

und Abflugsektoren) hätte die Bezirksregierung Düsseldorf aus luftrechtlicher Sicht keine<br />

Bedenken. Aufgrund der topografischen Besonderheit ergäbe sich daher für die<br />

Plattform ein Standort an der südöstlichen Ecke des Kalkberges unterhalb der eigentlichen<br />

Betriebsstation. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht müsste dieser Aussichtspunkt<br />

eine eigene gesicherte Zuwegung erhalten, die von der Hubschrauberbetriebsstation<br />

vollständig getrennt wäre.<br />

Eine Attraktivierung des "Monte Kalk" für die Bewohnerinnen und Bewohner von <strong>Buchforst</strong><br />

im Sinne der "Rechtsrheinischen Perspektiven“ ist im weiteren Verfahren zu prüfen.<br />

Der „Monte Kalk“ stellt ein wichtiges Freiraumpotential im von Gründefiziten gekennzeichneten<br />

Stadtteil <strong>Buchforst</strong> dar. Konzeptionelle Ansätze für diesen Freiraum<br />

könnten beispielsweise in einem landschaftsplanerischen Wettbewerb ermittelt werden.<br />

Die Restriktionen aufgrund der Rettungshubschrauberbetriebsstation wären dann Bestandteil<br />

der Auslobung. Für die Kosten der Versiegelung und Umzäunung des Besucherbereichs<br />

sowie wie für die Folgekosten ist derzeit allerdings keine Finanzierung erkennbar.


5 Finanzierung<br />

5.1. Kostenberechnung und haushaltsmäßige Auswirkungen<br />

19<br />

Die investiven Gesamtkosten der Maßnahmen setzen sich aus den folgenden Positionen<br />

zusammen (Angaben inkl. MwSt.):<br />

AbschreibungsAbschreidauerbungsbetrag Bau- und Erschließungskosten<br />

10.557.500 € 50 Jahre 211.200 €<br />

Einrichtungskosten 140.000 € 10 Jahre 14.000 €<br />

Sonstige (technische)<br />

Anlageninfrastruktur<br />

(Zaun)<br />

220.000 € 50 Jahre 4.400 €<br />

Gesamtkosten der<br />

Maßnahme (investiv)<br />

10.917.500 € 229.600 €<br />

Die Fertigstellung der gemeinsamen Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg<br />

wird bis Ende 2014 angestrebt. Demnach ergibt sich für die ersten 10 Jahre der Nutzung<br />

ab dem Jahr 2015 ein Abschreibungsaufwand von jährlich 229.600 € und ab dem<br />

Jahr 2025 ein Abschreibungsaufwand von jährlich 215.600 €. Entsprechende Mittel sind<br />

ab dem Jahr 2015 in den Teilergebnisplänen 0212 und 1201 bei Zeile 14 "Bilanzielle<br />

Abschreibungen" zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

Im Rahmen der Verlegung der damaligen Betriebsstation vom Krankenhaus Merheim<br />

zum Flughafen Köln/Bonn wurde von der GAG ein Investitionskostenzuschuss in Höhe<br />

von 1 Mio. € für den Bau einer neuen Hubschrauberbetriebsstation an die Stadt Köln<br />

gezahlt. Dieser Investitionskostenzuschuss wird über den Abschreibungszeitraum der<br />

Betriebsstation am Kalkberg (50 Jahre) jährlich mit 20.000 € ertragswirksam aufgelöst.<br />

Für Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum<br />

Hpl. 2012 einmalig Mittel i.H.v. 0,4 Mio. € im Teilergebnisplan 0212 zusätzlich bereit gestellt.<br />

Auf das förmliche Verfahren zur Durchführung des Investitionscontrollings (IVC) kann<br />

verzichtet werden. Alle am IVC-Verfahren beteiligten Ämter, das Fachamt 37, 14, 11<br />

[früher 10] sowie 20, sind bereits intensiv involviert.<br />

Mit Verfügung vom 17.08.2011 (RPA-Nr. 141/37/11) hat das Rechnungsprüfungsamt<br />

den Bedarf für die Beschaffung der Ersteinrichtung der Hubschrauberbetriebsstation in<br />

Höhe von 140.000 € anerkannt.<br />

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Baukostenberechnung unter der RPA-Nummer<br />

KOB 2011/1700 geprüft, siehe Anlage 13.<br />

5.2. Offene Schadensersatzforderung<br />

Wie unter Ziffer 1.4 dargestellt wird eine weitere Schadensersatzforderung des Investors<br />

geprüft. Die Verwaltung wird das Ergebnis dem Finanzausschuss gfs. in einer se-


20<br />

paraten Vorlage zur Entscheidung vorlegen oder zur Kenntnis geben. Die zur Begleichung<br />

dieser Forderung unter Umständen benötigten Mittel sind bereits vorsorglich bei<br />

der Ermittlung der Gesamtkosten (rd. 11,34 Mio. €) berücksichtigt worden.<br />

5.3. Refinanzierung der Luftrettung<br />

Über Gebühren wird eine 100%-ige Refinanzierung der Luftrettung im Teilergebnisplan<br />

0212 bei Zeile 4 „Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte“ gesichert. Mit Betriebsbeginn<br />

der HBS Ende 2014 am Kalkberg soll die bisherige Entgeltvereinbarung (RTH) und das<br />

Konzessionsmodell (ITH) jeweils auf Satzungsrecht mit Gebühren umgestellt werden.<br />

Demnach sind die mit der Errichtung und dem Betrieb der Hubschrauberbetriebsstation<br />

im Zusammenhang stehenden Kosten von den Kostenträgern zu tragen, sofern diese<br />

keinen sachfremden Charakter haben. Flankierende Maßnahmen, wie z.B. die unter<br />

Beschlusspunkt 1.5 genannte Umgestaltung der Waldecker Straße und der lärmoptimierte<br />

Asphalt auf der Stadtautobahn B 55a sowie die unter Beschlusspunkt 6 dargestellte<br />

Illumination, sind nicht über die Gebühren im Luftrettungsdienst refinanzierbar.<br />

Die Vertreter der Kostenträger (Krankenkassen) haben bei einem Erörterungsgespräch<br />

im Vorgriff auf das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 (2) Rettungsgesetz NRW (Anlage<br />

3) die Übernahme der bisher im Planungsverfahren ermittelten Kosten in Aussicht gestellt.


6 Kommunikationskonzept<br />

6.1. Fachbegriff<br />

21<br />

Der Fachbegriff "Rettungshubschrauberbetriebsstation" wird in der Öffentlichkeitsarbeit<br />

aus Gründen der sprachlichen Klarheit und zum besseren Verständnis durch den Be-<br />

griff "Rettungshubschrauberstation" ersetzt.<br />

6.2. Information der Bürgerschaft vor Ort im Zusammenhang mit der Einrichtung der Rettungshubschrauberstation<br />

Kalkberg<br />

Im Rahmen des nunmehr beabsichtigten Baus ist eine intensive Medien- und Kommunikationsarbeit<br />

vorgesehen.<br />

6.2.1 Zielgruppe<br />

Grundsätzlich sind alle Einwohnerinnen und Einwohner über den Einsatz von Rettungshubschraubern<br />

für Köln, deren notwendiger Stellenwert im gesamten Rettungssystem<br />

und den Standort der Betriebsstation zu informieren.<br />

Insbesondere sind jedoch die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadtteile Kalk und<br />

<strong>Buchforst</strong> über die Einrichtung der Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg zu<br />

unterrichten.<br />

6.2.2 Maßnahmen<br />

In diesem Zusammenhang ist unter anderem geplant,<br />

• die Pressearbeit zu intensivieren,<br />

• die Internetpräsenz auszubauen,<br />

• eine Bürgerinformationsveranstaltung am 28.11.2011 um 19:00 Uhr im Erich-<br />

Gutenberg Berufskolleg in der Modemannstraße 25 durchzuführen. Ein geeigneter<br />

Veranstaltungsort mit einem ausreichend großen Versammlungsraum ist in<br />

<strong>Buchforst</strong> nicht verfügbar.<br />

• vor dieser Bürgerinformationsveranstaltung mit einem vergleichbarem Hubschraubertyp<br />

am 25.11.2011 (oder alternativ am 26.11.2011) ab 13:00 Uhr bei<br />

entsprechender Wetterlage 2 Starts und Landungen auf dem Kalkberg sowie je 1<br />

Befliegung der 4 Flugkorridore („Flugsektoren“) durchzuführen,<br />

• die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile Kalk und <strong>Buchforst</strong> über Plakate,<br />

Handzettel und Hauswurfsendungen zu informieren,<br />

• eine Ausstellung zu der Thematik bei der Bürgerinformationsveranstaltung am<br />

28.11.2011 sowie als Wanderausstellung hintereinander in allen 9 Bezirksrathäusern<br />

(zuerst in Kalk und Mülheim) zu zeigen,<br />

• die Einwohnerinnen und Einwohner Kölns über den Einsatz von Hubschraubern<br />

im Rettungsdienst zu informieren und eine Stadtinformationskampagne durchzuführen.<br />

6.2.3 Kosten<br />

Die Kosten für die Durchführung der Bürgerinformationsveranstaltung belaufen sich


22<br />

dabei auf rund 10.000 €, für die Ausstellung entstehen Kosten von etwa 4.500 € und<br />

die Kosten für die Produktion der Faltblätter, Plakate und Handzettel sowie die entsprechende<br />

Verteilung machen rund 5.500 € aus. Für die Stadtinformationskampagne<br />

sind etwa 5.000 € zu veranschlagen. Mithin fallen Gesamtkosten von rund 25.000 €<br />

an, die aus dem laufenden Budget der Berufsfeuerwehr finanziert werden.<br />

Im Einzelnen ergibt sich hier folgende Kostensituation:<br />

- Bürgerinformationsveranstaltung (Saalmiete, Technik, Moderation,<br />

etc.)<br />

10.000 €<br />

- Ausstellung (Grafik, Produktion, Trägersystem etc.) auf ca. 10 Informationstafeln<br />

4.500 €<br />

- Faltblätter (Grafische Gestaltung und Druck, 20.000 Exemplare) 1.500 €<br />

- Verteilung der Faltblätter an alle Haushalte 2.500 €<br />

- Aushangplakate für die Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung<br />

(Grafische Gestaltung und Druck, 500 Plakate, DIN A 2)<br />

750 €<br />

- Handzettel (Grafische Gestaltung und Druck, 5.000 Exemplare, DIN<br />

A 5)<br />

750 €<br />

- Stadtinformationskampagne (Gestaltung, Druck und Aushang) 5.000 €<br />

Summe 25.000 €<br />

6.3. Medienarbeit<br />

Zu allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen erfolgt eine begleitende Pressearbeit<br />

(Pressemeldung, Pressekonferenz, Pressegespräch, Fototermin o.ä.).<br />

Parallel dazu werden die Informationen barrierefrei im städtischen Internetauftritt veröffentlicht.<br />

6.4. Beteiligtes Personal, beteiligte Institutionen des Luftrettungsdienstes sowie der örtliche<br />

Personalrat der Feuerwehr<br />

Das auf dem Hubschrauber eingesetzte Personal, alle beteiligten Institutionen wie Bundespolizei,<br />

zurzeit ADAC, Hilfsorganisationen sowie der örtliche Personalrat werden<br />

über diese Beschlussvorlage und über den Fortgang der Planungen für den Kalkberg<br />

laufend informiert.


7 Weiteres Verfahren<br />

23<br />

Die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse werden über den Ablauf der Bürgerinformationsveranstaltung<br />

durch eine ergänzende Stellungnahme informiert.<br />

Das gilt auch für den Fall, dass das anhängige Verfahren vor dem OVG noch während<br />

der Beratungen abgeschlossen werden sollte.<br />

Anlage 1: Auftragslage aus dem Ratsbeschluss 05.07.2005<br />

Anlage 2: Liste lärmsensibler Einrichtungen gemäß der luftrechtlichen Genehmigung<br />

Anlage 3: §14 und §15 Rettungsgesetz NRW<br />

Anlage 4: Bewertungsmatrix der 23 geprüften Standorte für die Ratsentscheidung am<br />

05.07.2005<br />

Anlage 5: Entwurf Hubschrauberbetriebsstation Kalkberg (OX2architekten Aachen)<br />

Anlage 6: Lageplan Flughafen Köln/Bonn<br />

Anlage 7: Landeplatzkonzept der Krankenhäuser in Köln<br />

Anlage 8: Summe der Überflugstrecken in Köln<br />

Anlage 9: Anforderungen an die Hindernisfreiheit von 4,5 %<br />

Anlage 10: Bahn- und Straßenunterführungen in <strong>Buchforst</strong> mit geplanten Verbesserungen<br />

Anlage 11: „Rechtsrheinische Perspektiven“ – Monte Kalk<br />

Bernd Streitberger u.a., Auszug Grafik auf Seite 168 (Verfasser Rübsamen 2010)<br />

mit Genehmigung des Herausgebers<br />

Anlage 12: „Rechtsrheinische Perspektiven“ - Parktypologien<br />

Bernd Streitberger u.a., Auszug Grafik auf Seite 170 mit Genehmigung des Herausgebers<br />

Anlage 13: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 28.10.2011


Anlage 1: Auftragslage aus dem Ratsbeschluss 05.07.2005<br />

Der Rat hat am 05.07.2005 einen Aufgabenkatalog beschlossen. Der Erledigungsstand<br />

ist nachfolgend dargestellt.<br />

1. Erhalt des Standortes Merheim so lange wie möglich<br />

Die Hubschrauberbetriebsstation am Krankenhaus Merheim konnte bis zum<br />

01.04.2008 erhalten werden. Seitdem wird dieser Standort weiter als Landeplatz<br />

genutzt. Der Rettungshubschrauber Christoph 3 wurde am 01.04.2008 an den Flughafen<br />

Köln/Bonn verlegt.<br />

2. Beeinträchtigung der Bevölkerung in <strong>Buchforst</strong> vermeiden<br />

• Die Kuppe des Kalkbergs und das Bauwerk selbst dienen als Lärmschutz für<br />

<strong>Buchforst</strong>.<br />

• Der Kalkberg hat vier An- und Abflugsektoren. Hubschrauber starten und landen<br />

in der Regel gegen den Wind und drehen dann, sobald die Betriebshöhe von 30<br />

bis 40 Metern erreicht ist, in Richtung des Einsatzortes ab. Die Hauptwindrichtungen<br />

sind am Kalkberg Südost. Das bedeutet, dass diese Richtungen beim<br />

Start- und Landvorgang bevorzugt genutzt werden. Der Korridor B hingegen soll<br />

nur im Ausnahmefall verwendet werden.


• Rettungstransporte von und zur HBS werden künftig überwiegend über die Istanbulstrasse<br />

(vormals: Corintostrasse) geleitet.<br />

• Seit 2008 wird als Rettungshubschrauber Christoph 3 der Eurocopter EC 135<br />

als derzeit leisester Hubschrauber seiner Leistungsklasse eingesetzt. Auch für<br />

den Intensivtransporthubschrauber Christoph Rheinland soll künftig ein leiseres<br />

Modell verwendet werden.<br />

3. Planungsrechtliche Voraussetzung mit Bezirksregierung Düsseldorf schaffen<br />

Die Luftrechtliche Genehmigung wurde am 21.10.2008 erteilt.<br />

4. Aufnahme von Mietvertragsverhandlungen mit der GSE<br />

Die Verwaltung hat seit 2005 mit der Grundstückseigentümerin verhandelt. Die Verhandlungen<br />

blieben aufgrund fehlender Informationen der Eigentümerin zur Planung<br />

und Kosten ohne Ergebnis.<br />

In 2010 hat sich die Verwaltung neu ausgerichtet auf die Realisierung in städtischer<br />

Eigenregie.<br />

5. Information der Bürger über die weiteren Planungen<br />

Im Rahmen des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens führte die Bezirksregierung<br />

Düsseldorf im Februar 2007 eine mehrtägige öffentliche Erörterung im Bezirksrathaus<br />

Kalk durch.<br />

Am 10.11.2010 hat die Verwaltung eine Pressekonferenz zum Stand der geplanten<br />

Hubschrauberbetriebsstation durchgeführt.<br />

Der Stadtdirektor informierte im Rahmen diverser Mitteilungen die Presse und auch<br />

in der WDR-Lokalzeit Köln über den Sachstand.<br />

6. Besetzung Rettungshubschrauber Christoph 3 durch Ärzte aus dem Krankenhaus<br />

Merheim<br />

Die notärztliche Besetzung des Christoph 3 wird durch das Krankenhaus Merheim<br />

organisiert.<br />

7. Lärmminderungsmaßnahmen für <strong>Buchforst</strong><br />

• Der Umbau der Waldeckerstrasse in 2012 ist beschlossen.<br />

• Die Verwendung von lärmminderndem Straßenbelag („lärmoptimierter Asphalt“)<br />

auf der Stadtautobahn B55a zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und der Auffahrt<br />

zur Zoobrücke ist vom Verkehrsausschuss im Juli 2011 in Auftrag gegeben.


Die Umsetzung im Zusammenhang mit der vorgesehenen Sanierung der beiden<br />

Tunnelröhren ist für 2014/15 vorgesehen.<br />

8. Vollständige Lärmkarte von <strong>Buchforst</strong> wird bis 30.01.2006 angefertigt<br />

Die Darstellung der bestehenden Straßenverkehrslärmbelästigung als exemplarische<br />

Lärmquelle liegt stadtweit für Köln als Karte vor. Detaillierter nach Straßenzügen<br />

und Hausnummern sind diese Angaben auch für alle anderen relevanten Lärmquellen<br />

nach EU Umgebungslärmrichtlinie (Schiene, Flugzeug, Industrie und Häfen)<br />

im Internet auf der Homepage der Stadt Köln oder unmittelbar auf der Homepage<br />

des Landesumweltministeriums abrufbar.<br />

http://www.umgebungslaermkartierung.nrw.de<br />

9. Schallschutzmaßnahmen für <strong>Buchforst</strong><br />

Im Rahmen des Lärmschutzfensterprogramms der Stadt Köln mit dem Land NRW<br />

(LSFP) zum Schutz gegen Straßenverkehrslärm waren in <strong>Buchforst</strong> nach gutachterlicher<br />

Anspruchsüberprüfung die Eigentümer diverser Wohnungen anspruchsberechtigt.<br />

Die Eigentümer haben die Mittel nur sehr zurückhaltend abgerufen. Das Programm<br />

ist 2007 ausgelaufen.


Anlage 2: Liste lärmsensibler Einrichtungen gemäß der luftrechtlichen<br />

Genehmigung<br />

städtische Schulen:<br />

• GGS Ferdinandstraße 43 (Montessori-Grundschule)<br />

• GHS Ferdinandstraße 43 (Montessori-Hauptschule / Gemeinschaftsschule)<br />

• GGS Kopernikusstraße 40<br />

• Schule für Sprachbehinderte Kopernikusstraße 40<br />

• GHS Rendsburger Platz1<br />

• GHS Albermannstraße 1 (Albermann-Schule)<br />

• KHS Falckensteinstraße 34 (Adolph-Kolping-Schule)<br />

• GGS Kapitelstraße 24<br />

• KGS Kapitelstraße 24<br />

städtische Kindertagesstätten:<br />

• Kita Kalk-Mülheimer Straße 278 (früher privat; in der Genehmigung Position 1, 8 und<br />

9!)<br />

• Kita Kalk-Mülheimer Straße 216<br />

• Kita Kalk-Mülheimer Straße 162<br />

• Kita Theodor-Brauer Straße 5a<br />

• Kita Eythstraße 86<br />

• Kita Kurze Straße 6<br />

private Kindertagesstätten:<br />

• Kita St. Urban, Ulitzkastraße 34 (Fröbel Köln gGmbH)<br />

• kath. Kita Wittener Straße 10<br />

• kath. Kita Waldecker Straße 42<br />

• kath. Kita Kopernikusstraße 160<br />

• kath. Kita Newton-Weg 27<br />

• kath. Kita Bertramstraße 12<br />

• kath. Kita Steinmetzstraße 36<br />

privates Seniorenheim:<br />

• Vereinsstraße 8


Anlage 3:<br />

Auszug aus dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die<br />

Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer<br />

(Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992<br />

§ 14 Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung von<br />

Benutzungsgebühren<br />

(1) Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf<br />

der Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes.<br />

(2) Der Entwurf der Gebührensatzung ist den Verbänden der<br />

Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähigen Unterlagen zur<br />

Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen<br />

anzustreben.<br />

(3) Die in Absatz 2 aufgeführten Verbände können bei einer erheblich<br />

abweichenden Bewertung der beurteilungsfähigen Unterlagen eine<br />

Begründung verlangen.<br />

§ 15 Kosten<br />

(1) Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben die Kosten für die<br />

ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu tragen. Auch<br />

Fehleinsätze können in die Gebührensatzungen als ansatzfähige Kosten<br />

aufgenommen werden.<br />

(2) Die Kreise können die anteiligen Kosten für die Inanspruchnahme der<br />

Leitstellen auf die Träger von Rettungswachen nach § 6 Abs. 2 umlegen,<br />

sofern sie von den Benutzern keine Entgelte erheben. Die Träger von<br />

Rettungswachen nach § 6 Abs. 2 können die von ihnen an den Kreis zu<br />

zahlenden Beträge in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 1 Sätze<br />

1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969(GV. NW. S.712) in der jeweils<br />

geltenden Fassung aufbringen.


Anlage 4: Bewertungsmatrix der 23 geprüften Standorte für die Ratsentscheidung am 05.07.2005<br />

Stadtteil Lage Lärm<br />

(Anteil an<br />

Wohnbebauung<br />

im Umkreis von<br />

300 Metern)<br />

Zentralität<br />

(Luftlinie zum<br />

Kölner Dom)<br />

Distanz<br />

zu FW<br />

(Zahl der FW im<br />

Radius von<br />

1.500/3.000 Meter)<br />

Distanz<br />

zu KH<br />

(Zahl der KH im<br />

Radius von<br />

1.500/3.000<br />

Verfügbarkeit<br />

des notwendigen<br />

Grundstücks<br />

(Ja/Nein)<br />

Flugsicherheit<br />

(Anforderungen der<br />

AV "Hubschrauber")<br />

Einsatztaktik<br />

(Behinderungen)<br />

Realisierung<br />

(Dauer der<br />

Errichtung ab<br />

01.07.05)<br />

0 % = 3<br />

< 10 % = 2<br />

< 30 % = 1<br />

> 30 % = KO<br />

Meter)<br />

< 3.000 Meter = 4<br />

pro KH innerhalb<br />

pro FW innerhalb<br />

von 1.500 Meter 1<br />

< 5.000 Meter = 3 von 1.500 Meter 1<br />

Punkt, pro KH<br />

Punkt, pro FW<br />

< 7.000 Meter = 2 innerhalb von<br />

innerhalb von 3.000<br />

3.000 Meter 0,5<br />

> 7.000 Meter = 1 Meter 0,5 Punkte<br />

Punkte<br />

JA = 2<br />

schwierig = 1<br />

NEIN = KO<br />

JA = 3<br />

wahrscheinlich = 2<br />

eventuell = 1<br />

NEIN = KO<br />

keine = 4<br />

geringe = 3<br />

mäßige = 2<br />

schwere = 1<br />

< ein Jahr = 2<br />

< zwei Jahre = 1<br />

> zwei Jahre = KO<br />

KO-<br />

Kriterium<br />

Summe<br />

Punkte<br />

Anteil an Rang<br />

Maximalpunktzahl<br />

Kalk/ Kalkberg, Kalk-Mülheimer<br />

<strong>Buchforst</strong> Str. 2 4 2 3 2 3 4 2 0 22,0 100% 1<br />

Uniklinik, Ausbau des<br />

Lindenthal bestehenden HLP zu einer<br />

Betriebsstation<br />

Weidenpesch<br />

Feuerwache 5,<br />

Betriebsstation auf neuem<br />

Leitstellengebäude<br />

KO 3 2 6,5 KO 3 2 KO 3 16,5 75% 2<br />

1 3 1,5 3 2 2 4 KO 1 16,5 75% 2<br />

Deutz MESSE, Auenweg 3 4 1 3,5 KO 2 3 KO 2 16,5 75% 2<br />

Niehl<br />

Raderthal<br />

ESSO-Gelände,<br />

Geestemünder Str. 3 2 0,5 1 2 2 3 1 0 14,5 66% 5<br />

Im Grüngürtel, Im<br />

Wasserwerkswäldchen 3 2 1,5 0,5 1 2 4 KO 1 14,0 64% 6<br />

Dellbrück an der Eggerbachstr. 3 1 1 2 1 2 4 KO 1 14,0 64% 6<br />

Ossendorf<br />

Nippes<br />

Merheim<br />

ehem. Parkplatz, Heinrich-<br />

Rohlmann Str. 3 2 0,5 0 2 2 3 1 0 13,5 61% 8<br />

KH St. Vinzenz, Ausbau<br />

des bestehenden HLP zu<br />

einer Betriebsstation<br />

KO 3 0,5 4 KO 3 3 KO 3 13,5 61% 8<br />

Dachbetriebsstation KH<br />

Merheim 1 2 0,5 2 2 3 2 1 0 13,5 61% 8<br />

Poll TÜV, Rolshover Str. 3 3 0,5 2 1 1 3 KO 1 13,5 61% 8<br />

Niehl<br />

ESSO-Gelände, Bernhardt-<br />

Günther Str. 3 1 0,5 0 2 2 3 1 0 12,5 57% 12<br />

Flittard am Stammheimer Deichweg 3 2 0 0 1 2 4 KO 1 12,0 55% 13<br />

Stammheim<br />

Westhoven<br />

am Dünnwalder<br />

Kommunalweg 3 2 0 0 1 2 4 KO 1 12,0 55% 13<br />

Gelände der ehem.<br />

belgischen Kaserne 3 2 0,5 0 KO 2 4 KO 2 11,5 52% 15<br />

Libur An K23, Wahner Str. 3 1 0,5 0 1 2 4 KO 1 11,5 52% 15<br />

Rondorf<br />

Merkenich<br />

An der K31. Im Bereich der<br />

Entsorgungsanlage 3 1 0 0 1 2 4 KO 1 11,0 50% 17<br />

Parkplatz im Bereich der<br />

FORD AG, Marconistr. 3 1 0 0 1 2 4 KO 1 11,0 50% 17<br />

Grengel Flughafen Köln/Bonn 3 1 0 0 2 3 1 1 0 11,0 50% 17<br />

Müngersdorf<br />

Ossendorf<br />

Jahnwiese, Junkersdorfer<br />

Weg 2 2 0,5 1 KO 2 3 KO 2 10,5 48% 20<br />

Butzweilerhof, ehem.<br />

Tower, Hangar und Rollfeld KO 2 0,5 0,5 2 1 4 KO 2 10,0 45% 21<br />

Kreuzfeld an der L43 3 1 0 0 KO 2 4 KO 2 10,0 45% 21<br />

Porz<br />

Ausbau des bestehenden<br />

Landeplatzes am KH Porz<br />

zu einer Betriebsstation<br />

1 1 0,5 1,5 KO KO 2 KO 3 6,0 27% 23


Anlage 5: Entwurf Hubschrauberbetriebsstation Kalkberg (OX2architekten Aachen)


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Terminals<br />

Christoph 3<br />

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Christoph<br />

Rheinland<br />

GAT 3 Hangar 1<br />

Anlage 6: Lageplan Flughafen Köln/Bonn - Übersicht<br />

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Container<br />

Christoph 3<br />

Hubschrauber<br />

Christoph 3<br />

Anlage 6: Lageplan Flughafen Köln/Bonn - Detail<br />

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Container<br />

Christoph<br />

Rheinland<br />

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Hubschrauber<br />

Christoph<br />

Rheinland<br />

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Anlage 7: Landeplatzkonzept der Krankenhäuser in Köln<br />

Roggendorf/Thenhoven<br />

1 Heilig-Geist KH<br />

St. Agatha KH<br />

St. Vinzenz Hospital<br />

Franziskus Hospital<br />

2<br />

Weiden<br />

Worringen<br />

Esch<br />

Bocklemünd/<br />

Mengenich<br />

Widdersdorf<br />

Lövenich<br />

Malteser KH St. Hildegardis<br />

Ev. Krankenhaus Weyertal<br />

KUK<br />

St. Elisabeth KH<br />

KH d. Augustinerinnen<br />

KH St. Antonius<br />

Blumenberg Merkenich<br />

Chorweiler<br />

Fühlingen<br />

Volkhoven SeebergHeimersdorfLindweiler<br />

Pesch<br />

Longerich<br />

Müngersdorf<br />

Junkersdorf<br />

Basisstation (Kalkberg)<br />

HLP nach ICAO Annex 14<br />

Krankenhaus<br />

Ossendorf<br />

Vogelsang<br />

Bickendorf<br />

Braunsfeld<br />

Niehl<br />

Weidenpesch<br />

BilderMauenstöckchenheim<br />

Neu-<br />

Ehrenfeld<br />

Ehrenfeld<br />

Lindenthal<br />

1<br />

Nippesl<br />

Altstadt-<br />

Nord<br />

Altstadt-<br />

Süd<br />

Riehl<br />

Neustadt-Nord<br />

Neustadt-Süd<br />

2<br />

Sülz<br />

RaderBayen- Zollstockberg<br />

thalKletten-<br />

Poll<br />

berg<br />

Marienburg<br />

Meschenich<br />

Raderthal<br />

Rondorf<br />

Immendorf<br />

Deutz<br />

Flittard<br />

Stammheim Höhenhaus<br />

Rodenkirchen<br />

Hahnwald<br />

Godorf<br />

4<br />

Mülheim<br />

<strong>Buchforst</strong><br />

Kalk<br />

Westhoven<br />

Sürth<br />

Buchheim<br />

Vingst<br />

Humboldt<br />

Langel<br />

Dünnwald<br />

Höhenberg<br />

Weiss<br />

Holweide<br />

Gremberghoven<br />

Ensen<br />

Merheim<br />

Ostheim<br />

3<br />

Zündorf<br />

Neubrück<br />

Porz<br />

Kalkberg 4<br />

Ev. Krankenhaus Kalk<br />

Eduardus KH<br />

KKH Amsterdamer Str.<br />

St. Marien Hospital<br />

Dellbrück<br />

Brück<br />

Urbach<br />

Elsdorf<br />

Wahn<br />

Libur<br />

KH Merheim<br />

KH Holweide<br />

KH Porz<br />

Rath/Heumar<br />

Eil<br />

Wahnheide<br />

Lind<br />

Grengel<br />

3


Anlage 8: Summe der Überflugstrecken in Köln<br />

K<br />

I<br />

J<br />

H<br />

L<br />

F<br />

G<br />

A<br />

B<br />

D<br />

E<br />

C<br />

Distanz<br />

K<br />

I<br />

J<br />

H<br />

L<br />

Flugdauer<br />

bei 220 km/h Distanz<br />

F<br />

G<br />

A<br />

B<br />

D<br />

E<br />

C<br />

K<br />

I<br />

J<br />

Flugdauer<br />

bei 220 km/h Distanz<br />

H<br />

L<br />

F<br />

G<br />

A<br />

B<br />

D<br />

E<br />

C<br />

Flugdauer<br />

bei 220 km/h<br />

A AS Mülheim 6.183 101,2 4.203 68,8 14.900 243,8<br />

B AK Ost 5.180 84,8 2.931 48,0 11.100 181,6<br />

C AS Refrath 9.390 153,7 7.227 118,3 8.681 142,1<br />

D AD Heumar 7.855 128,5 6.809 111,4 5.917 96,8<br />

E AS Lind 13.900 227,5 13.800 225,8 4.116 67,4<br />

F AK Süd 5.733 93,8 7.240 118,5 11.500 188,2<br />

G AS Godorf 10.000 163,6 11.500 188,2 11.900 194,7<br />

H AS Klettenberg 5.928 97,0 8.287 135,6 15.800 258,5<br />

I AK West 8.759 143,3 10.900 178,4 11.900 194,7<br />

J AS Bocklemünd 9.361 153,2 10.700 175,1 23.000 376,4<br />

K AS Worringen 14.900 243,8 15.400 252,0 28.100 459,8<br />

L AS Niehl 9.892 161,9 9.295 152,1 21.600 353,5<br />

Summe<br />

Differenz zu Köln Mitte<br />

KÖLN-Mitte Kalkberg FKB<br />

107.081 1752,2 108.292 1772,1 168.514 2757,5<br />

1,1% 57,4%


Anlage 9: Anforderungen an die Hindernisfreiheit von 4,5 %


Anlage 10: Bahn- und Straßenunterführungen in <strong>Buchforst</strong> mit geplanten Verbesserungen<br />

Bahnunterführungen:<br />

A „Karlsruher Straße“<br />

<strong>B1</strong> „Kalk-Mülheimer Straße“<br />

B2 „Kalk-Mülheimer Straße“<br />

C „Waldecker Straße“<br />

D „Heidelberger Straße“<br />

Straßenunterführung:<br />

E „Kalk-Mülheimer Straße / B55a“<br />

A<br />

B2<br />

<strong>B1</strong><br />

E<br />

C<br />

D


Anlage 12: Parktypologien<br />

Drei verschiedene Parktypologien passen sich der Diversität des Gebiets<br />

an und offerieren unterschiedlichste Aufenthaltsqualitäten.<br />

Quelle: „Rechtsrheinische Perspektiven“ – Bernd Streitberger u.a.; Auszug Grafik auf<br />

Seite 170 mit Genehmigung des Herausgebers


Anlage 13


Der Oberbürgermeister 11.11.2011<br />

An alle Mitglieder<br />

des Rates<br />

des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales<br />

des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft<br />

des Gesundheitsausschusses<br />

des Liegenschaftsausschusses<br />

des Stadtentwicklungsausschusses<br />

des Finanzausschusses<br />

der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)<br />

der Bezirksvertretung 8 (Kalk)<br />

der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)<br />

Weiterplanung und Bau einer Rettungshubschrauberbetriebsstation für Köln<br />

4300/2011<br />

Gremium Sitzungsdatum<br />

Gesundheitsausschuss 15.11.2011<br />

AVR/Vergabe/Internationales 12.12.2011<br />

Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft 12.12.2011<br />

Liegenschaftsausschuss 08.12.2011<br />

Stadtentwicklungsausschuss 15.12.2011<br />

Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 15.12.2011<br />

Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.12.2011<br />

Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.12.2011<br />

Gesundheitsausschuss 13.12.2011<br />

Finanzausschuss 19.12.2011<br />

Rat 20.12.2011<br />

Ich bitte darum, die Vorlage zu den jeweiligen Sitzungsterminen bereit zu halten.<br />

gez. Roters<br />

Anlage

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