A B1 C D E - Stadtteilzentrum Buchforst
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Presse-Information<br />
11.11.2011 - 1514<br />
Pressekonferenz<br />
Dienstag, 15. November 2011, 11 Uhr<br />
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Laurenzplatz 4, 50667 Köln<br />
Redaktionsbüro 0221/221-26456<br />
Gregor Timmer (gt) 0221/221-26487<br />
Jürgen Müllenberg (jm) 0221/221-26488<br />
Stefan Palm (pal) 0221/221-22144<br />
Inge Schürmann (is) 0221/221-26489<br />
Nicole Trum (nit) 0221/221-26785<br />
Jörg Wehner (jö) 0221/221-25399<br />
Telefax 0221/221-26486<br />
E-Mail presseamt@stadt-koeln.de<br />
Internet www.stadt-koeln.de/1/presseservice/<br />
Berufsfeuerwehr der Stadt Köln, Führungs- und Schulungszentrum, Raum 111<br />
Scheibenstraße 13<br />
Köln-Weidenpesch<br />
Rettungshubschrauberstation für Köln<br />
Stadtdirektor und Feuerwehr erläutern die aktuelle Ratsvorlage<br />
Für die weitere Planung und den Bau der neuen Rettungshubschrauberstation auf dem<br />
Kalkberg hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die nun den politischen Gremien<br />
zur Entscheidung vorliegt: zunächst im Gesundheitsausschuss am 15. November, später<br />
in weiteren Gremien sowie abschließend im Rat voraussichtlich am 20. Dezember.<br />
Gemäß der aktuellen Planung soll die Station für den Rettungshubschrauber „Christoph<br />
3“ und den Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ ab kommendem Jahr<br />
direkt neben der Stadtautobahn auf dem erhöhten Geländeteil der ehemaligen Chemischen<br />
Fabrik Kalk, dem so genannten „Kalkberg“ gebaut werden. Im Dezember jährt<br />
sich die Indienststellung des Rettungshubschraubers zum vierzigsten Mal.<br />
Die Ratsvorlage sichert die Zukunft der Luftrettung in Köln und berücksichtigt dabei die<br />
Interessen der Anwohner nach Lärmschutz. Sie behandelt außerdem die Problematik<br />
der Altlasten im Bereich des Kalkbergs im öffentlichen Teil.<br />
Seit 2004 wird ein neuer Standort für beide Hubschrauber gesucht. Bereits am 5. Juli<br />
2005 hatte sich der Rat mit großer Mehrheit nach einer umfangreichen Vorauswahl aus<br />
23 Grundstücken für den Kalkberg entschieden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte<br />
hierfür im Oktober 2008 die luftrechtliche Genehmigung erteilt. Die Klage einer Anwohnerin<br />
verzögerte bislang jedoch die Verwirklichung.<br />
Vor einem Jahr, im Oktober 2010, ordnete die Bezirksregierung Düsseldorf wegen des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses an einer funktionsfähigen Luftrettung die sofortige<br />
Vollziehung an, die ein Beginn der Bauarbeiten ungeachtet der anhängigen Klage<br />
ermöglicht. Zwischenzeitlich ist die letzte denkbare Alternative für den Standort, der<br />
Flughafen Köln-Bonn, entfallen.<br />
Alle Presse-Informationen auch tagesaktuell unter www.stadt-koeln.de/1/presseservice/
Seite 2<br />
Der Ratsbeschluss von 2005 sah für den Bau und Betrieb der Rettungshubschrauberstation<br />
ein Investorenmodell vor. Dem Rat wird nun zur Entscheidung vorgelegt, Bau<br />
und Betrieb in Eigenregie der Stadt durchzuführen. Das Grundstück befindet sich derzeit<br />
nicht im Eigentum der Stadt. Dieses Grundstück soll nach dem Abwägungsprozess aus<br />
wirtschaftlichen Gründen angekauft werden. In einer gesonderten Vorlage für den nicht<br />
öffentlichen Teil werden die unterschiedlichen Möglichkeiten, den Kalkberg zu nutzen,<br />
Ankauf oder Miete, dargestellt und bewertet.<br />
Der Bau der Rettungshubschrauberstation wird von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit<br />
begleitet, unter anderem ist geplant, am 28. November 2011 eine Bürgerinformationsveranstaltung<br />
durchzuführen.<br />
Stadtdirektor Guido Kahlen, Stephan Neuhoff, Direktor der Berufsfeuerwehr Köln, Prof.<br />
Dr. Drösemeier, Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, sowie Prof. Dr. Dr.<br />
Alex Lechleuthner, Abteilungsleiter Rettungsdienst bei der Berufsfeuerwehr, werden Ihnen<br />
in einem Pressegespräch am Dienstag, 15. November 2011, die Vorlage erläutern.<br />
Zur Berichterstattung laden wir Sie herzlich ein.<br />
- jm -
Der Oberbürgermeister<br />
Dezernat, Dienststelle<br />
I/37/374/1<br />
Vorlagen-Nummer<br />
4300/2011<br />
Freigabedatum<br />
11.11.2011<br />
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung<br />
Betreff<br />
Weiterplanung und Bau einer Rettungshubschrauberbetriebsstation für Köln<br />
Beschlussorgan<br />
Rat<br />
Gremium Datum<br />
Gesundheitsausschuss 15.11.2011<br />
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.12.2011<br />
Liegenschaftsausschuss 08.12.2011<br />
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.12.2011<br />
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 12.12.2011<br />
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.12.2011<br />
Gesundheitsausschuss 13.12.2011<br />
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 15.12.2011<br />
Stadtentwicklungsausschuss 15.12.2011<br />
Finanzausschuss 19.12.2011<br />
Rat 20.12.2011<br />
Beschluss:<br />
Beschlussvorschlag einschließlich Deckungsvorschlag, Alternative<br />
1. Der Rat nimmt unter Bezug auf seinen Beschluss vom 05.07.2005 (Top 4.1.1 und Top<br />
9.12, Ds-Nr. 0851/005 und Ds-Nr. 0444/005) die folgenden Sachstände zur Kenntnis:<br />
1.1 Keine Standortalternativen mehr<br />
Mit der Absage der Geschäftsführung des Flughafen Köln/Bonn vom 01.06.2011 zur<br />
Unterbringung der beiden Luftrettungs-Hubschraubersysteme auf dem Flughafen<br />
Köln-Bonn entfällt die letzte Alternative zum Kalkberg.<br />
1.2 Luftrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21.10.2008<br />
(Amtsblatt der Bezirksregierung Köln 2008, S. 390 ff.)<br />
Die beiden Rettungshubschrauber leisten Luftrettungsdienste ausschließlich tagsüber
2<br />
im Sichtflug. Die Einsätze im Sommer liegen in einem Zeitfenster von 07:00 Uhr bis<br />
Sonnenuntergang; im Winter von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Im Einzelfall<br />
ist die Rückkehr von Einsätzen zum Verbleib auf der Betriebsstation auch nach Sonnenuntergang<br />
notwendig. In der Nacht werden grundsätzlich Rettungswagen (RTW)<br />
eingesetzt.<br />
Die Genehmigung ist vom Verwaltungsgericht Köln am 20.07.2011 durch erstinstanzliches<br />
Urteil aus formalen Gründen bestätigt worden. Die Kläger haben fristgerecht einen<br />
Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil gestellt. Das VG Köln hat die<br />
Gerichtsakten dem OVG Münster zur Entscheidung übersandt.<br />
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 28.10.2010 die sofortige Vollziehbarkeit ihrer<br />
Genehmigung angeordnet und damit das vorrangige dringende öffentliche Interesse<br />
an der Errichtung der Station für die Luftrettung in Köln und der Region festgestellt.<br />
Die derzeitige Grundstückseigentümerin hat der Stadt Köln - unabhängig von dem geplanten<br />
Eigentumsübergang auf die Stadt - bereits am 01.12.2010 die Nutzung der<br />
Liegenschaft zur Errichtung und zum Betrieb der Hubschrauberstation angeboten.<br />
1.3 Baurecht<br />
Die Grundstückseigentümerin hat aufgrund der Vorgabe der Stadt Köln einen städtebaulichen<br />
Wettbewerb in Form einer Architektenmehrfachbeauftragung für die Hubschrauberbetriebsstation<br />
durchgeführt. Dazu wurde eine Jury gebildet, der u.a. Mitglieder<br />
des Stadtentwicklungsausschusses angehörten. Die Firma OX2 (Aachen) wurde<br />
als Sieger gekürt. Der Siegerentwurf des Architektenbüros OX2 ordnet und gestaltet<br />
die Station auf der <strong>Buchforst</strong> abgewandten Süd-West-Seite des Kalkberges so,<br />
dass sie zusammen mit der Kuppe des Kalkberges eine Lärmschutzwirkung für <strong>Buchforst</strong><br />
bildet.<br />
Die Grundstückseigentümerin hat auf dieser Grundlage den Bauantrag für die Hubschrauberbetriebsstation<br />
gestellt. Die Baugenehmigung liegt erteilungsreif beim Bauaufsichtsamt<br />
der Stadt Köln vor.<br />
1.4 Wechsel vom Investoren- zum Eigenregiemodell<br />
Die Verwaltung hat, u.a. aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom<br />
29.10.2009 zum Bau der Messehallen, von dem am 05.07.2005 noch vorgesehenen<br />
Investorenmodell Abstand genommen.<br />
Da kein Mietvertrag mit dem Investor zustande gekommen ist, hat die Verwaltung Mittel<br />
zur Begleichung der Schadensersatzleistungen in Höhe von 558.500 € an den privaten<br />
Investor für dessen Aufwendungen für Planung und Genehmigung in den Haushalt<br />
eingestellt (Hauptausschuss 23.08.2010, Top 12.1 nicht öffentlicher Teil). Eine<br />
weitere Forderung des Investors wird geprüft.<br />
Entsprechend der mündlichen Zusage der Verwaltung im Hauptausschuss am<br />
23.08.2010, keine weiteren externen Planungsaufträge zu vergeben, konnten die vorhandenen<br />
Defizite durch verwaltungsinterne Eigenleistung bisher nur teilweise ausgeglichen<br />
werden. Deshalb sind in Einzelbereichen - z.B. zu der Erschließungsstraße –<br />
noch Planungsaufträge erforderlich.
1.5 Lärmschutzmaßnahmen<br />
3<br />
Die Verwaltung hat alle Prüfaufträge aus dem Ratsbeschluss vom 05.07.2005 (Niederschrift<br />
Seite 54 – 59) abgearbeitet (Anlage 1).<br />
Zur Steigerung der Lebensqualität sind gemäß dem o.g. Ratsbeschluss (Niederschrift<br />
Seite 57 oben) im ohnehin bereits sehr stark belasteten Stadtteil <strong>Buchforst</strong> zusätzliche<br />
die Lärmbelastung verringernde Maßnahmen geplant, beschlossen oder stehen vor<br />
der Umsetzung:<br />
• Veränderte Gestaltung der Waldecker Straße im Jahre 2012 mit nur noch zwei<br />
Fahrspuren und einem Kreisverkehr an der Zufahrt zur Stadtautobahn; mit der<br />
Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden auch positive Auswirkungen für die<br />
örtliche Geschäftswelt erwartet (Rat 14.07.2011, Top 10.18, Vorlagen-Nr.<br />
1364/2011)<br />
• Lärmoptimierter Asphalt für die Stadtautobahn B 55 a vom Autobahnkreuz Köln-<br />
Ost bis zur Rampe der Zoobrücke (Verkehrsausschuss 28.06.2011, Top 4.5, Vorlagen-Nr.<br />
0368/2011) ab 2014/15<br />
2. Vor diesem Hintergrund bestätigt der Rat seine Entscheidung für den Standort „Kalkberg“<br />
vom 05.07.2005.<br />
3. In Abänderung seines Beschlusses vom 05.07.2005 beauftragt der Rat die Verwaltung,<br />
anstelle der Anmietung (Investorenmodell) nun in eigener Regie die noch notwendigen<br />
Planungen, Ausschreibungen, die Erschließung und den Bau der gemeinsamen<br />
Hubschrauberstation für den Rettungshubschrauber Christoph 3 (RTH) und<br />
den Intensivtransporthubschrauber Christoph Rheinland (ITH) auf dem „Kalkberg“ zur<br />
Sicherstellung des Luftrettungsdienstes in Köln und der Region durchzuführen.<br />
4. Der Rat akzeptiert, dass durch den Systemwechsel zum Eigenregiemodell zusätzliche<br />
Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu gehören die Vergabe von Planungsaufträgen an<br />
Externe sowie die Kalkulation eines zusätzlichen Risikozuschlages.<br />
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Grundstück „Kalkberg“ zu erwerben (siehe<br />
nicht-öffentliche Beschlussvorlage Nr. 4301/2011).<br />
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das in der luftrechtlichen Genehmigung vom<br />
21.10.2008 aufgetragene Lärmschutzprogramm für Gebäude mit besonders lärmsensiblen<br />
Einrichtungen im Abstand von bis zu 1.000 Meter in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde<br />
zu planen, umzusetzen oder den Eigentümern passive Lärmschutzmaßnahmen<br />
zu ermöglichen. In diesem Radius befinden sich in städtischer oder<br />
privater Trägerschaft 13 Kindergärten, 9 Schulen und 1 Seniorenheim<br />
(Anlage 2).<br />
7. Zum Ausgleich der besonderen Belastung des Stadtteils <strong>Buchforst</strong> wird die Verwaltung<br />
beauftragt, in Kooperation mit der RheinEnergie AG ein Konzept für die Gestaltung<br />
und Illumination der 4 Bahnunterführungen in der Karlsruher Straße, Kalk-<br />
Mülheimer-Straße, Waldecker Straße und Heidelberger Straße (letztere im Rahmen<br />
des Programms „Mülheim 2020“) sowie für die Straßenunterführung der Kalk-<br />
Mülheimer-Straße unter der B 55a zu entwickeln. Dieses Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept<br />
soll als Eingangstor für den Stadtteil <strong>Buchforst</strong> insbesondere die Barrie-
4<br />
rewirkung der Unterführungen vermindern.<br />
8. Die Gesamtkosten zur Errichtung der Rettungshubschrauberstation am Kalkberg belaufen<br />
sich nach der derzeitigen Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung auf<br />
11.342.500 €.<br />
Die investiven Kosten von 10.917.500 € enthalten die Kosten für die restliche Planungen,<br />
Ausschreibungen, den Hochbau und Tiefbau, die Erschließung sowie die Kosten<br />
für die Ersteinrichtung.<br />
Zur Finanzierung der investiven Kosten beschließt der Rat über die bereits im Haushalt<br />
veranschlagten Mittel von 9.459.200 € hinaus die zusätzliche Veranschlagung von<br />
1.458.300 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst<br />
bei Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3703-0212-8-1000,<br />
Neubau RTH-Station, Haushaltsjahr 2012, im Rahmen des Veränderungsnachweises.<br />
Dieser Betrag enthält, bezogen auf die Baukosten, einen Risikozuschlag von 20%.<br />
Für Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum<br />
Hpl. 2012 einmalig Mittel i.H.v. 400.000 € im Teilergebnisplan 0212 zusätzlich bereit<br />
gestellt (siehe 4.3). Die benötigten Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit von 25.000 € stehen<br />
im Teilergebnisplan 0212 zur Verfügung.<br />
Der Rat erkennt die Notwendigkeit für die Beschaffung der Ersteinrichtung der Rettungshubschrauberbetriebsstation<br />
in Höhe von 140.000 € an.<br />
Nach Abzug der bereits freigegebenen Mittel von 558.500 € für Schadenersatzleistungen<br />
an den Investor (siehe Punkt 1.4) und vorab notwendiger Beschaffungen i.H.v.<br />
13.300 € beschließt der Rat die erste Freigabe der zur Finanzierung der Maßnahmen<br />
notwendigen bereits veranschlagten Mittel in Höhe von 8.887.400 €, Haushaltsjahr<br />
2011 bei Finanzstelle 3703-0212-8-1000, Neubau RTH-Station i.H.v. 7.526.400 € und<br />
bei Finanzstelle 6601-1201-8-8104, Erschließung Kalkberg i.H.v. 1.361.000 €.<br />
Die Finanzierung der Kosten für den Ankauf des Grundstückes beschließt der Rat mit<br />
der Vorlage im nicht-öffentlichen Teil (Vorlagen-Nr. 4301/2011).<br />
Die Vertreter der Kostenträger (Krankenkassen) haben bei einem Erörterungsgespräch<br />
im Vorgriff auf das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 (2) Rettungsgesetz NRW<br />
die Übernahme der bisher im Verfahren ermittelten Kosten für die Errichtung der Betriebsstation<br />
in Aussicht gestellt.<br />
(Anlage 3 – Auszug aus dem Rettungsgesetz NRW)<br />
Sowohl der Rettungs- als auch der Intensivtransporthubschrauber werden mit Inbetriebnahme<br />
der Station auf dem Kalkberg auf Satzungen umgestellt, um die 100%ige<br />
Refinanzierung zu sichern.<br />
9. Die Verwaltung wird beauftragt, die im November 2011 begonnene Bürgerinformation<br />
fortzusetzen.<br />
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung des FKB dem derzeitigen Interimsbetrieb<br />
auf dem Flughafen Köln/Bonn bis zum Umzug der Hubschrauber auf<br />
den Kalkberg zustimmt.
Alternative:<br />
Da es nach der Prüfung von mehr als 30 Alternativen in Köln keinen weiteren Standort gibt,<br />
der mittel- und langfristig die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen einer Hubschrauberbetriebsstation<br />
im Luftrettungssystem für Köln und die Region erfüllt, kann keine<br />
realisierbare Alternative vorgeschlagen werden.<br />
5
Haushaltsmäßige Auswirkungen<br />
Nein<br />
6<br />
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 10.917.500 €<br />
%<br />
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.000.000 €<br />
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 425.000 €<br />
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %<br />
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2015<br />
a) Personalaufwendungen €<br />
b) Sachaufwendungen etc. siehe unten €<br />
c) bilanzielle Abschreibungen 229.600 €<br />
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:<br />
a) Erträge siehe unten €<br />
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 20.000 €<br />
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:<br />
a) Personalaufwendungen €<br />
b) Sachaufwendungen etc. €<br />
Beginn, Dauer<br />
Ergänzungen zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen<br />
Eine Bezifferung der laufenden Folgeaufwendungen ist derzeit nicht möglich. Es wird jedoch<br />
aktuell davon ausgegangen, dass die Einsparungen durch die Aufgabe der Interimslösung<br />
am Flughafen Köln/Bonn höher sein werden als die laufenden Folgekosten der Hubschrauberbetriebsstation<br />
auf dem Kalkberg.<br />
Mit Inbetriebnahme der Station auf dem Kalkberg werden sowohl der Rettungs- als auch der<br />
Intensivtransporthubschrauber auf Satzungen umgestellt. Mit Ausnahme der Kosten für den<br />
Lärmschutz und die Öffentlichkeitsarbeit i.H.v. 425.000 € wird somit eine 100%ige Refinanzierung<br />
der sonstigen laufenden Kosten sichergestellt (siehe auch Punkt 5).<br />
Begründung<br />
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen<br />
Hinweis<br />
Ergänzend zu dieser öffentlichen Beschlussvorlage wird im nicht-öffentlichen Teil eine Beschlussvorlage<br />
betreffend "Ankauf der Liegenschaft Kalkberg für die Rettungshubschrauberbetriebsstation"<br />
vorgelegt (Vorlagen-Nr. 4301/2011). Die nicht-öffentliche Beschlussvorlage<br />
beinhaltet ausschließlich verschiedene Optionen, wie die Stadt Köln die Nutzung des Kalk-
7<br />
bergs zur Errichtung einer Rettungshubschrauberstation sicher stellen kann (Kauf / Miete).<br />
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Vorlage wird die sonst übliche Beratungsfolge<br />
(Liegenschaftsausschuss, Rat) um die Gremien Gesundheitsausschuss und Finanzausschuss<br />
ergänzt; so ist diesen Ausschüssen eine Gesamtbeurteilung möglich.<br />
0 Zusammenfassung<br />
Der Rat hat am 05.07.2005 der Standortplanung für die Hubschrauberbetriebsstation auf<br />
dem Kalkberg zugestimmt.<br />
Die Hubschrauberbetriebsstation sollte von einem privaten Investor nach den Vorgaben<br />
der Verwaltung errichtet und finanziert sowie nach Fertigstellung durch die Stadt Köln<br />
angemietet werden.<br />
Die vergaberechtlich einwandfreie Gestaltung derartiger Investorenmodelle (PPP) birgt<br />
erhebliche Risiken. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung nun vor, die Standortentscheidung<br />
des Rates rechtssicher durch eine Eigenerrichtung der Hubschrauberbetriebsstation<br />
auf dem anzukaufenden Grundstück des Kalkberges umzusetzen.<br />
Planungsgrundlage ist weiterhin der Entwurf des Architekturbüros OX2 aus Aachen, welches<br />
2006 als Gewinner der Architektenmehrfachbeauftragung hervorgegangen ist.<br />
Durch den Wechsel vom Investorenmodell zur Realisierung in Eigenregie sind teilweise<br />
jedoch ergänzende Neu- bzw. Überplanungen erforderlich.<br />
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 21.10.2008 die luftrechtliche Genehmigung der<br />
Hubschrauberbetriebsstation erteilt und am 28.10.2010 die sofortige Vollziehung angeordnet.<br />
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 20.07.2011 die (einzige) Klage gegen die<br />
Genehmigung zurückgewiesen. Die Kläger haben beim Verwaltungsgericht Köln fristgerecht<br />
die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Münster beantragt.<br />
Zur Steigerung der Lebensqualität im Stadtteil <strong>Buchforst</strong> sind zahlreiche den Lärm verringernde<br />
Maßnahmen geplant, beschlossen oder stehen vor der Umsetzung (z.B. Umgestaltung<br />
der Waldecker Straße oder lärmoptimierter Asphalt für die Stadtautobahn).<br />
In den letzten Jahren wurde die Standortentscheidung „Kalkberg“ von der Verwaltung<br />
mehrfach überprüft und bestätigt. Mit der Absage der Geschäftsführung des Flughafen<br />
Köln/Bonn vom 01.06.2011 scheidet der Flughafen als letzte Alternative für eine dauerhafte<br />
Stationierung der beiden Hubschrauber endgültig aus.<br />
1 Historie und Sachstand der gemeinsamen Rettungshubschrauberstation in Köln<br />
Mit dem Ratsbeschluss vom 05.07.2005 (Ds-Nr. 0444/005), in dem der Planung für eine<br />
gemeinsame Hubschrauberbetriebsstation (HBS) auf dem Kalkberg zugestimmt wurde,<br />
erhielt die Verwaltung den Auftrag, die für die Realisierung dieser HBS erforderlichen<br />
planungsrechtlichen Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Luftaufsicht<br />
(Bezirksregierung Düsseldorf) zu schaffen und die Errichtung und Finanzierung über<br />
einen privaten Investor sicherzustellen sowie Mietverhandlungen mit dem Eigentümer<br />
des Kalkbergs aufzunehmen.<br />
Im Vorfeld waren zunächst 23 Standorte für die gemeinsame Hubschrauberbetriebsstation<br />
geprüft worden. Nach der allen Standorten zugrunde gelegten Bewertungsmatrix zur
8<br />
Ratsentscheidung am 05.07.2005 (Anlage 4) ging der Kalkberg mit deutlichem Abstand<br />
als Standort mit der höchsten Eignungspunktzahl hervor.<br />
Die Stadt hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf die luftrechtliche Genehmigung beantragt.<br />
Alle hierfür erforderlichen Gutachten hat die Eigentümerin des Kalkberges in Auftrag<br />
gegeben. Die Stadtverwaltung hat mit der Grundstückseigentümerin Mietverhandlungen<br />
geführt; ein Mietvertrag ist aber wegen fehlender Informationen durch die Eigentümerin<br />
über die endgültige Kostenbelastung nicht zustande gekommen. Die Grundstückseigentümerin<br />
hat die Baugenehmigung beantragt.<br />
Die Kosten für die Hochbaumaßnahme wurden im Rahmen des Investorenmodells mit<br />
einer Anmietung von 25 Jahren durch die Stadt Köln vom Investor für die Mietkostenberechnung<br />
ursprünglich auf 2,5 Mio. € geschätzt. Unter Berücksichtigung der ausstehenden<br />
Planungen, der erforderlichen Ausschreibungen, den Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen,<br />
der Erschließung, der Einrichtung sowie der Kosten für das begleitende Lärmschutzprogramm<br />
gemäß der luftrechtlichen Genehmigung ergeben sich aktuell Gesamtkosten<br />
in Höhe von 11.342.500 € bei eigener Errichtung durch die Stadt Köln.<br />
Aus verschiedenen Gründen (z.B. Risiko eines langen Rechtstreites über die luftrechtliche<br />
Genehmigung) wurden in den letzten Jahren immer wieder alte und neue Standortalternativen<br />
zum Kalkberg geprüft. Zuletzt kam nur noch der Flughafen Köln/Bonn, wo<br />
derzeit auch beide Hubschraubersysteme übergangsweise stationiert sind, als ernsthafte<br />
Alternative zum Kalkberg für den endgültigen Standort einer Hubschrauberbetriebsstation<br />
in Frage (Bewertung siehe Punkt 2.3).<br />
Der Gesundheitsausschuss wurde in seiner Sitzung am 16.11.2010 umfassend über die<br />
Entwicklung seit Ratsbeschluss 2005 sowie den Sachstand informiert (Vorlagen-Nr.<br />
3996/2010). Weitere Informationen folgten in den Sitzungen am 22.02., 29.03., 17.05.,<br />
05.07. und am 04.10.2011. Die Bezirksvertretungen Kalk (02.12.2010, 21.06. und<br />
29.09.2011), Mülheim (06.12.2010 und 26.09.2011) und Innenstadt (09.12.2010) wurden<br />
ebenfalls über die Hubschrauberbetriebsstation informiert. Die Verwaltung hat unter anderem<br />
mitgeteilt, dass anstelle des ursprünglich für den Standort Kalkberg geplanten,<br />
nach aktuellem EU-Recht jedoch vergaberechtlich bedenklichen Investorenmodells nunmehr<br />
geprüft werde, die Hubschrauberbetriebstation in Eigenregie zu errichten.<br />
2 Vergleich der Standorte Kalkberg und Flughafen Köln/Bonn<br />
2.1. Kalkberg<br />
2.1.1 Luftrechtliche Genehmigung<br />
Am 21.10.2008 hat die zuständige Luftaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf,<br />
die luftrechtliche Genehmigung für die Hubschrauberbetriebsstation auf dem<br />
Kalkberg erteilt. Diese Genehmigung wurde von einer Einzelperson beklagt. Die Klägerin<br />
ist verstorben, die Erben haben die Klage fortgeführt. Das Verwaltungsgericht<br />
Köln hat am 20.07.2011 die Klage aus formalen Gründen abgewiesen und keine Berufung<br />
zugelassen. Die Klägerseite hat fristgerecht einen Antrag auf Zulassung der Berufung<br />
gegen das Urteil beantragt und begründet. Das VG Köln hat die Gerichtsakten<br />
zur Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht in Münster weitergeleitet.<br />
Auf Antrag der Stadt Köln hat die Bezirksregierung Düsseldorf am 28.10.2010 die so-
9<br />
fortige Vollziehung der luftrechtlichen Genehmigung angeordnet. Von der Genehmigung<br />
kann jederzeit Gebrauch gemacht werden.<br />
2.1.2 Altlastensituation am Kalkberg<br />
Der Kalkberg ist beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt als Altlast unter der Altlastennummer<br />
80206 erfasst.<br />
Zur Sanierung des Kalkberges wurde 1999 mit der Eigentümerin ein Sanierungsvertrag<br />
geschlossen. Ziel des Vertrages war die Verminderung von Schadstoffausträgen<br />
aus dem Kalkberg in das Grundwasser. Hierzu wurde das Plateau des Kalkberges<br />
neu modelliert und mit einer wasser-schwerdurchlässigen Deckschicht versehen. Das<br />
auf dem Plateau anfallende Niederschlagswasser wird über Rinnen einer neu errichteten<br />
Versickerungsanlage zugeführt. Die Maßnahmen wurden unter gutachterlicher<br />
Begleitung bis 2004 durchgeführt.<br />
Der Sanierungsvertrag sieht die Erstellung eines Konzeptes zur langfristigen Eigenkontrolle<br />
des Sanierungsbereiches vor. In diesem Zusammenhang wurden Anfang<br />
2011 zusätzliche Grundwassermessstellen errichtet.<br />
Bei der ersten Beprobung dieser Messstellen wurden erhöhte Werte für Cyanide ermittelt.<br />
Diese Überschreitungen waren dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt neu,<br />
zumal alle seit den 80er-Jahren durchgeführten Untersuchungen keine relevanten<br />
Hinweise für diese Parameter ergaben.<br />
Die nunmehr vorliegenden Daten reichen aus, um erkennen zu können, dass im<br />
Abstrom des Kalkberges Grundwasserbeeinträchtigungen durch Cyanide und Chloride<br />
vorhanden sind. Die Herstellung der Abdeckungsschicht auf dem Kalkberg zur Verringerung<br />
des Sickerwassereintrages hat beim Schadstoff Chlorid bereits zu einer<br />
Verbesserung im Grundwasser geführt.<br />
Für Cyanide wird eine Geringfügigkeitsschwelle von 50 µg/l angegeben. Im Abstrom<br />
des Kalkberges wurden jedoch zeitweise über 300 µg/l gemessen. Eine Überschreitung<br />
des Geringfügigkeitsschwellenwertes bedeutet zwar nicht das Vorliegen einer<br />
akuten Gefahr, es sind jedoch gemäß § 13 (1) Bundes-Bodenschutzgesetz weitere<br />
Sachverhaltsermittlungen durchzuführen.<br />
Um entscheiden zu können, worin genau die Ursache der Belastungen liegt, sind weitere<br />
umfangreiche Untersuchungen erforderlich. Diese Untersuchungen werden nach<br />
Schätzungen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ca. 2 bis 5 Jahre dauern.<br />
Die Ergebnisse der letzten drei Monitoringreihen aus Februar 2011, Mai 2011 und Juli<br />
2011, lassen die begründete Vermutung zu, dass entweder der Kalkberg nur untergeordnet<br />
an der Gesamtemission beteiligt ist oder die Schadstoffe nur bei außergewöhnlich<br />
hohen Grundwasserständen emittieren.<br />
Der Bau der Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg wird die Altlastensituation<br />
verbessern, weil hierdurch eine weitere Abdichtung des Kalkberges erfolgt, was ein<br />
Auswaschen von Schadstoffen aus dem Berg in das Grundwasser weiter erschwert.<br />
Durch ingenieurgeologische Gutachten wurde nachgewiesen, dass die abgelagerten<br />
Abfälle die geplante Maßnahme nur in geringem Maße beeinflussen und dem Betrieb<br />
einer Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg nicht entgegen stehen. Eine Ab-
10<br />
tragung des Kalkberges ist ausgeschlossen. Die Eignung des Kalkberges für die Errichtung<br />
und den Betrieb der Hubschrauberbetriebsstation ist deshalb dauerhaft gesichert.<br />
2.1.3 Auswirkungen des Altlastenproblems<br />
Bis auf Weiteres bestehen allerdings Unsicherheiten hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen,<br />
da eine abschließende Bewertung des Grundwasserschadens kurzfristig<br />
nicht möglich ist. In den nächsten 2 bis 5 Jahren werden für die Ursachen- und Sachverhaltsermittlung<br />
Kosten in Höhe von ca. 300.000 € anfallen. Derzeit geht das Umwelt-<br />
und Verbraucherschutzamt davon aus, dass unabhängig von den vorgenannten<br />
Ursachenuntersuchungen zusätzlich in den nächsten 20 Jahren Grundwasseruntersuchungen<br />
als Nachsorgemaßnahme erforderlich sind. Die Kosten für die Nachsorge<br />
werden auf insgesamt bis zu ca. 50.000 € (rd. 2.500 € pro Jahr) geschätzt.<br />
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt erwartet nicht, dass künftig eine Sanierung<br />
des Grundwasserschadens als verhältnismäßig bewertet und damit erforderlich wird.<br />
Sollte jedoch der als unwahrscheinlich betrachtete Sanierungsfall eintreten, lägen die<br />
Kosten über dem Grundstückswert.<br />
Selbst im ungünstigsten Fall kann der Dienstbetrieb der Luftrettung ungehindert fortgeführt<br />
werden. Eine Totalsanierung, dass heißt Abtrag des Kalkberges, ist definitiv<br />
ausgeschlossen.<br />
Die Folgekosten aus dem Sanierungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der Grundstückseigentümerin<br />
sind grundsätzlich von der Grundstückseigentümerin zu tragen<br />
(siehe §§ 4 (2), 9 (2), 13 und 15 (2) Bundes-Bodenschutzgesetz) und sind daher nicht<br />
in den Gesamtkosten in Höhe von 11,34 Mio. € enthalten.<br />
Weitere Erläuterungen enthält die Beschlussvorlage im nicht-öffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer<br />
4301/2011).<br />
2.1.4 Gefährdungseinschätzung betreffend Kampfmittel<br />
Der Bereich des heutigen Kalkberges lag während des 2. Weltkrieges im Bombenabwurfgebiet<br />
der alliierten Angriffe. Damals war der Kalkberg ein Ringwall, der erst nach<br />
dem Krieg bis in das Jahr 1970 aufgefüllt wurde. Eventuell noch vorhandene „Blindgänger“<br />
würden demnach heute in großer Tiefe liegen.<br />
Der zuständige Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf hat 2005 eine<br />
Gefährdungsabschätzung vorgenommen. Mit Schreiben vom 06.06.2005 hat die Bezirksregierung<br />
mitgeteilt, dass die Wahrscheinlichkeit, bei Tiefbaumaßnahmen auf<br />
Blindgänger des 2. Weltkrieges zu treffen, beim Kalkberg genau so hoch sei, wie bei<br />
allen anderen Bombenabwurfgebieten Kölns. Aufgrund der intensiven nachkriegszeitlichen<br />
Umgestaltung des Kalkberges sei ein Auftreten jedoch sehr unwahrscheinlich,<br />
wenn auch nicht vollständig auszuschließen. Mit den geplanten Bauarbeiten kann aus<br />
Sicht des Kampfmittelräumdienstes begonnen werden.<br />
2.1.5 Anmietung bzw. Erwerb des Kalkberges<br />
Entsprechend der nun vorliegenden Risikobewertung wurde das zuletzt formulierte<br />
Kaufangebot seitens der Stadt zunächst nicht weiter verhandelt. Geprüft wurden verschiedene<br />
Optionen mit dem Ziel, das Altlastenrisiko bis zur endgültigen Klärung des
11<br />
Altlastenstatus bei der derzeitigen Eigentümerin zu belassen. Nach dem Ergebnis der<br />
Prüfung und Abwägung ist der Ankauf des Kalkbergs aus wirtschaftlicher Sicht die<br />
günstigste Lösung. Siehe hierzu die Beschlussvorlage im nicht-öffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer<br />
4301/2011).<br />
2.1.6 Geplante Baumaßnahmen in Eigenleistung der Stadt Köln<br />
Planungsgrundlage ist der Entwurf des Architekturbüros OX2 aus Aachen, welches<br />
2006 als Gewinner der Architektenmehrfachbeauftragung hervorgegangen ist (Anlage<br />
5 mit mehreren Ansichten und einem Lageplan). Mit der Abkehr vom Investorenmodell<br />
ist die Stadt Köln gegenüber dem Investor auch ohne vertragliche Beziehung zu<br />
Schadensersatzleistungen verpflichtet. Im Gegenzug hat die Stadt Köln die bisherigen<br />
Planungsunterlagen erhalten. Die erworbenen Planungsunterlagen erfüllen nur bedingt<br />
die Qualitätskriterien für städtische Baumaßnahmen. Aufgrund der mündlichen<br />
Zusage der Verwaltung im Hauptausschuss am 10.08.2010, keine weiteren externen<br />
Fachplanungen zu vergeben, konnten die vorhandenen Lücken nicht geschlossen<br />
werden. Die dadurch erforderlichen Ergänzungsplanungen bei der Fortführung der<br />
Baumaßnahmen in Eigenregie führen zwangsläufig zu mehr Kosten, deren exakte<br />
Höhe derzeit nicht abschätzbar ist. Deshalb wird bei der Planung der Gesamtkosten<br />
ein Risikozuschlag eingerechnet.<br />
2.1.6.1 Gebäude<br />
Der Siegerentwurf des Architektenwettbewerbes beinhaltet bezüglich der Gebäudeausstattung<br />
durchgängig hochwertige Materialien, Ausstattungen und Konstruktionen.<br />
Mit der Weiterplanung der Hubschrauberbetriebsstation findet eine Reduzierung<br />
auf funktionelle Standards statt, soweit urheberrechtliche Ansprüche dem nicht<br />
entgegenstehen.<br />
Baukörperbeschreibung<br />
Der Entwurf des Architektenbüros OX2 ordnet und gestaltet die Station auf der von<br />
<strong>Buchforst</strong> abgewandten Süd-West-Seite des Kalkberges so, dass sie zusammen mit<br />
der Kuppe des Kalkberges eine Lärmschutzwirkung für <strong>Buchforst</strong> hat.<br />
Der geplante Baukörper der Hubschrauberbetriebsstation als solches stellt einen zusammenhängenden<br />
Komplex aus Dienst- und Sozialräumen einerseits und den beiden<br />
Hangars inklusive Lagerräumen anderseits dar. Etwa ein Drittel des umbauten<br />
Raumes entfällt auf die Dienst- und Sozialräume, der Rest auf die des Hangars und<br />
der Lagerräume.<br />
Die äußere Form des Baukörpers wird durch eine abgewinkelte Linie in der Front-<br />
und Rückseite gekennzeichnet. Diese Gestaltung ermöglicht den optimalen Verlauf<br />
der Transportschlitten aus dem jeweiligen Hangar. Die Gebäudehöhe ist unabhängig<br />
von der jeweiligen Nutzung identisch und lässt den Baukörper als eine Einheit erscheinen.<br />
Der Trakt der Dienst- und Sozialräume wird zum einen durch einen offenen<br />
Innenhof gegliedert, zum anderen enthält er im Erdgeschoß Abstellplätze für<br />
PKW.<br />
Dienst- und Sozialräume<br />
Die Dienst- und Sozialräume dienen als Aufenthaltsort während der Einsatzvor- und<br />
-nachbereitung, der Bereitschafts- sowie der Ruhezeit. Für die Besatzungen sind<br />
Räume für die Nahrungszubereitung und -aufnahme vorgesehen. Der Aufenthaltsraum<br />
soll dabei so gestaltet sein, dass er mit geringem Aufwand für andere Zwecke,<br />
z.B. Schulungen, umgestaltet werden kann.
12<br />
Insgesamt werden zwei Besatzungen mit jeweils mindestens drei Personen in der<br />
Hubschrauberbetriebsstation arbeiten. Zeitweilig sind eine Wachvorsteherin / ein<br />
Wachvorsteher und / oder eine Luftbeobachterin / ein Luftbeobachter vor Ort. Für<br />
den Dienstbetrieb sind zwei Einsatz-/Wachräume und ein Wachvorsteherraum erforderlich.<br />
Für die dienstfreien bzw. Pausenzeiten sind ein Aufenthaltsraum mit Küche<br />
und sieben Ruheräume erforderlich.<br />
Hinzu kommen ausreichend getrennte Sanitärräume für Damen und Herren.<br />
Doppelhangar<br />
Der Doppelhangar dient dem Unterstellen der Hubschrauber, der Durchführung von<br />
kleineren Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie den Desinfizierungs- und Reinigungsarbeiten<br />
an den Hubschraubern. Die schienengebundene Landeplattform ist<br />
integriert. Der Hangar ist frostsicher und beheizbar. Die Raumtemperatur muss mindestens<br />
18°C betragen; diese darf nicht mittels Lufterhitzern erzielt werden. Eine<br />
räumliche Trennung der beiden Hubschrauber ist erforderlich. Diese ist mobil, um<br />
bei Bedarf den Hangar durchgängig zu nutzen, gewährleistet jedoch ebenfalls, dass<br />
ein Zugang zu den Hubschraubern nur den zuständigen Besatzungen möglich ist. Im<br />
Bereich des Doppelhangars sind diverse Lagerräume, ein Desinfektionsraum, ein<br />
Lagerraum für Sauerstoffflaschen sowie Putz- und Haustechnikräume vorgesehen.<br />
Energetische Optimierung des Gebäudes<br />
Die im Rahmen einer Architektenmehrfachbeauftragung prämierte Gebäudeplanung<br />
wurde durch einen Fachplaner energetisch bewertet und optimiert, so dass die derzeit<br />
gültige Energieeinsparverordnung EnEV 2009 eingehalten und beim Hangar sogar<br />
der Passivhausstandard erreicht werden kann. Die ausgewiesenen Mehrkosten<br />
zur energetischen Optimierung des Gebäudes (Sozialtrakt und Hangar) belaufen<br />
sich auf ca. 150.000 €.<br />
2.1.6.2 Erschließung und Freiflächen<br />
Zufahrtsstraße<br />
Die 350 m lange Zufahrt zur Hubschrauberbetriebsstation sowie zu den Abstellplätzen<br />
der Hubschrauber wird aufgrund der Richtlinien des derzeitigen Hubschrauberbetreibers<br />
(ADAC) und der geänderten Tankstellenplanung für Fahrzeuge bis zu 40 t<br />
zulässigem Gesamtgewicht ausgelegt. Dabei wird die ursprüngliche Lage der Zufahrtsstraße,<br />
beginnend nördlich an der Istanbulstraße und westlich des Kreisverkehrs<br />
an der Kalk-Mülheimer-Straße, beibehalten. Die maximale Steigung der Zufahrtstraße<br />
beträgt 10%.<br />
Flugbetriebsfläche<br />
Als Endanflug- und Abflugfläche dient eine mindestens 18 mal 18 Meter große markierte<br />
Betonplatte. Diese Fläche erfordert einen Kraftstoff- und Ölabscheider. Regen-<br />
und Tauwasser fließen selbstständig ab. Die Betonplatte wird kreisförmig von einer<br />
Sicherheitsfläche mit einem Durchmesser von mindestens 35 Metern umgeben. Die<br />
Sicherheitsfläche ist mit Großfahrzeugen erreichbar und befahrbar.<br />
Abstellplätze<br />
Die Lage der Abstellplätze der Hubschrauber ist im luftrechtlichen Eignungsgutachten<br />
definiert. Zwischen den Abstellplätzen der Hubschrauber und dem jeweiligen<br />
Hangar werden schienengebundene Transportsysteme für die jeweiligen Landeplattformen<br />
eingerichtet. Beide Abstellplätze müssen mit Großfahrzeugen, z.B. Servicefahrzeuge,<br />
Rettungswagen oder Kranwagen, befahrbar sein. Die beiden Abstellplät-
13<br />
ze und der dazwischen liegende Bereich der Tankanlage sind mit einem Kraftstoff-<br />
und Ölabscheider versehen.<br />
Landeplattform<br />
Die Größe der selbstfahrenden Landeplattform beträgt 5,0 m mal 7,5 m, Höhe: max.<br />
0,5 m über Schienenoberkante. Die Tragfähigkeit beträgt mindestens 7 t, die Führung<br />
erfolgt in beheizbaren Schienen. Die Plattform ist auch im Notbetrieb einsatzbereit<br />
(Notstromversorgung). Die hindernisfreie Zone im Bereich des Abstellplatzes beträgt<br />
vom Mittelpunkt der Plattform nach allen Seiten ca. 20 m.<br />
2.1.6.3 Tankanlage<br />
Die Hubschrauberbetriebsstation umfasst eine Kerosintankstelle mit einem unterirdischen<br />
Tank und einer zwischen den beiden Abstellplätzen positionierten Entnahmestelle.<br />
Beide Hubschrauber können somit auf ihren jeweiligen Abstellplätzen betankt<br />
werden.<br />
Aus Herstellungs- und Wartungskostengründen wurde die ehemalige Tankstellenplanung<br />
dahingehend verändert, dass auf eine Einspeisung des Flugbenzins durch<br />
Tankfahrzeuge an einer Übergabestation am Fuße des Kalkberges verzichtet wird.<br />
Stattdessen erfolgt die Befüllung des unterirdischen Tanks durch Tankfahrzeuge direkt<br />
an der Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg. Hierzu ist es erforderlich,<br />
die Erschließungsstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht<br />
von 40 t auszulegen.<br />
2.1.6.4 Städtebauliche Aspekte<br />
Aufgrund der exponierten Lage des Kalkbergs wurde – wie bereits mehrfach ausgeführt<br />
- eine Architektenmehrfachbeauftragung durchgeführt. Dazu wurde eine Jury<br />
gebildet, der u.a. Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses angehörten. Die<br />
Firma OX2 (Aachen) ging daraus mit 12 von 13 Stimmen als Siegerin hervor.<br />
Die architektonischen Besonderheiten des Siegermodells führen dazu, dass der<br />
Baukörper einen überproportionalen Anteil an Gemeinflächen umfasst. Eine maßgebliche<br />
Reduzierung dieser Flächen ist wegen des Urheberrechtschutzes der Architekten<br />
nicht möglich.<br />
2.1.6.5 Baugenehmigung<br />
Die Baugenehmigung für die Hochbauten der Hubschrauberbetriebsstation einschließlich<br />
der Zuwegung auf dem Baugrundstück liegt erteilungsreif beim Bauaufsichtsamt<br />
der Stadt Köln vor.<br />
2.2. Flughafen Köln/Bonn<br />
2.2.1 IST-Standort am Flughafen Köln/Bonn<br />
Sowohl der Rettungshubschrauber Christoph 3 (RTH) als auch der Intensivtransporthubschrauber<br />
Christoph Rheinland (ITH) sind augenblicklich am Flughafen Köln/Bonn<br />
(FKB) an getrennten Standorten stationiert.<br />
Die Unterkunft der RTH-Besatzung einschließlich der Tagesposition des Hubschrau-
14<br />
bers befindet sich am GAT 3. Der ITH hingegen steht auf einer Start- und Landeposition<br />
vor dem Hangar 1, auf dessen Rückseite sich auch der Unterkunftscontainer befindet.<br />
Sowohl der RTH als auch der ITH werden nachts in diesem Hangar abgestellt.<br />
(Anlage 6)<br />
Diese Stationierung ist für beide Maschinen nur übergangsweise möglich. Dies ergibt<br />
sich zum einen aus Einschränkungen und Auflagen im Dienstbetrieb, die von allen Beteiligten<br />
(Berufsfeuerwehr, Hilfsorganisationen, Bundespolizei, ADAC, Notärzte) bestätigt<br />
werden. Zum anderen duldet die Geschäftsführung des FKB diese Situation ebenfalls<br />
nur als Interimslösung.<br />
2.2.2 Übergangsstandort am Flughafen Köln/Bonn<br />
Die Flughafenverwaltung bietet für die Interimszeit bis zur Unterbringung an einem<br />
endgültigen Standort außerhalb des FKB Unterstützung an. Es ist beabsichtigt, dazu<br />
mit der Flughafengeschäftsführung den befristeten Vertrag bis zum Umzug fortzuführen<br />
bzw. abzuschließen.<br />
2.2.3 Endgültiger Standort am Flughafen Köln/Bonn?<br />
Auf Anfrage der Stadt Köln teilte die Geschäftsführung des Flughafen Köln/Bonn im<br />
Schreiben vom 01.06.2011 mit, dass sie die genehmigungsrechtliche Situation hinsichtlich<br />
des Projektes „Rettungshubschrauber auf dem Betriebsgelände des Flughafens<br />
Köln/Bonn“ mit der zuständigen Abteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie,<br />
Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW erörtert habe. Demnach würde<br />
die mit der Umsetzung des Projektes einhergehende Versiegelung die Durchführung<br />
eines zeitaufwendigen Planfeststellungsverfahrens unumgänglich machen. Die Geschäftsführung<br />
des Flughafen Köln/Bonn möchte deshalb die Errichtung einer Hubschrauberbetriebsstation<br />
auf dem Flughafengelände nicht weiter verfolgen.<br />
Damit ist der Flughafen Köln/Bonn keine Alternative für eine langfristige Stationierung<br />
der beiden Hubschraubersysteme.<br />
2.3. Bewertung<br />
Der Kalkberg hat das luftrechtliche Genehmigungsverfahren erfolgreich bestanden. Er<br />
weist aufgrund seiner zentralen Lage deutliche Vorteile gegenüber anderen Standorten,<br />
wie z.B. dem FKB, auf. Seine Vorteile im Detail:<br />
• Vorgabengerechte Eintreffzeiten des Notarztes auch in den nördlichen Kölner<br />
Stadtteilen und in den nördlich von Köln gelegenen Städten und Gemeinden der<br />
Trägergemeinschaft des Christoph 3. Ein zeitgerechtes Eintreffen des Notarztes innerhalb<br />
von 12 Minuten ist für den Kölner Norden vom FKB aus nicht gewährleistet.<br />
• Der zentral gelegene Kalkberg ermöglicht die Umsetzung des „Landeplatzkonzeptes<br />
zur Anbindung der Kölner Krankenhäuser“ an die Luftrettungssysteme (RTH<br />
und ITH). Die Patienten können dann schnellstmöglich zu den Kölner Krankenhäusern,<br />
die über keinen eigenen Landeplatz verfügen, gebracht werden bzw. von dort<br />
zeitnah in ein Zentrum verlegt werden. Die HBS auf dem Kalkberg bindet das Kinderkrankenhaus<br />
Amsterdamer Straße, das Evangelische Krankenhaus Kalk, das<br />
Eduardus Krankenhaus und das St. Marien Hospital an. (Anlage 7)
15<br />
• Die zuständige Luftaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf, hat mit Erlass<br />
vom 20.04.2011 Landungen im Innenhof des Kinderkrankenhauses Amsterdamer<br />
Straße wegen Nichteinhaltung der verschärften Sicherheitsbestimmungen<br />
untersagt. Augenblicklich wird zwischen der Genehmigungsbehörde und dem<br />
Betreiber sowie der Verwaltung eine Übergangslösung in der benachbarten Grünanlage<br />
erarbeitet.<br />
Auch Landestellen an anderen Kölner Krankenhäusern droht die Untersagung, da<br />
die dortigen Landemöglichkeiten nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.<br />
Um einer Unter-/ bzw. Nichtversorgung hinsichtlich der Anbindung der Krankenhäuser<br />
an die Luftrettungssysteme vorzubeugen und weitere Investitionen für neue vorschriftenkonforme<br />
Landeplätze an den Krankenhäusern zu vermeiden gilt es,<br />
schnellstmöglich eine Lösung in Form eines zentralen Landeplatzes zu finden. Über<br />
die Station am Kalkberg werden das Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße<br />
(Riehl), das St. Marien-Hospital (Altstadt-Nord), das Eduardus-Krankenhaus (Deutz)<br />
sowie das Evangelische Krankenhaus Kalk an die Luftrettung angeschlossen.<br />
• Vom Kalkberg aus reduziert sich die Überflugstrecke über das Gesamtstadtgebiet<br />
im Vergleich zur peripheren Lage des Flughafens um etwa 36 %. (Anlage 8)<br />
• Die hohen flughafenspezifischen Kosten (Landegebühren, Infrastrukturgebühren,<br />
Gebühren für die Deutsche Flugsicherung, sonstige Aufwendungen) entfallen.<br />
• Da die künstliche Erhebung Kalkberg sich um mehr als 36 m über die Umgebung<br />
erhebt, ist der geplante Landeplatz einem Dachlandeplatz vergleichbar – mit allen<br />
flugtechnischen Vorteilen. Aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung von ca.<br />
66.000 m² schirmt der Kalkberg zudem den entstehenden Schall nachhaltig ab.<br />
Beide Aspekte stellen – mitten in der Stadt – einen deutlichen Vorteil gegenüber einem<br />
ebenerdigen Landeplatz dar. Dort müsste eine Hindernisfreiheit für einen Anstieg<br />
von 4,5 % vorhanden sein oder geschaffen werden. Dies bedeutet für den<br />
Flugbetrieb, dass entlang der Start- und Landesektoren auf einer Strecke von insgesamt<br />
3.000 m Länge nur Erhebungen bis zu 4,5 m Höhe pro 100 m Länge zulässig<br />
sind (bis 9 m bei 200 m; bis 13,5 m bei 300 m; bis 18 m bei 400 m usw.).<br />
(Anlage 9)<br />
2.4. Trägergemeinschaften<br />
Am 24.08.2011 wurden die Trägergemeinschaften für die beiden Hubschraubersysteme<br />
RTH Christoph 3 und ITH Christoph Rheinland und die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde<br />
für die Trägergemeinschaften des Luftrettungsdienstes umfassend über<br />
die weitere Entwicklung informiert.<br />
3 Lösungsvorschlag Kalkberg<br />
Der Rat bestätigt seine Standortentscheidung vom 05.07.2005. Die Hubschrauberbetriebsstation<br />
wird durch die Stadt Köln in Eigenregie errichtet.
4 Weiteres Verfahren<br />
16<br />
4.1. Geplanter zeitlicher Ablauf nach Ratsbeschluss<br />
4.1.1 Kalkberg<br />
Bei normalem bis positivem Verlauf der Umsetzungsplanung und Bauausführung ab<br />
Ratsbeschluss am 20.12.2011 wird die Fertigstellung der Baumaßnahmen bis Ende<br />
2014 angestrebt. Diese Zeitplanung ist begründet durch den Verzicht auf die früher<br />
erwogene Beauftragung eines Generalunternehmers und beinhaltet eine losweise<br />
Vergabe von Gewerken (Architektenbeauftragung, Technischer Gebäudeausbau,<br />
Tragwerksplanung etc.).<br />
4.1.2 Interimslösung am FKB<br />
Das Interimsangebot des FKB sichert den Betrieb der Luftrettung während des Übergangszeitraumes<br />
bis zur Indienstnahme der Rettungshubschrauberstation auf dem<br />
Kalkberg ab.<br />
4.2. Ausschreibung ITH-Betrieb<br />
Der Fluggerätebetreiber für den ITH Christoph Rheinland muss noch in 2011 neu ausgeschrieben<br />
werden. Die Verwaltung nutzt dieses förmliche Vergabeverfahren dazu,<br />
den neuen Fluggerätebetreiber zu verpflichten, nur Hubschraubermodelle einzusetzen,<br />
die nach dem Stand der Technik die geringsten Lärmemissionen erzeugen. Das Ausschreibungsverfahren<br />
wird voraussichtlich 2012 abgeschlossen sein.<br />
Ebenso neu ausgeschrieben werden die HEMS-Assistenten (Rettungsassistenten) für<br />
die beiden Hubschraubersysteme. Dies erfolgt jedoch in einem getrennten Verfahren.<br />
4.3. Umsetzung der Nebenbestimmung der luftrechtlichen Genehmigung<br />
Die luftrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf sieht in ihrer Nebenbestimmung<br />
(Amtsblatt der Bezirksregierung Köln 2008, Seite 394) vor, dass<br />
„ … passive Schallschutzmaßnahmen“ (z.B. Schallschutzfenster, Lüfter etc.) „für besonders<br />
lärmsensible Einrichtungen (Alten- und Kinderheime, Kindertagestätten,<br />
Schulen und Ähnliche) im Abstand von weniger als 1.000 m zur Hubschrauberbetriebsstation<br />
... in ein Lärmsanierungsprogramm einzubeziehen“ sind.<br />
Diese „passive(n) Lärmschutzmaßnahmen sind spätestens innerhalb von sechs Monaten<br />
nach Inbetriebnahme umzusetzen bzw. den Eigentümern zu ermöglichen.“<br />
In diesem Radius befinden sich insgesamt 23 Einrichtungen (Anlage 2).<br />
Die Verwaltung stimmt zurzeit mit der Genehmigungsbehörde die Planung und Umsetzung<br />
ab. Ein Teil der Einrichtungen verfügt bereits über den notwendigen Lärmschutz.<br />
Die derzeit kalkulierten Kosten belaufen sich auf ca. 400.000 €.
4.4. Lärmentlastung für <strong>Buchforst</strong><br />
17<br />
Neben dem bereits erfolgten Einsatz lärmreduzierter Modelle beim Rettungshubschrauber<br />
wird dies künftig auch beim Intensivtransporthubschrauber der Fall sein. Ebenso<br />
trägt die Architektur der Hubschrauberbetriebsstation zur Lärmabschirmung für die<br />
Wohnbevölkerung bei.<br />
Als zusätzlicher Ausgleich für <strong>Buchforst</strong> und zur Steigerung der Lebensqualität in <strong>Buchforst</strong><br />
und im nördlichen Kalk sind weitere Lärm verringernde Maßnahmen geplant, beschlossen<br />
oder vor der Umsetzung.<br />
So wird die Stadtautobahn B55a einen lärmoptimierten Belag, den sogenannten „Flüsterasphalt“<br />
erhalten. Hierbei wird aufgrund der Empfehlung der BV Kalk vom<br />
21.06.2011 auch der Abschnitt zwischen der Ausfahrt <strong>Buchforst</strong> und der Auffahrt zur<br />
Zoobrücke (mindestens aber bis zur Kalk-Mülheimer-Straße) einbezogen. (Verkehrsausschuss<br />
28.06.2011, Top 4.5, Vorlagen-Nr. 0368/2011)<br />
Die Waldecker Straße in <strong>Buchforst</strong> wird 2012 umgestaltet. Der Rückbau auf nur zwei<br />
Fahrspuren und ein Kreisverkehr an der Zufahrt zur Stadtautobahn vermindern dann<br />
Durchgangsverkehr und Lärm. Zudem werden positive Auswirkungen auf die örtliche<br />
Geschäftswelt erwartet. (Rat 14.07.2011, Top 10.18, Vorlagen-Nr. 1364/2011)<br />
4.5. Umfeldmaßnahmen für <strong>Buchforst</strong><br />
Die heutige Situation des Stadtteils <strong>Buchforst</strong> ist durch die ihn einrahmenden Verkehrsachsen<br />
geprägt. Der Charakter eines isolierten Stadtteils wird durch die unwirtlichen<br />
Unterführungen unterstrichen.<br />
Den Straßenräumen und den Verbindungen durch die Unterführungen fehlt eine klare<br />
Lesbarkeit in der Gestaltung. Die dunklen Unterführungen (Beleuchtung nach DIN-<br />
Norm) Heidelberger Straße, Kalk-Mülheimer Straße im Norden und Süden (B55a),<br />
Karlsruher Straße und Waldecker Straße sind in der Wahrnehmung für den Fußgänger<br />
und Radfahrer sozial unsichere Orte. Daher werden sie vor allem in der Nacht nicht benutzt.<br />
Somit ist es folgerichtig, für die trennend wirkenden Unterführungen ein Konzept<br />
zu entwickeln, das verbindend wirken kann. Bereits das Symposium und Werkstattverfahren<br />
zu den „Rechtsrheinischen Perspektiven“ hat herausgearbeitet, dass die Bahnlinien<br />
mit den Unterführungen nicht alleine als Barriere zu betrachten sind, sondern<br />
durch Neuinterpretation und Veränderung eine anderen Charakter erhalten können.<br />
Durch die verbesserte stadträumliche Gestaltung der Unterführungen kann damit der<br />
Stadtteil <strong>Buchforst</strong> ein qualitätsvolles Umfeld erhalten und die Barrierewirkung gemindert<br />
werden. Ein Lichtkonzept für die Illumination der fünf Unterführungen ist hierzu ein<br />
Beitrag. Kosten und Finanzierung werden im Rahmen des in Kooperation mit der<br />
RheinEnergie AG zu erstellenden Konzeptes dargestellt.<br />
(Anlage 10)<br />
4.6. Aussichtsplattform auf dem Kalkberg<br />
In der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 21.06.2011 wurde als Nutzungsalternative<br />
für den Kalkberg die dauerhafte Installation einer Aussichtsplattform mit Domblick vorgeschlagen.<br />
Dabei nimmt die Anfrage Bezug auf die Veröffentlichung „Rechtsrheinische
18<br />
Perspektiven“ auf den Seiten 166 und 168 (Anlage 11). Dort wird eine solche Plattform<br />
als ergänzende Nutzung zur Rettungshubschrauberstation dargestellt. In der Grafik<br />
„Drei verschiedene Parktypologien“ auf Seite 170 ist beim Kalkberg neben dem Symbol<br />
der Aussichtsplattform (Fernglas) auch das Signet für die Rettungshubschrauberstation<br />
abgebildet (Anlage 12).<br />
Bei einer geeigneten Lage (außerhalb der eigentlichen Betriebsstation und der vier An-<br />
und Abflugsektoren) hätte die Bezirksregierung Düsseldorf aus luftrechtlicher Sicht keine<br />
Bedenken. Aufgrund der topografischen Besonderheit ergäbe sich daher für die<br />
Plattform ein Standort an der südöstlichen Ecke des Kalkberges unterhalb der eigentlichen<br />
Betriebsstation. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht müsste dieser Aussichtspunkt<br />
eine eigene gesicherte Zuwegung erhalten, die von der Hubschrauberbetriebsstation<br />
vollständig getrennt wäre.<br />
Eine Attraktivierung des "Monte Kalk" für die Bewohnerinnen und Bewohner von <strong>Buchforst</strong><br />
im Sinne der "Rechtsrheinischen Perspektiven“ ist im weiteren Verfahren zu prüfen.<br />
Der „Monte Kalk“ stellt ein wichtiges Freiraumpotential im von Gründefiziten gekennzeichneten<br />
Stadtteil <strong>Buchforst</strong> dar. Konzeptionelle Ansätze für diesen Freiraum<br />
könnten beispielsweise in einem landschaftsplanerischen Wettbewerb ermittelt werden.<br />
Die Restriktionen aufgrund der Rettungshubschrauberbetriebsstation wären dann Bestandteil<br />
der Auslobung. Für die Kosten der Versiegelung und Umzäunung des Besucherbereichs<br />
sowie wie für die Folgekosten ist derzeit allerdings keine Finanzierung erkennbar.
5 Finanzierung<br />
5.1. Kostenberechnung und haushaltsmäßige Auswirkungen<br />
19<br />
Die investiven Gesamtkosten der Maßnahmen setzen sich aus den folgenden Positionen<br />
zusammen (Angaben inkl. MwSt.):<br />
AbschreibungsAbschreidauerbungsbetrag Bau- und Erschließungskosten<br />
10.557.500 € 50 Jahre 211.200 €<br />
Einrichtungskosten 140.000 € 10 Jahre 14.000 €<br />
Sonstige (technische)<br />
Anlageninfrastruktur<br />
(Zaun)<br />
220.000 € 50 Jahre 4.400 €<br />
Gesamtkosten der<br />
Maßnahme (investiv)<br />
10.917.500 € 229.600 €<br />
Die Fertigstellung der gemeinsamen Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg<br />
wird bis Ende 2014 angestrebt. Demnach ergibt sich für die ersten 10 Jahre der Nutzung<br />
ab dem Jahr 2015 ein Abschreibungsaufwand von jährlich 229.600 € und ab dem<br />
Jahr 2025 ein Abschreibungsaufwand von jährlich 215.600 €. Entsprechende Mittel sind<br />
ab dem Jahr 2015 in den Teilergebnisplänen 0212 und 1201 bei Zeile 14 "Bilanzielle<br />
Abschreibungen" zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
Im Rahmen der Verlegung der damaligen Betriebsstation vom Krankenhaus Merheim<br />
zum Flughafen Köln/Bonn wurde von der GAG ein Investitionskostenzuschuss in Höhe<br />
von 1 Mio. € für den Bau einer neuen Hubschrauberbetriebsstation an die Stadt Köln<br />
gezahlt. Dieser Investitionskostenzuschuss wird über den Abschreibungszeitraum der<br />
Betriebsstation am Kalkberg (50 Jahre) jährlich mit 20.000 € ertragswirksam aufgelöst.<br />
Für Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum<br />
Hpl. 2012 einmalig Mittel i.H.v. 0,4 Mio. € im Teilergebnisplan 0212 zusätzlich bereit gestellt.<br />
Auf das förmliche Verfahren zur Durchführung des Investitionscontrollings (IVC) kann<br />
verzichtet werden. Alle am IVC-Verfahren beteiligten Ämter, das Fachamt 37, 14, 11<br />
[früher 10] sowie 20, sind bereits intensiv involviert.<br />
Mit Verfügung vom 17.08.2011 (RPA-Nr. 141/37/11) hat das Rechnungsprüfungsamt<br />
den Bedarf für die Beschaffung der Ersteinrichtung der Hubschrauberbetriebsstation in<br />
Höhe von 140.000 € anerkannt.<br />
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Baukostenberechnung unter der RPA-Nummer<br />
KOB 2011/1700 geprüft, siehe Anlage 13.<br />
5.2. Offene Schadensersatzforderung<br />
Wie unter Ziffer 1.4 dargestellt wird eine weitere Schadensersatzforderung des Investors<br />
geprüft. Die Verwaltung wird das Ergebnis dem Finanzausschuss gfs. in einer se-
20<br />
paraten Vorlage zur Entscheidung vorlegen oder zur Kenntnis geben. Die zur Begleichung<br />
dieser Forderung unter Umständen benötigten Mittel sind bereits vorsorglich bei<br />
der Ermittlung der Gesamtkosten (rd. 11,34 Mio. €) berücksichtigt worden.<br />
5.3. Refinanzierung der Luftrettung<br />
Über Gebühren wird eine 100%-ige Refinanzierung der Luftrettung im Teilergebnisplan<br />
0212 bei Zeile 4 „Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte“ gesichert. Mit Betriebsbeginn<br />
der HBS Ende 2014 am Kalkberg soll die bisherige Entgeltvereinbarung (RTH) und das<br />
Konzessionsmodell (ITH) jeweils auf Satzungsrecht mit Gebühren umgestellt werden.<br />
Demnach sind die mit der Errichtung und dem Betrieb der Hubschrauberbetriebsstation<br />
im Zusammenhang stehenden Kosten von den Kostenträgern zu tragen, sofern diese<br />
keinen sachfremden Charakter haben. Flankierende Maßnahmen, wie z.B. die unter<br />
Beschlusspunkt 1.5 genannte Umgestaltung der Waldecker Straße und der lärmoptimierte<br />
Asphalt auf der Stadtautobahn B 55a sowie die unter Beschlusspunkt 6 dargestellte<br />
Illumination, sind nicht über die Gebühren im Luftrettungsdienst refinanzierbar.<br />
Die Vertreter der Kostenträger (Krankenkassen) haben bei einem Erörterungsgespräch<br />
im Vorgriff auf das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 (2) Rettungsgesetz NRW (Anlage<br />
3) die Übernahme der bisher im Planungsverfahren ermittelten Kosten in Aussicht gestellt.
6 Kommunikationskonzept<br />
6.1. Fachbegriff<br />
21<br />
Der Fachbegriff "Rettungshubschrauberbetriebsstation" wird in der Öffentlichkeitsarbeit<br />
aus Gründen der sprachlichen Klarheit und zum besseren Verständnis durch den Be-<br />
griff "Rettungshubschrauberstation" ersetzt.<br />
6.2. Information der Bürgerschaft vor Ort im Zusammenhang mit der Einrichtung der Rettungshubschrauberstation<br />
Kalkberg<br />
Im Rahmen des nunmehr beabsichtigten Baus ist eine intensive Medien- und Kommunikationsarbeit<br />
vorgesehen.<br />
6.2.1 Zielgruppe<br />
Grundsätzlich sind alle Einwohnerinnen und Einwohner über den Einsatz von Rettungshubschraubern<br />
für Köln, deren notwendiger Stellenwert im gesamten Rettungssystem<br />
und den Standort der Betriebsstation zu informieren.<br />
Insbesondere sind jedoch die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadtteile Kalk und<br />
<strong>Buchforst</strong> über die Einrichtung der Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg zu<br />
unterrichten.<br />
6.2.2 Maßnahmen<br />
In diesem Zusammenhang ist unter anderem geplant,<br />
• die Pressearbeit zu intensivieren,<br />
• die Internetpräsenz auszubauen,<br />
• eine Bürgerinformationsveranstaltung am 28.11.2011 um 19:00 Uhr im Erich-<br />
Gutenberg Berufskolleg in der Modemannstraße 25 durchzuführen. Ein geeigneter<br />
Veranstaltungsort mit einem ausreichend großen Versammlungsraum ist in<br />
<strong>Buchforst</strong> nicht verfügbar.<br />
• vor dieser Bürgerinformationsveranstaltung mit einem vergleichbarem Hubschraubertyp<br />
am 25.11.2011 (oder alternativ am 26.11.2011) ab 13:00 Uhr bei<br />
entsprechender Wetterlage 2 Starts und Landungen auf dem Kalkberg sowie je 1<br />
Befliegung der 4 Flugkorridore („Flugsektoren“) durchzuführen,<br />
• die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile Kalk und <strong>Buchforst</strong> über Plakate,<br />
Handzettel und Hauswurfsendungen zu informieren,<br />
• eine Ausstellung zu der Thematik bei der Bürgerinformationsveranstaltung am<br />
28.11.2011 sowie als Wanderausstellung hintereinander in allen 9 Bezirksrathäusern<br />
(zuerst in Kalk und Mülheim) zu zeigen,<br />
• die Einwohnerinnen und Einwohner Kölns über den Einsatz von Hubschraubern<br />
im Rettungsdienst zu informieren und eine Stadtinformationskampagne durchzuführen.<br />
6.2.3 Kosten<br />
Die Kosten für die Durchführung der Bürgerinformationsveranstaltung belaufen sich
22<br />
dabei auf rund 10.000 €, für die Ausstellung entstehen Kosten von etwa 4.500 € und<br />
die Kosten für die Produktion der Faltblätter, Plakate und Handzettel sowie die entsprechende<br />
Verteilung machen rund 5.500 € aus. Für die Stadtinformationskampagne<br />
sind etwa 5.000 € zu veranschlagen. Mithin fallen Gesamtkosten von rund 25.000 €<br />
an, die aus dem laufenden Budget der Berufsfeuerwehr finanziert werden.<br />
Im Einzelnen ergibt sich hier folgende Kostensituation:<br />
- Bürgerinformationsveranstaltung (Saalmiete, Technik, Moderation,<br />
etc.)<br />
10.000 €<br />
- Ausstellung (Grafik, Produktion, Trägersystem etc.) auf ca. 10 Informationstafeln<br />
4.500 €<br />
- Faltblätter (Grafische Gestaltung und Druck, 20.000 Exemplare) 1.500 €<br />
- Verteilung der Faltblätter an alle Haushalte 2.500 €<br />
- Aushangplakate für die Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung<br />
(Grafische Gestaltung und Druck, 500 Plakate, DIN A 2)<br />
750 €<br />
- Handzettel (Grafische Gestaltung und Druck, 5.000 Exemplare, DIN<br />
A 5)<br />
750 €<br />
- Stadtinformationskampagne (Gestaltung, Druck und Aushang) 5.000 €<br />
Summe 25.000 €<br />
6.3. Medienarbeit<br />
Zu allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen erfolgt eine begleitende Pressearbeit<br />
(Pressemeldung, Pressekonferenz, Pressegespräch, Fototermin o.ä.).<br />
Parallel dazu werden die Informationen barrierefrei im städtischen Internetauftritt veröffentlicht.<br />
6.4. Beteiligtes Personal, beteiligte Institutionen des Luftrettungsdienstes sowie der örtliche<br />
Personalrat der Feuerwehr<br />
Das auf dem Hubschrauber eingesetzte Personal, alle beteiligten Institutionen wie Bundespolizei,<br />
zurzeit ADAC, Hilfsorganisationen sowie der örtliche Personalrat werden<br />
über diese Beschlussvorlage und über den Fortgang der Planungen für den Kalkberg<br />
laufend informiert.
7 Weiteres Verfahren<br />
23<br />
Die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse werden über den Ablauf der Bürgerinformationsveranstaltung<br />
durch eine ergänzende Stellungnahme informiert.<br />
Das gilt auch für den Fall, dass das anhängige Verfahren vor dem OVG noch während<br />
der Beratungen abgeschlossen werden sollte.<br />
Anlage 1: Auftragslage aus dem Ratsbeschluss 05.07.2005<br />
Anlage 2: Liste lärmsensibler Einrichtungen gemäß der luftrechtlichen Genehmigung<br />
Anlage 3: §14 und §15 Rettungsgesetz NRW<br />
Anlage 4: Bewertungsmatrix der 23 geprüften Standorte für die Ratsentscheidung am<br />
05.07.2005<br />
Anlage 5: Entwurf Hubschrauberbetriebsstation Kalkberg (OX2architekten Aachen)<br />
Anlage 6: Lageplan Flughafen Köln/Bonn<br />
Anlage 7: Landeplatzkonzept der Krankenhäuser in Köln<br />
Anlage 8: Summe der Überflugstrecken in Köln<br />
Anlage 9: Anforderungen an die Hindernisfreiheit von 4,5 %<br />
Anlage 10: Bahn- und Straßenunterführungen in <strong>Buchforst</strong> mit geplanten Verbesserungen<br />
Anlage 11: „Rechtsrheinische Perspektiven“ – Monte Kalk<br />
Bernd Streitberger u.a., Auszug Grafik auf Seite 168 (Verfasser Rübsamen 2010)<br />
mit Genehmigung des Herausgebers<br />
Anlage 12: „Rechtsrheinische Perspektiven“ - Parktypologien<br />
Bernd Streitberger u.a., Auszug Grafik auf Seite 170 mit Genehmigung des Herausgebers<br />
Anlage 13: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 28.10.2011
Anlage 1: Auftragslage aus dem Ratsbeschluss 05.07.2005<br />
Der Rat hat am 05.07.2005 einen Aufgabenkatalog beschlossen. Der Erledigungsstand<br />
ist nachfolgend dargestellt.<br />
1. Erhalt des Standortes Merheim so lange wie möglich<br />
Die Hubschrauberbetriebsstation am Krankenhaus Merheim konnte bis zum<br />
01.04.2008 erhalten werden. Seitdem wird dieser Standort weiter als Landeplatz<br />
genutzt. Der Rettungshubschrauber Christoph 3 wurde am 01.04.2008 an den Flughafen<br />
Köln/Bonn verlegt.<br />
2. Beeinträchtigung der Bevölkerung in <strong>Buchforst</strong> vermeiden<br />
• Die Kuppe des Kalkbergs und das Bauwerk selbst dienen als Lärmschutz für<br />
<strong>Buchforst</strong>.<br />
• Der Kalkberg hat vier An- und Abflugsektoren. Hubschrauber starten und landen<br />
in der Regel gegen den Wind und drehen dann, sobald die Betriebshöhe von 30<br />
bis 40 Metern erreicht ist, in Richtung des Einsatzortes ab. Die Hauptwindrichtungen<br />
sind am Kalkberg Südost. Das bedeutet, dass diese Richtungen beim<br />
Start- und Landvorgang bevorzugt genutzt werden. Der Korridor B hingegen soll<br />
nur im Ausnahmefall verwendet werden.
• Rettungstransporte von und zur HBS werden künftig überwiegend über die Istanbulstrasse<br />
(vormals: Corintostrasse) geleitet.<br />
• Seit 2008 wird als Rettungshubschrauber Christoph 3 der Eurocopter EC 135<br />
als derzeit leisester Hubschrauber seiner Leistungsklasse eingesetzt. Auch für<br />
den Intensivtransporthubschrauber Christoph Rheinland soll künftig ein leiseres<br />
Modell verwendet werden.<br />
3. Planungsrechtliche Voraussetzung mit Bezirksregierung Düsseldorf schaffen<br />
Die Luftrechtliche Genehmigung wurde am 21.10.2008 erteilt.<br />
4. Aufnahme von Mietvertragsverhandlungen mit der GSE<br />
Die Verwaltung hat seit 2005 mit der Grundstückseigentümerin verhandelt. Die Verhandlungen<br />
blieben aufgrund fehlender Informationen der Eigentümerin zur Planung<br />
und Kosten ohne Ergebnis.<br />
In 2010 hat sich die Verwaltung neu ausgerichtet auf die Realisierung in städtischer<br />
Eigenregie.<br />
5. Information der Bürger über die weiteren Planungen<br />
Im Rahmen des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens führte die Bezirksregierung<br />
Düsseldorf im Februar 2007 eine mehrtägige öffentliche Erörterung im Bezirksrathaus<br />
Kalk durch.<br />
Am 10.11.2010 hat die Verwaltung eine Pressekonferenz zum Stand der geplanten<br />
Hubschrauberbetriebsstation durchgeführt.<br />
Der Stadtdirektor informierte im Rahmen diverser Mitteilungen die Presse und auch<br />
in der WDR-Lokalzeit Köln über den Sachstand.<br />
6. Besetzung Rettungshubschrauber Christoph 3 durch Ärzte aus dem Krankenhaus<br />
Merheim<br />
Die notärztliche Besetzung des Christoph 3 wird durch das Krankenhaus Merheim<br />
organisiert.<br />
7. Lärmminderungsmaßnahmen für <strong>Buchforst</strong><br />
• Der Umbau der Waldeckerstrasse in 2012 ist beschlossen.<br />
• Die Verwendung von lärmminderndem Straßenbelag („lärmoptimierter Asphalt“)<br />
auf der Stadtautobahn B55a zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und der Auffahrt<br />
zur Zoobrücke ist vom Verkehrsausschuss im Juli 2011 in Auftrag gegeben.
Die Umsetzung im Zusammenhang mit der vorgesehenen Sanierung der beiden<br />
Tunnelröhren ist für 2014/15 vorgesehen.<br />
8. Vollständige Lärmkarte von <strong>Buchforst</strong> wird bis 30.01.2006 angefertigt<br />
Die Darstellung der bestehenden Straßenverkehrslärmbelästigung als exemplarische<br />
Lärmquelle liegt stadtweit für Köln als Karte vor. Detaillierter nach Straßenzügen<br />
und Hausnummern sind diese Angaben auch für alle anderen relevanten Lärmquellen<br />
nach EU Umgebungslärmrichtlinie (Schiene, Flugzeug, Industrie und Häfen)<br />
im Internet auf der Homepage der Stadt Köln oder unmittelbar auf der Homepage<br />
des Landesumweltministeriums abrufbar.<br />
http://www.umgebungslaermkartierung.nrw.de<br />
9. Schallschutzmaßnahmen für <strong>Buchforst</strong><br />
Im Rahmen des Lärmschutzfensterprogramms der Stadt Köln mit dem Land NRW<br />
(LSFP) zum Schutz gegen Straßenverkehrslärm waren in <strong>Buchforst</strong> nach gutachterlicher<br />
Anspruchsüberprüfung die Eigentümer diverser Wohnungen anspruchsberechtigt.<br />
Die Eigentümer haben die Mittel nur sehr zurückhaltend abgerufen. Das Programm<br />
ist 2007 ausgelaufen.
Anlage 2: Liste lärmsensibler Einrichtungen gemäß der luftrechtlichen<br />
Genehmigung<br />
städtische Schulen:<br />
• GGS Ferdinandstraße 43 (Montessori-Grundschule)<br />
• GHS Ferdinandstraße 43 (Montessori-Hauptschule / Gemeinschaftsschule)<br />
• GGS Kopernikusstraße 40<br />
• Schule für Sprachbehinderte Kopernikusstraße 40<br />
• GHS Rendsburger Platz1<br />
• GHS Albermannstraße 1 (Albermann-Schule)<br />
• KHS Falckensteinstraße 34 (Adolph-Kolping-Schule)<br />
• GGS Kapitelstraße 24<br />
• KGS Kapitelstraße 24<br />
städtische Kindertagesstätten:<br />
• Kita Kalk-Mülheimer Straße 278 (früher privat; in der Genehmigung Position 1, 8 und<br />
9!)<br />
• Kita Kalk-Mülheimer Straße 216<br />
• Kita Kalk-Mülheimer Straße 162<br />
• Kita Theodor-Brauer Straße 5a<br />
• Kita Eythstraße 86<br />
• Kita Kurze Straße 6<br />
private Kindertagesstätten:<br />
• Kita St. Urban, Ulitzkastraße 34 (Fröbel Köln gGmbH)<br />
• kath. Kita Wittener Straße 10<br />
• kath. Kita Waldecker Straße 42<br />
• kath. Kita Kopernikusstraße 160<br />
• kath. Kita Newton-Weg 27<br />
• kath. Kita Bertramstraße 12<br />
• kath. Kita Steinmetzstraße 36<br />
privates Seniorenheim:<br />
• Vereinsstraße 8
Anlage 3:<br />
Auszug aus dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die<br />
Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer<br />
(Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992<br />
§ 14 Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung von<br />
Benutzungsgebühren<br />
(1) Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf<br />
der Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes.<br />
(2) Der Entwurf der Gebührensatzung ist den Verbänden der<br />
Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähigen Unterlagen zur<br />
Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen<br />
anzustreben.<br />
(3) Die in Absatz 2 aufgeführten Verbände können bei einer erheblich<br />
abweichenden Bewertung der beurteilungsfähigen Unterlagen eine<br />
Begründung verlangen.<br />
§ 15 Kosten<br />
(1) Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben die Kosten für die<br />
ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu tragen. Auch<br />
Fehleinsätze können in die Gebührensatzungen als ansatzfähige Kosten<br />
aufgenommen werden.<br />
(2) Die Kreise können die anteiligen Kosten für die Inanspruchnahme der<br />
Leitstellen auf die Träger von Rettungswachen nach § 6 Abs. 2 umlegen,<br />
sofern sie von den Benutzern keine Entgelte erheben. Die Träger von<br />
Rettungswachen nach § 6 Abs. 2 können die von ihnen an den Kreis zu<br />
zahlenden Beträge in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 1 Sätze<br />
1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969(GV. NW. S.712) in der jeweils<br />
geltenden Fassung aufbringen.
Anlage 4: Bewertungsmatrix der 23 geprüften Standorte für die Ratsentscheidung am 05.07.2005<br />
Stadtteil Lage Lärm<br />
(Anteil an<br />
Wohnbebauung<br />
im Umkreis von<br />
300 Metern)<br />
Zentralität<br />
(Luftlinie zum<br />
Kölner Dom)<br />
Distanz<br />
zu FW<br />
(Zahl der FW im<br />
Radius von<br />
1.500/3.000 Meter)<br />
Distanz<br />
zu KH<br />
(Zahl der KH im<br />
Radius von<br />
1.500/3.000<br />
Verfügbarkeit<br />
des notwendigen<br />
Grundstücks<br />
(Ja/Nein)<br />
Flugsicherheit<br />
(Anforderungen der<br />
AV "Hubschrauber")<br />
Einsatztaktik<br />
(Behinderungen)<br />
Realisierung<br />
(Dauer der<br />
Errichtung ab<br />
01.07.05)<br />
0 % = 3<br />
< 10 % = 2<br />
< 30 % = 1<br />
> 30 % = KO<br />
Meter)<br />
< 3.000 Meter = 4<br />
pro KH innerhalb<br />
pro FW innerhalb<br />
von 1.500 Meter 1<br />
< 5.000 Meter = 3 von 1.500 Meter 1<br />
Punkt, pro KH<br />
Punkt, pro FW<br />
< 7.000 Meter = 2 innerhalb von<br />
innerhalb von 3.000<br />
3.000 Meter 0,5<br />
> 7.000 Meter = 1 Meter 0,5 Punkte<br />
Punkte<br />
JA = 2<br />
schwierig = 1<br />
NEIN = KO<br />
JA = 3<br />
wahrscheinlich = 2<br />
eventuell = 1<br />
NEIN = KO<br />
keine = 4<br />
geringe = 3<br />
mäßige = 2<br />
schwere = 1<br />
< ein Jahr = 2<br />
< zwei Jahre = 1<br />
> zwei Jahre = KO<br />
KO-<br />
Kriterium<br />
Summe<br />
Punkte<br />
Anteil an Rang<br />
Maximalpunktzahl<br />
Kalk/ Kalkberg, Kalk-Mülheimer<br />
<strong>Buchforst</strong> Str. 2 4 2 3 2 3 4 2 0 22,0 100% 1<br />
Uniklinik, Ausbau des<br />
Lindenthal bestehenden HLP zu einer<br />
Betriebsstation<br />
Weidenpesch<br />
Feuerwache 5,<br />
Betriebsstation auf neuem<br />
Leitstellengebäude<br />
KO 3 2 6,5 KO 3 2 KO 3 16,5 75% 2<br />
1 3 1,5 3 2 2 4 KO 1 16,5 75% 2<br />
Deutz MESSE, Auenweg 3 4 1 3,5 KO 2 3 KO 2 16,5 75% 2<br />
Niehl<br />
Raderthal<br />
ESSO-Gelände,<br />
Geestemünder Str. 3 2 0,5 1 2 2 3 1 0 14,5 66% 5<br />
Im Grüngürtel, Im<br />
Wasserwerkswäldchen 3 2 1,5 0,5 1 2 4 KO 1 14,0 64% 6<br />
Dellbrück an der Eggerbachstr. 3 1 1 2 1 2 4 KO 1 14,0 64% 6<br />
Ossendorf<br />
Nippes<br />
Merheim<br />
ehem. Parkplatz, Heinrich-<br />
Rohlmann Str. 3 2 0,5 0 2 2 3 1 0 13,5 61% 8<br />
KH St. Vinzenz, Ausbau<br />
des bestehenden HLP zu<br />
einer Betriebsstation<br />
KO 3 0,5 4 KO 3 3 KO 3 13,5 61% 8<br />
Dachbetriebsstation KH<br />
Merheim 1 2 0,5 2 2 3 2 1 0 13,5 61% 8<br />
Poll TÜV, Rolshover Str. 3 3 0,5 2 1 1 3 KO 1 13,5 61% 8<br />
Niehl<br />
ESSO-Gelände, Bernhardt-<br />
Günther Str. 3 1 0,5 0 2 2 3 1 0 12,5 57% 12<br />
Flittard am Stammheimer Deichweg 3 2 0 0 1 2 4 KO 1 12,0 55% 13<br />
Stammheim<br />
Westhoven<br />
am Dünnwalder<br />
Kommunalweg 3 2 0 0 1 2 4 KO 1 12,0 55% 13<br />
Gelände der ehem.<br />
belgischen Kaserne 3 2 0,5 0 KO 2 4 KO 2 11,5 52% 15<br />
Libur An K23, Wahner Str. 3 1 0,5 0 1 2 4 KO 1 11,5 52% 15<br />
Rondorf<br />
Merkenich<br />
An der K31. Im Bereich der<br />
Entsorgungsanlage 3 1 0 0 1 2 4 KO 1 11,0 50% 17<br />
Parkplatz im Bereich der<br />
FORD AG, Marconistr. 3 1 0 0 1 2 4 KO 1 11,0 50% 17<br />
Grengel Flughafen Köln/Bonn 3 1 0 0 2 3 1 1 0 11,0 50% 17<br />
Müngersdorf<br />
Ossendorf<br />
Jahnwiese, Junkersdorfer<br />
Weg 2 2 0,5 1 KO 2 3 KO 2 10,5 48% 20<br />
Butzweilerhof, ehem.<br />
Tower, Hangar und Rollfeld KO 2 0,5 0,5 2 1 4 KO 2 10,0 45% 21<br />
Kreuzfeld an der L43 3 1 0 0 KO 2 4 KO 2 10,0 45% 21<br />
Porz<br />
Ausbau des bestehenden<br />
Landeplatzes am KH Porz<br />
zu einer Betriebsstation<br />
1 1 0,5 1,5 KO KO 2 KO 3 6,0 27% 23
Anlage 5: Entwurf Hubschrauberbetriebsstation Kalkberg (OX2architekten Aachen)
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Terminals<br />
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GAT 3 Hangar 1<br />
Anlage 6: Lageplan Flughafen Köln/Bonn - Übersicht<br />
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Container<br />
Christoph 3<br />
Hubschrauber<br />
Christoph 3<br />
Anlage 6: Lageplan Flughafen Köln/Bonn - Detail<br />
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Container<br />
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Hubschrauber<br />
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Anlage 7: Landeplatzkonzept der Krankenhäuser in Köln<br />
Roggendorf/Thenhoven<br />
1 Heilig-Geist KH<br />
St. Agatha KH<br />
St. Vinzenz Hospital<br />
Franziskus Hospital<br />
2<br />
Weiden<br />
Worringen<br />
Esch<br />
Bocklemünd/<br />
Mengenich<br />
Widdersdorf<br />
Lövenich<br />
Malteser KH St. Hildegardis<br />
Ev. Krankenhaus Weyertal<br />
KUK<br />
St. Elisabeth KH<br />
KH d. Augustinerinnen<br />
KH St. Antonius<br />
Blumenberg Merkenich<br />
Chorweiler<br />
Fühlingen<br />
Volkhoven SeebergHeimersdorfLindweiler<br />
Pesch<br />
Longerich<br />
Müngersdorf<br />
Junkersdorf<br />
Basisstation (Kalkberg)<br />
HLP nach ICAO Annex 14<br />
Krankenhaus<br />
Ossendorf<br />
Vogelsang<br />
Bickendorf<br />
Braunsfeld<br />
Niehl<br />
Weidenpesch<br />
BilderMauenstöckchenheim<br />
Neu-<br />
Ehrenfeld<br />
Ehrenfeld<br />
Lindenthal<br />
1<br />
Nippesl<br />
Altstadt-<br />
Nord<br />
Altstadt-<br />
Süd<br />
Riehl<br />
Neustadt-Nord<br />
Neustadt-Süd<br />
2<br />
Sülz<br />
RaderBayen- Zollstockberg<br />
thalKletten-<br />
Poll<br />
berg<br />
Marienburg<br />
Meschenich<br />
Raderthal<br />
Rondorf<br />
Immendorf<br />
Deutz<br />
Flittard<br />
Stammheim Höhenhaus<br />
Rodenkirchen<br />
Hahnwald<br />
Godorf<br />
4<br />
Mülheim<br />
<strong>Buchforst</strong><br />
Kalk<br />
Westhoven<br />
Sürth<br />
Buchheim<br />
Vingst<br />
Humboldt<br />
Langel<br />
Dünnwald<br />
Höhenberg<br />
Weiss<br />
Holweide<br />
Gremberghoven<br />
Ensen<br />
Merheim<br />
Ostheim<br />
3<br />
Zündorf<br />
Neubrück<br />
Porz<br />
Kalkberg 4<br />
Ev. Krankenhaus Kalk<br />
Eduardus KH<br />
KKH Amsterdamer Str.<br />
St. Marien Hospital<br />
Dellbrück<br />
Brück<br />
Urbach<br />
Elsdorf<br />
Wahn<br />
Libur<br />
KH Merheim<br />
KH Holweide<br />
KH Porz<br />
Rath/Heumar<br />
Eil<br />
Wahnheide<br />
Lind<br />
Grengel<br />
3
Anlage 8: Summe der Überflugstrecken in Köln<br />
K<br />
I<br />
J<br />
H<br />
L<br />
F<br />
G<br />
A<br />
B<br />
D<br />
E<br />
C<br />
Distanz<br />
K<br />
I<br />
J<br />
H<br />
L<br />
Flugdauer<br />
bei 220 km/h Distanz<br />
F<br />
G<br />
A<br />
B<br />
D<br />
E<br />
C<br />
K<br />
I<br />
J<br />
Flugdauer<br />
bei 220 km/h Distanz<br />
H<br />
L<br />
F<br />
G<br />
A<br />
B<br />
D<br />
E<br />
C<br />
Flugdauer<br />
bei 220 km/h<br />
A AS Mülheim 6.183 101,2 4.203 68,8 14.900 243,8<br />
B AK Ost 5.180 84,8 2.931 48,0 11.100 181,6<br />
C AS Refrath 9.390 153,7 7.227 118,3 8.681 142,1<br />
D AD Heumar 7.855 128,5 6.809 111,4 5.917 96,8<br />
E AS Lind 13.900 227,5 13.800 225,8 4.116 67,4<br />
F AK Süd 5.733 93,8 7.240 118,5 11.500 188,2<br />
G AS Godorf 10.000 163,6 11.500 188,2 11.900 194,7<br />
H AS Klettenberg 5.928 97,0 8.287 135,6 15.800 258,5<br />
I AK West 8.759 143,3 10.900 178,4 11.900 194,7<br />
J AS Bocklemünd 9.361 153,2 10.700 175,1 23.000 376,4<br />
K AS Worringen 14.900 243,8 15.400 252,0 28.100 459,8<br />
L AS Niehl 9.892 161,9 9.295 152,1 21.600 353,5<br />
Summe<br />
Differenz zu Köln Mitte<br />
KÖLN-Mitte Kalkberg FKB<br />
107.081 1752,2 108.292 1772,1 168.514 2757,5<br />
1,1% 57,4%
Anlage 9: Anforderungen an die Hindernisfreiheit von 4,5 %
Anlage 10: Bahn- und Straßenunterführungen in <strong>Buchforst</strong> mit geplanten Verbesserungen<br />
Bahnunterführungen:<br />
A „Karlsruher Straße“<br />
<strong>B1</strong> „Kalk-Mülheimer Straße“<br />
B2 „Kalk-Mülheimer Straße“<br />
C „Waldecker Straße“<br />
D „Heidelberger Straße“<br />
Straßenunterführung:<br />
E „Kalk-Mülheimer Straße / B55a“<br />
A<br />
B2<br />
<strong>B1</strong><br />
E<br />
C<br />
D
Anlage 12: Parktypologien<br />
Drei verschiedene Parktypologien passen sich der Diversität des Gebiets<br />
an und offerieren unterschiedlichste Aufenthaltsqualitäten.<br />
Quelle: „Rechtsrheinische Perspektiven“ – Bernd Streitberger u.a.; Auszug Grafik auf<br />
Seite 170 mit Genehmigung des Herausgebers
Anlage 13
Der Oberbürgermeister 11.11.2011<br />
An alle Mitglieder<br />
des Rates<br />
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales<br />
des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft<br />
des Gesundheitsausschusses<br />
des Liegenschaftsausschusses<br />
des Stadtentwicklungsausschusses<br />
des Finanzausschusses<br />
der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)<br />
der Bezirksvertretung 8 (Kalk)<br />
der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)<br />
Weiterplanung und Bau einer Rettungshubschrauberbetriebsstation für Köln<br />
4300/2011<br />
Gremium Sitzungsdatum<br />
Gesundheitsausschuss 15.11.2011<br />
AVR/Vergabe/Internationales 12.12.2011<br />
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft 12.12.2011<br />
Liegenschaftsausschuss 08.12.2011<br />
Stadtentwicklungsausschuss 15.12.2011<br />
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 15.12.2011<br />
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.12.2011<br />
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.12.2011<br />
Gesundheitsausschuss 13.12.2011<br />
Finanzausschuss 19.12.2011<br />
Rat 20.12.2011<br />
Ich bitte darum, die Vorlage zu den jeweiligen Sitzungsterminen bereit zu halten.<br />
gez. Roters<br />
Anlage