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B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung nach §§ 43 ff. des ...

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B e k a n n t m a c h u n g<strong>Planfeststellung</strong> <strong>nach</strong> <strong>§§</strong> <strong>43</strong> <strong>ff</strong>. <strong>des</strong> Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für dieErrichtung einer 380-kV-Freileitung (Nr. 317) zwischen dem Umspannwerk (UW)Audorf und dem Mast Nr. 3 der 380-kV-Leitung Nr. 316 Hamburg – Dollern imBereich <strong>des</strong> UW Hamburg/Nord (50Hertz)Wesentlicher Inhalt der Planung ist: Ersatzneubau einer 380-kV-Freileitung in der Trasse bestehender 110-kV- und220-kV- und 380-kV-Freileitungen auf einer Länge von ca. 70 km zwischen demUmspannwerk (UW) Audorf und dem Mast Nr. 3 der 380-kV-Leitung Nr. 316Hamburg – Dollern im Bereich <strong>des</strong> UW Hamburg/Nord Umbau der Leitung 316 Hamburg – Dollern Rückbau der bestehenden 220kV-Leitung Audorf – HH/Nord (Tennet TSO) Nr.204 Rückbau der 220-kV-Leitung, HH/Nord – Dollern Nr. 209 von Mast 45 bis Mast 47(Mast Nr. 4 der Leitung Nr. 316 Hamburg/Nord (50HzT) -Dollern) Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> landschaftspflegerischenBegleitplanes (LBP)sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten derAmtsverwaltungen Eiderkanal, Nortorfer Land, Mittelholstein, Bad Bramstedt-Land,Kaltenkirchen-Land, Kisdorf, Trave-Land, Rantzau, Schenefeld, Jevenstedt, Itzehoe-Land, der Gemeinden Henstedt-Ulzburg, Ellerau und Ahrensbök sowie der StädteNorderstedt, Quickborn und Kaltenkirchen.I. Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat für dasBauvorhaben ein <strong>Planfeststellung</strong>sverfahren <strong>nach</strong> dem Energiewirtschaftsgesetz(EnWG) beantragt. Zweck der <strong>Planfeststellung</strong> ist es, alle durch das Vorhabenberührten ö<strong>ff</strong>entlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabensträgerin(TenneT TSO GmbH) und den Behörden sowie den durch den Plan Betro<strong>ff</strong>enenrechtsgestaltend zu regeln.II. Im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Planfeststellung</strong>sverfahrens führt das Ministerium fürEnergiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>Schleswig-Holstein Amt für <strong>Planfeststellung</strong> Energie (AfPE) das Anhörungsverfahrenals zuständige Anhörungsbehörde durch, in dem die für und gegen denPlan sprechenden Gründe deutlich gemacht werden sollen.Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen zur Einsichtnahme aus in derZeitvom 02. August 2013 bis einschließlich 02. September 2013in <strong>nach</strong>folgend aufgeführten Ämtern, Gemeinden und Städten zu den jeweils angegebenenZeiten:


Anschrift der Auslegungsstelle:Zeiten zur Einsichtnahme:Amt EiderkanalVerwaltungsstelle OsterrönfeldZimmer 15Schulstr. 3624783 OsterrönfeldMontag, Mittwoch und Freitag8.00 bis 12.00 UhrDienstag und Donnerstag14.00 bis 17.30 UhrZusätzlich außerhalb der regulären Ö<strong>ff</strong>nungszeitenDienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00Uhr <strong>nach</strong> vorheriger telefonischerTerminvereinbarung unter Tel.: 0<strong>43</strong>31/8471-36(Hr. Eggers).Amt Nortorfer LandZimmer 117Niedernstraße 624589 NortorfMontag, Dienstag und Donnerstag8.00 bis 17.00 UhrFreitag 08.00 bis 12.00 UhrAmt MittelholsteinBürgerbüroLindenstraße 2124594 HohenwestedtMontag, Dienstag, Donnerstag undFreitag 08.00 bis 12.00 UhrDonnerstag 14.00 bis 18.00 UhrZusätzlich außerhalb der regulären Ö<strong>ff</strong>nungszeitenDienstag 14.00 bis 16.00 Uhr und Mittwochvom 08.00 bis 12.00 Uhr <strong>nach</strong> vorherigertelefonischer Terminvereinbarung unter Tel.:04871/36-302 (Hr. Lahrsen ).Amt MittelholsteinVerwaltungsstelle AukrugBürgerbüroBargfelder Str. 1024613 AukrugMontag, Dienstag, Donnerstag undFreitag 08.00 bis 12.00 UhrDonnerstag 14.00 bis 18.00 UhrZusätzlich außerhalb der regulären Ö<strong>ff</strong>nungszeitenDienstag 14.00 bis 16.00 Uhr <strong>nach</strong> vorherigertelefonischer Terminvereinbarung unterTel.: 04871/36-302 (Hr. Lahrsen )und Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr <strong>nach</strong> vorherigertelefonischer Terminvereinbarung unterTel.: 04871-36501 (Herr Rathjen).Amt Bad Bramstedt-LandRaum 19König-Christian-Str. 624576 Bad BramstedtMontag 07.30 bis 13.00 UhrDienstag bis Freitag 08.00 bis 12.00 UhrDonnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr


Anschrift der Auslegungsstelle:Zeiten zur Einsichtnahme:Amt Kaltenkirchen-LandZimmer 5Schmalfelder Str. 924568 KaltenkirchenMontag bis Freitag 08.00 bis 12.00 UhrMontag 13.30 bis15.30 UhrDonnerstag 13.30 bis 18.00 UhrAmt KisdorfKleines SitzungszimmerWinsener Str. 224568 KisdorfMontag bis Freitag 08.00 bis 12.00 UhrDonnerstag 14.00 bis 18.00 UhrZusätzlich außerhalb der regulären Ö<strong>ff</strong>nungszeitenMontag und Dienstag 14.00 bis15.30 Uhr,bei verschlossener Eingangstür bitte klingeln.GemeindeverwaltungHenstedt-UlzburgZimmer 3.14Rathausplatz 124558 Henstedt-UlzburgMontag bis Freitag 08.00 bis 12.00 UhrDienstag 14.00 bis 16.00 UhrDonnerstag 14.00 bis 18.00 UhrFreitag 08.00 bis 12.00 Uhrund darüber hinaus <strong>nach</strong> vorheriger telefonischerTerminvereinbarung unter Tel.: 04193/963-420 (Herr Duda) oder -421 (Frau David)Verwaltungsgemeinschaft StadtNorderstedt – Gemeinde EllerauAußenstelle EllerauRathausZimmer Nr. 15 (1. OG)Berliner Damm 225479 EllerauMontag, Mittwoch, Donnerstag undFreitag 08.30 bis 12.00 UhrDienstag 08.00 bis 12.30 UhrMontag und Donnerstag 14.00 bis 16.00UhrDienstag 14.00 bis 18.00 UhrAußerhalb der regulären Ö<strong>ff</strong>nungszeiten derAußenstelle ist die Eingangstür verschlossen.Es besteht jedoch die Möglichkeit zu klingelnoder vorher unter 04106-7686-12 einen Terminzu vereinbaren.Rathaus der Stadt QuickbornSitzungsraum 3(Zugang zum Rathaus durch denEingang Sitzungszimmer /Seitentrakt links)Rathausplatz 125451 QuickbornMontag bis Freitag 08.00 bis 18.00 UhrSamstag 10.00 bis 12.00 Uhr


Anschrift der Auslegungsstelle:Zeiten zur Einsichtnahme:Rathaus der Stadt NorderstedtZimmer 229 - 2. StockRathausallee 5022846 NorderstedtMontag, Dienstag, Donnerstag undFreitag 08.30 bis 12.00 UhrDonnerstag 14.30 bis 18.00 UhrZusätzlich außerhalb der regulären Ö<strong>ff</strong>nungszeitenMontag bis Mittwoch 13.00 bis 16.00 Uhrbitte an der Information im Eingangsbereichanmelden.Rathaus der Stadt KaltenkirchenZimmer 301/302 - 3. OGHolstenstraße 1424568 KaltenkirchenMontag bis Freitag 08.30 bis 12.30 UhrMontag und Dienstag 14.00 bis 16.00 UhrDonnerstag 14.00 bis 18.00 UhrAmt Trave-LandZimmer 14Waldemar-von-Mohl-Str. 1023795 Bad SegebergMontag bis Freitag 08.30 bis 12.00 UhrMontag bis Mittwoch 14.00 bis 16.00 UhrDonnerstag 14.00 bis 18.00 UhrAmt RantzauBauamt – Zimmer 44Chemnitzstr. 3025355 BarmstedtMontag, Dienstag, Donnerstag und Freitag08.00 bis 12.00 UhrDienstag 14.00 bis 18.00 UhrZusätzlich außerhalb der reg. Ö<strong>ff</strong>nungszeitenMittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag undDonnerstag 14.00 bis 15.30 Uhr <strong>nach</strong> vorherigertelefonischer Terminvereinbarung unterTel.: 04123/688-160 (Hr. Jöhnk)Amt SchenefeldZimmer 12Mühlenstr. 225560 SchenefeldMontag, Dienstag, Donnerstag und Freitag08.00 bis 12.00 UhrDonnerstag 14.00 bis 18.00 UhrZusätzlich außerhalb der regulären Ö<strong>ff</strong>nungszeitenMittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag von14.00 bis 16.00 Uhr <strong>nach</strong> vorheriger telef. Terminvereinbarungunter Tel.: 04892/8089-21 (Hr. Tabel)Gemeinde AhrensbökFoyerPoststr. 123623 AhrensbökMontag bis Mittwoch 08.30 bis 15.30 UhrDonnerstag + Freitag 08.30 bis 12.00 UhrDonnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr


Einwendungsschreibens erfolgt nicht. Die Einwendungen werden zurVorbereitung <strong>des</strong> Erörterungstermins in Kopie an den Antragssteller und die<strong>Planfeststellung</strong>sbehörde weitergeleitet.Einwendungen gegen den Plan sind <strong>nach</strong> Ablauf der Einwendungsfristausgeschlossen (§ <strong>43</strong>a Nr. 7 Satz 1 und Satz 2 EnWG). Die Ausschlussfristgilt auch für die Stellungnahmen und Einwendungen der <strong>nach</strong> Naturschutzrechtoder dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen.Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslistenunterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereichtwerden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschriftversehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Beruf und Anschrift alsVertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können dieseEinwendungen unberücksichtigt bleiben.2) Fristgerecht erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, dernoch örtlich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht ö<strong>ff</strong>entlich.Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von demTermin gesondert be<strong>nach</strong>richtigt. Dies gilt auch für die <strong>nach</strong> Naturschutzrechtoder dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen, wenn siefristgerecht Stellung genommen haben. Wenn mehr als 300 Be<strong>nach</strong>richtigungenvorzunehmen sind, können diese durch amtliche Bekanntmachungersetzt werden. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten (§<strong>43</strong>a Nr. 5 Satz 2 EnWG).Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigungist durch eine schriftliche Vollmacht <strong>nach</strong>zuweisen, die zu den Akten derAnhörungsbehörde zu geben ist.Beim Ausbleiben eines Einwenders im Erörterungstermin kann auch ohne ihnverhandelt werden. In diesem Fall gelten die Einwendungen als aufrechterhalten.Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen,Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehendenKosten können nicht erstattet werden.3) Über die Einwendungen wird <strong>nach</strong> Abschluss <strong>des</strong> Anhörungsverfahrens durchdie <strong>Planfeststellung</strong>sbehörde entschieden. <strong>Planfeststellung</strong>sbehörde ist dasAmt für <strong>Planfeststellung</strong> Energie (AfPE). Die Zustellung der Entscheidung(<strong>Planfeststellung</strong>sbeschluss) kann durch amtliche Bekanntmachung ersetztwerden, wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.4) Für das beantragte Vorhaben ist gemäß § 3b Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 UVPG dieDurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Nummern1 bis 3 gelten <strong>des</strong>halb für die Anhörung der Ö<strong>ff</strong>entlichkeit zu denUmweltauswirkungen <strong>des</strong> Bauvorhabens <strong>nach</strong> § 9 Abs. 1, 1a <strong>des</strong> Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend.


5) Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht im <strong>Planfeststellung</strong>sverfahrendem Grunde <strong>nach</strong> zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin,sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.6) Vom Beginn der Planauslegung tritt die Veränderungssperre <strong>nach</strong> § 44 a Abs.1 EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger <strong>des</strong>Vorhabens (TenneT TSO GmbH) ein Vorkaufsrecht an den vom Planbetro<strong>ff</strong>enen Flächen (Anlage 14 der Planunterlage) zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).Kiel, den 30.05.2013Ministerium für Energiewende,Landwirtschaft, Umwelt undländliche Räume<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-Holstein-Amt für <strong>Planfeststellung</strong> Energie--Anhörungbehörde-gez.Dautwiz

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