29.11.2012 Aufrufe

SGB II R 22 Kosten der Unterkunft, Wohnungsbeschaffungs-, Heiz ...

SGB II R 22 Kosten der Unterkunft, Wohnungsbeschaffungs-, Heiz ...

SGB II R 22 Kosten der Unterkunft, Wohnungsbeschaffungs-, Heiz ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Das An- und Abmeldeformular (dreifach) zum Haushaltsscheckverfahren für Privathaushalte<br />

ist verfügbar unter www.minijobzentrale.de und ist auch als Vordruck hinterlegt.<br />

Eine Kopie/Ausfertigung ist als Lohnkostenbescheinigung zu den Akten zu nehmen.<br />

Die Abgaben im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens sind Bestandteil <strong>der</strong> notwendigen<br />

Renovierungskosten und werden nach Vorlage <strong>der</strong> Abbuchung durch die Minijobzentrale<br />

vom zuständigen Leistungsträger dem Leistungsberechtigten erstattet.<br />

4.3 Fremdhilfe<br />

Die nachfolgenden Ausführungen sind anzuwenden, wenn die erfor<strong>der</strong>liche Renovierung<br />

nicht im Rahmen <strong>der</strong> Selbsthilfe bzw. durch die Mithilfe von Verwandten, Bekannten,<br />

Nachbarn o<strong>der</strong> sonstigen Personen (siehe Ziff. 4.2) durchgeführt werden kann.<br />

Verfahren bei Auftragserledigung durch die Werkstatt<br />

a) für Anträge des Fachbereichs Soziales und Wohnen:<br />

Renovierungsantrag mit Vordruck 5021_<strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>_29_3_2 aufnehmen<br />

und an 50-3-3 Werkstatt senden.<br />

Nach Rückmeldung <strong>der</strong> Werkstatt ist ein Bewilligungsbescheid zu erlassen<br />

Die Materialkosten sind <strong>der</strong> Werkstatt nach Rechnungslegung nach § 29<br />

Abs. 1 <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> zu erstatten. Arbeitslohn wird nicht in Rechnung gestellt.<br />

Finanzposition:<br />

Der Auftrag wird in jedem Fall von <strong>der</strong> Werkstatt angenommen.<br />

Können die Renovierungsarbeiten nicht zeitnah selbst erledigt werden, wird ein<br />

Kooperationspartner <strong>der</strong> Werkstatt mit <strong>der</strong> Aufgabenerledigung beauftragt.<br />

b) für Anträge des JobCenters Essen:<br />

Die Werkstatt des Fachbereichs Soziales und Wohnen führt im Rahmen ihrer<br />

Kapazitäten notwendige Renovierungen durch. Eine vorherige telef. Anfrage ist daher<br />

erfor<strong>der</strong>lich unter<br />

50-3-3 (Werkstatt)<br />

<strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>, 3. Kapitel = 1.05.01.01.01/533111<br />

<strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>, 4. Kapitel = 1.05.01.01.04/533111<br />

AsylbLG, § 3 = 1.05.03.01.02/533111<br />

AsylbLG, § 2 = 1.05.03.01.01/533111<br />

Ansprechpartner: Herr Haastert Alfred.Haastert@sozialamt.essen.de<br />

Herr Goßmann Karl.Gossmann@sozialamt.essen.de<br />

Telefon: 31 11 81 (Hauptanschluss)<br />

Fax: 32 16 84 (Hauptanschluss)<br />

Sollte die Werkstatt nicht in <strong>der</strong> Lage sein, die notwendigen Renovierungsarbeiten<br />

auszuführen, sind drei <strong>Kosten</strong>voranschläge von Malerfirmen einzureichen.<br />

Anschließend ist ein Bewilligungsbescheid zugunsten <strong>der</strong> preisgünstigsten Firma an den<br />

Leistungsberechtigten zu erteilen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!