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maco rustico

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Technische Angaben und InformationenHAFTUNG FÜR EIN FEHLERHAFTES PRODUKT(PRODUKTHAFTUNGSGESETZ)a) Eine Haftung für Sachschäden eines Unternehmens ist gemäߧ 9 Produkthaftungsgesetz und auch nach anderen dieProdukthaftung regelnden Vorschriften, soweit rechtlich zulässig,ausgeschlossen. Für den Fall der Veräußerung der Produktevon Maco durch den Kunden an Hersteller oder Händlerist Maco im Sinne dieser Vereinbarung freizustellen.b) Produktbeobachtungspflicht:Eventuell auftretende Funktionsmängel bzw. erkennbare Gefahrenquellenbeiden Produkten von Maco sind dieser unmittelbar nach Erkennenderselben aufzuzeigen.c) Informations- und Instruktionspflicht:Der Kunde bestätigt, die Instruktionen und Informationen gemäßden Richtlinien zur Produkthaftung abrufbar unterwww.<strong>maco</strong>.at und abgedruckt in den einschlägigen Produktkatalogenzur Kenntnis genommen zu haben und zu beachten.d) Ansprüche Dritter aus dem Produkthaftungsgesetz sind imInnenverhältnisvorerst stets vom Kunden zu tragen. Der Kunde hält Macodann schad- und klaglos, wenn Maco wegen Fehler an Produktenin Anspruch genommen wird, welche der Kunde in Verkehrgesetzt hat und die betreffenden Fehler nicht inursächlichem Zusammenhang mit Produkten von Maco stehenund somit nicht Maco anzulasten sind.e) Der Kunde ist verpflichtet, für den Fall, dass er die Produktevon Maco in Verkehr bringt, sicher zu stellen, dass der Vorgangder Weiterveräußerung, Weiterlieferung oder der sonstigenWeitergabe nachweislich festgestellt werden kann, wobei insbesondereName und Adresse des Erwerbers, das Produktund das Datum aufzuzeichnen sind. Weiters verpflichtet sichder Kunde, seine Mitarbeiter über die Informationen und Instruktionen,die Maco mit ihren Produkten mitliefert, sowie überdie gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungenlaufend und nachweislich zu informieren. Auch die BeratungDritter durch den Kunden hat im Sinne dieser Vorschriften undInformationen zu geschehen.VERSCHLECHTERUNG DER VERMÖGENSLAGESofern Maco eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissendes Kunden bekannt wird, oder der Kundemit der Zahlung einer der Rechnungen von Maco in Verzuggerät, ist Maco berechtigt, für sämtliche noch ausstehende LieferungenVorauszahlung oder sonstige Sicherstellung zu verlangen.Wird dieser Forderung nicht entsprochen, hat Macodas Recht, vom Vertrag zurückzutreten.VERTRAGSRÜCKTRITTIm Falle eines unberechtigten Vertragsrücktrittes durch denKunden ist dieser verpflichtet, Maco die Kosten für die Planung,Entwicklung und Herstellung allfälliger Sonderartikel (zuzüglichWerkzeugkosten) zu ersetzen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche von Maco werdenhiervon nicht berührt.RECHTSWAHLAuf das Vertragsverhältnis zwischen Maco und dem Kundensowie auf das Zustandekommen des Vertrages kommt österreichischesRecht zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTANDFür die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertragwird als Erfüllungsort die Stadt Salzburg vereinbart. AllfälligeStreitigkeiten aus diesem oder über diesen Vertrag sind nachWahl von Maco vor dem sachlich hierfür in Betracht kommendenGericht in der Stadt Salzburg oder vor dem allgemeinenGerichtstand des Kunden auszutragen.SALVATORISCHE KLAUSELSollte eine der Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksambzw. nichtig oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeitder übrigen Bestimmungen nicht berührt.Irrtümer und Änderungen vorbehalten!Stand: Jänner 201011

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