Technische Angaben und Informationenberater zur Rücksendung freigegebenen Waren sind an dievon Maco bestimmte Adresse - für Maco kostenfrei - zu senden;dies ausgenommen für den Fall, dass die Fehlerursachein der Sphäre von Maco liegt.b) Die Rücksendung der Ware bedeutet nicht generell die Erstellungeiner Gutschrift. Die Prüfung der Ware findet in denProduktionsstätten oder Niederlassungen von Maco statt.c) Speziell auf Kundenwunsch angefertigte bzw. nicht verwertbareArtikel werden nicht zurückgenommen.d) Der Wert der zurückgesendeten Ware kann ausnahmslosnur durch eine Gutschrift nicht aber durch eine Lastschrift desKunden ausgeglichen werden. Rücksendungen, die nicht aufgrundeines Fehlers von Maco veranlasst wurden, werden unternachstehenden Bedingungen gutgeschrieben:- mit 10 % Abzug, wenn sich Ware und Verpackung in einwandfreiemund verkaufsfähigem dem letzten Auslieferungsstandentsprechenden Zustand befinden.- mit 20 % Abzug, wenn sich die Ware in einwandfreiem - demletzten Auslieferungsstand entsprechendem Zustand befindet,aber neu verpackt werden muss.- mit mindestens 30 % Abzug, wenn sich die Ware zwar in einwandfreiemdem letzten Auslieferungsstand entsprechendenZustand befindet, aber kontrolliert, gereinigt und neu verpacktwerden muss.- Abzüge für Retourwaren oder für beanstandete Waren werdengrundsätzlich erst mit Erstellung der diesbezüglichen Gutschriftvon Maco anerkannt.ZAHLUNGSBEDINGUNGENGenerell tritt die Fälligkeit der Preisforderungen von Maco gegenüberdem Kunden mit Zusendung der Rechnung ein. Mangelsanderer Vereinbarungen sind die verrechneten Preiseinnerhalb von zehn Tagen abzüglich 2 % Skonto oder nach 30Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Der Abzug eines Skontos istnur zulässig, wenn keine ältere Rechnung von Maco offen ist.Die Zahlungsfristen sind nur eingehalten, wenn die Zahlung innerhalbder Frist bei Maco eingelangt ist. Wechselzahlung istausgeschlossen. Gutschriften sind vom Rechnungsbetrag abzuziehen,der verminderte Betrag ist Berechnungsgrundlagefür den in Abzug zu bringenden Skontobetrag. Bei Begleichungder Rechnungen von Maco sind Kundennummer, Rechnungsnummer,Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag anzuführen.Allfällige Abweichungen der Zahlung vomRechnungsbetrag sind zugleich zu begründen. Der säumigeKäufer ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkassospesen inklusiveder Kosten einer anwaltlichen Vertretung zu ersetzen. Selbstbei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist Macoberechtigt, Verzugszinsen in Höhe von õ 10,5 % p.a. zu verrechnen.Der Anspruch auf Ersatz höherer Zinsen wird hiervonnicht berührt. Zahlungen der Kunden sind immer auf die ältesteSchuld zu buchen.EIGENTUMSVORBEHALTDie gelieferten Waren bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung alleraus der laufenden Geschäftsbedingung entstandenen,noch offenen Forderungen, im Eigentum von Maco. Bei Pfändungoder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet,seinen Gläubiger vom Eigentumsrecht der Mayer & Co.Beschläge GmbH zu verständigen. Ebenso ist Maco zu verständigen.Wird die gelieferte Ware vor Bezahlung durch denKunden an einen Dritten geliefert, so steht Maco der Anspruchauf die dafür erhaltene Gegenleistung zu. Zu diesem Zwecktritt hiermit der Kunde schon jetzt seine Ansprüche gegenüberDritten mit sämtlichen Nebenrechten an Maco ab, sodass esbei Entstehen dieser Forderung keines besonderen Übertragungsaktesmehr bedarf. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zessionin seinen Büchern zu vermerken. Maco ist berechtigt, denjeweiligen Dritten jederzeit von der Zession zu verständigen.Diese Vorausabtretung beinhaltet keine Veräußerungsermächtigungan den Kunden, der vereinbarte Eigentumsvorbehaltbleibt hiervon unberührt. Bei Weiterverarbeitung der geliefertenWaren erwirbt Maco im Rahmen dieses Eigentumsvorbehaltesanteiliges Miteigentum am Endprodukt. Nimmt Macoaufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferteWaren zurück, so haftet der Kunde für jeden Mindererlös, dersich beim Weiterverkauf dieser Waren ergibt. Auch hat er dieKosten des Rück- und Weitertransportes zu ersetzen.REKLAMATIONEN, GEWÄHRLEISTUNG UNDSCHADENERSATZDie Beschläge von Maco werden nach einschlägigen Normen,produktspezifischen RAL-Güterrichtlinien oder nach hausinternenVorgaben, welche nach ISO 9001 abgesichert sind, gefertigt.Die Qualitätsdefinition aller Oberflächen können derProduktbeschreibung der jeweiligen Produktgruppe entnommenwerden. Unsachgemäße Versuche fremder Instandsetzungund äußerlich erkennbare Einflüsse ungeeigneterBetriebsmittel führen zum sofortigen Erlöschen der Gewährleistung.Beanstandungen und Mängelrügen sind bei sonstigemVerlust der Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ffABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheitder Sache (§§ 871 ff ABGB) binnen 14 Tagen anzuzeigen, wobeider Kunde verpflichtet ist, dem ordnungsgemäßen Geschäftsgangdes Kunden gemäß nach Ablieferung der Warediese zu untersuchen.Beratung in Wort und Schrift, sowie Vorschläge und Behilflichkeitbei der Berechnung der Projektierung durch Maco zeigenlediglich die bestmögliche Verwendung der Produkte von Maco,schließen aber jegliche Haftung von Maco aus. Die Vorschlägeund Mitwirkungen von Maco befreien den Kundennicht von der Verpflichtung, eigene Prüfungen der Eignung derProdukte für den beabsichtigten Zweck durchzuführen. RegressansprücheDritter können grundsätzlich nur dann Berücksichtigungfinden, wenn diese in unmittelbaremZusammenhang mit der Fehlerhaftigkeit der Produkte vonMaco stehen. Die Haftung für Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeitausgeschlossen. Die Haftung für reine Vermögensschädenoder Folgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.10
Technische Angaben und InformationenHAFTUNG FÜR EIN FEHLERHAFTES PRODUKT(PRODUKTHAFTUNGSGESETZ)a) Eine Haftung für Sachschäden eines Unternehmens ist gemäߧ 9 Produkthaftungsgesetz und auch nach anderen dieProdukthaftung regelnden Vorschriften, soweit rechtlich zulässig,ausgeschlossen. Für den Fall der Veräußerung der Produktevon Maco durch den Kunden an Hersteller oder Händlerist Maco im Sinne dieser Vereinbarung freizustellen.b) Produktbeobachtungspflicht:Eventuell auftretende Funktionsmängel bzw. erkennbare Gefahrenquellenbeiden Produkten von Maco sind dieser unmittelbar nach Erkennenderselben aufzuzeigen.c) Informations- und Instruktionspflicht:Der Kunde bestätigt, die Instruktionen und Informationen gemäßden Richtlinien zur Produkthaftung abrufbar unterwww.<strong>maco</strong>.at und abgedruckt in den einschlägigen Produktkatalogenzur Kenntnis genommen zu haben und zu beachten.d) Ansprüche Dritter aus dem Produkthaftungsgesetz sind imInnenverhältnisvorerst stets vom Kunden zu tragen. Der Kunde hält Macodann schad- und klaglos, wenn Maco wegen Fehler an Produktenin Anspruch genommen wird, welche der Kunde in Verkehrgesetzt hat und die betreffenden Fehler nicht inursächlichem Zusammenhang mit Produkten von Maco stehenund somit nicht Maco anzulasten sind.e) Der Kunde ist verpflichtet, für den Fall, dass er die Produktevon Maco in Verkehr bringt, sicher zu stellen, dass der Vorgangder Weiterveräußerung, Weiterlieferung oder der sonstigenWeitergabe nachweislich festgestellt werden kann, wobei insbesondereName und Adresse des Erwerbers, das Produktund das Datum aufzuzeichnen sind. Weiters verpflichtet sichder Kunde, seine Mitarbeiter über die Informationen und Instruktionen,die Maco mit ihren Produkten mitliefert, sowie überdie gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungenlaufend und nachweislich zu informieren. Auch die BeratungDritter durch den Kunden hat im Sinne dieser Vorschriften undInformationen zu geschehen.VERSCHLECHTERUNG DER VERMÖGENSLAGESofern Maco eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissendes Kunden bekannt wird, oder der Kundemit der Zahlung einer der Rechnungen von Maco in Verzuggerät, ist Maco berechtigt, für sämtliche noch ausstehende LieferungenVorauszahlung oder sonstige Sicherstellung zu verlangen.Wird dieser Forderung nicht entsprochen, hat Macodas Recht, vom Vertrag zurückzutreten.VERTRAGSRÜCKTRITTIm Falle eines unberechtigten Vertragsrücktrittes durch denKunden ist dieser verpflichtet, Maco die Kosten für die Planung,Entwicklung und Herstellung allfälliger Sonderartikel (zuzüglichWerkzeugkosten) zu ersetzen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche von Maco werdenhiervon nicht berührt.RECHTSWAHLAuf das Vertragsverhältnis zwischen Maco und dem Kundensowie auf das Zustandekommen des Vertrages kommt österreichischesRecht zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTANDFür die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertragwird als Erfüllungsort die Stadt Salzburg vereinbart. AllfälligeStreitigkeiten aus diesem oder über diesen Vertrag sind nachWahl von Maco vor dem sachlich hierfür in Betracht kommendenGericht in der Stadt Salzburg oder vor dem allgemeinenGerichtstand des Kunden auszutragen.SALVATORISCHE KLAUSELSollte eine der Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksambzw. nichtig oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeitder übrigen Bestimmungen nicht berührt.Irrtümer und Änderungen vorbehalten!Stand: Jänner 201011