verschiedene informationen - Taufkirchen an der Pram
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Wichtige Infos zum<br />
Oö. Hundehaltegesetz<br />
Wo muss ich meinen Hund <strong>an</strong>leinen?<br />
An öffentlichen Orten im Ortsgebiet<br />
müssen Hunde <strong>an</strong> <strong>der</strong> Leine<br />
o<strong>der</strong> mit Maulkorb geführt werden.<br />
Das betrifft alle Straßen, Gehsteige,<br />
Gehwege und Parks innerhalb <strong>der</strong><br />
Ortstafeln „Orts<strong>an</strong>f<strong>an</strong>g“ und „Ortsende“.<br />
Leinen- und Maulkorbpflicht besteht<br />
� in öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
� in Schulen, Kin<strong>der</strong>gärten, Horten<br />
und sonstigen Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen<br />
� auf gekennzeichneten Kin<strong>der</strong>spielplätzen<br />
� bei größeren Menschen<strong>an</strong>sammlungen<br />
wie z. B. in Einkaufszentren,<br />
Freizeit- und Vergnügungsparks,<br />
Gaststätten, Bade<strong>an</strong>lagen<br />
und bei Ver<strong>an</strong>staltungen<br />
VERSCHIEDENE INFORMATIONEN<br />
Achtung:<br />
Die Hundeleine muss <strong>der</strong> Größe<br />
und dem Gewicht des Hundes<br />
entsprechend fest und höchstens<br />
1,5 m l<strong>an</strong>g sein. Der Maulkorb muss<br />
so beschaffen sein, dass <strong>der</strong> Hund<br />
seinen F<strong>an</strong>g darin öffnen und frei<br />
atmen, jedoch we<strong>der</strong> beißen noch<br />
den Maulkorb vom Kopf abstreifen<br />
k<strong>an</strong>n. Wenn keine Leinen- und/o<strong>der</strong><br />
Maulkorbpflicht besteht, darf die<br />
Leine auch länger sein (Flexileine).<br />
Muss ich wirklich den Kot meines<br />
Hundes aufklauben?<br />
Wir alle wollen eine Umwelt ohne<br />
Hundstrümmerl! Wer einen Hund<br />
führt, muss also die Exkremente des<br />
Hundes, welche dieser <strong>an</strong> öffentlichen<br />
Orten im Ortsgebiet hinterlassen<br />
hat, unverzüglich beseitigen. Ist<br />
doch eh klar, o<strong>der</strong>?<br />
So bringt m<strong>an</strong> die „großen Geschäfte“<br />
des Hundes wie<strong>der</strong> in Ordnung:<br />
� Plastiksackerl über die H<strong>an</strong>d<br />
stülpen<br />
� Häufchen einsammeln<br />
� Sackerl verschließen<br />
� bei nächster Gelegenheit in einem<br />
Müllbehälter entsorgen<br />
Achtung:<br />
Spezielle Hunde-Sets, Behälter und<br />
Schauferl zur Kot-Beseitigung sind<br />
im Fachh<strong>an</strong>del erhältlich.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pram</strong> ersucht um strikte Einhaltung <strong>der</strong><br />
Bestimmungen des Oö. Hundehaltegesetzes.<br />
Service des Tierschutzombudsm<strong>an</strong>ns<br />
Oberösterreich<br />
Als Tierschutzombudsm<strong>an</strong>n bin ich<br />
Interessensvertreter für den Tierschutz.<br />
Es ist meine Aufgabe den<br />
Tierschutzged<strong>an</strong>ken weiter zu ver-<br />
breiten und auf die Einhaltung <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Mindest<strong>an</strong>for<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Tiere zu achten. Dabei agiere<br />
ich aber nicht als Kontroll- o<strong>der</strong><br />
S<strong>an</strong>ktionseinrichtung.<br />
In vielen Fällen versuche ich zuerst<br />
das Gespräch und die Kommunikation<br />
mit den Betroffenen herzustellen<br />
und über die Sache zu reden.<br />
Denn vielfach ist es ein M<strong>an</strong>gel <strong>an</strong><br />
Wissen <strong>der</strong> zu Tierleid führt.<br />
Daher ist es mir ein großes Anliegen,<br />
die Menschen über die Bedürfnisse<br />
<strong>der</strong> Tiere und <strong>der</strong>en Mindest<strong>an</strong>sprüche<br />
zu informieren, mit<br />
dem Ziel einen rücksichtsvollen<br />
Umg<strong>an</strong>g mit den Tieren auf Dauer<br />
zu erreichen. Der Tierschutzombudsm<strong>an</strong>n<br />
soll also als Anlaufstelle<br />
für alle Fragen, Beschwerden und<br />
Hinweise zum Thema Tierschutz<br />
und als wichtige Informationsquelle<br />
<strong>an</strong>gesehen werden.<br />
Mag. Dieter Deutsch<br />
Oö. Tierschutzombudsm<strong>an</strong>n<br />
Tel: 0732/77 20-14 280<br />
Fax: 0732/77 20-21 42 89<br />
E-Mail:<br />
tierschutzombudsstelle@ooe.gv.at<br />
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