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Leitfaden Fürsorgepflicht

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Gesetzliche Regelungenin Deutschland, Österreich und der Schweiz▪▪Die <strong>Fürsorgepflicht</strong> bezeichnet die Pflicht des Arbeitgebers, für dasWohlergehen der Mitarbeiter zu sorgen.▪▪In Deutschland ergibt sich die <strong>Fürsorgepflicht</strong> aus § 214 Abs. 2 BGB undaus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis.Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zuschaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben undGesundheit schützen. Verletzt der Arbeitgeber seine <strong>Fürsorgepflicht</strong>schuldhaft, macht er sich nach § 280 BGB schadensersatzpflichtig.▪▪In Österreich ist die <strong>Fürsorgepflicht</strong> des Arbeitgebers in § 1157ABGB und § 18 AngG geregelt.▪▪In der Schweiz ist die <strong>Fürsorgepflicht</strong> nicht gesetzlich geregelt.Die <strong>Fürsorgepflicht</strong> wird aus dem Persönlichkeitsschutz abgeleitet.Der Persönlichkeitsschutz wird im Zivilgesetzbuch (ZGB 27 ff.)geregelt und für arbeitsrechtliche Fragen im Obligationenrecht (OR)konkretisiert, OR Art. 328.Martin Weinhardt

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