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Schulordnung als PDF - BBS-Holzminden

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Werkstattordnung, Regeln für den Fachpraxisunterricht Ernährungund Hauswirtschaft, Laborordnungdie weitere Nutzung dieser Geräte auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraumuntersagt werden. (18)A9 Sonstige Einwirkung auf Geräte oder gespeicherte Daten(1) Veränderungen der Installation und Konfiguration der von der Schule gestelltenComputersysteme und des Netzwerkes (z.B. durch das Einschleusenvon Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden) sowie Manipulationen an derschulischen Hardwareausstattung sind untersagt. Fremdgeräte (insbesondereprivate Notebooks oder sonstige mit drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerktechnikenausgestattete digitale Endgeräte) dürfen nicht ohne Zustimmungder aufsichtsführenden Lehrkraft oder der für die Computernutzung verantwortlichenPerson an Computersysteme der Schule oder an das schulischeNetzwerk angeschlossen werden. Das Ein- und Ausschalten der von der Schulegestellten Computersysteme erfolgt ausschließlich durch die aufsichtsführendeLehrkraft bzw. die für die Computernutzung verantwortliche Person oder mitderen ausdrücklicher Zustimmung. (19)(2) Das Verändern, Löschen, Entziehen oder sonstige Unbrauchbarmachen vonDaten, die auf den von der Schule gestellten Computern von anderen Personen<strong>als</strong> dem jeweiligen Nutzer gespeichert wurden, ist grundsätzlich untersagt. Automatischgeladene Programme (wie Virenscanner) dürfen nicht deaktiviertoder beendet werden. Ausnahmsweise darf eine Veränderung oder Löschungsolcher Daten auf Anweisung oder mit Zustimmung der aufsichtsführendenLehrkraft oder der für die Computernutzung verantwortlichen Person erfolgen,wenn hierdurch keine Rechte dritter Personen (z.B. Urheberrechte, Datenschutz)verletzt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Datenlöschungoder-veränderung im Einvernehmen mit dem Berechtigten erfolgt. (20)(3) Die Installation von Software – egal in welcher Form – auf den von derSchule gestellten Computern ist nur nach Genehmigung durch die für die Computernutzungverantwortliche Person zulässig. (21)B. Abruf von Internet-Inhalten (23)B10 Verbotene NutzungenDie gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechtsund des Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es ist vor allem verboten, por-16

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