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Einzugsermächtigung - Gemeinde Beutelsbach

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SEPA-LastschriftmandatBitte senden an:Teilnehmer am Einzugsverfahren:Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach- Kassenverwaltung -Marktplatz 18Name:Straße:94501 Aidenbach PLZ/Ort:Telefon:Ich ermächtigedie Verwaltungsgemeinschaft Aidenbachden Markt Aidenbachdie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Beutelsbach</strong>Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, Zugleichweise ich mein Kreditinstitut an, die von obenstehender Behördeauf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.Auszufüllen von derSteuerstelle/Kasse:Grundsteuer FAD-Nr. erfasst am:Gewerbesteuer FAD-Nr. erfasst am:Hundesteuer FAD-Nr. erfasst am:Wasser- und Kanalgebühren FAD-Nr. erfasst am:Abwasserabgabe für Kleineinleitererfasst am:erfasst am:erfasst am:Hinweis: ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattungdes belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbartenBedingungen.Name des KontoinhabersBezeichnung des GeldinstitutsBIC (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder –karte)IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder –karte)____________________, _______________(Ort, Datum)______________________________(Unterschrift)


Bequeme, einfache Zahlung durch LastschrifteinzugBei unserer Kassenverwaltung besteht die Möglichkeit fällige Beträge im Lastschrifteinzugsverfahrenvon Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Sie sparen sich dadurch den Weg zur Bankoder Post und können die termingerechte Zahlung nicht versäumen, so dass Ihnen keineweiteren Kosten entstehen (Mahngebühren, Säumniszuschläge usw.).Das bargeldlose Banklastschriftverfahren ist praktisch und bequem für Sie, erleichtert auchuns die Arbeit und trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand in beiderseitigem Interesse möglichstgering zu halten.Zur Teilnahme bitten wir Sie, die umseitige Einzugsermächtigung vollständig auszufüllen, zuunterschreiben und an uns zurückzusenden. Wir veranlassen dann den Einzug der entsprechendenBeträge bei Fälligkeit. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt freiwillig,ist jederzeit widerruflich und völlig risikolos. Die Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf.Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckungaufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, der Einzugsermächtigungzu entsprechen. Durch die Rückgabe von Lastschriften entstehen Kosten.Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Bankverbindung bzw. Adresse mit. Es wird sonstmöglicherweise die Lastschrift von der Bank nicht eingelöst.Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Abbuchung bei Ihrer Bank innerhalb von 6 Wochenstornieren zu lassen. Wir bitten Sie aber, vorher mit uns zu sprechen, da uns durch dieRückgabe von Lastschriften Kosten entstehen.Erfolgt eine Änderung der Festsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasstwurde, werden überzahlte Beträge von Amts wegen zurückbezahlt.Eventuelle Fragen beantworten wir gerne.IhreVerwaltungsgemeinschaft AidenbachK a s s e n v e r w a l t u n gP. S.: Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, bitten wir Sie, noch offene Beträgenicht zu überweisen. Diese werden dann automatisch von uns abgebucht!

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