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Checkliste als PDF - BR-WIKI

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<strong>Checkliste</strong> zum Thema:Einführung von Gruppenarbeit – GestaltungshinweiseAufgaben Was ist zu tun? Erledigt• Neue/angelernte Beschäftigte müssen in das SystemOrganisation integrierbar sein. Rücksicht vor allem auf Schwerbehinderte,derältere Beschäftige und LeistungsgewandteGruppenarbeit • Gruppenarbeit soll abwechslungsreich, anspruchsvoll seinund keine Beschäftigte sollten ausgegrenzt werden• Bei Produktionsarbeiten sollte ein höchstmöglicher, dennochmind. zehn Prozent der Arbeitszeit <strong>als</strong> indirekte Tätigkeitausgeführt werden, damit ein Wechsel zwischentaktabhängiger und taktunabhängiger Arbeit möglich ist• Selbstständiges Arbeiten innerhalb der Gruppe• Wechsel der Belastung durch verschiedene Arbeiten• Planung von Qualifizierungsmaßnahmen für dieGruppenmitglieder ist Bestandteil der ArbeitsaufgabeEingruppierungSitzungenGruppen-KompetenzQualifizierung• Die Eingruppierung erfolgt nach den tarifvertraglichenBestimmungen aufgrund einer ganzheitlichen Sicht deskompletten Arbeitssystems/-bereichs der Gruppe• Gruppensitzungen dürfen pro Woche 1 Stunde lang währendder Arbeitszeit geführt werden. Der Betriebsrat kann daranteilnehmen• Eingrenzung des Umfangs durch Tarifverträge,Betriebsvereinbarungen, Gesetze und Verordnungen• Die Gruppe soll dennoch über folgende Dinge selbstentscheiden dürfen:o Wann finden Gruppensitzungen statt? Möglichstkeine Benachteiligung anderer Bereicheo Anspruch auf Qualifizierung und zeitliche Planungo Arbeitswechsel und Reihenfolge derAuftragsabwicklungo Beschaffung von Betriebs-/Arbeitsmitteln(Werkzeug, Arbeitsmaterial, Schutzkleidung…)• Die Gruppe darf nicht keine Entscheidungen treffen, die dieMitbestimmung oder Mitwirkung des Betriebsratsvoraussetzen (z.B. Urlaubsplanung, Mehrarbeit,Arbeitszeitbeginn und –ende)• Nach § 28a BetrVG ist eine Übertragung von Aufgaben aberdennoch möglich• Alle Beschäftigten haben einen Anspruch auf Fortbildung, umdie Aufgaben in ausführen zu können• Die Weiterbildungsmaßnahmen werden mit dem Betriebsratabgestimmt. Diese finden während der üblichen Arbeitszeitstatt und werden mit dem für die Gruppe festgelegtenPrämienlohn vergütet• Bei neuen Aufgaben bzw. Änderungen der Anforderungenwerden die Beschäftigten früh genug informiert undentsprechend dafür qualifiziert


GruppenleitungGrößeBesetzung• Jede Gruppe kann einen Gruppenleiter bzw.Gruppensprecher bestimmen, der die Gruppe vertritt. Dieserwird in geheimer Wahl für ein Jahr gewählt. DerGruppenleitung stehen jedoch keine Disziplinar- oderWeisungsbefugnisse zur Verfügung• Die Gruppenleitung wird zusammen mit dem Betriebsrat zurErfüllung ihrer Aufgabe ausgebildet. Planung, inhaltlicheAusgestaltung und Durchführung dieser Maßnahmen werdenzwischen Betriebsrat und Betrieb vereinbart. DieEingruppierung der Gruppenleitung wird in derEinzelprämienvereinbarung festgelegt.• Die Größe der Gruppe wird dadurch festgelegt, dass für dieGruppenmitglieder ein Höchstmaß anEntscheidungsmöglichkeit gewährleistet ist• Gruppe sollte so besetzt sein, dass jedes Gruppenmitgliedzumutbare Aufgaben zugeteilt bekommt• Die Besetzung ist bei jeder Gruppe in einerEinzelprimärvereinbarung festzulegen. Krankheits- undUrlaubstage sind bei der Gruppengröße mit zuberücksichtigen• Die Unternehmensführung muss gewährleisten, dass diefestgelegte Mitarbeiteranzahl in der Gruppe arbeitet• Die Zuteilung muss mit dem jeweiligen Beschäftigtenabgesprochen werden und ist nur mit dessen Zustimmungmöglich. Ansonsten ist ihm eine Beschäftigung nach seinenQualifikationen anzubieten

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