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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 04-1223-A07-V04 ...

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><strong>Nummer</strong>PrüfgegenstandHersteller<strong>04</strong>-<strong>1223</strong>-<strong>A07</strong>-V<strong>04</strong>PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ PL8018ProLine Wheels GmbHSeite 9 von 9Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 20<strong>04</strong>.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 <strong>StVZO</strong> liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 16.Juli 2007Haasis00110883.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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