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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46032 nach §22 StVZO Anlage 28 zum ...

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46032</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> <strong>28</strong> <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55207004 (5. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV6516ProLine Wheels GmbHSeite 2 von 6HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-<strong>Nr</strong>.Hyundai i30 /-CWFD, FDHe11*2001/116*0313*.e11*2001/116*0343*.Kia SoulAMe4*2001/116*0139*..;e4*2007/46*0133*..Kia VengaYNe4*2007/46*0130*..;e4*2007/46*0131*..Kia cee´dEDe4*2001/116*0121*.;e4*2007/46*0132*..- pro_cee'd /-SWMazda 3BKe1*2001/116*0234*..Mazda 3BLe11*2001/116*0262*.Mazda 5CR1e13*2001/116*0156*.Mazda 6GG/GY; GG1/GY1e1*98/14*0188*..;e11*2001/116*0203*.Mazda 6GHe1*2001/116*0448*..Mazda MX-5NC1, NC1Ee11*2001/116*0202*.e1*2001/116*0371*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise66-105 195/55R16 A33 R3766-105 205/55R16 A1266-105 215/50R16 A1<strong>28</strong>5-94 195/60R16 A1385-94 205/55R16 A1385-94 205/60R16 A01 A12 G7385-94 205/60R16 A12 Z1885-94 215/55R16 A1<strong>28</strong>5-94 215/60R16 A01 A12 G7385-94 215/60R16 A12 Z1855-94 195/55R16 A9055-94 195/60R16 A9055-94 205/55R16 A1266-106 195/55R16 A33 R3766-106 205/55R16 A1266-106 215/50R16 A12Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A14A21 B30 CarFlh S01A02 A04 A05A08 A09 A14A21 A58 V16S01A02 A04 A05A08 A09 A14A21 A58 FlhS01A02 A04 A05A08 A09 A14A21 B30 CarCpe Flh S0162-110 205/55R16 A39 A02 A04 A05A08 A09 A14A21 B02 B03Flh Lim S0177-136 205/55R16 A11A02 A04 A0577-136 215/50R16 A12A08 A09 A14A21 B03 FlhSth S0181-107 205/55R16 A39 T90 T91 A02 A04 A05A08 A09 A14A21 B02 B03S01119-122 205/55R16 A33 M+SA02 A04 A0588-108 205/55R16 A33A08 A09 A1488-108 215/50R16 A12A21 B03 CarFlh Lim S0188-136 195/65R16 A13 R3788-136 205/55R16 A33 T88 T8988-136 205/60R16 A3388-136 215/55R16 A1<strong>28</strong>8-136 225/50R16 A01 A12 K1a88-136 225/55R16 A01 A12 K1a K42A02 A04 A05A08 A09 A14A21 A58 CarFlh Lim V16S0193, 118 205/50R16 A02 A04 A05A08 A09 A12A14 A21 B03S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46032</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> <strong>28</strong> <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55207004 (5. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV6516ProLine Wheels GmbHSeite 3 von 6HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-<strong>Nr</strong>.Mazda TributeEP, -/R, EP2, -/Re4*98/14*0044, 0052*..,e13*2001/116*0090, 0092*..- ohne Radhaus-VerbreiterungenMazda Xedos 9TAG517,e13*95/54*0002*..,e13*98/14*0002*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und HinweiseAuflagen undHinweise91 215/70R16 A02 A04 A05A08 A09 A13A14 A21 B02B03 KOV S01105-155 205/55R16 R37105-155 215/55R16A02 A04 A05A08 A09 A14A21 A30 S01Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen odereinen Angestellten <strong>nach</strong> Nummer 4 der <strong>Anlage</strong> VIIIb <strong>zur</strong> <strong>StVZO</strong> auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog <strong>zum</strong> §19 <strong>StVZO</strong> veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigungder Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendendenReifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf VorderundHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeugherstellerzu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht längerals erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichemAbrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebeneReifenfülldruck zu beachten ist.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46032</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> <strong>28</strong> <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55207004 (5. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV6516ProLine Wheels GmbHSeite 4 von 6A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschlossauftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalbder Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichteim Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm <strong>zum</strong> Bremssattel zu achten.A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungenmit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssenfür die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A30Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschlossauftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloßauftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloßauftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlichmit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstetsind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit <strong>zur</strong> Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig anFahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse1.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine(Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46032</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> <strong>28</strong> <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55207004 (5. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV6516ProLine Wheels GmbHSeite 5 von 6G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessersund Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §57 <strong>StVZO</strong>) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereichabgedeckt sein.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen(Radlaufleisten).LimM+SDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größerenund/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papieroder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel <strong>Nr</strong>. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen,sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachse<strong>Nr</strong>. 1 185/50R16 205/45R16<strong>Nr</strong>. 2 195/40R16 215/35R16<strong>Nr</strong>. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16<strong>Nr</strong>. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16<strong>Nr</strong>. 5 205/45R16 225/40R16Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46032</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> <strong>28</strong> <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55207004 (5. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ PV6516ProLine Wheels GmbHSeite 6 von 6VorderachseHinterachse (Forts.)<strong>Nr</strong>. 6 205/50R16 225/45R16<strong>Nr</strong>. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16<strong>Nr</strong>. 8 205/60R16 225/55R16<strong>Nr</strong>. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16<strong>Nr</strong>. 10 215/50R16 245/45R16<strong>Nr</strong>. 11 215/55R16 235/50R16<strong>Nr</strong>. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16<strong>Nr</strong>. 13 225/50R16 245/45R16<strong>Nr</strong>. 14 225/55R16 245/50R16<strong>Nr</strong>. 15 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelte<strong>nach</strong>sweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 27. Oktober 2010 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2005.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-<strong>Nr</strong>.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 27. Oktober 2010Haasis00157379.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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