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Druckversion - ASF Leckanzeiger Systeme

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<strong>Leckanzeiger</strong> Typ D94. Gerätetyp / Bestimmungsgemäße VerwendungDas Funktionsprinzip des Überdruckleckanzeigers vom Typ D9 mit integrierter Pumpe wirdnach DIN EN 13160-2:2003 als Klasse I Gerät eingestuft. Das Gerät ist ausschließlich zumEinbau in Überdruckleckanzeigersysteme an doppelwandigen Behältern (Tanks) bestimmt, indenen wassergefährdende Flüssigkeiten (auch hoch-, leicht-, entzündliche Flüssigkeiten miteinem Flammpunkt ≤55°C) gelagert werden. Der <strong>Leckanzeiger</strong> ist nicht explosionsgeschütztausgeführt.Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung desDeutschen Instituts für Bautechnik (DIBT): Z-65.23-1094.1. Werkseitige Einstellung der Schaltwerte:Typ D9 R255:„Alarm Ein“ PAE255 +30 / -0 mbar (255 bis 285 mbar)„Alarm Aus“PAAca. 300 mbar, ergibt sich aus der Schalthysterese„Pumpe Ein“ P ca. 330 mbar, ergibt sich aus der Schalthysterese„Pumpe Aus“ PÜberducksicherung PPEPASV360 ± 15 mbar380 - 400 mbar (max. Überwachungsdruck)Typ D9 R325:„Alarm Ein“ P„Alarm Aus“P„Pumpe Ein“ P„Pumpe Aus“ PÜberducksicherung PAEAAPEPASV325 +30 / -0 mbar (325 bis 355 mbar)ca. 410 mbar, ergibt sich aus der Schalthystereseca. 375 mbar, ergibt sich aus der Schalthysterese450 ± 15 mbar490 mbar (max. Überwachungsdruck)5. Einsatzbereich5.1. Allgemein- Die Behälter dürfen nur unter atmosphärischen Bedingungen (drucklos)betrieben werden.- Der Überwachungsraum darf keine Leckflüssigkeit enthalten.- Der <strong>Leckanzeiger</strong> ist nicht zur Überwachung von Rohrleitungen zugelassen.- Es darf keine Permeation durch die Behälterinnenwand in den Überwachungsraumauftreten.- Der <strong>Leckanzeiger</strong> darf nur ausserhalb einer Ex-Zone eingebaut werden.- Die in den jeweiligen Gutachten, Normen und Zulassungen der Behälter genanntenAuflagen und Bedingungen sind zu beachten. Dies gilt auch für die Einsatzgrenzen imHinblick auf die Dichten der Lagerflüssigkeit.- Für die Auswahl des <strong>Leckanzeiger</strong>s ist der zulässige Überdruck im Überwachungsraum lautHerstellerangaben zu berücksichtigen. Werden die zugelassenen Druckwerte überschritten,kann dies zu erheblichen Beschädigungen am Tank führen.- Die besonderen Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des<strong>Leckanzeiger</strong>s sind zu beachten.8

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