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Dr. Ulrike MÖNNICH - Gesellschaft für Versicherungsfachwissen

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Hintergrund: RL 2004/113/EC„Unisex“4


Hintergrund: RL 2004/113/EC„Unisex“5


Hintergrund: RL 2004/113/EC:Umsetzung in Österreich6


Hintergrund: Verfahren bis zumEuGH7


Entscheidung• Tenor– Art 5 Abs. 2 mit Wirkung vom 21.Dezember 2012 ungültig• Begründung– Ziel der RL 2004/113/EC: Einführung derRegel geschlechtsneutraler Prämien undLeistungen– Art 5 Abs. 2: Ausnahme von dieser Regel– Unbefristete Ausnahme laufe dem Zielder RL (Gleichbehandlung von Männernund Frauen) zuwider und sei unvereinbarmit Art 21 und 23 der GR-Charta8


Kritik an der Entscheidung9


Korrektur der Entscheidung ?10


Keine Korrektur der Entscheidung11


Keine Korrektur der Entscheidung12


Folgen <strong>für</strong> EWR-Staaten?• RL 2004/113/EC hat keine unmittelbareWirkung im EWR gehabt• Gemeinsamer EWR-Ausschuss hat am4. Dezember 2009 beschlossen, RL2004/113/EC in den EWR-Acquisaufzunehmen• Entscheidung des EuGH hat keineautomatische Wirkung auf EWRAcquis; d.h. Art 5 Abs. 2 RL2004/113/EC bleibt im EWR bis aufWeiteres in Kraft• Gemeinsamer EWR-Ausschuss kannÜbernahme beschließen bzw. EFTA-Gerichtshof kann Nachvollzuganordnen13


Folgen <strong>für</strong> EWR-Staaten – Bsp.Liechtenstein• Liechtenstein hat RL 2004/113/ECmit Gesetz vom 13. April 2011umgesetzt (mit Wirkung ab dem 8.Juni 2011)• Art 4a Abs. 5 lit c Nr. 1-3 GLGmachen von Art 5 Abs. 2 der RLGebrauch, ohne EuGH zuberücksichtigen• Achtung: Dienstleistungsverkehr mitVN in der EU!14


Folgen <strong>für</strong> die Schweiz• Keine unmittelbaren rechtlichenAuswirkungen• Wiederbelebung der politischenDiskussion?– bereits 1998 parlamentarische Initiativevon NRin Teuscher– Weiterer Vorstoss im NR von Teuscherangekündigt• Totalrevision VVG (Art 12 VVG-E)– Zulassung derGeschlechterdifferenzierung– Transparenz• Achtung: Dienstleistungsverkehr mitLiechtenstein15


Unisex-Tarife in der EU: und nun?17


Unisex am Bsp. Lebensversicherung• M.E. keine Auswirkungen aufvor dem 21. Dezember 2012abgeschlossene Verträge• Indirekte Auswirkungen aufBestandsgeschäft?• Auswirkungen auf Neugeschäft(ab 21. Dezember 2012)?• Insbesondere Tarifierung imNeugeschäft18


Unisex: Neugeschäft in Risiko-LV20


Unisex: Neugeschäft in der Risiko-LV21


Unisex: Neugeschäft in RentenV22


Vielen Dank <strong>für</strong> Ihre Aufmerksamkeit!<strong>Dr</strong>. <strong>Ulrike</strong> Mönnich LL.M. (Insurance Law)T +41 43 500 48 50F +41 43 500 48 60M +41 76 771 28 92moennich@gbf-legal.ch24

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