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Urs Zellweger<br />
Leiter Systeme Leistungen<br />
Wolfram Strüwe<br />
Gesundheitsökonomie und<br />
-politik<br />
26 eHealthCare.ch Weiterbildung<br />
Weiterbildung<br />
Veränderungskräfte in der<br />
Krankenversicherung<br />
Im Gesundheitswesen stehen immer wieder n<strong>eu</strong>e Behandlungsformen und<br />
steigende Kosten im Fokus des Interesses. Von aussen vielfach unbemerkt<br />
entwickelt sich aber auch die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern<br />
und Krankenversicherern. Auch andere Bereiche unterliegen dem Wandel –<br />
leider nicht immer zum Guten! Diese Veränderungen sind unterschiedlicher<br />
Natur und auf verschiedenen Ebenen wirksam.<br />
Da sind einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
zu nennen. In der Vergangenheit war<br />
die Einführung des n<strong>eu</strong>en Krankenversicherungsgesetzes<br />
(KVG) die grösste Umwälzung für<br />
die Branche. In der näheren Zukunft, konkret<br />
2012, sind dies die n<strong>eu</strong>en Regeln bei der Spitalfi<br />
nanzierung und dem Risikoausgleich. Auf<br />
2009 wurde auch schon etwas verbindlich festgeschrieben<br />
und zwar für den stationären Bereich:<br />
N<strong>eu</strong> gilt das Regime des Tiers payant (TP).<br />
Schuldner der Rechnungen ist nun gemäss KVG<br />
der Krankenversicherer, nicht mehr der Patient.<br />
Die administrativen Prozesse lassen sich im TP<br />
weit effi zienter organisieren als im Tiers garant.<br />
Interessanter Weise haben die Stände da lediglich<br />
etwas nachvollzogen, was die Tarifpartner<br />
schon lange vorher immer wieder vertraglich<br />
vereinbart haben. Schade ist, dass der TP nicht<br />
generell zur Regel erklärt wurde, denn so hätte<br />
der Prozesseffi zienz erheblich mehr geholfen<br />
und auf breiter Front zum Durchbruch verholfen<br />
werden können.<br />
Ein weiterer Treiber ist der Tarifbereich. Hier wird<br />
zunehmend auf gesamtschweizerisch einheitliche<br />
Strukturen abgestellt. Die Einführung von<br />
TARMED im Jahr 2004 war da ein Meilenstein:<br />
Allein die Umstellung von nicht vergleichbaren<br />
kantonalen Tarifen auf eine einheitliche Tarifstruktur<br />
– nota bene eine Gesetzesvorgabe seit<br />
1996 – hat die elektronische Rechnungsstellung<br />
im ambulanten Bereich erheblich gefördert. Nationale<br />
Tarifstrukturen haben zudem den riesi gen<br />
Vorteil, dass sie nicht nur Transparenz über das<br />
Leistungsgeschehen schaffen (können), sondern<br />
in erheblichen Masse standardisieren helfen und<br />
somit den Prozess der Abwicklung vereinfachen.<br />
Datenmanagement und -analyse sowie einheitlichere<br />
Prozessdefi nitionen können weitaus einfacher<br />
aufgezogen werden. Mit SwissDRG erhält<br />
auch der stationäre Tarifbereich in Zukunft ein<br />
einheitliches Kleid. Den elektronischen Austausch<br />
haben Spitäler und Krankenversicherer<br />
bereits h<strong>eu</strong>te im nationalen Tarifvertrag für das<br />
Einführungsjahr 2012 verbindlich vorgesehen.<br />
Und was ist mit der Technik? Sie ist natürlich<br />
wichtig, kann aber letztlich nur helfen, die n<strong>eu</strong>en<br />
inhaltlichen Vorgaben vernünftig umzusetzen,<br />
noch schlummernde Potentiale des N<strong>eu</strong>en<br />
nutzbar zu machen. Erinnern wir uns: Mit<br />
TARMED wurde von UN/EDIFACT auf den weitaus<br />
moderneren Übermittlungsstandard XML<br />
umgestellt. Auch dies ist sicherlich ein Meilenstein,<br />
aber was nutzt der beste Standard beim<br />
elektronischen Datenaustausch, wenn vieles<br />
nicht automatisch weiterverarbeitet werden<br />
kann, weil gewisse Datenfelder keine sinnvollen<br />
Daten enthalten? Die Anzahl Rückweisungen<br />
bzw. manuelle Nachbesserungen führen h<strong>eu</strong>te<br />
häufi g unnötigerweise zu Konfl ikten zwischen<br />
Leistungserbringern und Krankenversicherern.<br />
Dies verwundert nicht weiter, sagt doch allein<br />
ein einheitlicher Übermittlungsstandard überhaupt<br />
nichts darüber aus, wie der Standard in<br />
den Prozessen zwischen den Tarifpartner umzusetzen<br />
ist. Da ist damals etwas vergessen worden,<br />
denn Standard ohne Prozess ist wie ein<br />
Sofa ohne Dach über dem Kopf: Es mag äusserst<br />
bequem sein, ist aber bei Wind und Wetter dann<br />
doch nicht so ein angenehmer Untersatz.<br />
Die Erfahrungen aus all diesen Veränderungen<br />
haben die Krankenversicherer zur Erkenntnis<br />
gebracht, dass Verbesserungen einzuleiten sind.<br />
Zum einen sind für den elektronischen Datenaustausch<br />
die Prozesse zwischen Krankenversicherern<br />
und Leistungserbringern aufzunehmen<br />
bzw. zu defi nieren. An jedem Punkt der Prozesskette<br />
muss klar sein, welche Information jeweils<br />
benötigt wird und welche Information für<br />
den nächsten Prozessschritt vorliegen muss.<br />
Dazu wurde mit Hinblick auf die Einführung von<br />
SwissDRG mit Spitälern ein Projekt gestartet.<br />
Zum anderen engagieren sich die Krankenversicherer<br />
bei der Konkretisierung der von Bund<br />
und Kantonen verfolgten Strategie eHealth. Im<br />
Teilprojekt Standards & Architektur konnte erreicht<br />
werden, dass die administrativen Pro-