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Urs Zellweger<br />

Leiter Systeme Leistungen<br />

Wolfram Strüwe<br />

Gesundheitsökonomie und<br />

-politik<br />

26 eHealthCare.ch Weiterbildung<br />

Weiterbildung<br />

Veränderungskräfte in der<br />

Krankenversicherung<br />

Im Gesundheitswesen stehen immer wieder n<strong>eu</strong>e Behandlungsformen und<br />

steigende Kosten im Fokus des Interesses. Von aussen vielfach unbemerkt<br />

entwickelt sich aber auch die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern<br />

und Krankenversicherern. Auch andere Bereiche unterliegen dem Wandel –<br />

leider nicht immer zum Guten! Diese Veränderungen sind unterschiedlicher<br />

Natur und auf verschiedenen Ebenen wirksam.<br />

Da sind einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

zu nennen. In der Vergangenheit war<br />

die Einführung des n<strong>eu</strong>en Krankenversicherungsgesetzes<br />

(KVG) die grösste Umwälzung für<br />

die Branche. In der näheren Zukunft, konkret<br />

2012, sind dies die n<strong>eu</strong>en Regeln bei der Spitalfi<br />

nanzierung und dem Risikoausgleich. Auf<br />

2009 wurde auch schon etwas verbindlich festgeschrieben<br />

und zwar für den stationären Bereich:<br />

N<strong>eu</strong> gilt das Regime des Tiers payant (TP).<br />

Schuldner der Rechnungen ist nun gemäss KVG<br />

der Krankenversicherer, nicht mehr der Patient.<br />

Die administrativen Prozesse lassen sich im TP<br />

weit effi zienter organisieren als im Tiers garant.<br />

Interessanter Weise haben die Stände da lediglich<br />

etwas nachvollzogen, was die Tarifpartner<br />

schon lange vorher immer wieder vertraglich<br />

vereinbart haben. Schade ist, dass der TP nicht<br />

generell zur Regel erklärt wurde, denn so hätte<br />

der Prozesseffi zienz erheblich mehr geholfen<br />

und auf breiter Front zum Durchbruch verholfen<br />

werden können.<br />

Ein weiterer Treiber ist der Tarifbereich. Hier wird<br />

zunehmend auf gesamtschweizerisch einheitliche<br />

Strukturen abgestellt. Die Einführung von<br />

TARMED im Jahr 2004 war da ein Meilenstein:<br />

Allein die Umstellung von nicht vergleichbaren<br />

kantonalen Tarifen auf eine einheitliche Tarifstruktur<br />

– nota bene eine Gesetzesvorgabe seit<br />

1996 – hat die elektronische Rechnungsstellung<br />

im ambulanten Bereich erheblich gefördert. Nationale<br />

Tarifstrukturen haben zudem den riesi gen<br />

Vorteil, dass sie nicht nur Transparenz über das<br />

Leistungsgeschehen schaffen (können), sondern<br />

in erheblichen Masse standardisieren helfen und<br />

somit den Prozess der Abwicklung vereinfachen.<br />

Datenmanagement und -analyse sowie einheitlichere<br />

Prozessdefi nitionen können weitaus einfacher<br />

aufgezogen werden. Mit SwissDRG erhält<br />

auch der stationäre Tarifbereich in Zukunft ein<br />

einheitliches Kleid. Den elektronischen Austausch<br />

haben Spitäler und Krankenversicherer<br />

bereits h<strong>eu</strong>te im nationalen Tarifvertrag für das<br />

Einführungsjahr 2012 verbindlich vorgesehen.<br />

Und was ist mit der Technik? Sie ist natürlich<br />

wichtig, kann aber letztlich nur helfen, die n<strong>eu</strong>en<br />

inhaltlichen Vorgaben vernünftig umzusetzen,<br />

noch schlummernde Potentiale des N<strong>eu</strong>en<br />

nutzbar zu machen. Erinnern wir uns: Mit<br />

TARMED wurde von UN/EDIFACT auf den weitaus<br />

moderneren Übermittlungsstandard XML<br />

umgestellt. Auch dies ist sicherlich ein Meilenstein,<br />

aber was nutzt der beste Standard beim<br />

elektronischen Datenaustausch, wenn vieles<br />

nicht automatisch weiterverarbeitet werden<br />

kann, weil gewisse Datenfelder keine sinnvollen<br />

Daten enthalten? Die Anzahl Rückweisungen<br />

bzw. manuelle Nachbesserungen führen h<strong>eu</strong>te<br />

häufi g unnötigerweise zu Konfl ikten zwischen<br />

Leistungserbringern und Krankenversicherern.<br />

Dies verwundert nicht weiter, sagt doch allein<br />

ein einheitlicher Übermittlungsstandard überhaupt<br />

nichts darüber aus, wie der Standard in<br />

den Prozessen zwischen den Tarifpartner umzusetzen<br />

ist. Da ist damals etwas vergessen worden,<br />

denn Standard ohne Prozess ist wie ein<br />

Sofa ohne Dach über dem Kopf: Es mag äusserst<br />

bequem sein, ist aber bei Wind und Wetter dann<br />

doch nicht so ein angenehmer Untersatz.<br />

Die Erfahrungen aus all diesen Veränderungen<br />

haben die Krankenversicherer zur Erkenntnis<br />

gebracht, dass Verbesserungen einzuleiten sind.<br />

Zum einen sind für den elektronischen Datenaustausch<br />

die Prozesse zwischen Krankenversicherern<br />

und Leistungserbringern aufzunehmen<br />

bzw. zu defi nieren. An jedem Punkt der Prozesskette<br />

muss klar sein, welche Information jeweils<br />

benötigt wird und welche Information für<br />

den nächsten Prozessschritt vorliegen muss.<br />

Dazu wurde mit Hinblick auf die Einführung von<br />

SwissDRG mit Spitälern ein Projekt gestartet.<br />

Zum anderen engagieren sich die Krankenversicherer<br />

bei der Konkretisierung der von Bund<br />

und Kantonen verfolgten Strategie eHealth. Im<br />

Teilprojekt Standards & Architektur konnte erreicht<br />

werden, dass die administrativen Pro-

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