eLC_AG7_N_1_Menzel_2013-10-01.pdf
eLC_AG7_N_1_Menzel_2013-10-01.pdf
eLC_AG7_N_1_Menzel_2013-10-01.pdf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Recht am persönlichen Bildnis• § 78 UrheberrechtsG: Bildnisse von Personendürfen nicht öffentlich ausgestellt werdenoder auf andere Art verbreitet werden, wenndadurch berechtigte Interessen desAbgebildeten verletzt werden.– Nicht nur Portraits, auch Gruppenbilder,– Auch Bilder ohne Namensnennung– Jedenfalls vorher Einverständnis einholen (gehtwohl auch konkludent: zB Lehrer fotografiert dieKlasse für die Homepage)Dr. Thomas <strong>Menzel</strong>