eLC_AG7_N_1_Menzel_2013-10-01.pdf
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Das Recht auf Vergessenwerden• Das Recht auf Vergessenwerden soll sicherstellen,dass Informationen mit einem Personenbezug nach Ablaufeiner bestimmten Frist automatisch gelöscht werden.• Relativ neuer Gedanke, geistiger Vater: Mayer-Schönberger• Derzeit keine generelle explizite Grundlage, sondern nur inLehre und Rechtswissenschaft gefordert• Wurde aber von EU in der Datenschutz-Grundverordnungaufgegriffen• Anlassfall: facebook und Co löschen nie, „uralte“ Fotos etckönnen immer gefunden werden, auch wennVeröffentlichung oder Zustimmung dazu viel frühergegeben wurde (zB im Schulalter)Dr. Thomas <strong>Menzel</strong>